Freitag, Dezember 07, 2012

Berichtstermin im Insolvenzverfahren der Deikon GmbH - BSZ e.V. bündelt geschädigte Anleihegläubiger

Am 05.12.2012 fand in den Räumen des Amtsgerichts in Köln der Berichtstermin des Insolvenzverwalters Dr. Ringstmeier zur Insolvenz der Deikon GmbH statt.


Neben den Vertretern der Banken nahmen vor allem betroffene Inhaber der  börsennotierten Hypothekenanleihen (SIN DE000AOEPM 07, WKN AOEPMO und ISIN DE000AOJQAG2, WKN AOJQAG, sowie der SIN DE000A0KAHL9, WKN A0KAHL) der Deikon GmbH (vormals Boetzelen) statt. Auch BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. André Gerhard Morgenstern LL.M. (taxation) von der auf das Bank- und Kapitalmarkt-, sowie Steuerrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Dr. Morgenstern & Kollegen vertrat die Interessen geschädigter Anleihegläubiger.

Die Versammlung wurde von der zuständigen Rechtspflegerin Frau Wittiger geleitet. Der Insolvenzverwalter Herr Dr. Ringstmeier selbst stand den Gläubigern für ihre Fragen zur Verfügung. Laut offizieller Mitteilung der Insolvenzschuldnerin wurde hierbei folgendes verlautbart: (Quelle: Deikon GmbH i.L. Ad hoc Mitteilung vom 04.12.2012)

Der Insolvenzverwalter strebt an, das Immobilienportfolio der DEIKON GmbH i.I. im Einvernehmen mit den grundpfandrechtlich gesicherten Gläubigern insgesamt zu veräußern.

Der Insolvenzverwalter kann gegenwärtig naturgemäß die Höhe des zu erwartenden Verwertungserlöses nicht prognostizieren. In dem Bericht zur Gläubigerversammlung wird - entsprechend einer fachkundigen Plausibilisierung der Immobilienwerte durch eingeschaltete Berater - ein Wert und damit ein möglicher Veräußerungserlös in Höhe von EUR 175 Mio. zugrunde gelegt. Dieser Wert ist auch in die (Insolvenz-)Eröffnungsbilanz zum 28. September 2012 übernommen worden. Die Insolvenzeröffnungsbilanz ist vorläufig, ungeprüft und unverbindlich.

Diesen Veräußerungserlös als realisiert unterstellt, könnte auf die vorgenannten Unternehmensanleihen (nach Abzug anfallender Kosten sowie der Befriedigung der erstrangig gesicherten Darlehensgläubiger (immobilienfinanzierende Kreditinstitute)) eine Gesamtbefriedigung in Höhe von ca. 40 % des Nominalwerts der Anleihen entfallen. Bei einem Veräußerungserlös in Höhe von EUR 160 Mio. könnte nach derzeitigem Stand mit einer Gesamtbefriedigung der vorgenannten Unternehmensanleihen in Höhe von ca. 20 % des Nominalwerts der Anleihen zu rechnen sein.

Diese Gesamtbefriedigung umfasst sowohl die Erlöse aus der Sicherheitenverwertung, als auch die Befriedigung im Rahmen der Insolvenzquote.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vorgenannten Quotenerwartungen - je nach tatsächlicher Entwicklung und dem Wegfall einzelner oder mehrerer Prämissen bzw. dem Hinzutreten einzelner oder mehrerer bislang unberücksichtigter Umstände - stark schwanken können. Es ist insbesondere nicht ausgeschlossen, dass sich die vorgenannten Quotenerwartungen erheblich - bis auf niedrige einstellige Prozentzahlen und ggf. sogar auf Null - reduzieren.

Der Berichtstermin zeigt, dass eine Schadenskompensation allein über das Insolvenzverfahren nicht möglich sein wird, daher sollten Anleger auch unbedingt mögliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen. BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. André Gerhard Morgenstern hierzu: "In seinem Vortrag hat der Insolvenzverwalter auf Nachfrage die anwesenden Gläubiger insbesondere darauf hingewiesen, dass eventuell mögliche Ansprüche gegen den Treuhänder der Anleihen nicht durch ihn geltend gemacht werden könnten. Hieraus resultierende Ansprüche würden Individualschäden darstellen, zu deren Geltendmachung nur der einzelne Anleger berufen wäre. Wir prüfen daher mögliche Schadensersatzansprüche gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. André Gerhard Morgernstern

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 07. Dezember  2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

MONTRANUS MEDIENFONDS: mit Erfahrung zum Erfolg - Prozessfinanzierung ermöglicht Klagen ohne Risiko

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte betreut mittlerweile über fünfhundert Gesellschafter der Medienfonds MONTRANUS I bis III. Dies ist das Ergebnis intensiver und beharrlicher Arbeit über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren. Dabei haben die Anwälte der Kanzlei eine Vielzahl obsiegender Urteile erstritten und zudem für ihre Mandanten mittels gerichtlicher Vergleiche Kompensationszahlungen in Millionenhöhe erreicht.


Aktuelle wirtschaftliche Situation

Die wirtschaftliche Situation der Fonds ist nach wie vor enttäuschend. Die Ausschüttungen bleiben bei allen drei Fonds weit hinter den Prognosen zurück. Auch die in Aussicht gestellten Schlussausschüttungen werden den bereits eingetretenen wirtschaftlichen Schaden nur teilweise kompensieren können. Im Klartext: Die betroffenen Anleger werden einen erheblichen Teil des eingesetzten Kapitals abschreiben müssen.

Gute Erfolgsaussichten

Dennoch ist die enttäuschende wirtschaftliche Entwicklung kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken. Die Erfolgsaussichten, den Schaden über den Rechtsweg zu beheben, sind nämlich gut. Die vielen Urteile sowohl gegen die finanzierende Bank als auch gegen beratende Sparkassen belegen die Erfolgsaussichten eindrucksvoll. Ein Fall konnte zwischenzeitlich sogar erfolgreich vor dem Bundesgerichtshof abgeschlossen werden.

Was ist zu beachten?

Wer seine Verluste von der finanzierenden Bank ersetzt haben will, sollte nicht zu lange warten. Der in diesem Fall mögliche verbraucherrechtliche Widerruf verjährt zwar nicht. Es werden aber zunehmend Stimmen laut, wonach das Widerrufsrecht verwirkt sein könnte, wenn der Widerruf erst längere Zeit nach der Rückzahlung des Darlehens erklärt wird. So hat jedenfalls das OLG Köln am 25.01.2012, Az. 13 U 30/11, bei einem anderen Medienfonds, der ähnlich konzipiert ist wie die MONTRANUS Fonds, entschieden.

Bedeutung für MONTRANUS II

Bedeutung erlangt diese Entscheidung aktuell für den Fonds MONTRANUS II. Die Fremdfinanzierung dieses Fonds läuft am 20. Dezember 2012, also in wenigen Wochen, aus. Es ist damit zu rechnen, dass die finanzierende Bank sich bei zunehmendem Zeitablauf zwischen Darlehenstilgung und Widerruf auf Verwirkung berufen wird. Allen MONTRANUS II Anlegern wird daher dringend empfohlen, möglichst zeitnah die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

Prozessfinanzierung

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte arbeitet mit einer Prozessfinanzierungsgesellschaft zusammen, die sich bereit erklärt, die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen aus den Beteiligungen MONTRANUS II und III zu finanzieren. Die Einschaltung einer solchen Gesellschaft ermöglicht den betroffenen Anlegern ein gerichtliches Vorgehen ohne eigenes Kostenrisiko. Es bietet sich für alle Anleger an, welche dem schlechten Geld kein Gutes hinterher werfen wollen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen in Film und Medienfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Montranus Medienfonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 07. Dezember 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Filesharing : Bei angeblichen Urheberrechtsverletzungen nicht vorschnell zahlen!

