Donnerstag, Juli 12, 2018

Anlagebetrug: Der Wiederbeschaffungsbetrug ist das miese Folgeprodukt des Kapitalanlagebetrugs.

Menschen, die Geld durch Anlagebetrug verloren haben, erholen sich mitunter nicht mehr von ihren Verlusten. „Meist haben diese Anleger den Versprechen der Finanzberater von garantiert hoher Rendite bei minimalem Risiko vertraut“, sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.

Kein seriöser Anlageberater garantiert seinen Kunden Ergebnisse. Der Anlageberater kann nur darüber informieren wie sich die Anlage in der Vergangenheit entwickelt hat und dass sich daraus auf keinen Fall eine Vorhersage für die Zukunft ableiten lässt, die jegliches Risiko ausschließen würde.

  • Anleger die Verluste erlitten haben, sollten auf der Hut sein, wenn ihnen Angebote ins Haus flattern, die ihnen die Rückholung ihres verlorenen Kapitals versprechen. Hier wird oft die Not der Anleger zum eigenen Vorteil missbraucht.  

Mit den Listen von Anlegern die Geld verloren haben, oder Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, wird ein schwunghafter Handel betrieben. 

Die falschen Helfer versprechen, das verlorene Geld wieder zu beschaffen, oder bieten sogar den Kauf der Anlage an. Meist dienen diese Versprechen nur als Köder um hohe Gebühren zu kassieren.

Mitunter verbünden sich sogar Rechtsanwälte mit den jeweils betreffenden Anlageberatern und gelangen so, gegen das Versprechen, nicht gegen die Berater vor zu gehen, an die Adressen der Anleger. Aus diesem Handel erklärt sich dann auch, warum manche Anwälte in kürzester Zeit Hunderte mitunter sogar Tausende geschädigte Anleger „vertreten“.    

Anlegerlisten werden sogar mehrmals verkauft.

Dahinter steckt die Theorie, dass Menschen die einmal einem Betrug aufgesessen sind  auch ein zweites oder drittes Mal getäuscht und abkassiert werden können.

Die in den „Hilfsangeboten“ formulierten „guten Erfolgsaussichten“ sind oft nicht Anderes als juristisch verbrämte Unverbindlichkeiten. Aufgestellte Behauptungen erweisen sich oft als falsch oder frei erfunden.

Vorsicht ist auch bei kostenlosen Angeboten angebracht!

Niemand kann eine ehrliche Leistung ohne Lohn erbringen. Mehr ist dazu nicht zu sagen!

  • Wenn Sie Ihre Anlage professionell überprüfen lassen möchten und sich auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen möchten, stehen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  für Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Fördermitglieder einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft  können sich von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten kostenlos beraten lassen. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
  • Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung.

Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine  BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Mittwoch, Juli 11, 2018

BGH erklärt formularmäßig vereinbarte Zusatzkosten von Kreditverträgen für unwirksam.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat formularmäßig vereinbarte Zusatzkosten von Kreditverträgen für unwirksam erklärt, berichtet am 5. 7. 2018 die Online-Plattform Legal Tribune Online (LTO).

Mit dem Urteil hat der BHGH formularmäßige Vereinbarungen sogenannter Zinscap-Prämien und Zinssicherungsgebühren in variabel verzinslichen Darlehen mit Verbrauchern demnach für unwirksam erklärt.

Bei Darlehen mit einem variablen Zinssatz besteht für Kunden insbesondere das Risiko, dass der Zins während der Vertragsdauer stark ansteigt, heißt es bei LTO. Die Bank könne deswegen eine Absicherungsvereinbarung anbieten. Darin werde ein bestimmter Mindest- und Höchstzinssatz, also ein Zinskorridor, vereinbart. Das Angebot gab es bislang aber meist nicht umsonst, denn die Bank hat hierfür eine sogenannte Zinscap-Prämie oder (inhaltlich weitgehend gleichbedeutend) eine Zinssicherungsgebühr in Rechnung gestellt, schreibt der LTO-Autor

