Dienstag, Juli 24, 2018

Insolvenzverfahren für die insolventen deutschen P&R Gesellschaften eröffnet. Anleger können nun ihre Forderungen anmelden.

Hinweise der Insolvenzverwalter dazu: Das Amtsgericht München hat mit Beschluss vom 24. Juli 2018 die Insolvenzverfahren für die deutschen P&R Container-Verwaltungsgesellschaften eröffnet und die Rechtsanwälte Dr. Michael Jaffé und Dr. Philip Heinke (beide Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter) als Insolvenzverwalter bestellt. Beide waren in den jeweiligen Verfahren bislang schon als vorläufige Insolvenzverwalter tätig.

Mit der Eröffnung der Insolvenzverfahren ist nun der Weg für die rund 54.000 Anleger frei, ihre Forderungen gegenüber den insolventen Gesellschaften anzumelden. Das Gericht hat dafür eine Frist bis zum 14.09.2018 gesetzt.

Der BSZ e.V. veröffentlicht auf seiner Internetseite www.fachanwalt-hotline.eu     täglich interessante Neuigkeiten für Kapitalanleger. Nachstehend geben wir Ihnen mit freundlicher Empfehlung des Autors den aktuellen Bericht vom 16. 07. 2018 auf www.investmentcheck.de   wieder:

P&R war ein Schneeballsystem. Das Amtsgericht hat die Insolvenzverfahren eröffnet.

Am h 24. Juli 2018 hat das Amtsgericht München die Insolvenzverfahren für die deutschen P&R Container-Verwaltungsgesellschaften eröffnet. Die vorläufigen Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé und Dr. Philip Heinke wurden als Insolvenzverwalter bestätigt. Ab Anfang August bekommen die Anleger vorausgefüllte Formulare zugeschickt und können ihre Forderungen anmelden. Dafür bleibt ihnen Zeit bis zum 14. September, um auf den in der Olympiahalle München stattfindenden Gläubigerversammlungen am 17. und 18. Oktober teilnehmen zu können.

Fehlbestand

Die bisher bereits bekannt gemachten Zahlen von 1,6 Millionen Containern als Soll-Bestand und die tatsächlich nur vorhandenen 618.000 Boxen sind erneut bestätigt worden. Der Fehlbestand hat sich seit dem Jahr 2007 aufgebaut. Interessant ist der Hinweis von Jaffé, wonach die Container nicht verloren gingen: „Tatsächlich zeigen die vorläufigen Ergebnisse der Untersuchungen, dass die deutschen Gesellschaften offensichtlich über viele Jahre hinweg Verträge mit Anlegern über Container geschlossen haben, die es de facto nie gegeben hat und die auch nicht angeschafft wurden. Vielmehr wurden die neu eingeworbenen Gelder dazu genutzt, laufende Verbindlichkeiten aus Mietzahlungen und Rückkäufen gegenüber Altanlegern zu begleichen.“ Diese Aussage ist von weitreichender Bedeutung, da der Insolvenzverwalter damit ein Schneeballsystem bestätigt.

  • Schon länger wurden bei P&R mit dem Anlegergeld keine Container mehr gekauft

Kein Eigentum. 

Fast mantraartig wiederholen die Insolvenzverwalter ihre Feststellung gegenüber Investoren, wonach eine Verwertung von Containern außerhalb des Insolvenzverfahrens nicht möglich ist und Versuche die gesamte Anlegergemeinschaft massiv schädigen könnten. Das ist nachvollziehbar und schlüssig.

Neu ist ein zwischenzeitlich beim Landgericht München I ergangenes Urteil, das laut Jaffé die Verneinung der Eigentümerstellung bestätigt.

Es fehlt die sachenrechtliche Bestimmtheit, wonach ein übereigneter Gegenstand so präzise zu bezeichnen ist, dass „ein Dritter schon an Hand der zwischen den Parteien getroffenen Absprachen diesen Gegenstand identifizieren“ können muss. Laut Jaffé ist dieser Bestimmtheitsgrundsatz sogar für die Anleger mit Zertifikat nicht gegeben. Allerdings wird diese Behauptung nicht weiter begründet, obwohl dort durch die Containernummern eine eindeutige Zuordnung möglich ist. Angeblich wäre das kein wirtschaftlicher Nachteil für die Anleger, „denn sie werden über die auf ihre Insolvenzforderungen gezahlte Quote an den Erlösen aus der koordinierten Verwertung partizipieren“. Eine nicht ganz nachvollziehbare Aussage, denn eine Aussonderung mit anschließender gemeinschaftlicher Verwertung dürfte in den Fällen mit tatsächlich existenten Containern mehr einbringen, als die Forderungsbefriedigung über die Insolvenzmasse.

Insolvenzmasse. 

