Donnerstag, Januar 12, 2017

Schlechte Nachrichten für Anleger der Cosma-Gruppe

Cosma Gruppe: BSZ® e.V. rief bereits im Oktober 2015 Anlegervereinigung ins Leben! Chef in U-Haft + Insolvenzanträge! Anleger müssen hohe Verluste befürchten! Betroffene können sich dem BSZ e.V. anschließen!

Schlechte Nachrichten für Anleger der Cosma-Gruppe:

Nachdem die Staatsanwaltschaft bereits seit einiger Zeit wegen Betrugsverdachts gegen mehrere Verantwortliche des Unternehmens ermittelt hatte und eine Person sogar in Untersuchungshaft genommen wurde, stellten inzwischen auch diverse Cosma-Firmen im Dezember 2016 Insolvenzantrag.

Betroffene Anleger der Cosma-Gruppe müssen somit vermutlich einem hohen Verlust ins Auge sehen, der bis zum Totalverlust reichen könnte, da über das Insolvenzverfahren höchstens ein Teil des Schadens reguliert werden kann.

Ein schwerer Schlag für die Anleger des Unternehmens, das mit folgenden Worten Anleger geworben hat:

„Träume realisieren Ziele verwirklichen
Die Cosma Deutschland AG steht für eine fortschrittliche und noch nie da gewesene Art der Dienstleistung“.

Von den Anlegergeldern sollte dabei ein großer Teil in Gold angelegt werden und ein weiterer Teil in andere Anlagen wie Aktien und Anleihen fließen, teilweise sollte eine garantierte Rendite von bis zu 8 % erwirtschaftet werden.

Die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte weist Geschädigte darauf hin, dass sie ihre Forderung zur Insolvenztabelle anmelden sollten, sobald dies möglich ist, aber auch weitere Schritte zur Schadensregulierung unternommen werden sollten, z.B. eventuelle Ansprüche gegen die Verantwortlichen oder Vermittler geprüft werden sollten.

In vielen Fällen, die immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden müssen, sollten nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte z.B. gute Chancen gegen die jeweiligen Vermittler der Anlage bestehen, da die Vermittler in diversen Fällen ihre Pflicht zur Plausibilitätsprüfung nicht ordnungsgemäß nachgekommen sein dürften.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haben dabei viel Erfahrung mit Anbietern von Gold-Anlagen und konnten hierbei bereits diverse gerichtliche Erfolge erzielen.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu: „Das Geschäftsmodell bei Cosma erinnert mich stark an das Geschäftsmodell eines weiteren Goldanbieters, nämlich der ebenfalls inzwischen insolventen Berliner BWF-Stiftung. Auch hier wurden Anlegern teilweise hohe Renditen von ca. 8 % und mehr „garantiert“, wobei völlig unklar war, wie die hohen Renditen bei teilweise bereits fallendem Goldpreis erzielt werden sollten“.

In Sachen BWF-Stiftung z.B. konnten die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner auch bereits diverse Urteile gegen die Vermittler der BWF-Anlage erstreiten:

So hat z.B. mit einem aktuellen, noch nicht rechtskräftigen, Urteil des Landgerichts Frankenthal vom Dezember 2016 das LG Frankenthal den dortigen Anlageberater der BWF-Anlage zum vollständigen Schadensersatz in Höhe von 13.100,- € sowie 40.000,- € an die dortigen beiden Kläger verurteilt, Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligung, weil laut LG Frankenthal den dortigen Klägern vom Berater keine Hinweise auf das Ausfallrisiko erteilt wurde und der Berater nicht die Plausibilität der Anlage geprüft hatte.
Auch in anderen Fällen der BWF-Stiftung konnten Dr. Späth & Partner bereits eine gerichtliche Rückabwicklung erstreiten:

So hatte z. B. in einem Verfahren mit Anerkenntnisurteil des Amtsgerichts Bernau, Az. 10 C 920/15 eine Vermittlerin der Anlage der BWF-Stiftung, die auf Schadensersatz in Anspruch genommen wurde, die Schadensersatzansprüche einer Anlegerin, in Höhe von ca. 3.700,- € vollständig anerkannt.

Eine andere Anlegerin, für die von Dr. Späth & Partner vor dem Landgericht Frankfurt/Oder mit – rechtskräftigem Urteil – von Mitte Juni 2016 Schadensersatz erstritten wurde, hat die Schadensersatzsumme von der dortigen BWF-Vermittlerin, nämlich den Betrag in Höhe von 15.000,- €, ebenfalls inzwischen zu 100 % ausbezahlt bekommen!

Nach Ansicht von Dr. Walter Späth „bestehen in den Fällen BWF-Stiftung und Cosma-Gruppe viele Parallelen und Anleger können meiner Ansicht nach von den positiven Gerichtserfahrungen im Fall BWF-Stiftung profitieren, da sich diverse Parallelen auftun. Leider ist auch zu befürchten, dass sich unter den Goldanbietern noch zahlreiche schwarze Schafe befinden, so dass ich in der nächsten Zeit noch mit diversen weiteren Pleiten rechne.“

Nach Ansicht von Dr. Walter Späth „dürften auch bei der Cosma-Gruppe in vielen Fällen, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, die Berater der ihr obliegenden Plausibilitätsprüfungspfllicht nicht in ausreichendem Umfang nachgekommen, weshalb oftmals gute Chancen auf Schadensersatz bestehen sollten." Dies unter allem deshalb, weil viele Anleger der Cosma-Gruppe nur an einer sicheren Anlage interessiert waren, und die versprochene Rendite nicht sicher zu erwarten war.

In vielen Fällen lohnt sich daher für nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB eine Überprüfung, ob sich Anleger der Cosma-Gruppe bei ihrem Vermittler schadlos halten können, es sollte keine wertvolle Zeit mehr verloren werden, weil bei der Vollstreckung ds Prinzip gilt: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“ Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Cosma-Gruppe“ anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Cosma-Gruppe anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Cosma Gruppe kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und  Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!

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Rechtshinweis

Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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BWF-Stiftung: Weiterer Spitzen-Erfolg für BSZ e.V.-Vertrauensanwälte

BSZ e.V.-Vertrauensanwälte erstreiten erneut Schadensersatz vor LG Frankenthal. Oftmals gute Chancen auf Schadensersatz.


Betroffene Anleger der BWF-Stiftung müssen vermutlich einem hohen Verlust ins Auge sehen, da über das Insolvenzverfahren höchstens ein Teil des Schadens reguliert werden kann. Die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB weist Geschädigte daher erneut aus aktuellem Anlass darauf hin, dass in vielen Fällen, die immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden müssen, gute Chancen gegen die jeweiligen Vermittler der Anlage bestehen dürften.

So hat z.B. mit einem aktuellen, noch nicht rechtskräftigen, Urteil des Landgerichts Frankenthal vom Dezember 2016 das LG Frankenthal den dortigen Anlageberater ebenfalls zum vollständigen Schadensersatz in Höhe von 13.100,- € sowie 40.000,- € an die dortigen beiden Kläger verurteilt, Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligung, weil laut LG Frankenthal den dortigen Klägern vom Berater keine Hinweise auf das Ausfallrisiko erteilt wurde und der Berater nicht die Plausibilität der Anlage geprüft hatte.

Auch in anderen Fällen konnten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte bereits eine gerichtliche Rückabwicklung erstreiten:

So hatte z. B. in einem Verfahren mit Anerkenntnisurteil des Amtsgerichts Bernau, Az. 10 C 920/15 eine Vermittlerin der Anlage, die auf Schadensersatz in Anspruch genommen wurde, die Schadensersatzansprüche einer Anlegerin, die von Dr. Späth & Partner vertreten wurde, in Höhe von ca. 3.700,- € vollständig anerkannt.

Eine andere Anlegerin, , und für die vor dem Landgericht Frankfurt/Oder mit – rechtskräftigem Urteil – von Mitte Juni 2016 Schadensersatz erstritten wurde, hat die Schadensersatzsumme von der dortigen Vermittlerin, nämlich den Betrag in Höhe von 15.000,- €, ebenfalls inzwischen zu 100 % ausbezahlt bekommen!

Bisher konnte diese BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei alle Fälle, die gerichtlich durchgesetzt werden mussten, gewinnen (wenn auch noch nicht, wie oben ausgeführt, alle Fälle rechtskräftig sind) und weiterhin 2 inzwischen rechtskräftige Versäumnisurteile erwirken.

Nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Walter Späth und Oliver Behrendt „sind in vielen Fällen, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, die Berater der ihr obliegenden Plausibilitätsprüfungspfllicht nicht in ausreichendem Umfang nachgekommen, weshalb oftmals gute Chancen auf Schadensersatz bestehen sollten."

Dies vor allem deshalb, weil viele Anleger der BWF-Stiftung nur an einer sicheren Anlage interessiert waren, die Anlage bei der BWF-Stiftung auch in vielen Fällen von den Vermittlern -nach Ansicht von diesen Anwälten fälschlicherweise- als sichere Anlage geschildert wurde und die versprochene Rendite von 8-10 % nicht zu erwarten war.

In vielen Fällen lohnt sich daher für nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte eine Überprüfung, ob sich Anleger der BWF-Stiftung bei ihrem Vermittler schadlos halten können, es sollte keine wertvolle Zeit mehr verloren werden, weil bei der Vollstreckung ds Prinzip gilt: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“ Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft  „Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung  (BWF)“ anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung  (BWF) anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung  (BWF) kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Mittwoch, Januar 11, 2017

Mifa legt zweite Insolvenz in gut zwei Jahren hin

Innerhalb von gut zwei Jahren stellt der ostdeutsche Fahrradhersteller Mifa zum zweiten Mal Insolvenzantrag.


Nach übereinstimmenden Medienberichten hat das zuständige Amtsgericht Halle einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung am 5. Januar zugestimmt. Damit hat das Unternehmen nun zunächst drei Monate Zeit, mit Hilfe eines Sachwalters wieder in die Spur zu kommen.

Zwischen den beiden Insolvenzanträgen Ende 2014 und Anfang 2017 ist bei dem ostdeutschen Traditionsunternehmen viel passiert. Ein neuer Investor hatte Mifa übernommen und eigentlich schienen die Weichen für eine positivere Zukunft gestellt zu sein. Erst Ende 2016 wurde ein neues Werk in Betrieb genommen. Nun der abermalige Insolvenzantrag. Offensichtlich reichte die Liquidität nicht mehr für einen geordneten Geschäftsbetrieb aus. Im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung soll nun versucht werden, diese Handlungsfähigkeit wiederherzustellen. Das wurde 2014 schon einmal versucht - am Ende ohne Erfolg.

Von der ersten Insolvenz wurden auch die Anleihe-Anleger hart getroffen. Die rund 25 Millionen Euro schwere Mifa-Anleihe (ISIN DE000A1X25B5 / WKN A1X25B) wurde 2013 mit einer Laufzeit bis 2018 und einem jährlichen Zinssatz von 7,5 Prozent emittiert. Vor rund zwei Jahren tauchten auch Fehler in den Bilanzen auf und die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen möglichen Verstößen gegen das Aktienrecht. In der Folge sprang ein indischer Investor ab. Der Kurs der Anleihe fiel ins Bodenlose und heute ist die Anleihe kaum noch etwas wert.

„Für die Anleger der Mifa-Anleihe war ihre Investition bisher ein reines Verlustgeschäft. Da nicht unbedingt davon auszugehen ist, dass sich der Kurs der Anleihe noch einmal erholt, können sie ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christof Bernhardt. Um die Verluste abzuwenden, besteht noch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Forderungen können sich sowohl gegen die damaligen Unternehmens- und Prospektverantwortlichen als auch gegen die Anlageberater bzw. Vermittler richten. Rechtsanwalt Bernhardt: „Anleger haben einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Beratung. Dazu gehört auch eine umfassende Aufklärung über die Risiken der Geldanlage. Das gilt für die Angaben in den Emissionsprospekten genauso wie für die Beratungsgespräche. Sollten die Prospektangaben falsch oder die Anlageberatung fehlerhaft gewesen sein, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.“

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V. Interessengemeinschaft MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.01.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Dienstag, Januar 10, 2017

EGI Euro Grundinvest Fonds: Wie stehen Berater der EGI-Fonds da?

KRG – Knoll Restructuring Group GmbH: Wie aktuell sind veröffentlichte Bilanzen? Hat KRG der Öffentlichkeit etwas zu verschweigen?


TGS Knoll Beck Legal GmbH Rechtanwälte: 2014 Bilanz mit hohen Schulden?
Wenn man Berater aussucht, die die in Schieflage befindlichen EGI-Euro Grundinvest-Fonds 15, 17, 18, 20 wieder ins richtige Fahrwasser bringen sollen, dann sollten Sanierungsexperten ihr Handwerk verstehen. Das sollte sich auch in dem eigenen Zahlenwerk widerspiegeln. Deshalb lohnt sich ein Blick auf die Jahresabschlüsse dieser Ratgeber.

  
Man sagt, dass guter Rat teuer sei – und meint damit auch gleichzeitig, dass er seinen Wert habe. Die Geschäftsführung der EGI-Fonds hat sich die KRG Knoll Restructuring Group GmbH (= KRG) – unter Führung von Prof. Dr. Heinz-Christian Knoll als Lotse ausgesucht (im Internet zu finden unter kr-g.de). Außerdem werden die Fonds rechtlich unter anderem von TGS Knoll Beck Legal GmbH Rechtsanwälte betreut. Es wird für EGI-Fonds Anleger höchste Zeit, sich mit diesen Beratern und den agierenden Vertretern ganz genau zu beschäftigen.

KRG – Knolls welker Zahlensalat
Wer wüsste nicht gerne, wie gut sein eigener Sanierungsberater – so die Eigenbeschreibung dieses Unternehmens auf deren Internetseite – dasteht. Schließlich vertraut man ihm in krisenhafter Zeit die gesamte Zukunft an. Zeit also, sich einmal die veröffentlichten Jahresabschlüsse der KRG im Bundesanzeiger anzusehen, denn schließlich müssen diese Zahlenwerke für jedes Geschäftsjahr publiziert werden.

So geht man davon aus, dass auch ein Berater, der auf seiner Internetseite für seine Kompetenz „in den Bereichen Controlling / Rechnungswesen / Liquidität / und Risiken / Krisenursachen“ wirbt, selbst alle Zahlen zeitnah entsprechend den gesetzlichen Vorgaben der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt. Weit gefehlt: der letzte unter Bundesanzeiger veröffentliche Jahresabschluss datiert nicht vom 31.12.2015 oder vom Vorjahr 2014 – publiziert ist die Bilanz aus dem Jahre 2011. Bemerkenswert sind die Angaben zum Gewinn und zur Geschäftsausstattung sowie zum Personal:

Der Jahresüberschuss im Jahre 2011 betrug € 49,81 nachdem man im Jahr zuvor € 417,42 als Gesamtertrag ausgewiesen hat. Anlagevermögen und Mitarbeiter hat das Unternehmen ausweislich eigener Angaben im Jahre 2011 nicht gehabt.

Was aber ist seitdem geschehen? Warum werden die Jahresabschlüsse für die Zeit danach nicht bekannt gegeben? Wie ist die Geschäftsentwicklung des zentralen Beratungsunternehmens der EGI-Fonds gewesen? Wie qualifiziert kann ein solches Unternehmen wirklich die vier millionenschweren EGI-Fonds beraten?

Jetzt drängt sich natürlich ein Gedanke auf: Was kann das EGI-Fonds-Management von KRG lernen? Schaut man auf die Bilanzen der vier EGI-Fonds, weiß man gleich die Antwort: Auch hier werden Bilanzen erst nach mehreren Jahren veröffentlicht! Denn der Abschluss für das Jahr 2013 hat erst das Licht der Öffentlichkeit im Herbst 2016 erblickt (Euro Grundinvest Fonds: Jahresabschlüsse 2013 sindein Fiasko – Wo ist das Geld geblieben? - http://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/texte_e/Euro_Grundinvest_Fonds_Jahresabschluesse_2013_sind_ein_Fiasko_Wo_ist_das_Geld_geblieben.shtml?navid=2 )

TGS – Anwaltsbüro mit Schuldenberg?
Bilanzen verraten wirklich viel: Das Anwaltsbüro mit dem Namen von Prof. Dr. Knoll veröffentlichte die letzte Bilanz aus dem Jahre 2014. Der Jahresabschluss ist von Knoll im Dezember 2015 verantwortlich aufgestellt worden. Hier reicht ein Blick auf die Passivseite der Bilanz, um Fragen nach dem Erfolgsrezept der Anwälte zu stellen:

Ein Verlustvortrag aus dem Vorjahr (2013) von etwa € 5.700 (im Vorjahr betrug der Verlustvortrag fast € 1.500,00)
Ein Jahresfehlbetrag (=Verlust) von knapp € 28.000,00 (Vorjahr rund € 4.200,00)
Ein nicht gedeckter Jahresfehlbetrag von etwa € 8.600,00
Der Schuldenberg wuchs im Jahr 2014 auf über € 954.000,00 (Vorjahr fast € 561.000,00)

Auch hier zeigt der geübte Blick in den Anhang des Jahresabschlusses, dass das Unternehmen 2014 keine Mitarbeiter beschäftigte.

Fragt man sich, was kennzeichnend ist? Ein Anwachsen der Schulden um etwa € 400.000,00 innerhalb eines Jahres! Die EGI-Anleger werden sich mit Sicherheit fragen müssen, ob man solchen Beratern die Zukunft anvertrauen sollte.

Empfehlungsmandate – eine Suchaufgabe

Reputation ist ein wichtiger Faktor, wenn es um Vertrauen geht. Erfolge sollte man vorweisen können und sich damit brüsten. Wer die Internetseite eines Sanierungsexperten durchsucht, erwartet dazu ganz konkret Namen und Aussagen als auch Zahlen von Ergebnissen. Vergebens, wenn man auf der KRG- Internetseite surft! Woran liegt das bloß, dass kein erfolgreich abgeschlossenes Sanierungsprojekt vorgestellt wird?

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

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Prospekt der Nostro 55 GbR ist in zweifacher Hinsicht fehlerhaft

Das Kammergericht verurteilte am 17.11.2016 die Gründungsgesellschafter der Nostro 55 GbR auf Schadensersatz aus Prospekthaftung im weiteren Sinne.  Den Prospekt des geschlossenen Immobilienfonds hält der erkennende Senat in gleich zwei Punkten für fehlerhaft.



Zum einen klärt der Prospekt die Anleger nicht hinreichend über das Fungibilitätsrisiko auf. Nach den Prospektangaben soll der Geschäftsanteil „jederzeit veräußerbar“ sein, obgleich im Gesellschaftsvertrag rechtliche Hürden für die Übertragung eines Geschäftsanteils aufgestellt wurden. Auch auf die praktischen Schwierigkeiten der Veräußerung der Beteiligung mangels eines institutionalisierten Zweitmarkts wurden die Anleger nicht hinreichen hingewiesen.

Zum anderen sind im Prospekt nach zutreffender Ansicht des Kammergerichts die personellen und kapitalmäßigen Verflechtungen nicht korrekt dargestellt. Dem Prospekt konnten die Anleger nicht entnehmen, dass die Fondsinitiatorin und zugleich Geschäftsführerin durch die Mietgarantin/Generalmieterin beherrscht wurde. Zudem wurden im Prospekt die Beteiligungsverhältnisse gleich drei Vertragspartner nicht bzw. nicht zutreffend wiedergegeben.
(KG Berlin, Urteil vom 17.11.2016 (Az.: 2 U 29/12)

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.01.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Donnerstag, Januar 05, 2017

Schiffsfonds: Krise hält an – Schadensersatzansprüche der Anleger

Mehrere hundert Schiffsfonds haben in den vergangenen Jahren Insolvenz angemeldet. Anleger haben dadurch bereits viel Geld verloren. Schiffsfonds-Anleger, die bisher noch von einer Insolvenz der Fondsgesellschaft verschont blieben, können immer noch nicht aufatmen. Ein Ende der Krise der Handelsschifffahrt ist nach wie vor nicht in Sicht.


Es ist noch nicht lange her, da war die Handels- und Containerschifffahrt ein blühendes Geschäft. Eine weltweit hohe Nachfrage sorgte für hohe Charterraten, verschiedene Emittenten platzierten Schiffsfonds und sammelten Geld bei den Anlegern ein. Die beteiligten sich in der Hoffnung auf eine renditestarke und auch sichere Geldanlage. Das wurde ihnen zumindest in den Anlageberatungsgesprächen häufig so dargestellt.

Das Jahr 2008 mit dem Ausbruch der globalen Finanzkrise stellte jedoch einen tiefen Einschnitt dar und markiert den Beginn einer Krise, die bis heute noch nicht überstanden ist. Die Nachfrage brach ein und die erforderlichen Charterraten konnten von den Fondsgesellschaften nicht mehr eingenommen werden. Die Folgen bekamen auch und besonders die Anleger zu spüren. Ausschüttungen blieben ganz oder teilweise aus, die Insolvenz zahlreicher Schiffsfonds ließ sich dennoch nicht vermeiden und das Geld der Anleger war zu großen Teilen verloren.

Heute sind die Charterraten im Keller. Die Schiffe können teilweise noch nicht mal mehr ihre Betriebskosten erwirtschaften. Um Überkapazitäten abzubauen, werden Schiffe abgewrackt. Größere Schiffe mit einer höheren Frachtkapazität kommen auf den Markt. Zusätzlich macht Konkurrenz aus Asien das Leben für die deutschen Reedereien nicht einfacher. Experten gehen daher davon aus, dass ein Ende der Krise nach wie vor nicht in Sicht ist. „Mit anderen Worten müssen Schiffsfonds-Anleger weiterhin um ihr Geld fürchten. Weitere Insolvenzen oder Notverkäufe sind zu befürchten“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Sebastian Rosenbusch-Bansi.

Um sich vor Verlusten zu schützen, können Schiffsfonds-Anleger aber auch ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Gegebenenfalls können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. „Gerade bei der Vermittlung von Schiffsfonds ist es häufig zu einer fehlerhaften Anlageberatung gekommen. Dabei wurden die Anleger oftmals mit Argumenten wie sichere oder renditestarke Geldanlage geködert. Zur Wahrheit gehörte aber schon immer, dass Beteiligungen an Schiffsfonds spekulative Kapitalanlagen mit hohen Verlustrisiken sind. Über diese Risiken hätten die Anleger auch umfassend aufgeklärt werden müssen. Erfahrungsgemäß ist diese Aufklärung aber oft ausgeblieben, sodass Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung geltend gemacht werden können“, erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Allerdings unterliegen Schadensersatzansprüche der Verjährung. Anleger, die sich im Jahr 2007 an einem Schiffsfonds beteiligt haben, sollten daher handeln, da sonst die zehnjährige Verjährungsfrist einsetzen könnte.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Erste Oderfelder: Insolvenzverfahren eröffnet

Mit Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 02.01.2017 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG eröffnet. Anleger sollten nun zeitnah handeln.



Das Insolvenzverfahren wird vom zuständigen Amtsgericht Chemnitz unter dem Az. 15 IN 840/16 geführt. Als Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler bestellt.

Die Insolvenzgläubiger werden im Beschluss vom 02.01.2017 aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 07.03.2017 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Dieser Aufforderung sollten Anleger fristgerecht nachkommen, um keine Rechtsnachteile zu erleiden.

Zudem wurde ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt, bei dem der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Herr Rechtsanwalt Dr. Leitz als Mitglied benannt wurde. Herr Rechtsanwalt Dr. Leitz wird auch an der ersten und konstituierenden Gläubigerausschusssitzung am 11.01.2017 teilnehmen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  vertreten bereits mehrere Anleger. Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei unterstützt Anleger gerne bei der Forderungsanmeldung und vertritt Anleger im laufenden Insolvenzverfahren. Gerne kümmern sich die Rechtsanwälte auch um die Einholung einer Kostendeckungszusage bei einer eventuell bestehenden Rechtsschutzversicherung für die Forderungsanmeldung.

Unabhängig vom Insolvenzverfahren raten die Rechtsanwälte dringend jedem Anleger, der sein Geld bei der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG angelegt hat, Kontakt mit einem auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzunehmen und alle Möglichkeiten auf Schadenersatz, insbesondere auch Ansprüche aus Prospekthaftung gegen die Unternehmensverantwortlichen oder eine Vermittlerhaftung, von diesem prüfen zu lassen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft anschließen.

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Mittwoch, Januar 04, 2017

„Ich klebe mir doch keinen Sticker an meinen Bentley.“ Warum eigentlich nicht?

Kann man eine gesellschaftspolitische Veränderung mit einem 15 x 10 cm großen Autosticker anstoßen? Das BSZ® e.V. Bündnis gegen Gewalt und Terror sagt: „Das geht!“



Man braucht nur endlich einmal die erste Person die aufsteht und klar und deutlich sagt, dass „wir schaffen das“ eine leere politische Worthülse ist. Von anderem Kaliber ist da die Aussage: „Weltoffen, Gewaltfrei, Tolerant“. Bei twitter oder facebook fällt so ein Statement leicht. Wenn man sich die Botschaft ans eigene Auto kleben soll, fehlt vielen leider  der Mut.

Dabei kann der Autoaufkleber in das Bewusstsein einer ganzen Nation dringen. „Es ist Krieg… und keiner geht hin“, „ein Herz für Kinder“, „ich bremse auch für Tiere“  diese Aufkleber kennt jeder und hat sich auch seine Gedanken darüber gemacht. Der Autoaufkleber hat zu sozialen und politischen Veränderungen oft  beigetragen.

Der Autoaufkleber ist weder ein aus der Zeit gefallenes Relikt noch ist er spießig. Er ist der Beweis, dafür dass man komplexe Sachverhalte mit nur 3 Worten erfassbar machen kann. Als Deutschland noch eine lebendige Opposition hatte, da war die Blütezeit der Autoaufkleber. Das wäre nie der Fall gewesen wenn die Sticker unwirksam gewesen wären.    

Autoaufkleber gibt es schon seit es Autos gibt und in der Tat sind sie vielseitiger und intelligenter geworden. Der Autoaufkleber kann sich als rasender Botschafter mit 250 Stunden Kilometern präsentieren, er kann als interessante Lektüre im Autobahnstau dienen, er kann auf dem Parkplatz zum kurzen Verweilen einladen.

Die Autofahrer sitzen in ihren Autos wie in einer anderen Welt, abgeriegelt von sozialen Kontakten mit ihrer Umwelt. Der Aufkleber bietet die Einladung mit der Außenwelt zu interagieren. Erreicht man das mit dem Sylt-Aufkleber am Heck intelligenter als mit der Botschaft, dass man für Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und  Toleranz steht? Ersteres zeigt den Stolz, dass man irgendwo gewesen ist. Zweiteres ist die Botschaft, dass man für eine lebenswerte Welt für alle Menschen eintritt!

Kennen Sie die Aussage eines Hollywoodstars: „Ich klebe mir doch keinen Sticker an meinen Bentley.“ Dann eben nicht, es gibt noch viele andere schöne teure Autos wie zum Beispiel:  Porsche 918 Spyder, Hennessey Venom GT,  Ferrari LaFerrari, McLaren P1, Koenigsegg, Bugatti, Lamborghini usw.

Auch für die Fahrer solch edler Fahrzeuge ist der BSZ .V. Sticker die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren und mit den Fahrern von Opel, Ford, Dacia, BMW, Mercedes und vieler anderer Automarken eine gesellschaftliche Allianz für „Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und  Toleranz“ zu bilden.

Empfehlen oder schenken Sie den BSZ-Autoaufkleber Ihren Freunden, Geschäftspartnern und Bekannten.

So bauen Sie aktiv mit an einem ständig wachsenden Netzwerk für Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz.

Nicht zusehen..........aktiv mitmachen!

Ab sofort kann jederman seinen Mitmenschen mit einem BSZ – Aufkleber signalisieren, dass er für Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz steht. Der BSZ- Aufkleber kann ab sofort als 4-farbiger Aufkleber gegen einen selbst zu bestimmenden Förderbetrag bei dem BSZ e.V. bestellt werden. 

Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch. 

Für Ihre Zuwendung unter dem Stichwort „Aufkleber“ können Sie den „bitte zahlen“ Button“ verwenden.  (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz. https://www.ad-infinitum.online/ad-infinitum-unterstuetzen

Sie können unter dem Stichwort “BSZ Aufkleber” auch gerne auf unser Bankkonto überweisen:
Bank: Postbank Frankfurt/M
IBAN: DE55500100600548200608     BIC: PBNKDEFF

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Bündnis gegen Gewalt und Terror
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Telefon: 06071-9816810 

Dienstag, Januar 03, 2017

Widerspruch von Lebensversicherungen: BGH öffnet die Tür

Die vor Jahren abgeschlossene Lebensversicherung passt nicht mehr zur aktuellen Lebenssituation. Die vorzeitige Kündigung ist aber unrentabel, da der Verbraucher dann nur den Rückkaufswert erhält. Dieses Dilemma vieler Versicherungsnehmer hat der Bundesgerichtshof vor rund drei Jahren beendet.
 

Mit Urteil vom 7. Mai 2014 entschied der BGH, dass der Widerspruch der Lebensversicherung auch Jahre nach Abschluss noch möglich ist, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht informiert wurde oder die Versicherungsbedingungen und / oder Verbraucherinformationen nicht vollständig erhalten hat (Az.: IV ZR 76/11). „Denn dann wurde die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt und der Versicherungsnehmer kann sein Widerspruchsrecht immer noch ausüben – selbst dann, wenn er die Versicherungspolice bereits gekündigt hat“, erklärt der BSZ e.V. Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Joachim Cäsar-Preller.


Das Urteil des BGH aus dem Mai 2014 hatte aber noch aus einem weiteren Grund wegweisenden Charakter. Denn die Karlsruher Richter erklärten eine Klausel bei Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 nach dem sog. Policenmodell abgeschlossen worden waren, für unwirksam, da sie gegen europäisches Recht verstößt. Diese Klausel besagte, dass das Widerspruchsrecht unabhängig von einer ordnungsgemäßen Aufklärung spätestens ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie erlischt. „Auch bei diesen Verträgen wurde die Widerspruchsfrist nicht in Gang gesetzt, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerspruchsmöglichkeiten informiert wurde. So ist der Widerspruch auch in diesen Fällen häufig noch möglich und der ist in der Regel finanziell deutlich interessanter als die Kündigung der Lebensversicherung“, so der BSZ e.V. Vertrauensanwalt.

Denn: Nach einem erfolgreichen Widerspruch wird die Police komplett rückabgewickelt, d.h. der Verbraucher erhält seine gezahlten Prämien zurück. Lediglich für den gewährten Versicherungsschutz muss er sich einen gewissen Abschlag gefallen lassen. Darüber hinaus kann er noch einen Nutzungsersatz für die Gewinne, die der Versicherer mit den gezahlten Prämien erwirtschaftet hat, verlangen. Cäsar-Preller: „Durch den Widerspruch kann der Versicherungsnehmer schnell um einige tausend Euro bessergestellt werden, als wenn er nur den Rückkaufswert erhält. Verbraucher können daher prüfen lassen, ob die Voraussetzungen für einen Widerspruch vorliegen.“

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen bundesweit Verbraucher beim Widerspruch der Lebens- oder Rentenversicherung und prüft ob die Voraussetzungen dafür vorliegen. Die  BSZ e.V. Vertrauensanwälte, meist  Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht und Steuerrecht  stehen Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung  kompetent und engagiert zur Seite. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung  anschließen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung anschließen.

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