Mittwoch, November 28, 2018

In Deutschland werden hohe Anwalts- und Gerichtskosten oft zur unüberwindbaren Hürde. Für dieses Problem gibt es jetzt eine einfache Lösung.

Jetzt kann man auch in Deutschland auf Erfolgsbasis klagen wie in den USA! Bis Heute ist das Erfolgshonorar in Deutschland auf Grund vieler gesetzlicher Einschränkungen und Vorgaben ein Exot.

Das ist auch darin begründet, dass die Anwälte wenig Lust haben ein Mandat auf Erfolgsbasis zu führen, wo Sie Gefahr laufen, im Nichterfolgsfall mit leeren Händen dazustehen. Da überlässt der deutsche Anwalt das Kostenrisiko doch lieber seinen Mandanten und rechnet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) - das für die Mandanten in den meisten Fällen ein Buch mit sieben Siegeln ist - ab.  

Hohe Anwalts- und Gerichtskosten sind in Deutschland nach Befürchtungen des BSZ e.V. zu einer Hürde geworden, Rechtsansprüche notfalls auch vor Gericht durch zu setzen.

Vor allem Haushalte mit mittlerem Einkommen ohne private Rechtsschutzversicherung sind betroffen. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt gemahnt, der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht dürfe nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten. Das würde in der Praxis bedeuten, dass sich jeder Bürger notfalls den Gang vor Gericht leisten kann, ohne eine Privatinsolvenz zu riskieren.

  • Tatsächlich ist es jedoch so, dass viele Ansprüche in Deutschland mittlerweile nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden, weil die Betroffenen schlichtweg die Kosten nicht aufbringen können. Zumal es auch nie zu 100% sicher ist, ob die gerichtliche Auseinandersetzung letztlich Erfolg hat.

Unterliegt man im Verfahren, verliert man nicht nur  seine Forderung und hat zudem die Prozesskosten beider Seiten zu tragen. Auch wenn man gewinnt, kann man leer ausgehen wenn die unterlegene Partei zwischenzeitlich in Vermögensverfall gerät. Sogar für die Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Anwaltes haftet man dann als sogenannter Zweitschuldner.

Wer solche Beträge nicht aufbringen kann, für den bleibt nur der Verzicht auf seine berechtigten Ansprüche kritisiert man bei dem BSZ e.V. Das trifft immer für den zu, dessen Rechtsschutzversicherung keine Deckungszusage geben will und die Gewährung von Prozesskostenhilfe aus irgendwelchen Gründen nicht in Betracht kommt.

Die Rechtsprechung fordert, dass die Vereinbarung eines Erfolgshonorars jedenfalls möglich sein muss, wenn besondere Umstände in der Person des Mandanten vorliegen, die diesen ohne Erfolgshonorar davon abhalten, seine Rechte zu verfolgen. Aber dazu muss dann erste einmal ein solcher Anwalt gefunden werden.

Aber auch dann, wenn der Anwalt auf Erfolgsbasis arbeitet, ist das Finanzrisiko für den Mandanten nicht vom Tisch!  Denn nur die eigenen Anwaltskosten fallen durch die erfolgsabhängigen Vergütung nicht an. Geht der Prozess verloren, muss der Mandant nach wie vor die Gerichtskosten plus den Anwalt der Gegenseite bezahlen!

Für dieses Problem bietet der BSZ e.V. eine Lösung an, sozusagen ein „Rund Um Sorglos Paket“ für rechtsuchende Menschen:

Der BSZ e.V. bietet Rechtssuchenden die Möglichkeit ihren Fall, wie in den USA ohne eigenes Kostenrisiko zu verfolgen.

Und das sind die wichtigsten Punkte:

Der BSZ e.V. und die mit ihm kooperierende Prozessfinanzierungsgesellschaft wollen Rechtssuchenden, insbesondere betrogenen Anlegern, zu ihrem Recht verhelfen. Die Hilfestellung erfolgt einerseits durch kompetente Beratung, andererseits durch Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur Rechtsdurchsetzung.

Der BSZ e.V. und die Prozessfinanzierungsgesellschaft verfügen über ein Netzwerk von Top-Rechtsanwälten in Österreich, Deutschland, der Schweiz und Liechtenstein. Die enge Kooperation mit Rechtsexperten ermöglicht es, Ihre Rechtsansprüche rasch und effizient zu prüfen und die Erfolgsaussichten in einem möglichen Gerichtsverfahren auszuloten.

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  • Die Prozessfinanzierungsgesellschaft übernimmt für Sie das gesamte Prozesskostenrisiko.
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  • Für Fördermitglied der „BSZ® e.V. Interessengemeinschaft Prozesskostenfinanzierung“ kostenlose Prüfung und Beurteilung Ihres Finanzierungsantrags.

Auf Basis der von Ihnen übermittelten Informationen, prüfen und beurteilen unsere unabhängigen und renommierten Partner-Anwälte fallbezogen und unter Berücksichtigung örtlicher Rechtssprechungsgepflogenheiten die Erfolgswahrscheinlichkeit Ihres Rechtsanspruchs sowie die Bonität des Anspruchsgegners. Ist Ihr Anspruch erfolgversprechend und die Bonität des Anspruchsgegners gewährleistet, so steht einer Finanzierung Ihres Prozesses nichts mehr im Weg und Sie erhalten von der Prozessfinanzierungsgesellschaft ein verbindliches Vertragsangebot zur Übernahme Ihrer Prozessfinanzierungskosten.

Die vertragliche Erfolgsbeteiligungsvereinbarung beinhaltet u.a. die prozentuelle Höhe der Erfolgsprovision der Prozessfinanzierungsgesellschaft sowie die Modalitäten des Prozesses sowie des Finanzierungsvertrags.

Prinzipiell gilt:

Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für das BSZ e.V. Fördermitglied keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft. Der Kunde hat nicht das geringste Risiko!