Erklärtes Ziel der Insolvenzverwalter ist die Minimierung der Schäden durch eine bestmögliche Verwertung der bestehenden Containerflotte. Aktuell sind die Boxen fast vollständig vermietet und erwirtschaften Mieteinnahmen. Diese sind dringend notwendig, da die Liquidität sowohl in der Schweiz als auch bei den deutschen P&R-Gesellschaften bereits im Februar/März diesen Jahres fast vollständig aufgezehrt wurde. Konkrete Schätzungen zum Wert der Insolvenzmasse einschließlich der Vermögen in der Schweiz haben die Insolvenzverwalter nicht veröffentlicht. Ebenso fehlen konkrete Aussagen zu den bereits erfolgreich durchgesetzten Haftungsansprüchen gegenüber den verantwortlichen Personen. Es heißt nur allgemein, dass bereits erste Ansprüche geltend gemacht wurden und weitere „Anspruchsgeltendmachungen“ folgen.

Offene Fragen. 

Die Liste der offenen Fragen ist damit allerdings noch längst nicht zu Ende. In der Pressemitteilung ist von einer Erweiterung der Gläubigerausschüsse um jeweils zwei Mitglieder die Rede. Wer das ist, wird nicht gesagt. Zur Containerflotte von 618.000 Stück wird nichts über dessen Alter und den Größen berichtet. Bezüglich des Vermietungsgeschäfts wird von Stabilität gesprochen, ohne die monatlichen Mieteinnahmen zu beziffern. Als Erfolg wird eine erste Auszahlung der Schweizer P&R auf das Anderkonto der Insolvenzverwalter dargestellt, ohne die Höhe anzugeben. Bei dem Urteil des Landgerichts München I wird weder das Aktenzeichen, noch der genaue Urteilstenor wiedergegeben.

Loipfinger’s Meinung. 

Viel Neues enthält die Pressemitteilung zu den Insolvenzeröffnungen nicht. Der wohl wesentlichste Hinweis bezieht sich auf das seit Jahren vorliegende Schneeballsystem, wonach mit neuem Geld nur Ansprüche der Altanleger bedient wurden. Das könnte große Bedeutung für drohende Anfechtungen erlangen. Zur Schadenshöhe schreibt Jaffé in Zusammenhang mit begrenzten Möglichkeiten der Durchsetzung von Haftungsansprüchen von „enormen Schäden in Milliardenhöhe“. Dabei müsste das dem Gericht vorgelegte Gutachten zur Insolvenzeröffnung konkretere Aussagen enthalten. Für die P&R-Anleger wäre es deshalb wünschenswert, eine Einsicht in dieses Gutachten zu erlangen.


NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“

Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

***
Bei den  BSZ e.V. Interessengemeinschaften  melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die mit den unterschiedlichsten Kapitalanlagen Verluste erlitten haben.

Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften werden durch hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.

Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der Entwicklung ihrer Kapitalanlage abfinden möchten, können eine rechtliche und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der jeweils betreffenden BSZ e.V. Interessengemeinschaft  vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei P&R Container-Investment engagiert sind schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel verpassen

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Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R oder Magellan anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen





Globaler Anlagebetrug ist zu einem ernsthaften Problem geworden.

Es fällt auf, dass es sich bei Anlagebetrügereien immer öfter um globale Investitionsangebote handelt.  Nicht wenige Anleger lassen sich von verlockenden Versprechungen extrem hoher Renditen mitreißen und überweisen große Summen auf ausländische Konten. Diese Anleger würden jedoch gut daran tun ihre Euphorie zu bremsen und etwas mehr Vorsicht walten zu lassen.

Bei dem BSZ beklagen sich viele Anleger über den Auslandsinvestitionsschwindel. Die Angebote reichen von Edelmetallen, Penny-Stocks, Bergbau, Münzen, Währungsspekulationen und spezielle ausländische Bankinstrumente wie Einlagenzertifikate mit „sky-high, no risk“ bis zu Phantomprojekten.
Kaum jemand kennt die genaue Summe, um die jährlich Anleger in Deutschland durch Betrug geschädigt werden.

Abkassiert wird meist nach den „klassischen“ Erfolgsmodellen dieser „Branche“.

Die eingesetzte Taktik ist Charme, Vertrauen und überzeugende Argumente. Die Betrüger gehen dem Geld entgegen. Das bedeutet, wer Geld für eine Investition zur Verfügung hat, gehört automatisch zur Zielgruppe der Anlagebetrüger, warnt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e. V.  und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.

Viele Anlagedesaster beginnen mit E-Mails oder unaufgeforderten Telefonanrufen die über eine hoch interessante, lukrative oft auch zeitbegrenzte  Investitionsmöglichkeit informieren. Wer sich darauf einlässt hat in der Regel schon verloren.

Die „exklusiven Chancen“ und „garantierten Renditen“ sind meist nur Lockmittel, selten Realität. Natürlich ist nicht jedes dieser Angebote ein Ponzi-System bei dem das frische Anlegergeld benutzt wird um die früheren Investoren zu bezahlen.

Betrug ist nach Meinung des BSZ e. V. auch bewusste Falschberatung und das Verschweigen vorhandener Informationen.

„Trotz Globalisierung, jede Auslandsinvestition beinhaltet in sich schon besondere Risiken und Umstände aufgrund unterschiedlicher Marktordung Standards der jeweiligen Länder“ warnt Horst Roosen.