Gegen solche Gebührenklauseln wurde in einem Musterverfahren gegen die Apo-Bank geklagt. Die Vorinstanzen waren sich nicht einig gewesen. Der BGH erkannte nun höchstrichterlich eine unangemessene Benachteiligung des Kunden. Insbesondere dass auch bei einer vorzeitigen Kreditrückzahlung die Zinssicherungsgebühr für den Kunden in voller Höhe "verloren" ist, sei unangemessen. Gründe für die Bank, diese Gebührenklausel doch als angemessen erscheinen zu lassen, konnte der BGH nicht erkennen

Außerdem erschien den Richtern die Erhebung der Zinssicherungsgebühr intransparent, heißt es auf LTO. Der Kunde sei hier nicht hinreichend deutlich darüber aufgeklärt worden, dass er bei einer vorzeitigen Beendigung des Darlehensvertrages keine anteilige Rückerstattung der Zinssicherungsgebühr erhält. Das hätte ihm aber deutlich erläutert werden müssen.

Wenn Sie auch möglicherweise ungerechtfertige Gebühren von Ihrem Geldinstitut in Rechnung gestellt bekommen, nehmen Sie Kontakt mit der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei auf. Diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte beschäftigen sich schon seit längerem mit dieser Thematik und sorgen gern dafür, dass Sie eine Erstattung erhalten.

Den in Auszügen zitierten Artikel finden Sie  HIER.

  • Treten Sie jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Bank und Gebühren“ bei und kontaktieren Sie dann sofort die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bank und Gebühren“   kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Dienstag, Juli 10, 2018

Geld such Arbeit!

Nachdem der BSZ e.V. nun über 20 Jahre von  „the rainy side of the street“ berichtet hat, richtet er nunmehr auch sein Augenmerk auf „the sunny side of the street“: "Geld macht Geld"!!

Wir bieten Initiatoren von Kapitalanlageprodukten die Möglichkeit Ihre Produkte den BSZ® e.V. Mitgliedern und Besuchern zu präsentieren. Auf maximal zwei DIN A 4 Seiten sollten sie nachvollziehbar erklären, wie das Geld unseres Mitglieds bei ihnen erfolgreich arbeiten kann und wie hoch der Arbeitslohn ist. 

Sparen, Geld sicher anlegen und nicht über Geld reden, das sind typisch „Deutsche Tugenden“.

Aber kann man damit reich werden oder auch nur ausreichend für das Alter vorsorgen?

Je näher wir dem Rentenalter kommen umso wichtiger wird uns die Sicherheit. Da stellt sich schon die Frage, gibt es überhaupt eine wirklich risikofreie sichere Geldanlage? Die ernüchternde Antwort ist: keine einzige Investition ist zu 100% sicher, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ®  Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.



Der BSZ® e.V. beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Flops im Kapitalanlagebereich.

Wir haben dabei stets versucht den Anlegern bei der Wiederbeschaffung verlorenen Geldes zu helfen, haben aber ganz bewusst darauf verzichtet die Anleger mit den üblichen Verbraucherschutzweisheiten in die Ecke zu drängen, dass sie ja zum Teil selbst  Schuld am Verlust hätten, sagt Roosen. 

  • Die Behauptung dass hohe Renditen, hohes Risiko bedeuten, wird mittlerweile- bedingt durch die ständige Wiederholung – als allgemein bekannte Tatsache angesehen. Danach wären dann auch Arbeitnehmer die ein hohes Gehalt beziehen, mehr von einer Kündigung bedroht, als diejenigen die weniger verdienen. Auf der anderen Seite gibt es die reichen Menschen, die keinen Beruf ausüben, stattdessen ihr Geld arbeiten lassen und  mit auch teilweise riskanten Investitionen immer reicher werden.

Jeder Mensch hat die freie Wahl ob er als Arbeitnehmer, Unternehmer, Sparer oder Investor ein Vermögen aufbauen möchte. Wer allerdings im falschen Beruf tätig ist, oder die falsche Anlage wählt, wird bei seinem Tun nicht glücklich sein. Glückliche Menschen üben Ihren Beruf gerne aus und haben Freude an und mit ihrem Job.  Der glückliche und damit auch meist erfolgreiche Anleger investiert mitunter so, dass er auch seinen persönlichen Neigungen gerecht wird. Ob in Wertpapiere, Immobilien, Umwelt, Holz, Öl, Wind, Strom, Wasser, Kunst, Oldtimer, Gold, Diamanten oder Wein investiert wird, sei dahingestellt, denn Glück ist ein ganz persönliches ja man kann sagen ein intimes Erlebnis.

