Dienstag, Juni 07, 2016

KIB Kompetenz in Beratung GmbH insolvent.

Über das Vermögen der KIB Kompetenz in Beratung GmbH aus Kirchheim wurde am 20.05.2016 das Insolvenzverfahren eröffnet.


Wie wir bereits Ende 2015 meldeten, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der KIB Kompetenz in Beratung GmbH mit Bescheid vom 10.11.2015 das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft untersagt und die Abwicklung angeordnet. Die bereits seit Ende 2015 bestehenden Befürchtungen haben sich mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nunmehr bewahrheitet.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte empfiehlt vor diesem Hintergrund allen Anlegern, ihre rechtlichen Möglichkeiten von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen und ihre Rechte im Insolvenzverfahren wahrnehmen zu lassen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen gegenwärtig daneben bereits das Vorgehen gegen verschiedene Anspruchsgegner.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Rechtsanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft KIB Kompetenz in Beratung GmbH.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft KIB Kompetenz in Beratung GmbH anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft KIB Kompetenz in Beratung GmbH kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


LG Saarbrücken: Widerrufsbelehrung auch bei Vertragsänderung

Das Landgericht Saarbrücken hat der R+V Versicherung den Hinweis erteilt, dass auch bei Vertragsänderungen über die Möglichkeit eines Widerrufs aufzuklären ist.

Das Landgericht Saarbrücken hat in der mündlichen Verhandlung vom 23. Februar 2016 den Hinweis an die Parteien erteilt, dass der Versicherungsnehmer auch bei bloßen Vertragsänderungen über die Möglichkeit eines Widerrufs aufzuklären ist.

Geklagt hatte ein von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB vertretener Versicherungskunde, der eine Lebensversicherungsvertrag mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung bei der R+V Versicherung abgeschlossen hatte. Im Jahr 2008 ließ er sich von der Versicherung hinsichtlich etwaiger vertraglicher Änderungen beraten und änderte dann den Berufsunfähigkeitszusatzversicherungsvertrag dahingehend, dass sowohl die Laufzeit als auch die Leistungshöhe reduziert wurden. Wie es zu dieser Vertragsänderung kam, ist im Einzelnen zwischen den Parteien streitig. Unstreitig ist aber, dass der Versicherungsnehmer nicht auf die Möglichkeit des Widerrufs der Vertragsänderung hingewiesen wurde.

Im Jahr 2015 erkrankte der Mandant berufsunfähig. Die Berufsunfähigkeit wurde zwar von der R+V Versicherung anerkannt, aber eben nur mit verkürzter Laufzeit und reduzierter Leistungshöhe entsprechend der Vertragsänderung. Der Versicherungsnehmer versuchte daraufhin, die Vertragsänderung rückgängig zu machen. Nachdem dies nicht gelang, wandte er sich an die Kanzlei CLLB und bat um Unterstützung. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei reichte daraufhin Klage ein und legte in der Klagebegründung dar, warum der Versicherungskunde auch nach 7 Jahren seine zur Vertragsänderung führende Erklärung widerrufen könne. Das Landgericht Saarbrücken wies nun in der mündlichen Verhandlung darauf hin, dass es die von den Rechtsanwälten vertretene Rechtsansicht teile und somit die Widerrufsmöglichkeit bejahe. Dies gelte selbst dann, wenn es zu keiner qualitativen Vertragsänderung, sondern nur zu einer Verkürzung der Versicherungsdauer und Reduzierung der Leistungshöhe komme.

Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Luber, LL.M., M.A, die insgesamt versicherungsnehmerfreundliche Ausgangslage. „Der gerne im Kapitalmarktrecht ausgespielte Joker des Widerrufs von Darlehensverträgen auch Jahre nach Vertragsschluss kommt somit auch im Versicherungsrecht zum Tragen. Hieran zeigt sich auch, dass es überaus hilfreich sein kann, über Spezialkenntnisse in weiteren Rechtsgebieten zu verfügen“, so Rechtsanwalt Christian Luber, der auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist.