Anleger, die sich zum ersten Mal an ausländische Investitionen wagen, müssen sich jedoch daran erinnern, dass erhebliche Risiken bestehen. Ein stärker werdender Euro kann den Wert von Auslandsinvestitionen deutscher Investoren verringern. Ein Rückgang des Wertes einer ausländischen Währung gegenüber dem Euro um 20 Prozent hat die gleiche Auswirkung wie ein Rückgang der Börsenkurse dieses Landes um 20 Prozent. Auf der anderen Seite, wenn der Euro schwächelt, steigen ausländische Vermögenswerte im Wert.

In vielen Fällen wird das erbeutete Anlegergeld durch Geldwäsche dem Zugriff Dritter entzogen.

Als Geldwäsche wird bezeichnet wenn man „schmutziges“ Geld in „sauberes“ Geld verwandelt. Die tatsächliche Herkunft des Geldes wird durch eine Reihe von Finanztransaktionen verschleiert. Dies gelingt meist durch Gründung einiger Briefkastenfirmen verteilt über viele Länder dieser Erde. Die Einschaltung von Treuhändern, Rechtsanwälten und diversen internationalen Business Services garantiert Anonymität. Fließt das Geld dann an den Betrüger zurück, ist es legal geworden, da es ja aus (scheinbar) legitimen Geschäften stammt.

Kriminelle Finanzinitiatoren kommen so zu erheblichem Reichtum, entziehen sich der Justiz, zahlen keinen Euro Steuer, Re-Investieren in legale Geschäfte und finanzieren weitere kriminelle Aktivitäten. Je reicher diese Betrüger werden umso angesehener werden Sie in ihrer gesellschaftlichen Position.
Auch durch ,,seriöse“ Produkte, die als sichere, risikoarme Anlageprodukte verkauft werden, werden die Anleger tagtäglich um ihr Geld gebracht. Die Unterstützung von Opfern solcher ,,versteckter“ Anlegerbetrügereien zählt zu den Hauptbetätigungsfeldern und -Zielen des BSZ e.V.

DIE KAPITALVERNICHTUNG DURCH MIESE ANLAGEBERATUNG, ZWEIFELHAFTE PRODUKTE UND ANLAGEBETRUG SIND IN DEUTSCHLAND ZU EINEM ERNSTEN PROBLEM GEWORDEN
Die Bürger werden es sich wahrscheinlich nicht mehr länger gefallen lassen, dass die Finanzindustrie quasi mit in der Regierung sitzt und darüber entscheiden kann, wie der eigene Profit gemehrt werden kann. So lange dies aber der Fall ist, werden die Kleinanleger auch weiterhin viel Geld in den Sand setzen.  Die massenweise Geldvernichtung  ist auch dem Umstand geschuldet, dass unsere Regierung das gesetzliche Rentensystem zur Armutsfalle gemacht hat, sagt Horst Roosen. Statt das staatliche  Rentensystem zu stärken und leistungsorientierte Renten die tatsächlich einen sorgenfreien Lebensabend ermöglichen zu garantieren, wurde das Rentensystem systematisch geschwächt und schlecht geredet. Die private Vorsorge wurde das Maß aller Dinge und die Finanzvertriebe verdienen damit Geld ohne Ende.

Es ist wichtig, dass in Deutschland ein unabhängiger und nicht staatlich organisierter Anlegerschutz die Verbraucher informiert und fachkundige Hilfe vermitteln kann, sagt der BSZ e.V. Vorstand.

Die BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat auf Ihrer Webseite folgenden Text für Kapitalanleger veröffentlicht:

Zitat:
„Um sachgerechte Anlageentscheidungen treffen zu können, müssen die Anleger umfangreich und verlässlich über den Emittenten und das betreffende Wertpapier oder die betreffende Vermögensanlage informiert werden. In Deutschland dürfen Wertpapiere und Vermögensanlagen daher nicht ohne einen Prospekt öffentlich angeboten werden.“

„Die BaFin prüft dabei, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und verständlich abgefasst worden ist. Zusätzlich wird sichergestellt, dass der Prospekt keine widersprüchlichen Aussagen aufweist.“

„Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist dagegen nicht Gegenstand der Prüfung des Prospekts. Die BaFin überprüft auch nicht, ob ein Geschäftsmodell wirtschaftlich plausibel ist und tatsächlich die versprochene Rendite für den Anleger erwirtschaften kann. Ebenso wenig beurteilt sie, ob Anbieter oder Emittenten seriös sind und über eine gute Bonität verfügen. Daher kann allein aus der Tatsache, dass ein Prospekt der BaFin übermittelt und nach erfolgreichem Abschluss des Prospektprüfungsverfahrens bei der BaFin entsprechend den Bestimmungen des Verkaufsprospektgesetzes bzw. des Vermögensanlagengesetzes veröffentlicht wurde, nicht auf die Seriosität oder auf die Bonität des Emittenten geschlossen werden.“
Zitat Ende

  • Der durchschnittliche Anleger trifft aber in vielen Fällen seine Anlageentscheidung gerade wegen des Hinweises auf die Nennung und Hinterlegung des Anlageprospekts bei der BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, so die Erfahrung des BSZ e.V.

