Sonntag, Mai 06, 2018

P&R Container: Neue Hiobsbotschaft für die Anleger. Stress mit dem Finanzamt?

Der BSZ e.V. berichtet auf seiner Internetseite www.fachanwalt-hotline.eu  beinahe täglich über den Fall P&R Container. Nachstehend geben wir Ihnen mit freundlicher Empfehlung des Autors den aktuellen Bericht vom 05. 05.2018 auf investmentcheck wieder:

P&R-Anleger erwartet Stress mit dem Finanzamt. Weit über 50.000 falsche Steuererklärungen?

Steuermotive waren schon immer eine starke Triebfeder bei Geldanlagen. Auch P&R hat Steuervorteile in Aussicht gestellt. Doch das war immer an die Bedingung gekoppelt, dass die Anleger tatsächlich Eigentümer werden. Da die Eigentumsfrage allerdings immer mehr zu verneinen ist, sind die abgegebenen Steuererklärungen womöglich alle falsch.

Ausgangslage.

Sofern Anleger in Deutschland voll steuerpflichtig sind und ihre Container im Privatvermögen halten, konnten sie laut P&R ihre Einnahmen um entsprechende Abschreibungen vermindern. Das heißt bei einem Neucontainer mit einer einheitlichen Nutzungsdauer von zehn Jahren konnte ein Zehntel des Kaufpreises abgeschrieben werden, so dass die laufenden Auszahlungen fast steuerneutral erfolgten. Im letzten Verkaufsprospekt erklärten sie das so: „Diese steuerliche Einstufung der dargestellten Sachverhalte als ‚Sonstige Einkünfte‘ ist nicht explizit gesetzlich geregelt. Sie basiert auf der Zuweisung des wirtschaftlichen Eigentums, insbesondere auf Basis der sogenannten ‚Leasingerlasse‘.“

Eigentumsfrage.

Anders als im Fall Magellan, in dem durch Rechtsanwalt Peter Mattil aus München eine Bestätigung des Eigentums durch den Insolvenzverwalter erreicht werden konnte, wird bei P&R die Eigentumsfrage vermutlich negativ ausfallen. Entgegen dem Versprechen von P&R sind die Anleger höchstwahrscheinlich hier nicht Eigentümer der Container geworden. In der Folge wären keine Abschreibungen zulässig gewesen, weshalb die Steuererklärungen von vermutlich 70.000 Anlegern falsch sind. Die Zahl der betroffenen Anleger ist weit höher als die vom vorläufigen Insolvenzverwalter genannten 54.000 aktuellen Anleger, da auch vor den Insolvenzanträgen bereits zurückbezahlte Investments steuerlich falsch erklärt wurden. P&R selbst hat per Ende 2015 zum Beispiel von zu diesem Zeitpunkt investierten 62.000 Anlegern berichtet.

Einkommensteuer.

Inwiefern eine Umqualifizierung der Einkünfte steuerliche Nachteile für einen Anleger bringt, hängt stark von seiner persönlichen Steuerlast ab. Zum Beispiel hat P&R den Anlegern in 2013 für die Neucontainer der Serie 272 vorgerechnet, dass sie in den fünf Jahren ihrer Vermietung so gut wie keine Steuern auf die Mietzahlungen leisten müssen. Erst 2018 wäre ein Veräußerungsgewinn auf die Differenz zwischen Buchwert und geplantem Restwert fällig. Wenn das Finanzamt hier nun die Abschreibung oder etwaige Zinsen aus einer Finanzierung der Container aufgrund des fehlenden Eigentums streicht, dann wären zumindest die Ertragsanteile der Miete zu versteuern gewesen (zum Beispiel, wenn Kapitaleinkünfte angenommen werden würden). Nachträgliche Steuern darauf lösen in den weiter zurückliegenden Jahren sogar sechs Prozent Strafzinsen aus. Und ein Verlust aus dem nicht wie geplant zu erwartenden Verkauf der Container durch den Insolvenzverwalter kann nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Altfälle.

