Donnerstag, Juli 05, 2012

Schwierigkeiten bei den Containerfonds ConRendit 2, 5, 6,7 und 8. Was können Anleger tun?


Containerfonds ConRendit 2, 5, 6, 7 und 8 – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern helfen. Schwierigkeiten bei den Containerfonds ConRendit 2, 5, 6,7 und 8. Was können Anleger tun? Hilfe vom Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.  Die Goldgräberstimmung in der Containerfondsbranche ist vorüber.

Für Anleger, die in ConRendit Containerfonds investierten, brachte das Jahr 2012 bislang keine besonders erfreulichen Neuigkeiten mit sich. Die Fondszeitung 09/2012 berichtete im Mai, dass zahlreiche ConRendit-Fonds den „Planzahlen hinterher hinkten“ und teilweise mit erheblichen finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen hätten. Ein Teil der Gesellschaft sei gar in Existenznöte geraten. Die Zukunftsaussichten für die Anleger sind angesichts solcher Nachrichten eher düster.

Schwierigkeiten bei etlichen ConRendit-Containerfonds

Zu den problembehafteten Fonds gehören die 2005 bzw. 2007 aufgelegten Containerfonds ConRendit 6 und ConRendit  8. Bei diesen beiden Fonds stellten die finanzierenden Banken Kredite fällig, weswegen Notverkäufe von Containern durchgeführt werden sollen. Für die Anleger des ConRendit 6 und 8 könnte das auf erhebliche Kapitalverluste hinauslaufen. In den ConRendit 6 investierten 882 Anleger 18 Mio. Euro. Am ConRendit 8 beteiligten sich 473 Anleger, die insgesamt 11 Mio. Euro in den Containerfonds einbrachten.

Auch die Containerfonds ConRendit 5 und 7 haben nach Recherchen der Fondszeitung „erhebliche Probleme“. Der Fonds ConRendit 5 wurde im Jahr 2005 aufgelegt und verfügt über 438 Anleger, die 20 Mio. Euro in den Containerfonds einbrachten. In den 2007 aufgelegten ConRendit 7 wurden von den 789 Anlegern des Fonds rund 11,2 Mio. Euro investiert. Und als ob das noch nicht genug wäre, kämpfte noch ein weiterer Fonds des Emissionshauses mit finanziellen Schwierigkeiten. Die Anleger des ConRendit 2 wurden bereits im Herbst letzten Jahres mit Nachschussforderungen konfrontiert. Auch beim 2002 aufgelegten ConRendit 2 hatten Banken die Kredite des Containerfonds fällig gestellt.

Schadensersatz bei Falschberatung

Anleger der Fonds ConRendit 2, 5, 6, 7 und 8, die sich angesichts solcher Hiobsbotschaften von ihren Beteiligungen an den Containerfonds trennen möchten, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. So können geklärt werden, ob Anlegern ein verlustfreier Ausstieg möglich ist. So kann das Anlageberatungsgespräch auf Fehler wie die unzureichende Risikoaufklärung überprüft werden. Anleger mussten beispielsweise darauf hingewiesen, dass einem Containerfonds ein Totalverlustrisiko – wie es sich jetzt möglicherweise realisiert – innewohnt. Im Fall einer Falschberatung stehen Anlegern der Containerfonds ConRendit 2, 5, 6, 7 und 8 (und auch anderer Fonds des Emissionshauses) Schadensersatzansprüche zu. Anleger der ConRendit Containerfonds sollten daher nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden.

Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Containerfonds“ gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 05. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst

Mittwoch, Juli 04, 2012

Falschberatung und Interessenkonflikte beim Erwerb von Staatsanleihen der Eurozone


Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung und Interessenkonflikte beteiligter Kreditinstitute beim Erwerb von Staatsanleihen der Eurozone. Zahlreiche Privatanleger haben in den vergangenen Jahren griechische Staatsanleihen (beziehungsweise Staatsanleihen anderer europäischer Staaten mit hohem Schuldenstand) erworben und stehen mittlerweile mit ganz erheblichen Verlusten da.


Hintergrund dieser Investments ist zum einen die auch in der seriösen Tagespresse und selbst von Regierungsmitarbeitern öffentlich in den Jahren 2010 und 2011 ausgesprochene Empfehlung, Griechenlandanleihen zu kaufen.

Insbesondere Banken haben in Deutschland auch an sicherheitsorientierte Anleger  griechische Staatsanleihen empfohlen und verkauft. Nach Informationen der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten BSZ e.V. Vertrauensanwälte Fachanwälte Seelig und Widmaier aus Heidelberg wurden Privatanleger häufig nicht auf die diesen Anleihen innewohnenden Risiken hingewiesen. Ganz im Gegenteil wurde regelmäßig versichert, es handele sich um eine besonders sichere, zur Altersvorsorge geeignete Anlageformen, "da ja schließlich der griechische Staat hafte und ein Staat könne niemals insolvent werden".