Darüber hinaus zeigt das Vorgehen, dass das Einschalten eines Rechtsanwaltes regelmäßig überaus sinnvoll sein kann. Rechtsanwalt Luber: „Denn es ist nach unserer Einschätzung eben nicht so, dass die Versicherung stets im Interesse ihres Kunden handelt. Dies kann zur Folge haben, dass die Verweigerung einer Versicherungsleistung fehlerhaft ist und hiergegen Rechtsschutz einzuholen ist.“

Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah anwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB ist eine der führenden deutschen Kanzleien auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts. Wir vertreten in ausgewählten Fällen Geschädigte in komplexen wirtschaftsrechtlichen Fällen, insbesondere Versicherungsnehmer gegenüber ihren Versicherungsunternehmen und Geschädigte von Kapitalanlagegeschäften.

Ihr Spezialgebiet ist die Schadenskompensation, d.h. die Mandanten profitieren insbesondere von dem über viele Jahre in zahllosen Prozessen gegen verantwortliche Personen und Gesellschaften gesammelten Wissen der Anwälte. Die von dieser Kanzlei geführten Verfahren erstrecken sich auf so gut wie alle Gerichte in der gesamten Bundesrepublik.

Anerkennung haben insbesondere deren Erfolge bei komplexen wirtschaftsrechtlichen Fällen gefunden. Seit nunmehr neun Jahren  arbeiten mittlerweile dreizehn hochspezialisierte Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen daran, für die Mandanten bereits verloren geglaubtes Geld wieder zurück zu holen. Es liegt auf der Hand, dass dabei juristische Präzision und prozessstrategische Überlegungen eine entscheidende Rolle spielen.

Der BSZ e.V. empfiehlt sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Rechtsanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen  einsetzen.

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Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co KG: Rechtsanwälte reichen erste Klage ein.

Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  CLLB bereits Anfang des Jahres meldete, vertröstet die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG (LombardClassic 2, LombardClassic 3) seit Monaten Anleger und zahlt fällige Einlagen nicht zurück.


Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB hat nunmehr für einen Anleger, der sich nicht länger vertrösten lassen will, die erste Klage bei Gericht eingereicht. Weitere Klagen sind in Vorbereitung.

Anfang Mai 2016 hatte sich die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG an Anleger der LombardClassic 2 gewandt und mitgeteilt, dass das Ergebnis der Bewertung der einzelnen Pfandgüter „überraschend und ernüchternd“ sei.

Die stillen Beteiligungen der Anleger an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG endeten nach dem Gesellschaftsvertrag 36 Monate nach dem Datum der Begründung der stillen Gesellschaft. Obwohl Anleger teilweise bereits in 2014 schriftlich darüber informiert wurden, dass ihre Einlage nebst Gewinnbeteiligung zur Auszahlung kommt, wurden Anleger seither von der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG hingehalten.

In der nunmehr für einen Anleger der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG erhobenen Klage wird der Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Einlage geltend gemacht. Daneben stützt der Anleger seinen Anspruch darauf, dass er anlässlich der Zeichnung seiner Beteiligung nicht hinreichend über die Beteiligungsrisiken aufgeklärt wurde, diese vielmehr von dem Vermittler der Beteiligung verharmlosend dargestellt wurden.

„Soweit Anlegern fällige Rückzahlungsansprüche zustehen, sollten diese umgehend geltend gemacht werden“, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Dr. Henning Leitz. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von CLLB bereiten weitere Klagen vor.

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Geokraftwerke.de GmbH: Anleger beklagt ausstehende Zinszahlung

Den BSZ e.V. erreicht eine Anfrage eines Anlegers der Geokraftwerke.de GmbH.  Zitat: „Die Geokraftwerke.de GmbH hat zum zweiten Mal keine Zinsen ausgezahlt.  Zitat Ende.


Auf der Internetseite der Geokraftwerke.de GmbH ist zu lesen: „Bereits ab 500,00 Euro können Sie bei uns zeichnen und haben Anspruch auf eine attraktive Verzinsung von 6,5 % p. a. endfällig. Darüber hinaus bieten wir Ihnen dieses Produkt vollkommen Agiofrei an und Sie können vom Zinseszinseffekt profitieren. Entscheiden Sie sich HEUTE für eine Investition in Nachhaltigkeit und leisten damit selbst einen Beitrag für die Energiewende und eine bessere Zukunft! Geothermie ist unsere Passion!“

Sicher werden uns in den nächsten Tagen weitere Anleger über ihre positiven oder negativen Erfahrungen mit ihrer Anlage bei der Geokraftwerke.de GmbH berichten.

