Montag, Oktober 02, 2017

Wir wollen 10.000.- Euro sicher und rentabel anlegen! Wo gibt es die entsprechenden Angebote!

Bei dem BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. wird immer wieder von Kleinanlegern nach sicheren und lukrativen Kapitalanlagen im Bereich zwischen 5000.- und 50.000 Euro angefragt.  

Wir würden unseren Besuchern und Mitgliedern gerne solche Angebote vorstellen.  Wenn Sie Anlagen anbieten, die den Anlegern eine gute Rendite bei hoher Sicherheit garantieren können, berichtet der BSZ® e.V. gerne darüber. Horst Roosen, Vorstand  des BSZ e.V. und seit 1998 im Anlegerschutz tätig freut sich über jede Kontaktaufnahme.

Wer auf diese Frage im Internet eine Antwort sucht, landet schnell bei entsprechende „Experten“ und auch Verbraucherschützern die mit einem Sack voller Ratschläge dienen können. Aber wohin nun tatsächlich mit dem Geld im speziellen Fall, diese Frage bleib meist offen.

Es stellt sich auch die Frage, wie diese Experten Anlageratschläge geben wollen, ohne überhaupt zu wissen, welche Ziele der Anleger mit einem Investment verfolgt. Die grundsätzliche Fragen, sparen investieren, oder erst vorhandene Schulden bezahlen bleiben meist ausgespart. Für den Kleinanleger ist das größte Risiko, wenn er überraschend Geld benötigt, aber nicht darüber verfügen kann. In dem Fall nutzt dann auch die schönste Rendite nichts.

Früher als es noch Zinsen gab, war die Entscheidung leichter.

Da wurde das Geld einfach auf dem Sparbuch geparkt und konnte dort, zwar langsam aber stetig wachsen, und zwar bei 100% Sicherheit. Heute dagegen wird das Geld durch die Inflation langsam aber sicher aufgefressen.

Die Vielzahl von Anlagemöglichkeiten bietet meist auch einen Weg um ein bestimmtes Anlageziel erreichen zu können. Aber da für den normalen Anleger das Marktangebot kaum überschaubar ist, scheidet meist die „Do-it-yourself-Anlageentscheidung“ aus.  Der Weg führt dann zum Anlageberater. Die Produktauswahl wird dann, genau wie die Beratung, oft eher bescheiden.

Ganz schlimm wird es für den Anleger, wenn er an den falschen Berater gerät.

Das Netz ist voll mit diesen Abzockern. Da werden Aktien mit traumhaften Renditen für den kurz bevorstehenden Börsengang angepriesen. Mit dem Börsengang wird es dann meist nichts, der Absturz der Aktie ins Bodenlose klappt aber immer. Dann beginnt des Dramas zweiter Teil: Telefonverkäufer bieten einen Aktientausch an. Die wertlos gewordenen Aktien sollen dann gegen einen ordentlichen Aufpreis gegen andere Aktien getauscht werden. Entweder die Papiere werden dann nicht geliefert oder sie entpuppen sich als Schrott.  

Nachdem den Anlegern das zweite Mal das Fell über die Ohren gezogen wurde, ist das miese Spiel noch nicht zu Ende. Die Betrüger machen sich die Erkenntnis, dass Anleger die Geld verloren haben, anfällig sind  für neue Angebote, die ihren Schaden mindern könnten, zu Nutze und verkaufen die Anlegeradressen an andere Abzocker. Solche Adressen landen mitunter auch in Anwaltsbüros, die den geschädigten Anlegern, den Bären aufbinden, dass sie Retten können was eigentlich nicht mehr zu retten ist.

Der BSZ e.V. veröffentlicht gerne Anlageangebote die den Anlegern eine gute Rendite bei hoher Sicherheit bieten.

  • Anleger die Schiffbruch mit Ihrer Anlage erlitten haben, können sich gerne einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

  Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

  • Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer  BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Freitag, September 29, 2017

Bei Fremdwährungsdarlehen muss der Kunde von der Bank eindeutig auf das Wechselkursrisiko hingewiesen werden.

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 20.09.2017, Az. C-186/16, entschieden, dass, wenn ein Kreditinstitut ein Fremdwährungsdarlehen vergibt, es den Kreditnehmer über das bestehende Wechselkursrisiko umfassend aufklären muss.

Der EuGH hat entschieden, dass ein Kreditinstitut verpflichtet ist, Kreditnehmern umfassende Informationen zur Verfügung zu stellen und sie auch z. B. auf die Möglichkeit der Auf- oder Abwertung der jeweiligen Währung hinzuweisen.

Der Kunde muss also z. B. auf das Wechselkursrisiko eindeutig hingewiesen werden.

Auch müsse ein Gericht laut BGH die Missbräuchlichkeit der Klausel überprüfen, also ein Missverhältnis zwischen den Parteien, das sich erst im Laufe der Zeit zeigen könne.