Zum einen können damit in sehr zahlreichen Fällen Schadenersatzansprüche wegen nicht anlegergerechter Beratung bestehen. Immerhin existieren schon seit dem Frühjahr 2010 Gerüchte, dass Griechenland pleite gehen könnte. Insbesondere erklärte selbst die Bundesregierung im Frühjahr 2010 zunächst ausdrücklich, dass es aufgrund der klaren europäischen Rechtslage "kein Geld für Griechenland" geben könne. Erst im Mai 2010 erfolgte wohl aus rein politischen Erwägungen  eine "180° Wende" und es wurden großzügige Hilfen für Griechenland beschlossen. Hiermit konnte jedoch niemand ernsthaft rechnen, da diese Hilfen eindeutig gegen europäisches Recht (no-bailout Klausel) verstoßen. Deshalb können entsprechende Empfehlungen zum Erwerb von griechischen Staatsanleihen ohne Hinweis auf die erheblichen Verlustrisiken Auslöser von Schadenersatzansprüchen sein. Berater durften sich auf die rechtswidrigen finanziellen Hilfen für Griechenland keinesfalls verlassen. Zum einen wurde das finanzielle Einstehen von Mitgliedstaaten der Eurozone von deren Gründungsvätern vertraglich ausgeschlossen. Zum anderen zeigen historische Erfahrungen mit Staatspleiten, dass diese vielmehr jederzeit sehr überraschend eintreten können, vergleiche u.a. Argentinien.

Noch schwerer würde jedoch wiegen, dass - abhängig vom Zeitpunkt der Empfehlung durch die Bank - ein schwerwiegender Interessenkonflikt der Bank zulasten des beratenden Kunden möglicherweise bestand. Dieser Umstand könnte deshalb gegeben sein, als beispielsweise die Commerzbank ihre eigenen Bestände an griechischen Staatsanleihen bereits reduziert hatte, während sie im gleichen Zeitraum an Privatanleger Staatsanleihen vermittelte und es dabei versäumte darauf hinzuweisen, dass die Bank selbst ihre Bestände reduziert, mithin also ein Interessenkonflikt bestehen kann. So hat etwa die Commerzbank nach Presseberichten im Jahr 2011 ihren eigenen Bestand an griechischen Anleihen um über 2.000.000.000 Euro reduziert. Nach der seit langem gefestigten, ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Bank immer dann zum Schadensersatz verpflichtet, wenn zu Ungunsten des Kunden ein Interessenkonflikt besteht, ohne dass die Bank über diesen Konflikt aufklärt. Dieses Argument wird nach Einschätzung der BSZ e.V. Vertrauensanwälte Seelig und Widmaier vor Gericht häufig übersehen, obwohl es hohe Erfolgsaussichten haben kann.

Daher haben Anleger, welche nicht risikobereit waren und von vermittelnden Banken nicht über die erheblichen Risiken der Griechenland Anleihen hingewiesen wurden, einen Schadenersatzanspruch gegen die beratende Bank. Dieser ist auf eine vollständige Rückabwicklung gerichtet.

Die noch eindeutigere Fallgruppe, in welchem Schadenersatzansprüche gegen Banken bestehen können, liegt wie gesagt dann vor, wenn eine Bank ihre eigenen Griechenlandanleihen abstößt und zu diesem Zeitpunkt Staatsanleihen an Kunden empfiehlt. In solchen Fällen eines erheblichen Interessenkonflikts wäre jede Bank unmittelbar zu vollem Schadenersatz verpflichtet.

Obwohl in der Tagespresse fast ausschließlich von Griechenlandanleihen die Rede ist, kann bei jeder anderen Staatsanleihe (zum Beispiel Irland, Portugal, Spanien, Italien und gegebenenfalls auch Frankreich) ein umfassender Schadensersatzanspruch gegen das empfehlende Institut bestehen. Voraussetzung ist immer, dass Bankberater nicht ausreichend auf die bei mittlerweile nahezu allen Staatsanleihen innewohnenden Verlustrisiken hingewiesen haben. Die Verlustrisiken nahezu aller Staatsanleihen aus dem Euroraum sind mittlerweile allgemein bekannt. Nicht zufällig hat sich der weltgrößte Anleiheninvestor Pimco (eine Tochter des deutschen Finanzkonzerns Allianz) aus sämtlichen Staatsanleihen der Eurozone - mittlerweile sogar aus deutschen Staatsanleihen - zurückgezogen.

Eine Einzelfallprüfung durch einen Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht ist daher in allen Fällen von Staatsanleihenerwerb in den letzten zwei Jahren dringend anzuraten. Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Griechenland Anleihen“ gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Handelsblatt: Reeder in Not - Schiffsfonds droht Totalverlust - Anleger sollten Schiffsfonds prüfen.


Am 2.7.2012 berichtete das Handelsblatt unter der Überschrift "Reeder in Not" über den Rückzug der Commerzbank aus der Schiffsfinanzierung. Ab 2008 mussten viel Schiffsfonds saniert werden. Wegen Eigenkapitalvorschriften waren Banken weniger bereit sich zu beteiligen. Das Totalverlustrisiko steigt.


Das Handelsblatt berichtete am 2.7.2012 über den Rückzug der Commerzbank aus der Schiffsfinanzierung. Ohne neue Milliardenkredite drohen der Branche viele Pleiten. Die Reeder haben Probleme - sie kämpfen mit Überkapazitäten.

Während das Seefrachtvolumen 2012 nach Prognosen der Investmentbank JP Morgen um fünf Prozent zulegen wird, wächst die globale Frachtschiffflotte um acht bis 10 Prozent. Die Reeder führen bereits 2011 rund 5,2 Milliarden Dollar Verlust ein. Die Banken und Schiffsfonds haben diese Expansion unterstützt, obwohl keine entsprechende Nachfrage vorhanden war. Sie haben den Anlegern in Schiffsfonds geschadet.

Die Commerzbank hat Schiffe im Wert von rund 20 Milliarden Euro finanziert. Sie zieht sich ganz aus dem Geschäft zurück. Der zweite große Schiffsfinanzierer, die HSH Nordbank, muss ihr Finanzierungsvolumen wegen Beihilfe-Auflagen der EU von 29 auf 15 Milliarden Euro verringern. Dieser Umstand wird die Finanzprobleme der Reeder und der Anleger weiter verschärfen. Aber sie sind dringend auf Kredite angewiesen, weil die Erlöse aus dem Containergeschäft zuletzt nicht einmal reichten, um die Betriebskosten der Schiffe zu bezahlen.

