Dienstag, April 17, 2018

P&R Gesellschaften: Wie ist das mit der Verjährung – Teil 2

Schadensersatzansprüche unterliegen bekanntlich der Verjährung. Welche grundsätzlichen Verjährungsfristen zu beachten sind, haben wir in einem gesonderten Artikel, den Sie hier finden, bereits dargestellt. http://bit.ly/2H00Vuz

Hier kommt es nun auf den jeweiligen Einzelfall an.

Geht man davon aus, dass eine Anlageberatung zu einem ersten Investment bei P&R auch mitursächlich für eine weitere Investition nach erfolgreichem Auslaufen der ersten Investition ist, ohne dass der Anlageberater gesondert belehrt hat, kann diese erste Beratung für den jetzt drohenden Verlust mitursächlich sein.

Damit kommt dem Zeitpunkt der ersten Beratung erhebliche Bedeutung zu, auch wenn diese z.B. länger als 3 Jahre aber noch keine 10 Jahre zurückliegt.

Ein Beispiel:

Der Anleger kauft nach Beratung durch den Anlageberater am 30.06.2008 (Datum des Kaufvertrages) seine ersten Container. Auf Risiken hatte der Berater nicht hingewiesen. Der Vertrag hatte eine Laufzeit von 5 Jahren, sodass die Container im Jahre 2013 von P&R „zurückgekauft“ wurden. Der Anleger hat sich aber dafür entschieden, den Betrag wieder in den Kauf von Containern zu investieren. Zwar hat der Berater nicht nochmals beraten, aber es war hier z.B. die gleiche Gesellschaft, bei der erneut investiert werden sollte. Also kauft er am 01.11.2013 erneut Container. Der Vertrag hat ebenfalls eine Laufzeit von 5 Jahren.

Da der Kaufvertrag noch nicht ausgelaufen ist und der Anleger seinen Rückkaufvertrag noch nicht abgeschlossen hat, ist er unmittelbar von der jetzt eingetretenen Insolvenz der drei P&R-Gesellschaften betroffen.

Genau in diesem Fall kann die 10jährige Verjährungsfrist relevant werden. Tatsächlich ist aus der ersten Beratung kein Schaden entstanden, denn der Vertrag wurde ja erfolgreich abgewickelt. Allerdings droht aus der zweiten Beteiligung ein Schaden, sodass hier gehandelt werden muss. Wenn man nämlich die Beratung zum ersten Kaufvertrag als mitursächlich für die zweite Investition ansieht, dann kommt es möglicherweise auf genau diese Beratung an.

Es ist also nicht auszuschließen, dass sich die Gegenseite in einem gerichtlichen Verfahren unter anderem darauf berufen wird, dass der Anspruch zum 30.06.2018 verjährt ist.

Eine nach diesem Zeitpunkt eingereichte Klage birgt also ein Risiko, das sich durch rechtzeitige verjährungshemmende Maßnahmen verhindern lässt. Anleger sollten dieses Risiko nicht eingehen und ihre Beteiligung auf dieses Risiko prüfen lasse

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch drei hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.  Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger haben in den letzten Jahren sich gute Geschäfte mit einer Investition in Container versprochen und Milliarden investiert. Dass sich diese Hoffnungen nun nicht erfüllt, müssen die Anleger nun schmerzhaft zur Kenntnis nehmen.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO  bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ und darüber hinaus erhalten die Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments, damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container oder der Containernummer verpassen, den speziellen Newsletter der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei.

Sie wollen weiterhin informiert bleiben!

Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Sonntag, April 15, 2018

BSZ® e.V. feiert Geburtstag! 20 Jahre aktiver Anlegerschutz! An Geburtstagen macht man Geschenke, besonders an Runden.

Am 15.4.1998 wurde der BSZ e.V. in das Vereinsregister bei dem Amtsgericht Dieburg eingetragen.  „Wir können also an diesem Sonntag 20 Jahre BSZ e.V. feiern“, freut sich Vereinsvorstand Horst Roosen.

Der BSZ e.V. trägt seit nunmehr 20 Jahren mit seiner Tätigkeit und Berichterstattung zur Stabilität des Finanzmarktes Deutschland  bei.


Der BSZ e.V. ist seit 1998 die Stimme der Kleinanleger und vertritt deren Interessen durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit und durch praktische Hilfe über die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Kleinanleger haben nicht wie die Big-Player am Finanzmarkt, die Möglichkeit den Markt und die Aktienkurse zu beeinflussen und benötigen daher tatkräftige Unterstützung. 

Kleinanleger verlieren jedes Jahr durch miese Finanzprodukte, falsche oder unvollständige Anlageberatung und schlussendlich in vielen Fällen auch noch in der juristischen Aufarbeitung Milliarden von Euro.