Wenn Geld arbeitet  fließt es kontinuierlich in die Taschen seines Besitzers egal ob er selbst arbeitet oder nicht.

Dieses Einkommen ist dann in der Regel auch noch wesentlich niedriger besteuert als das Einkommen durch eigene Arbeit. Die Frage ist nur, wie findet man den richtigen gut bezahlten sicheren Job für sein Geld? Eigentlich ist es ganz einfach, lassen Sie sich viele „Arbeitsangebote“ machen. Sprechen Sie mit dem Geld was dort bereits arbeitet. Achten Sie dabei auf eine gute Absicherung gegen wirtschaftliche, politische, Währungskrisen und Markteinbrüche.

Der BSZ® e.V. freut sich mit seinen Mitgliedern auf viele Angebote wo Sie Ihr Geld zur Arbeit schicken können!

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Montag, Juli 09, 2018

Dieselskandal: Beschlagnahmte VW-Unterlagen dürfen ausgewertet werden.

Im Dieselskandal dürfen die Ermittler umfangreiche Unterlagen aus einer im Auftrag von VW arbeitenden Kanzlei auswerten. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) wies mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Beschlagnahme ab. Das melden am 7. 7. 2018 verschiedene Medien, darunter auch SPIEGEL online.

Das BVG wies damit die Verfassungsbeschwerden von VW zurück. Die Volkswagen AG sei weder in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung noch in ihrem Recht auf ein faires Verfahren verletzt, hieß es demnach zur Begründung.

Der Streit dreht sich um Daten und Akten, die im März 2017 bei einer Durchsuchung der Münchner Geschäftsräume der Anwaltskanzlei Jones Day sichergestellt wurden, heißt es bei SPIEGEL online. Die Kanzlei arbeite den Abgasskandal für den Autobauer intern auf. Dazu würden auch Mitarbeitergespräche geführt. Die Akten dazu befanden sich demnach in der Kanzlei in München und wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt und zusammen mit zahlreichen elektronischen Dateien sichergestellt.

Es ist zu erwarten, dass nun bislang unbekannte Einzelheiten zum Abgas-Skandal ans Licht kommen.

  • Wenn Sie zu den geschädigten Fahrzeug-Besitzern gehören, sollten Sie unbedingt jetzt handeln.

Die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen für Sie Rücktritts-, Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche.

Bei der Durchsetzung Ihrer Kundenrechte ist es sinnvoll, anwaltlich begleitet zu werden.  Diese Kanzlei hat in Sachen Abgasmanipulation bereits für eine Vielzahl von Mandanten die notwendigen juristischen Schritte eingeleitet.

Diese BSZ e.V. Vertrauensanwälte sind Experten für Schadensersatz.

Als betroffener Aktienkäufer sollten Sie deshalb die Anmeldung ihrer Forderungen auf den sogenannten Kursdifferenzschaden im Rahmen des KapMuG-Verfahrens vor dem Oberlandesgericht Braunschweig prüfen.

  • Die Rechtsanwälte prüfen, ob Sie durch das rechtswidrige Verhalten der Konzernspitze geschädigt worden sind.

  • Diese Rechtsanwälte sind Experten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Spezialisten für Schadensersatz.

Käufer von Dieselauto sollten ebenfalls unbedingt Ansprüche geltend machen.

  • In Frage kommen Gewährleistungsansprüche und solche auf Nachlieferung. Bei der letzten Variante fällt auch kein Nutzungsersatz an. Sie erhalten ein fabrikneues Fahrzeug und stellen Ihr altes beim Händler auf den Hof.

  • Immer mehr Gerichte stellen sich inzwischen auf die Seite der Verbraucher. Vom Abgasskandal geschädigte Autokäufer, die ihre Rechte durchsetzen möchten, sollten allerdings nicht mehr lange warten, da zum 31.12.2018 die Ansprüche gegen VW verjähren.

Betroffene Fahrzeugbesitzer können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal anschließen und von qualifizierten BSZ e.V. Vertrauensanwälte  ihre Rechte prüfen und wahrnehmen lassen.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf Abgas-Skandal kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.