Bei folgenden Problemen können Sie wegen einer Prozessfinanzierung anfragen:

  • Kapitalanlageverluste
  • Versicherungsstreitigkeiten
  • Lebensversicherungen
  • Fondsverluste
  • Schadensersatz bei Personenschäden
  • Falschberatung durch Banken
  • Fehlberatung durch Rechtsanwälte

Zur rechtlichen Einschätzung einer Prozesskostenfinanzierungsanfrage werden folgende Unterlagen benötigt:

Bei Versicherungen werden benötigt:
  1. Antrag
  2. Versicherungsschein
  3. AGB`s
  4. Einzahlungs-,Auszahlungsdatum
  5. Sonstige Verkaufsunterlagen (Folder Verkaufsprospekte, etc.)

Bei sonstigen Finanzinstrumenten werden benötigt:
  1. Zeichnungsschein
  2. AGB`s
  3. Einzahlungs-, Auszahlungsdatum
  4. Sonstige Verkaufsunterlagen (Folder Verkaufsprospekte, etc.)

Ohne Risiko sicher gewinnen!

Die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft übernimmt sämtliche Kosten, Auslagen und Gebühren, insbesondere Rechtsanwalts-, Gutachterkosten und sonstige Honorare, sowohl im vorprozessualen, als auch im Prozessstadium.

  • Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche wird Ihnen somit ein „Rundum Sorglos Paket“ angeboten!

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und  von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft  Prozessfinanzierung anschließen.

Für Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung kostenlose Prüfung und Beurteilung Ihres Finanzierungsantrags!

Der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung können Sie online beitreten. Sie unterstützen die BSZ® e.V. Fördergemeinschaft Prozessfinanzierung mit einem einmaligen Förderbeitrag, dessen Höhe Sie selbst bestimmen können, wobei der Mindestbetrag von € 75.00 Euro nicht unterschritten werden darf.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Samstag, November 24, 2018

Abgasskandal: Urteil im Namen des Volkes hinter dem tatsächlich auch das Volk steht!

LG Augsburg sorgt im Abgasskandal für Hammerurteil! VW muss Käufer eines Golf Diesel den vollen Kaufpreis erstatten – Volkswagen kann keinen Wertersatz verlangen. „Endlich einmal ein Urteil, das klar ausspricht, dass geleimte Autofahrer vollumfänglich Anspruch auf Schadensersatz haben“ freut sich Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1998 im Anleger- und Verbraucherschutz aktiv tätig.

Das Landgericht Augsburg hat im VW-Abgasskandal für einen echten Paukenschlag gesorgt. Das Gericht sprach dem Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen VW Golf TDI mit Urteil vom 14.11.2018 Schadensersatz zu. Volkswagen muss ihm den vollen Kaufpreis zuzüglich Zinsen erstatten und hat keinen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer (Az.: 021 O 4310/16).

Konkret bedeutet dies in diesem Fall, dass der Kläger das Auto ca. sechs Jahre lang genutzt hat und VW für diese Nutzung nicht einen Euro verlangen kann.

„Es gibt inzwischen etliche verbraucherfreundliche Urteile in Sachen Abgasskandal, doch die Entscheidung des Landgerichts Augsburg ist schon ein echter Hammer. Zahlreiche Gerichte haben bereits entschieden, dass VW die Käufer durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe und daher zum Schadensersatz verpflichtet sei. Allerdings haben sie Volkswagen bisher immer den Anspruch auf einen Wertersatz für die gefahrenen Kilometer zugesprochen. Das LG Augsburg geht nun aber noch einen entscheidenden Schritt weiter und sieht keine Grundlage für den Anspruch auf einen Nutzungsersatz.

  • Wenn dieses Beispiel Schule macht, können noch viele durch den Abgasskandal geschädigte Verbraucher von diesem Urteil profitieren“, sagt der hier berichtende BSZ e.V. Vertrauensanwalt.  

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Kläger im Jahr 2012 einen VW Golf TDI für knapp 30.000 Euro gekauft.

Da das Fahrzeug von den Abgasmanipulationen betroffen ist, hat er geklagt und vor dem Landgericht Augsburg einen eindrucksvollen Sieg errungen.

  • Durch die Verwendung der Manipulations-Software habe sich VW sittenwidrig verhalten und dadurch auch die Kunden getäuscht.
  • Daher sei VW zum Schadensersatz verpflichtet.

Ähnlich haben schon zahlreiche Gerichte entschieden und den geschädigten Käufern Schadensersatz zugesprochen.

Neu am Urteil des LG Augsburg ist, dass es keine Grundlage für einen Nutzungsersatz für VW sieht. „Dies widerspräche dem Gedanken des Schadensersatzes nach sittenwidriger Schädigung“, zitiert test.de aus der Urteilsbegründung.

Erwartungsgemäß hat Volkswagen schon angekündigt, gegen dieses Urteil in Berufung zu gehen. Ob VW es aber tatsächlich auf eine verbraucherfreundliche und wegweisende Entscheidung vor einem Oberlandesgericht ankommen lässt, bleibt abzuwarten. Bisher wurden derartige Entscheidungen häufig vermieden.

Ganz unabhängig davon, ob es zu einem Urteil durch ein Oberlandesgericht kommt, belegen inzwischen zahlreiche Gerichtsentscheidungen, dass durch den Abgasskandal geschädigte Verbraucher gute Chancen haben, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen“, so der BSZ e.V. Vertrauensanwalt. Dies wird durch eine Statistik des ADAC untermauert.

  • Demnach seien bis September 2018 von 1101 dem ADAC vorliegenden Gerichtsentscheidungen 729 zu Gunsten der Käufer ausgegangen.

Verbraucher haben im Abgasskandal also gute Chancen, ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Allerdings müssen die Forderungen geltend gemacht werden, da am Ende 2018 die Verjährung droht.

Betroffene Autokäufer können der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal beitreten. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte erläutern Ihnen gern, was Sie unternehmen müssen, damit Sie am Ende nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben.

