Donnerstag, Februar 09, 2017

DCM FONDS: LG HEILBRONN VERURTEILT FINANZBERATER ZUR ZAHLUNG VON € 60.000,00 SCHADENSERSATZ

Das Landgericht Heilbronn hat in einem aktuellen Urteil (vom 21.12.2016 – nicht rechtskräftig) entschieden, dass der Fonds DCM VorsorgePortfolio 1 wegen seines spekulativen Charakters nicht zur Altersvorsorge geeignet ist.

DCM VorsorgePortfolio 1 zur Altersvorsorge empfohlen

Der beklagte Anlageberater hatte für den Kläger, einem selbständigen Heilpraktiker, 2006 ein Altersvorsorgekonzept ausgearbeitet. Der in Geldangelegenheiten konservativ eingestellte Heilpraktiker wollte eine risikoarme und sichere Geldanlage. Im Zuge dessen empfahl der Finanzdienstleister neben zwei weiteren Anlageprodukten eine Beteiligung an dem Fonds DCM VorsorgePortfolio 1 in Höhe von € 60.000,00 als Baustein für die Altersvorsorge.

Bei der DCM GmbH & Co. VorsorgePortfolio 1 KG handelt es sich um einen Dachfonds mit Blind-Pool-Charakter, der in verschiedene, damals noch nicht konkret bekannte in- und ausländische Immobilienfonds, Schiffsfonds, Private Equity- und Mezzanine Kapitalfonds, Lebensversicherungsfonds-Zweitmarktfonds und regenerative Energien-Fonds investieren wollte.

Hochspekulative Anlagen sind zur Altersvorsorge ungeeignet

Das Landgericht Heilbronn hat in einem Urteil vom 21.12.2016 entschieden, dass es sich bei diesem Dachfonds aufgrund seines Blind-Pool-Charakters in Verbindung mit den beabsichtigten Investitionen, die unter Umständen gar nicht in Sachwerte fließen, um eine hochspekulative Geldanlage handelt. Das Gericht schloss sich dabei der von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte vertretenen Auffassung an, dass sich dieser Fonds nicht zur Altersvorsorge eignet. Demzufolge stellte dessen Empfehlung eine fehlerhafte Anlageberatung dar. Deshalb verurteilte das Landgericht den Anlageberater zum Ersatz des entstandenen Schadens.

Das Landgericht Heilbronn folgt damit auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 19.02.2015 – III ZR 90/14), wonach spekulative Fonds, die nicht ausschließlich in Sachwerte investieren, für die Altersvorsorge ungeeignet sind. Das Landgericht Heilbronn war außerdem in einem früheren Urteil vom 01.04.2015 (rechtskräftig durch Berufungsrücknahme des Beklagten) in einem vergleichbaren Fall zu dem Ergebnis gekommen, dass der Berater seine Kundin fehlerhaft beraten hatte, weil er einen geschlossenen Fonds des Initiators DCM empfohlen hatte, der zur gewünschten Altersvorsorge nicht geeignet war.

Fazit

Dieses Urteil zeigt, dass Anleger von besonders riskanten geschlossenen Fonds gute Chancen auf Schadensersatz haben, wenn der Fonds im Rahmen einer Anlageberatung zur Altersvorsorge empfohlen wurde. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Jacqueline Kröhnert, die das Urteil erstritten hat, erkennt dessen Bedeutung über den Einzelfall hinaus: „Diese Entscheidung zeigt ganz deutlich, dass an Anlageempfehlungen, die eine Versorgungslücke im Alter schließen sollen, strenge Anforderungen zu stellen sind.“

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte ist seit vielen Jahren erfolgreich im Kapitalanlagerecht tätig und betreut mehr als 1000 Anleger, denen geschlossene Fonds als Altersvorsorge verkauft wurden. Wenn auch Sie von diesen Erfahrungen und derer Expertise profitieren möchten, melden Sie sich gerne zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DCM Fonds a.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DCM-Rendite-Fonds   anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die  BSZ e.V. Interessengemeinschaft  DCM-Rendite-Fonds können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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VENTURE PLUS FONDS 4 (V+) – KLAGE EINGEREICHT.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben für einen Anleger der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG Klage gegen dessen Anlageberater und die Gründungskommanditistin des Fonds eingereicht.

Nach Auswertung von Unterlagen, die der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB zur Verfügung stehen, sind wir der Auffassung, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Alexander Kainz, dass Schadensersatzansprüche gegen den Anlageberater und die Gründungskommanditistin Fonds bestehen.

Nach Schilderung des Anlegers scheint auch die Beratung fehlerhaft gewesen zu sein. Nach Mitteilung des Anlegers war ihm der Venture Plus Fonds 4 als auch zur Altersvorsorge geeignet empfohlen worden. Weiter ist der Anleger nach dessen Mitteilung im Rahmen des Beratungsgesprächs nicht auf das Totalverlustrisiko hingewiesen worden. Ebenso erfolgte nach Mitteilung des Anlegers kein Hinweis auf die hohe Weichkostenquote, die extrem lange Laufzeit und die eingeschränkte Handelbarkeit.

Die CLLB Rechtsanwälte vertreten ferner die Ansicht, dass der Verkaufsprospekt der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG – wie unserer Ansicht nach auch die Prospekte der Vorgängerfonds, der V+ GmbH & Co. Fonds 1, 2, und 3 KG – fehlerhaft ist. Auf erkennbar vorhandene Prospektfehler hat der Anlageberater den Anleger aber hinzuweisen. Neben dem Anlageberater ist auch die Gründungskommanditistin des Fonds verpflichtet, die Anleger zutreffend aufzuklären. Diese muss sich grundsätzlich sogar eine eventuell fehlerhafte Risikoaufklärung des Vermittlers zurechnen lassen.

Im Falle der erfolgreichen Durchsetzung der geltend gemachten Schadensersatzansprüche erhält der Anleger das gesamte eingesetzte Kapital zurück. Ebenso wird er von allen weiteren Zahlungsverpflichtungen freigestellt. Im Gegenzug muss jedoch die Beteiligung auf den Anspruchsgegner übertragen werden.

Anlegern der verschiedenen V Plus Fonds (V+ GmbH & Co. Fonds 1, 2, und 3 KG und Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG), die sich schlecht beraten fühlen und/oder von dem Fonds trennen wollen, ist daher die Kontaktaufnahme zu einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei zu empfehlen. Dies insbesondere deshalb, weil neben der Möglichkeit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen auch die Möglichkeit der Kündigung oder Stilllegung bestehen kann. Dies dürfte vor allem für Ratenzahler interessant sein. In vielen Fällen dürften überdies eventuell vorhandene Rechtschutzversicherungen der betroffenen Anleger die Kosten eines anwaltlichen Tätigwerdens und eines ggf. erforderlichen Klageverfahrens übernehmen, so Rechtsanwalt Kainz weiter. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte bieten den Betroffenen an, für diese kostenlos eine Deckungsanfrage bei der entsprechenden Rechtsschutzversicherung zu stellen.

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

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Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die  BSZ e.V. Interessengemeinschaft  VENTURE PLUS Beteiligungen   können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dienstag, Februar 07, 2017

Glauben Sie keinem Anlageberater der Ihnen eine risikofreie Anlage anbietet. Die gibt es nämlich nicht!

Egal, ob Sie wenig oder viel Geld haben, wahrscheinlich würden Sie gerne Ihr Geld sicher und lukrativ anlegen. Aber es besteht dabei  immer die Gefahr dass Sie Ihr Geld verlieren. Glauben Sie keinem Anlageberater der Ihnen eine risikofreie Anlage anbietet. Die gibt es nämlich nicht!

Bei jeder Investition gibt es Risiken. Die Versprechungen von Höchstgewinnen in kurzer Zeit sind immer nur verführerische Märchen. Es gibt niemanden der vorhersagen kann, wie sich eine Investition entwickeln wird.

Verstehen Sie die Ihnen angebotene Investition? Wenn nicht, machen Sie sich schlau, bevor Sie investieren. Dass dies in vielen Fällen leider nicht so ist, z.B. bei Schiffsfonds, kann der BSZ e.V. nur bestätigen. Die bisherige Praxis hat gezeigt, dass in vielen Fällen des Erwerbs einer Schiffsfondsbeteiligung als geschlossene Fondsbeteiligung Anleger sich für diese Art der Kapitalanlage entscheiden, ohne die genaue Funktionsweise und Risiken verstanden zu haben. Daher passt die Zeichnung einer Schiffsfondsbeteiligung oft nicht zu dem vorsichtigen und risikoarmen Anlagezielen des Anlegers.

Erster Grund hierfür sind die Emissionsprospekte, die mit häufig mehr als 100 Seiten Umfang dem Anleger keinen geordneten Überblick über die Schiffsfondsbeteiligung bieten. Auf dieser Fülle von Seiten sind derart vielfältige Informationen enthalten, dass der Anleger oft nicht in der Lage ist, die relevanten Eigenschaften Risiken der Schiffsfondsbeteiligung zu durchdringen.

Zweiter Grund für die falsche Anlageentscheidung sind sie Beratungsgespräche mit den Anlageberatern bzw. Anlagevermittlern. Durch geschickte Verhandlungstaktiken wird den Anlegern häufig suggeriert, die empfohlene Schiffsfondsbeteiligung sei die perfekt auf die Anlageziele des Anlegers passende Kapitalanlage. Eine ausreichende Risikodarstellung erfolgt jedoch nur selten.  Durch die Überfrachtung des Prospekts wird es für den Anleger immer schwieriger, zu beurteilen, ob die avisierte Kapitalanlage tatsächlich zu den eigenen Anlagewünschen passt.

Nach dem die erste Welle von Prozessen zu den so genannten ,,Schrottimmobilien" gerade abgeklungen ist, werden den Anlegern schon wieder Immobilien mit 100%-iger Finanzierung und „Vermietungsgarantie“ als Altersvorsorge angeboten. Es finden sich auch immer wieder Banken  welche  diese ganz erheblich überteuerten Immobilien finanzieren. Häufig handelt es sich dabei um Wohnungen, die im Falle des Weiterverkaufes nicht einmal die Hälfte der aufgenommenen Darlehenssumme erbringen.

In vielen Fällen dürfte die finanzierende Bank gegenüber dem Käufer wegen schuldhafter Verletzung ihrer Aufklärungspflicht haften. Die Bank könnte dann keine weiteren Zahlungen auf das Darlehen geltend machen und müsste bereits geleistete Zahlungen rückerstatten. Im Gegensatz dazu könnte sie die Immobilie übertragen erhalten. Grund hierfür könnte sein, dass die Bank über einen so genannten Wissensvorsprung verfügte, der sie zur Aufklärung gegenüber dem Anleger verpflichtet hätte. Oft kann auch festgestellt werden, dass die Bank mit dem Vermittler der Immobilie in so genannter institutionalisierter Weise zusammengearbeitet hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ergibt sich daraus die widerlegbare Vermutung, dass die Bank Kenntnis von der arglistigen Täuschung durch den Vermittler bzw. den Verkäufer über den wahren Wert der Wohnung hatte. Für die Bank wird es in einem Prozess nicht sehr oft gelingen, diese Vermutung zu widerlegen. Für viele geschädigte Anleger gibt es gute Möglichkeiten sich von diesen Schrottimmobilien zu befreien.

Selbsternannte „Finanzexperten“ sammeln bundesweit Milliarden  Euro bei Kleinanlegern ein. Aktuell steht dafür S&K, Infinus und Prokon. Oft sind die Opfer, Menschen die kaum Geld zum Anlegen haben.

Acht Prozent Zinsen mit Windrädern - geht das überhaupt? Mit dieser einfachen Frage begannen Anfang 2013 die beiden Reporter der Zeitung ,,Die Welt" Marc Neller und Lars-Marten Nagel ihre Recherchen zum Itzehoer Windkraftproduzenten Prokon.

Der umtriebige Firmengründer Carsten Rodbertus hatte damals mit dem Versprechen einer ökologischen Kapitalanlage, die gute Zinsen bringt, mehr als eine Milliarde Euro von deutschen Kleinanlegern eingeworben.

S&K, Infinus und Prokon sind wie mit einem Staubsauger über das Land gegangen und haben von Kleinanlegern über 3 Milliarden Euro abgesaugt! Die staatlichen  Aufseher und der mit Steuergeld finanzierte Verbraucherschutz hat diesem Treiben stillschweigend zugesehen. So ist zum Beispiel der Prospekt von Infinus von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, (Bafin) geprüft. Das hat bei den Anlegern natürlich Vertrauen bewirkt. Dass die Bafin den Verkaufsprospekt nur daraufhin prüft ob er den formalen Vorgaben entspricht, wissen die Anleger nicht. Ob die Kunden mit dem Anlagemodell über den Tisch gezogen werden können, wird nicht geprüft.

Eigentlich weiß jeder Kapitalanleger, dass die Finanzprodukte nicht so einfach sind, wie sie im Anlageprospekt dargestellt werden. Aber viele glauben daran, was Ihnen da erzählt und zum Lesen angeboten wird  und so manch einer gibt sich einer durchaus vermeidbaren Selbsttäuschung hin. Wird die Kapitalanlage, wie z.B. bei S&K, Infinus oder Prokon, notleidend, läuft ein immer wiederkehrender Mechanismus ab:  Die Anleger warten ab und beobachten was die anderen machen.

Im Internet schlägt dann die Stunde der Anlegerschützer und Anlegerschutzanwälte. Jetzt beginnt die Schlacht um die vorderen Positionen bei Google. Da werden kostenpflichtige Anzeigen geschaltet und der Klickpreis gegenseitig in die Höhe getrieben nur um an vorderster Stelle zu stehen und möglichst viele betroffene Anleger einzusammeln.  Extra Seiten nur für die jeweils betroffenen Anleger werden ins Netz gestellt. Der Inhalt ist meist eine Sammlung bereits im Netz veröffentlichter Berichte. Einzelne Anwaltskanzleien gründen Interessengemeinschaften. Wozu? Ist der Anleger kein Mandant der Kanzlei sondern lediglich Mitglied dieser Interessengemeinschaft? Wer erbringt dann die notwendige Rechtsberatung?

Da gibt es  Anlegerschutzgurus die wollen die Anleger weismachen, dass sie über ein unfehlbares Frühwarnsystem für notleidende Kapitalanlagen verfügen und genau wissen welche Schritte nun einzuleiten sind und übersehen dabei aber, dass Daten, Prognosen,  Verknüpfungen schon immer fehlerhaft sind. Das Extrakt  dieses Frühwarnsystems hat allenfalls statistischen Wert.  Die armen Anleger werden überflutet mit Informationen, unfehlbaren Schlussfolgerungen und verlockenden Verheißungen. Der Anleger verstrickt sich in der Datenflut und flüchtet in seiner Not zu dem, der am meisten Verspricht und das ganze auch noch umsonst anbietet! - Cui bono?  Die Rechnung kommt später!

Der BSZ e.V.  weist darauf hin, dass es von Vorteil ist, spezialisierte Fachanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht und gegebenenfalls auch Fachanwälte für Steuerrecht einzuschalten. In Anbetracht der in aller Regel sehr hohen wirtschaftlichen Bedeutung und der nicht unerheblichen Anlagesummen sollten sich Rechtsuchende nicht durch vermeintliche Billigangebote im Bereich der Rechtsberatung davon abhalten lassen, eine sachlich fundierte und verlässliche Rechtsberatung durch spezialisierte Fachanwälte zu erhalten.  Deshalb gilt für alle Betroffenen: Lassen Sie ihre Forderungen durch einen spezialisierten Rechtsanwalt, der mit diesem Fall idealer weise vertraut ist prüfen. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger werden wegen des großen Zuspruchs meist von mehreren mit der Materie bestens vertrauten Anwaltskanzleien betreut.

Die betroffenen Anleger sollten sich darüber klar sein, dass Ihnen wegen der meist sehr komplizierten Finanzprodukte nur die besten Rechtsanwälte helfen können. Diese ausgewiesenen Experten arbeiten aber nicht zu Billigtarifen sondern zu den gesetzlichen  Gebühren. Bei der Endabrechnung liegt  der betroffene Anleger dann aber meist wesentlich günstiger als bei den Billiganbietern. Innerhalb der BSZ e.V. Interessengemeinschaft erhalten  betroffene Anleger von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten unter verantwortungsvollem Umgang mit Klagen und Rechtsmitteln eine ehrliche Einschätzung von Prozesschancen und –Risiken. Danach kann der Anleger frei entscheiden wie er weiter verfahren möchte.  

Fazit des BSZ eV:

Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen! In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft. Gerade wenn viele Anleger und Rechtsanwälte sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

Betroffene Anleger können für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft beitreten.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

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Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer  BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

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S & K: RÜCKFORDERUNGS-KLAGEN DES INSOLVENZVERWALTERS! ANLEGER WEHREN SICH! FRISTEN BEACHTEN!

In Sachen S & K-Gruppe erreichen zurzeit immer mehr Klagen des Insolvenzverwalters Dr. Achim Ahrendt betroffene Anleger, in denen diese dazu aufgefordert werden, bereits in der Vergangenheit erhaltene Ausschüttungen zurückzubezahlen, und zwar inklusive Zinsen und Kosten.

Die Zinsen werden dabei teilweise seit dem 01.08.2013, dem Jahr der Insolvenz, von den Anlegern eingefordert, außerdem die Kosten für die außergerichtliche Rechtsverfolgung.

So können sich die Kosten summieren und teilweise die Hauptforderung erheblich übersteigen. Doch Anleger sollten nicht vorschnell zahlen, sondern umgehend ihre rechtlichen Möglichkeiten überprüfen, Eile ist hierbei geboten:

Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Anleger sollten umgehend durch einen qualifizierten Rechtsanwalt gegenüber dem Gericht anzeigen, dass sie sich gegen die Klage verteidigen wollen. Hierfür gilt gem. § 276 ZPO eine Notfrist von zwei Wochen. Wenn diese Frist verstreicht, dann ergeht bereits ein Versäumnisurteil mit erheblichen Rechtsnachteilen. Also sollten Anleger diese Frist unbedingt einhalten, denn sonst hätte der Insolvenzverwalter bereits sein Ziel erreicht.“

Außerdem sind die Anwälte der Ansicht, dass das Rückforderungsverlangen des Insolvenzverwalters derzeit auf wackeligen Füßen steht, denn:

So argumentiert der Insolvenzverwalter in den Klagen z. B. mit der Anklageschrift oder einem Gutachten einer renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, um den Beweis zu erbringen, dass lediglich sog. „Scheingewinne“ erzielt worden sein sollen, die u. a. zur Rückforderung gem. § 134 InsO berechtigen sollen.

Dr. Späth hierzu: „Die angeführten Beweismittel des Insolvenzverwalters entsprechen meiner Ansicht nach nicht mehr dem aktuellen Sachstand, denn so hält die Staatsanwaltschaft den Vorwurf des Betrugs gegenüber den beiden Hauptverantwortlichen S & K seit Kurzem gerade nicht mehr aufrecht.

Außerdem ist z. B. erstaunlich, dass er Insolvenzverwalter der anderen S & K-Fonds, Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder, bei den von ihm betreuten Fonds auf eine Rückforderung der Ausschüttungen verzichtet.

Dies ist meiner Ansicht nach ein Indiz dafür, dass er die Rechtslage anders einschätzt als sein Kollege.“

Beweispflichtig für seine Behauptungen ist aber der Insolvenzverwalter als Anfechtender, sollte ihm dieser Beweis nicht gelingen, so würden die Klagen dann kostenpflichtig abgewiesen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte empfehlen daher Anlegern, umgehend einen kompetenten Rechtsanwalt mit den Ansprüchen zu betrauen, um sich Frist wahrend gegen die Klage verteidigen zu können.

Außerdem weisen die Rechtsanwälte, die bereits hunderte von Fällen von Insolvenzanfechtungen in der Vergangenheit in diversen anderen Fällen betreut hatten, darauf hin, dass in vielen Fällen oftmals zumindest eine vergleichsweise Einigung mit dem Insolvenzverwalter möglich ist, wodurch die Forderungen oftmals zumindest deutlich reduziert werden können.

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Montag, Februar 06, 2017

CFB 161 Schiffsflottenfonds 3: Schadensersatz vor Eintritt der Verjährung geltend machen

Für die Anleger verlief die Beteiligung am CFB Fonds 161 Schiffsflottenfonds 3 nicht wie erhofft. Schadensersatzansprüche müssen geltend gemacht werden, bevor die Verjährung der Forderungen eintritt.

Der CFB 161 Schiffsflottenfonds 3 wurde im März 2007 aufgelegt. Die Fondsgesellschaft investierte in die Containerschiffe der Sub-Panamax-Klasse MS Monaco und MS Martinique. Insgesamt wurden in die beiden Schiffe rund 109 Millionen US-Dollar investiert. Der überwiegende Teil stammte von Anlegern, die sich mit einer Mindestsumme von 15.000 US-Dollar beteiligen konnten; der Rest wurde über Fremdkapital finanziert. Nachdem die Beteiligung in den Anfangsjahren für die Anleger erfolgversprechend verlief, machten sich später auch hier die sinkenden Charterraten bemerkbar. In der Folge blieben die Ausschüttungen zunächst teilweise und dann ganz aus.

„Die Aussichten für die Containerschifffahrt sind nach wie vor düster und von einer kurzfristigen Erholung ist derzeit nicht auszugehen. Nach wie vor belasten die bestehenden Überkapazitäten die zu erzielenden Charterraten. Von dieser Entwicklung sind auch die Anleger von Schiffsfonds betroffen, die in den vergangenen Jahren schon viel Geld verloren haben. Anleger des CFB 161 Schiffsflottenfonds 3 haben aber noch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wenn sie rechtzeitig handeln“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Jessica Gaber.

Denn die maximale Verjährungsfrist von zehn Jahren muss unbedingt berücksichtigt werden. Da Anleger sich ab März 2007 an dem CFB 161 beteiligen konnten, drohen die ersten möglichen Forderungen schon in Kürze zu verjähren, wenn nicht gehandelt wird.

Schadensersatzansprüche können z.B. aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Denn Beteiligungen an Schiffsfonds wurden in den Beratungsgesprächen häufig als gewinnbringende und auch sichere Geldanlage angepriesen, die auch zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet ist. Tatsächlich handelt es sich in der Regel aber um spekulative Geldanlagen, die einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt sind. Rechtsanwältin Gaber: „Über diese Risiken, z.B. das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung oder die Möglichkeit des Totalverlusts, müssen die Anleger in den Beratungsgesprächen auch aufgeklärt werden. Ist diese Aufklärung ausgeblieben, können Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung geltend gemacht werden.“

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ CFB 161 Schiffsflottenfonds anschließen.

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Freitag, Februar 03, 2017

Astoria Invest AG pleite: Betroffene Anleger sollten Ansprüche prüfen, um ihre Verluste zu reduzieren.

Neue Hiobsbotschaften vom grauen Kapitalmarkt:  Diesmal trifft es Anleger, die in Produkte der Astoria Invest AG, der Astoria Organic Matters GmbH & Co. KG, der Astoria Organic Matters 2 GmbH & Co. KG, der Astoria Partner Management GmbH oder der Astoria Private Equity GmbH investiert haben. Über das Vermögen dieser Gesellschaften wurden Insolvenzeröffnungsverfahren seitens des Amtsgerichts Heidelberg angeordnet.
 

Industrielle Kompostierungsanlagen insbesondere in Kanada sollten privaten Kleinanlegern eine gute Rendite bringen. 161 % Gesamtausschüttungen sollten beispielsweise Anleger der Astoria Organic GmbH & Co. KG erhalten. Danach sieht es vor dem Hintergrund der vorläufigen Insolvenz jedoch nicht mehr aus. Es scheint sich eher das Totalverlustrisiko derartiger Kapitalanlagen zu verwirklichen.

Zwar werden die Insolvenzverwalter prüfen, ob hier noch etwas zu retten ist. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass dies in vielen Fällen nicht gelingt, sondern dass die Anleger, die in später insolvente Gesellschaften investiert haben, in aller Regel hohe Verluste erleiden.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Bombosch empfiehlt betroffenen Anlegern daher eine Überprüfung, ob Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung in Betracht kommen. Ein Anlageberater muss seine Kunden über die mit einer von ihm empfohlenen Kapitalanlage verbundenen Risiken aufklären. Eine solche Aufklärung muss rechtzeitig, vollständig und verständlich erfolgen, bestehende Risiken dürfen dabei nicht verharmlost werden. So muss einem Anleger deutlich gemacht werden, dass es sich bei diesen Kapitalanlagen  um unternehmerische Kapitalanlagen handelt, deren Risiken bis hin zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals reichen können.

„Viele Anleger vergleichbarer Anlagen berichten uns, dass ihnen diese als sichere Anlagen angepriesen wurden,“ so Rechtsanwalt Bombosch. Sichere Anlagen sind Anlagen des Emissionshauses Astoria Invest AG definitiv nicht, wie die Insolvenzen dokumentieren.
Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung sind darauf gerichtet, die Anleger so zu stellen, als hätten sie die Kapitalanlage nie erworben. Sie erhalten unter Anrechnung geflossener Ausschüttungen ihr eingesetztes Kapital zurück. Im Gegenzug übertragen sie Ihre Rechte an den Kapitalanlagen auf den Anlageberater bzw. auf die hinter diesem stehende Anlageberatungsgesellschaft.

Unter Umständen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und -durchsetzung.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Astoria Organic Matters anschließen.

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Donnerstag, Februar 02, 2017

UDI Energie FESTZINS 11- gezielte Täuschung der Anleger?

Die Anlegergelder, die in die UDI Energie FESTZINS 11 GmbH & Co. KG fließen, sind – anders als der Name FESTZINS assoziiert – alles andere als sicher.

Bei dieser Investition handelt es sich tatsächlich um hochspekulative Nachrangdarlehen. Nachrangdarlehen zeichnen sich dadurch aus, dass diese erst bedient werden, wenn alle anderen Forderungen beglichen wurden – insbesondere im Insolvenzfall. Es besteht daher die Gefahr eines Totalverlusts der investierten Gelder. Vor diesem Hintergrund ist es irreführend, ein Nachrangdarlehen mit dem Namen FESTZINS zu schmücken.

Warum der Mitbegründer der Quelle Bank (jetzt: ING-DiBa) und der Umweltbank AG Georg Hetz, der den UDI Energie FESTZINS 11 konstruiert hat, diesen Namen gewählt hat, bleibt sein Geheimnis. Denn er als Ex- Banker kennt die Risiken seiner Anlage.

Es besteht zudem ein Blind-Pool-Risiko, da völlig unklar ist, in was die Anlegergelder konkret investiert werden sollen.

Der Bundesgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Aufklärung des Anlegers über die für die Anlageentscheidung wesentlichen Umstände richtig und vollständig sein muss (anlagegerechte Beratung), während die Bewertung und Empfehlung des Anlageobjekts unter Berücksichtigung der persönlichen Situation des Anlegers vor Abschluss der Anlage vertretbar sein muss (anlegergerechte Beratung). Die Grenze einer anlegergerechten Beratung ist z. B. dann überschritten, wenn der Berater einem Anleger, der eine sichere Anlage für die Altersvorsorge wünscht, eine hochriskante Anlageform– wie die hiesige – empfiehlt.

Sofern eine Falschberatung/ Falschaufklärung durch den Anlageberater oder andere Verantwortliche vorliegt, kommen Schadensersatzansprüche in Betracht. Diese sind darauf gerichtet, den Anleger so zu stellen, als hätte er die riskante Kapitalanlage nicht erworben. Er erhält also unter Anrechnung etwaiger erhaltener Zinszahlungen sein eingesetztes Kapital zurück.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Linz rät Anlegern, die sich fehlerhaft beraten fühlen, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.  Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung anschließen.

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