Montag, März 17, 2014

Glauben Sie, dass Sie als geschädigter Kapitalanleger vor Gericht zu Ihrem Recht kommen?

Diese Frage stellt der BSZ e.V. auf der Internetseite www.rechtsboerse.de seinen Besuchern. Bisher wurden 93 Stimmen abgegeben. Mit Ja, haben 19, mit Nein 64 und mit keine Ahnung 10 Teilnehmer abgestimmt. 68,48 %  der Teilnehmer sind also der Meinung, dass Sie vor Gericht nicht erfolgreich klagen werden.


Bei dem BSZ e.V. ist man über dieses Ergebnis keineswegs überrascht.  Die breit gestreute und immer wiederholte Botschaft des Finanzmarktes und der Banken an die Anleger lautet:  Werfen Sie kein gutes Geld dem schlechten hinterher und geben Sie nicht unnötig Geld für Anwälte und Gerichtskosten aus.  Geschädigte Anleger die von scheinbar seriöser Seite immer wieder die gleiche Aussage hören, glauben schließlich selbst daran.  Menschen lassen sich besonders dann von einer Meinung überzeugen, wenn sie diese mehrmals hören. Dabei ist es egal, ob mehrere Personen diese Auffassung teilen oder ob immer wieder die gleiche Person die Meinung äußert. Demnach erhöht das Wiederholen einer Meinung die eigene Glaubwürdigkeit und die Zuhörer bewerten den Standpunkt als allgemein bekannt, auch wenn dieser es in Wirklichkeit nicht ist.

Mit dieser miesen Masche sorgen  Banken, Finanzvertriebe und Initiatoren von Kapitalanlagen dafür, dass sich  bei den Anlegern die  Klage-Unlust verfestigt.  Schätzungsweise wehren sich nicht einmal 5 % der Anleger gegen Ihre Berater, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen! So haben zum Beispiel hunderttausende Anleger insgesamt über 30 Milliarden Euro in den Bau von Containerschiffen gesteckt.  Aber die Anleger, denen teilweise sechsstellige Verluste drohen, wehren sich viel zu selten gegen die Banken oder freien Berater, die Ihnen diese Schiffsfonds "angedreht" haben!  Von den Anlegern werden in vielen Fällen die Ausschüttungen zurückgefordert, was für viele überraschend kommt, weil sie über diese Möglichkeit der Fondsgesellschaft von ihren Beratern gar nicht aufgeklärt wurden.

Anleger sollten sich also vor solch durchschaubaren Ablenkungsmanöver und Methoden der Desinformation hüten. Anleger und Presse sollten auf derart billige Manöver nicht hereinfallen. Anleger haben nun einmal das Recht, sich anwaltlich beraten zu lassen und von der Geschäftsführung transparente Informationen zu erlangen. Deshalb lautet die BSZ e.V. Botschaft: Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen!

Die schlechte Prognose ein Gerichtsverfahren zu gewinnen liegt auch zum einen daran, dass manche Anleger nicht durchsetzungsfähige Ansprüche vor Gericht bringen, zum anderen an dem manchmal nicht passenden Verhältnis Mandant Anwalt. 

Unterschiedliche Menschen haben unterschiedliche Erwartungen an Stil und die Persönlichkeit eines Anwalts. Wichtige Punkte sind immer: Erfahrung, persönliche Beziehung und Zugänglichkeit, Kommunikation und Schnelligkeit. Nichts ist schlimmer für einen Mandanten, als sein Mandat in die Hände eines Anwalts zu geben  und dann Wochen oder sogar Monate darauf zu warten dass etwas passiert. Jeder Mandant hat das Recht auf einen Anwalt, der hart für ihn arbeitet, mit ihm zusammen arbeitet und ihn über alle Schritte ausführlich informiert.

Der Mandant führt das Mandat. Der Rechtsanwalt, in anderen Ländern auch als Advokat bezeichnet, ist der zur Hilfe Hinzugerufene (advocare = lat. hinzurufen). Im übertragenen Sinn wird auch ein Fürsprecher einer Sache damit bezeichnet. Anleger vergessen oft zu definieren welches Ziel Sie mit Hilfe des Rechtsanwalts erreichen wollen. Von dieser Vorgabe hängt aber ganz entscheidend die Qualität der rechtlichen Beratung ab.

Anleger die durch Anlagebetrug oder Falschberatung durch Anlageberater oder Banken geschädigt wurden, müssen rechtzeitig  die richtigen Schritte ergreifen  um nicht zum Opfer zu werden und bei Gericht ihre berechtigten Ansprüche nicht durchsetzen können. Bei Kapitalanlageverlusten ist es wichtig, sofort zu handeln. Je schneller die Anleger Tatsachen und Umstände ihres Falles von einem Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht  bewerten lassen, desto schneller können die Fachanwälte die Arbeit zur Durchsetzung eventueller  finanzieller Ansprüche starten.

Wenn Anleger glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht,  kann der Rechtsweg die beste Option sein. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften bieten einen fokussierten Ansatz, der den Anlegern eine ehrliche Einschätzung ihrer Chancen zum Ausgleich ihres  finanziellen Schadens vermittelt.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sind hochqualifizierte und seit vielen Jahren am Markt tätige Anwaltskanzleien, die von zahlreichen Dritten, also nicht nur vom BSZ® e.V., als bundesweit renommierte Anwaltskanzleien empfohlen werden. Diese Kanzleien haben nachweislich weit überdurchschnittliche Erfolge seit vielen Jahren im Bereich des Kapitalanlagerechts zu verzeichnen.
  • Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrechtsspezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Anlage gescheitert was nun?" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu  
e-Mail: info@bsz-ev.de                 

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17. März  2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Samstag, März 15, 2014

Wer ist der beste Anwalt für geschädigte Kapitalanleger? BSZ e.V. verstärkt sein Anwaltsnetzwerk!

Im harten Wettbewerb auf dem Beratungsmarkt versuchen Rechtsanwälte, mit unterschiedlichsten Methoden auf sich aufmerksam zu machen. Für die betroffenen Anleger ist die Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt äußerst schwierig, sie wird nach Einschätzung des BSZ® e.V. auch immer schwieriger. Das liegt daran, dass natürlich jeder Rechtsanwalt von sich behaupten wird, dass er besonders qualifiziert und kompetent ist. Ob das tatsächlich der Fall ist, kann der Laie in der Regel nicht beurteilen.