  • Wenn Sie zu den geschädigten Fahrzeug-Besitzern gehören, bieten die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal eine kostenfreie Erstberatung an.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen für betroffene Autobesitzer Verjährung, Rücktritts-, Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche.

Betroffene Fahrzeugbesitzer können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal anschließen und von qualifizierten BSZ e.V. Vertrauensanwälte  ihre Rechte prüfen und wahrnehmen lassen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal  anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu      

cllb

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Freitag, November 23, 2018

Kapitalanlage in Not? Erste Schritte zur Vermögenswiederherstellung!

Verkäufer von Kapitalanlageprodukten  führen oft beeindruckende, aber auch teilweise irreführende Berufsbezeichnungen wie zum Beispiel: Finanzberater, Financial Advisor, Vermögensberater, Finanzplaner, Finanzmakler. Viele Anleger vertrauen diesen beeindruckenden Berufstiteln ohne jedoch die fachliche Qualifikation des Beraters zu hinterfragen.

So mancher Berater ist tatsächlich aber nur Verkäufer, der im Auftrag seines Arbeitgebers dessen Produkte unter die Leute bringt. Dazu nutzt er auch das klassische Vorgehen eines normalen Verkäufers. Er versucht mit allen Mitteln das Vertrauen des Kunden zu gewinnen. Seine Berufsbezeichnung hilft ihm dabei ganz erheblich. 

Es gibt Bankangestellte und freie Berater die im vertraulichen Gespräch zugeben, dass sie mehr wie Verkäufer handeln, weil sie die von ihren Arbeitgebern vorgegebenen  Umsatzziele erreichen müssen. Fortbildungsmaßnahmen dienen mitunter ausschließlich dazu, zu trainieren wie Verkaufsziele sicher erreicht werden.  

Die Kunden denken, sie erhalten eine unparteiische Beratung, tatsächlich bekommen Sie jedoch Produkte verkauft, die in vielen Fällen überhaupt nicht zu ihnen passen.

Eine Beratung im eigentlichen Sinne findet in vielen Fällen überhaupt nicht statt, es werden reine Verkaufsgespräche geführt.

  • Es ist schlechte Anlageberatung oft kombiniert mit miesen Anlageprodukten welche Jahr für Jahr für die schockierende Vernichtung von Kapital verantwortlich zeichnen.  Die betroffenen Kapitalanleger erkennen dies in der Regel leider nicht, obwohl dies wichtig wäre, denn eine schlechte Anlageberatung kann durchaus eine Anspruch gegen den Finanzberater rechtfertigen.

Sicher passieren im Leben Fehler. Das  gilt auch bei der Wahl einer bestimmten Kapitalanlage. Es wird auch nicht erwartet, dass ein Anlageberater stets die Entwicklung einer Kapitalanlage voraussehen kann.

Der Finanzberater sollte aber seinen Wunsch Provision  aus dem Verkauf des Anlageprodukts zu verdienen, dem Anlageziel seines Kunden unterordnen können.

Der fast tägliche finanzielle Absturz liegt in vielen Fällen doch darin begründet, dass vielen Menschen – vor allem älteren Menschen -  die sehr oft kaum Anlageerfahrung haben von Banken und Anlageberatern höchst riskante Finanzprodukte empfohlen und auch verkauft werden. Der Anleger denkt, er wird ehrlich und objektiv beraten, dabei wird er vom Finanzberater nur umschmeichelt um Vertrauen zu gewinnen. Denn der Abschluss wird in vielen Fällen nur auf Grund des Vertrauens zum Berater realisiert.

Der Anleger sollte sich fragen, ob die Beratung mit seinen Anlagezielen übereinstimmt und ob seinem Risikoprofil  genügend Rechnung getragen wurde.

Wenn er daran zweifelt, ist es an der Zeit einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu konsultieren. Der kann ihm eine neutrale Bewertung des Sachverhalts geben, ob der Verlust aus einer schlechten Beratung, einem schlechten Produkt oder einfach aus einem schlechten Marktverlauf resultiert.

Geschädigte Anleger verzichten oft darauf sich gegen Anlageverluste zu wehren. Entweder es ist ihnen peinlich, dass sie auf eine windige Anlage hereingefallen sind oder sie sind dem unsäglichen Spruch der Anlagelobby ,,werfen Sie kein gutes Geld dem schlechten hinterher" aufgesessen. Solches Verhalten trägt aber dazu bei, dass die Initiatoren solcher Anlagen  weiterhin vielen Menschen das Geld aus der Tasche ziehen können.

  • Das zwischen Anleger und Bank bestehende strukturelle Ungleichgewicht kann der Investor durch eine auf die Vertretung von Anleger- und Verbraucherinteressen spezialisierte Kanzlei ausgleichen welche im Idealfall mit einem Initiator von Interessengemeinschaften geschädigter Kapitalanleger kooperiert.

So gewährleisten die BSZ e.V.  Interessengemeinschaften durch die Vielzahl  betroffener Anleger und hoch spezialisierter Fachanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht, dass  versteckte Provisionen und Kosten (Hidden costs), Veruntreuungen und sonstige strafrechtlich relevante Tatbestände zuverlässig erkannt und offengelegt werden. Die jüngsten Anlageskandale haben gezeigt, dass hier verschärft Kontrolle gerade auch von Anlegerschutzvereinen und Anlegerschutzanwälten ausgeübt werden muss. Dies insbesondere deshalb, weil die staatlichen Aufsichtsorgane hier oft nicht früh genug oder überhaupt nicht tätig werden.

Für die Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht die für die BSZ e.V. Interessengemeinschaften tätig sind steht die Vertretung geschädigter Anleger bei unterschiedlichsten Kapitalanlagemodellen im Vordergrund, wie z.B. bei Aktien, geschlossenen Immobilienfonds, diversen Zertifikaten, Lebensversicherungsfonds, Hedgefonds, Schiffsfonds, Schrottimmobilien. Ständige Fortbildung sowie jahrelange Erfahrung garantieren eine Vertretung auf fachlich höchstem Niveau.