Die Bürger sind angehalten für Ihr Alter vor zu sorgen, da die staatliche Rente keinen ausreichenden Lebensunterhalt mehr garantieren kann. Aber die vom Staat geförderten Anlagemodelle wie z. B. die Riester-Rente erfüllen  die Erwartungen bei weitem nicht. Lediglich für die Finanzvertriebe war und ist die Riester-Rente ein super Geschäft.  

Die Angst vor Altersarmut treibt die Bürger in teilweise abenteuerliche Finanzprodukte.

Auch bei den Finanzinstituten scheint der Profit wichtiger, als die für den jeweiligen Kunden maßgeschneiderte passende Kapitalanlage zu erarbeiten. Die enge Verflechtung zwischen Politik und Finanzindustrie scheint die Ursache dafür zu sein, dass es keinen angemessenen Anlegerschutz in Deutschland gibt. Nach jeder größeren spektakulären Anlagenpleite beschwört die Politik zwar stets die Priorität des Anlegerschutzes aber die Realität zeigt ein anderes Bild. Jedes Jahr verlieren Deutsche Kleinanleger Milliarden von Euro aufgrund eines weit verbreiteten Fehlverhaltens der Finanzanbieter.

Hinter der Geldvernichtung verbergen sich häufig Namen renommierter europäischer Banken und Versicherungsunternehmen, die mit scheinbar völlig legalen Mitteln agieren.

Auch durch ,,seriöse" Produkte, die als sichere, risikoarme Anlageprodukte verkauft werden, werden die Anleger tagtäglich um ihr Geld gebracht. Leider gibt es im Bereich der Kapitalanlageberatung immer wieder Firmen und Personen, deren einziges Ziel es ist, zum Nachteil der Anleger in die eigene Tasche zu wirtschaften. Der Bogen der Unkorrektheiten spannt sich vom kleinen Anlageberater bis zu den renommierten Versicherungsgesellschaften und Banken.

Viele Anleger haben überhaupt kein Interesse an spekulativen Geldanlagen, sondern wollen eine nachhaltige Verzinsung ihres eingesetzten Kapitals zur Sicherung ihrer Altersvorsorge erreichen. Trotzdem werden auch diesen Anlegern oft höchst spekulative Anlageprodukte verkauft.  Es ist lebensfremd anzunehmen, dass Kleinanleger auch dann Millionen von Euro angelegt hätten, wenn ihnen bei der Anlageberatung klipp und klar gesagt worden wäre, dass sie ihre Einlage vollständig verlieren können.

Den ausgebeuteten Anlegern wird durch ständige Wiederholung eingebläut kein „Gutes Geld“ dem „Schlechten Geld“ hinterher zu werfen.

Dass ihr „Schlechtes Geld“ jetzt als „Gutes Geld“ in den Taschen anderer Leute zu finden ist, wird unterschlagen.  Dass die Anlegerschützer nichts anders im Sinn haben, als Sie ein zweites Mal abzuzocken wird durch ständige Wiederholung zum Allgemeingut – ist aber trotzdem reiner Unfug!

Der BSZ® konnte schon viele Anleger vor betrügerischen oder unseriösen Kapitalanlagemodellen warnen, durch die detektivische Kleinarbeit des BSZ® wurden dabei oftmals Informationen ans Tageslicht gefördert, die sich später als absoluter Volltreffer erwiesen haben und viel Schaden von Anlegern abgewendet haben. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge im Bereich Anlegerschutz verweisen.

Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger alleine tätig werden würde, ein weiterer Grund, weil der BSZ® mit Kanzleien zusammenarbeitet, die nach Ansicht von Marktführern wohl führend im Bereich des Kapitalanlagerechts in Deutschland sind. Alle Anwälte, mit denen der BSZ® e.V. zusammenarbeitet, sind spezialisiert auf den Bereich Kapitalanlage- und Anlegerschutz und haben darin jahrelange Erfahrung und ihre Kompetenz in etlichen gerichtlichen und außergerichtlichen Erfolgen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt.

Mehrmals wöchentlich werden in dem sog. „Kapitalanlegerecho“www.kapitalanleger-echo.de   und auf den Portalseiten www.fachanwalt-hotline.de   und www.rechtsboerse.de   neue Beiträge zu den Themen Anleger- und Verbraucherschutz eingestellt und den Beteiligten somit wertvolle, hochaktuelle Top-Informationen an die Hand gegeben, auf denen sie ihre Entscheidungen aufbauen können – ein Service, der in Deutschland unter den Vereinen wohl einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!! Der BSZ® ist somit auch einer der „aktivsten“ Vereine im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet.

Der BSZ vermittelt den Kontakt mit  hochspezialisierten Anwaltskanzleien, mit dem der Anleger ein erstes kostenloses Gespräch führen kann. Hier kann es in manchen Fällen schon möglich sein, dass eine erste grobe Einschätzung abgegeben werden kann. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte.