Der Inhaber eines Internetanschlusses muss nur dartun dass er nicht als Täter einer Urheberrechtsverletzung in Betracht kommt, beweisen muss ER dies nicht!


Das Landgericht Düsseldorf legte in seiner Entscheidung die vom BGH festgestellte Entlastung eines angeblichen Urheberrechtsverletzers im Bereich der sekundären Beweislast zugrunde. (Vergleiche BGH NJW 2010, Seite 2061 = GRUR 2012, 633).

Hiernach reicht es aus, wenn ein angeblicher Verletzer einen Sachverhalt substantiiert vorträgt, aus dem sich ergibt, dass er für angebliche Verletzungen von Urheberrechten Dritter nicht in Betracht kommt.

Wenn jemand nachvollziehbar vortragen kann, dass er aus gewissen Gründen nicht dafür verantwortlich ist, dass angeblich von seinem Internetanschluss über seine IP Nummer z.B. Musikdateien in größerem Umfang  zum kostenlosen Download und somit widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht wurden, dann scheidet seine Haftung aus.

LG Düsseldorf, Urteil vom 21.03.2012, Az. 12 O 579/10

Über diese Entscheidung informiert Sie unser auf Internetrecht spezialisierter Vertragsanwalt Dirk Witteck. Die BSZ e.V. Vertragsanwälte können Sie kompetent beraten und Ihnen bei Ihrer Rechtsverteidigung weiterhelfen. Unternehmen Sie vor einer entsprechenden Beratung nichts selbst, sondern lassen Sie sich erst beraten

Wer also von einer Abmahnkanzlei aufgefordert wird, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, verbunden mit einer Vergleichszahlung in einem 3 oder 4- stelligen Bereich, kann sich für weitere Informationen und Hilfe durch fachkundige Rechtsanwälte dem BSZ ® e.V. Aktionsbündnis  "Abmahnung" anschließen.

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Donnerstag, Dezember 06, 2012

Britische Leben I: Lebensversicherungsfonds steuern in die Krise!

Ausschüttungen hinken den Prognosen bei weitem hinterher! Als die Anleger den "Britische Leben I" von König & Cie. Gezeichnet haben, hatten Sie sicher andere Erwartungen: bis heute hätten 16,04 % des Kommanditkapitals ausgeschüttet werden sollen - faktisch waren es nur 1,6 %!


Bereits im Jahr 2003 hatte die Allianz für den deutschen Bereich im Geschäftsbericht für 2002 mitgeteilt, dass aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus auf den Rentenmärkten die Überschussbeteiligungen deutlich zu senken waren, da nach dem Einbruch der Börsen nicht mehr damit zu rechnen war, dass die Verluste durch Aktienkursgewinne ausgeglichen werden können. Ebenso reagierte die Victoria Versicherung in ihrem Geschäftsbericht für 2002.

Eine stark abgeschwächte Konjunktur und eine hohe pessimistische Grundhaltung gegenüber der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung hatten für starke Kurseinbrüche auf dem Aktien- und Rentenmarkt gesorgt.

Seit dem Ende des 2. Weltkriegs geschah es zum ersten Mal, dass mit der Aktienlage drei Jahre hintereinander eine Negativgesamtrendite erzielt wurde. (Victoria Geschäftsbericht 2002, S. 23). Im August 2002 war in Focus Money bereits zu lesen, dass außer den Garantien nichts mehr sicher war, und die Gewinnbeteiligungen lediglich eine variable Hochrechnung darstellten.

Spätestens seit der Darstellung im "Spiegel" am 24.02.2003 war klar: fast alle Lebensversicherer hatten ihre Überschussbeteiligungen für 2003 massiv gesenkt.

Davon ließen sich aber die Initiatoren nicht abschrecken, obwohl sie sich der negativen Marktentwicklung sehr genau bewusst waren! Auch der Fonds Britische Leben I Fonds wurde zu einem Zeitpunkt aufgelegt, als der Markt bereits in einer Abwärtsentwicklung war. In keinem Prospekt findet sich aber hierzu ein Hinweis!

Von attraktiven Wertzuwächsen kann leider keine Rede sein, und diese Entwicklung hätte den Initiatoren des Fonds Britische Leben I bekannt sein müssen bzw. war ihnen bekannt.

Die Zusatzrisiken für Fonds, die in britische Lebensversicherungen investierten, ergaben sich daraus, dass in Großbritannien die Renditen von Wertpapieren abhängig von der Inflationsrate sind. Diese Inflationsrate lag lange höher als in Deutschland. Auch diese Umstände waren damals schon bekannt, der Anleger erfuhr davon aber nichts.

Den Anlegern des Fonds Britische Leben I droht der Verlust des gesamten Kapitals! Der Fonds verfügt über ein Volumen von ca. 72,9 Millionen Euro. Davon wurden über die Anleger rund 35 Millionen Euro als Eigenkapital eingesammelt, der Rest wurde finanziert. Der Fonds wurde im Jahr 2004 aufgelegt und im Jahr 2006 platziert. Für das Jahr 2018 ist die Auflösung des Fonds vorgesehen. Damals wurde mit hohen Auszahlungen an die Anleger von insgesamt ca. 240 % geworben; ab 2008 sollten regelmäßige Ausschüttungen in Höhe von geplanten 10 % p.a. erfolgen. Angebliche Sicherheit sollte durch eine strenge behördliche Aufsicht der Versicherungsgesellschaften und gesetzlich geschützte Deckungsstöcke bestehen.

Ausschüttungen gab es konkret nur im Jahr 2008, danach nicht mehr. Von Monat zu Monat steigt das Risiko, dass die Kapitalanleger am Ende ganz leer ausgehen. Der britische Aktienindex ist im Jahr 2008 um 45 % eingebrochen und zog erhebliche Verluste der fünf größten Versicherer mit sich.

Vorgeschlagene Sanierungskonzepte sollten die Anleger gut prüfen, bevor sie schlechtes Geld dem guten hinterherwerfen.

Bis auf wenige Ausnahmefälle sind bei geschlossenen Fonds die angedachten Sanierungskonzepte meistens nicht in der Lage, die Fondsgesellschaften dauerhaft zu stabilisieren. Die Fondsanleger sollten auch bedenken, dass ein Insolvenzverwalter von ihnen die erhaltenen Ausschüttungen zurückfordern kann.