Im Handelsblatt berichtet Reiner Reichel über den drohenden Totalverlust vieler Anleger. In den vergangenen zwölf Jahren haben die Anbieter von Schiffsfonds rund 25 Milliarden Euro bei Privatpersonen eingesammelt und mit zusätzlichem Fremdkapital von den Banken Schiffe im Wert von etwa 55 Milliarden Euro gekauft. Seit 2008 sanken die Charterraten. Viele Schiffe brachten nicht mehr genug ein, um Zins und Tilgung zu bedienen. Viele Fonds wurden zu Sanierungsfällen. Die Anleger mussten Ausschüttungen zurückzahlen. Der Schifffahrtsexperte Jürgen Dobert glaubt, dass Hunderte notleidender Schiffsfonds vor dem Aus stehen. Dabei ist die Gefahr für die Fonds unterschiedlich. Die Commerzbank-Tochter Commerzreal hat selbst 20 Schiffsfonds aufgelegt. Sie hat noch keine Auswirkungen des Rückzugs der Konzernmutter erkannt.

Der Maritime Koordinator der Bundesregierung, Hans-Joachim Otto sieht die deutschen Reeder in einer schwierigen Phase.

Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds“  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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khst

König & Cie. Schiffsfonds und die Schifffahrtskrise


Die Schifffahrtskrise hat die Märkte fest im Griff. Von den Auswirkungen sind auch Anleger verschiedener König & Cie. Schiffsfonds betroffen. Ein Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht kann betroffenen Anlegern helfen.


Seit geraumer Zeit befindet sich die Transportschifffahrt in einer Krise. Die Treibstoffkosten steigen, während gleichzeitig die Einnahmen stagnieren, da ein Überangebot an Transportkapazität vorhanden ist. Unter diesen schwierigen Marktbedingungen kann nicht jedes Schiff rentabel fahren. Dies bekam auch Anleger, die in Schiffsfonds des Emissionshauses König & Cie. investierten, zu spüren. Binnen weniger Monate wurden etliche Schiffsfonds von König & Cie.  von dem Sog der Krise erfasst und befinden sich seitdem in schwierigem Fahrwasser. Daher mussten Anleger sich bereits mit Insolvenzen, Sanierungsplänen, Kapitalerhöhungen und ausfallenden Ausschüttungen auseinandersetzen.

Zu den neusten Opfern der Schifffahrtskrise gehört der Schiffsfonds König & Cie. MT King Edwin. Im Mai 2012 musste der Tanker Insolvenz anmelden. Noch zu Anfang des Jahres wurde versucht, den in finanzieller Schieflage befindlichen Tanker MT King Edwin durch eine Kapitalerhöhung zu retten. Letztendlich waren diese Bemühungen vergeblich und die Insolvenzanmeldung unumgänglich. Ähnliches widerfuhr den Anlegern des Fonds König & Cie. MS Stadt Lübeck. Der Schiffsfonds musste im Jahr 2010 erstmals saniert werden. Doch bereits zwei Jahre später war der Fonds König & Cie. MS Stadt Lübeck schon wieder sanierungsbedürftig. Auch hier mussten die Anleger dieses Jahr die Insolvenzanmeldung zur Kenntnis nehmen.

Schifffahrtskrise wütet 2012 unvermindert weiter

Im Frühjahr 2012 wirkten sich die Geldprobleme der japanischen Reederei Sanko Steamships negativ auf den Schiffsfonds König & Cie. MT King Robert aus. Die Charterraten des Tankers MT King Robert wurden gekürzt. Das Emissionshaus musste deswegen sogar die Platzierung des Fonds aussetzen. Auch beim dem Tanker MT Cape Ray  des König & Cie. MT Cape Ray fielen die Chartereinnahmen gering aus.  Probleme auf der Einnahmenseite hatte auch der Schiffsfonds König & Cie. MS Stadt Wismar. Bereits 2009 musste das Schiffe des Fonds durch ein Betriebsfortführungskonzept vor dem Aus gerettet werden.

Die Krise der Schifffahrt ist bei den Anlegern angekommen. Sind Anleger eines krisengeschüttelten König & Cie. Schiffsfonds unzufrieden, sollten sie sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. So kann geprüft werden, welche Möglichkeiten betroffenen Anleger offen stehen. Beispielsweise ließ die Anlageberatung vor der Investition in den Schiffsfonds oft zu wünschen übrig, sodass Anleger über die nicht zu unterschätzenden Risiken einer Schiffsbeteiligung nicht ausreichend aufgeklärt wurden. Dass einem Schiffsfonds Risiken wie das Totalverlustrisiko oder auch Nachschusspflichten innewohnen, musste so mancher Anleger bereits erfahren. Wurden Anleger falsch beraten, können sie Schadensersatz fordern. Anleger, die in Schiffsfonds von Dr. König & Cie. investierten und im Angesicht der Krise nicht tatenlos abwarten wollen, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Zumal Experten davon ausgehen, dass die Schifffahrtskrise in den nächsten Monaten nicht abflauen wird und weiteren Schiffsfonds schwierige Zeiten bevorstehen könnten.

Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ König & Cie." gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten. 

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drst

Dienstag, Juli 03, 2012

Weitere Erfolge für GFE-Geschädigte.