In so manchen Internetforen wird geklagt, dass es keinerlei vernünftige Qualitätsmaßstäbe für die Bewertung von Anwälten gibt.  Es  werden zwar immer mal wieder Listen mit den besten Anwälten veröffentlicht, die zumeist von anderen Kollegen empfohlen werden. Bewertungsportale beruhen meist auf subjektiven Einzelmeinungen und sind damit wenig hilfreich. Für Verbraucher bleibt es schwierig zu beurteilen, ob ein Anwalt seine Sache wirklich gut macht.

Für den BSZ® e.V. gibt es nur ein einziges Kriterium für die beste Bewertung: Ziel des Mandats wurde erreicht!!

Seit dem Jahr 1998 leistet der BSZ e. V. bereits die notwendigen Aufgaben und Dienste im Anlegerschutz und ist für geschädigte Kapitalanleger unseriöser Anlageprodukte des grauen wie auch des geregelten Marktes eine verlässliche Informationsquelle. Der BSZ e.V. ist Anlaufstelle und Sprachrohr für Betroffene und bündelt deren Interessen für eine effektive Öffentlichkeitsarbeit. Auf dem Internetportal des BSZ e. V. (www.fachanwalt-hotline.eu) finden Anleger und Interessierte täglich aktuelle Berichte zu brisanten Geldanlagen geordnet nach entsprechenden Interessensgemeinschaften und Aktionsbündnissen. Der BSZ e. V. greift dabei auf ein Netzwerk aus Finanzspezialisten und Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht – nicht zuletzt aber auf die Informationen der Anleger selbst – zurück, um allen Interessierten stets objektive, umfassende und stichhaltige Informationen und Ratschläge an die Hand zu geben. Zusätzlich versendet der BSZ e. V. wöchentlich einen Newsletter rund um das Thema Finanzen in fünfstelliger Auflage.

Darüber hinaus vermitteln wir Hilfesuchenden kompetente Rechtsanwälte, die sie bei der Sicherung Ihrer Rechte und Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine kostenlose Fallbewertung, um die aktuelle Lage ausführlich zu besprechen. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte

Damit kein Anleger  auf seinem Schaden sitzen bleibt, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen, bietet der BSZ e.V. weiteren Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht die zusammenarbeit als BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt an. Angesprochen sind Rechtsanwälte welche Anlegern im Rahmen von Interessengemeinschaften helfen, durch Bündelung von Interessen und der Recherche der Hintergründe deren Ausgangsposition gegenüber meist übermächtigen Gegnern wie Banken und Versicherungen zu stärken und diesen in ihrem Kampf zum Erfolg verhelfen.
  •                                                                                                                                                                                                                      Wer schon in eine zweifelhafte Kapitalanlage investiert hat, kann sich gerne einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen. Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der entsprechenden BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.


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Freitag, März 14, 2014

MS Alexander Sibum - Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Wie nun bekannt wurde, wurde über den Schiffsfonds  MS Alexander Sibum GmbH & Co. KG das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Am 28. Januar 2014 wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft angeordnet, zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Edgar Grönda bestellt.


Überraschend ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Alexander Sibum aber keineswegs. Zahlreiche Schiffsfonds haben in den letzten Monaten und Jahren mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Auch die Anleger des Schiffsfonds MS Alexander Sibum wurden im Dezember 2013 darüber informiert dass die Sanierung des Schiffsfonds gescheitert sei, woraufhin die finanzierende Bank das Darlehen fällig gestellt habe.

Auch, wenn das Insolvenzverfahren für die Anleger zu Verlusten, möglicherweise sogar zu einem Totalverlust, führen sollte, stehen die Betroffenen aber nicht chancenlos dar. Denn die Geschädigten können versuchen, den ihnen entstandenen Schaden zu begrenzen, indem sie mögliche Ansprüche gegen die Anlageberater verfolgen. ,,Dies gilt dann, wenn die Anlageberater ihren Aufklärungspflichten gegenüber den Anlegern nicht nachgekommen sind", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A.

Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich  erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.

Ferner kann auch die kick-back Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Anwendung finden. Demnach müssen für Banken tätige Anlageberater ihre Kunden grundsätzlich auf den Erhalt von Rückvergütungen, die sie für den Vertrieb der Beteiligungen von den Fondsgesellschaften erhalten, hinweisen. Diese Aufklärungspflicht wurde in der Vergangenheit allerdings erfahrungsgemäß nur vereinzelt erfüllt, sodass allein diese Nichtaufklärung für die Geltendmachung von Schadensersatz ausreichen kann.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte kann dabei auf zahlreiche Erfolge bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zurückblicken. Neben vergleichsweisen Einigungen mit Banken und Beratungsgesellschaften - beispielhaft sei hier ein Vergleich mit der Targobank angeführt, in dem sich Bank verpflichtete, an einen von den Rechtsanwälten vertretenen Anleger 100 % der Nominalhöhe seiner Beteiligung (abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen) zu bezahlen - konnte die Kanzlei auch maßgebliche Urteile gegen Banken erstreiten. Aktuelle Beispiele sind Urteile der Landgerichte Itzehoe, Lüneburg und Duisburg, in denen Banken zur Zahlung von Schadensersatz in insgesamt sechsstelliger Höhe an von CLLB Rechtsanwälten vertretene Anlegern verurteilt wurden, weil diese nicht ordnungsgemäß über die weichen Kosten bei einem Schiffsfonds aufgeklärt wurden. In einem weiteren Verfahren hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht den Hinweis erteilt, dass die Berufung der Targobank gegen ein Urteil des Landgerichts Itzehoe ohne Aussicht auf Erfolg sei. Die Bank hat daraufhin die Berufung zurück genommen, sodass das Urteil nun rechtskräftig ist. ,,Diese Rechtsprechung ist nach unserer Bewertung auch auf den vorliegenden Fall anzuwenden", so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Luber abschließend.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ MS Alexander Sibum" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 14. März  2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cllbluber

Donnerstag, März 13, 2014

Jede Investition hat Vorteile und Nachteile! Alle Investitionen haben ein gewisses Risiko!

Wenn ein Anlageangebot zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es wahrscheinlich auch nicht wahr! Seien Sie vorsichtig bei jeder Investition, die als " risikofrei "  angeboten wird. Alle Investitionen haben ein gewisses Risiko! Anlageberater die etwas anderes behaupten, sollten die rote Karte gezeigt bekommen.


Kapitalanlagen zur Altersvorsorge bieten eine gute Möglichkeit, um eine weitere Einnahmequelle für den Ruhestand zu schaffen. Stellen Sie dabei unbedingt sicher, dass Sie über potenzielle Risiken und über Erträge der einzelnen Anlagen genau informiert sind. Freunde, Verwandte, und Finanzberater bieten Ihnen sicher auch Tipps für eine vorteilhafte Kapitalanlage an. Am besten ist dabei, ausschließlich in Produkte, die Sie selbst auch verstehen, zu investieren.

Viele Anleger glauben, dass Anlageberater und Bankberater im Finanz- und in der Kapitalanlage bestens geschult sind. Viele Berater sind jedoch lediglich als Verkäufer geschult, um Kapitalanlagen  über das Telefon, den Bankschalter oder auch am Wohnzimmertisch  zu verkaufen.  Glauben Sie nicht daran, dass es kein Risiko gäbe. Bei Investitionen gibt es immer ein Risiko. Seriöse Berater bestätigen dies, Betrüger verneinen das. Niemand kann genau vorhersagen, wie sich eine Investition entwickelt.   Prüfen Sie, ob das Produkt sicher ist, ob die Erträge schneller wachsen als die Inflation und welche  Steuern, Gebühren und Provisionen für die Investition gelten.

Jede Investition hat Vor- und Nachteile. Ob Sie Ihr Geld in Aktien, Investmentfonds, Anleihen oder anderen Finanzprodukten anlegen, darüber entscheiden Sie ganz alleine. Wichtig: Streuen Sie Ihre Investments, denn Diversifikation der Anlagen wird dazu beitragen, das Risiko zu reduzieren. Die Mischung aus einer Vielzahl von Investitionen innerhalb eines Anlageportfolios ist eine wichtige  Technik zur Steuerung der Risiken.

Ein Anlageberater der es ehrlich mit Ihnen meint, sollte auch in der Lage sein, umfassend über die Risiken, Verpflichtungen, Einschränkungen und Kosten der Investition zu informieren. Er hat auch kein Problem damit, Ihnen ein Dokument mit allen vorgetragenen wichtigen Punkten zu erstellen, zu unterschreiben und Ihnen auszuhändigen. Allen Beratern, die zögern, die Anlagestrategie zu diskutieren oder das geforderte Dokumente auszustellen, sollte mit Vorsicht begegnet werden.
  • Wenn Sie schon in eine zweifelhafte Kapitalanlage investiert haben, können Sie sich gerne einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen. Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der entsprechenden BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.

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 Bildquelle:©OliverHaja/pixelio.de

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Mittwoch, März 12, 2014

Aufdeckung von zweifelhaften Kapitalanlagen. Der BSZ e.V. als Wachhund am Anlagemarkt!

Sind Sie geschädigt durch Anlagebetrug oder Falschberatung durch Anlageberater oder Banken? Dann ergreifen Sie die richtigen Schritte, um nicht zum Opfer zu werden.


Manche Anleger glauben irrtümlich, die Staatsanwaltschaft wird sich um ihre Verluste kümmern. Diese kann strafrechtliche Schritte gegen Übeltäter einleiten, aber Anlegerverluste kann sie nicht ausgleichen.

Andere schreiben Briefe an die BaFin und beschweren sich über einen Anlageberater oder einen Anlageverlust. Aber auch die BaFin ist kein Ersatz für die Beauftragung eines Anwalts.
http://bit.ly/1fsGcOB

Die Verbände der Geldinstitute haben unabhängige Schlichter bestellt. Die sollen den Kunden unkompliziert und vor allem kostenlos helfen, wenn sie Anlass zu Beschwerden haben. Doch Kunden sind häufig enttäuscht von den Schlichtersprüchen. Laut plusminus sollen Schlichtersprüche überwiegend zugunsten der Geldinstitute ausfallen. Plusminus hat einfach in den eigenen Berichten der Ombudsleute nachgeforscht. Die Statistiken sind eindeutig: Bei den Privatbanken bekommen 50 Prozent der Kunden Recht. Doch beim Sparkassenverband sind es lediglich 12 Prozent. Und die genossenschaftlichen Volks- und Raiffeisenbanken halten den Negativrekord: Nur 10 Prozent der Kunden bekommen dort Recht.

Weil die Schiedsverfahren kostenlos sind, ziehen viele Anleger nicht vor Gericht und genau darauf setzen die Banken. Durch die Schlichtersprüche werden die Kunden davon abgehalten, ihr Recht vor Gerichten zu suchen.

Immer mehr Investoren und Aktionäre fragen sich, ob sie tatsächlich richtig beraten wurden und ob ihre Berater und Banken nicht doch überwiegend ihre eigenen Interessen vertreten haben. Leider fehlt vielen Investoren das Know-how solches Fehlverhalten zu erkennen. Die BSZ® e.V.  Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben sowohl das Wissen und die juristische Erfahrung, um ein solches Fehlverhalten aufzudecken und festzustellen, was passiert ist.

Der wichtigste Schritt, um Ihren Fall zu einem positiven Ende zu bringen, ist es, den richtigen Anwalt zu beauftragen. Erwarten Sie nicht, dass Sie dies erreichen werden, indem sie einfach in das Telefonbuch schauen oder im Internet suchen.  Das wird nicht reichen! Eine Entscheidung für einen bestimmten Rechtsanwalt allein auf der Grundlage der Empfehlung eines Bekannten zu treffen ist heikel.  Denken Sie daran, jede Beratungssituation ist einzigartig, und das rechtliche Vorgehen hängt von verschiedenen Faktoren, einschließlich der Art, Umfang und Höhe der Investition ab!

Der Kampf des BSZ e.V. gegen Initiatoren dubioser Kapitalanlagen hört nie auf, weil jedes Jahr neue Produkte entwickelt werden, mit denen Kapitalanleger erneut geschröpft werden und um ihre Ersparnisse gebracht werden.

Der BSZ®  e.V. soll Kapitalanleger vor fraglichen oder betrügerischen Investitionen schützen und Kapitalanlageangebote der Finanzunternehmen, Banken, Vermittler und Immobilienfirmen beobachten. Denn das finanzielle Wohlergehen und die Sicherheit aller Investoren am Kapitalanlagemarkt liegt alleine auf den Schultern der Wachhunde im Anlegerschutz und privater Investoren, die sich die Zeit nehmen, um über Fälle von Anlagebetrug und dubioser Anlagemodelle zu berichten

Die zentrale Aufgabe des BSZ e.V. ist es, Märkte für Verbraucher, Finanzprodukte und Rechtsdienstleistungen transparent zu machen. Im Wesentlichen ist der BSZ e.V. ein Wachhund, der Investoren vor Kapitalverlust schützt, vor möglichen Risiken der Finanzmärkte warnt, betrügerische oder sonst unlautere Praktiken öffentlich macht bevor andere Anleger ihr Geld verlieren.