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Sonntag, Juli 08, 2018

EIN BÜNDNIS FÜR DAS LEBEN GEHT IN DIE BRÜCHE: Verkauf von vier Millionen Lebensversicherungen.



Wegen der aktuellen Zinspolitik wollen sich nun viele Lebensversicherungsgesellschaften von  ihren hochdotierten Altverträgen trennen, da man einfach nicht damit gerechnet hat, dass man auch einmal in eine Zinsfalle tappen könnte und die einst gegebene Garantieverzinsung von bis zu vier Prozent nicht mehr erwirtschaften kann.

Es ist eine neue Schocknachricht für Millionen Lebensversicherte in Deutschland. Der Versicherungskonzern Generali will seine Tochter Generali Leben an eine Heuschrecke verkaufen, berichtet die WELT am 6. 7. 2018.

Generali bricht mit dem Verkauf ein Tabu, heißt es in der Zeitung. Erstmals komme ein großer deutscher Lebensversicherer in die Hände einer Heuschrecke, wie Finanzinvestoren hierzulande auch genannt werden.

Gut vier Millionen deutsche Policen mit Kapitalanlagen von knapp 42 Milliarden Euro sollen demnach  künftig nicht mehr von der Versicherung gemanagt werden, sondern von dem Abwicklungsspezialisten Viridium, hinter dem der Finanzinvestor Cinven und die Hannover Rück stehen. Sollte die Finanzaufsichtsbehörde Bafin den Verkauf genehmigen, wäre es der größte Deal dieser Art in Deutschland.

Zwar waren die Generali-Kunden bereits vorgewarnt. Die Italiener hatten ihre Tochter Generali Leben bereits stillgelegt, also in den vergangenen Monaten keine neuen Policen mehr verkauft, heißt es in der WELT. Allerdings dürfte der Verkauf doch viele Kunden vor den Kopf stoßen. Vor allem erscheint die Entscheidung, die Verzinsung für das laufende Jahr auf das Rekordtief von 1,25 Prozent zu senken, in einem neuen Licht. Branchenexperten hatten sich gefragt, warum die Italiener derart tiefstapeln und die Verzinsung zum Jahresanfang noch mal um 0,5 Prozentpunkte gekürzt hatten

Nun werde offenbar, dass man die Braut vor dem Verkauf noch etwas aufhübschen wollte, analysiert der Autor der WELT: "Mit niedrigeren Ausschüttungen an die Kunden ist die Lebensversicherungstochter schlicht mehr wert." Auch wenn der neue Verwalter mit Namen Viridium wie ein Beruhigungsmittel klinge, können die Generali-Kunden alles andere als beruhigt sein. „Wir sind sehr skeptisch, dass der Übergang gut für die Kunden ist“, zitiert die Zeitung einen Sprecher der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Viridium hat sich auf die Abwicklung von Versicherungsbeständen spezialisiert. Über ein ausgefeiltes Kostenmanagement sollen Erträge generiert werden, die herkömmliche Anbieter nicht erreichen können.

Grundsätzlich kann an Garantien nicht gerüttelt werden.

Die Verträge müssen also etwa mit dem gleichen Garantiezins zu Ende geführt werden, zu dem sie abgeschlossen wurden. Bei vor 20 Jahren abgeschlossenen Verträgen gab es zum Beispiel noch vier Prozent.

Für den Abschluss einer Kapitallebensversicherung stand bei den Verbrauchern stets an erster Stelle der Sicherheitsgedanke.

Die Versicherer beteuerten stets, dass die Lebensversicherung darauf ausgerichtet sei, das wirtschaftliche Risiko abzusichern, das sich aus der Unsicherheit und Unberechenbarkeit des menschlichen Lebens ergibt und dass man dafür mit der Lebensversicherung die notwendige Sicherheit habe.

Dieses Versprechen war aber schon immer mehr Marketing als Realität.

Die viel gepriesene absolute Sicherheit der Geldanlage bei Kapitallebensversicherungen hat es nie gegeben.  Bei Inflation oder Währungsreform waren die immer dahin.  De facto ist eine Kapital- oder Privatrentenversicherung ein Versprechen auf einem Stück Papier – und: „Das Papier ist nicht viel wert“.