Oberlandesgericht München geht von Schadensersatzansprüchen gegen den Vermittler eines Blockheizkraftwerkes aus. Auch das Landgericht Stuttgart und das Amtsgericht Stuttgart haben zwischenzeitlich Vermittler zum Schadensersatz verurteilt.


Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte prüft Ansprüche gegen Berater und Vermittler.

Wie die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  CLLB Rechtsanwälte meldet, konnten im Jahr 2012 weitere Urteile zu Gunsten von GFE-Anlegern erstritten werden. Bereits im Januar hat das Oberlandesgericht München den Schadensersatzanspruch eines geschädigten GFE-Anlegers gegen den damaligen Vermittler der Anlage bestätigt.

Am 14.10.2011 hat das Landgericht Landshut den Vermittler eines sogenannten Blockheizkraftwerkes zum Schadensersatz verurteilt. Gegen dieses Urteil hat der Vermittler über seine Rechtsanwälte Berufung einlegen lassen. Mit Beschluss vom 20.01.2012 hat das Oberlandesgericht München die Berufung des Vermittlers zurückgewiesen und damit den Schadensersatzanspruch des Anlegers bestätigt.

Es bestehen somit gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft GFE Group beizutreten.


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SL

Q-Cells: Insolvenzverfahren eröffnet


Mit Beschluss des Amtsgerichts Dessau vom 01.07.2012 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Q-Cells SE, Bitterfeld-Wolfen OT Thalheim eröffnet worden.


Bis zum 24.07.2012 sind die Forderungen beim Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Henning Schorisch zur Tabelle anzumelden. Der Berichtstermin wurde auf den 18.07.2012 und der Prüfungstermin auf den 15.08.2012 bestimmt.

Betroffene Anleger sollten möglichst am Berichtstermin teilnehmen oder sich vertreten lassen, da in Anbetracht der verschiedenen Gläubigergruppen versucht werden muss, den Interessen der Anleihegläubiger entsprechendes Gewicht zu verschaffen.

„Durch den Zusammenschluss gleichgerichteter Anlegerinteressen kann es möglich sein, die Interessen der Schuldverschreibungsgläubiger angemessen durchzusetzen“, meint Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler von MHG Rechtsanwälte aus Jena.

Derweilen führt Q-Cells die Produktion fort und hofft auf die Übernahme durch Investoren. Die Modulproduktion sei ausgelastet, die Zellenfertigung zu 50 Prozent. Der Geschäftsbetrieb soll zunächst weitergeführt werden, Entlassungen seien zudem nicht geplant.

„Auf der Gläubigerversammlung wird auch darüber zu sprechen und abzustimmen sein, mit welchem Beitrag die Anleger an der Sanierung teilnehmen sollen. Schon deshalb ist die Bündelung von Stimmen zu Schaffung entsprechender Gewichtungen bei Abstimmungen sinnvoll“, so Geißler weiter.

Es bestehen somit gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft Q-Cells beizutreten.


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TG

Sanko Steamship ist insolvent – Schiffsfonds von Dr. Peters und HCI betroffen


Die japanische Reederei The Sanko Steamship ist pleite. Bereits im März 2012 mussten verschiedene Schiffsfonds gekürzte Charterraten hinnehmen. Was kann auf die Anleger der von der Pleite betroffenen Schiffsfonds unternehmen? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern helfen.


Der japanische Reederei The Sanko Steamship fehlte die Handbreit Wasser unter dem Kiel. Die Reederei lief auf Grund. Einer Pressemitteilung des Unternehmens ist zu entnehmen, dass die seit Monaten bestehenden finanziellen Probleme der Reederei nicht bewältigt werden konnten und dass eine betriebliche Reorganisation anstehe. Der Branchendienst Fondstelegramm bringt es auf den Punkt: „Sanko ist zahlungsunfähig.“ Als einen der Gründe für die Insolvenz gibt Sanko Steamship an, dass der Schifffahrtsmarkt durch die Finanzkrise ein schwieriges Terrain geworden sei. So habe zwischen dem Angebot und der Nachfrage eine Lücke bestanden.

Bereits im März 2012 kürzte Reederei Charterraten

Die Schwierigkeiten der Sanko Steamship wurden erstmals Ende März 2012 publik. Damals kürzte die Reederei die Charterraten verschiedener Schiffe. Auch Boote deutscher Schiffsfonds waren von den Kürzungen betroffen. Zum Beispiel die Schiffsfonds Dr. Peters DS-Fonds 102 MT Stena Venture, Dr. Peters DS-Fonds 103 MT Sunlight Venture, König & Cie. Renditefonds 76 MS King Robert und HCI Shipping Select 26 hatten damals unter verringerten Einnahmen zu leiden. Besonders hart traf es die Anleger des HCI Shipping Select 26, da dieser Schiffsfonds bereits Anfang des Jahres 2012 mit massiven Problemen zu kämpfen hatte, da Schiffe des Fonds Insolvenz anmelden mussten. Die weiteren Perspektiven dieser sowie weiterer von der Pleite der Sanko Steamship betroffener Schiffsfonds sind inmitten der Schifffahrtskrise eher dürftig. Die Preise für Schiffstransporte bewegen sich auf einem recht niedrigen Niveau und die Konkurrenz durch andere Schiffe ist groß.

Für die Anleger der betroffenen Fonds könnte das im schlimmsten Fall bedeuten, dass sie von der Insolvenz ihres Schiffsfonds erfahren müssen. Aber auch wenn der Insolvenz der Sanko Steamship keine Insolvenz eines Schiffsfonds folgt, müssen die Anleger der betroffenen Fonds sich vermutlich dennoch auf weitere empfindliche finanzielle Einschnitte einstellen. Die Schifffahrtskrise hält die Transportschifffahrt fest im Griff und Experten gehen davon aus, dass die Krise im kommenden halben Jahr nicht abflauen wird.