Wenn Sie vermuten, dass ein Marktteilnehmer Täuschung praktiziert, betrügt oder nicht in einer fairen und transparenten Weise im Einklang mit bestehenden Gesetzen auftritt, können Sie darüber gerne den BSZ e.V. informieren.

  • Wenn Sie schon in eine zweifelhafte Kapitalanlage investiert haben, können Sie sich gerne einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen. Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der entsprechenden BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dienstag, März 11, 2014

Greenvironment: BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte berichten über aktuellen Verfahrensstand.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  haben nun begonnen, zunächst außergerichtlich die Ansprüche für ihre Mandanten geltend zu machen.


In der Sache Greenvironment hatte die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Rechtsanwälte Dr. Späth & Partner zuletzt bereits mit einigen Beiträgen zum jeweils aktuellen Sachstand die Öffentlichkeit unterrichtet. In dem letzten Beitrag vom 1. März 2014 hatte die Kanzlei die entscheidende Chronologie der Ereignisse um die Insolvenz von Greenvironment per 31.08.2012 herausgearbeitet. http://www.fachkanzlei.de/content/view/6241/95

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Kurdum von der Kanzlei Dr. Späth & Partner hatte als Fazit des Beitrags dann festgestellt, ,,dass die von Herrn Malkamäki in seiner Funktion als früherer Vorstandsvorsitzender der Greenvironment PLC veröffentlichten bewertungserheblichen Informationen unrichtig, zumindest irreführend i.S.d. Wertpapierhandelsgesetzes gewesen sind. Sie waren auch bewertungserheblich sowie geeignet zur Kurseinwirkung im Sinn des Wertpapierhandelsgesetzes. Für Anleger, die auf die Richtigkeit der Meldungen vertrauten, bestand ein erheblicher Kaufanreiz bzw. zumindest kein Verkaufsanreiz."

Rechtsanwalt Kurdum berichtet nun aktuell: ,,Auch in den letzten Tagen kontaktieren uns Mandanten, Geschädigte oder an der Sache Interessierte. Verständlicherweise möchten die meisten von uns ganz persönlich über den aktuellen Verfahrensstand informiert werden. Natürlich fragen sie, wie es nun weitergeht. Wir dürfen mitteilen, dass wir zuletzt auch von unserer Kanzlei aus die Recherchen um Greenvironment und sein nach den positiven ad-hoc-Meldungen ja vollkommen überraschendes ,,Aus" vorangetrieben haben. Wir haben glücklicherweise auch Einsicht in verschiedene behördliche Akten nehmen können. Wir stehen nach derzeitigem Sachstand auf dem rechtlichen Standpunkt, dass beachtliche Argumente für die wirksame Durchsetzung eines Schadensersatzanspruchs von Geschädigten gegen den früheren Firmen-Machern in dieser Sache bestehen. Daher haben wir nun auch zügig begonnen, diese Ansprüche zunächst außergerichtlich geltend zu machen. Bei unserer weiteren Vorgehensweise werden wir uns natürlich alle rechtlichen gebotenen und für unsere Mandanten wirtschaftlichen auch sinnvollen Möglichkeiten offenhalten. Weitere Details berichten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte natürlich auch gern der Einfachheit halber im direkten Gespräch." 

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner ist bereits seit über 10 Jahren fast ausschließlich im Bank-, Insolvenz- und Kapitalmarktrecht tätig und konnte große Erfolge für ihre Mandanten erzielen, - nicht nur allgemein im Bank- und Kapitalmarktrecht, sondern ganz speziell auch in Fällen, in denen Anleger mit betrügerischen Immobilienfonds und Schneeballsystemen Verluste erlitten haben. So waren die Rechtsanwälte von Dr. Späth & Partner schon bei vielen Anlage-Skandalen, beispielsweise DM Beteiligungen, WBG Leipzig-West AG, First Real Estate, EECH AG sowie GlobalSwissCapital AG für Anleger erfolgreich. Die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte prüft derzeit im Zusammenhang mit der S&K-Gruppe bereits im Auftrag einer Vielzahl von Anlegern Schadensersatzansprüche in jede Richtung und gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen und hat hierbei erste Arreste für Anleger erstritten. Insgesamt wurden in diesen Fällen von der Kanzlei bislang weit über 1.000 Anleger vertreten. Gleiches gilt für die Rechtsdurchsetzung wegen Einlagen, die an Fonds-Anleger zurückgewährt worden waren: Hier haben die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von Dr. Späth & Partner schon mehrere hundert Anleger-Fälle betreut.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian-Albrecht Kurdum
                 

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Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut insolvent!

Die Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut (Blaue Infinus) hat einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt.


Erforderlich wurde der Schritt, nachdem die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit Ermittlungen bezüglich der Infinus-Gruppe aus Dresden auch bei der Blauen Infinus, die als Haftungsdach für die die Schuldverschreibungen und Produkte der Infinus-Gruppe verkaufenden Berater fungierte, Vermögenswerte sicherstellte.

Vorläufiger Insolvenzverwalter ist nun RA Dr. Kübler.

Für die Anleger hat das (noch vorläufige) Insolvenzverfahren gravierende Auswirkungen.

Konnten die Betroffenen bislang noch hoffen, wenigsten von der Beraterfirma ihren Schaden ersetzt zu bekommen, ist dies nun ungleich schwieriger. Anleger, die bereits durch einen Arrestbeschluss gegen die Blaue Infinus im letzten Monat eine Sicherung am Vermögen der Infinus erwirkt haben, können daraus zunächst nicht mehr vorgehen. Dies folgt aus der Rückschlagsperre des § 88 InsO. Auch sonst wurde durch den Beschluss des AG Dresden die Zwangsvollstreckung eingestellt. Bereits bei Gericht anhängige Verfahren auf Schadensersatz werden voraussichtlich nach § 240 ZPO unterbrochen, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet werden wird.

Den Anlegern bleibt, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Ansprüche beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Inanspruchnahme der Berater, die die Kapitalanlagen bei den Anlegern vermittelten, dürfte sich hingegen schwierig gestalten, da die Berater regelmäßig nach außen erkennbar für die Blaue Infinus auftraten.

,,Die Anleger sollten zunächst kühlen Kopf bewahren und die weitere Entwicklung abwarten", meint BSZ-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und kapitalmarktrecht Torsten Geißler von Fachanwälte Dr. Morgenstern und Kollegen aus Jena.

,,Aufgrund der laufenden Insolvenzverfahren sowie der Sicherstellung der Vermögenswerte durch die Staatsanwaltschaft dürfte derzeit für eine direkte Inanspruchnahme der Verantwortlichen aus wirtschaftlicher Sicht wenig Raum sein. Umso wichtiger ist die rechtzeitige Anmeldung der Forderungen im jeweiligen Insolvenzverfahren", so Geißler weiter.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler
                             

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FlexLife Capital AG - Aussetzung der Ratenzahlungen nicht durch Maßnahmen der BaFin veranlasst.

Wie bereits gemeldet hat, hat die FlexLife Capital AG die monatlichen Ratenzahlungen seit Mai 2013 ausgesetzt.


Mit Rundschreiben an die Kunden hat die Gesellschaft mitgeteilt, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) aufsichtsrechtliche Maßnahmen eingeleitet habe und die FlexLife Capital AG deshalb bis zur Klärung der Angelegenheit die laufenden Kaufpreisauszahlungen vorübergehend aussetzen müsse. Die FlexLife AG erweckt damit den Eindruck, die Aussetzung der Zahlungen sei durch die BaFin veranlasst.

Die BaFin hat hierzu mit Pressemitteilung Stellung genommen und klargestellt, dass sie zwar mit Bescheid vom 11.06.2013 das Einlagengeschäft untersagt sowie die unverzügliche Abwicklung des unerlaubt betriebenen Geschäfts aufgegeben habe. Nach Aussage der BaFin ist der Bescheid jedoch nicht bestandkräftig. Auch habe sie die sofortige Vollziehbarkeit aus Rechtsgründen ausgesetzt. Demnach begründen die gegenwärtigen Maßnahmen der BaFin nach deren Auffassung keine Aussetzung der monatlichen Zahlungen.

Der Schwerpunkt des Geschäftsmodells der FlexLife Capital AG liegt im Ankauf von Lebensversicherungen, wobei der Kaufpreis in aller Regel entweder mit einem Einmalbetrag nach sieben Jahren ausgezahlt wird, die Auszahlung in monatlichen Raten über zehn Jahre erfolgt oder eine Mischform zwischen monatlichen Raten und der Sofortzahlung eines Teilbetrags gewählt werden kann.

Insbesondere das Geschäftsmodell des Ankaufs von Lebensversicherungen gegen ratierliche Auszahlung des Kaufpreises über mehrere Jahre ist in den letzten Jahren vermehrt auch bei anderen Lebensversicherungshändlern ins Visier der BaFin geraten. Denn hierbei handelt es sich um eine Vereinbarung zur Überlassung von Geld auf Zeit und damit um die Annahme rückzahlbarer Gelder. Derartige Geschäftsmodelle stellen für gewöhnlich Einlagengeschäfte dar, die nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtig sind. Da die FlexLife Capital AG anscheinend nicht über eine derartige Erlaubnis verfügt, besteht die Gefahr, dass der Geschäftsbetrieb durch die BaFin untersagt wird. Dies kann für sämtliche Kunden der FlexLife Capital AG, die ihre Lebensversicherung gegen Auszahlung monatlicher Raten an diese verkauft haben, zu einem Totalausfallrisiko führen.
  • Betroffene Kunden wird daher geraten, ihre Kaufverträge über die Lebensversicherungen von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der  BSZ e.V. die Interessengemeinschaft FlexLife Capital AG gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Foto:Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron
                                                                        

Dieser Text gibt den Beitrag vom 11. März 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cllbaypra

Montag, März 10, 2014

Getgoods: Gemeinsamer Vertreter gewählt! BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen!

Dr. Liebscher in Gläubigerversammlung vom  27.02.2014 zum gemeinsamen Vertreter gewäht! BSZ e.V.-Anwälte prüfen Schadensersatzansprüche!


In dem inzwischen eröffneten Insolvenzverfahren über die Getgoods AG fand der Termin zur Gläubigerversammlung für die Inhaber der Schuldverschreibung am 27.02.2014 ab 9.00 Uhr im Amtsgericht Frankfurt/Oder, Müllroser Chaussee 55 in 15236 Frankfurt/Oder statt.

Tagesordnungspunkte waren die Wahl eines ,,gemeinsamen Vertreters" der Gläubiger von Inhaberschuldverschreibungen und die Wahl eines Stellvertreters. Mit überwältigender Mehrheit der abgegebenen Stimmen wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher von der BSZ e.V. Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner  zum ,,gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger" gewählt. Anleihe- Anleger müssen/können ihre Forderungen zur Insolvenztabelle somit nicht mehr selber anmelden, sondern diese werden von dem gemeinsamen Vertreter Herrn Dr. Liebscher im Rahmen einer globalen Forderungsmeldung zur Insolvenztabelle automatisch angemeldet. Die Forderungsanmeldung ist eine Regelaufgabe des gemeinsamen Vertreters und erfolgt für die einzelnen Anleiheinhaber kostenfrei, da der Aufwand des gemeinsamen Vertreters durch die Insolvenzmasse vergütet wird.

Für die Forderungsanmeldung ist also eine Anmeldung zur BSZ e.V.-Interessengemeinschaft ,,getgoods" nicht erforderlich, worauf ausdrücklich hingewiesen werden soll. Voraussichtlich wird jedoch eine Schadenskompensation alleine über das Insolvenzverfahren nicht möglich sein, da die Insolvenzquote vermutlich gering ausfallen wird.

Aus diesem Grunde prüft BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner gerade auch Prospekthaftungsansprüche für die Anleger, inzwischen haben sich Anhaltspunkte für Prospekthaftungsansprüche ergeben. BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr .Walter Späth wird daher in Kürze im Rahmen von Prospekthaftungsansprüchen gegen die Verantwortlichen vorgehen (der Vollständigkeit halber seien geschädigte Anleger der Getgoods AG darauf hingewiesen, dass sie auch andere Kanzleien mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen die Verantwortlichen beauftragen können.

Der BSZ e.V. konnte mit der Kanzlei Dr. Späth & Partner eine sehr erfahrene Kanzlei im Bereich Mittelstandsanleihen für die Zusammenarbeit gewinnen, hier wurden seit Jahren mehrere tausend Fälle bearbeitet, z.B:

Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West (mehrere hundert Anleger wurden seit dem Jahr 2006 vertreten).
First Real Estate GmbH: von Dr. Späth & Partner wurden als erster Kanzlei in Deutschland überhaupt hier bereits im Jahr 2009 rechtskräftige Urteile gegen die Hintermänner erstritten
DM Beteiligungen AG: Mehrere hundert Geschädigte wurden seit 2006 vertreten
GlobalSwissCapital AG: ( gerichtliche Erfolge gegen die Vermittler der Anlage)
Solen AG: Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher von der Kanzlei Dr. Späth & Partner wurde in den Gläubigerausschuss gewählt
SIC Processing: ca. 30 Klagen gegen Verantwortliche aus Prospekthaftung im engeren Sinne wurden eingereicht
DEIKON-Hypothekenanleihen: Diverse Klagen und Berufungen laufen

Insgesamt wurden von Dr. Späth & Partner mehr als tausend geschädigte Anleger speziell von Mittelstandsanleihen, also wie bei Getgoods.de, vertreten.

Auch die räumliche Nähe der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner zwischen Berlin und Frankfurt/Oder ist sehr hilfreich für die Interessenbündelung. Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Walter Späth und Dr. Marc Liebscher haben darüber hinaus auch in Frankfurt an der Oder ihr Rechtsreferendariat absolviert und sind daher auch mit den Besonderheit der Justiz in Frankfurt an der Oder (d.h. Staatsanwaltschaft und Gerichte) bestens vertraut.
  • Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Getgoods" anschließen. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum 10.03.2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

Insolvenz der Prime Select AG - mögliche Ansprüche gegen die Anlageberater

Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei meldet, kommt es erneut zu schlechten Nachrichten für die Kunden der Prime Select AG.


Nachdem anfangs monatliche Ratenzahlungen ausgefallen sind, wurde mit Beschluss des Amtsgerichts München vom 16.05.2012 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prime Select AG eröffnet.

Der Schwerpunkt des Geschäftsmodells der Prime Select AG lag im Ankauf von Lebensversicherungen, wobei der Kaufpreis in aller Regel in monatlichen Raten über mehrere Jahre ausgezahlt wird. Dieses Geschäftsmodell des Ankaufs von Lebensversicherungen gegen ratierliche Auszahlung des Kaufpreises über mehrere Jahre ist in den letzten Jahren vermehrt auch bei anderen Lebensversicherungshändlern ins Visier der BaFin geraten. Denn hierbei handelt es sich um eine Vereinbarung zur Überlassung von Geld auf Zeit und damit um die Annahme rückzahlbarer Gelder. Derartige Geschäftsmodelle stellen für gewöhnlich Einlagengeschäfte dar, die nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtig sind.

Darüber hinaus bestand bei der Prime Select AG die Besonderheit, dass die monatlichen Auszahlungsraten einer nachrangigen Darlehensvereinbarung unterliegen, so dass im Falle der Insolvenz - wie hier eingetreten - die Verkäufer möglicherweise erst nach Befriedigung sämtlicher anderer Gläubiger einen Anspruch auf Auszahlung der vereinbarten monatlichen Raten haben. Sofern die Kunden der Prime Select AG von ihrem Anlageberater über diese Nachrangvereinbarung nicht explizit aufgeklärt wurden, hat das Landgericht Heidelberg inzwischen entschieden, dass dies einen Beratungsfehler darstellt, der zu einem Schadensersatzanspruch gegen den Anlageberater führt.

  • Betroffenen Kunden wird daher geraten, den Sachverhalt von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der  BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Prime Select AG gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10. März 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

cllb

Samstag, März 08, 2014

Anlageverluste können ausgeglichen werden!

Es gibt mehr Fälle als Anleger geneigt sind zu glauben, in denen Anlageverluste ausgeglichen werden können. Vielen Anlegern ist es einfach nicht bewusst, dass Verluste bei Kapitalanlagen nicht einfach so hingenommen werden müssen.


Es sind nicht immer eigene scheinbar unvorsichtige Entscheidungen, die zum Verlust geführt haben. Sicher sind nicht alle Verluste erstattungsfähig. Sobald aber der Verdacht aufkommt, dass die Verluste durch Fehlverhalten anderer Personen verursacht sein könnten, ist unbedingt der Rat des Experten einzuholen. Eine sorgfältige Analyse, einschließlich der Bestimmung, wann die Verjährungsfristen ausgelöst werden, ist wesentlich für die Bewertung eines Anspruchs.

Wenn Sie Betroffener eines Verlustes oder drohenden Verlustes aus einer Kapitalanlage sind, ist es wichtig daran zu erinnern, dass Sie in der Regel nicht der einzige Betroffene sind.  Die Raffinesse, mit der potentielle Kapitalanleger geködert werden, sind so ausgefeilt, dass sogar professionelle Anleger getäuscht werden. Es gibt also keinen Grund, darauf zu verzichten, den Anlageverlust auszugleichen. Es ist ratsam, Ihre Situation mit einem erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu besprechen.

Denken Sie aber auch daran, nur weil Sie einen Verlust erlitten haben, bedeutet dies nicht unbedingt, dass er  auch erstattungsfähig ist. Diesen Sachverhalt sollten Sie von einem erfahrenen Fachanwalt überprüfen lassen. Er wird Sie wissen lassen, ob Sie Ihre Verluste erfolgversprechend geltend machen können.

  • Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrechtsspezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Anlage gescheitert was nun?" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaftbeizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 08. März 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Proven Oil treibt Anleger in ein riskanteres Anlagemodell

Die Aufruhr ist groß - so die aktuelle Wirtschaftswoche.  Nach Zusammenschluss von sechs Beteiligungsgesellschaften werden Anlegern weiter die versprochenen Vorabauszahlungen gestrichen! Gesellschafterversammlungen im Juli 2014.


Fragwürdige Geschäftsentwicklungen bei Proven Oil?  Nach Zusammenschluss von sechs Beteiligungsgesellschaften werden Anlegern auch noch die versprochenen Vorabauszahlungen gestrichen! Rund 14.000 Anleger müssen mit der Streichung ihrer versprochenen Vorab-auszahlungen von 12 % p. a. im Jahr 2014 rechnen.

Die „Canadian Oil and Gas InternationalLimited Partnership“ (COGI) enthält insgesamt sechs ehemalige Fondsbeteiligungen

- POC Eins;

- POC Zwei;

- POC Growth;

- POC Growth 2;

- POC Growth 3 Plus

 - POC Natural Gas.

Emittiert wurde diese sechs Beteiligung von dem Berliner Emissionshaus und Tochtergesellschaft des kanadischen Initiators die „Proven Oil Canada Energy Solutions GmbH“ . Sitz ist in Berlin.

Die Erfahrung zweigt, dass Transfers in Pool-Gesellschaften für Kapitalanleger selten eine gute Nachricht sind. So könnte sich auch bei Proven Oil der Verdacht aufdrängen, dass hier Liquiditätslöcher geschlossen werden sollen.

Leider gibt es keine belastbaren Angaben zu den einzelnen Fonds.Die Preisentwicklung ist schwierig einzuschätzen. Die neue Super-Gesellschaft soll mit dem Gesellschaftsvertrag für die Geschäftsführung weitreichende Kompetenzen bekommen. Dann soll frische Liquidität beschafft werden.

Die Kontrolle der Gesellschaften wird immer schwieriger. 

Wie war es gestartet?
Den Verkaufsprospekten zu den jeweiligen Objektgesellschaften ist zu entneh-men, dass quartalsweise Vorabauszahlungen von 12 % der Nominaleinlage p. a. versprochen wurden.

Die Mindesteinlage betrug 10.000,00 Euro zzgl. 5 % Agio.

Die Anleger der Proven Oil beteiligten sich als Direktkommanditisten oder mittel-bar als Treuhandkommanditisten. Investiert wurde in die einzelnen Fondsgesell-schaften, dabei sollte insbesondere in kanadische Gas- und Öl-projekte finanziert werden. Insbesondere verwies die COGI immer wieder darauf, dass es sich dabei um bereits produzierende Gesellschaften handelte, und erweckte auch daher bei den Anlegern den Eindruck, dass es sich hierbei um ein sicheres Investitions-geschäft handeln würde.

Die Anlegerrundschreiben verursachen bei den vielen Anlegern Sorgen. Die Ausschüttungen werden immer unsicherer.

Weil das Geschäftsmodell den Anlegern feste Vorabauszahlungen versprochen hat und diese auch ausgezahlt wurden, kann nicht flexibel auf den Gas- und Öl-markt reagiert werden. Das Geschäftsmodell musste wohl zu einem Liquiditäts-engpass führen. Wie bereits in der Pressemittelung vom 24.02.2014 dargelegt, dürfte sich für die Beteiligung der Anleger insbesondere das möglicherweise zu optimistische Geschäftskonzept der POC als problematisch erweisen. 


Risiken für Anleger der Proven Oil

Nun müssen Anleger grundsätzlich damit rechnen, dass sie bereits erhaltene Ausschüttungen sogar zurückzahlen müssen. Dies ergibt sich aus den gesell-schaftsrechtlichen Regelungen des Fonds. Zudem ist es auch aufgrund von gesetzlichen Regeln so.

Fazit:

  • Betroffene Anleger sollten ihre Ansprüche durch einen erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen. Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "POC - Proven Oil Canada" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaftbeizutreten.
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khsteffDr.

Freitag, März 07, 2014

Proven Oil Canada Fonds - Negative Schlagzeilen aus der Presse

Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB meldet, tragen aktuelle Berichte aus der Presse weiter zur Verunsicherung der Anleger bei.


So ist der Wirtschaftswoche vom 07.01.2013 ein ausführlicher kritischer Bericht über die Geschäftstätigkeit der POC Gruppe zu entnehmen, der auch möglicherweise bestehende zweifelhafte Verbindungen zwischen der Geschäftsführerin Monika Galba und Jürgen Hanne thematisiert. Nach den Recherchen der Wirtschaftswoche betrieb Jürgen Hanne Ende der 1990er mehrere Fonds mit Immobilien aus Ostdeutschland und wurde im Zusammenhang mit diesen Geschäften im Jahre 2001 wegen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe von 1 ½ Jahren verurteilt.

Mit diesem Bericht mehren sich für die Anleger der Proven Oil Canada POC I GmbH & Co. KG (POC) in jüngster Zeit die schlechten Nachrichten. Zuvor war bereits eine umfangreiche Umstrukturierung von POC I GmbH & Co. KG, POC II GmbH & Co. KG, POC Growth GmbH & Co. KG, POC Growth 2 GmbH & Co. KG, POC Natural Gas 1 GmbH & Co. KG sowie POC Growth 3 Plus GmbH & Co. KG erforderlich, um zukünftig die drückenden Kosten der Fonds stemmen zu können. Diese Fondsgesellschaften wurden in die COGI Ltd. Partnership als Master-LP zusammengeführt. Kurz nach dieser negativen Meldung wurde den Anlegern im November 2013 auch noch mitgeteilt, dass die Vorabauszahlungen zukünftig geringer ausfallen würden. Seither vermehren sich die Anfragen verunsicherter Anleger, wie künftig mit der Beteiligung zu verfahren ist.

Wie bereits in der Pressemittelung vom 24.02.2014 dargelegt, dürfte sich für die Beteiligung der Anleger insbesondere das möglicherweise zu optimistische Geschäftskonzept der POC als problematisch erweisen. Dieses sieht vor, durch Beteiligungen an kanadischen Zielgesellschaften, die im Bereich der Öl- und Gasgewinnung tätig sind, Ausschüttungen in Höhe von insgesamt 280 % (inklusive Kapitalrückführung) nach Steuern zu zahlen. Für die Kalkulation ist  gegenwärtig jedoch nicht nur die nicht einkalkulierte Differenz zwischen dem Preis für US-amerikanisches und kanadisches Öl problematisch. Außerdem ergeben sich Schwierigkeiten beim Vertrieb des kanadischen Öls an die Weltmärkte, da das kanadische Pipeline-Netz nicht hinreichend ausgebaut ist.

Anleger sollten berücksichtigen, dass sie in den letzten Jahren Vorabausschüttungen erhalten haben, die bilanzrechtlich möglicherweise keine Gewinne darstellen und deshalb von der Fondsgesellschaft zurückgefordert werden könnten. Viele Anleger wurden jedoch von Seiten ihrer Berater nicht darauf hingewiesen, dass Ausschüttungen, die nicht durch Gewinne gedeckt sind, gegebenenfalls zurückzuzahlen sind und die Anleger in dieser Höhe haften.
  • Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung als auch aus fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt ergeben können, von einer auf kapitalmarktrechtsspezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "POC - Proven Oil Canada" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Bankempfehlungen für lebensältere Anleger mit Schiffsfonds - Was sagen die Gerichte?

Empfiehlt eine Bank einem älteren Anleger, der Geld zur Altersvorsorge anlegen möchte, eine unternehmerische Beteiligung, so haftet sie wegen nicht anlegergerechter Beratung. Dies auch insbesondere dann, wenn der lebensältere Bankkunde mit den Ersparnissen seinen Lebensunterhalt bestreiten will.


So hätte die Volksbank Brackenheim-Güglingen einem lebensälteren Kläger mit dem Anlageziel Altersvorsorge keine Schiffsfonds mit Totalverlustrisiko und unsicheren Ausschüttungen anbieten dürfen. So das Landgericht Heilbronn am Es verurteilte die Volksbank zu einer hohen Schadensersatzleistung inklusive entgangenem Gewinn.

In Beratungsgespächen bei Banken, Sparkassen und Volksbanken sind vielfach geschlossene Immobilienfonds, Schiffsfonds und Lebensversicherungsfonds, als geeignete Altersvorsorgeprodukte empfohlen worden. Die betreffenden lebensälteren Anleger können sich daher unter anderem auf eine fehlerhafte Anlageberatung berufen. Regelmäßig gibt es weitere darüber hinausgehende Pflichtverletzungen, die ebenfalls Gegenstand von Schadensersatzprozessen sind. Nach Feststellung einer Pflichtverletzung muss jedoch über die weiteren nicht mehr entschieden werden.

Im betreffenden Fall hatte der Anleger auf Anraten der Volksbank Brackenheim-Güglingen 2007 mehrere geschlossene Fonds, wie

- die Schiffsfonds MS ,,VEGA SPINELL" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG,

- die FHH Fonds Nr. 36 MS ,,ARIKA" und MS ,,MONZA" GmbH & Co. KG sowie

- die MT ,,King Darwin" Tankschifffahrts GmbH & Co. KG

gezeichnet. Da die Schiffsfonds zu dem Anlageziel "Altersvorsorge" nicht hätten empfohlen werden dürfen, hat das Landgericht Heilbronn die Bank zu Schadensersatz verurteilt. Zugesprochen wurde zudem ein entgangener Gewinn in Höhe von zwei Prozent p.a.

Hier war die Einschaltung eines Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht sinnvoll und die Altersvorsorge wurde gerettet.  Es lohnt sich deshalb fast immer einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu Rate zu ziehen. Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der  BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Anlagen zur Altersvorsorge gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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 Dieser Text gibt den Beitrag vom 07. März 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
khsteffcldre

Donnerstag, März 06, 2014

Anlegerschutzprozesse für Senioren wegen angelegter Altersvorsorge.

Empfiehlt eine Bank einem älteren Anleger, der Geld zur Altersvorsorge anlegen möchte, eine unternehmerische Beteiligung, so haftet sie wegen nicht anlegergerechter Beratung. Dies auch insbesondere dann, wenn der lebensältere Bankkunde mit den Ersparnissen seinen Lebensunterhalt bestreiten will.


Das Kreditinstitut muss die Grundsätze der Bond-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH)  aus dem Jahre 1994 beachten. Danach muss das Bankinstitut die Grundsätze der anleger- und anlagegerechten Beratung berücksichtigen.

Gerade bei vielen Schiffsfonds und Unternehmensanleihen sind diese Grundsätze missachtet worden. Häufig kommt bei den lebensälteren Anlegern das Gefühl auf, dass die Geldanlage sich nicht so entwickelt, wie dies versprochen wurde. Dann sollte der Senior mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht klären, ob eine Schadenersatzklage sinnvoll ist.

Bei den Provisionen wurden die Anleger häufig nicht vollständig informiert. Mitarbeiter von Banken, Sparkassen und Volksbanken sowie freie Berater müssen ihre Kunden über jede Provision informieren - bei freien Beratern erst ab 15 % Provision. Der Senior muss wissen, was das Bankinstitut vom Fondsemissionshaus  bekommt.

  • Es lohnt sich deshalb fast immer einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu Rate zu ziehen. Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der  BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Anlagen zur Altersvorsorge gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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  Foto Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Claudia Dreßler               

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Mittwoch, März 05, 2014

Deutsche ETP GmbH & Co Immobilien II KG. : BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen

Die Rückzahlung der Einlage ist nach dem Auslaufen des Mezzanine-Darlehens zum 31.12.2011 offen. Was passiert nun? Die Darlehennehmerin als Objektgesellschaft hält als einigen Geschäftszweck 505 Wohnungen und 21 Gewerbeeinheiten. Ist eine Insolvenz möglich?


Die Darlehennehmerin als Objektgesellschaft hält als einzigen Geschäftszweck 505 Wohnungen und 21 Gewerbeeinheiten. Ist eine Insolvenz möglich? Die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft soll sehr angespannt sein.

Bei wallstreet-online.de ist die Deutsche ETP GmbH & Co Immobilien II KG Thema. Es geht um die Zusagen von Zinszahlungen vom Geschäftsführer Hans Peter Eger. Machen Sie sich selbst ein Bild.

Wenn der Anleger nun unvoreingenommen an die Angelegenheit herangeht, wird er feststellen, dass bei der Firma. firmenwissen.de  einige Daten über die Deutsche ETP GmbH & Co Immobilien II KG vorliegen. An Kennzahlen sind die Jahresabschlüsse 2009 und 2010 veröffentlicht. Ein Blick in den Bundesanzeiger.de  zeigt, dass der Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 25.08.2009 bis zum 31.12.2009 am 7.4.2011 veröffentlicht wurde. Der Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010 wurde am 24.9.2012 veröffentlicht. Seitdem ist nichts mehr veröffentlicht.

Nur anhand eines aktuellen Jahresabschlusses kann der Kapitalanleger sich ein Bild über das Unternehmen machen.

Die Gesellschaft hat im ANHANG

- Aussagen zu § 19 Abs. 2 Satz 1 Insolvenzordnung gemacht.

- zu den Grundstücken gemacht.

Die Gesellschaft ist wirtschaftlicher Eigentümer der bilanzierten Grundstücke. Die Umschreibung der Grundstücke auf die Gesellschaft ist bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses im Grundbuch noch nicht erfolgt.

Anleger sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht beraten lassen, wie die Ansprüche zu sichern sind. Eine Klage wurde bei AG Charlottenburg geführt und positiv für die Anleger entschieden.

Die Deutsche ETP GmbH & Co Immobilien II KG ist in Berufung gegangen. Die Berufung wurde am 22.1.2013 zurückgenommen. Die Zurücknahme der Berufung hat den Verlust des Rechtsmittels Berufung zur Folge ( § 516 Abs. 3 ZPO).

Die Anleger der Unternehmensanleihe müssen handeln und sich durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten lassen. Schnell müssen die Interessen der Anleger gebündelt werden.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der  BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Deutsche ETP GmbH & Co Immobilien II KG  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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