Der hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt mit Kanzleisitz in Berlin und Hamburg „begrüßt diese Entscheidung des BGH, die Kreditnehmern von Fremdwährungsdarlehen in vielen Fällen die Möglichkeit geben sollte, sich bei unterbliebener Aufklärung von ihren Verlusten zu lösen.“

Denn bei unterbliebener Aufklärung des Kunden kann das laut EuGH dazu führen, dass die Bank das Wechselkursrisiko zu tragen habe, ein großer Vorteil für Kunden, die in den letzten Jahren mit diversen Fremdwährungsdarlehen wie z. B. auf den Schweizer Franken erhebliche Verluste erleiden mussten.

Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte hatten in den letzten 3 Jahren ca. 200 Fälle mit Berührung zum Schweizer Franken bearbeitet, in denen Anleger durch die Kursveränderung des Schweizer Franken zum Euro erhebliche Verluste erleiden mussten.

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Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Fremdwährungskredite kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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Dienstag, September 26, 2017

Nordcapital Waldfonds 1 SilviRom Forest GmbH & Co. KG :Rechtsanwälte erstreiten rechtskräftiges Urteil.

Die hier berichtende auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  hat für eine Anlegerin des Nordcapital Waldfonds 1 SilviRom Forest GmbH & Co. KG Schadensersatz gegen die beratende Bank in Höhe von € 47.750,00 erstritten.

Der Nordcapital Waldfonds 1 investiert in verschiedene Mischwälder in Rumänien und wurde ausweislich der Rechtsanwälte vorliegenden Unterlagen u.a. mit einem hohen Wertsteigerungspotential bei Veräußerung der Waldflächen am Ende der Fondslaufzeit und den prognostizierten, langfristig steigenden Holz- und Waldpreisen bei sinkendem Angebot an Anleger vertrieben.

Die von diesen Rechtsanwälten vertretene Anlegerin war nach ihrer Darstellung über die Risiken dieser Beteiligung sowie über das Vergütungsinteresse der beratenden Bank nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden. Die Bank muss der Anlegerin nach dem zwischenzeitlich rechtskräftigen Urteil nunmehr ihre gesamte Einlage nebst Agio abzüglich während der Laufzeit an die Anlegerin ausgezahlte Ausschüttungen erstatten. Ferner muss die Bank die Anlegerin von etwaigen weiteren Verbindlichkeiten freistellen sowie die außergerichtlichen Kosten der Klägerin und die Kosten des Rechtsstreits tragen. Zug um Zug muss die Anlegerin der Bank die Beteiligungan der Nordcapital Waldfonds 1 SilviRom Forest GmbH & Co. KG übertragen.

Anleger an der Nordcapital Waldfonds 1 SilviRom Forest GmbH & Co. KG sollten daher durch einen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche gegen die Beratungsgesellschaft/beratende Bank zustehen.
Bei geschlossenen Beteiligungen ist sowohl über die Verlustrisiken bis hin zum Risiko des Totalverlustes als auch darüber aufzuklären, dass eine vorzeitige Veräußerung derselben nur sehr erschwert und häufig nur unter Inkaufnahme von hohen Verlusten möglich ist. Ferner müssen Anleger darüber aufgeklärt werden, dass das Risiko besteht, gewinnunabhängige Ausschüttungen gegebenenfalls zurückzahlen zu müssen.

Soweit die Beteiligung von einer Bank empfohlen wurde, ist diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ferner dazu verpflichtet, über die an sie geflossene Vergütung in Form von Rückvergütungen aufzuklären.

Rechtsfolge einer Pflichtverletzung ist, dass der Anleger Anspruch darauf hat, so gestellt zu werden, als hätte er die Beteiligung nicht gezeichnet. Es sind ihm also die Erwerbskosten abzüglich der seit dem Erwerb an ihn geflossenen Ausschüttungen zu erstatten. Zug um Zug gegen Zahlung dieses Betrages hat der Anleger die Beteiligung auf die Beratungsgesellschaft/beratende Bank zu übertragen.

Der hier berichtende Rechtsanwalt rät daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen und auch die mögliche Verjährung der Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.

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  • Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

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Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Nordcapital Waldfonds 1 SilviRom Forest GmbH & Co. KG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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Donnerstag, September 21, 2017

Wie reiche Erblasser und Erben Ungleichheit merkbar mildern könnten.

Eine gewisse Ungleichheit von Einkommen und Reichtum ist in jeder funktionierenden Wirtschaft genau so notwendig wie das Salz in der Suppe.

Wenn die Ungleichheit aber zu groß wird, ist dies eine Gefahr für die komplette Gesellschaft, da setzen wir  dann unsere Ideale von Chancengleichheit, soziale Marktwirtschaft und Demokratie aufs Spiel. Diesen Kipppunkt hat Deutschland bereits erreicht.