Ein Anleger muss sich klar machen, was ein Nachrangdarlehen eigentlich für ihn bedeutet: Im Falle einer Insolvenz zum Beispiel würden die Forderungen aller anderen Gläubiger vorrangig befriedigt werden. Die Anleger gehören zu den letzten Gläubigern, die ihr Geld zurückerhalten würden. Es handelt sich insoweit also um eine riskante Kapitalanlage, bei der ein Totalverlust für die Anleger möglich ist.

Wurde ein Anleger nicht richtig über die mit der Anlage bestehenden Risiken aufgeklärt oder wurden diese Risiken verharmlost, so können Schadensersatzansprüche bestehen, die auf eine Rückabwicklung des Darlehensvertrages gerichtet sind. Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung.

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Freitag, Juni 03, 2016

Scholz Holding: Anleger prüfen Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche!

Anleger der Scholz-Holding haben derzeit nichts zu lachen. Verlust von über 90 % droht. Anleger prüfen Ansprüche aus Prospekthaftung und unerlaubter Handlung!


In der Anleihegläubigerversammlung, die am 19.05. in Wien statt fand, wurde beschlossen, dass Anleihegläubiger nur 7,671 % ihres Kapitaleinsatzes zurück erhalten.

Anleger sollen somit auf über 90 % ihres eingesetzten Kapitals verzichten.

Nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth „eine beispiellose Form der Kapitalvernichtung, bei der von der ursprünglich 182,5 Mio. € schweren Anleihe nun über 165 Mio. € vernichtet wurden, die Anleger müssen somit Verlusten in Höhe von über 90 % ins Auge sehen“.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte prüfen daher auch gerade Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen aus möglicher Prospekthaftung im engeren Sinne und eventuellen weiteren Ansprüchen.

„Dr. Späth hierzu: Unserer Ansicht nach wurden wesentliche Kriterien im Verkaufsprospekt nicht richtig dargestellt, insbesondere die Geldflüsse nicht korrekt dargestellt. Die Prospektverantwortlichen müssen unserer Ansicht nach hierfür gerade stehen bzw. könnten somit eventuell in die Haftung genommen werden.“

Auch ist für die deutschen Anleger wichtig, dass diese in Deutschland, und nicht etwa in Österreich oder England klagen müssen. Nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte war die Sitzverlegung nach London vor allem dazu gedacht, hier die Vorschriften des deutschen Insolvenzrechts zu umgehen.

Nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte können deutsche Anleger somit mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in Deutschland vor deutschen Gerichten klagen, ein erheblicher Vorteil für deutsche Geschädigte.

Fazit: Geschädigte Anleger der Scholz-Holding können sich der „BSZ e.V. Interessengemeinschaft Scholz-Holding“ anschließen.

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Donnerstag, Juni 02, 2016

Containermarkt: Magellan Maritime Services GmbH aus Hamburg stellt Insolvenzantrag

Der Containermarkt ist schwierig. Überproduktionen und die Globalisierungskrise haben zum drastischen Preisverfall auf vielen Strecken geführt.


Nunmehr hat die Magellan Maritime Services GmbH aus Hamburg Insolvenzantrag gestellt. Betroffen sind ca. 10 000 Anleger die schätzungsweise 400 Millionen Euro investiert haben. Der aktuelle Grund sollen dem Vernehmen nach  ausbleibende Zahlungen asiatischer Reedereien, an die Container vermietet wurden sein.

Der Containermarkt gilt nach dem Boom seit einigen Jahren als äußerst schwierig. Es wurden zu viele Container gebaut und nachdem der Welthandel durch die große Vertrauenskrise 2008/ 2009 schrumpfte, sanken die Mietpreise für Container auf bestimmten Strecken, vor allem von Europa nach Asien, ins Bodenlose.

Genau wie bei den Schiffsfonds haben Anleger in den letzten Jahren sich gute Geschäfte mit einer Investition in Container versprochen und Milliarden investiert. Dass sich diese Hoffnungen nicht erfüllt haben, müssen viele Anleger nun schmerzhaft zur Kenntnis nehmen.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen schlechten Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Magellan Maritime Services GmbH vornehmen lassen.