Dabei wird der einst umworbene Kunde aber noch nicht einmal gefragt.
Hintergrund ist, dass die Versicherungsunternehmen die in den Lebensversicherungsverträgen vereinbarten Erträge nicht mehr erwirtschaften können. Warum diese sogenannten Abwicklungsunternehmen besser wirtschaften können sollten, als die Versicherungskonzerne bleibt im Ungewissen. Ob dies alles durch schlankere Strukturen geleistet werden kann, oder ob es die Spekulation auf irgendwann wieder steigende Zinsen ist, bleibt abzuwarten. Auf jeden Fall werden es die Versicherungskunden an ihren zukünftigen Überschussbeteiligungen feststellen können.

Um die private Altersvorsorge ist es schlecht bestellt, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 

Berlin und die EU fördern die Privatisierung der Altersvorsorge ausschließlich im Interesse der Finanzindustrie, die Interessen der Bürger spielen offensichtlich keine Rolle mehr. Die Angst vor der „Altersarmut“ wird zum Einstieg für  europaweite private Altersvorsorgeprodukte internationaler Heuschrecken genutzt. Diese Finanzkonzerne mehren ihre Gewinne, während die Bürger der EU-Staaten immer mehr in die Armut abrutschen!   

Manche Verbraucher spielen mit dem Gedanken, den Vertrag jetzt zu kündigen oder ihn selbst auf dem Zweitmarkt zu verkaufen. Der Expertenrat der hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte: Ein Widerruf Ihres Lebensversicherungsvertrags kann gewinnbringender sein, als der Verkauf. Wer Zweifel hat, sollte sich unabhängig beraten lassen und dann entscheiden, rät auch der Bund der Versicherten (BdV).

Bei dem BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. melden sich viele vom Weiterverkauf ihres Versicherungsvertrages Betroffene, die um Rat fragen wie sie mit der Situation umgehen sollen. 

Keine Panik! 

Die Belange der Versicherten sind ausreichend geschützt. „Eine eingehende Prüfung des neuen Vertragspartners ist aber nicht verkehrt“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.

Lebensversicherungskunden müssen doppelt auf der Hut sein:

Erstens:

Vor Post von ihren Versicherungen. Getarnt als „Serviceschreiben“ oder „Jahresmitteilung“ fordern die Versicherungen zum kündigen des Lebensversicherungsvertrages auf. Solche Schreiben haben oft einen Haken. Sie verbinden den Kündigungsvorschlag mit dem Versprechen hoher Auszahlungen. Doch einzig für die Versicherungsgesellschaft ist dies ein gutes Geschäft. Die Schreiben dienen zur frühzeitigen Kündigungsaufforderung der Lebensversicherung. Mit anderen Worten: Die Versicherungskunden sollen animiert werden, nicht erst bis zum ordentlichen Ablauf des Versicherungsvertrages weiter einzuzahlen.

Der Grund liegt ganz offen auf der Hand: Die Policen sind den Versicherungen schlichtweg zu teuer. Deshalb bedienen sie sich einer einfachen Lösung und wollen die Kunden möglichst günstig loswerden. Doch für die Altkunden sieht das Ganze anders aus. Beim Versicherungsabschluss gab es ein hohes Zinsversprechen, das heutzutage nicht mehr garantiert werden kann und somit können Kunden bei einer vorzeitigen Beendigung viel Geld verlieren.

Versicherungsnehmer mit einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren erhalten beim ordnungsgemäßen Auslaufen ihrer Versicherung lukrative Auszahlungen. Das Ganze geschieht sogar steuerfrei. Doch kündigen die Kunden die Lebensversicherungen schon vorher, entfallen diese steuerfreien Auszahlungen und von dem jahrelang Ersparten bleibt dem Versicherungsnehmer am Ende noch viel weniger. Die Inhaber von Lebensversicherungspolicen müssen bei einer frühzeitigen Kündigung sogar oftmals draufzahlen, denn vor Ablauf sind Abschlagsteuern fällig.

Zweitens:

Vor Post von Unternehmen und auch Rechtsanwälten, die für den Versicherten auf Erfolgsbasis den Widerruf des Vertrages durchführen möchten,  hohe Auszahlungen versprechen, oder gleich den Vertrag kaufen möchten. Hier hat sich eine ganze „Widerrufsindustrie“ gebildet. Offensichtlich wird hier viel Geld verdient. Wer die Zeche dann bezahlt, daran besteht wohl kein Zweifel.