Nach gesundem Menschenverstand kann der durchschnittliche Anleger  doch davon ausgehen, dass eine staatliche Finanzaufsicht gerade die im Anlageprospekt gemachten Angaben auf ihre inhaltliche Richtigkeit prüft und feststellt ob ein Geschäftsmodell wirtschaftlich plausibel ist und tatsächlich die versprochene Rendite für den Anleger erwirtschaften kann, sagt Horst Roosen.  Wenn dann auch noch nicht einmal beurteilt wird, ob Anbieter oder Emittenten seriös sind und über eine gute Bonität verfügen, dann muss man sich doch eigentlich fragen, welcher Nutzen für den Anleger da noch übrig bleibt.

Geschädigte Anleger und deren Rechtsvertreter die den Versuch wagen für erlittene Anlageverluste die BaFin verantwortlich zu machen haben keine Chance hier Schadensersatzansprüche durchzusetzen.  Anwälte die so etwas für ihre Mandanten trotzdem versuchen, werden von interessierten Kreisen  als Rechtsidioten mit Abzockermentalität diffamiert und auch schon mal bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

IM KAPITALANLAGE TOLLHAUS DEUTSCHLAND WIRD WEITER ABGEZOCKT! DER DUMME IST DER ANLEGER!

Es ist lebensfremd anzunehmen,  dass Kleinanleger  Millionen Euro angelegt hätten, wenn ihnen bei der Anlageberatung klipp und klar gesagt worden wäre, dass sie ihre Einlage vollständig verlieren können. Die Geschädigten die sich tagtäglich bei dem BSZ e. V. melden bestätigen diese These. Viele Anleger haben keinerlei Interesse an spekulativen Geldanlagen, sondern wollen lediglich eine nachhaltige Verzinsung ihres eingesetzten Kapitals zur Sicherung ihrer Altersvorsorge erreichen. Trotzdem empfehlen viele Banken und Sparkassen und freie Anlageberater mitunter höchst spekulative Geldanlagen. Dazu wird oft der zwingend erforderliche Hinweis, dass das eingebrachte Kapital zum Teil, oder sogar vollständig, verloren gehen kann, unter den Tisch fallen gelassen. Da muss doch die Frage erlaubt sein: ob es möglich ist, dass hochqualifizierte Finanzkaufleute  zweifelhafte Anlageprodukte verkaufen,  und über Jahre hinweg, sehenden Auges, Anlegergelder von Kleinanlegern vernichten und angeblich von nichts wissen?

Die Berater müssen den von verschiedenen Fachpublikationen veröffentlichten Warnhinweisen auf unseriöse Praktiken Kenntnis nehmen und ihre Anleger darauf hinweisen! Den enormen Risiken bis zum Totalverlust stehen oft äußerst fragwürdige Renditechancen gegenüber, die zudem mitunter durch saftige Gebühren zusätzlich reduziert werden.  Bei vielen Anlageskandalen mit tausenden Geschädigten, vermittelten die Berater ihren Kunden den Eindruck  es mit einer soliden und langfristigen Anlagestrategie und Anlageform die sich besonders zur Altersvorsorge eignet zu tun zu haben. Die Möglichkeit  eines Totalverlustrisikos wird bewusst verschwiegen  oder klein geredet. Dabei muss sich ein Berater vor der Vermittlung einer Kapitalanlage selbst über deren Wirtschaftlichkeit und Seriosität ausreichend informieren. Alleine an der Provisionshöhe die ihm für die Vermittlung einer Anlage zufließt  müssten die  Vermittler eigentlich merken, dass es dabei mitunter nicht mit rechten Dingen zugehen kann.

  • Wenn das Anlegergeld verbrannt ist, mutiert so manch Anlageberater plötzlich zum Verbraucherschützer, verbündet sich mit Rechtsanwaltskanzleien, jammert dass man selbst betrogen worden sei, wolle aber alles mögliche tun um den geschädigten Anlegern zu helfen. Da gehen die Berater schon mal mit Kundenlisten hausieren um sogenannte Geschädigtengemeinschaften zu etablieren, die den Zweck haben dürften, der eigenen Haftung zu entgehen. Beliebtes Argument ist dann hier, dass man ihn, den Vermittler, wenn man ihm den nachweisen könne, dass er seine Aufklärungspflicht verletzt habe, zwar verklagen könne, aber, da er ja selbst investiert habe, bei ihm nichts holen könne.

Gerade bei Anlageskandalen mit vielen geschädigten Kapitalanlegern und einem hohen Schaden nutzen nach Erkenntnis des BSZ® e.V. leider auch einige Rechtsanwälte diese Situation zur Wahrung ihrer eigenen Interessen.  Da gründen Anwälte Geschädigtengemeinschaften und geben nach nur wenigen Tagen des Schadenseintritts bekannt, schon Tausende Geschädigte zu vertreten. Im Internet wird mit bezahlten Einträgen ganz gezielt um Geschädigte geworben. Man verkündet stolz mit den Vertrieben zusammen zu arbeiten, die mit ihrer Provisionsgier vorher die Anleger um ihre Ersparnisse gebracht haben.