Ganz bitter könnte es für Altfälle von P&R werden. Im März 2009 hat P&R beispielsweise Anleger massiv mit Steuermotiven gelockt. Unter der Überschrift „Steuerfreie Spitzenrendite“ wurde ihnen eine 2. Mietphase schmackhaft gemacht: „Das Konzept der 2. Mietphase ist vorwiegend steuerlich motiviert […] Eine wesentlich verbesserte Rendite kann aufgrund der alten steuerlichen Regelung realisiert werden, da der Kauf der Container vor dem 1. Januar 2009 getätigt wurde. Da der Investor weiterhin Eigentümer bleibt, wird dadurch die steuerliche Gestaltungsmöglichkeit auch ab 2009 voll ausgenutzt und der Ertrag optimiert.“ Hintergrund war der damals in die Zukunft verschobene steuerfreie Rückkauf in Verbindung mit im Grunde steuerfreien Mieten. Das hat Investoren natürlich überzeugt und dem Vertrieb eine „Pauschalvergütung in Höhe von 5% vom Investitionswert“ beschert.

Umsatzsteuer.

Völlig unklar ist außerdem, wie sich eine fehlende Eigentümerstellung der Anleger auf abgegebene Umsatzsteuererklärungen auswirkt. Dazu heißt es im Verkaufsprospekt des Angebots 5005: „Mit Erwerb der Standardcontainer durch den Anleger von der Emittentin zu Beginn der Mietphase wird die Verfügungsmacht von der Emittentin an den Anleger übertragen, da dieser im eigenen Namen über die beweglichen, körperlichen Gegenstände (Standardcontainer) verfügen kann. Umsatzsteuerlich sind deshalb sämtliche Tatbestandsmerkmale einer Lieferung erfüllt.“ An anderer Stelle heißt es lapidar: „Der Anleger hat die Umsatzsteuer anzumelden und abzuführen.“ Was ist, wenn die Erklärungen alle falsch waren? Wie wären die Investments umsatzsteuerlich zu behandeln gewesen, wenn keine Eigentumsübertragung angenommen wird?

Bilanzen.

In Zusammenhang mit falschen Steuererklärungen stellt sich in der Regel die Frage, ob die Erklärung absichtlich oder unwissend falsch eingereicht wurde. Im Falle der Anleger kann sicherlich von Unwissenheit ausgegangen werden. Aber was ist mit den Steuererklärungen der inzwischen insolventen P&R-Gesellschaften? Inwiefern sind diese falsch abgegeben worden, wenn Anleger nie Eigentümer der Container wurden? Hätte das Heinz Roth, der als Geschäftsführer für die letzten veröffentlichten Jahresabschlüsse 2015 verantwortlich war, das wissen können oder müssen? Und zu guter Letzt stellt sich die Frage nach eventuellen Verfehlungen des Wirtschaftsprüfers Werner Wagner-Gruber. Schließlich ist seine Prüfung „so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.“

Loipfinger’s Meinung.

Wie groß der Schaden für die Containerinvestoren durch das Insolvenzverfahren am Ende ausfällt kann heute noch niemand seriös vorhersagen. Aber unstrittig ist, dass die Anleger Verluste erleiden werden. Jetzt kommt zu dieser Unsicherheit noch eine weitere unangenehme Problematik hinzu: Wie reagiert das Finanzamt, wenn die Anleger nie Eigentümer der Container wurden und ihre Steuererklärungen aber so ausfüllten, als wären sie es? Einige Vermittler von P&R-Containern sollen schon Kunden angesprochen haben, ihre Steuererklärungen neu zu berechnen. Bei größeren Anlagesummen ist ein Gespräch mit dem eigenen Steuerberater dringend anzuraten.

Im neu erschienen Buch „Achtung, Anlegerfallen!“

ist ab Seite 221 einiges zu P&R zu lesen. Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch drei hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. 

Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO  bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container verpassen

 Sie wollen weiterhin informiert bleiben!

Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de









Freitag, Mai 04, 2018

Rückforderung von Ausschüttungen: Prospekthaftung wegen Rückzahlungsrisiko?

Anleger können einen Anspruch auf Rückabwicklung ihrer Fondsbeteiligung haben unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes. Der Schadensersatz gründet in der vorvertraglichen fehlerhaften Aufklärung, z. B. durch Verwendung eines fehlerhaften und unvollständigen Prospektes.

In Betracht kommen unvollständige oder risikoverharmlosende Darstellungen des sog. Innen- oder Außenhaftungsrisikos. Das Innenhaftungsrisiko meint dabei, dass Risiko, Ausschüttungen an die Fondsgesellschaft zurückzahlen zu müssen; das Außenhaftungsrisiko meint das Risiko, gegenüber Gläubigern einstandspflichtig zu sein.