  • Diese Kanzleien bieten seriöse, Ziel führende Lösungen, bei denen der Erfolg des Mandanten im Vordergrund steht.
  • Grundlage für die Tätigkeit der Anlegerschutzanwälte ist der Wille, für ihre Mandanten auch in anspruchsvollen und komplexen Fällen einen substantiellen Mehrwert für ihr Geld zu schaffen.
  • Sie sind hoch erfahren und durchsetzungsstark in der Prozessführung vor Gerichten und haben zahlreiche Verfahren geführt, die zu im Sinne geschädigter Anleger wegweisenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs geführt haben.
  • Diese Anlegerschutzanwälte haben in Tausenden Fällen mit einem streitigen Anlagevolumen von mehreren hundert Millionen Euro erfolgreiche Ergebnisse erzielt.
  • Diese Ergebnisse sind belegt durch eine Vielzahl von Gerichtsurteilen, die die Anwälte in den vergangenen Jahren erstritten haben.
  • Viele Verfahren endeten auch durch Vergleich.
  • Dadurch konnten sich diese Anwaltskanzleien nicht nur bei Mandanten, sondern auch im Fach- und Kollegenkreis hohes Renommee erwerben.

Zu der Philosophie der mit dem BSZ e.V. kooperierenden Anlegerschutzanwälte gehört es, Versicherungsgesellschaften, Banken, Investmentfonds, etc., grundsätzlich nicht zu vertreten, um keiner Interessenskollision zum Opfer zu fallen. Durch diese Philosophie, welche strikt eingehalten wird, ist für die Mandanten gewährleistet, dass die Anlegerschutzanwälte unter Ausnützung sämtlicher Möglichkeit effizient für ihre Mandanten vorgehen können.

Mit dem Wissen den Rückhalt einer starken Gemeinschaft nutzen zu können, bleibt für informierte Anleger das Gebot der Stunde, nach Alternativen zu suchen, statt weiter an Anlagen festzuhalten, über deren Schicksal sich außen stehende Marktbeobachter keinen Illusionen hingeben.

Die ertragreichste Möglichkeit eines ,,Ausstiegs" ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen insbesondere gegen beratende Kreditinstitute.

Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es, ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen - sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.

Betroffene Kapitalanleger welche die erfreuliche Entwicklung der Rechtsprechung nutzen wollen können sich einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft ihrer Wahl anschließen. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

Erste Schritte zur Vermögenswiederherstellung

Wir wissen, dass hohe Anwalts- und Gerichtskosten zu einer manchmal nicht zu überwindenden Hürde geworden sind. Vor allem dann, wenn man über keine Rechtsschutzversicherung verfügt. Da ist dann auch die Mahnung des Bundesverfassungsgerichts, daß der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten darf, für die Betroffenen ein Muster ohne Wert. Denn wer heute klagt oder verklagt wird und verliert, dessen Existenz ist bedroht.

Wenn Sie glauben, dass Sie bei Ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, ist der Rechtsweg die beste Option.

Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet Mitgliedern der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice kostenlos einen fokussierten Ansatz, der Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen zum Ausgleich Ihres finanziellen Schadens vermittelt.

Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.

Wenn Sie fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für Ihre Anlage tatsächlich bestehen, können Sie wie folgt vorgehen:

  1. Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.

  1. Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.

  1. Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich.

  1. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung abklären.

Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es, ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.

Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.

Einleitung außergerichtlicher Schritte

Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden. Sie als Mitglied der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlen von der beigetriebenen Summe einen vorher vereinbarten Förderbeitrag an die BSZ e.V. Fördergemeinschaft. Rechtsschutzversicherte Fördermitglieder zahlen nichts!

Haben die außergerichtlichen Bemühungen nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt,
entstehen dem Auftraggeber bis dahin keine Kosten.

Der Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches er dann annehmen oder ablehnen kann. Außerdem wird die Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer geprüft. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Sie können Ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten Sie beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass Sie eigenes Geld einsetzen.

Hier können Sie den Beitritt zu der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice beantragen.

  • Anlegerschutzvereine wie der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.  tragen dazu bei, dass die wirtschaftsstarken Hintermänner und Initiatoren, Vorstände von Vertriebsgesellschaften, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und sonstige Berater, die für die rechtliche Gestaltung, Prospektgestaltung und in bestimmten Fällen auch für den Vertrieb des Kapitalanlageproduktes verantwortlich oder mitverantwortlich sind, als Verursacher der Anlagepleiten, nicht mehr so oft unbekannt bleiben oder ungeschoren davonkommen und schon am nächsten Geldvermehrungssystem stricken können. Ob ein einzelner Anwalt – mit oder ohne eines von ihm selbst gegründeten Anlegerschutzvereins oder Interessengemeinschaft -  diese Aufgabe so wahrnehmen will oder kann, darf angezweifelt werden. Zumal sich die Initiatoren zweifelhafter Kapitalanlagemodellen sehr wohl wehren und oft mit kostenträchtigen Abmahnungen die Aufdeckung ihrer Machenschaften verhindern wollen. 

Fazit des BSZ® e.V.
Anleger sollten der Versuchung, bei Verlusten mit einer windigen Kapitalanlage  vorerst weiteres Kapital  einzuschießen, um nicht alles zu verlieren, widerstehen. Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung  dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos dem   BSZ e.V. Solidarservice anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die Fördergemeinschaft BSZ e.V. Solidarservice  kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.


Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen.






Mittwoch, November 21, 2018

Senioren erleiden bei Kapitalanlagen oft hohe Verluste.

Der BSZ e.V. hat täglich Kontakt mit älteren Investoren die bei einer Kapitalanlage Geld verloren haben.

Die Fälle, in denen die Ersparnisse von Senioren vernichtet werden, machen meist keine Schlagzeilen, sind aber in ihrer Auswirkung für die Betroffenen und deren Familien oft von verheerendem Ausmaß. 