Es ist kaum zu glauben, aber es werden immer noch Anlegergelder mit Schneeballsystemen eingesammelt.

Bei den meisten Schneeballsystemen ist es so, dass gerade am Anfang sehr viele Gelder herausgenommen werden. Nachher, wenn das läuft, entsteht das Problem, das Schneeballsystem zu bedienen. Es wird immer mehr Geld gebraucht, weil immer mehr Anlegern immer höhere Renditen versprochen wurden. Insofern ist es also sehr wahrscheinlich, dass der Anfang der Betrugssysteme stets einige Jahre zurückliegt.“ Was einen natürlich überrascht, ist, dass solche Systeme oft über einen langen Zeitraum existieren können. Wenn da mal Fachleute auf die Konten schauen würden und mit den täglichen und monatlichen Auszügen abgleichen würden, würde dem Schwindel oft viel früher ein Ende bereitet.

WETTBEWERBSRECHTLICHE ANGRIFFE VON INITIATOREN DUBIOSER GELDANLAGEN.

Wer fragwürdige Angebote anprangert um Anleger vor finanziellem Schaden zu bewahren, wird von den Betroffenen nicht mit aufklärendem Material versorgt, sondern seitens der Anbieter reihenweise zur Abgabe von strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen aufgefordert. Die dabei zu Grunde gelegten Gegenstandswerte werden dabei oft als juristischer Maulkorb missbraucht und in utopischer Höhe festgelegt. Das kostet!  Selbst wenn die Staatsanwaltschaft schon wegen Kapitalanlagebetrugs ermittelt, werden die Anlegerschützer noch mit Abmahnschreiben überhäuft. Da oftmals auch die größten Kapitalvernichter die Keule der juristischen Unterlassungsaufforderung einer sachlichen Auseinandersetzung vorziehen, duckt sich so mancher Anlegerschützer weg, zieht den Kopf ein und wartet bis die Gefahr zur Kasse gebeten zu werden vorbei ist.

Seit der Gründung des BSZ e.V. im Jahre 1998 haben wir viele Verbraucherschutzorganisationen kommen und gehen sehen, sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V. Einige sind der normalen und üblichen „Marktbereinigung“ zum Opfer gefallen. Es sind aber auch Verbraucherschützer durch den Abmahnwahnsinn zur Aufgabe gezwungen worden. Traurig ist auch, dass der Anlegerschutz in Deutschland ein so schlechtes Ansehen hat. Dies rührt nach meiner Beobachtung, sagt Roosen, an der kräftigen Lobbyarbeit interessierter Kreise, die finanziell bestens ausgestattet, dafür sorgt, dass möglichst keine Veränderungen eintreten.

Bei dem BSZ e.V. findet man das Abmahnunwesen als eine gründlich aus dem Ruder gelaufene Paralleljustiz die erheblich eingeschränkt werden sollte.

Es ist zwingend die Forderung nach einer politischen Lösung zu stellen. Wenn das geltende Recht einen Missstand legalisiert, wenn die bloße Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft werden. Wenn tatsächlich Wettbewerbs- und Urheber- Rechtsverstöße lückenlos verfolgt werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht in private Verfügungsgewalt. Wenn die allzu verlockenden Spitzengebühren für Abmahntätigkeit wegfallen sollen, dann dürfen keine selbsterfundenen Streitwerte und Vertragsstrafen der Abmahner mehr von den Gerichten einfach durchgewinkt werden.
Anlegerschutz ist eines der wichtigsten Elemente eines florierenden Finanzmarkts.

  • Der Anlegerschutz soll dafür sorgen, dass diejenigen, die ihr Geld in die Produkte der Finanzbranche investieren nicht betrogen werden. Anleger sollten stets darüber informiert werden, dass eine Anlage nicht nur einer Wertsteigerung unterliegen kann, sondern auch einem Wertverlust ausgesetzt sein kann. Anleger die bereit sind Gewinne zu kassieren müssen auch bereit sein die Risiken ihrer Anlage mit zu tragen. 

Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. (Dieburg) wird auch weiterhin mit seiner Öffentlichkeitsarbeit zu der Aufklärung und Verhinderung von unnötigen Kapitalverlusten beitragen. Die rasche, ungehinderte, von keiner Zentralstelle gelenkte Verbreitung und Kommentierung von Informationen, ist das strategische Erfolgspotential des BSZ® e.V.

Der BSZ® e.V. trägt dazu bei, dass die wirtschaftsstarken Hintermänner und Initiatoren, Vorstände von Vertriebsgesellschaften, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und sonstige Berater, die für die rechtliche Gestaltung, Prospektgestaltung und in bestimmten Fällen auch für den Vertrieb des Kapitalanlageproduktes verantwortlich oder mitverantwortlich sind, als Verursacher der Anlagepleiten, nicht mehr so oft unbekannt bleiben oder ungeschoren davonkommen und schon am nächsten Geldvermehrungssystem stricken können.

Bei vielen Anlageskandalen konnten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, die aus Sicht des BSZ e.V. bestehende bundesweite Sonderstellung bei gerichtlichen Erfolgen für Ihre Mandanten unter Beweis stellen. Nur wenige Kanzleien können bundesweit solche Erfolge vorweisen, viele scheinen aber auf den fahrenden Zug aufspringen zu wollen – auch ohne eigene erstrittene Urteile.