Schadensersatzansprüche unterliegen einer Verjährung.

Diese beträgt kenntnisabhängig drei Jahre, gerechnet ab dem 31.12. des Jahres der Kenntnisnahme oder der grob fahrlässigen Unkenntnis von Schaden und Schädiger. Der Anspruch verjährt in einer Höchstfrist von 10 Jahren, gerechnet Tag genau zum Datum der Zeichnung.

In der Regel trifft das Rückzahlungsverlangen Anleger, die an Fonds beteiligt sind, die älter als 10 Jahre sind.

Das bedeutet, dass Anleger, die aufgefordert werden, Ausschüttungen an Insolvenzverwalter zurückzuzahlen ihre volle Einlage zzgl. Agio verloren haben und nunmehr durch die Forderungsabwehr nur noch Schadenbegrenzung betreiben können.

Zu den oben genannten Fallkonstellationen können wir Ihnen positive Nachrichten mitteilen.

Die Aussage ist: es ist kein Selbstläufer für die Gegenseite bei den Anlegern die Zahlungen einzufordern. Im Gegenteil: Anleger können sich erfolgreich wehren.
Rückforderung von Ausschüttungen
Da das Thema, Rückforderung von Ausschüttungen, bei vielen betroffenen Anlegern offensichtlich noch ungelöst ist, hat sich der  BSZ e.V. gekümmert und einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht welcher seit Jahren mit der Ausschüttungsthematik bestens vertraut ist und nahezu ausschließlich seit Jahren diese Thematik bearbeitet und natürlich auch über entsprechenden Erfolge und Erfahrungen verfügt, um Hilfe gebeten. Dieser Anwalt steht den BSZ e.V. Fördermitgliedern der Interessengemeinschaft  Ausschüttungsrückforderung für eine kostenlose Erstbewertung ihres jeweiligen Falles  gerne zur Verfügung. 

Wie Entscheidungen verschiedener Gerichte zeigen, besteht für Anleger eine hinreichende Chance, die Rückzahlung der Ausschüttungen nicht leisten zu müssen.

Für die Prüfung von RÜCKFORDERUNG von AUSSCHÜTTUNGEN  durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der BSZ e.V. die  Interessengemeinschaft  RÜCKFORDERUNG von AUSSCHÜTTUNGEN    gegründet. Es bestehen gute Gründe hier den Sachverhalt prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

Über die BSZ e.V. Interessengemeinschaften:

In vielen Fällen konnten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, die aus Sicht des BSZ e.V. bestehende bundesweite Sonderstellung bei gerichtlichen Erfolgen für Ihre Mandanten unter Beweis stellen. Nur wenige Kanzleien können bundesweit solche Erfolge vorweisen. Da wundert es dann nicht wenn es auch Anwälte gibt welche auf den fahrenden Zug aufspringen wollen - auch ohne eigene erstrittene Urteile.

Wenn Sie von der Rückforderung von Ausschüttungen betroffen sind, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Rückforderung von Ausschüttungen an.

Zur individuellen, unverbindlichen und persönlichen Erstberatung benötigen die Rechtsanwälte einige Unterlagen und Informationen.

  • Anspruchsschreiben des Insolvenzverwalters, der Bank oder des Fonds
  • ggf. Zeichnungsschein der Kapitalerhöhung (oder der sonstigen Kapitalmaßnahme)

Zahlen Sie keine Ausschüttungen zurück! (jedenfalls nicht ohne vorherige Prüfung)

Melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft Rückforderung von Ausschüttungen an!


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Donnerstag, Mai 03, 2018

VENTSPILS mbH & Co. KG: Insolvenzverwalter fordert Anleger zur Rückzahlung von Ausschüttungen auf.

Bevor Sie als Anleger einer solchen Zahlung nachkommen, sollten Sie prüfen lassen, ob die Rückforderung gerechtfertigt ist.

So wehren Sie sich gegen die Rückforderung bereits vereinnahmter Ausschüttungen.

Über die Möglichkeit der eventuellen Rückzahlungen von erhaltenen Ausschüttungen wurden die Anleger bei Vertragsschluss in der Regel nicht informiert. Viele Anleger hätten dann einen solchen Vertrag nicht unterschrieben.

Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte dass, Rückforderung von Ausschüttungen im Gesellschaftsvertrag eindeutig und für den Anleger verständlich geregelt sein müsse. Für die Anleger muss klar ersichtlich sein, dass es sich bei den gewährten Ausschüttungen nur um Darlehen gehandelt hat, und dass diese unter bestimmten Umständen von der Fondsgesellschaft zurückgefordert werden können.

Interessant ist auch, dass in manchen Urteilsbegründungen auf den allgemeinen Sprachgebrauch hingewiesen wird. Demnach werden ,,Ausschüttungen" mit dem Wortsinn allgemein so verstanden, dass es sich eben um Auszahlungen handelt, die nicht mehr zurückgezahlt werden müssen", so  ein BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

  • Auf Grund dieser doch anlegerfreundlichen Rechtsprechung sollten Anleger Ausschüttungen nicht einfach zurückzahlen, sondern erst prüfen lassen, ob die Rückforderung nach dem Gesellschaftsvertrag gerechtfertigt ist.

  • Gegebenenfalls können auch bereits an den Fonds zurückgezahlte Ausschüttungen wiederum von den Fondsgesellschaften zurückverlangt werden.

Da das Thema, Rückforderung von Ausschüttungen, bei vielen betroffenen Anlegern offensichtlich noch ungelöst ist, hat sich der  BSZ e.V. gekümmert und einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht welcher seit Jahren mit der Ausschüttungsthematik bestens vertraut ist und nahezu ausschließlich seit Jahren diese Thematik bearbeitet und natürlich auch über entsprechenden Erfolge und Erfahrungen verfügt, um Hilfe gebeten. Dieser Anwalt steht den BSZ e.V. Fördermitgliedern der Interessengemeinschaft  Ausschüttungsrückforderung für eine kostenlose Erstbewertung ihres jeweiligen Falles  gerne zur Verfügung. 

Wie Entscheidungen verschiedener Gerichte zeigen, besteht für Anleger eine hinreichende Chance, die Rückzahlung der Ausschüttungen nicht leisten zu müssen.

Für die Prüfung von RÜCKFORDERUNG von AUSSCHÜTTUNGEN  durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der BSZ e.V. die  Interessengemeinschaft  RÜCKFORDERUNG von AUSSCHÜTTUNGEN    gegründet. Es bestehen gute Gründe hier den Sachverhalt prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

Zu den oben genannten Fallkonstellationen können Ihnen die berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte positive Nachrichten mitteilen.

  • Die Aussage ist: es ist kein Selbstläufer für die Gegenseite bei den Anlegern die Zahlungen einzufordern. Im Gegenteil: Anleger können sich erfolgreich wehren.

Wichtig ist: 

Wenn Ihnen  mit Mailings oder anderer Werbung Hilfe angeboten wird: erkundigen Sie sich nach Erfolgen von den involvierten Anwälten. Lassen Sie sich Urteile zeigen, auf denen der Name des Anwalts zu ersehen ist. Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte meinen: Viele Mitbewerber haben keine erst- und zweitinstanzlich obsiegenden Urteile gegen Insolvenzverwalter. Manche  Mitbewerber werben mit von den hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten erstrittenen Urteilen.
Über die BSZ e.V. Interessengemeinschaften:

In vielen Fällen konnten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, die aus Sicht des BSZ e.V. bestehende bundesweite Sonderstellung bei gerichtlichen Erfolgen für Ihre Mandanten unter Beweis stellen. Nur wenige Kanzleien können bundesweit solche Erfolge vorweisen. Da wundert es dann nicht wenn es auch Anwälte gibt welche auf den fahrenden Zug aufspringen wollen - auch ohne eigene erstrittene Urteile.

Wenn Sie von der Rückforderung von Ausschüttungen betroffen sind, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Rückforderung von Ausschüttungen an.

Zur individuellen, unverbindlichen und persönlichen Erstberatung benötigen die Rechtsanwälte einige Unterlagen und Informationen.

  • Anspruchsschreiben des Insolvenzverwalters, der Bank oder des Fonds
  • ggf. Zeichnungsschein der Kapitalerhöhung (oder der sonstigen Kapitalmaßnahme)

Zahlen Sie keine Ausschüttungen zurück! (jedenfalls nicht ohne vorherige Prüfung)

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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So wehren Sie sich gegen die Rückforderung bereits vereinnahmter Ausschüttungen.

Die Anleger reagieren durch die Bank weg überrascht, wenn sie zwischen ihrer Post mit einem Brief  mit dem Rückforderungsansprüche erhaltener Ausschüttungen geltend gemacht werden konfrontiert werden. Über die Möglichkeit der eventuellen Rückzahlungen von erhaltenen Ausschüttungen wurden sie bei Vertragsschluss in der Regel nicht informiert. Viele Anleger hätten dann einen solchen Vertrag nicht unterschrieben.

Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte dass, Rückforderung von Ausschüttungen im Gesellschaftsvertrag eindeutig und für den Anleger verständlich geregelt sein müsse. Für die Anleger muss klar ersichtlich sein, dass es sich bei den gewährten Ausschüttungen nur um Darlehen gehandelt hat, und dass diese unter bestimmten Umständen von der Fondsgesellschaft zurückgefordert werden können.

Interessant ist auch, dass in manchen Urteilsbegründungen auf den allgemeinen Sprachgebrauch hingewiesen wird. Demnach werden ,,Ausschüttungen" mit dem Wortsinn allgemein so verstanden, dass es sich eben um Auszahlungen handelt, die nicht mehr zurückgezahlt werden müssen", so  ein BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

  • Auf Grund dieser doch anlegerfreundlichen Rechtsprechung sollten Anleger Ausschüttungen nicht einfach zurückzahlen, sondern erst prüfen lassen, ob die Rückforderung nach dem Gesellschaftsvertrag gerechtfertigt ist.

  • Gegebenenfalls können auch bereits an den Fonds zurückgezahlte Ausschüttungen wiederum von den Fondsgesellschaften zurückverlangt werden.

Da das Thema, Rückforderung von Ausschüttungen, bei vielen betroffenen Anlegern offensichtlich noch ungelöst ist, hat sich der  BSZ e.V. gekümmert und einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht welcher seit Jahren mit der Ausschüttungsthematik bestens vertraut ist und nahezu ausschließlich seit Jahren diese Thematik bearbeitet und natürlich auch über entsprechenden Erfolge und Erfahrungen verfügt, um Aufklärung gebeten. Dieser Anwalt steht den BSZ e.V. Fördermitgliedern der Interessengemeinschaft  Ausschüttungsrückforderung für eine kostenlose Erstbewertung ihres jeweiligen Falles  gerne zur Verfügung. 

Viele Anleger, die sich an einem Fonds beteiligt haben, taten dies in dem Glauben, damit Rendite erwirtschaften zu können und eine Beteiligung zur Altersvorsorge erworben zu haben.

Manche Initiatoren haben ausdrücklich mit dem Renditeversprechen geworben („Renditefonds“). Die Beteiligten hatten unterschiedliche Vorstellungen. Nach Jahren erfolgte oft das böse Erwachen, wenn die Fondsgesellschaft in die Krise geriet und der Anleger von verschiedener Seite und mit unterschiedlicher Begründung dem Verlangen einer Rückzahlung seiner Ausschüttungen ausgesetzt war. Viele Anleger sahen sich zur Rückzahlung verpflichtet.

Hintergrund der Rückzahlungsverlangen des Fonds oder Dritter ist die Krisensituation der Fondsgesellschaft. In den letzten Jahren waren davon vorwiegend Schiffsfondsgesellschaften betroffen. Neben Schiffsfonds spielten auch Immobilienfonds, Biogasanlagenfonds, Medienfonds eine Rolle. Die Fonds-Initiatoren waren bemüht, teils auch im eigenen Interesse, die Sanierung über Ausschüttungsrückforderungen zu gestalten. Unterschiedliche Sanierungskonzepte sind zu beobachten. Ganz grob ist in den Ausschüttungskonstellationen die Innenhaftung von der Außenhaftung zu unterscheiden.

Wie Entscheidungen verschiedener Gerichte zeigen, besteht für Anleger eine hinreichende Chance, die Rückzahlung der Ausschüttungen nicht leisten zu müssen.

Anleger sollten sich daher von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen und nicht ungeprüft Zahlungen an die Gesellschaften leisten. Sollte sich nämlich herausstellen, dass die Zahlungen nicht berechtigt waren, könnten Anleger, welche die Forderungen bereits ausgliche haben, wohl nur schwer mit einem Rückzahlungsanspruch bzw. eine Rückzahlung durch die Gesellschaft rechnen. Insbesondere dann nicht, wenn diese sich in einer wirtschaftlichen Notlage befindet. Die Prüfung dieser Frage sollte daher vor einer Zahlung erfolgen.

  • Auch Anleger, welche diese Zahlungen bereits geleistet haben, sollten durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, ob gegebenenfalls ein Rückforderungsanspruch bei der Fondsgesellschaft gegeben ist. Besteht nämlich keine rechtliche Grundlage für diese Forderung, finden die Vorschriften der §§ 812 ff. BGB Anwendung, wonach sich die Fondsgesellschaft ungerechtfertigt bereichert hätte. Betroffene Anleger sollten daher handeln

Fazit

Vor der Überweisung an die Gesellschaft macht es also durchaus Sinn, einen kritischen Blick auf Korrespondenz und Emissionsprospekt zu werfen.

Für die Prüfung von RÜCKFORDERUNG von AUSSCHÜTTUNGEN  durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der BSZ e.V. die  Interessengemeinschaft  RÜCKFORDERUNG von AUSSCHÜTTUNGEN    gegründet. Es bestehen gute Gründe hier den Sachverhalt prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

Zu den oben genannten Fallkonstellationen können Ihnen die berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte positive Nachrichten mitteilen.

  • Die Aussage ist: es ist kein Selbstläufer für die Gegenseite bei den Anlegern die Zahlungen einzufordern. Im Gegenteil: Anleger können sich erfolgreich wehren.

Wichtig ist: 

Wenn Sie  mit Mailings oder anderer Werbung  geworben werden: erkundigen Sie sich nach Erfolgen von den involvierten Anwälten. Lassen Sie sich Urteile zeigen, auf denen der Name des Anwalts zu ersehen ist. Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte meinen: Viele Mitbewerber haben keine erst- und zweitinstanzlich obsiegenden Urteile gegen Insolvenzverwalter. Manche  Mitbewerber werben mit von den hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten erstrittenen Urteilen.

Über die BSZ e.V. Interessengemeinschaften:

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Wenn Sie von der Rückforderung von Ausschüttungen betroffen sind, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Rückforderung von Ausschüttungen an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“.

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Mittwoch, Mai 02, 2018

Schadensersatzanprüche durch Verkauf ohne eigenes Kostenrisiko zu Geld machen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder ohne Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle.  Werden Sie an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgend einer anderen Art geschädigt, so können Sie die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen.

Wenn Sie den Schadensbetrag genau beziffern können, dann können Sie uns Ihren Schadensersatzanspruch verkaufen. Sie müssen sich dann nicht selbst mit den Schädigern auseinandersetzen, die in vielen Fällen zunächst erheblichen Widerstand leisten oder Ihre unbestreitbaren Ansprüche einfach abweisen oder Ihnen nicht akzeptable Vergleichsangebote präsentieren.

Auf Basis der von Ihnen übermittelten Informationen, prüfen und beurteilen unsere Experten Ihre Schadensersatzforderung auf Durchsetzbarkeit und die Bonität des Anspruchsgegners. Ist Ihr Anspruch erfolgversprechend und die Bonität des Anspruchsgegners gewährleistet, so steht einem Ankauf Ihres Anspruchs nicht mehr im Weg und   Sie erhalten von uns ein verbindliches Vertragsangebot zum Ankauf Ihres Schadensersatzanspruchs.  

Ab sofort können Sie dem Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Ihre berechtigten Schadensersatzansprüche verkaufen. Für die einmalige Beitrittsgebühr zu der ESK in Höhe von nur € 150,00 (inkl. Mehrwertsteuer) wird der geltend gemachte Schadensersatzanspruch auf Durchsetzbarkeit so wie die Bonität des Anspruchsgegners  geprüft. Bei positivem Prüfergebnis unterbreiten wir Ihnen ein Ankaufsangebot für Ihren Schadensersatzanspruch.

Wenn Sie Ihren Schadensersatzanspruch verkaufen wollen, dann  können Sie sich per e E-Mail, Post oder auch telefonisch anmelden


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
– Spezialinkasso für Kapitalanleger –
EXPRESS INKASSO®
Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und
Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH
Vertriebsleitung/ Büro Dieburg
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829


Montag, April 30, 2018

Investment gescheitert? Kopf in den Sand stecken hilft nicht! – Verbünden und wehren schon!!

Die Gefahr vor Augen, abermals Geld in den Sand zu setzen, lasst so manch geschädigten Kapitalanleger glauben, dass sie jetzt Hilfe bekommen wird.

Der BSZ eV warnt vor Anbietern der beschädigten Kapitalanlegern mit verblendeten Angeboten. Ihre Dienste bieten: Alles unverbindlich und ohne Risiko! (Oft aber sehr teuer und auch ohne Nutzen!) Ohne die falschen Gesetze zu umgehen, die Verbraucherschutzorganisationen, die den Anleger erklären können. Das mag aber sehr fett sein, aber das angesagte Geld ist trotzdem. 

Der Wahl des Rechtsanwalts der   Vereinigten Staaten von Amerika ist der Fall, dass die Anwartschaft auf den Wahlprozess beschränkt wird.   Allerdings gibt es noch schlimmer Mandanten noch schlimmer Anwälte. Nur die Partnerwahl ist mitunter falsch. Der durch diese falsche Anwaltzahl angeregte Schaden bei Mandanten kann durchaus sein. Man sagt, dass es einen Kunst-Gnadenstoß in der absoluten Ruine des Mandaten verbunden mit einem irreparablen Vertrauensmissbrauch gibt

Anwälte, die auf der Vertretung Geschätzter Investoren spezialisiert sind, haben seit Jahren Hochkonjunktur. Volkswirtschaftlich betrachtet ist dies ein trauriger Boom. Denn es geht um etliche Milliarden Euro, die Investoren insbesonders mit einem beteiligungsreichen Fonds verloren haben oder noch verlieren werden. Falls sie sich nicht in der Nähe befinden, müssen sie sich an die entsprechenden Mittagen wenden.

Die größten Probleme gibt es bei den Schiffsfonds. Insolvenzen, Rückforderungen von Ausschüttungen, das sind die Schlagzeilen die den betroffenen Anlegern Sorgen Sorge. Probleme gibt es aber auch zu tun, auch bei den Lebensversicherungsfonds. Hier wird immer deutlicher, dass die Renditeprofognnens nicht zu halten sind und Investoren erhebliche Kapitalverluste drohen.   Zu den ständigen Sorgenkindern gehört auch der geschlossene Immobilienfonds.

Geschützte Fonds müssen aber auch nicht gleich vertoffen sein. Der Wohlstand unseres Landes und unserer privaten Wirtschaftstätigkeit ist auf massgeschneiderten privaten Investitionen ausgerichtet. Das beginnt beim Bau eines Eigenheims, erstreckt sich über den Kauf von Aktien und Aktienfonds und ist sicher, noch nicht bei einer geschlossenen Beteiligung. Eine Sache, sieht man einmal vom Medienfonds und Lebensversicherungsfonds ab, ist volkswirtschaftlich sinnvoll. Overdies kann man the mosts initiatore Closed Facilities lautere Absichten unterstellen. Definitiv ist aber, wenn eine bestimmte Behandlung empfohlen, besser: wird. Und hier sind wir an dem Punkt angelangt, um den sich auch schon mal alles dreht. Niemals die Beratung von Investoren durch Banken und Sparkassen.

Nicht immer ist die Beratung schlecht, aber hilfreich. Bei the BSZ eV melden Sie sich bitte an, dass Sie diese Anlageberatung nach Ihren Angaben berücksichtigen müssen. Wohlgemerkt, wir reden hier nicht von sich selbst. Investieren Sie in unsere Produkte, so können Sie uns sagen, dass Sie eine Investition in unseren Kunden haben.

Bei Rechtsstreitigkeiten um Geschlossene Beteiligungen geht es um vergleichsweise hohe Streitwerte. Was natürlich ist, ist lukrativ für einen Anwalt, der seine Mandaten gegen einen Fondsinitiator oder die zuständige Bank respektable Sparkasse verdient. There are no translations available this repeats to discrete with the reach of the same of the currency. Es ist nur menschlich, dass nicht viele Anwinnen und Anwachsen ohne Qualifizierung auf erhofften großen Einkommenschancen. Oft ohne einen einzigen Vergleichbaren Fall bearbeitet zu haben.  Die Argumentationslinien der Gegenseite sind auf der Grundlage, dass die komplexe Kompetenz und Erfahrung eines fachmännisch-fachmännischen Handelns erfüllt ist,   wenn alle diese Anwältinnen und Anwälte, die ein schnelles Geschäft kennen, aus. Sehr zum Glück, dass die Mandanten, die vom Regen in die Träume gekommen sind, weil sie sich nicht mehr ansprechen können.

Der beste Anlegerschutz ist, wenn sich die Geschädigten Anleger wehren. Nur durch masshafte Klagen werden die Banken und Finanzvertriebe in ihre Schranken weisen lassen.   Wenn klar, dass man über den Tisch gestellt wird, ist es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz setzt sich in den meisten Fällen fort. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wenn dies nicht mit einer Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger geschieht, dann stehen ideale Voraussetzungen für ein positives Ergebnis.

Nach einem Anlageverlust hat der Großteil der Anleger nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten, gegen die Verantwortlichen vorzugehen. Denn im Einklang mit dem Problem- und Kapitalmarkt- Bereich kann man auch einen Einblick in die Problematik der Komplexität und der Risiken geben, die in finanzieller Hinsicht gegeben sind, auch in zeitlicher Hinsicht, denn ein Prozess kann mitunter Jahre dauern. Viele Geschädigte können und wollen diese Risiken nicht auf sich nehmen. Geography travel according the accommodation of the accommodation of the accommodation in the trust of the accommodation zu verlieren. Sie bleiben auf der Strecke.

Auch die betrügerischen Probleme, die sich  ergeben, die Probleme nicht zu vermeiden und ihre Probleme zu lösen. Im Fall eines Prozessverlustes, der sich aus dem Kostenaufwand für den Schaden ergibt, müssen die Prozesskosten (Gerichtsgebühren, etc.) ebenfalls übertroffen werden.

Der BSZ eV und seine Partner sind   Rechtsprüfungen, insbesondere zu Recht zu verhelfen. Die Hilferufung erfolgt durch die kompetente Prozessfinanzierungsgesellschaft.

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Bei folgenden Problemen können Sie eine Prozessfinanzierung beantragen:

  •     Kapitalanlageverluste
  •     Versicherungsstreiten
  •     Lebensversicherungen
  •     Fondsverluste
  •     Schadenersatz bei Personenschäden
  •     Falschberatung durch Banken
  •     Fehlberatung durch Rechtsanwälte

Zur rechten Einschüchterung einer Prozesskostenfinanzierungsanfrage werden folgende Unterlagen benötigt:

Bei Versicherungen werden benötigt:
  1. Antrag
  2. Versicherungsschein
  3. AGB`s
  4. Einzahlungs-, Auszahlungsdatum
  5. Sonstige Verkaufsunterlagen (Prospekt Verkaufsprospekte, etc.)

Bei herkömmlichen Finanzinstrumenten werden benötigt:
  1. Zeichnungsschein
  2. AGB`s
  3. Einzahlungs-, Auszahlungsdatum
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Es gibt gute Gründe  dafür, dass die BSZ Interessengemeinschaft beitreten kann. Für die kostenlose Erstberatung durch den BSZ e. V. vermittelte Vertrauenspersonen der BSZ e. V. ihre Fördermitglieder seit dem Jahr 1998 entsprechend Anwälte. You can gerne Fördermitglied der BSZ eV Wird und sie kostenlos die BSZ eV Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung anschließen.   

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ eV Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung kann kostenlos und unverbindlich mit Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost beim BSZ eV eingereicht werden

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Für die kostenlose Erstberatung durch den BSZ e. V. vermittelte Vertrauenspersonen der BSZ e. V. ihre Fördermitglieder seit dem Jahr 1998 entsprechend Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ eV werden  .

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Rechtshinweis
Der BSZ® eV kümmert sich um die Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutznachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ eV sammelt und veröffentlicht die entsprechenden Informationen über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ eV nicht durchgeführt. Fördermitglieds des BSZ eV kann eine BSI eV Spendenvereinbarung abgeben.

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