Die alten Schwüre von Treue und Sicherheit den Kunden gegenüber, gelten nicht mehr.

Man will sich von ihnen trennen, koste es was es wolle – und sei es die eigene Reputation.  Die Kunden sollten sich aber einmal fragen, warum Investoren diese Verträge kaufen und damit auch die Verpflichtung hoher Garantiezinszahlungen übernehmen. Worin liegt dann der Gewinn für diese Aufkäufer?

  • Ob die Belange der Versicherten bei diesen Deals gewahrt bleiben, wird zwar versprochen, aber bei Abschluss der Lebensversicherungsverträge vor vielen Jahren hat man ja auch alles Versprochen was die Kunden hören wollten, Hauptsache die Unterschrift war auf dem Vertrag.  

  • Wer einen Vertrag mit hohem Garantiezinsversprechen besitzt, sollte sich nicht davon trennen, wenn es keine zwingenden Gründe dafür gibt. 4% sind Heute eine klasse Verzinsung und daran sollte man festhalten.

Die vollmundigen Versprechen aus früherer Zeit entpuppen sich nun als das, was sie schon immer waren, Luftblasen! Das einzige was jetzt noch stört sind die Altkunden mit den hochdotierten Verträgen und davon will man sich nun trennen.

  • Aber Versicherungskunden sollten jetzt nicht überstürzt ihre Verträge kündigen, sondern fachkundig prüfen lassen, ob sich durch den Übergang Ihres Vertrags an ein anderes Unternehmen etwas zum eigenen Nachteil geändert hat und ob es eventuell Sie berührende Vertragsänderungen gibt.

Praxistipp der Rechtsanwälte:

Reichen Sie als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung Ihre Unterlagen einfach zur kostenfreien Prüfung bei dem hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwalt ein.

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Freitag, Juli 06, 2018

Dr. Peters GmbH Flugzeugfonds: Erste A380-Jets werden jetzt zerlegt

Die ersten beiden A380-Flugzeuge werden noch in diesem Monat in ihre Einzelteile zerlegt. Auch zwei weitere Doppelstöcker gibt Erstkundin Singapore Airlines an den Leasing-Geber Dr. Peters zurück, meldet exklusiv am 4. 7. 2018 das Online-Portal airliners.de

Die ersten beiden an Singapore Airlines ausgelieferten Airbus A380-Maschinen werden demnach als Ersatzteillager enden. Den entsprechenden Plänen des Leasing-Spezialisten Dr. Peters Group hätten die Gesellschafter der Fonds Nr. 129 und 130 nun zugestimmt, sagte Unternehmenschef Anselm Gehling im Gespräch mit airliners.de.

Der Komponentenverkauf sei für zwei Jahre veranschlagt und soll insgesamt 45 Millionen Dollar (umgerechnet etwa 38 Millionen Euro) einbringen, heißt es weiter. Die hohe Prognose resultiere aus dem Umstand, dass viele Airlines mit A380-Flotte ihre Flugzeuge nun zur Wartung geben müssten und so die Nachfrage nach Ersatzteilen zunehmen werde, ist sich die Dr. Peters Group demnach sicher. Alternativ habe das Dortmunder Unternehmen über neue Leasing-Verträge und den Verkauf der bislang an Singapore Airlines vermieteten Maschinen verhandelt. Beides wäre aber nicht zu den gewünschten Konditionen realisierbar, heißt es bei airliners.de weiter.

Neben diesen beiden Jets habe der Leasing-Spezialist zwei weitere Doppelstöcker an Singapore Airlines vermietet. "Die eine A380 ist bereits an uns zurückgegeben und nun in Tarbes in Südfrankreich geparkt", wird die Dr.-Peters-Group zitiert. Bei der zweiten Maschine ist die Rückführung für Ende August geplant. Was mit diesen beiden Jets passiere, sei noch offen. Dr. Peters Group hat sich mit aktuell 19 Flugzeugen vor allem auf den Markt für Großraumjets fokussiert.

Wenn Sie in den genannten Flugzeugfonds engagiert sind, sollten Sie umgehend Kontakt mit den hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten aufnehmen.