Gerade wegen der ständigen Aufforderung des Staates für das Alter finanziell vor zu sorgen, der sinkenden Höhe zu erwartender Rentenzahlungen und einer höheren Lebenserwartung, überrascht es nicht, dass ältere Menschen versuchen ihre Ersparnisse gewinnbringend anzulegen. Alarmierend ist allerdings, dass es überproportional viele ältere Menschen sind die bei einer Kapitalanlage Verluste erleiden. Dahinter steckt System. Wie skrupellos die Beteiligten dabei zu Werk gehen, zeigt alleine schon die von Banken, Sparkassen und Volksbanken sowie freien Anlageberater  intern genutzte Bezeichnung für ältere Anleger: „AD“. Das Kürzel steht dabei diskriminierend für  alt und doof!

Die einzelnen Kapitalanlageprodukte werden immer komplexer:

Forward-Kredite, kreditfinanzierte Rentensparmodelle mit oder ohne Einmaleinlage, Lebensversicherungen mit Berufsunfähigkeitsschutz, Genussrechte, Calls, Puts, Swaps usw. Dabei gilt stets der Grundsatz: Je riskanter die Kapitalanlage, desto höher der Provisionsgewinn für den Vermittler.

Darüber hinaus versuchen sich die Finanzdienstleister besser gegen Schadensersatzansprüche aus Beratungsverschulden zu schützen. d.h. indes leider nicht, dass sich das Beratungsniveau verbessert hat, sondern nur, dass die Vermittler angehalten werden, die Kunden während des Beratungsgesprächs - teilweise sehr zweifelhafte - Erklärungen hin bis zu einer Haftungsfreistellung unterzeichnen zu lassen.

Senioren werden mit verlockenden Kapitalanlageangeboten geradezu bombardiert.

Wie ein roter Faden ziehen sich die meist haltlosen Versprechen von hohen Renditen und null Risiko quer durch diese Angebote. Meist ist aber genau das Gegenteil der Fall und am Ende stehen verheerende Verluste.

Leider weiß niemand genau, wie viele ältere Menschen in Deutschland durch ungeeignete Kapitalanlagen ihre Ersparnisse verloren haben, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Nicht wenig ältere Menschen verheimlichen es, dass sie mit einer Kapitalanlage Geld verloren haben. Sie schämen sich, geben sich selbst die Schuld und wissen oft auch nicht wen Sie um Hilfe bitten könnten.

Auch Banken und Sparkassen schrecken nicht davor zurück ihrer älteren Kundschaft ungeeignete Anlageprodukte zu verkaufen. Hohe Provisionen sind oft die treibende Kraft für den Verkauf solcher Anlagen.

Empfiehlt eine Bank einem älteren Anleger, der Geld zur Altersvorsorge anlegen möchte, eine unternehmerische Beteiligung, so haftet sie wegen nicht anlegergerechter Beratung.

Dies auch insbesondere dann, wenn der lebensältere Bankkunde mit den Ersparnissen seinen Lebensunterhalt bestreiten will. Das Kreditinstitut muss die Grundsätze der Bond-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH)  aus dem Jahre 1994 beachten. Danach muss das Bankinstitut die Grundsätze der anleger- und anlagegerechten Beratung berücksichtigen.

Gerade bei vielen Schiffsfonds und Unternehmensanleihen sind diese Grundsätze missachtet worden. Häufig kommt bei den lebensälteren Anlegern das Gefühl auf, dass die Geldanlage sich nicht so entwickelt, wie dies versprochen wurde. Dann sollte der Senior mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht klären, ob eine Schadenersatzklage sinnvoll ist.

Bei den Provisionen wurden die Anleger häufig nicht vollständig informiert.

Mitarbeiter von Banken, Sparkassen und Volksbanken sowie freie Berater müssen ihre Kunden über jede Provision informieren - bei freien Beratern erst ab 15 % Provision. Der Senior muss wissen, was das Bankinstitut vom Fondsemissionshaus  bekommt.

In Beratungsgesprächen bei Banken, Sparkassen und Volksbanken sind vielfach geschlossene Immobilienfonds, Schiffsfonds und Lebensversicherungsfonds, als geeignete Altersvorsorgeprodukte empfohlen worden. Die betreffenden lebensälteren Anleger können sich daher unter anderem auf eine fehlerhafte Anlageberatung berufen. Regelmäßig gibt es weitere darüber hinausgehende Pflichtverletzungen, die ebenfalls Gegenstand von Schadensersatzprozessen sind.

Geschädigte Anleger müssen sich massiv wehren, und mit Nachdruck ihre gesetzlichen Rechte einfordern.

Nur so besteht die Chance sein Geld wieder zu sehen. Solange Anleger resignieren und sich nicht wehren wird sich an der jährlichen Vernichtung von Anlegergeld in Milliardenhöhe nichts ändern und die kleinen "Madoff´s werden sich weiterhin die Taschen vollstopfen.

  • Mitunter scheuen sich die geschädigten Anleger das Gespräch mit eine Rechtsanwalt zu suchen, weil Sie befürchten, dass dies viel Geld kosten könnte.

Das dem nicht so ist, liegt alleine darin begründet, dass es zunächst einmal darum geht, feststellen zu lassen ob ein begründeter Anspruch überhaupt besteht, wie hoch dieser beziffert werden kann, gegen wen sich dieser richten könnte, wie und ob man dies durchsetzen kann und schlussendlich ob der Anspruch nicht eventuell verjährt ist und welche Nebenforderungen zusätzlich geltend zu machen wären. Diese Prüfung ist auch von ausgesuchten Spezialisten für kleines Geld zu haben. Ein verantwortungsbewusster und seinen Mandaten verpflichteter Rechtsanwalt wird dem Anleger seine ehrliche und unvoreingenommene Einschätzung über den entsprechenden Fall deutlich mitteilen.

Gescheiterte Kapitalanlagen mit verheerenden Folgen für die Anleger

Wenn Verbraucher Ihr erspartes Geld mit einer miesen Kapitalanlage in Gefahr gebracht haben oder gar der Totalverlust droht  und sie sich nicht dagegen wehren, finden sie sich schnell als Opfer wieder.