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Bildquelle: © Wolfgang Discherl / www.pixelio.de

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


LKW-KARTELL: BSZ® e.V. bündelt die Interessen der Geschädigten in der Interessengemeinschaft „LKW-Kartell“

Aktuellen Medienberichten zufolge kommen auf Die großen Europaischen Lastwagenhersteller Geldbußen und Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe zu:


Spiegel Online
"Preisabsprachen: Lkw-Kartell droht Rekordstrafe: Daimler, DAF, Iveco, Scania: Europas WICHTIGSTEN Lkw-herstellern droht ein Bußgeld in Milliardenhöhe wegen Preisabsprachen. Die Meisten Konzerne HABEN BEREITS vorgesorgt. "" Vier der beschuldigten Lkw-Hersteller HABEN BEREITS Rückstellungen in Höhe von insgesamt 2,6 Milliarden Dollar Gebildet. DAF aus den Niederlanden hat rund 860 Millionen Euro zürückgelegt, der Stuttgarter Daimler-Konzern mindestens 600 Millionen, Iveco aus der Fiat-Gruppe ETWA 450 Millionen und Volvo aus Schweden rund 400 Millionen Euro. Scania hat bisher nicht vorgesorgt, halt Eine Strafe nach Eigenen Angaben Aber für Möglich. Als Tippgeber dürfte MAN aus dem VW-Konzern ungeschoren davonkommen. Das Münchener Unternehmen had Aufdeckung des Kartells im Jahr 2011 Durch Eine Selbstanzeige ermöglicht sterben. Compliance-Experten Waren Damals im züge der Aufarbeitung von Korruptionsvorwürfen auf das Kartell gestoßen. MAN profitiert insofern von der Kronzeugenregelung der EU-Kartellbehörden. "

Neue Zürcher Zeitung
"Die kartellrechtliche Strafzahlung Könnte laut Einschätzung der FT den bisherigen Bussenrekord von 1,4 Milliarden Euro um ein Vielfaches übersteigen 2012 im zusammenhang mit Preisabsprachen unter TV-herstellern entstand der. Dem Kartellfall zugrunde Liegt Eine Untersuchung von SECHS grossen Europaischen LKW-herstellern between 1997 und 2011. Strafzahlung Kann according EU-Recht bis zu Zehn Prozent des Die weltweiten Umsatzes der betroffenen Firmen ausmachen und noch of this Jahr zur Zahlung fällig Werden. Laut FT Ergibt Sich daraus Eine potenzielle Summe der Bussen aller betroffenen Unternehmen von 10,7 Milliarden Euro. MAN Könnte als entscheidender Informant in diesem Kartellfall ungeschoren Davon kommen, während das Schwesterunternehmen im VW-Konzern, der schwedische Hersteller Scania offenbar noch keine Rückstellungen Gebildet Hut. "

verkehrs Rundschau
Mehrere große Lastwagenbauer in Europa, darunter Auch MAN, Daimler, Iveco und Scania, Sollen BEREITS seit 14 jahren ein Kartell Betrieben HABEN, um sterben Entwicklung von sparsameren Motoren zu verzögern. Das berichten verschiedene Medien unter Berufung Auf einen Ende 2014 erschienenen Artikel in der "Financial Times". Demnach Hätten Sich sterben Hersteller Sowohl bei Empfehlung: Ihren Zeitplänen Als Auch bei der erhöhung von Preisen bei der Einführung neuer Technologien abgesprochen, berichtet das Blatt. Dies gehe aus Dokumenten der Europaischen Kommission hervor. Absprachen unter Anderem bei Hätten der Einführung neuer Abgastechnologien nach Euro 3 bestanden. Laut "Financial Times" erfolgten Absprachen im Zeitraum between 1997 und 2011 BEREITS im November Krieg mehreren herstellern vorgeworfen Worden, im Segment der Mittleren und Schweren LKW über Zehn Jahre lang Preise und Marktanteile im Gesamten Europaischen Wirtschaftsraum abgesprochen Zu haben sterben. Namhafte Hersteller Wie Volvo und Daimler Hatten Sich im Vorfeld für hohe Strafen gewappnet und hunderte Millionen Euro zürückgelegt.

BSZ ®  eV
Den am Kartell beteiligten LKW-herstellern drohen Gesetz über die Kartellstrafe Hinaus hohe Schadensersatzforderungen von Geschädigten. Schatzungen zufolge dürften in Deutschland ca. 10.000 Transportunter erheblicher Schaden Durch Die vermutlichen Mehrkosten Entstanden sein, der nun als Schadensersatz eingefordert Werden Kann.

Der BSZ eV hat für Die vom LKW-Kartell Betroffenen sterben BSZ ® eV Interessengemeinschaft "LKW-Kartell" Gegründet. Die DAMIT befassten BSZ eV Vertrauensanwälte Werden für Betroffenen prüfen, im Rahmen von streitgenössischen Klagen, SOG sterben. "Sammelklagen" Gegen die verantwortlichen Unternehmen vorzugehen. Der entstandene Schaden dürfte Sich im zweistelligen Milliarden Euro Bereich Bewegen.

Wenn Es äh sterben Verfolgung möglicher finanzieller Claims aus unerlaubter Handlung geht, ist Qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender bedeutung. Die BSZ eV Fachanwälte GEBEN IHNEN Eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen sterben Forderung Erfolgreich durchzusetzen.

Der BSZ eV empfiehlt Geschädigten Sich immer Einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet that Eine vielzahl von Informationen zusammengetragen Werden Kann. Die BSZ eV Vertrauensanwälte Welche mit Einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten Infos finden Sich DAMIT optimal für Interessen der Betroffenen einsetzen sterben.  Es Bestehen gute Gründe Hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ Interessengemeinschaft LKW-Kartell beizutreten. Für Die kostenlose Erstberatung Durch with the BSZ eV verbundenen Rechtsanwälte vermittelt der BSZ eV Seinen Fördermitgliedern BEREITS seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. You can gerne Fördermitglied des BSZ eV Werden und Sich kostenlos der BSZ eV Interessengemeinschaft LKW-Kartell anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in sterben BSZ eV Interessengemeinschaft LKW-Kartell Kann kostenlos und Unverbindlich Profilierung mittels Online-Kontaktformular, E-Mail, Fax oder per Briefpost Auch bei DM BSZ eV angefordert Werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein eV
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

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Der BSZ® eV ist zur Finanzierung Wadenfänger DM Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und aktivitäten auf Ihre Finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen Dafür Sowohl kleine als Auch Größere Geldbeträge. Eine Finanzielle Zuwendung eine Höhle BSZ® eV Einfache und unbürokratische Formular ist sterben, Sich gesellschaftlich zu engagieren, GIBT IHREM Verpflichtungs Eine Stimme und Trägt zur Finanzierung der BSZ eV Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung Infos finden Sie unter den "bitte zahlen" Button Verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® eV sorgt mit der VERÖFFENTLICHUNG und Gewinnung: aktueller Anlegerschutz Nachrichten, sterben in der Regel von Rechtsanwälten verfasst Werden, seit 1998 für Aktiven Anlegerschutz. Der BSZ eV sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen über das Internet jedermann kostenlos zur verfügung Stehen sterben. Rechtsberatung Wird vom BSZ eV nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ eV can Eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos Durch BSZ eV Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen in unsere speziellen Berichten sterben Erwähnt Werden und glauben, Dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne Eine entsprechende Gegendarstellung. DAMIT WIRD gezeigt, Dass hier aktiver Anlegerschutz Betrieben Wird.

This text Gibt den Beitrag vom 2016.06.02 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes Angebote sind nicht berücksichtigt.


Mittwoch, Juni 01, 2016

WIDERRUF VON DARLEHEN: OLG FRANKFURT ENTSCHEIDET VERBRAUCHERFREUNDLICH

Die Widerrufsfrist für zwischen 2002 und 2010 geschlossene Darlehensverträge zur Immobilienfinanzierung endet am 20. Juni um Punkt 24 Uhr. Diese Frist können Verbraucher noch nutzen, um von den niedrigen Zinsen zu profitieren. Denn die Rechtsprechung ist verbraucherfreundlich, wie ein weiteres Urteil des OLG Frankfurt vom 25. April 2016 belegt (Az.: 23 U 98/15).


"Das OLG bestätigte erneut, dass sich Darlehensverträge auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen lassen, wenn die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christof Bernhardt. In dem konkreten Fall ging es um einen 2008 geschlossenen Darlehensvertrag, der 2014 widerrufen wurde. Das Landgericht Hanau hatte sich noch auf die Seite der Bank gestellt, das OLG Frankfurt entschied jedoch genau anders herum und erklärte, dass der Widerruf wirksam erfolgt sei.

Die verwendete Widerrufsbelehrung wies gleich mehrere Mängel auf. So sei die Formulierung, die "Frist beginnt frühestens" nicht eindeutig und für den Verbraucher irreführend. Darüber hinaus sei die gültige Musterbelehrung in dem Abschnitt "Finanzierte Geschäfte" inhaltlich überarbeitet worden. Das führe dazu, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft sei und die 14-tägige Widerrufsfrist nie in Gang gesetzt wurde. Daher sei der Widerruf des Darlehens auch sechs Jahre nach Abschluss immer noch möglich gewesen.

Denn ein Kreditinstitut könne sich nur auf Vertrauensschutz berufen, wenn es die Musterbelehrung vollständig übernehme. Dies sei hier nicht der Fall gewesen. Auch habe der Verbraucher sein Widerrufsrecht weder rechtsmissbräuchlich ausgeübt noch sei es verwirkt gewesen. "Alleine die Tatsache, dass zwischen Vertragsschluss und Widerruf des Darlehens mehrere Jahre liegen, führe nicht dazu, dass das Widerrufsrecht verwirkt ist", erklärt Rechtsanwalt Bernhardt.

Darüber hinaus stellte das OLG noch einmal klar, dass es keine Rolle spiele, aus welchen Gründen der Widerruf erfolge. Es sei völlig legitim, den Widerruf aus rein wirtschaftlichen Gründen zu erklären, z. B. um von den aktuell niedrigen Zinsen zu profitieren. Es sei nicht Aufgabe des Gerichts, eine wie auch immer geartete "Gesinnungsprüfung" vorzunehmen, führte das OLG Frankfurt aus.

"Das Urteil reiht sich in die Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichte ein. Demnach ist der Widerruf in den meisten Fällen möglich, wenn das Kreditinstitut eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Das versetzt die Verbraucher in die Lage, ihr Darlehen nach wie vor zu widerrufen und aufgrund der niedrigeren Zinslast viel Geld einzusparen. Bei bereits abgelösten Darlehen kann auch häufig die geleistete Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangt werden", so Rechtsanwalt Bernhardt.

Da es für den Verbraucher nicht leicht zu erkennen ist, ob die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Darlehenswiderruf vorliegen, bieten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte den Fördermitgliedern des BSZ e.V.  eine kostenlose Überprüfung der Widerrufsbelehrung an. Dem Widerruf sollte immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab. Die Zeit drängt allerdings. Der Widerruf muss spätestens am 20. Juni bei der Bank oder Sparkasse eingegangen sein.

Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Darlehenswiderruf“ kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Christoph Bernhardt

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Geschädigte Kapitalanleger tappen oft nahtlos von der Anlagefalle in die Wiederbeschaffungsfalle.

Sein Geld gewinnbringend und sicher  zu Investieren ohne in eine der vielen Fallen der Banken- und Anlagefirmen zu tappen, oder gar einem skrupellosen Anlagebetrüger zum Opfer zu fallen, wird immer schwerer. In dem Haifischbecken Kapitalanlagemarkt werden sogar mitunter Kontoauszüge gefälscht, wilde Versprechungen gemacht und mit gut getarnten Ponzi-Systemen dem Anleger das Geld aus der Tasche gezogen.  


Wenn Sie Betroffener eines Verlustes oder drohenden Verlustes aus einer Kapitalanlage sind, ist es wichtig daran zu erinnern, dass Sie in der Regel nicht der einzige Betroffene sind. Die Raffinesse, mit der potentielle Kapitalanleger geködert werden, sind so ausgefeilt, dass sogar professionelle Anleger getäuscht werden. Es gibt also keinen Grund, darauf zu verzichten, den Anlageverlust auszugleichen. Es ist ratsam, Ihre Situation mit einem erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu besprechen. Denken Sie aber auch daran, nur weil Sie einen Verlust erlitten haben, bedeutet dies nicht unbedingt, dass er auch erstattungsfähig ist. Diesen Sachverhalt sollten Sie von einem erfahrenen Fachanwalt überprüfen lassen. Er wird Sie wissen lassen, ob Sie Ihre Verluste erfolgversprechend geltend machen können.

Die gute Nachricht: Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, um verlorenes Geld  oder doch zumindest einen  Teil davon zurück zu holen.  Es kann allerdings in manchen Fällen ein langwieriger Prozess  werden.

Die schlechte Nachricht: Sie können eventuell in die Wiederbeschaffungsfalle tappen, indem Sie die falschen Helfer beauftragen. Vorsicht ist geboten, sonst kommen Sie vom Regen in die Traufe.

Das ehrliche Fazit: Nicht alle geschädigten  Anleger werden ihr Geld zurückbekommen können. Bei etlichen Anlegern wird es auch deutlich weniger sein als das, was sie ursprünglich investiert haben. Darüber hinaus, kann es ein langer Zeitraum sein, bis schlussendlich Geld verteilt werden kann.

Allerdings: Der Frühe Vogel fängt den Wurm! Denn es hat sich heute doch weitgehend herumgesprochen, dass es in nahezu jedem Fall einer Anlage in offenen oder geschlossenen Fonds lohnt, Schadenersatzansprüche schon frühzeitig geltend zu machen, damit das mit sich meist nicht erfüllenden Hoffnungen verbundene Abwarten der weiteren Entwicklung nicht zum Verlust der Ansprüche führt, - Stichwort Verjährung!  Die Aussichten, mit versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen, darf man grundsätzlich als überdurchschnittlich gut bezeichnen.

Wer Fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für ihn selbst tatsächlich bestehen, sollte wie folgt vorgehen:

  • Fordern Sie einen Antrag zur Aufnahme als BSZ e.V. Fördermitglied in eine von Ihnen ausgewählte BSZ e.V. Interessengemeinschaft an. Er kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden. (Als Fördermitglied zahlen Sie einen einmaligen Beitrag den Sie selbst bestimmen können.)

  • Nachdem Sie dann unsere schriftliche Aufnahmebestätigung erhalten haben, schicken Sie dem Ihnen von uns genannten BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien davon zu, die Sie vor oder anlässlich des Fondsbeitritts erhalten haben (z. B. Durchschrift/Kopie der Beitrittserklärung, Beitrittsbestätigung der Fondsverwaltung, gegebenenfalls erhaltene Prospekte, Flyer, etc.).

  • Ferner eine – soweit Sie sich noch erinnern können - kurze Schilderung der Beratungssituation, in der das Kreditinstitut die Empfehlung zur Zeichnung gegeben hat. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügte, als er die Beteiligung zeichnete, sollte dem Rechtsanwalt die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den der Anwalt gern vorab mit der Versicherung abklärt.

  • Die Informationen, welche der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt den Unterlagen und Angaben entnimmt, genügen in aller Regel, um eine fundierte Empfehlung aussprechen und, soweit gewünscht, Angaben zu den zu erwartenden Kosten und Gebühren machen zu können.

  • Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt teilt die Ergebnisse seiner Sichtung schriftlich oder mündlich mit. Anwaltskosten entstehen erst, wenn anschließend ein individuell auf die jeweiligen Interessen zugeschnittenes und kostenmäßig abgestimmtes Mandat erteilt wird. Die Gestaltungsmöglichkeiten, die der Anwalt aufzeigen kann, sind vielfältig und sollten jedem ermöglichen, eine seriöse anwaltliche Vertretung seiner Interessen in Anspruch zu nehmen.

Diese Empfehlung ist ohne Weiteres auf die Mehrheit aller Fondsanlagen übertragbar, seien es Medien-, Schiffs, Windkraft-, Immobilien- oder andere Fonds.

Über den BSZ® e.V.
Der BSZ® e.V. arbeitet innerhalb der Interessengemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören. Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.

Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt. Der BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut.  Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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