Anleger sollten unbedingt sicherstellen, dass sie ihre etwaige Ansprüche nicht verjähren! Lassen Sie sich nicht von der Fondsgesellschaft "einlullen". Wenn die aktuellen Liquiditätsengpässe nicht behoben werden, kann Ihr Kapital teilweise verloren sein. Es gilt jetzt Ansprüche zu sichern, um später nicht leer auszugehen.

Dazu muss entweder die Fonds-Emittentin einen Verjährungsverzicht erklären oder Sie können als Anleger alternativ einen Güteantrag stellen, der die Verjährung ebenfalls hemmt.

Achtung: Wenn Sie als Anleger jetzt nichts unternehmen, verlieren Sie sämtliche Ansprüche!

Den in Auszügen zitierten Artikel finden Sie  HIER. http://bit.ly/2zhDQnS

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Flugzeugfonds haben sich durch die Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch vier hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. 

Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Beteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Flugzeugfonds vornehmen lasse.

Schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Flugzeugfonds an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel verpassen

 Sie wollen weiterhin informiert bleiben!

Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft Flugzeugfonds an!

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Flugzeugfonds anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf Flugzeugfonds kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de




Donnerstag, Juli 05, 2018

GENO eG: Amtsgericht Ludwigsburg hat am 29. Juni die vorläufige Eigenverwaltung beendet und in ein vorläufiges Regelinsolvenzverfahren überführt.

Auf ihrer Internetseite teilt die GENO eG per 29.Juni 2018 die Ergebnisse der außerordentlichen Mitgliederversammlung  vom 28. Juni 2018 mit.



Wie dort zu lesen ist wurden alle amtierenden Aufsichtsratsmitglieder sowie alle amtierenden Vorstandsmitglieder der GENO eG in ihren Ämtern bestätigt.  Die Suspendierung des Vorstandsmitglieds Jens Meier und Martin Däuber wurden aufgehoben.

Der Aufsichtsrat hat in einer der Mitgliederversammlung vorangehenden Sitzung Heribert Kailbach mit Wirkung vom 27. Juni 2018 als weiteres neues Mitglied in den Vorstand der GENO eG berufen. Der ausgebildete Bankkaufmann und Betriebswirt soll über 40 Jahre Führungserfahrung in Banken und Bausparkassen sowie in der Sanierung von Banken verfügen. Er soll die Neuausrichtung der GENO eG begleiten und aktiv vorantreiben.

Weiter teilt die GENO eG mit: „Der ausdrückliche Wunsch der Mitgliederversammlung ist es, das Unternehmen durch eine Insolvenz in Eigenverwaltung nachhaltig zu sanieren und fortzuführen. Vorstand und Aufsichtsrat werden unter Aufsicht des vorläufigen Sachwalters mit höchster Priorität einen Kostensenkungsplan aufstellen und umsetzen. Gleichzeitig wird eine Strategie entwickelt, mit der die Genossenschaft wieder in eine erfolgreiche Zukunft geführt werden kann.“

Wie der bisherige vorläufige Sachwalter Dr. Dietmar Haffa mitteilt, hat das Amtsgericht Ludwigsburg,
auf Grund der erheblichen widerstreitenden Interessen innerhalb des von zwei auf fünf Vorstandsmitglieder angewachsenen Vorstandsgremiums, Dr. Dietmar Haffa von Schultze & Braun zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Nach der voraussichtlichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens Anfang August wird die Gläbigerversammlung darüber befinden wie es mit der GENO weitergehen soll.

Wie der vorläufige Insolvenzverwalter weiter mitteilt werden  wegen der ungeklärten Zukunftsaussichten derzeit auch keine neuen Genossen mehr aufgenommen oder WohnSparVerträge abgeschlossen.

Zu der Situation der GENO eG teilt der vorläufige Insolvenzverwalter mit:  Ursächlich für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind neben den Streitigkeiten innerhalb der Genossenschaftsorgane sehr hohe Ausgaben für Vertrieb und Personal sowie hohe Kündigungszahlen bei Altmitgliedern. Die GENO Wohnbaugenossenschaft eG hatte in den vergangenen Jahren erhebliche Verluste erwirtschaftet. Die Genossenschaft kann deshalb die Auseinandersetzungsguthaben von mehr als 2000 ehemaligen Genossen voraussichtlich nicht bezahlen, wobei auf Grund mehrerer Satzungsänderungen Streit über den Zeitpunkt der Fälligkeit der Auseinandersetzungsguthaben besteht.“

Der BSZ e.V. sagte in seinem Beitrag vom 04.06.2018, dass ein besserer Anleger- und Verbraucherschutz nur durch ständige Berichterstattung über heikle Anlageangebote zu erreichen ist und dass man sich mit solch einer engagierten Berichterstattung nicht nur Freunde macht und die Finanzindustrie gerne die Abmahnkeule schwingt.

So hatte der BSZ e.V., welcher schon seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig ist, in einem Bericht über die GENO Wohnbaugenossenschaft u.a. den Inhalt einer Fernsehsendung eines öffentlich rechtlichen Senders zitiert. Darin kam auch die Geno selbst zu Wort. Es gab für den BSZ e.V. somit  keinen Grund eine Stellungnahme bei Geno einzuholen.

Außerdem ist jeder BSZ Beitrag ist mit folgendem Satz versehen: „Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.“

Die GENO hätte also die Möglichkeit gehabt, ihr fabelhaftes Anlagemodell den Besuchern und Mitgliedern der BSZ Infoplattform vorzustellen.  

Das hat sie aber nicht getan. Sie hat es vorgezogen den BSZ abmahnen zu lassen.  In ihrer Abmahnung erläutert die Kanzlei CBH Rechtsanwälte das Geschäftsmodell ihrer Mandantin als eine erfolgreiche alternative Möglichkeit um Wohnraum zu erwerben. Auf welchen Fakten diese positive Darstellung beruht, wurde leider nicht erläutert. Die einschlägigen Fachmedien zeichnen da schon seit längerer Zeit ein anderes Bild.

Unter Berücksichtigung des „Neustarts“ der GENO Wohnbaugenossenschaft EG durch ein Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung hatte der BSZ e.V. den zitierten Beitrag vom 04.06.2018 versöhnlich beendet:

„Wir wünschen der GENO Wohnbaugenossenschaft eG, dass sie im Wege der Durchführung des Insolvenzplanverfahrens in Eigenverwaltung das Unternehmen tatsächlich für ihre Mitglieder wieder zu einem fairen und transparenten Partner machen kann“.

Als Dankeschön muss sich der BSZ e.V. nach wie vor mit juristischen Mitteln gegen die GENO Wohnbaugenossenschaft wehren, welche bei dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung beantragt hatte.

Der BSZ e.V. wird auch weiterhin die Entwicklung im Interesse der Anleger  kritisch verfolgen.

Seit der Gründung des BSZ e.V. im Jahre 1998 haben wir viele Verbraucherschutzorganisationen kommen und gehen sehen, sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V. Einige sind der normalen und üblichen „Marktbereinigung“ zum Opfer gefallen. Es sind aber auch Verbraucherschützer durch den Abmahnwahnsinn zur Aufgabe gezwungen worden. Traurig ist auch, dass der Anlegerschutz in Deutschland ein so schlechtes Ansehen hat. Dies rührt nach meiner Beobachtung, sagt Roosen, an der kräftigen Lobbyarbeit interessierter Kreise, die finanziell bestens ausgestattet, dafür sorgt, dass möglichst keine Veränderungen eintreten.

So ist der BSZ e.V. immer wieder von Abmahnungen betroffen, die eine Kosten- und Gebührenlawine auslösen können, die vom Verein alleine nicht mehr gestemmt werden kann. Wir hoffen auf finanzielle Unterstützung sowohl von Anlegern als auch von Finanzmarkt Teilnehmern.

Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung unter dem Stichwort „Abmahnunwesen“ an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!


Sie können aber auch unter dem Stichwort „Abmahnkosten“ auch gerne auf das BSZ e.V. Bankkonto überweisen:

Bank: Postbank Frankfurt/M
IBAN: DE55500100600548200608   
BIC: PBNKDEFF

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Fazit des BSZ e.V.:

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer zusammen zu schließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte, welche mit einem solchen Zusammenschluß zusammenarbeiten, können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.07.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.