Bei britischen Versicherungen gibt es in der Regel keine dem deutschen Garantiezins vergleichbare Absicherung. Der Schlussbonus und Fälligkeitsbonus in der britischen Lebensversicherung sind dem Schlussgewinnanteil der deutschen Versicherung vergleichbar - beide Boni sind nicht garantiert, sondern hängen vom wirtschaftlichen Ergebnis der Versicherungsgesellschaft ab. Bei den Briten wird nach Ablauf eines jeden Jahres für dieses Jahr eine Gewinnbeteiligung ermittelt, die theoretisch auch bei Null liegen kann. Der Spielraum der britischen Versicherungen entsprach dem des Aktienmarktes - also deutlich mehr als bei deutschen Versicherungen. Intransparent wird die Gewinnentwicklung bei den britischen Lebensversicherungen durch das sog. "Smoothing". Soll heißen: in guten Geschäftsjahren können die britischen Versicherer einen Teil des Ertrags für schlechte Zeiten zurückstellen. In welchem Umfang sie dieses jedoch tun, bleibt ihnen überlassen, hier gibt es weder eine brancheninterne noch eine staatliche Kontrolle.

Das Risiko eines Totalverlustes ist durch die bekannt schlechte Entwicklung in greifbare Nähe gerückt.


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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Inge Rötlich

Dieser Text gibt den Beitrag vom 06. Dezember 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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Postbank (Finanzberatung) AG: Geschädigte schließen sich dem BSZ e.V. an!

Fachanwalt: "Betroffene wurden über Identität der Berater bewusst getäuscht". BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte reicht erste Klagen auf Rückabwicklung in Höhe von über 330.000,- Euro  ein. Gute Chancen für Geschädigte. Eile ist geboten, es droht Verjährung!


Die Postbank bzw. deren Tochtergesellschaft Postbank Finanzberatung AG steht weiterhin im Kreuzfeuer der Kritik. Nachdem inzwischen 25 geschädigte Anleger gegen den Vorstand der Postbank Finanzberatung AG Strafantrag wegen gewerbsmäßigen Betrugs bei der Staatsanwaltschaft Hannover gestellt haben, weil Anleger sich grob getäuscht fühlen, weil die Bankberater der Postbank Finanzberatung AG ihnen risikoreiche Anlagen verkauft haben sollen, obwohl sie eine sichere Anlage wünschten, wird nun z.B. im Hessentageblatt vom 06.12.2012 ein ehemaliger Berater der Postbank Finanzberatung AG mit den Worten zitiert, dass es sich bei der Postbank Finanzberatung AG um die größte Drückerkolonne Deutschlands gehandelt haben soll. Auch wird in dem Artikel erwähnt, dass die Postbank den Zugang zu den Konten durch Mitarbeiter der Postbank Finanzberatung AG ausdrücklich zugelassen haben soll.

Inzwischen haben sich zahlreiche Postbank-Finanzberatung AG-Opfer beim BSZ e.V. angemeldet, so dass die BSZ e.V:-Vertrauensanwälte die Fälle inzwischen prüfen konnten.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu:
"Schlimmer noch: Unserer Ansicht nach wurden zahlreiche Betroffene über die Identität ihrer Berater bewusst getäuscht. Viele Geschädigte schildern uns, dass sie davon ausgegangen sind, von Mitarbeitern der Deutschen Postbank AG beraten worden zu sein und eben gerade nicht von deren Tochtergesellschaft, der Postbank Finanzberatung AG. Auf  uns vorliegenden Visitenkarten von Mitarbeitern steht teilweise ausdrücklich nicht "Postbank Finanzberatung AG", sondern im Gegenteil "Postbank Vermögensberatung", so dass man hier davon ausgehen konnte, dass es sich um eine Abteilung der Postbank handelte. Auch waren in einigen Fällen, die wir betreuen, Mitarbeiter der Deutschen Postbank auch ausdrücklich für die Postbank Finanzberatung AG tätig, ohne dies den Kunden zu schildern. Die Anleger wurden daher teilweise bewusst im Glauben gelassen, dass sie von einem Mitarbeiter der Deutschen Postbank beraten wurden," so Dr. Späth. 

Dr.  Späth von Dr. Späth Rechtsanwälte kann bestätigen, "dass die Berater der Postbank Finanzberatung AG oftmals älteren Anlegern wie Rentnern, die teilweise zum Beratungszeitpunkt bereits über 70 Jahre alt waren, ihr Geld sicher zur Altersvorsorge anlegen wollten, teilweise spekulative Beteiligungen wie Schiffsfonds, wie z.B. Reefer-Flottenfonds, Spielfonds, geschlossene Immobilienfonds, Private Equity-Fonds, vermittelt haben."

Dr. Späth Rechtsanwälte haben daher in den letzten Wochen bereits Klagen gegen die Deutsche Postbank AG und deren Tochtergesellschaft, die Postbank Finanzberatung AG, in Höhe von über 330.000,- Euro eingereicht, weitere Klagen werden folgen. Begehrt wird die vollständige Rückabwicklung der Beteiligung.

In einem gegenwärtigen Fall, in dem am 26.11.2012 Klage mit einem Streitwert in Höhe von ca. 52.000,- Euro eingereicht wurde, wurde der dortigen Anlegerin, die in ihrem Risikoprofil ihre Risikobereitschaft ausdrücklich mit "konservativ" angab, ein Schiffsfonds, sowie ein Gamefonds vermittelt, die nach Ansicht von Dr. Walter Späth als spekulativ zu bezeichnen sind.

Rechtsanwalt Dr. Späth: "In den bisher von uns betreuten Fällen sehen wir gute Schadensersatzchancen für die geschädigten Anleger, da die Beratung oftmals nicht anleger- und objektgerecht war und sogar eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vorliegen könnte."

Doch Eile ist geboten: "In diversen Fällen, was immer im Einzelfall geprüft werden muss droht bereits zum Jahresende 2012 Verjährung. Zwar hat der Anleger drei Jahre kenntnisabhängig Zeit, um seine Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Allerdings gehen Gerichte in letzter Zeit verstärkt dazu über, sofern der Anleger z.B. in Geschäftsberichten über die negative Entwicklung informiert worden ist oder Ausschüttungen reduziert werden, bereits ab diesem Zeitpunkt sog. "grob fahrlässige" Unkenntnis anzunehmen, so dass bereits ab diesem Zeitpunkt die Verjährung ins Laufen gebracht werden kann."

Da somit zahlreiche Ansprüche zum Jahresende zu verjähren drohen, sollten geschädigte Anleger umgehend handeln.
Geschädigte der Deutschen Postbank AG sowie der Postbank Finanzberatung AG haben somit gute Gründe, sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft Postbank (Finanzberatung) AG anzuschließen.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

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WGF-Anleihen: Anleger in Sorge, Betroffene melden sich beim BSZ e.V. an!

Aussetzung vom Börsenhandel an der Börse Düsseldorf! Anleger sollten Entwicklung sorgfältig beobachten und mögliche Schadensersatzansprüche prüfen


Seit dem 03.12.2012 sind sechs Anleihen der WGF-Finanzgruppe nicht mehr über die Börse Düsseldorf handelbar, Anleger können ihre Anleihen daher zur  Zeit nicht an der Börse verkaufen. Grund ist laut Börse Düsseldorf das Fehlen eines testierten Jahresabschlusse der WGF AG für das Geschäftsjahr 2011. Hier hatte das Unternehmen eine letzte Nachfrist bis zum 30. November 2012 erhalten, auch dieser Termin konnte offenbar nicht eingehalten werden.

Auf der Homepage der WGF wird mitgeteilt, dass die Veröffentlichung des Jahresabschlusses am 10.12.2012 zu erwarten sei. Für BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von der Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte ist die Nichtvorlage des Jahresabschlusses "ein schlechtes Zeichen. Unter Umständen könnte dies ein Zeichen dafür sein, dass die wirtschaftliche Situation schlechter ist als bisher angenommen," so Dr. Späth.