Wenn sich das Vermögen in den Händen nur Weniger konzentriert und die Einkommen ins uferlose auseinender driften ist das noch erträgliche Maß an Ungleichheit weit überschritten und die Demokratie gerät in Gefahr. Das ist bereits jetzt im Wahlkampf zu beobachten.  Geld fließt zu den politischen Parteien, Lobbyisten und "Experten" werden angeheuert die mit Medienkampagnen unverhältnismäßig Einfluss nehmen. Es zeigt sich, mit all dem Geld wird der demokratische Prozess offensichtlich ausgehebelt. Wenn sich Reichtum und Einkommen auf so Wenige konzentriert, wird von dort auch bald die politische Macht ausgeübt werden.

Ungleichheit korrigiert sich nicht von selbst und sie ist auch nicht von selbst entstanden. Offensichtlich fehlt aber der politische Wille korrigierend einzugreifen. Es liegt also an der Gesellschaft diesen teuflischen Trend umzukehren. Dazu wird aber zunächst die Bereitschaft einzufordern sein, dass sich der Wohlstand nicht nur in den Händen weniger konzentrieren darf, sondern dass ein gemeinsamer Wohlstand das Ziel ist.

Wir müssen uns jetzt entscheiden ob wir eine Demokratie haben möchten, oder ob wir immensen Reichtum in den Händen Weniger sehen möchten. Beides können wir nicht haben! Zu der vom Staat subventionierten Weitergabe von großen Vermögen von Generation zu Generation, kommt noch die staatliche Förderung eines skandalösen Niedriglohnsektors.

Einige „Reiche“ haben mittlerweile auch erkannt, dass sie eigentlich zu viel haben.

Sie wären durchaus bereit einen sozialen Wandel zu unterstützen. Von der Politik ist in dieser Hinsicht nichts zu erwarten.  Die Initiative muss aus der Gesellschaft selbst kommen.

„Arme“ könnten durch eine Erbschaft ihre Situation wesentlich verbessern.

Eigene Ideen verwirklichen, der Gesellschaft einen Beitrag leisten. Die Chancen, eine Erbschaft zu machen, waren nie größer als heute, denn die Deutschen erben wie nie zuvor!

  • Aber was tun, wenn man eigentlich gar  kein Erbe zu erwarten hat?  Ganz einfach man bewirbt sich um ein Erbe.

Wenn man seine Wohnung durch Vermittlung oder seinen  Lebenspartner erfolgreich per Heiratsvermittlung suchen kann, warum soll man nicht auch durch eine Erbschafts- und Erbenvermittlung  zu einer Erbtante oder einem Erbonkel kommen?

Wer eine Erbschaft machen möchte oder einen Erben sucht, kann bei ad-infinitum online seine Kurzbewerbung einstellen. Je ausgefeilter diese Bewerbungsprofile ausfallen, desto leichter wird es den Erblassern gemacht, ihren persönlichen  Erben zu finden.

So unterschiedlich die Persönlichkeiten der Erblasser sind, haben Sie doch in der Regel übereinstimmende Motive und auch Anlässe einen geeigneten Erben zu suchen. Oft sind keine oder nur ungeeignete Erben vorhanden, kein Familienmitglied will die Unternehmensnachfolge antreten, niemand aus der Familie will eine mögliche Pflege übernehmen, niemand will die Haustiere versorgen oder kann auch nicht die liebevoll restaurierte Oldtimerflotte pflegen geschweige den unterhalten.

Auch Unternehmern die Ihr Lebenswerk in gute Hände geben möchten, bietet ad-infinitum nicht nur die Vermittlung geeigneter Nachfolger, sondern auch die komplette erbrechtliche und steuerrechtliche Abwicklung. Dabei sind viele Gestaltungsmöglichkeiten bis hin zur Stiftung denkbar.

Wer seine persönliche Situation durch eine Erbschaft verbessern möchte, kann bei ad-infinitum seine persönliche Kurzbewerbung einstellen.

Wer einen Erben sucht, kann sich bei  ad infinitum in eine Vermittlungskartei eintragen lassen. Anhand der auf der Homepage von ad-infinitum eingestellten Kurzbewerbungen können  Erblassern konkrete Vorschläge unterbreitet werden.

Hier können Sie sich die Kurzbewerbungen ansehen.

Menschen die eigentlich gar kein Erbe zu erwarten haben können sich um eine Erbschaft bewerben.  Wer eine Erbschaft machen möchte, kann sich bei ad-infinitum.online eine persönliche Kurzbewerbung einstellen.

Hier können Sie Ihre Kurzbewerbung einstellen.

ad-infinitum
Vorstand Horst Roosen
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816810
Telefax 06071- 9816829
e-mail: info@ad-infinitum.online
Internet: www.ad-infinitum.online

Dienstag, September 19, 2017

Vereinsführung des BSZ® e.V. strebt Generationswechsel an.

BSZ® e.V. bietet Sponsoren, Kooperationspartnern und neuem Vereinschef zukunftsorientierte Zusammenarbeit.

Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. mit Sitz im Hessischen Dieburg hat seit nahezu zwanzig Jahren eine wichtige aufklärende Funktion im Bereich des Anleger- und Verbraucherschutzes.