Was können die Anleger der betroffenen Schiffsfonds jetzt tun?

Anleger, die für ihre Beteiligung an einem der betroffenen Schiffsfonds das Schlimmste befürchten, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Durch eine rechtliche Überprüfung der Kapitalanlage kann geklärt werden, welche Möglichkeiten den Anlegern offen stehen und welche Ansprüche sie geltend machen können. In Frage kommen zum Beispiel Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung, wenn Anleger nicht ausreichend über die Risiken, die mit einer Investition in einen Schiffsfonds einhergehen, aufgeklärt wurden. Da die betroffenen Schiffsfonds durch die Insolvenz der Reederei Sanko Steamships einer ungewissen Zukunft entgegensteuern, sollten Anleger nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden.

Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ Sanko Steamship" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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drst

Anlegern von DCM Deutsche Capital Management AG drohen Verluste


Die DCM zählt zu den großen und unabhängigen Emissionshäusern in Deutschland, welches sein Hauptgeschäft in geschlossenen Immobilienfonds im In-und Ausland sieht. Einige der vertriebenen Fonds scheinen aber nun in eine Schieflage zu geraten. Auch wird von einigen Verbraucherschützern angeführt, dass die Beratung beim Vertrieb von DCM Fonds, sogenannten "Renditefonds" nicht immer ordnungsgemäß erfolgte.


So wurde im Rahmen der Beratung durch Vermittler gerne einmal angeführt, dass derartige Fondsbeteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds auch als Altersvorsorge dienen könnten, hierzu sogar als Ergänzung "ideal" seien. Die Risiken wurden hierbei dahingehend verharmlost, dass die Anleger im Unklaren darüber gelassen wurden, welche Risiken tatsächlich hinter einem derartigen "Renditefonds" bzw. geschlossenen Immobilienfonds stecken. So z.B., dass es sich um eine unternehmerische Beteiligung handelt, was zur Folge hat, dass man zwar an den Gewinnen partizipiert, aber auch für sämtliche Verluste einzustehen hat. Diese wirken sich dann entweder in Form eines negativen Kapitalkontos aus oder aber der Wert derartiger Beteiligungen sinkt auf dem sog. "Zweitmarkt".

Derartige Fonds wurden von der DCM gern auch als sogenannte "Blindpools" konzipier. "Blindpool" deshalb, da zum Zeitpunkt der Zeichnung eines Anteils noch nicht feststeht, in welche Objekte der Fonds später investieren wird. Es ist daher auch gut möglich, dass derart ungewisse Projekte, in welche der Fonds plant zu investieren, in der Anfangs- bzw. Planungsphase schon scheitern. So zuletzt z.B. bei einem vergleichbaren Fonds dem Wölbern Development 04, bei welchem gleich zwei Objekte in der Planungsphase scheiterten (unter anderem ein Objekt auf dem Gelände Stuttgart 21). Hinzu kommen oft horrende sog. "weiche Kosten" und Provisionen. Auch diese Punkte sprechen gegen eine Eignung zur Altersvorsorge.

Hat ein Anleger z.B. als Anlageziel den Abschluss einer sicheren Investition vorgegeben, so muss dieser auch auf ein sog. Totalverlustrisiko hingewiesen werden, d.h. das Risiko, auch die gesamte Einlagesumme zu verlieren. Ergänzend hierzu kann eine Aufklärungspflicht dahingehend bestehen, dass Anleger auch nicht darauf hingewiesen werden, dass Ausschüttungen im Falle von nicht gedeckten Gewinnen, auch wieder zurück verlangt werden können, d.h. im schlimmsten Fall eine Rückzahlung sämtlicher Ausschüttungen gefordert werden kann. Dieses Risiko ist umso größer, als jedem Insolvenzverwalter dieses Recht im Falle einer Insolvenz zusteht und hierdurch gemäß § 174 HBG  die Haftung wieder aufleben kann.

Neben diesen Verlusten aus einer Falschberatung droht den Anlegern aber aus einer ganz anderen Richtung Gefahr.

Zahlreiche der DCM Renditefons werden nämlich aufgelöst bzw. wurden schon aufgelöst. Diese Auflösungen sind Folge einer Umstrukturierung der DCN Fonds. Im Zuge dieser Umstrukturierung riefen die Verantwortlichen eine Firma "Prime Office AG" ins Leben, welche sogar an die Börse ging.

Im Zuge dieser Auflösungen sollten zahlreiche DCM Renditefonds Anleger den Wert Ihrer Immobilienfons Beteiligungen in Form bzw. im Gegenwert von Aktien erhalten. Die Werte der Aktien der DCM Fonds sind jedoch seit der "Umwandlung" regelrecht eingebrochen. Anlegern droht daher durch die niedrigen Kurswerte ein völliger Verfall der Anteile an den DCM Renditefonds. So traf es bereits Anleger des Renditefonds 18 und 22 hart. Die Kurse sind mehr als ernüchternd.

Nach Angaben von Anlegern waren die damaligen Informationen zur Zustimmung bezüglich der "Umwandlung" der Anteile der Fonds in Aktien mehr als euphorisch und teilweise auch unzutreffend. Aktuell beläuft sich der Wert der ehemaligen Immobilienbeteiligung nach dem Börsengang und der Bewertung der Aktien nämlich nur noch auf ca. 1/3 der ursprünglichen Anlagesumme.