WGF hatte bereits im Jahr 2010 in seinem Kerngeschäftsfeld, dem Immobilienhandel, Verluste erlitten.  Anleger sollten die weitere Situation bereits jetzt genau beobachten und ggf. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfen.

Am 14. Dezember wird auch die Anleihe WGFH06 mit einem Platzierungsvolumen von ca. 43 Mio. Euro zur Rückzahlung fällig, hier sollten Anleger unbedingt genau überwachen, ob die Auszahlung rechtzeitig erfolgt.

Betroffene WGF-Anleger können sich dem BSZ e.V. anschließen.

Der BSZ e.V. konnte mit der Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte eine Kanzlei für die Zusammenarbeit gewinnen, die schon seit über 10 Jahren im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig ist und hierbei in großem Umfang mit Anleihen beschäftigt ist (z.B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN biostrom), vertreten wurden hierbei über 1000 Anleger, die Verluste mit Anleihen erlitten haben.

  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "WGF-Anleihen" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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drwspä

BEMA/ OSPA: Die Ostseesparkasse verliert. Sie muss Anleger entschädigen.

Die Nachricht schlechthin für BEMA-Anleger. Mehrere Gerichte entlasten die Geschädigten. Die Ostseesparkasse hat keinen Rückzahlungsanspruch und muss die BEMA-Anleger auch noch entschädigen. Eine Infomation der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  Rechtsanwalt Andreas Köpke und Rechtsanwalt Matthias Gröpper.


Die Anleger der BEMA Beteiligungs- und Investitonsgesellschaft mbH können Mut schöpfen. Mehrere Gerichte wiesen die Forderungen der Rostocker Ostseesparkasse (OSPA) gegen BEMA-Geschädigte ab.  Und wendeten das Blatt.

Die Sparkasse finanzierte in vielen Fällen den Kaufpreis für die atypisch stillen Beteiligungen der BEMA. Vor einiger Zeit begann sie, die Anleger auf Rückzahlung der Kredite in Anspruch zu nehmen. Weil die Betroffenen die Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllen konnten, die Beteiligungen weitestgehend wertlos sind und nicht mehr als Sicherheit für die Kredite verwendet werden konnten. Und verlor.

Das Gericht stellte in dem Fall fest, dass die BEMA und die OSPA beim (kreditfinanzierten) Verkauf der Beteiligungen institutionell zusammengewirkt haben. Deshalb muss sich die OSPA Fehlleistungen der BEMA und des Vertriebs zurechnen lassen. Zudem stellte ein Gericht fest, dass der Verkaufsprospekt der BEMA (in dem Fall die sechste Auflage, die Verfasser) irreführend gewesen ist und die BEMA Anleger durch die Verwendung des Prospekts arglistig getäuscht hat. Ein ganz schwerer Vorwurf, meint der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Vertrauensanwalt Andreas Köpke: "Das sieht so aus, als wenn viele BEMA-Anleger wissentlich falsch informiert wurden und so zum Beitritt zur Gesellschaft verleitet wurden. Das kann auch strafrechtliche Folgen für die Unternehmensverantwortlichen haben."

Zudem scheinen viele Anleger nach der Einschätzung des BSZ e.V. Vertrauensanwalts Matthias Gröpper nicht auf die dramatischen Risiken der Beteiligungsform "atypisch stille Beteiligung" hingewiesen worden zu sein: "Wir haben uns auf die Vertretung der BEMA-/ OSPA-Geschädigten spezialisiert , vertreten mittlerweile weit über hundert Betroffene und haben aus den Gesprächen mit den Geschädigten den Eindruck gewonnen, dass denen die Beteiligungen in den meisten Fällen als risikolose Altersvorsorge vermittelt wurde; die wurden nicht auf das Ausschüttungs-, Verlust und Kreditrisiko hingewiesen. Fast schon kriminell. In den meisten Fällen folgen daraus weitgehende Schadensersatzansprüche. Die Betroffenen können das eingesetzte Kapital zurückfordern und die Freistellung von den Kreditverbindlichkeiten verlangen."

Und noch etwas. Die Betroffenen sollten schnell handeln. In einigen Fällen droht die Verjährung der Ansprüche zum Jahresende. Und verjährte Ansprüche können nicht mehr durchgesetzt werden. Deshalb raten die Rechtsanwälte allen Anlegern, sich möglichst kurzfristig an einen auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden und alle in Betracht kommenden Ansprüche prüfen zu lassen. Mit guten Erfolgsaussichten.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "BEMA" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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bgks

Mittwoch, Dezember 05, 2012

Commerzbank: vom Saulus zum Paulus?


Versuch der Commerzbank, mit einer Werbeaktion ihr beschädigtes Image aufzupolieren.


Die Commerzbank versucht offensichtlich, ihr beschädigtes Image mit einer –interessanten Werbeaktion wieder auf Vordermann zu bringen. Anzusehen unter:


Nachdem die Commerzbank dieses Jahr verkündet hatte, sich aus dem Neugeschäft bei  Schiffsfonds zurückzuziehen, bedeutet dies aber noch lange nicht, daß die Kunden, die bei der Commerzbank falsch beraten worden sind, ohne weiteres ihr Geld wieder erhalten.

Auf dem Hansa-Forum am 15. November 2012 in Hamburg, welches unter dem Motto "Deutsche Schiffahrt im Netz von Banken, Märkten und Politik" stand, wurde schnell klar, daß im 5. Jahr der Krise seit 2008, so schreibt es die Fondszeitung, "die Zeit für Selbstdarsteller vorbei sei."

Die Bestandsaufnahme ist katastrophal: jeder 10. Schiffs-Fonds ist insolvent. Der Höhepunkt der Pleitewelle ist dabei aber noch lange nicht erreicht! In drei Jahren werden nach Darstellung der Fondszeitung in der Ausgabe 24/12 insgesamt 500 Insolvenzen erwartet.

Finanzierungspools haben bei vielen maroden Fondsgesellschaften keine Lösung gebracht und das Anleger nicht gerettet, sondern darüber hinaus noch mehr Geld verbrannt.

Die Commerzbank verfügt noch über 20 Milliarden im Schiffsportfolio. Die Fondszeitung berichtet, daß es bis 2016 noch 14 Millionen sein sollen. Ein mutiges Ziel.

Selbsterkenntnis ist der erste Weg zur Besserung. Aber auch die Commerzbank hat auf Grundnahrungsmittel spekuliert. Ist die Reue echt, oder steht der Bank das Wasser einfach nur bis zum Hals?

Und wer, wie die Commerzbank in diesem Spot, beschreibt, daß in Zukunft die Berater nicht dafür belohnt werden sollen, wenn sie möglichst viele Verträge verkauft haben, sondern dann, wenn die Kunden zufrieden sind, gibt explizit zu, daß das bislang genau so gelaufen ist!

Häufig hat die Commerzbank Rentnern geraten, ihr vorher sicher angelegtes Geld in geschlossene Fonds zu investieren, oft in Schiffs-Fonds. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind geschlossene Fonds grundsätzlich nicht für die Altersvorsorge geeignet – aber gerade alten Leuten wurden solche Fonds von der Commerzbank als sichere Anlage angepriesen.