Es gab selten so viele Menschen die, bedingt durch die Politik der privaten Altersvorsorge, sich mit dem Thema Kapitalanlagen beschäftigen müssen. Durch das niedrige Rentenniveau ist auch dem Letzten klar geworden, dass er für sein Alter vorsorgen muss. Klingt einfach, ist aber schwierig  das auch wirklich erfolgreich umzusetzen.  Die Banken- und Finanzwelt verfolgt oft nur eigene Ziele und sieht die privaten Anleger mitunter nur als willkommene Umsatzbringer für die eigenen Bilanzen.

Der BSZ® e.V. widmet seit seiner Gründung am 15.04.1998 (als Marke beim Deutschen Patent und Markenamt seit 1999 eingetragen) seinen Einsatz dem Dienst von Anlegern, die Opfer unseriöser oder gar betrügerischer Machenschaften von Initiatoren, Vermittlern oder sonstigen Hintermännern von Kapitalanlagemodellen wurden. Der BSZ® kann immer wieder Anleger vor betrügerischen oder unseriösen Kapitalanlagemodellen warnen, durch die detektivische Kleinarbeit des BSZ® werden dabei oftmals Informationen ans Tageslicht gefördert, die sich später als  absoluter Volltreffer erweisen und viel Schaden von Anlegern abwenden. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge im Bereich Anlegerschutz verweisen.

Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger alleine tätig werden würde, ein weiterer Grund, weil der BSZ® mit Kanzleien zusammenarbeitet, die nach Ansicht von Marktführern wohl führend im Bereich des Kapitalanlagerechts in Deutschland sind. Alle Anwälte, mit denen der BSZ® e.V. zusammenarbeitet, sind spezialisiert auf den Bereich Kapitalanlage- und Anlegerschutz und haben darin jahrelange Erfahrung und ihre Kompetenz in etlichen gerichtlichen und außergerichtlichen Erfolgen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt.

Mehrmals wöchentlich werden in dem sog. ,,Kapitalanlegerecho“www.kapitalanleger-echo.de   und auf den Portalseiten www.fachanwalt-hotline.eu   und www.rechtsboerse.de    neue Beiträge zu den Themen Anleger- und Verbraucherschutz eingestellt und den Beteiligten somit wertvolle, hochaktuelle Top-Informationen an die Hand gegeben, auf denen sie ihre Entscheidungen aufbauen können – ein Service, der in Deutschland unter den Vereinen wohl einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!!

Der BSZ® ist somit auch einer der,,aktivsten“ Vereine im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz.

Es gibt viel für den BSZ® e.V. zu tun: Unseriöse Anbieter von Kapitalanlagemodellen sind auf dem Vormarsch und versuchen, die Zukunfts- und Versorgungsängste der Menschen auszunutzen mit dubiosen Anlagemodellen und hohen Renditeversprechen.

Der BSZ® e.V. wird seine Rolle als ,,aktiver Aufklärer der Anleger“ unermüdlich weiterverfolgen, und stets alles daran setzen, seiner Position als einer der führenden Vereine im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz gerecht zu werden. Um diese und neue Aufgaben erfolgreich meistern zu können sucht der  BSZ e.V. geeignete Sponsoren und Kooperationspartner. Der derzeitige Vorstand möchte aus Altersgründen auch die Vereinsführung in neue Hände abgeben.

Dass der Verein ohne Gewinnerzielungsabsicht arbeitet kann manch ein Zeitgenosse, welcher der Arroganz des Neoliberalismus der entfesselte Märkte huldigt und die Selbstbedienung der Starken für selbstverständlich hält, weder verstehen noch nachvollziehen, bedauert Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.    „Wer dazu beitragen möchte das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass zu viel Ungleichheit eine Gesellschaft auseinanderreißt, der ist uns als Sponsor, Partner oder als mein Nachfolger herzlich willkommen“, sagt Roosen.

Der Beginn unter einer neuen Vereinsführung wäre für den BSZ®  e.V. sicher eine große Herausforderung, würde aber auch viele neue Chancen bieten, ist sich Roosen sicher. Der neue Vereinschef sollte einerseits die Interessen der beim Verein Rat suchenden Menschen innerhalb der Interessengemeinschaften, durch Ziel führendes Handeln bestens vertreten und andererseits eine professionell-partnerschaftliche Beziehung zu den angeschlossenen Rechtsanwälten pflegen können.
Wir freuen uns über jede Kontaktaufnahme!

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Montag, September 18, 2017

BWF-STIFTUNG: Neu Ansatzpunkte für Anleger zur Schadenskompensation.

Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei, die bereits eine dreistellige Anzahl von geschädigten BWF Anlegern vertritt, weist darauf hin, dass vor Kurzem vier Angeklagte der BWF-Stiftung wegen Betruges vom Landgericht Berlin zu hohen Haftstrafen verurteilt wurden, wonach diese zwischen 5-6 Jahren ins Gefängnis müssen, unter anderem auch der Stiftungsgründer Gerhard S, der ein nachhaltiges Geständnis abgelegt haben soll. Über die Rechtskraft dieser Urteile ist den Rechtsanwälten nichts bekannt, eventuell könnten diese somit noch nicht rechtskräftig sein.