  • Opfer eines Anlagebetrugs oder einer Anlagepleite erleiden nicht nur einen finanziellen Schaden.

Die emotionalen Schäden wiegen oft viel schwerer. Selbst schwere gesundheitliche Probleme können die Folge sein.  Das Vertrauen in das eigene Urteil, und das Vertrauen in andere, wird nachhaltig erschüttert. Sehr schlimm ist es für Betroffene die von einem unredlichen „Anlageberater“  aus dem eigenen Bekanntenkreis über den Tisch gezogen wurden. Viele dieser Opfer fühlen sich ausgenutzt, verraten und isoliert.

  • Bei älteren Menschen, die nicht mehr im Berufsleben stehen und damit in der Regel keine Chance haben, den erlittenen Verlust auszugleichen, wird die finanzielle Sicherheit zerstört und damit auch ihre Unabhängigkeit. Es ist gerade oft dieser Personenkreis der die Schuld an dem finanziellen Fiasko bei sich selbst sucht. Oft sind es auch noch nahe Angehörige die mit Vorwürfen und Zweifel am Urteilsvermögen des Opfers dieses Empfinden verstärken. 

Die Opfer  von Kapitalanlagebetrug und gescheiterten Kapitalanlagen kommen aus allen Bevölkerungs- und Bildungsschichten. Obwohl Anlageopfer nicht allein sind, da es in der Regel Hunderte oft Tausende weitere Geschädigte gibt, bleiben sie oft isoliert und wehren sich nicht.  Von den geschädigten Anlegern klagt tatsächlich nur eine kleine Minderheit gegen die Initiatoren, Berater, Vermittler, Finanzvertriebe oder Banken. Warum ist das so?

Es liegt im Interesse der Finanzlobby, dass bei dem Anleger der Eindruck entsteht, die gescheiterte Kapitalanlage sei das kleinere Übel.

Die Branche hält auch den Standardspruch geschädigter Anleger hoch: "Kein GUTES Geld dem schlechten Geld hinterher werfen". Da werden Anlegerschutzvereine und Anlegerschutzanwälte als gierige Abzocker, welche die gebeutelten Anleger ausnehmen wollen dargestellt. Die Saat geht auf! Da wird der Frust über den erlittenen Kapitalverlust auf die Anlegerschützer übertragen. Die Anfeindungen erreichen da mitunter jakobinesche  Dimensionen. Hier wird nicht etwa die Abzockerei der Finanzmärkte thematisiert sondern das angebliche Unwesen des Anlegerschutzes. Da wird ein mieses Bild des Anlegerschutzes gezeichnet, welches dermaßen zu gesellschaftlichem Konsens geworden ist, dass sich die Frage stellt von wem sich die über den Tisch gezogenen Anleger überhaupt noch helfen lassen wollen.

  • Bei dem BSZ e.V. versteht man, dass Opfer von mieser Anlageberatung und Kapitalanlagebetrug in vielen Fällen vor einem finanziellen Fiasko stehen und am Boden zerstört sind und meist auch  nicht mehr wissen wem sie eigentlich noch Vertrauen entgegen bringen können. Viele Betroffene wurden von ihren eigenen Hausbanken in die Pleite hineinberaten.

Die Geldvernichter dagegen, vor allem wenn sie durch die Gelder ihrer abgezockten Kunden reich wurden, sind (leider) eingebettet in ein gesellschaftliches Klima der Akzeptanz und Hochachtung für den "erfolgreichen Manager" oder auch die am Markt erfolgreich tätigen großen und kleinen Geldinstitute. Diese Einstellung von Teilen unserer auf Erfolg getrimmten Gesellschaft ist weit verbreitet! Die geschädigten Anleger interessieren dabei nicht!

  • Das zwischen Anleger und Bank bestehende strukturelle Ungleichgewicht kann der Investor durch eine auf die Vertretung von Anleger- und Verbraucherinteressen spezialisierte Kanzlei ausgleichen welche im Idealfall mit einem Initiator von Interessengemeinschaften geschädigter Kapitalanleger kooperiert.

So gewährleisten die BSZ e.V.  Interessengemeinschaften durch die Vielzahl  betroffener Anleger und hoch spezialisierter Fachanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht, dass  versteckte Provisionen und Kosten, Veruntreuungen und sonstige strafrechtlich relevante Tatbestände zuverlässig erkannt und offengelegt werden. Die jüngsten Anlageskandale haben gezeigt, dass hier verschärft Kontrolle gerade auch von Anlegerschutzvereinen und Anlegerschutzanwälten ausgeübt werden muss. Dies insbesondere deshalb, weil die staatlichen Aufsichtsorgane hier oft nicht früh genug oder überhaupt nicht tätig werden.

  • Für die Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht die für die BSZ e.V. Interessengemeinschaften tätig sind steht die Vertretung geschädigter Anleger bei unterschiedlichsten Kapitalanlagemodellen im Vordergrund, wie z.B. bei Aktien, geschlossenen Immobilienfonds, diversen Zertifikaten, Lebensversicherungsfonds, Hedgefonds, Schiffsfonds, Schrottimmobilien.

Ständige Fortbildung sowie jahrelange Erfahrung garantieren eine Vertretung auf fachlich höchstem Niveau. Diese Kanzleien bieten seriöse, zielführende Lösungen, bei denen der Erfolg des Mandanten im Vordergrund steht. Grundlage für die Tätigkeit der Anlegerschutzanwälte ist der Wille, für ihre Mandanten auch in anspruchsvollen und komplexen Fällen einen substantiellen Mehrwert für ihr Geld zu schaffen. Sie sind hoch erfahren und durchsetzungsstark in der Prozessführung vor Gerichten und haben zahlreiche Verfahren geführt, die zu im Sinne geschädigter Anleger wegweisenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs geführt haben.