Wer den Spot der Commerzbank gesehen hat, sollte sich auch noch folgenden Spot des "Spiegels" zu Gemüte führen:


Wäre die Reue echt, würde die Commerzbank ein anderes Konzept fahren, um geschädigten Anlegern zu ihrem Geld zu verhelfen. Stattdessen werden die Anleger, die oft schon lange im Rentenalter sind, auch noch gezwungen, ein Gerichtsverfahren einzuleiten. Jeglicher Kommentar dazu erübrigt sich eigentlich!

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft  „Commerzbank“ anschließen.

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driröt

KS-Index-Immofonds: Siegle legt Geständnis ab und geht für 4 ½ Jahre ins Gefängnis

Siegle legt überraschend doch noch Geständnis ab. Damit Verkürzung des Prozesses und Urteil: 4 ½ Jahre Haft!


Bereits mehrfach haben wir an dieser Stelle über den Prozeß gegen Karl Siegle berichtet. Das Verfahren war zunächst mit vielen Verhandlungstagen bis Ende März 2013 angesetzt, viele Zeugen waren - mangels eines Geständnisses des Angeklagten - geladen.

Nun hat der Angeklagte wider Erwarten doch ein Geständnis abgelegt, so dass ein Urteil relativ schnell gesprochen werden konnte: wegen gewerbsmäßigen Betrugs mit einer Schadenshöhe von insgesamt 8,5 Millionen Euro verurteilte das LG Konstanz Karl Siegle zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren, wobei das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Zwischen 1993 und Anfang 2009 betrog der Verurteilte mehr als tausend Kleinanleger. Er bot Kapitalanlagen mit einer Laufzeit von 10 Jahren an, die Renditen sollten dabei zwischen 5 und 8 % liegen.

Schon frühzeitig war eigentlich klar, dass der Erlös die hohen Vermittlerprovisionen nicht abdecken konnte. Das System funktionierte eigentlich so von Anfang an, was dem Verurteilten auch nach Ansicht des Landgerichts klar gewesen sein muss.

Die Gelder verwendete K. Siegle teilweise für den Erwerb eigener privater Immobilien in der Schweiz, auf Gran Canaria usw. Zwischenzeitlich sind diese aber versteigert oder belastet.

So zeigte K. Siegle nun wenigstens jetzt nach langer Zeit die schon lange vermisste Reue und bedauerte sein kriminelles Verhalten.

Vermissen lässt die Staatsanwaltschaft aber in dem ganzen Verfahren, dass nur die Straftaten hinsichtlich des KS-Index-Immofonds zur Anklage kamen. K. Siegle betrieb schließlich ein ganzes Firmengeflecht, angefangen von der Capitalplan GmbH über zahlreiche andere Firmen, und legte unter anderem auch noch die Fonds "Grundertragfonds" (GEF) sowie "Grundertraggemeinschaft "GEG" auf. Auch diesbezüglich sind die Anleger um ihr Geld geprellt worden. Nicht ersichtlich ist, ob die Staatsanwaltschaft deshalb noch ermittelt und weitere mögliche Straftaten des K. Siegle zur Anklage bringt. Leider konnten nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Konstanz keine Vermögenswerte gesichert werden.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft KS Index Immofonds anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 05. Dezember 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
driröt

Medico 29: Erfolg gegen Bonnfinanz!

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Rötlich Rechtsanwälte erstreitet beim LG Gera Schadensersatz für Anleger!


In dem von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Dr. Rötlich Rechtsanwälte Fachanwälte erstrittenen Urteil vom 27.11.2012 hat die 2. Zivilkammer des Landgerichts Gera die Bonnfinanz Aktiengesellschaft für Vermögensberatung und Vermittlung zum Schadensersatz und damit zur Rückabwicklung der Beteiligung an den Medico Fonds Nr. 29verurteilt.

Im zugrunde liegenden Fall wurde dem Kläger von den Anlageberatern der Bonnfinanz AG eine Beteiligung an  Medico Fonds Nr. 29 empfohlen.

Das Landgericht Gera bejaht selbstverständlich das Vorliegen eines Beratungsvertrages. Als Zeugen wurde die Ehefrau des Klägers sowieso der damalige Berater vernommen. Der Berater hatte nach der Überzeugung des Gerichts dem Kl. die Geldanlage nahe gebracht, obwohl er mehrfach danach gefragt hatte, ob es keine Risiken gäbe.

Die Aufklärungs- und Beratungspflichten wurden im entschiedenen Fall nicht hinreichend erfüllt.

Der Berater hätte, so das Landgericht Gera, darauf hinweisen müssen, dass es sich um eine unternehmerische Beteiligung handelt, die mit einem Verlustrisiko einhergeht. Nach der Beweisaufnahme sah es das Landgericht Gera als erwiesen an, dass dem Kläger nicht gesagt worden war, dass er erhaltene Ausschüttungen evtl. würde zurückbezahlen müssen.

Selbst wenn nur ein Anlagevermittlungsvertrag zustande gekommen wäre, was nach dem Landgericht Gera nicht der Fall war, hätte der Berater über die Risiken aufklären müssen. Die Beratungsfehler waren nach Ansicht des Landgerichts Gera auch kausal für den Schaden. Der Kläger kann sich auf den Grundsatz aufklärungsrichtigen Verhaltens berufen.

Laut dem Landgericht Gera hätte es der Beklagten oblegen, darzulegen, wann der Kläger Kenntnis davon hatte, dass er keine sichere Anlage gezeichnet hat. Dies konnte von der Beklagten nicht dargelegt werden. Die Ansprüche des Klägers sah das Landgericht Coburg auch nicht als verjährt an.  Die erhaltenen Steuervorteile muss sich der Kl. nach Auffassung des Gerichts nicht anrechnen lassen.

Das Gericht hat allerdings die Klage hinsichtlich des entgangenen Gewinns abgewiesen. Insofern wird diese Frage die  2. Instanz klären müssen. So wurde die Bonnfinanz zum Schadensersatz Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte des Klägers aus der Fondsbeteiligung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Medico Fonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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 Dieser Text gibt den Beitrag vom 05. Dezember 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drirö

Dienstag, Dezember 04, 2012

MPC Schiffsfonds Rio Valiente/Rio Verde sind pleite: Vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet

Die Serie insolventer Schiffsfondsgesellschaften reißt nicht ab. Erneut trifft es das Hamburger Emissionshaus MPC: Am 27.11.2012 wurde über die Rio Valiente Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG sowie über die  Rio Verde Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG  das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet.


MPC "Rio Valiente"  "Rio Verde"

Die beiden Beteiligungsgesellschaften Rio Valiente und Rio Verde betreiben je ein Containerschiff mit einer Kapazität von 2.524 TEU. Das Emissionshaus MPC Münchmeyer Petersen Capital platzierte die Fonds in den Jahren 2002 und 2003. Der Ankauf der Schiffe erfolgte über Kommanditeinlagen von Anlegern von rd. Euro 15,2 Mio. zzgl. 5 % Agio für jedes Schiff. Darüber hinaus benötigten die Fonds bereits bei der Emission Bankkredite in Höhe von jeweils rd. Euro  24,8 Mio. Die Darlehen wurden je zur Hälfte in US-Dollar (USD) und in japanischen Yen (JPY) aufgenommen. Für die Emission des Anlegerkapitals plante die Fondsgesellschaft mit sog. Kapitalbeschaffungs- und Nebenkosten in Höhe von etwas mehr als Euro 3 Mio. zuzüglich des Agios in Höhe von weiteren Euro 761.500,00 für jedes Schiff. Dies bedeutet eine Emissions- und Vertriebskostenquote von knapp 24 % des Anlegerkapitals inkl. Agio.