Damit eröffnet sich nach Ansicht dieser BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, die bereits zahlreiche Urteile für Anleger gegen diverse Vermittler der BWF-Anlage erstritten hatten, jedoch die Möglichkeit, auch von diesen Verantwortlichen Schadensersatz zu fordern und eventuell den Schaden nochmals zu reduzieren.

Bereits vor einiger Zeit hatten die Rechtsanwälte hier mit anderen Anwälten ein sog. kostengünstiges „Adhäsionsverfahren“ gefordert, d. h., die Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen im Strafverfahren, was jedoch vom LG Berlin damals abgelehnt wurde.

Ob hier noch Gelder von den Verantwortlichen zu erwarten sind, ist zwar nicht sicher, eventuell könnten hier aber im Wege der sog. Rückgewinnungshilfe doch noch Gelder von der Staatsanwaltschaft sichergestellt werden, auf die noch zugegriffen werden könnte, zumal hier teilweise auch in Vermittler- und anderen Kreisen gerade fabelhafte Gerüchte die Runde machen, dass das Gold noch „da“ sein soll oder teilweise noch „versteckt“ sein soll.

Auch wenn diese Gerüchte gegenwärtig noch in das Reich der Legenden gehören müssen, ist nicht ausgeschlossen, dass noch Gelder gefunden werden oder sogar noch erfolgreich „vollstreckt“ werden könnte.

Damit haben Anleger nach Ansicht der Rechtsanwälte einen weiteren Ansatzpunkt zur Schadenskompensation, auch wenn inzwischen für viele Anleger Schadensersatz gegen die jeweiligen Vermittler durchgesetzt werden konnte.

  • Z. B. mit einem Urteil des LG Nürnberg vom 29.05.2017, das inzwischen rechtskräftig ist.
  • Weiter z. B. mit Urteilen der Landgerichte Frankfurt/Oder, LG Verden, LG Frankenthal, LG Marburg, LG Berlin, etc.
  • Auch in einem Fall, der vor einiger Zeit vor dem LG Cottbus verhandelt wurde, hat das LG Cottbus angekündigt, den dortigen Vermittler ebenfalls zum Schadensersatz zu verurteilen.
  • In vielen Fällen haben die Anleger auch ihr Geld von den verklagten Vermittlern zum Teil oder vollständig zurückerhalten, in den von der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei betreuten Fällen Gelder zwischen 500 - 80.000,- €.
  • Auch konnten die Rechtsanwälte inzwischen zahlreiche außergerichtliche Vergleiche mit den jeweiligen Beratern und Vermittlern von BWF-Produkten erzielen, wobei die Vermittler Anlegern teilweise bereits außergerichtlich, wenigstens einen Teil ihres Schadens zurückbezahlt haben.

Der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hier zu: „Geschädigte haben somit mehrere Möglichkeiten, ihren Schaden ersetzt zu bekommen und sollten diese meiner Meinung nach unbedingt nutzen, denn alleine über das Insolvenzverfahren wird nur eine geringe Schadenskompensation möglich sein“. Geschädigte sollen aber darauf hingewiesen werden, dass in vielen Fällen Eile geboten ist, da bei der Vollstreckung immer das Prioritätsprinzip gilt, d. h., wer zuerst kommt, „mahlt“ zuerst, auch sollte eine möglicherweise einsetzende Verjährung immer im jeweiligen Einzelfall überprüft werden.

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Freitag, September 15, 2017

Kapitalanlage: Geldvernichter haben in Deutschland von der Justiz kaum etwas zu befürchten!

Wenn Arbeitnehmer ihr durch harte Arbeit verdientes Geld in eine Kapitalanlage investieren, wollen Sie in der Regel nicht spekulieren, sondern mit einer sicheren Anlage für Ihr Alter vorsorgen. Das funktioniert in der Regel auch nur mit entsprechendem Konsumverzicht.

Kaum ein Anleger rechnet damit, dass er sein Geld auf diese Weise aber auch verlieren kann. Tatsächlich gehen aber Jahr für Jahr Milliarden Euros Anlegergeld verloren. Die Gründe dafür sind vielfältig und reichen von Schlecht- oder Falschberatung über miese Finanzprodukte bis zum klassischen Kapitalanlagebetrug.

Der BSZ e.V. kritisiert schon lange, dass die Geldvernichter in Deutschland von der Justiz kaum etwas zu befürchten haben.

Wenn es zum Totalverlust kommt ist das für den Kleinanleger oft ein wirtschaftliches Desaster. Der Anleger ist geschockt und gibt sich in vielen Fällen selbst die Schuld an dem Verlust. Er läuft jetzt Gefahr endgültig zum Opfer zu werden!

Interessierten Kreisen ist es durch ständige Wiederholung der falschen Behauptung „werfen Sie kein GUTES GELD dem SCHLECHTEN GELD hinterher“ tatsächlich gelungen, dies als allgemein gültige Tatsache in der Gesellschaft zu etablieren. Das erklärt warum sich relativ wenige geschädigte Anleger wehren. Diese Haltung ist aber quasi eine Einladung an die Abzocker ihr mieses Geschäft unbeeindruckt fort zu setzen.

Genau so wie sich im Finanzsektor eine ganze Kapitalanlageindustrie um das Geld der Anleger gebildet hat, ist dies auch geschehen im Bereich der „Helfer“ für die geschädigten Anleger. In beiden Lagern finden sich seriöse und weniger empfehlenswerte Angebote.

Geschädigte Kapitalanleger werden immer öfter von Rechtsanwälten umworben die ihnen versprechen das verloren gegangene Geld einzuklagen. Sicher ist das allerdings nicht, warnt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein. e. V. der bereits seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig ist. Sicher kann sich der betroffene Anleger nur sein, dass er eine hohe Anwaltsrechnung erhält und ob sein Anwalt mit seiner rechtlichen Einschätzung richtig liegt, das erfährt er erst wenn der Richter gesprochen hat.

Rechtlichen Rat einholen
Wir wissen, dass hohe Anwalts- und Gerichtskosten zu einer manchmal nicht zu überwindenden Hürde geworden sind. Vor allem dann, wenn man über keine Rechtsschutzversicherung verfügt. Da ist dann auch die Mahnung des Bundesverfassungsgerichts, dass der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten darf, für die Betroffenen ein Muster ohne Wert sagt Horst Roosen.  Denn wer heute klagt oder verklagt wird und verliert, dessen Existenz ist bedroht.

Wenn Sie glauben, dass Sie bei Ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, ist der Rechtsweg meist die beste Option. Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet Mitgliedern der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice kostenlos einen fokussierten Ansatz, der Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen zum Ausgleich Ihres finanziellen Schadens vermittelt. Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, drei Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.

Außergerichtliche Möglichkeiten ausloten: 
Anlegerklagen können sehr teuer werden! Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte raten daher zuerst außergerichtliche Schritte prüfen zu lassen. Juristische Auseinandersetzungen mit Finanzdienstleistern vor Gericht sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben, oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.

Aber Achtung!
Auch der normale außergerichtliche Weg mit einem Rechtsanwalt kann schnell teuer werden. Schließlich können selbst für Briefwechsel und Beratung oder Telefonate mit der Gegenseite hohe Honorare anfallen. Die Geschäftsgebühr, sie richtet sich nach dem Streitwert, die Ihnen der Anwalt für seine außergerichtliche Tätigkeit berechnet beträgt in etwa bei einem Streitwert von: 10.000,- Euro – 745.40 Euro +19% USt., bei einem Streitwert von 100.000,- Euro – Honorar = 1.973,90 Euro + 19% USt.

Die Informationen, welche die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte den Unterlagen und Angaben der betroffenen Anleger entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus, um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden.

Führen die außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Erfolg entstehen dem Mitglied der Fördergemeinschaft keine Kosten. Der mit dem Fall betraute Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Die Anleger erhalten in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches sie dann annehmen oder ablehnen können.

Grundsätzliches zum Schadenersatz bei Fondsanlagen:

Es hat sich heute weitgehend herumgesprochen, dass es sich in nahezu jedem Fall einer Anlage in offenen oder geschlossenen Fonds lohnt, Schadenersatzansprüche schon frühzeitig geltend zu machen, damit das mit sich meist nicht erfüllenden Hoffnungen verbundene Abwarten der weiteren Entwicklung nicht zum Verlust der Ansprüche führt, – Stichwort Verjährung!

Zu Recht sehen sich viele Anleger angesichts des erschreckend häufig desolaten Verlaufs einer Fondsbeteiligung massiv geschädigt und in ihrer Lebensplanung beeinträchtigt. Sie werden sich wünschen, die Beteiligung eher heute als morgen wieder los zu sein.

Und in der Tat sind die Aussichten dafür oft vielversprechend.

Beim Vertrieb solcher Beteiligungen gegenüber einem typischen Anleger dürfte es sich meist um einen „klassischen Fall“ für eine Haftung der beratenden Bank oder Sparkasse handeln. Die gegen das Kreditinstitut zu erhebenden Vorwürfe beruhen in fast allen Fällen auf immer wieder zu beobachtenden Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der Zeichnung von Fondsbeteiligungen. Oft ist eine Haftung auf Schadensersatz schon wegen verheimlichter Interessenkonflikte (Stichwort „Rückvergütungen“) gegeben. Häufig treten weitere Beratungsfehler hinzu, die ebenfalls den Schadensersatzanspruch auslösen können. So wurden Anlagen oft unzutreffend als „sicher“ beschrieben und allgemeine Risiken, etwa des Totalverlusts oder mangelnder Veräußerbarkeit der Beteiligung, verschwiegen. Diese und weitere Themen können, wenn und soweit sie konkret relevant sind, in einer Auseinandersetzung als zusätzliche Argumente genutzt werden.

Der durch jede fehlerhafte Beratung entstandene Schadensersatzanspruch ist darauf gerichtet, so gestellt zu werden, als wäre die Anlage nie gezeichnet worden. Sie ist vollständig rückabzuwickeln. Neben Erstattung des Anlagebetrags nebst Agio und der Verfahrenskosten wäre auch ein für eine alternative Anlage entgangener Gewinn zu ersetzen. Steuervorteile verbleiben in der Regel beim Anleger. Soweit eine Fondsbeteiligung finanziert wurde, besteht Anspruch auf Erstattung der aufgewendeten Zinsen, wie von Ausschüttungen, die zurückgezahlt werden mussten. Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie zusätzlich in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins.

Die Aussichten, mit versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen, darf man grundsätzlich als überdurchschnittlich gut bezeichnen.

Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es,
ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.

Wenn Sie fallbezogen verlässlich wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten für Ihre Anlage tatsächlich bestehen, können Sie wie folgt vorgehen:

1. Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.

2. Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.

3. Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich.

4. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung abklären.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Hier können Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag beantragen:





Mittwoch, September 13, 2017

ad-infinitum: Bargeld gesucht! Bargeld zu verschenken!

Wenn es politisch gewollt wäre, gäbe es durchaus einen Weg der Armut in Deutschland einen Riegel vorzuschieben: Geld für diejenigen die es dringend brauchen. Ohne jegliche Bedingung!

Das System Hartz ist nach Meinung des BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. gescheitert. Die Menschen sind dort in einem Netzt gefangen welches Armut fördert und nicht bekämpft. Dort werden die Menschen jeglicher eigenen Perspektive beraubt und daran gehindert ihre Situation nachhaltig zu verbessern.

„Wenn den Menschen die Möglichkeit gegeben würde ihren Intellekt und ihre eigenen Ressourcen frei zu entfalten, dann wäre dies ein Weg aus der Armutsfalle und die Verabschiedung aus dem Hartz Systems“, sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V. und Initiator von www.ad-infinitum.online .

Wir müssen Ihnen lediglich Bargeld ohne jede Bedingung geben.

Das Geld verschwindet mit Sicherheit nicht auf einem Investmentkonto sondern fließt sofort in den Wirtschaftskreislauf ein. Die Empfänger des Geldes werden zunächst Waren und Dienstleistungen kaufen, die ihr Leben verbessern. Aber danach wird das Geld eingesetzt um das „neue Leben“ auch zukünftig genießen zu können.

Das hier geschilderte System ist weder neu noch eine nicht finanzierbare Spinnerei. Es scheitert nur an unseren politischen Eliten. „ Die Empfänger vergeuden das Geld für Flachbildfernseher, Zigaretten und Alkohol“. Dies ist das Bild was viele unserer politischen Entscheidungsträger von den Menschen haben, die sie im Hartz-System gefangen halten oder vom Niedriglohnsektor „profitieren“ lassen.

Unsere Gesellschaft feiert die Armenspeisung durch die ca. 1000 Tafeln in Deutschland als soziale Errungenschaft. Das sind Almosen, die aber den sozialen Status der Menschen  die sich aus der reinen Not heraus dort versorgen müssen nicht verbessern.

Es ist wirklich an der Zeit  die neoliberalen Mythen, dass es in Deutschland keine Armut gäbe und wer nichts hat im Grunde genommen dafür selbst verantwortlich ist, zu entzaubern.

Bei weniger Kosten für den Staat führt das Bargeld-Programm zu besseren Ergebnissen als die  Hartz-Programme und eröffnet den Empfängern weitaus bessere Perspektiven.

Die Jobcenter in Deutschland geben  von dem Geld, das der Staat, und damit letztlich der Steuerzahler, zur Verfügung stellt, über 1,5 Milliarden Euro für die Eigenverwaltung statt für die Eingliederung aus. Dieser Betrag summiert sich aus rund 426 Millionen im Jahr 2013, 522 Millionen im Jahr 2014 und schließlich 605 Millionen im vergangenen Jahr.

Die Bargeldtransfers sind nicht nur ein Sicherheitsnetz - sie erhöhen das physische und Humankapital in armen Haushalten.

Die Bargeldtransfers werden in vielen Fällen zu produktiven Investitionen führen und eine nachhaltige Armutsbekämpfung könnte mit geringeren Kosten erreicht werden.  Sie werden die wirtschaftlich und gesellschaftlich Benachteiligten ermutigen sich aus ihrer derzeitigen Situation selbst zu befreien und sich von Empfängern zu Teilnehmern zu entwickeln.

„Da von unserer Politik in absehbarer Zeit kein Systemwandel bei der Armutsbekämpfung zu erwarten ist, muss dies die Gesellschaft selbst in die Hand nehmen“, sagt Roosen.

Stoppen Sie die Weiterentwicklung ungleicher Vermögensverteilung  durch Ihre Bewerbung um eine Erbschaft.

Wohlhabende Menschen haben das Recht über ihr Eigentum frei zu entscheiden. Sie können auch bestimmen zu welchem Zeitpunkt und an wen sie Ihr Vermögen weitergeben möchten. Der Gedanke, dass durch die alleinige Vermögensweitergabe innerhalb der eigenen Familie die Vermögensungleichheit von Generation zu Generation weiter wächst, sorgt immer mehr für Unbehagen in der Gesellschaft.

  • Die  solidarische Unterstützung wirtschaftlich schwächerer Gesellschaftsmitglieder fördert die Chancengleichheit und wird auch dem Leistungsprinzip wesentlich gerechter, als wenn zu dem bereits vorhandenen Aktienpaket ein weiteres darauf gepackt wird.

ad-infinitum erklärt über seine Erb- und Steuerspezialisten  gerne wie Bargeld, Immobilien, Wertpapiere, Unternehmensanteile und andere Vermögensteile schon zu Lebzeiten dosiert an andere Personen übertragen werden können – und wie man, falls gewünscht oder notwendig, trotzdem Nutznießer bleiben kann. Mit Unterstützung der Experten können Sie sich sicher sein, dass an Alles Gedacht wird, so dass Sie auf der sicheren Seite sind.

  • Menschen die sich um eine Erbschaft bewerben, erbringen dafür eine Leistung und schaffen produktives Vermögen. Das zur Verfügung stehende Leistungsspektrum ist Abbild der Gesellschaft und setzt der Fantasie keine Grenzen.

Es gibt  bereits wohlhabende Menschen die sich bewusst sind, das sie eigentlich zu viel haben!

Die Bewegung ad-infinitum  wendet sich  an wohlhabende Menschen mit dem Aufruf, sich für den sozialen Wandel, nicht auf den Staat zu verlassen, sondern selbst aktiv zu werden. Mit der entsprechenden Großzügigkeit können sie hier für eine progressive soziale Veränderung sorgen.

Was tun, wenn man einen  Teil seines Erbes für den sozialen Wandel einsetzen möchte?

Ganz einfach man lässt sich einen weniger begüterten  Erben vermitteln. Die Idee ist genau so einfach wie genial:

Wenn man seine Wohnung durch Vermittlung oder seinen Lebenspartner erfolgreich per Heiratsvermittlung suchen kann, warum soll man nicht auch durch eine Erbschafts- und Erbenvermittlung zu einem geeigneten Erben kommen.

Wer einen nicht durch Reichtum gesegneten Erben sucht kann sich bei  ad infinitum in eine Vermittlungskartei eintragen lassen.

Auf der Internetseite www.ad-infinitum.online  können die Bewerbungsprofile der Erbanwärter eingesehen werden.

So unterschiedlich die Persönlichkeiten der Erblasser sind, haben Sie doch in der Regel übereinstimmende Motive und auch Anlässe einen geeigneten Erben zu suchen. Oft sind keine oder nur ungeeignete Erben vorhanden, kein Familienmitglied will die Unternehmensnachfolge antreten, niemand aus der Familie will eine mögliche Pflege übernehmen, niemand will die Haustiere versorgen oder kann auch nicht die liebevoll restaurierte Oldtimerflotte pflegen geschweige den unterhalten.

In diesen Fällen schlägt die Stunde der Erbenvermittlung.

So gehört zum Beispiel die persönliche individuelle Alterspflege durch einen selbst ausgewählten Erben als Versorgungsmodell zu den flexibelsten Möglichkeiten seinen Lebensabend nach den eigenen Wünschen zu gestalten.

Erst bei Tod des Erblassers fällt das Vermögen oder ein Teil davon an den selbst ausgewählten Erben. Bis zu diesem Zeitpunkt ist ein ad-infinitum Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht als Treuhänder der Erbe. Das bietet sowohl dem Erblasser als auch dem Erben die notwendige Sicherheit, dass die vereinbarten Bedingungen jeweils eingehalten werden.

Die Vorteile der Erbvermittlung können alle Erblasser und Erbschaftsbewerber nutzen, egal ob ein kleines oder großes Vermögen, ein Groß-oder Kleinbetrieb, ein Kunstwerk, eine Sammlung, nur Bargeld oder nur Sachwerte vererbt werden.

Grundsätzlich hat jeder, unter Beachtung der vom Gesetzgeber gesetzten Grenzen, das Recht, die Erben seines Vermögens selbst zu bestimmen.

Damit nach einer Erben-Vermittlung die optimale Gestaltung zum tragen kommt, wird die komplette erbrechtliche und steuerrechtliche Abwicklung von Fachanwälten für Steuerrecht und  Erbrecht durchgeführt.

Erblasser können sich durch ad-infinitum einen Erben vermitteln lassen.

Wer seine persönliche Situation durch eine Erbschaft verbessern möchte und dafür auch eine entsprechende Leistung anzubieten hat, kann bei ad-infinitum seine persönliche Kurzbewerbung einstellen.

Menschen die eigentlich gar kein Erbe zu erwarten haben können sich um eine Erbschaft bewerben.  Wer eine Erbschaft machen möchte, kann sich bei ad-infinitum online eine persönliche Kurzbewerbung einstellen.


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