Diese Anlegerschutzanwälte haben in Tausenden Fällen mit einem streitigen Anlagevolumen von mehreren hundert Millionen Euro erfolgreiche Ergebnisse erzielt. Diese Ergebnisse sind belegt durch eine Vielzahl von Gerichtsurteilen, die die Anwälte in den vergangenen Jahren erstritten haben. Viele Verfahren endeten auch durch Vergleich. Dadurch konnten sich diese Anwaltskanzleien nicht nur bei Mandanten, sondern auch im Fach- und Kollegenkreis hohes Renommee erwerben.

  • Zu der Philosophie der mit dem BSZ e.V. kooperierenden Anlegerschutzanwälte gehört es, Versicherungsgesellschaften, Banken, Investmentfonds, etc., grundsätzlich nicht zu vertreten, um keiner Interessenskollision zum Opfer zu fallen.

Durch diese Philosophie, welche strikt eingehalten wird, ist für die Mandanten gewährleistet, dass die Anlegerschutzanwälte unter Ausnützung sämtlicher Möglichkeit effizient für ihre Mandanten vorgehen können.

  • Mit dem Wissen den Rückhalt einer starken Gemeinschaft nutzen zu können, bleibt für informierte Anleger das Gebot der Stunde, nach Alternativen zu suchen, statt weiter an Anlagen festzuhalten, über deren Schicksal sich außen stehende Marktbeobachter keinen Illusionen hingeben. Die ertragreichste Möglichkeit eines ,,Ausstiegs" ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen insbesondere gegen beratende Kreditinstitute.

Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es, ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.

Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen - sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.

Betroffene Kapitalanleger welche die erfreuliche Entwicklung der Rechtsprechung nutzen wollen können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Anlage gescheitert – was nun?  " anschließen. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Anlage gescheitert – was nun?“ kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.11.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.




Montag, November 19, 2018

Nachrangdarlehen: Chance und Risiko.

Bei Nachrangdarlehen müssen die Anleger bangen, ob sie ihr Geld pünktlich bekommen, sobald die Gesellschaft in eine Krise gerät. Die jeweilige Gesellschaft kann Zins- und Rückzahlung aussetzen, wenn anderenfalls die Insolvenz droht.

Ein Anleger muss sich klar machen, was ein Nachrangdarlehen eigentlich für ihn bedeutet: Im Falle einer Insolvenz würden die Forderungen aller anderen Gläubiger vorrangig befriedigt werden. Die Anleger gehören zu den letzten Gläubigern, die ihr Geld zurückerhalten würden. „Es handelt sich insoweit also um eine riskante Kapitalanlage, bei der ein Totalverlust für die Anleger möglich ist“, warnt ein BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht,

Nachstehend geben wir mit freundlicher Empfehlung des Autors einen aktuellen Bericht vom  19. 11. 2018 auf www.investmentcheck.de   wieder:

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Problemhäufung bei UDI. Forderungsausfälle und ein nicht zurückgezahltes Nachrangdarlehen.

Kürzlich feierte die UDI 20-jähriges Jubiläum. 540 Millionen Euro hat der Nürnberger Anbieter in dieser Zeit bei 17.200 Anlegern eingesammelt. Das Geld floss in Windkraft-, Biogas- und Solarprojekte sowie in eine „grüne“ Immobilie. Doch nun häufen sich die Probleme. Vor einigen Monaten musste die UmweltDirekt Invest einen drohenden Forderungsausfall für zwei UDI-Produkte melden. Jetzt kommt noch die verspätete Rückzahlung eines Nachrangdarlehens hinzu. Die Hintergründe dazu stimmen nicht gerade positiv.

11a-Mitteilungen.

Eine größer angelegte Recherche begann bei investmentcheck nach Veröffentlichung von zwei sogenannten 11a-Mitteilungen gemäß Vermögensanlagengesetz im Juni 2018. Diese müssen bekannt gemacht werden, wenn ein nicht öffentlicher Umstand passiert, der geeignet ist, „die Fähigkeit des Emittenten zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Anleger erheblich zu beeinträchtigen“. In diesen beiden Fällen war der Insolvenzantrag einer Projektgesellschaft Auslöser, in die die beiden Kapitalsammelstellen (Emittenten) Geld von Anlegern investierten. Ob diese Meldungen im Juni 2018 rechtzeitig erfolgten, ist für einen Außenstehenden schwer beurteilbar. Der Gesetzestext lässt Spielraum für die Frage, ob ein notwendiges Sanierungsgutachten nach IDW S6 bereits reicht, um einen meldepflichtigen drohenden Forderungsausfall zu begründen.

Potenzieller Vorwurf.

Konkret ging es um den Insolvenzantrag der UDI Biogas Otzberg-Nieder-Klingen GmbH & Co. KG. In diese investierte die UDI Biogas 2011 damals 0,9 Millionen Euro, von insgesamt sechs Millionen Euro eingesammeltem Anlegerkapital. Schon früh kam es bei der Projektgesellschaft zu Problemen. In der Bauphase meldete angeblich der Generalunternehmer Insolvenz an. Mit Bauverzögerungen, Kostensteigerungen, Baumängeln und Rechtsstreitigkeiten begann es. Später kamen noch genehmigungsrechtliche Probleme, Ertragsunterschreitungen, unerwartete behördliche Auflagen und Streitigkeiten mit dem substratliefernden Landwirt vor Ort hinzu. Bei manchen Themen ist durchaus die Frage angebracht, ob ein Profi solche Problemstellungen nicht viel früher hätte sehen müssen. Unabhängig davon war es 2016 dann so weit, dass die Geschäftsführung bei externen Beratern ein Gutachten über die Fortführungsaussichten in Auftrag gab. Dieses wurde im Dezember 2016 finalisiert. Schon ein paar Monate vorher, im September 2016 hat UDI frisches Geld vom UDI Sprint Festzins IV eingebracht. Der Zinssatz für das Nachrangdarlehen in Höhe von 0,86 Millionen Euro war mit 3,75 Prozent dem Risiko keinesfalls angemessen. Zu Recht werden sich die Anleger fragen, ob sie damit über den Tisch gezogen wurden, um die zu diesem Zeitpunkt fälligen Nachrangdarlehen der UDI Sprint Festzins I und UDI Energie Festzins VI abzulösen. Ein eigentlich zur Ablösung der ursprünglichen Nachrangdarlehen geplanter Bankkredit war nicht zu bekommen.