Sanierung im Jahr 2010 bleibt wirkungslos

Bereits 2010 führte die Geschäftsführung eine Sanierung der beiden Schiffsfonds durch, bei der sich die Anleger mit einem Neukapital in Höhe von 19 % der ursprünglichen Nominaleinlage beteiligen konnten. Von Nachhaltigkeit dieses Sanierungskonzepts kann mit Blick auf die gleichwohl nunmehr eingetretene Insolvenz überhaupt keine Rede sein.

Totalverlust und Rückzahlung von Ausschüttungen drohen

Für die betroffenen Anleger könnte sich die Situation nicht schlimmer darstellen. Neben dem Verlust der bisherigen Einlage sowie des Neukapitals müssen die Geschädigten nun damit rechnen, nach endgültiger Eröffnung des derzeit noch vorläufigen Insolvenzverfahrens auf Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen in Anspruch genommen zu werden. Die Erfahrungen mit anderen insolventen Schiffsfonds zeigen, dass die derzeit erzielbaren Verwertungserlöse aus dem Verkauf der Schiffe oft nicht reichen, um die Bankkredite abzulösen. Für die verbleibenden Schulden müssen die geschädigten Anleger dann aufkommen und diese über die teilweise oder vollständige Rückzahlung der Ausschüttungen begleichen.

Ausstieg trotz Insolvenz möglich: Gute Aussichten auf Schadenersatz für die Anleger

Die geschädigten Anleger sind nach Auffassung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte aber nicht rechtlos gestellt. Den Betroffenen wird empfohlen, umgehend den Rat eines auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts einzuholen. In vielen Fällen wurden die Beteiligungen durch Banken und Sparkassen vertrieben. Diese sind verpflichtet, die Anleger vollständig und richtig über die Risiken und die sonstigen beteiligungswesentlichen Umstände aufzuklären. Zu der geschuldeten Aufklärung gehört neben den Verlust- und Haftungsrisiken auch der Hinweis auf die Provisionen, die zumeist hinter dem Rücken der Anleger für die Vermittlung der Fondsbeteiligungen gezahlt werden und daher auch als Rückvergütungen bzw. Kick-Back-Zahlungen an die beratende Bank bezeichnet werden. Bei Schiffsfonds werden nicht selten bis zu 20% des Anlegerkapitals für Vertriebsvergütungen verwendet und nicht für den Erwerb der Schiffe. Allein die unterbliebene oder falsche Aufklärung über diesen Umstand führt nach der ausgesprochen anlegerfreundlichen, sog. Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in vielen Fällen zu einem Anspruch des betroffenen Anlegers gegen die Bank auf vollständige Rückabwicklung der Fondsbeteiligung.

Eile ist geboten - Verjährung droht

BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Steinhübel rät den betroffenen Anlegern, jetzt keine Zeit mehr verstreichen zu lassen, da die Verjährung möglicher Schadenersatzansprüche jeden Tag eintreten kann. Die Verjährung von Schadenersatzansprüchen tritt spätestens zehn Jahre nach der Falschberatung ein. Die Beteiligungen an den Schiffsfonds Rio Valiente und Rio Verde wurden im Zeitraum von 2002 bis 2003 emittiert. In vielen Fällen haben die betroffenen Anleger daher nur noch wenig Zeit, um den Eintritt der Verjährung von Schadenersatzansprüchen zu verhindern.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 04. 12. 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
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Commerzbank - Falschberatung, Anleger klagen auf Schadensersatz

Anleger setzen sich zur Wehr gegen Falschberatung der Commerzbank bei Immobilienfonds, Medienfonds, Schiffsfonds, Zertifikaten, Anleihen.


In der letzten Zeit berichten die Medien immer mehr über Falschberatung von Anlegern. Egal ob Fernsehen (SternTV, Frontal21, WISO usw.) oder Zeitungen, in allen Medien kommen Banken, wie die Commerzbank nicht gut weg. Es wird über Falschberatungen bei Schiffsfonds und Immobilienfonds berichtet, die an Anleger, insbesondere an ältere Menschen verkauft wurden. Die Anleger vertrauten auf die Seriosität der Anlageberater der Commerzbank und müssen nunmehr feststellen, dass die "Berater" oft nur Verkäufer sind und nur das Gewinninteresse der Banken im Vordergrund steht.

Gerade bei geschlossenen Fonds wie Schiffsfonds, Medienfonds, Immobilienfonds sind die Gewinne sehr hoch. Bei Schiffsfonds werden teilweise Provisionen (Kick-Backs) bis zu 25% bezahlt. Es verwundert dann nicht, wenn die Commerzbank solche Fonds an Anleger verkauft, ohne über die Risiken aufzuklären. Aber auch mit Zertifikaten, Aktienfonds, Anleihen und sonstigen Anlagen lässt sich gutes Geld verdienen. Die Anleger leiden dann am Ende: gerade jetzt in der Krise der Schifffahrt stehen viele Schiffsfonds vor der Insolvenz und sind bereits insolvent. Anleger verlieren dann oft ihr ganzes Geld, obwohl sie eigentlich sicher anlegen wollten. Es kommt auch immer wieder vor, dass alten Menschen Schiffsfonds und Immobilienfonds verkauft werden mit einer langen Laufzeit und sie nicht mehr an ihr Geld kommen, bevor sie sterben.

Die tägliche Beratungspraxis der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die sich ausschließlich seit Jahren mit Bank- und Kapitalmarktrecht beschäftigt und sich für die Anleger mit hochspezialisiertem Wissen einsetzt, bestätigt diese Berichte der Medien. Es werden tausende Anleger vertreten und beraten. Die meisten Anleger wurden falsch beraten und ihnen stehen Schadensersatzansprüche zu.

Die Rechtsprechung ist streng: es muss über die Risiken der Schiffsfonds, Medienfonds und Immobilienfonds, der Zertifikate, Aktienfonds und Anleihen aufgeklärt werden und außerdem müssen die Provisionen, die geflossen sind, aufgeklärt werden. Ist dies nicht geschehen, schuldet die Commerzbank Schadensersatz. Die Anlage muss dann rückabgewickelt werden und die Anleger erhalten ihr gesamtes Geld zurück. Auch bei offenen Immobilienfonds wie DEGI International, SEB Immoinvest, AXA Immoselect, CS Euroreal, Santander Kapitalprotekt, SEB Optimix, KanAm Grundinvest kam es zu massenhaften Fehlberatungen der Anleger. Sie dachten, sie kaufen eine sichere Anlage und müssen nun erleben, wie ihr Geld immer weniger wird und zudem über Jahre gebunden ist.