Die gute Nachricht ist,

dass die zumindest teilweise Wiederbeschaffung verloren gegangenen Geldes oft nicht so aussichtslos ist, wie viele Geschädigte glauben.  Der unsägliche Spruch man solle kein „gutes Geld“ dem „schlechten Geld“ hinterher werfen, ist eine Erfindung der Finanzbranche, die sich damit vor Klagen der Anleger schützen will.

Wenn Sie als Anleger aber glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zuging, sollten sie – um nicht zum Opfer zu werden- sich massiv zur Wehr setzen.

Außergerichtliche Möglichkeiten ohne eigenes Kostenrisiko ausloten.

Wir wissen, dass hohe Anwalts- und Gerichtskosten zu einer manchmal nicht zu überwindenden Hürde geworden sind. Vor allem dann, wenn man über keine Rechtsschutzversicherung verfügt. Denn wer heute klagt oder verklagt wird und verliert, dessen Existenz ist bedroht.

Anlegern die glauben, dass Sie bei Ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht bietet der BSZ e.V. als Mitglied der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice kostenlos einen fokussierten Ansatz, der Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen zum Ausgleich Ihres finanziellen Schadens vermittelt.
Das kann in vielen Fällen der erste Schritt zur Vermögenswiederherstellung sein.

Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es, ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.

Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.

  • Jeder Anleger kann unverbindlich Kontakt mit den BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien aufnehmen wenn er auch die erfreuliche Entwicklung der Rechtsprechung nutzen will und einer bestimmten ,,BSZ e.V. Interessengemeinschaft geschädigter Anleger beitreten.

Wenn Sie fallbezogen verlässlich wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten für Ihre Anlage tatsächlich bestehen, können Sie wie folgt vorgehen:

  • Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.
  • Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.
  • Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich.
  • Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung abklären.

Die Informationen, die die Rechtsanwälte den Unterlagen und den gemachten Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um eine fundierte Empfehlung aussprechen und, soweit gewünscht, Angaben zu den zu erwartenden Kosten und Gebühren machen zu können. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei teilt Ihnen die Ergebnisse der Sichtung schriftlich mit.

Eine Mitgliedschaft in einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft bringt dabei viel, kostet aber wenig:

Ständig- mehrmals wöchentlich- aktualisierte Topinfos zu aktuellen Kapitalanlage- und Verbraucherthemen, Bündelung der Interessen in zielgerichteten Interessengemeinschaften, Kontakt zu führenden Anwaltskanzleien im Bereich Kapitalanlagerecht und last but not least die Mitgliedschaft in einer starken Gemeinschaft. Durch den BSZ® e.V. selbst werden selbstverständlich ausschließlich nichtjuristische Sachfragen und Leistungen erledigt.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Rechtshinweis

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.07. 2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.







Samstag, Juli 21, 2018

Rechtsansprüche mit Hilfe einer Prozesskostenfinanzierung durchsetzen.

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Die vertragliche Erfolgsbeteiligungsvereinbarung beinhaltet u.a. die prozentuelle Höhe der Erfolgsprovision der Prozessfinanzierungsgesellschaft sowie die Modalitäten des Prozesses sowie des Finanzierungsvertrags.

Prinzipiell gilt:

Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für das BSZ e.V. Fördermitglied keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft. Der Kunde hat nicht das geringste Risiko!

Bei folgenden Problemen können Sie wegen einer Prozessfinanzierung anfragen:

  •     Kapitalanlageverluste
  •     Versicherungsstreitigkeiten
  •     Lebensversicherungen
  •     Fondsverluste
  •     Schadensersatz bei Personenschäden
  •     Falschberatung durch Banken
  •     Fehlberatung durch Rechtsanwälte

Zur rechtlichen Einschätzung einer Prozesskostenfinanzierungsanfrage werden folgende Unterlagen benötigt:

Bei Versicherungen werden benötigt:
  1. Antrag
  2. Versicherungsschein
  3. AGB`s
  4. Einzahlungs-,Auszahlungsdatum
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Bei sonstigen Finanzinstrumenten werden benötigt:
  1. Zeichnungsschein
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Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und  von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft  Prozessfinanzierung anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche wird Ihnen somit ein „Rundum Sorglos Paket“ angeboten! Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und  von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung anschließen.

Für Fördermitglieder der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Prozessfinanzierung kostenlose Prüfung und Beurteilung Ihres Finanzierungsantrags!

Der BSZ® e.V. Fördergemeinschaft Prozessfinanzierung können Sie online beitreten. Sie unterstützen die BSZ® e.V. Fördergemeinschaft Prozessfinanzierung mit einem einmaligen Förderbeitrag, dessen Höhe Sie selbst bestimmen können, wobei der Mindestbetrag von € 150,00 nicht unterschritten werden darf.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
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Freitag, Juli 20, 2018

Diesel-Nachrüstung: Kunden berichten von Problemen nach den Updates.