Wie eine aus dem Ruder gelaufene Paralleljustiz den Anlegerschutz aushebelt und dem BSZ e.V. in finanzielle Bedrängnis bringt.

Fast jede große Anlagepleite in Deutschland wurde und wird durch Abmahnschlachten künstlich verlängert. Die Anleger sollten sich einmal fragen, mit welchem Geld diese Schlachten finanziert wurden.

Es gibt in Deutschland Anlageunternehmen die schon jahrelang im Fokus der Kritik des Anlegerschutzes stehen. Aber dort ist der Abmahnkrieg so perfektioniert worden, dass selbst große Wirtschaftszeitungen eingeknickt sind. Selbst mutige Fernsehjournalisten mussten sich auf der Bühne der Anlagebetrüger geschlagen geben. Da kann man nur sagen „Carpe diem“.

Aktiver wirkungsvoller Anlegerschutz besteht nach Meinung des BSZ e.V. nicht darin, den Anleger mit ständigen Belehrungen und Binsenweisheiten zu konfrontieren.

Es ist nicht der Anleger, der sein Geld verbrennt, es sind die Finanzgangster die das besorgen!  Wirkungsvoller Anlegerschutz kann durch die Anleger selbst praktiziert werden, in dem sie ihre Geldvernichter öffentlich beim Namen nennen und reihenweise verklagen. Sicher wird mitunter das Geld verloren sein. Wer aber den Verursacher des Desasters ungestraft davon kommen lässt, muss sich nicht wundern, wenn der weiterhin die Anleger abzockt.

  • Nur mit der Gewissheit, dass sie nicht ungeschoren davonkommen ist den Finanzgangstern das Handwerk zu legen. Dafür müssen die betroffenen geschädigten Anleger konsequent Strafanzeigen erstatten und ihre Ansprüche zivilrechtlich vor Gericht durchsetzen. Sobald über die Gerichte eine stete Klageflut hereinbricht, wird auch so mancher Richter seine vielleicht anlegerfeindliche Einstellung neu überdenken müssen.


Durch das Ziel des BSZ® e.V. die Öffentlichkeit über Kapitalmarktangebote zu informieren und ausreichende Information über anwaltliche Tätigkeiten und Berichterstattung in diesem Bereich zur Verfügung zu stellen, fühlen sich immer wieder Abmahnanwälte berufen, dem Verein mit Abmahnungen zu überziehen. Der Streitwert ist dann in der Regel so angesetzt, dass die beigefügte Honorarnote den eigentlichen Abmahngrund erahnen lässt. Mitunter sind die Auftraggeber dieser Abmahnanwälte auch im Kreise der dem BSZ® e.V. in das Visier geratenen „Finanzdienstleister“ ,Aktien- oder Edelmetallhändler“  zu finden.

Viele Abmahnungen dienen nicht der Rechtsdurchsetzung, sondern ausschließlich der Erzielung von Gebühren.

Verschiedene Quellen berichten dass in vielen Fällen den Auftraggebern der Abmahnung keinerlei Kosten entstehen, auch wenn der Abgemahnte nicht zahlt oder eventuell nicht zahlen kann. Wenn die Auftraggeber also nicht zahlen müssen, woraus soll sich dann der Kostenerstattungsanspruch ergeben, fragt man sich beim BSZ e.V.

Der Abmahnanwalt tippt die Adresse des Abzumahnenden in seinen PC, lässt eine als Formbrief gespeicherte Abmahnung  ausdrucken – und dazu eine Gebührenrechnung für diesen Brief oft weit über Tausend Euro. Völlig legal, denn Anwaltsgebühren berechnen sich nicht nach Aufwand, sondern nach Streitwert und der wird in Abmahnsachen  oft mit mehr als 100 000.- Euro angesetzt.

Die beteiligten Rechtsanwälte weisen die Unterstellung, dass Sie Gebühren mit ihrem Mandanten teilen, empört zurück, denn dies wäre eine massive Standeswidrigkeit.

  • Der Abgemahnte, will er einen Prozess vermeiden, muss zwecks Beseitigung der Wiederholungsgefahr versichern, dass er für jeden weiteren Verstoß des beanstandeten Sachverhalts, eine Vertragsstrafe von bis zu mehreren Tausend Euro bezahlen wird. So scheuen sich mittlerweile viele Anlegerschützer frühzeitige Warnungen vor einem Engagement bei fraglichen Kapitalanlagen auszusprechen, da sie sich damit leicht eine kostenträchtige Unterlassungserklärung einhandeln können. Dazu Horst Roosen Vorstand des BSZ® e.V.: „Die Finanzjongleure leisten sich auf Kosten ihrer Anleger teure Anwälte, die mit allen juristischen Raffinessen versuchen Kritiker mundtot zu machen.“ Dabei entsteht leicht der Eindruck, dass der Schutz der Finanzhaie wichtiger ist, als der Schutz der gutgläubigen Kapitalanleger.“

Verweigert jemand die Unterlassungserklärung mit der Vertragsstrafe-Verpflichtung, wird gegen ihn  Klage erhoben oder eine einstweilige Verfügung beantragt.

Dies ist für den Anwalt ebenfalls lukrativ, weil auch die passenden Verfügungsanträge im PC gespeichert sind und daher mit geringem Aufwand für die Tätigkeit im Prozess erneut Gebühren aus hohen Streitwerten fällig sind. Die erwirkten Urteile und Verfügungen verleihen dann wiederum den Abmahnungen erhöhten Nachdruck.

Damit ist das Geschäft für die Abmahnkanzlei aber noch nicht gelaufen.

Es gibt Kanzleien die Hunderte manche sogar Tausende von Unterlassungserklärungen erwirkt haben. Das ist für diese „seriösen Wirtschaftskanzleien“ der eigentliche Goldklumpen. Mit speziellen Programmen wird täglich geprüft, ob gegen eine Unterlassungserklärung verstoßen wurde. Ist dies der Fall wird eine Vertragsstrafe meist 5000- Euro für jeden einzelnen Verstoß in Rechnung gestellt und auch beigetrieben.

Ein Vertragsstrafeversprechen einzuhalten ist nahezu unmöglich.

Das Internet ist weit verzweigt und verlinkt, das der erneute Verstoß vorprogrammiert ist. Auch der Manipulation sind hierbei Tür und Tor weit geöffnet. Es soll Leute geben, die sich alleine aus Vertragsstrafen ein sorgenfreies Leben finanzieren.

Diese Abmahnpraxis ist in Deutschland ein seit vielen Jahren existierendes und wie geschmiert laufendes Geschäftsmodell.

Es sind meist die gleichen Kanzleien und es sind meist die gleichen Gerichte, die daran beteiligt sind. Man kennt sich und man schätzt sich.

Rechtsanwälte haben natürlich das Recht – wie jeder andere Gewerbetreibende auch – Geld zu verdienen. Wo allerdings „Rechtspflege“ einzig zu dem Zweck betrieben wird, den Beteiligten Einkünfte zu verschaffen und zwar auf Kosten anderer, da ist die Bezeichnung „Rechtspflege“ unangebracht.

So lange Rechtsanwaltskanzleien Abmahnungen an Anlegerschützer wegen angeblicher Rechtsverletzungen verschicken können, bringen Sie die Abmahnopfer automatisch in eine juristische Zwickmühle. Zahlt man, sitzt man automatisch in der Vertragsstrafenfalle. Beauftragt man einen Rechtsanwalt wird es auch teuer. Wenn man nichts macht, ist man so oder so der Dumme!

Es ist wichtig, dass in Deutschland ein unabhängiger und nicht staatlich organisierter Anlegerschutz die Verbraucher informiert und fachkundige Hilfe vermitteln kann.

Es ist zwingend die Forderung nach einer politischen Lösung zu stellen. Aber welcher Berufsstand ist in unserer Regierung überdurchschnittlich stark vertreten? Natürlich die Juristen!!

  • Wenn das geltende Recht einen Missstand legalisiert, wenn die bloße Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft werden. Wenn tatsächlich Wettbewerbs- und Urheber- Rechtsverstöße lückenlos verfolgt werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht in private Verfügungsgewalt. Wenn die all zu verlockenden Spitzengebühren für Abmahntätigkeit wegfallen sollen, dann dürfen keine selbsterfundenen Streitwerte und Vertragsstrafen der Abmahner mehr von den Gerichten einfach durchgewinkt werden.

Der BSZ e.V. war mit einem Unterlassungsbegehren konfrontiert in dem ein Anwalt ein vom Landgericht wegen seines betrügerischen Anlagemodells bereits verurteiltes Unternehmen vertritt. Man muss sich wirklich fragen, ob ein Organ der öffentlichen Rechtspflege – also der Abmahnanwalt – nicht verpflichtet werden kann, zu prüfen ob er mit seiner Tätigkeit ein unredliches Geschäftsmodell unterstützt. Vom kleinen Anlageberater erwartet man, dass er sein Angebot kritisch prüft und hinterfragt, ehe er es seinen Kunden anbietet.

Wer sich ungerecht behandelt fühlt, sollte einmal darüber nachdenken ob es der Reputation seines Unternehmens nicht dienlicher sein kann, wenn er auf die Abmahnkeule verzichtet und sich stattdessen der Möglichkeit der Gegendarstellung bedient.

Die Gegendarstellungen müssen ohne Prüfung des Wahrheitsgehalts veröffentlicht werden, wenn der Gegendarsteller durch einen öffentlich verbreiteten Text in seinen Rechten beeinträchtigt ist. In die Gegendarstellung kann der in seinen Rechten Verletzte die volle Güte seines Angebotes hineinpacken. Die Gegendarstellung ist eine der seltenen Ausnahmen zum vermeintlichen Grundsatz, dass man gegen Rechtsverletzungen nur mit Abmahnung und Gericht vorgehen kann.

  • Diese wünschenswerte Vorgehensweise ist aktiver Verbraucherschutz, denn hier wird nicht durch finanzielle Nötigung eine Nachricht unterdrückt, sondern dem Verbraucher werden zwei Sichtweisen auf einen Sachverhalt aufgezeigt und er kann daraus seine eigenen Schlüsse ziehen.

Seit der Gründung des BSZ e.V. im Jahre 1998 haben wir viele Verbraucherschutzorganisationen kommen und gehen sehen, sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V. Einige sind der normalen und üblichen „Marktbereinigung“ zum Opfer gefallen. Es sind aber auch Verbraucherschützer durch den Abmahnwahnsinn zur Aufgabe gezwungen worden. Traurig ist auch, dass der Anlegerschutz in Deutschland ein so schlechtes Ansehen hat. Dies rührt nach meiner Beobachtung, sagt Roosen, an der kräftigen Lobbyarbeit interessierter Kreise, die finanziell bestens ausgestattet, dafür sorgt, dass möglichst keine Veränderungen eintreten.

Bei dem BSZ e.V. findet man das Abmahnunwesen als eine gründlich aus dem Ruder gelaufene Paralleljustiz die erheblich eingeschränkt werden sollte.

Es ist zwingend die Forderung nach einer politischen Lösung zu stellen. Wenn das geltende Recht einen Missstand legalisiert, wenn die bloße Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft werden. Wenn tatsächlich Wettbewerbs- und Urheber- Rechtsverstöße lückenlos verfolgt werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht in private Verfügungsgewalt. Wenn die allzu verlockenden Spitzengebühren für Abmahntätigkeit wegfallen sollen, dann dürfen keine selbsterfundenen Streitwerte und Vertragsstrafen der Abmahner mehr von den Gerichten einfach durchgewinkt werden.

 „Der Verbraucher schließt definitionsgemäß uns alle ein. Sie sind die größte Wirtschaftsgruppe, die von fast allen öffentlichen und privaten wirtschaftlichen Entscheidungen betroffen ist, doch sind sie die einzige wichtige Gruppe, deren Ansichten oft nicht gehört werden." (John F. Kennedy)

Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewßtsein e.V. macht zu seinem runden Geburtstag auch auf die   Spannungen in der Gesellschaft, wachsende soziale Ungleichheit, steigenden Populismus und Nationalismus in der Politik und den technologische Wandel welcher zu einer erheblichen Unsicherheit in der Bevölkerung beiträgt aufmerksam.   

  • „Egoismus, Gier, Gleichgültigkeit und Unwissenheit das ist der Humus auf dem Ungleichheit prächtig gedeiht, der wir unbedingt wieder mit mehr Dialog und Solidarität begegnen sollten“ sagt Horst Roosen.

Der kreative Kreislauf des Geldes stellt das Wohlergehen und die Gesundheit  der Gesellschaft insbesondere durch verstärkte Investitionen in Umweltprodukte in den Fokus seiner Bemühungen.  

An Geburtstagen gibt es Geschenke, besonders an Runden.

Der BSZ® e.V. nimmt keine steuerlichen Privilegien in Anspruch, er nimmt keine Steuergelder entgegen und er kassiert keine Provisionen, aus diesem Grunde  ist er zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung unter dem Stichwort „Geburtstagsgabe“ an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!

Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen“ Button verwenden.


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Freitag, April 13, 2018

P&R Gesellschaften: Wie ist das mit dem Eigentum an den Containern….

Es ist wie ein déjà-vu – vor etwa 2 Jahren tauchte im Fall der insolventen MAGELLAN Maritime Services GmbH die Frage auf, ob die Investoren denn nun tatsächlich Eigentümer der dortigen Container geworden wären. Genau dieser Punkt scheint im Falle der P&R-Unternehmensgruppe ebenfalls diskussionswürdig.

Was heißt das jetzt für die Investoren der insolventen Gesellschaften und der bisher nicht insolventen Gesellschaft und worum geht es eigentlich?

Ein Gezerre um das Eigentum an den Containern?

Im Kern werden hierzu zwei unterschiedliche Thesen vertreten. Auf der einen Seite wird vertreten, seien die Investoren nicht Eigentümer der Container, sondern die jeweilige Gesellschaft der P&R-Unternehmensgruppe. Die andere Ansicht stellt ausschließlich auf die vertraglichen Regelungen ab und leitet damit eine Eigentümerstellung der Investoren ab. Was ist nun richtig?

Lehren aus dem Fall Magellan

Das wird in der letzten Konsequenz ein Gericht klären müssen, wenn man denn diese Klärung tatsächlich herbeiführen will. Auch hier hilft ein Blick in die Vergangenheit: Bei der Insolvenz der MAGELLAN Maritime Services GmbH wurden nach der Kenntnis der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei nach 5 Gutachten dazu von mit der Materie vertrauten Experten erstellt (darunter 3 Gutachten von Professoren).

Das Ergebnis?

Die Gutachten kamen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Dem Insolvenzverwalter der dortigen Gesellschaft blieb damit nichts anderes übrig, als den sichersten Weg zu wählen und die Container bei der Insolvenzmasse zu halten, mit anderen Worten, das Eigentum bei der insolventen Gesellschaft und nicht bei den Investoren zu sehen.

Ein Sturm der Entrüstung brach los und es war sogar von der Absetzung des Insolvenzverwalters die Rede. Aber der Sturm legte sich auch schnell wieder, denn im Ergebnis kam es darauf überhaupt nicht an. Auch der Insolvenzverwalter wurde nicht abgesetzt.

Eine einfache Lösung ist denkbar

Wie war das möglich? Letztlich hat der Insolvenzverwalter die Investoren über die Veräußerung der Container abstimmen lassen und die Mehrheit stimmte zu. So konnte der Insolvenzverwalter die Container veräußern, unabhängig davon ob sie nun der insolventen Gesellschaft oder den Investoren gehörten – sie hatten schließlich zugestimmt.

Auch in der Summe der Höhe der angemeldeten Forderung machte diese Frage aufgrund der Besonderheiten des Insolvenzrechtes keinen großen Unterscheid. Im Ergebnis bekamen die weit überwiegende Anzahl der Investoren einen erheblichen Teil ihres investierten Geldes zurück und jedenfalls nach Kenntnis der Anwälte ist niemand gerichtlich gegen den Insolvenzverwalter deswegen vorgegangen. Jede langwierige gerichtliche Klärung hätte der Verwertung der Masse geschadet, da die Container immer mehr an Wert verloren hätten.

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

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Anleger haben in den letzten Jahren sich gute Geschäfte mit einer Investition in Container versprochen und Milliarden investiert. Dass sich diese Hoffnungen nun nicht erfüllt, müssen die Anleger nun schmerzhaft zur Kenntnis nehmen.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte informieren: "Timber Class 1 GmbH & Co. KG“

• Waldinvestment in den USA verläuft nicht wie geplant
• Liquidation der Fondsgesellschaft nur eine Frage der Zeit
• Nettovermögenswert um mehr als die Hälfte gesunken

Wenn Sie Ihr Kapital retten wollen, müssen Sie jetzt handeln.

Initiiert wurde der Fonds „Timber Class 1“ von der KGAL, die auch für den Prospektinhalt verantwortlich ist. Anleger haben sich über die Fondsgesellschaft an einer US-amerikanischen Firma beteiligt, die ihrerseits Anteile an einem „Waldportfolio“ in den USA erworben hat. Von dem eingeworbenen Kommanditkapital in Höhe von insgesamt 94,1 Millionen US-Dollar wurden 72,7 Millionen US-Dollar an die US-amerikanische Waldgesellschaft weitergereicht.

Rückflüsse hieraus sind noch nicht erfolgt. Anleger haben nach Informationen der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  lediglich individuelle Vorzugsausschüttungen erhalten.

Das bedeutet: reine Gewinne wurden bislang nicht erzielt.

Nach aktuellen Informationen der Kanzlei beträgt der Nettovermögenswert des Waldinvestments gegenwärtig nur noch 45,5 Millionen US-Dollar. Damit ist die einzelne Beteiligung nur noch weniger als die Hälfte des eingesetzten Kapitals wert.

Die erwirtschafteten Gewinne reichten zuletzt nicht mal mehr aus, um die notwendigen Aufwendungen und die an die Bank zu zahlenden Zins- und Tilgungsleistungen zu decken.

Der Not-Verkauf des Investments sollte helfen. Der Verkauf des noch vorhandenen Waldportfolios wurde auch bereits beschlossen. Dennoch ist bis heute nicht bekannt, wann der stattfinden soll, und vor allem, ob und in welcher Höhe Anleger dann mit Ausschüttungen rechnen können.

Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben den Fondsprospekt intensiv geprüft und sind der Auffassung, dass Angaben fehlen oder irreführend sind. Das betrifft vor allem die Angaben zu den Strukturen der involvierten Firmen und ihre Auswirkungen.

Prospektfehler ermöglichen eine Prospekthaftungsklage.

Dabei bietet dieser BSZ e.V. Partner als eine der wenigen Kanzleien im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts die Möglichkeit zur kostengünstigen Beteiligung an einer sogenannten Streitgenossenschaft („Sammelklagen“) an. So können Sie Ihr Kostenrisiko im Vergleich zu einer Einzelklage erheblich senken.

Daneben prüfen die Rechtsanwälte auch gern für Sie, ob Ihnen Ansprüche gegen Ihre beratende Bank zustehen. Nach Ansicht der Rechtsanwälte, hätten die beratenden Banken die Ungereimtheiten und die fehlenden - aber relevanten - Informationen erkennen können.

Ob darüber hinaus noch weitere, auf Ihren Einzelfall bezogene Fehler bei der Beratung gemacht wurden, ermitteln die Rechtsanwälte für die Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  Timber Class 1 GmbH & Co. KG bei einer kostenlosen Erstberatung.

Beachten Sie dabei bitte stets die Verjährung Ihrer Ansprüche:

Auf den Tag genau zehn Jahre nach Zeichnung der Beteiligung tritt die sogenannte absolute Verjährung ein. Danach sind Ihre Forderungen nicht mehr durchsetzbar. Zögern Sie nicht, sich Rechtsrat einzuholen.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Timber Class 1 GmbH & Co. KG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Timber Class 1 GmbH & Co. KG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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E-Mail:  bsz-ev@t-online.de

hh

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de



Donnerstag, April 12, 2018

P&R Gruppe: Das Modell der „Container als Kapitalanlagen“

Logistik-Unternehmen aus der Transport-Branche, Reedereien oder Schifffahrtsgesellschaften finanzieren Ihre Unternehmen bzw. Container-Auslastung durch privates Kapital. Die Anleger investieren in die Erweiterung der Containerflotte oder in das sog. Replacement, also das Ersetzen alter Container durch neue.

Das Investitionsmodell basiert auf starken Marktentwicklungen. Diese äußern sich durch den konstanten Wachstum in der Anzahl an Waren, die durch Container transportiert werden.

Viele Anleger haben in den letzten Jahren sich gute Geschäfte mit einer Investition in Container versprochen und Milliarden investiert. Dass sich diese Hoffnungen nun nicht erfüllt, müssen die Anleger jetzt schmerzhaft zur Kenntnis nehmen.

Die P&R Gruppe (P&R AG) besteht aus mehreren Gesellschaften und wurde im Jahr 1975 mit dem Ziel gegründet, Finanzierungsbedarfe für Transport-Unternehmen, Reedereien, im Allgemeinen gesprochen für die Logistik-Industrie, durch private Finanzierungsmodelle zu decken. Sprich: privaten Anlegern Investments in Transport-Unternehmen anzubieten. Die P&R Gruppe bezeichnet sich selbst als Marktführer in ihrem Segment mit einem Gesamtvolumen von 1,25 Mio. Containereinheiten bei über 50.000 Anlegern. Mit einem platzierten Kapital von rund 440 Millionen Euro in 2017 gilt das 1975 gegründete Unternehmen als größter Anbieter von Container-Direktinvestments. In den vergangenen zehn Jahren soll ein Containerverkaufsvolumen von mehr als sieben Milliarden Euro abgewickelt worden sein.

Die Anbieter lockten mit festen Mietzahlungen, vergleichsweise kurzen Laufzeiten und einem "Rundum-sorglos-Paket": Sie kümmerten sich um die Vermietung und wollten die Container am Ende der Laufzeit sogar zurückkaufen.

P&R Container – Was ist konkret passiert?

19. März 2018: Das Amtsgericht München eröffnet das vorläufige Insolvenzverfahren für folgende Gesellschaften:
  • P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs GmbH
  • P&R Container Leasing GmbH
  • P&R Gebraucht-Container Vertriebs- und Verwaltungs GmbH
  • 15. März 2018: Die drei o.g. Gesellschaften stellen den Insolvenzantrag

P&R Container – Wie geht es weiter?

Zuerst einmal werden die vorläufigen Insolvenzverwalter die Situation bei P&R Container analysieren und entscheiden, wie es weitergehen könnte. Eine Prüfung, ob die Unternehmen fortgeführt werden können oder Container verkauft werden steht derzeit im Raum. Sollte jedoch ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden, können die Anleger und Investoren ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Was allerdings am Ende für sie übrig bleibt, steht in den Sternen.

Was jetzt getan werden kann

P&R-Anleger haben verschiedene Optionen, ihren Schaden zu reduzieren bzw. gänzlich wieder gut zu machen. Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  wissen aus jahrzehntelanger Erfahrung, dass es für jeden einzelnen Anleger nicht einfach ist, Entscheidungen in einer solchen Krisenlage zu treffen, selbst wenn (scheinbar) alle Fakten auf dem Tisch liegen. Auch da lassen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  die Anleger nicht alleine.

Geld zurück als Schadensersatzforderung

Die hier berichtenden erfahrenen BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  kennen solche Fälle zu Genüge. Trotz Insolvenzverfahren müssen Anleger mit hohen Verlusten rechnen. Die Erfahrung zeigt, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Insolvenzmasse ausreicht, um alle Gläubiger auszuzahlen.

Zum einen können Anleger in vielen Fällen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen und so Ihr in Container investiertes Geld zurück erhalten. Haftbar sind ebenso Banken, die in den Vertrieb eingebunden sind. Ebenfalls können Ansprüche gegen die Verantwortlichen in Betracht kommen, die das Direktinvestment „Container“ initiiert haben (so genannte Prospektverantwortliche). Dieser Weg ist allerdings kein so genannter Selbstläufer; hierfür benötigen Sie versierte Unterstützung.

Container-Direktinvestments gelten als hochriskante Anlagen.

Berater und Anlagenvermittler müssen Anleger über bestehende Risiken, die weit mehr als nur der Totalverlust des Geldes darstellen können, umfassend aufklären. Falls dies nicht in ausreichendem Maße geschehen ist, kann Anspruch auf Schadensersatz bestehen.

Inzwischen ist bekannt geworden, dass sich ein Netzwerk von Vermittlern – gebündelt durch deren Anwalt – gebildet hat, dessen Ziel es ist, konkret Einfluss auf die Anleger zunehmen.

Dieser Pakt soll unter anderem Kommunikationsmaßnahmen für den Vertrieb umfassen und eindeutig dazu dienen, dass die P&R-Investoren ihre Rechte möglichst nicht verfolgen. Deshalb raten die hier berichtenden Rechtsanwälte davon ab, Vertrieblern jetzt noch Auskünfte über das eigene Vermögen zu geben oder mit den P&R-Gesellschaften geführten Schriftverkehr zur Verfügung zu stellen.

Der BSZ e.V. weist darauf hin, dass es aber nach wie vor nicht einfach ist, Ansprüche aus einer Falschberatung durchzusetzen. Zumal die Falschberatung ganz genau nachgewiesen werden muss. Mit dem richtigen Helfer ist auch der argloseste Kunde nicht rechtlos. Verträge hin, Unterschriften her- nur mit der richtigen Strategie und exzellenter Sachkenntnis bekommt ein Anleger sein Geld zurück.

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die umfangreiche Berichterstattung bereits eine große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Am 09.03. 2018 Veröffentlichte der BSZ e.V. auf seiner Homepage www.fachanwalt-hotline.eu  den ersten Beitrag mit dem Titel: P&R Container-Investments in Schieflage? Mittlerweile sind es 30 Beiträge geworden. Mit den nachstehend aufgeführten Beiträgen haben wir mit Hilfe der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten die in vielen Hundert Telefongesprächen mit betroffenen P&R Anlegern aufgeworfenen Fragen beantwortet:

  1. Wie ist das mit der Forderungsanmeldung
  2. Wie ist das mit der Gläubigerversammlung
  3. Wie ist das mit der Containernummer
  4. Wie ist das mit den Anlageberatern
  5. Wie ist das mit den Vermittleranwälten
  6. Wie ist das mit den Prospekten
  7. Wie ist das mit dem Wirtschaftsprüfer
  8. Wie ist das mit dem Rückkauf
  9. Wie ist das mit dem drohenden Forderungsausfall
  10. Wie ist das mit dem Eigentumsnachweise
  11. Wie ist das mit dem Schadensersatz bei fehlerhafter Anlageberatung
  12.  Wie Container-Anleger zu den Hintergründen bereits am 26.06.2017 durch einen Bericht von Investmentcheck hätten mehr erfahren können.


Der BSZ informiert die Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment  über Aktuelles, wenn sich die Lage ändern sollte.

Bis dahin raten die Rechtsanwälte dazu, zunächst die nächsten Entwicklungsschritte abzuwarten und keine Maßnahmen zu ergreifen, die nur Kosten verursachen

Für weitere regelmäßige Informationen haben wir die Möglichkeit der Anmeldung zu dem  BSZ e.V. Newsletter recht§billig bereitgestellt. Hierüber erhalten Sie regelmäßig die aktuellsten Informationen, auch zu P&R. Verpassen Sie keinen Artikel mehr indem Sie den Newsletter abonnieren.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, sollten Sie jetzt unverzüglich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment  beitreten.

  • Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben langjährige Erfahrung mit dieser Art von Anlageprodukten und dabei erfolgreich die Interessen einiger Tausend geschädigter Anleger vertreten.

Die Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment  wird durch drei hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut.

Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.  Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO  bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig.  

Sie wollen weiterhin informiert bleiben!

Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de

Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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