Deshalb führt die BSZ e.V. Anmlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen u.a. gegen die Commerzbank hunderte Gerichtsverfahren wegen Falschberatung. Es konnten auch zahlreiche Vergleiche geschlossen werden, mit denen die Anleger einen Großteil des Geldes zurückerhalten. Weitere Klagen werden folgen, insbesondere weil die Ansprüche der Anleger zum Jahresende zu verjähren drohen. Schnelles Handeln ist daher gefragt. Kunden der Commerzbank sollten daher einen Rechtsanwalt aufsuchen und sich beraten lassen. Dies kostet meist nicht viel und am Ende weiß der Anleger, ob es Sinn macht, sich Klagen anzuschließen.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.12.2012 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
drsto

Montag, Dezember 03, 2012

Anleger setzen sich zur Wehr gegen Falschberatung der Deutsche Bank AG bei Immobilienfonds, Medienfonds, Schiffsfonds, Zertifikaten, Anleihen.


In der letzten Zeit berichten die Medien immer mehr über Falschberatung von Anlegern. Egal ob Fernsehen (SternTV, Frontal21, WISO usw.) oder Zeitungen, in allen Medien kommen Banken, wie die Deutsche Bank nicht gut weg.


Es wird über Falschberatungen bei Schiffsfonds und Immobilienfonds berichtet, die an Anleger, insbesondere an ältere Menschen verkauft wurden. Die Anleger vertrauten auf die Seriosität der Anlageberater der Deutsche Bank und müssen nunmehr feststellen, dass die "Berater" oft nur Verkäufer sind und nur das Gewinninteresse der Banken im Vordergrund steht. Gerade bei geschlossenen Fonds wie Schiffsfonds, Medienfonds, Immobilienfonds sind die Gewinne sehr hoch. Bei Schiffsfonds werden teilweise Provisionen (Kick-Backs) bis zu 25% bezahlt. Es verwundert dann nicht, wenn die Deutsche Bank solche Fonds an Anleger verkauft, ohne über die Risiken aufzuklären.

Aber auch mit Zertifikaten, Aktienfonds, Anleihen und sonstigen Anlagen lässt sich gutes Geld verdienen. Die Anleger leiden dann am Ende: gerade jetzt in der Krise der Schifffahrt stehen viele Schiffsfonds vor der Insolvenz und sind bereits insolvent. Anleger verlieren dann oft ihr ganzes Geld, obwohl sie eigentlich sicher anlegen wollten. Es kommt auch immer wieder vor, dass alten Menschen Schiffsfonds und Immobilienfonds verkauft werden mit einer langen Laufzeit und sie nicht mehr an ihr Geld kommen, bevor sie sterben.

Die tägliche Beratungspraxis der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die sich ausschließlich seit Jahren mit Bank- und Kapitalmarktrecht beschäftigt und sich für die Anleger mit hochspezialisiertem Wissen einsetzt, bestätigt diese Berichte der Medien. Es werden tausende Anleger vertreten und beraten. Die meisten Anleger wurden falsch beraten und ihnen stehen Schadensersatzansprüche zu.

Die Rechtsprechung ist streng: es muss über die Risiken der Schiffsfonds, Medienfonds und Immobilienfonds, der Zertifikate, Aktienfonds und Anleihen aufgeklärt werden und außerdem müssen die Provisionen, die geflossen sind, aufgeklärt werden. Ist dies nicht geschehen, schuldet die Deutsche Bank Schadensersatz. Die Anlage muss dann rückabgewickelt werden und die Anleger erhalten ihr gesamtes Geld zurück.

Auch bei offenen Immobilienfonds wie DEGI International, SEB Immoinvest, AXA Immoselect, CS Euroreal, Santander Kapitalprotekt, SEB Optimix, KanAm Grundinvest kam es zu massenhaften Fehlberatungen der Anleger. Sie dachten, sie kaufen eine sichere Anlage und müssen nun erleben, wie ihr Geld immer weniger wird und zudem über Jahre gebunden ist.

Deshalb führt die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen u.a. gegen die Deutsche Bank hunderte Gerichtsverfahren wegen Falschberatung. Es konnten auch zahlreiche Vergleiche geschlossen werden, mit denen die Anleger einen Großteil des Geldes zurückerhalten. Weitere Klagen werden folgen, insbesondere weil die Ansprüche der Anleger zum Jahresende zu verjähren drohen. Schnelles Handeln ist daher gefragt. Kunden der Deutsche Bank sollten daher einen Rechtsanwalt aufsuchen und sich beraten lassen. Dies kostet meist nicht viel und am Ende weiß der Anleger, ob es Sinn macht, sich Klagen anzuschließen.


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drsto

BKN biostrom: BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen! Nächste Gläubigerversammlung 11.01.2013

Nächste Gläubigerversammlung in Vechta am 11.01.2013. BSZ e.V.-Anwälte prüfen Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche! Geschädigte schließen sich dem BSZ e.V. an!


Zu der BKN biostrom AG soll eine weitere Gläubigerversammlung am 11.01.2013 um 9.30 Uhr vor dem Insolvenzgericht Vechta, Saal 131, stattfinden. Bereits am 09.11.2012  fand eine Gläubigerversammlung in Vechta statt, an der BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth von Dr. Späth Rechtsanwälte teil nahm. Hier wurde ein gemeinsamer Vertreter für die Anleihegläubiger bestellt.

Der Insolvenzverwalter machte Ausführungen zum Insolvenzverfahren und teilte den Anlegern mit, dass die Insolvenzquote voraussichtlich gering ausfallen wird, und somit im schlimmsten Fall bei 0 % liegen könnte, im besten Fall im niedrigen zweistelligen Bereich. Ausschlag gebend für die Insolvenz soll unter anderem die vorangegangene Insolvenz von acht Biogasgesellschaften sein.

Die Gläubigerversammlung zeigt, dass eine Schadenskompensation allein über das Insolvenzverfahren nicht möglich sein wird, daher sollten Anleger auch unbedingt mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen prüfen, BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: "Wir prüfen mögliche Schadensersatzansprüche gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen aus Prospekthaftung im engeren Sinne, es ist erstaunlich, dass das Unternehmen bereits ca. ein Jahr, nachdem die Anleihe emittiert wurde, wieder Insolvenz anmelden musste. Wir prüfen insbesondere mögliche Schadensersatzansprüche aus möglicherweise in Betracht kommender Prospekthaftung im engeren Sinne, hier sollten Geschädigte aber berücksichtigen, dass hier kurze Verjährungsfristen laufen. Ob das Sicherheitenkonzept ordnungsgemäß dargestellt wurde, halte ich für zweifelhaft" Ein schnelles Handeln ist daher empfehlenswert.

Auch prüfen die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte gerade intensiv, ob das Rating, das von einer bekannten Ratingagentur zunächst mit BBB (und  somit im Investmentgrade) angegeben wurde, ordnungsgemäß war.
"Viele betroffene BKN-Anleger haben uns inzwischen geschildert, dass sie insbesondere aufgrund des dargestellten Sicherheitenkonzepts und des positiven Ratings Vertrauen in die Anleihe gefasst haben", so Dr. Späth.

Geschädigte BKN-Anleger können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft BKN biostrom anschließen.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 03. Dezember 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drwsp

Telefon-Hotline im Dezember: Geschädigte Anleger können den Verjährungseintritt durch Antrag bei einer staatlich anerkannte Gütestelle aufhalten!

In welchen Fällen sollte ein Antrag bei einer staatlich anerkannten Gütestelle eingereicht werden? Sofern für eine Prüfung der Verjährung und/oder für eine Klageeinreichung zur Hemmung der Verjährung bis 31.12.2012 nicht mehr genügend Zeit vorhanden sein sollte, bietet sich die Geltendmachung dieser Ansprüche bei einer staatlich anerkannten Gütestelle an.

Die Inanspruchnahme einer staatlich anerkannten Gütestelle empfiehlt sich auch bei Forderungen deren Verjährung am 01.01.2010 zu laufen begonnen hat, bei Fällen zu denen in 2013 positive obergerichtliche Rechtsprechung erwartet wird, oder wenn noch weitere Informationen erhoben werden müssen, oder in Fällen, die anwaltlich wegen der allgemeinen Arbeitsüberlastung zum Jahresende hin nicht mehr tätig werden können.

Dies wird Zertifikate-Fälle und v.a. lang laufende Geldanlagen wie geschlossene Fonds, Investmentfonds, offene Immobilienfonds, stille Beteiligungen, Investments in Lebensversicherungsmänteln, finanzierte Lebensversicherungspolicen, Private-Equity-Investments u.ä. betreffen.

In all diesen Fällen von möglicherweise eintretender Verjährung empfiehlt der BSZ e.V. die staatlich anerkannte Gütestelle Staudenmayer. Die staatlich anerkannte Gütestelle Staudenmayer befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Kapitalanlagerecht im weitesten Sinne, einschließlich der Bezüge zum Steuer-, Handels-, Gesellschafts- und Erbrecht, die dabei regelmäßig auftreten. Rechtsanwalt Staudenmayer ist Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Durch ein Gütestellenverfahren kann eine schnelle, kostengünstige und nicht öffentlich verhandelte Lösung herbeigeführt werden, wenn die Gegenseite sich auf das Verfahren vor der anerkannten Gütestelle einlässt. Falls nicht, bleibt es bei der Hemmung der Verjährung durch den rechtzeitigen Antragseingang.

Die Antragseinreichung bei der staatlich anerkannten Gütestelle bietet folgende Vorteile:

1. Hemmung der Verjährung

Durch die staatliche Anerkennung als Gütestelle tritt bereits mit rechtzeitigem Antragseingang die Hemmung der Verjährung für die Verfahrensdauer plus 6 Monate ein, wenn "demnächst" die Bekanntgabe des Antrags an den Schuldner erfolgt.

2. Geringere Verfahrenskosten

Bei dem Verfahren vor der staatlich anerkannten Gütestelle Staudenmayer, entstehen im Vergleich zum gerichtlichen Verfahren meist geringere Kosten. Lehnt die Antragsgegnerseite die Durchführung des Verfahrens ab, ist lediglich eine niedrige pauschale Vergütung zu bezahlen. Wird das Verfahren durchgeführt, wird seitens der staatlich anerkannten Gütestelle nach Zeitaufwand gemäß der Verfahrensordnung abgerechnet. Ihre eigenen Kosten trägt jede Seite grundsätzlich selbst, es sei denn, die Beteiligten treffen eine andere Regelung.

3. Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehung

Ziel des Güteverfahrens ist eine gütliche und für alle Beteiligten akzeptable Lösung. Dadurch werden persönliche Beziehungen zwischen den Parteien und insbesondere laufende Geschäftsbeziehungen nicht in dem Maße belastet wie durch ein Gerichtsverfahren. Teilweise ist zu beobachten, dass die Geschäftsbeziehung durch die gütliche Konfliktbeilegung nicht nur bestehen bleibt, sondern sich sogar verbessert.

4. Erfolgsaussichten

Lässt sich die Gegenseite auf Verhandlungen vor der Gütestelle ein, kommt meist auch eine für beide Seiten akzeptable Lösung zustande. Neben der Erörterung der Rechtslage können auch wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigt werden.

5. Vertraulichkeit

Da das Güteverfahren nichtöffentlich ist, gelangen keine vertraulichen Informationen an die Öffentlichkeit.

6. Vollstreckbarkeit

Die vor der staatlich anerkannten Gütestelle geschlossenen Vereinbarungen sind vollstreckbar. So ist wie beim Gerichtsverfahren gewährleistet, dass die Einigung auch durchgesetzt werden kann, falls sich eine der Parteien nachträglich nicht mehr an die gefundene Einigung halten will. Dies unterscheidet die Einigung vor einer staatlich anerkannten Gütestelle gleichzeitig von Vereinbarungen, die vor sonstigen Stellen getroffen werden.

7. Einfache und verständliche Verfahrensordnung

Die von der Justizverwaltung anerkannte Verfahrensordnung ist einfach und verständlich. Allerdings setzt das Verfahren vor der staatlich anerkannten Gütestelle die Bereitschaft des Antragsgegners / Schuldners voraus, das Güteverfahren durchzuführen. Die Hemmung der Verjährung tritt jedoch unabhängig davon ein, ob die Antragsgegnerseite das Güteverfahren durchzuführen wünscht, und unabhängig davon, ob im Gütetermin eine einvernehmliche Lösung zustande kommt. Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Verfahrens vor der staatlich anerkannten Gütestelle keine Vereinbarungen und Verträge geschlossen werden können, für die gesetzlich eine notarielle Beurkundung vorgeschrieben ist.

Weitere Informationen zu Fällen von möglicherweise eintretender Verjährung und Hilfe durch die staatlich anerkannte Gütestelle Staudenmayer erhalten Sie durch den Beitritt zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft  "Verjährung". Für Fragen zum Gütestellenverfahren steht Ihnen dann Rechtsanwalt Staudenmayer  auch am Samstag, den 08.12.2011 von 11-15 Uhr zur Verfügung.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Michael Staudenmayer                                                                                                                                
           
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Samstag, Dezember 01, 2012

Der im Jahre 1997 platzierte Schiffsfonds MS "NORDFALCON" ist scheinbar in Schwierigkeiten.


Nordcapital MS "Nordfalcon" Schiffsfonds - erst keine Ausschüttungen und nun vom Handel bei zweitmarkt.de Fondsbörse Deutschland ausgesetzt? Was folgt noch?

Der im Jahre 1997 platzierte Schiffsfonds MS "NORDFALCON" ist scheinbar in Schwierigkeiten. Das Vollcontainerschiff mit 27.000 tdw und 2105 TEU schüttet seit 2009 nicht mehr aus. Das Produkt des NORDCAPITAL Emissionshaus GmbH & Cie KG scheint in der Krise zu sein. Was können Anleger, deren Schiffsfonds von NORDKAPIAL betroffen ist, tun.

Die Handlungsmöglichkeiten liegen darin, von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht die Ansprüche auf Schadenersatz wegen Beratungsfehlern zu prüfen. Die Anlageberatung bei Schiffsfonds ließ oft zu wünschen übrig. Anleger in Schiffsfonds wurden nicht über die erheblichen Risiken einer Schiffsbeteiligung ausreichend aufgeklart. Oft wurden Schiffsfonds als sichere Geldanlage beworben und angepriesen. Auch zur Altersversorgung sollte der Schiffsfonds geeignet sein.  Dabei besteht bei Schiffsfonds das Risiko des Totalverlusts oder auch der Nachschusspflicht, wenn es Ausschüttungen aus dem Kapital und nicht aus Gewinnen gab.

Da die Gerichte oft die Verjährung die die Information über schlechte Nachtrichten knüpfen, sollten sich Anleger bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht über die Lage und die möglichen Ansprüche informieren.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „Schiffsfonds/ Nordcapital MS "Nordfalcon"  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens
 
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khste