Solar Sprint Festzins II.

Eine andere Hiobsbotschaft erreichte kürzlich die 474 Anleger der Solar Sprint II GmbH & Co. KG. Deren Einlagen in Höhe von 5,2 Millionen Euro konnten nicht fristgerecht per Ende Juni 2018 zurück bezahlt werden. Damals versprach UDI den Anlegern, die Rückzahlung würde sich „um 12 bis max. 16 Wochen verschieben“. Doch auch diese Frist verstrich ergebnislos. Jetzt soll die Rückzahlung „voraussichtlich bis Anfang 2019“ erfolgen, wie Stefan Keller auf Anfrage mitteilte. Keller ist Geschäftsführer der Emittentin und auch Chef der nächsten Geldempfängerin, der MEP Miet & Service II GmbH. An diese wurden die Anlegergelder nach Abzug der Kosten weitergereicht, um ein „Mietanlagenportfolio“ mit Photovoltaikanlagen aufzubauen. Doch das Konzept dahinter scheiterte, weil die Verbriefung der Forderungen aus 8.500 Solardachanlagen nicht gelang. Die MEP-Gruppe sieht die Schuld bei der Verbraucherzentrale NRW, weil diese eine angeblich ungerechtfertigte Abmahnung erwirkte. Andererseits klingt diese durchaus nachvollziehbar, wenn die Kunden für nicht gelieferten Strom bezahlen sollten. Außerdem kritisierten die Verbraucherschützer unrealistische Prognosen für Strompreise und Eigenverbrauch.

MEP-Werke.

Finanziell gut ging es der MEP-Gruppe schon länger nicht. Ende 2017 versuchte sie mit einer nachrangigen Schuldverschreibung insgesamt zehn Millionen Euro einzusammeln. Zwischenzeitlich wurde der Vertrieb bei 245.000 Euro eingestellt. Die Zurückhaltung ist durchaus verständlich, da der Emissionsprospekt für die MEP Werke GmbH per Ende 2016 eine bilanzielle Überschuldung mit 21,5 Millionen Euro nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag auswies. Nach Ansicht der Geschäftsleitung war „die Fortführung des Unternehmens nach den vorliegenden Umständen überwiegend wahrscheinlich“. Weiterhin stand in dem Wertpapierprospekt wenig vertrauenserweckend zu lesen: „Die MEP Gruppe erwirtschaftet zum Datum des Prospekts aus ihrem operativen Cashflow noch keine ausreichenden Zahlungsmittel, um die bestehenden und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen bedienen zu können.“ Auf Anfrage teilte die zur Strasser Capital von Thi Loan und Konstantin Strasser gehörende MEP-Gruppe mit, sie hätte nun eine Kapitalerhöhung abgeschlossen. Ohne konkrete Beträge und Hintergründe zu benennen erklärte sie, ein externer Investor habe „signifikant Eigenkapital“ in die MEP Werke GmbH eingebracht. Ob das allerdings gut für die Anleger ist, ist abzuwarten, da die einzelnen Projektgesellschaften als so genannte SPVs (Special Purpose Vehicles) eigenständig sind. Außerdem ist UDI-Chef Stefan Keller als Geschäftsführer der MEP-Werke GmbH ausgeschieden. Im Rahmen der Kapitalerhöhung sind „mehrere Geschäftsführer abberufen“ worden.

Weitere Rückzahlungsprobleme.

Viele Anleger verstehen die harten Regeln von qualifiziert nachrangigem Kapital erst dann, wenn es nicht plangemäß läuft. Denn es besteht „keine Berechtigung zur Rückzahlung“, wie Stefan Keller gegenüber investmentcheck erklärt, wenn dies zur Zahlungsunfähigkeit der Emittentin führen würde. Somit sind „die Anleger zur Gewährung eines Zahlungsaufschubes verpflichtet“. Das könnte demnächst eine weitere Anlegergruppe von UDI betreffen. Bei der Solar Sprint Festzins III prüft die Geschäftsführung derzeit, „inwiefern es hier auch zu einer Verzögerung kommen kann“. Deren sieben Millionen Euro wären eigentlich zum Ende des Jahres fällig. Sie sind also ebenfalls davon betroffen, dass das Mietmodell nicht plangemäß funktioniert und Stefan Keller auf Anfrage einräumt: „Das Geschäftsmodell ermöglicht hierzu auch kaum sinnvolle Alternativen.“

Loipfinger’s Meinung.

Wenn jemand frisches Anlegerkapital für 3,75 Prozent als Nachrangkapital in ein fortführungsgefährdetes Unternehmen steckt, dann setzt er sich dem Vorwurf des „Löcherstopfens“ aus. In der ohnehin unvollständigen Leistungsbilanz von einer plangemäßen Rückzahlung aller Festzinsanlagen zu berichten, ist Anlegertäuschung. Der Rückzug des UDI-Gründers Georg Hetz als Geschäftsführer bei der UDI Beratungsgesellschaft mbH im September 2018 ist ein bedenkliches Signal zum falschen Zeitpunkt. Immer nur das zu berichten, was nicht mehr zu verheimlichen ist, baut kein Vertrauen auf. Die Transparenzpflichten gemäß Vermögensanlagengesetz bezüglich der Jahresabschlüsse betroffener Emittentengesellschaften regelmäßig zu missachten, offenbart mindestens Organisationsdefizite. Alles zusammen sind bedenkliche Entwicklungen. Investmentcheck bleibt an dem Thema dran..


NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

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Bei den  BSZ e.V. Interessengemeinschaften  melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihrer Kapitalanlage Fragen haben.

Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften werden durch hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.

Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.

  • Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft UDI anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft UDI kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
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Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu       

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen