Dienstag, September 05, 2017

BSZ® e.V. bietet Sponsoren, Kooperationspartnern und neuem Vereinschef zukunftsorientierte Zusammenarbeit.

Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. mit Sitz im Hessischen Dieburg hat eine wichtige aufklärende Funktion im Bereich des Anleger- und Verbraucherschutzes.

Der BSZ® e.V. widmet seit seiner Gründung am 15.04.1998 (als Marke beim Deutschen Patent und Markenamt seit 1999 eingetragen) seinen Einsatz dem Dienst von Anlegern, die Opfer unseriöser oder gar betrügerischer Machenschaften von Initiatoren, Vermittlern oder sonstigen Hintermännern von Kapitalanlagemodellen wurden. Der BSZ® kann immer wieder Anleger vor betrügerischen oder unseriösen Kapitalanlagemodellen warnen, durch die detektivische Kleinarbeit des BSZ® werden dabei oftmals Informationen ans Tageslicht gefördert, die sich später als  absoluter Volltreffer erweisen und viel Schaden von Anlegern abwenden. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge im Bereich Anlegerschutz verweisen.

Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger alleine tätig werden würde, ein weiterer Grund, weil der BSZ® mit Kanzleien zusammenarbeitet, die nach Ansicht von Marktführern wohl führend im Bereich des Kapitalanlagerechts in Deutschland sind. Alle Anwälte, mit denen der BSZ® e.V. zusammenarbeitet, sind spezialisiert auf den Bereich Kapitalanlage- und Anlegerschutz und haben darin jahrelange Erfahrung und ihre Kompetenz in etlichen gerichtlichen und außergerichtlichen Erfolgen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt.

Mehrmals wöchentlich werden in dem sog. ,,Kapitalanlegerecho" www.kapitalanleger-echo.de   und auf den Portalseiten www.fachanwalt-hotline.eu    und www.rechtsboerse.de    neue Beiträge zu den Themen Anleger- und Verbraucherschutz eingestellt und den Beteiligten somit wertvolle, hochaktuelle Top-Informationen an die Hand gegeben, auf denen sie ihre Entscheidungen aufbauen können - ein Service, der in Deutschland unter den Vereinen wohl einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!! 

Der BSZ® ist somit auch einer der ,,aktivsten" Vereine im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz.

Es gibt viel für den BSZ® e.V. zu tun: Unseriöse Anbieter von Kapitalanlagemodellen sind auf dem Vormarsch und versuchen, die Zukunfts- und Versorgungsängste der Menschen auszunutzen mit dubiosen Anlagemodellen und hohen Renditeversprechen.

Der BSZ® e.V. wird seine Rolle als ,,aktiver Aufklärer der Anleger" unermüdlich weiterverfolgen, und stets alles daran setzen, seiner Position als einer der führenden Vereine im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz gerecht zu werden. Um diese und neue Aufgaben erfolgreich meistern zu können sucht der  BSZ e.V. geeignete Sponsoren und Kooperationspartner. Der derzeitige Vorstand möchte aus Altersgründen auch die Vereinsführung in neue Hände abgeben.

Dass der Verein ohne Gewinnerzielungsabsicht arbeitet kann manch ein Zeitgenosse, welcher der Arroganz des Neoliberalismus der entfesselte Märkte huldigt und die Selbstbedienung der Starken für selbstverständlich hält, weder verstehen noch nachvollziehen, bedauert Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.    „Wer dazu beitragen möchte das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass zu viel Ungleichheit eine Gesellschaft auseinanderreißt, der ist uns als Sponsor, Partner oder als mein Nachfolger herzlich willkommen“, sagt Roosen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829

Einen Förderbeitrag können Sie gerne hier leisten.


EVENTUES E.G. GENERALVERSAMMLUNG AM 16.09. MIT EINGESCHRÄNKTEM TEILNAHMERECHT!

Zwischenzeitlich liegt eine Einladung zur außerordentlichen Generalversammlung am 16.09.2017 in Stuttgart-Degerloch vor.

Die Einladung erfolgte durch den Prüfungsverband. Das mag formell korrekt sein, jedoch ist es gerade dieser Prüfungsverband, der sich kritische Fragen zu seinem bisherigen Prüfungsverhalten gefallen lassen sollte.

So ist zu fragen, wie es möglich sein konnte, dass der Prüfungsverband es dem bisherigen Vorstand und seiner Ehefrau, der Aufsichtsratsvorsitzenden, durchgehen ließ, dass nicht nur keine ordnungsgemäßen Generalversammlungen stattfanden, der Aufsichtsrat nicht, wie in der Satzung vorgesehen, mit drei Personen besetzt wurde und warum akzeptiert wurde, dass keine ordnungsgemäßen Geschäftsberichte erstellt wurden. Der Prüfungsverband muss – ebenso wie die beiden Aufsichtsräte – mit der der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch geschädigte Mitglieder rechnen.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht nur seltsam, sondern auch verdächtig, dass der Verband in der Einladung nicht nur darauf hinweist, dass sich Mitglieder nur durch andere Mitglieder vertreten lassen dürfen, was zugegebenermaßen in der Satzung so vorgesehen ist, sondern, dass es verboten sei, sich von fachkundigen Personen wie Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälten oder Steuerberater begleiten zu lassen. Damit sind die Mitglieder auf sich selbst gestellt, während der Vorstand und der Prüfungsverband ihre Anwälte mitbringen. Die Vertretung durch andere Mitglieder kann wiederum nur funktionieren, wenn deren Namen und Adressen bekannt sind. Zur Herausgabe einer Mitgliederliste ist die Eventus dem Vernehmen nach nicht bereit.

Das Verbot sich begleiten zu lassen ist insbesondere deshalb widersprüchlich, weil die Mitglieder gleichzeitig aufgefordert werden, Vorschläge für geeignete Kandidaten für die Notbestellung der Organe (Aufsichtsrat und Vorstand) zu unterbreiten. Gleichzeitig wird aber darauf hingewiesen, dass investierende Mitglieder nicht Organmitglieder sein können. Im Ergebnis bedeutet dies, dass entweder die Organe nur mit normalen Mitgliedern oder Dritten besetzt werden können, die wiederum keine Gelegenheit bekommen, sich den Mitgliedern in der Versammlung vorzustellen. Die Mitglieder dürfen sich zu Recht fragen, was der Prüfungsverband eigentlich mit derartigen Einschränkungen bezweckt. Möglicherweise will er von vornherein verhindern, dass seine Rolle kritisch hinterfragt wird.

Die Mitglieder sollten darauf drängen, dass das sich überhaupt nicht aus der Satzung ergebende Verbot, sich nicht von fremden Dritten begleiten lassen zu können, für die Generalversammlung am 16.09.2017 aufgehoben wird. Solange diese Dritten nicht abstimmen, besteht auch keine Gefahr, dass die Beschlüsse nachträglich angefochten werden können. Herr Mailänder und der Prüfungsverband könnten dadurch zeigen, dass die großen Sorgen, die sich insbesondere die investierenden Mitglieder machen (müssen), ernst genommen werden.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft EVENTUES E.G. anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft EVENTUES E.G. kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Samstag, September 02, 2017

Air-Berlin: Anleihe-Gläubiger sehen hohen Verlusten entgegen und schließen sich dem BSZ® e.V. an!

Anleger der Air-Berlin-Group sind  von der Insolvenz der Fluggesellschaft besonders stark betroffen und sehen hohen Verlusten entgegen.

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hatte inzwischen bei Air-Berlin eine Insolvenz in Eigenverwaltung angeordnet. Nachdem inzwischen das „Tauziehen um die Filetstückchen“ bei Air Berlin begonnen hat, müssen insbesondere die Anleihegläubiger hohen Verlusten ins Auge sehen. Die Anleihen notierten in den letzten Tagen teilweise nur noch mit ca. 10 % des Nominalwertes.

Der berichtende BSZ e.V.-Vertrauensanwalt mit Sitz in Berlin und Hamburg: „Durch die hohe Verschuldung bei Air Berlin ist sehr fraglich, ob Anleger mit einer hohen Insolvenzquote zu rechnen haben, diese könnte eventuell enttäuschend ausfallen“.

Trotzdem empfehlen diese Rechtsanwälte betroffenen Anlegern selbstverständlich, ihre Ansprüche zur Insolvenztabelle anzumelden, sobald das möglich sein wird.

Aber Anleger müssen sich darüber im Klaren sein:

Alleine über das Insolvenzverfahren werden sich die Verluste nicht kompensieren lassen können. Daher prüfen die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte gerade intensiv für Anleger, ob nicht eventuelle Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden könnten. Hier sollte z.B. geprüft werden, ob nicht eventuelle Prospekthaftungsansprüche gegen eventuelle Prospektverantwortliche in Betracht kommen. Sollte dies der Fall sein, also sich Prospektfehler begründen lassen, so könnten Anleger von den Prospektverantwortlichen den vollen Schaden ersetzt verlangen, Zug um Zug gegen Übertragung der Anleihen.

Auch andere Ansprüche, z.B. wegen eventueller unterlassener Ad-hoc-Pflichten, können Anleger von Air Berlin ggf. prüfen lassen.

Sollten Anlegern die Anleihen von Vermittlern vermittelt worden sein, könnten Anleger auch gegen diese eventuelle Schadensersatzansprüche prüfen lassen.

Auch sollten Anleger sich darüber bewusst sein, dass im Rahmen von Insolvenzverfahren unter Umständen die Gefahr besteht, dass z.B. der Insolvenzverwalter erhaltene Ausschüttungen wieder zurück fordert. Ob dies auch bei Air Berlin so sein wird, bleibt abzuwarten, jedoch sollten Anleger auch für diesen eventuellen „Fall der Fälle“ vorbereitet sein, denn aus Parallel-Anleiheverfahren ist bekannt, dass es für Anleger oftmals ein schwerer Schlag ist, wenn sie nicht nur Gelder verloren haben, sondern Gelder, die sie bereits erhalten hatten und als sicher geglaubt hatten, wieder zurück bezahlen müssen.

Die Anleger von Air Berlin mit einem Forderungsvolumen im hohen 3-stelligen Millionenbereich sollten sich daher rechtzeitig formieren und ihre Interessen ausreichend bündeln.

Diese BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei ist dabei seit dem Jahr 2002 schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und speziell mit Anleihefällen wie dem gegenwärtigen bestens vertraut. So konnten z. B. seit dem Jahr 2006 Anleihefälle der WBG Leipzig West AG, DM Beteiligungen AG, First Real Estate AG, Solar World AG, Solen AG, Deikon AG, WGF AG, Deikon AG, getgoods.de AG bearbeitet werden und zahlreiche außergerichtliche und gerichtliche Erfolge bis zum BGH erzielt werden.

Betroffene Anleger von Air Berlin können sich gern der BSZ e.V.-IG „Air Berlin“ anschließen.

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Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Air Berlin kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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Freitag, September 01, 2017

Insolvenzantrag von Top Bonus: Beratung für Meilensammler!

Auf den spektakulären Insolvenzantrag von Air Berlin folgt die Pleite von Top Bonus. Kein Meilensammeln und -Einlösen mehr möglich- Betroffene sollten sich frühzeitig beraten lassen.

Nachdem nunmehr Air Berlin Insolvenz angemeldet hat, zog das Vielfliegerbonusprogramm Top Bonus nach und stellte ebenfalls Insolvenzantrag.  Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei berät betroffene Meilensammler, damit diese keine Fristen versäumen. Denn  nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens müssen Betroffene ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden.

Das Bonusprogramm liegt zu 70 % in arabischen Händen bei der Fluglinie Ethiad. Es stellt sich nunmehr die Frage, ob die gesammelten Meilen wertlos geworden sind. Denkbar – wenn auch nicht sehr wahrscheinlich – ist, dass ein anderes Vielfliegerprogramm eine Übernahme und Übertragung der Vielfliegermeilen in ihr Vielfliegerprogramm anbietet. Jedoch stellen Bonusmeilen grundsätzlich Verbindlichkeiten gegenüber den Kunden dar, weshalb sich für eine andere Airline die Frage der Wirtschaftlichkeit einer Übernahme in ein anderes Vielfliegerprogramm stellt.

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Urteil im Abgas-Skandal: Kein Anspruch auf Schadenersatz und keine EuGH-Klärung.

Der Abgas-Skandal hat sich zu einem florierenden Geschäft für Rechtsanwälte entwickelt. Mit positiver Berichterstattung werden betroffene Autobesitzer zu Tausenden von den Kanzleien eingesammelt. Die Erfolgsausichten werden meist sehr positiv dargestellt. Untermauert wird das durch die Veröffentlichung einzelner obsiegender Urteile. Über die Niederlagen wird in der Regel nicht berichtet.

Die verunsicherten Autobesitzer glauben in vielen Fällen, dass sie bei der Kanzlei welche die meisten Mandanten eingesammelt hat, auch am besten aufgehoben sind. Das kann so sein, muss es aber nicht. Den Gerichten ist es schlichtweg egal, wie viel Mandanten ein klagender Anwalt in dieser Sache vertritt oder schon vertreten hat. Glauben Sie niemanden, der Ihnen voraussagen will, wie ein Gericht entscheiden wird.

Das nachstehende Urteil zeigt, wie überraschend Gerichte entscheiden können:

Das Landgericht Braunschweig hat am Donnerstag die Klage eines VW-Kunden auf Schadenersatz abgelehnt und darüber hinaus entschieden, eben diese Klage auch nicht an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiterzugeben, das berichtet das Online Portal des NDR.  

Im betreffenden Fall wollte ein Kläger für seinen im  Jahr 2010 gekauften VW Eos 2.0 TDI mit einem Motor der Baureihe EA 189 EU 5 den Kaufpreis von 41.000 Euro erstattet bekommen.

Wie der NDR berichtet erteilte das Gericht dem Kläger eine Absage. Das Gericht erkannte zwar auch, dass es sich bei der betreffenden Software um eine unzulässige und gegen geltendes Recht verstoßende Abschalteinrichtung handelt. Ein Anspruch auf Schadenersatz könne aber daraus nicht hergeleitet werden. Das Gericht  begründete dies mit der Tatsache,    dass Typgenehmigung sowie Zulassung des Fahrzeugs weiter Bestand hat.  

Die Klägerseite hatten auch gefordert maßgebliche Rechtsfragen vor dem EuGH klären zu lassen. Das Gericht lehnte dies jedoch ab. Die Klägerseite soll dagegen Berufung angekündigt haben.  

Für den  BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. ist es unverständlich, dass die Autobauer sich von ihren Kunden vor Gericht auf Schadenersatz verklagen lassen.

Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass US-Autokäufer entschädigt werden und Deutsche Kunden nicht. Das Argument, dass die Amerikaner ein anderes Rechtssystem als wir haben sticht nicht. Ein Dieselmotor läuft in den USA nicht nach US Recht und in Deutschland nicht nach Deutschem Recht sondern hier wie dort mit Dieseltreibstoff und in der Art und Weise wie ihn seine Ingenieure konstruiert haben.

Werden die Abgaswerte mittels einer illegalen Software manipuliert, so sind die US Kunden als auch die Deutschen Kunden eines solchen Autos die Betrogenen, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ® e.V. und seit 1998 aktiv im Anleger- und Verbraucherschutz tätig.

Die Autoindustrie ist es natürlich längst technisch möglich, sehr saubere und klimafreundliche Benziner und Diesel zu bauen.

Wenn aber eine Regierung nicht die notwendigen gesetzlichen Vorgaben erlässt und diese dann auch nicht konsequent auf deren tatsächlichen Einhaltung kontrolliert, wird der Abgasskandal durchaus erklärbar.

Die Diesel-Affäre an sich, ist schon genug Skandal. Doch das skandalöse am Skandal ist das Verhalten der betroffenen Autobauern ihren Kunden gegenüber. Die jetzt angelaufene Rabattschlacht unter dem Deckmantel des Umweltschutzes ist an Heuchelei kaum zu überbieten. Wer die größte und teuerste Dreckschleuder kauft bekommt den höchsten Rabatt!

So liebe Autobosse gewinnt eine Marke kein Vertrauen zurück!

Es muss endlich Schluss sein mit den eklatanten Messunterschieden zwischen Labor und Straße, die glaubt euch doch sowieso niemand mehr.  Entzieht euch der scheinbar schützenden Hand der Politik und wendet euch wieder eueren Kunden zu.

Sorgt dafür, dass an euren Bändern wieder Autobauer und nicht Rechtsanwälte stehen. Gebt euren Kunden die Möglichkeit, dass sie gerne euere Autohäuser aufsuchen und nicht ihr Geld bei den Rechtsanwälten ausgeben müssen. Jede Klage gegen euch, die nicht erhoben wird, poliert eure Marke auf. Der Merceds-Stern und das VW Emblem sind in der Welt immer noch bekannter als die Deutsche Flagge. Sorgt dafür, dass wir wieder stolz auf euch sein können.

Liebe Autoindustrie behandle die Autofahrer die wir Dir melden, genau so wie Du die US-Kunden behandelt hast. Erspare ihnen den Weg zum Anwalt und zu den Gerichten. Sie werden es Dir danken und Deine Marke hochhalten.

Der BSZ e.V. ruft alle betroffenen Autofahrer auf, sich an der Aktion „gleiches Recht für Deutsche Autokäufer wie für US-Käufer zu beteiligen.

Und so funktioniert diese Aktion:

  • Werden Sie Fördermitglied der BSZ e.V. Gemeinschaft „„gleiches Recht für Deutsche Autokäufer wie für US-Käufer“.

  • Sie leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie in der Höhe selbst bestimmen können, der in diesem Fall 20.- Euro nicht unterschreiten sollte.

  • Sie nennen dem BSZ e.V. per E-Mail, Telefon, Fax oder Briefpost Ihre Anschrift und Kommunikationsdaten.

  • Nach Eingang Ihres einmaligen Förderbeitrags erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden per Mail den Formbogen für die notwendigen Angaben zu ihrem Fahrzeug.

  • Der BSZ e.V. schreibt einzeln für jedes Fördermitglied den Vorstand des jeweiligen Autobauers an und bittet für dieses Mitglied, unter Fristsetzung von 14 Tagen, um Regulierung wie bei den US-Kunden, oder um ein alternatives Angebot und auf den Verzicht der Verjährungseinrede für die nächsten 6 Monate.

  • Erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen keine Antwort bzw. kein akzeptables Angebot, können Sie eine kostenlosen Erstberatung durch einen der  BSZ e.V. Vertrauensanwälte in Anspruch nehmen.

Für die Zahlung  Ihres einmaligen Förderbeitrags können Sie gerne den „bitte zahlen Button“ verwenden.


Sie können unter dem Stichwort “Gleiches Recht“ auf unser Bankkonto überweisen:

Bank: Sparkasse Dieburg
IBAN: DE 44 5085 2651 0132 1009 00    BIC HELADEF1DIE

oder per Post (Schein im Briefumschlag)

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.09.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



Dienstag, August 29, 2017

Warum sich der BSZ® e.V. mitunter vor Anfragen geschädigter Kapitalanleger kaum retten kann!

Jedes Jahr verlieren Kapitalanleger in Deutschland Milliardenbeträge durch dubiose Geldanlagen. Jahr für Jahr werden Unsummen für windige Anlagemodelle aufgewendet, die eigentlich sinnvoller investiert werden könnten. Diese gigantische Geldvernichtung verursacht wirtschaftlichen Schaden von ungeahntem Ausmaß und ist oft mit dem Beziehungsgeflecht organisierter Kriminalität gepaart mit Geldwäsche vernetzt.

Der BSZ e.V. bietet seinen Fördermitgliedern für den Bereich Kapitalanlagerecht hochwertige Informationen, die aus einer Fülle von „Rohinformationen“ und deren Aufbereitung resultieren. Es werden planmäßig Informationen gesammelt, bewertet, verglichen und analysiert. Das fertige Produkt steht den BSZ e.V. Fördermitgliedern kostenlos zur Verfügung.

Die permanente Beobachtung des Kapitalanlagemarkts und die Beobachtung der dort agierenden Unternehmen so wie die Ausschöpfung offener Quellen wie Press, Prospekte und aller möglichen anderer Unterlagen führen zu der Rohinformation. Für den BSZ e.V. ist dies die kostengünstigste aber zugleich auch die effektivste Methode Anlegerschutz zu betreiben. Langfristig gesehen, stellen sich die BSZ e.V. Interessengemeinschaften geschädigter Kapitalanleger als eine gute Waffe heraus, die selbst dem bestorganisierten Kapitalvernichtern überlegen sind.

Zusätzlich versprechen die BSZ e.V. Interessengemeinschaften ihren Mitgliedern ein hohes Maß an Durchschlagskraft, da ein Mitglied nicht nur auf seine eigenen Informationen angewiesen ist sondern über sichere Erkenntnisse aus dem Pool der anderen Anleger verfügt.

Jede Anfrage eines Kapitalanlegers an eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft stellt gleichzeitig eine interessante Information dar.

Eine gut organisierte und vernetzte Anlegerschutzgemeinschaft wie Sie der BSZ e.V. darstellt, kann sich aus diesem Grunde mitunter vor Anfragen kaum retten. Dies erhöht natürlich gleichzeitig und stetig den Informationsstand.

Für das BSZ System stellt natürlich die Vernetzung mit erfahrenen Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht eine wesentliche Komponente dar. Das System BSZ e.V. ist somit in der Lage, jede Anfrage binnen 24 Stunden zu beantworten.

Anlageverluste beruhen in vielen Fällen auf einem Mangel an Information zur rechten Zeit. Durch die BSZ e.V. Interessengemeinschaften können Informationshindernisse, wie Datenschutz,  Bank- und Steuergeheimnis etc. zwar nicht überwunden, jedoch weitgehend durch andere Informationsquellen wettgemacht werden. Für eine aussichtsreiche Klage ist eine Vielzahl von qualitativ guten Informationen absolut notwendig. Gleichlautende Informationen aus dem Mitgliederbereich  und anderen Quellen sind dann auch die Bausteine zum gerichtlichen Erfolg.

Der BSZ e.V. sieht sich mitunter von Unternehmen die in das Visier des BSZ e.V. geraten sind  diffamiert und auch durch die Abmahnkeule in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht.

Dafür danken wir an dieser Stelle all jenen Menschen die unsere Arbeit mit einem Förderbeitrag unterstützen. 

Ansonsten müssen die Menschen die engagiert Anlegerschutz betreiben, ohnehin mit der Tatsache leben, dass ihre oft sehr erfolgreichen Warnungen weder Lob noch Dankbarkeit zur Folge haben, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.

Eine bei geschädigten Kapitalanlagern weit verbreitete Krankheit scheint die Sparsamkeit am falschen Platz zu sein. Einerseits wird bei der Anlage mitunter kräftig geklotzt, anderseits wird im Falle eines großen Verlustes der unsäglich Spruch von dem guten Geld was man dem schlechten Geld nicht hinterher werfen möchte, ins Feld geführt. Die falsch verstandene Sparsamkeit kommt nur den Initiatoren des Anlagedesasters zu gute.

Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. Wenn die Banken und die anderen Finanzakrobaten sich massenhaft Klagen Ihrer Kundschaft ausgesetzt sehen, wird sich die Finanzpolitik dieser Branche relativ schnell ändern.

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Montag, August 28, 2017

Darlehen: Verwaltungsaufwand darf nicht auf Kunden abgewälzt werden.



Unwirksamkeit von Bearbeitungsgebühren bei Verbraucher- und Unternehmerdarlehen. Unangemessene Benachteiligung auch des gewerblichen Kreditnehmers.

Im Rahmen der Verwaltung und Erweiterung seines Immobilienvermögens nahm ein Unternehmen in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt drei Darlehen bei der nun beklagten Bank auf. Das Bankhaus sicherte sich durch entsprechende Klausel ein sog. „Bearbeitungsentgelt für Vertragsschluss“ in Höhe von jeweils 10.000 Euro zu. Mit der Begründung, er habe als Verbraucher gehandelt, fordert der Darlehensnehmer diese Gebühr nun von der Bank zurück.

Unangemessene Benachteiligung des Bankkunden

Das Landgericht Hannover hielt die Klage des Kreditnehmers für begründet und sprach ihm die geforderte Rückzahlung der Bearbeitungskosten zu. Zunächst widersprach das Gericht der Argumentation der Bank, bei der in Rede stehenden Klausel handele es sich um keine Allgemeine Geschäftsbedingung. Vielmehr sei nicht erkennbar, dass der Kreditnehmer eine Möglichkeit zur Abänderung der Vereinbarung über das Bearbeitungsentgelt gehabt hätte. Somit läge eine kontrollfähige Preisnebenabrede vor, die mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung unvereinbar sei.

Gänzlich ohne Bedeutung in diesem Zusammenhang ist nach Ansicht des Gerichtes, ob der Bankkunde als Privatmann oder als Gewerbetreibender gehandelt habe. Die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof (BGH) bereits im Jahre 2014 für Verbraucherverträge aufgestellt habe, seien auch gegenüber Selbstständigen anwendbar. Auch wenn der geschäftserfahrene Unternehmer nicht in gleichem Maße schutzbedürftig sei, wie der Verbraucher, dürfe die Bank den Aufwand für ihre eigenen Verpflichtungen nicht auf den Kreditnehmer abwälzen.

Praxistipp der berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei

Im Juli 2017 schloss sich der BGH dieser Sichtweise des LG Hannover im Kern an und stellte klar, dass Bearbeitungsgebühren auch bei Gewerbekrediten nicht haltbar sind. Betroffene Unternehmer sollten ihre Darlehensverträge nun zeitnah anwaltlich prüfen lassen, um etwaige Verjährungsfristen einhalten zu können; schließlich geht es zum einen grundsätzlich um viel Geld und zum zweiten kann in diesem Zusammenhang oftmals noch billiger finanziert werden.
Quelle: Landgericht Hannover (LG Hannover) Urt. v. 04. Juni 2015, Az. 3 O 354/14

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Samstag, August 26, 2017

Air-Berlin: Anleger formieren sich und schließen sich dem BSZ® e.V. an!

Anleger der Air-Berlin-Group sind mit ca. 1 Mrd. Euro Forderungsvolumen von der Insolvenz der Fluggesellschaft besonders stark betroffen und können sich dem BSZ e.V. anschließen.

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hatte inzwischen bei Air-Berlin eine Insolvenz in Eigenverwaltung angeordnet.

Ein BSZ e.V.-Vertrauensanwalt mit Sitz in Berlin und Hamburg: „Anleger sollten sich organisieren und sicherstellen, dass bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung ihre Rechte ausreichend gewahrt bleiben oder nicht eher die Insolvenz über einen regulären Insolvenzverwalter der richtige Weg wäre“.

Diese BSZ e.V. Vertrauensanwälte machen sich daher auch für die Einsetzung eines Gläubigerausschusses stark, um die Rechte der Anleihegläubiger ausreichend zu wahren. Auch klären die Anwälte, ob die Einsetzung eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger, der die Rechte für Anleger wahrnimmt, sinnvoll ist, denn mit dem hohen Forderungsvolumen von ca. 1 Mrd. € sind die Anleihegläubiger die mit Abstand stärkste Gläubigergruppe.

Außerdem prüfen die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte gerade intensiv für Anleger, ob nicht eventuelle Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden könnten. Hier sollte z.B. geprüft werden, ob nicht eventuell Prospekthaftungsansprüche gegen eventuelle Prospektverantwortliche in Betracht kommen, denn alleine über das Insolvenzverfahren wird nur eine geringe Schadensersatzkompensation möglich sein, sofern überhaupt mit einer Insolvenzquote gerechnet werden kann. 

Diese BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei ist dabei seit dem Jahr 2002 schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und speziell mit Anleihefällen wie dem gegenwärtigen bestens vertraut. So konnten z. B. seit dem Jahr 2006 Anleihefälle der WBG Leipzig West AG, DM Beteiligungen AG, First Real Estate AG, Solar World AG, Solen AG, Deikon AG, WGF AG, Deikon AG, getgoods.de AG bearbeitet werden und zahlreiche außergerichtliche und gerichtliche Erfolge bis zum BGH erzielt werden. Betroffene Anleger von Air Berlin können sich gern der BSZ e.V.-IG „Air Berlin“ anschließen. 

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Freitag, August 25, 2017

PERFORMANCE IMC AG: BETRUGSVERDACHT, VORSTÄNDE IN U-HAFT! ANLEGER PRÜFEN RECHTLICHE MÖGLICHKEITEN!

Medienberichten der letzten Tage zufolge (z. B.: „Fonds professionell online vom 18.08.2017“) führt die Staatsanwaltschaft Mannheim ein Ermittlungsverfahren gegen diverse Beschuldigte im Zusammenhang mit der Performance IMC Vermögensverwaltung AG wegen des Verdachts u. a. der Marktmanipulation und des Betruges eingeleitet.

Es soll auch Haftbefehl gegen 2 Beschuldigte – ehemalige Vorstände – erlassen worden sein, allerdings nicht gegen den aktuellen Vorstand der IMC Vermögensverwaltung AG, Herrn Muhyddin Suleiman, wie die Staatsanwaltschaft Mannheim inzwischen klarstellte.

Das Ermittlungsverfahren soll aufgrund mehrerer Anzeigen der BaFin erfolgt sein, bis zum Beweis des Gegenteils gilt die Unschuldsvermutung, worauf die Berliner BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte hinweisen.

Hier sollen ab dem Jahr 2009 diversen Anleihen ausgegeben und diese zwischen Anlegern und kapitalgebenden Fonds in abgesprochenen Geschäften an der Börse gehandelt worden sein.

Dabei sollen diese Anleihen auch bei diversen Fonds wie Saphir- und Saphir Global Fonds platziert worden sein. Medienberichten zufolge sollen auch seit dem 07.07.2017 keine Anteilsscheine an den betroffenen Fond zurückgegeben werden können.

Betroffene Anleger der Performance IMC Vermögensverwaltung AG, die aufgrund der aktuellen Ereignisse verunsichert sind und in einen der betroffenen Fonds Geld angelegt haben, können gerne ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen, z. B., ob ihr Geld noch sicher ist und ihnen keine Verluste entstanden sind.

Sollte sich herausstellen, dass Anlegern ein Schaden entstanden ist, könnte hier auch die Geltendmachung von eventuellen Schadensersatzansprüchen gegen Verantwortliche gehören.

Diese BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  mit Sitz in Berlin und Hamburg ist dabei seit dem Jahr 2002, und somit seit 15 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und somit sehr versiert mit Fällen wie dem aktuellen.

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Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

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