Ein ähnliches Schicksal droht nunmehr auch den Anlegern des DCM Renditefonds 14. Die DCM AG hatte beim geschlossenen Renditefonds DCM GmbH & Co Renditefonds 14 damit geworben, nicht nur in Immobilien zu investieren, sondern gleichzeitig in Wertpapierfonds. Durch die hier bestehende lange Laufzeit des Fonds bis zum 31.12.2024, war auch eine Beteiligung hieran nicht für die Altersvorsorg geeignet.

Anleger stehen diesbezüglich aber nicht schutzlos dar. Diese können prüfen lassen, ob z.B. eine Falschberatung gegeben war. Derartige Ansprüche können gegen Anlageberater durchgesetzt werden, wenn diese z.B. die Anteile als eine ideale Ergänzung zur Altersvorsorge oder aber auch als "sichere Geldanlage" vermittelt haben. Unterlassene Hinweise auf zu hohe Provisionszahlungen könnten ein weiterer Ansatz sein. Hinzu kommen spezifische Risiken einer unternehmerischen Beteiligung, welche nunmehr durch die "Umwandlung" noch verschärft wurden, da man auf die Kurse als Anleger und Gesellschafter nur mittelbar Einfluss nehmen kann.

Entscheiden bei der Prüfung ist hier der Einzelfall, d.h. welche Anlageziele der einzelne Anleger hatte, wie konkret genau die Beratung stattfand, auf welche Risiken hingewiesen und vor allem nicht hingewiesen wurde. Maßgebend hierbei ist auch eine gewisse Vorerfahrung, da bei einer solchen das Beratungsnivea niedriger sein kann, d. h. der Anleger nicht zwingend über alle wesentlichen Punkte aufgeklärt werden muss.

Für die Prüfung derartiger Ansprüche hat der BSZ e.V. eine Interessengemeinschaft "DCM Renditefonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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aw

Montag, Juli 02, 2012

DEGI International – Urteil gegen Allianz Bank erwartet


BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen verklagen Allianz Bank und Commerzbank. 

Für Anleger, die von der Abwicklung des DEGI International betroffen sind, gibt es einen Hoffnungsschimmer. Ein von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertretener Anleger klagt vor dem Landgericht Mosbach gegen die Allianz Bank. Er fordert Schadensersatz, weil er von der Allianz Bank falsch beraten wurde. Nachdem der Allianzberater, der den Anleger seinerzeit beriet, als Zeuge aussagte, deutet sich an, dass der Anleger gegen die Allianz Bank gewinnen wird.

Der betroffene Anleger hatte im November 2009 in den offenen Immobilienfonds DEGI International investiert. Sein Allianzberater hatte ihm zuvor versichert, dass es sich beim DEGI International um eine „100 % sichere“ Geldlage handele, die sogar mündelsicher sei. Anteile am DEGI International seien vergleichbar mit einem Sparbuch und der Anleger könne jederzeit über sein Geld verfügen.

Dass diese Versprechen nicht gehalten werden können, zeigte sich kurze Zeit später. Denn der DEGI International setzte am 16.11.2009 die Anteilsrücknahme zum zweiten Mal aus. Da es sich bereits um die zweite Schließung des DEGI International handelte, war bereits zum Anlagezeitpunkt klar, dass die jederzeitige Verfügbarkeit des angelegten Geldes nicht gegeben ist. Dennoch priesen die Allianzberater den DEGI International als jederzeit verfügbare, absolut sichere Kapitalanlage an.

In der Vernehmung des Beraters, der für die Allianz Bank Anteile vermittelte, wurde deutlich, dass die Allianzberater nicht gründlich geschult wurden und somit selbst über Wissensdefizite verfügten. Eine ordnungsgemäße Anlageberatung war somit nur schwerlich möglich. Die Chancen, dass der Anleger von der Allianz Bank Schadensersatz bekommen wird, stehen damit gut.

Spezialisierte Kanzlei kann Anlegern des DEGI International helfen

Das Verfahren vor dem Landgericht Mosbach zeigt, dass Anleger des DEGI International erfolgversprechend gegen die Allianz Bank vorgehen können. Die Anlegerschutzkanzlei vertritt viele Anleger offener Immobilienfonds und hat dementsprechend reichlich Erfahrung auf diesem Gebiet.

Anleger, die nach einer ähnlichen Beratung durch die Berater der Allianz Bank Anteile am DEGI International erwarben, können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DEGI International anschließen.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 02. Juli  2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.


Atlantic MS Charlotte C. Rickmers. Unangenehme Entscheidung für Anleger:


Frisches Geld oder Notverkauf? Hilfe für Anleger. Wird der Schiffsfonds Atlantic MS Charlotte C. Rickmers zu einem Opfer der Schifffahrtskrise? Die Anleger müssen Entscheiden, ob sie einem Notverkauf des Schiffs zustimmen oder ob sie frisches Geld zu Verfügung stellen möchten. Keine leichte Entscheidung.


Die Lage des Schiffsfonds MS Charlotte C. Rickmers ist ernst: Wie es jetzt weitergeht, liegt in der Hand der Anleger des 2004 aufgelegten Fonds Atlantic MS Charlotte C. Rickmers. Sie müssen entscheiden, ob es zu einem Notverkauf des Containerschiffs kommt oder ob sie den Schiffsfonds durch frisches Kapital finanziell stabilisieren möchten. Ein Notverkauf birgt Verlustrisiken für die Anleger. Doch auch frisches Kapital ist (leider) keine Garantie dafür, dass der Schiffsfonds Atlantic MS Charlotte C. Rickmers zukünftig erfolgreich auf dem Markt der Transportschifffahrt operieren kann.