Leistungsverlust, Mehrverbrauch, etc. Auch die Gerichte gehen bei ihren Entscheidungen im Abgas-Skandal inzwischen von einem erhöhten Verschleiß bei den betroffenen Fahrzeugen aus und sprechen den Besitzern Schadensersatz zu.

Die Software-Updates wurden bisher nur bei 2,9 Millionen Fahrzeugen durchgeführt. So geraten die Ziele der Bundesregierung in Gefahr, berichten am 19. 7. 2018 zahlreiche Medien, darunter auch der Bonner Generalanzeiger.

Die von den Autokonzernen im Zuge des Abgas-Skandals versprochene Software-Nachrüstung bei Dieselautos kommt demnach nur schleppend voran. Damit sei das Ziel von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) gefährdet, wonach bis Jahresende bei etwa 5,3 Millionen Diesel-Pkw die Schadstoffemissionen um bis zu 30 Prozent gesenkt sein sollen, heißt es im Generalanzeiger.

Nach Angaben des Verkehrsministeriums wurden bisher lediglich 2,9 Millionen Fahrzeuge umgerüstet, schreibt die Zeitung. In den nächsten gut fünf Monaten müssen demnach noch 2,4 Millionen Autos ein Software-Update bekommen.

Scheuer sieht demnach noch erheblichen Handlungsbedarf bei den Autokonzernen, die beim Diesel-Gipfel mit der Bundesregierung im August vorigen Jahres die Umrüstung von 5,3 Millionen Fahrzeugen bis Ende 2018 zugesagt hatten. Er hatte sie bereits aufgefordert, bis zum 1. September die Entwicklung für eine bessere Software abzuschließen, damit das Kraftfahrtbundesamt alle Updates prüfen und freigeben kann. Das dauert laut Generalanzeiger in der Regel acht Wochen.

Das Schneckentempo beziehe sich im Wesentlichen auf die freiwillige Umrüstung von Diesel mit Euro-Norm 5 und 6 von deutschen und internationalen Herstellern. Die Nachrüstung der Wagen aus einer verpflichtenden Rückrufaktion von Volkswagen vom Typ Euro 5 sei den Angaben zufolge zu 96 Prozent abgeschlossen

Inzwischen berichten Kunden von Problemen nach den Updates: Leistungsverlust, Mehrverbrauch, etc. Auch die Gerichte gehen bei ihren Entscheidungen im Abgas-Skandal inzwischen von einem erhöhten Verschleiß bei den betroffenen Fahrzeugen aus und sprechen den Besitzern Schadensersatz zu.

Wenn Sie zu den geschädigten Fahrzeug-Besitzern gehören, sollten Sie unbedingt jetzt handeln.

Die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen für Sie Rücktritts-, Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche.

Bei der Durchsetzung Ihrer Kundenrechte ist es sinnvoll, anwaltlich begleitet zu werden.  Die Kanzlei dieser Rechtsanwälte hat in Sachen Abgasmanipulation bereits für eine Vielzahl von Mandanten die notwendigen juristischen Schritte eingeleitet und zahlreiche, durchweg positive Ergebnisse erreicht.

  • Diese Rechtsanwälte sind Experten für Schadensersatz.

  • Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  vertreten Sie gegen alle Hersteller -, auch um technische Hardware-Lösungen durchzusetzen.

  • Die Autohersteller haben betrogen und müssen jetzt die Kosten für die geeignete Abhilfe tragen.

  • Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  erläutern Ihnen gern, was Sie unternehmen müssen, damit Sie am Ende nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben.

Den in Auszügen zitierten Artikel finden Sie  HIER. http://bit.ly/2O3BcFB

Betroffene Fahrzeugbesitzer können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal anschließen und von qualifizierten BSZ e.V. Vertrauensanwälte  ihre Rechte prüfen und wahrnehmen lassen.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

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Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf Abgas-Skandal kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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E-Mail:  bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu      

hh

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de




Mittwoch, Juli 18, 2018

TIV TRENDINVEST GMBH & CO. UMWELTFONDS KG: Absolute Verjährung jetzt prüfen lassen!

Verjährung von möglichen Schadensersatzansprüchen in Zusammenhang mit der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds Zweite KG und der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds Dritte KG.

Manchen betroffenen TIV-Anlegern droht in Kürze die absolute Verjährung potentieller Schadensersatzansprüche.

Es ist zu beachten, dass taggenau 10 Jahre nach Zeichnung die absolute Verjährung von möglichen Schadensersatzansprüchen gegen Berater und Prospektverantwortliche droht. Nach Informationen der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei ist vor allem der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds Zweite KG betroffen.

Es ist daher Eile geboten.

Betroffenen Anlegern ist dringend eine Prüfung der Sach- und Rechtslage durch einen auf den Bereich des Kapital- und Anlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt zu empfehlen.

Nach Angaben diverser TIV-Anleger liefen Beratungsgespräche nach einem bestimmten Muster ab:

Die Anlage wurde als sichere Investition und als für die Altersvorsorge geeignet präsentiert

Es fand keine Aufklärung:
  • über das bestehende Totalverlustrisiko,
  • das Fehlen eines Zweitmarkts, auf dem die Beteiligung jederzeit veräußert werden kann,
  • die Gefahr einer Rückzahlungspflicht von Ausschüttungen (diese wurden vielfach als feste Rendite bzw. Gewinne dargestellt)
  • sowie weitere aufklärungspflichtige Umstände statt.

Zudem erfolgte überwiegend keine oder keine rechtzeitige Übergabe des über 60-seitigen Fondsprospekts.

Der Bundesgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Aufklärung des Anlegers über die für die Anlageentscheidung wesentlichen Umstände richtig und vollständig sein muss. Weiter muss die Beratung anlegergerecht sein. Die Grenze einer anlegergerechten Beratung ist z. B. dann überschritten, wenn der Berater einem Anleger, der eine sichere Anlage für die Altersvorsorge abschließen möchte, die hiesige Beteiligung empfiehlt.

Bereits mit Urteil vom 13.04.2015 hatte das Landgericht Berlin einer von der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei vertretenen Anlegerin, die sich an der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG treuhänderisch beteiligt hatte, in einem ähnlich gelagerten Fall Schadensersatz zugesprochen. Hintergrund war, dass der dort tätige Anlageberater die Anlegerin zur Überzeugung des Gerichts nicht darauf hingewiesen hatte, dass es sich um eine unsichere und damit für die Altersvorsorge ungeeignete Anlage handelt.

Diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte reichen aktuell für zahlreiche Anleger des TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds Zweite KG und des Nachfolgefonds Klagen wegen fehlerhafter Beratung gegenüber dem jeweiligen Anlageberater und/oder der Treuhänderin ein.

Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall eine anwaltliche Beratung.

  • Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft TIV TRENDINVEST GMBH & CO. UMWELTFONDS KG anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.07. 2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.








Dienstag, Juli 17, 2018

Schiffsfonds: MS Conti Achat und MS Conti Almandin sind insolvent.

Für zwei weitere Conti-Schiffsfonds musste Anfang Juli Insolvenz angemeldet werden. Betroffen sind die Schiffsfonds MS Conti Achat und MS Conti Almandin.

Das Amtsgericht Neubrandenburg eröffnete am 3. Juli 2018 die vorläufigen Insolvenzverfahren über die Conti 172. Schifffahrts-GmbH & Co. Bulker KG MS Conti Achat und Conti 174. Schifffahrts-GmbH & Co. Bulker KG MS Conti Almandin (Az.: 701 IN 425/18 und 701 IN 427/18).


Achat und Almandin zählen zu den Edelsteinen.

Für die Anleger erwies sich die Beteiligung an den 2010 aufgelegten gleichnamigen Schiffsfonds allerdings nicht als besonders werthaltig. Die Ausschüttungen blieben deutlich hinter den Erwartungen zurück oder ganz aus. Ein Hauptproblem für die Fondsgesellschaften war, dass die beiden Supramax-Bulker anfangs mit festen Charterverträgen mit der südkoreanischen Reederei STX Pan Ocean ausgestattet waren. Als diese im Jahr 2013 Gläubigerschutz beantragen mussten, wurden die Charterverträge schließlich gekündigt. Die erforderlichen Chartereinnahmen konnten anschließend weder die MS Conti Achat noch die MS Conti Almandin erzielen.

Nach der Insolvenz der Fondsgesellschaften drohen den Anlegern erhebliche finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust.

Möglicherweise müssen die Anleger auch damit rechnen, dass der Insolvenzverwalter bereits erhaltene Ausschüttungen von ihnen wieder zurückfordert. „Die Situation für die Anleger ist ernst. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, um sich vor den drohenden finanziellen Verlusten zu schützen“, sagt der hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Schadensersatzansprüche können insbesondere aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein.

Als sich die Anleger im Jahr 2010 an den beiden Schiffsfonds beteiligen konnten, war die Krise der Handelsschifffahrt längst ersichtlich. Aufgrund sinkender Nachfrage bei gleichzeitigen Überkapazitäten gerieten etliche Schiffsfonds in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten, die oft genug in der Insolvenz mündeten.

„Anleger erwerben mit ihren Fondsanteilen unternehmerische Beteiligungen und stehen somit auch im Risiko. Über dieses Risiko und besonders über die Möglichkeit des Totalverlusts müssen die Anleger in den Beratungsgesprächen umfassend aufgeklärt werden“, erklärt der Rechtsanwalt, der bereits zahlreiche geschädigte Schiffsfonds-Anleger vertreten hat. Dabei hat sich immer wieder gezeigt, dass die Risiken in den Beratungsgesprächen verschwiegen oder nur unzureichend erwähnt wurden und Schiffsfonds sogar als sichere Geldanlagen für die Altersvorsorge angepriesen wurden. „Bei solchen Beratungsfehlern können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds haben sich durch die häufige Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.  Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

  • Anleger die sich nicht mit der eingetretenen Entwicklung ihrer Schiffsfonds abfinden möchten, oder mit der Rückforderung von Ausschüttungen konfrontiert sind,  können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds vornehmen lasse.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“  damit sie keinen Beitrag verpassen.

Sie wollen weiterhin informiert bleiben!

Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds an!

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