Schwierige Entscheidung für die Anleger

Denn die Transportschifffahrt befindet sich seit einigen Monaten in einer schwierigen Situation. Diese Krise ist durch ein Überangebot an Transportkapazitäten bedingt. In den letzten Jahren drängten viele neue (auch von Schiffsfonds finanzierte) Schiffe auf den Markt. Vor allem die Zahl der Tank- und Containerschiffe stieg rasant an. Die Nachfrage nach Schiffstransporten flaute aber durch die weltweite Wirtschaftskrise ab. Das Überangebot an Schiffskapazitäten führte dazu, dass die Charterraten sanken. Durch diese schwierigen Marktbedingungen gerieten viele Schiffsfonds in finanzielle Probleme. Experten gehen davon aus, dass diese Krise auch in den kommenden Monaten die Transportschifffahrt heimsuchen wird.

 Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern weitere Optionen aufzeigen

 Die Anleger des Schiffsfonds Atlantic MS Charlotte C. Rickmers müssen ihre Entscheidung über Notverkauf oder Nachschießen weiteren Kapitals in Anbetracht eines schwierigen Marktes treffen. Der Verkauf der Anteile auf dem Zweitmarkt ist momentan ebenfalls mit Verlusten behaftet. Was können Anleger tun, für die all dies keine akzeptable Lösung ist? Sie können sich zum Beispiel an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um weitere Optionen abklären zu können. Ein Fachanwalt kann prüfen, ob Anleger des Fonds Atlantic MS Charlotte C. Rickmers sich verlustfrei von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können. Ein Ansatzpunkt, um dies zu erreichen, ist die Überprüfung der Anlageberatung auf Defizite und Fehler.

Zu den typischen Fehlern eines Anlageberatungsgesprächs zählt, dass Anlegern nicht erklärt wurde, dass es sich bei einem Schiffsfonds um ein Unternehmen mit den entsprechenden Risiken handelt. Dass sich solche Risiken auch realisieren können, zeigt sich durch die drohende Insolvenz des Containerschiffs MS Charlotte C. Rickmers.  Dennoch wurden Beteiligungen an Schiffsfonds (auch) als sichere Kapitalanlagen angepriesen. Anleger des Schiffsfonds Atlantic MS Charlotte C. Rickmers  mussten auch darauf hingewiesen werden, dass sie sich wegen des ungeregelten Zweitmarkts für "gebrauchte" Fondsanteile nicht jederzeit problemlos von ihren Anteilen trennen können. Ein weiteres oft auftretendes Versäumnis ist, dass nicht auf Vermittlungsprovisionen (kick backs) hingewiesen wurde.

Wurden Anleger falsch beraten, können sie Schadensersatz fordern und sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds Atlantic MS Charlotte C. Rickmers  trennen. Im Idealfall wird der Schadensersatzbetrag sogar verzinst. Haben Anleger des Schiffsfonds Atlantic MS Charlotte C. Rickmers  das Gefühl, dass auch bei ihrer Anlageberatung solche oder ähnliche Fehler passierten, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Eine rechtliche Beratung kann Anlegern des Schiffsfonds Atlantic MS Charlotte C. Rickmers  einen Ausweg aus ihrer schwierigen Lage aufzeigen.

Betroffene Anleger können der BSZ e.V.Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Atlantic MS Charlotte C. Rickmers beitreten.


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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 02. Juli 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.


Apollo ProScreen (Apollo Medienfonds) – Schadensersatz für Anleger

Steuernachzahlung? Fachanwalt klagt für Anleger der Apollo Medienfonds.


Die ApolloProScreen GmbH & Co. Filmproduktion KG befindet sich seit dem 31.12.2010 in Liquidation. Das Kommanditkapital beträgt ca. 70 Mio. Euro und wird von 1628 Kommanditisten gehalten. Mit Schreiben vom 1. März 2011 wurden diese über die derzeitige Lage des ApolloProScreen Medienfonds informiert:

Die Darlehen in Höhe von ca. 28 Mio. Euro zzgl. der Zinsen von ca. 4,5 Mio. Euro wurden zurückgeführt und offene Verwaltungskosten wurden bis einschließlich 2010 in Höhe von 2,1 Mio. Euro bezahlt. Weiterhin wurden die durch Schuldübernahme von der WestLB AG gesicherten Lizenzerlöse des ApolloProScreen in Höhe von ca. 48 Mio. Euro von dieser bezahlt, allerdings kommt dieses Geld nicht bei den Anlegern des ApolloProScreen an. Es verbleiben dem ApolloProScreen Medienfonds derzeit noch rund 14 Mio. Euro, die Auszahlungen sollen sich jedoch nach Einbehaltung für die Umsatz- und Gewerbesteuer nur auf 6 % bezogen auf die jeweilige Beteiligung der Anleger des ApolloProScreen belaufen.

Doch hiermit nicht genug: weitere Unsicherheit besteht bezüglich der steuerlichen Behandlung des ApolloProScreen Medienfonds. Es sei nicht klar, ob das Finanzamt für das Beitritts- und Investitionsjahr 2003 die steuerliche Veranlagung noch ändern werde, bislang sei die Betriebsprüfung noch nicht abgeschlossen. Auf Anleger des ApolloProScreen könnten also noch erhebliche Nachzahlungen durch eine Änderung der Besteuerungsgrundlage hinzukommen.

Auch das steuerliche Ergebnis für 2010 wird aufgrund der hohen Zahlungen aus der Schuldübernahme eher eine Belastung für die Anleger des ApolloProScreen Medienfonds darstellen. Bei einem Steuersatz von 42 % liegt die Belastung für die Anleger bei ca. 20 % der Einlage.

Anleger des ApolloProScreen Medienfonds, die bislang noch keine rechtlichen Schritte eingeleitet haben, um ihr eingesetztes Kapital vor weiteren Verlusten zu schützen oder sich auch gänzlich schadlos zu halten, sollten in Betracht ziehen, einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt mit der Überprüfung eventueller Schadensersatzansprüche gegen Anlagevermittler zu beauftragen. Solche Ansprüche entstehen, wenn Anleger bei der Zeichnung durch die Anlageberater nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Anlage aufgeklärt wurden. Keinesfalls stellte die Anlage in Medienfonds wie dem ApolloProScreen eine zur Altersvorsorge geeignete Anlagemöglichkeit dar, da diese eine unternehmerische Beteiligung darstellen und auch ein Totalverlustrisiko besteht. Es kann stets nur der Einzelfall geprüft werden, zudem sollte auf eine eventuelle Verjährung der Ansprüche geachtet werden.

Es bestehen daher gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Apollo Medienfonds" beizutreten. 

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Rechtsschutz für Kapitalanleger wird gestärkt


Zu dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Reform des  Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes  erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:


Rechtsstreitigkeiten wegen Kapitalanlagen haben in den letzten Jahren an  Zahl und insbesondere auch an Bedeutung zugenommen. Viele Anleger geraten durch den Verlust ihrer  Kapitalanlage in finanzielle  Schwierigkeiten. Dieser Trend wird auch in Zukunft Bestand haben. Das  neue   Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) wird dazu beitragen,  Kapitalanlegern effizienteren  Rechtsschutz zu gewähren, die Wirksamkeit der kapitalmarktrechtlichen  Regeln sicherzustellen und  dadurch das Vertrauen der Anleger in den Finanzmarktstandort Deutschland zu erhöhen.

Zum Hintergrund:

Das KapMuG wurde im Jahr 2005 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Es  hat zur effektiven  gerichtlichen Handhabung von Massenklagen mit kapitalmarktrechtlichem  Bezug ein neuartiges  Musterverfahren eingeführt. Wegen der zahlreichen zivilprozessualen  Neuerungen befristete der  Gesetzgeber die Geltungsdauer des Gesetzes zunächst auf fünf Jahre, um  in dieser Zeit zu  evaluieren, ob sich das Gesetz in der Praxis bewährt. Nach einer  Verlängerung der Geltungsdauer um  zwei Jahre tritt das Gesetz nunmehr am 31. Oktober 2012 außer Kraft.

Das KapMuG ist von Prof. Dr. Axel Halfmeier von der Frankfurt School of  Finance & Management  evaluiert worden. Der Abschlussbericht wurde im Oktober 2009 vorgelegt  und im April 2010  veröffentlicht. Die Evaluation hat ergeben, dass das  Kapitalanleger-Musterverfahren ein taugliches  Instrument zur Bewältigung von Massenklagen im Bereich des  Kapitalmarktrechts ist, jedoch in  einigen Punkten der Überarbeitung bedarf. Das Gesetz greift einige  Verbesserungsvorschläge aus dem  Abschlussbericht zur Evaluation auf, so zum Beispiel die neuen Regeln  zum Vergleichsabschluss im  Musterverfahren und einige Maßnahmen zur Beschleunigung der Verfahren.

Das nun beschlossene Gesetz erweitert den Anwendungsbereich gegenüber  dem bisherigen Recht moderat  auf Rechtsstreitigkeiten mit nur mittelbarem Bezug zu einer öffentlichen  Kapitalmarktinformation.  Dadurch kann zukünftig auch die Haftung wegen fehlerhafter  Anlagevermittlung oder -beratung, in der  eine öffentliche Kapitalmarktinformation, etwa ein Prospekt, verwendet  wurde, Gegenstand eines  Musterverfahrens sein. Daneben wird ein einfacher Zugang zum  Musterverfahren eröffnet: Künftig  können Kapitalanleger einen Anspruch zum Musterverfahren anmelden und  dadurch bewirken, dass die  Verjährung ihres Anspruchs gehemmt wird. Auf diese Weise können sie den  Ausgang des  Musterverfahrens abwarten und erst danach entscheiden, ob sie Klage  erheben. Darüber hinaus wird  der Vergleichsabschluss im Musterverfahren vereinfacht, um eine  gebündelte gütliche Beilegung der  Rechtsstreitigkeiten im Musterverfahren zu fördern. Zudem werden die  Eröffnung des Musterverfahrens  und seine Erledigung durch eine Reihe von Einzelmaßnahmen, wie etwa  durch die Einführung einer  Frist, innerhalb derer ein zulässiger Musterverfahrensantrag  bekanntzumachen ist, und durch die  Verlagerung der Zuständigkeit für Erweiterungen des Musterverfahrens vom  Landgericht auf das  Oberlandesgericht, beschleunigt. Schließlich wird die Zulässigkeit der  gerichtlichen Trennung von  streitgenössischen Klagen in Einzelverfahren begrenzt, um ein gemeinsames gerichtliches Vorgehen  der Kapitalanleger bereits in der ersten Instanz zu fördern.

Das neue KapMuG wird erneut befristet, diesmal auf acht Jahre. In dieser  Zeit sollen die  Erfahrungen mit dem neuen Musterverfahren ausgewertet werden, damit der  Gesetzgeber abschließend  entscheiden kann, ob das Musterverfahren dauerhaft in das  Zivilverfahrensrecht aufgenommen werden soll.


Nun wird der Bundesrat über das Gesetz beschließen. Seine Zustimmung ist  nicht erforderlich.

Quelle: Pressemitteilung der Pressestelle des  BMJ vom 29.06. 2012

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