Mittwoch, Oktober 08, 2008

KS Index Immofonds GdbR – Vermittler zum Schadensersatz verurteilt

Erneuter Erfolg für einen Mandanten der BSZ® e.V. Vertrauenskanzlei Brüllmann Rechtsanwälte – Vermittler zum Schadensersatz verurteilt

Erneut wurde jetzt ein Anlagevermittler einer Beteiligung an der KS Index Immofonds GdbR zum Schadensersatz verurteilt. Das Landgericht Ravensburg sprach mit Teil-Versäumnis- und Endurteil vom 29.09.2008 einem von der auf das Anlegerrecht spezialisierten BSZ® e.V. Vertrauenskanzlei Brüllmann Rechtsanwälte vertretenen Anleger Schadensersatz zu (noch nicht rechtskräftig). Der Vermittler muss dem Anleger nicht nur sämtliche Zahlungen ersetzen, die er über die gesamte Vertragslaufzeit an die Fondsgesellschaft gezahlt hat, sondern auch den entgangenen Gewinn in Höhe von mehreren tausend Euro.

BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert von Brüllmann Rechtsanwälte: „Dies ist jetzt innerhalb der letzten vier Wochen bereits der zweite Erfolg im Zusammenhang mit einer Beteiligung an der KS Index Immofonds GdbR. Dass die Vermittlung dieser Art von Beteiligungen ‚haftungsrelevante Folgen’ haben könnte, erkannte bereits der Brancheninformationsdienst kapital-markt intern im Jahr 1995“. In der Ausgabe vom 05.05.1995 (Beilage zu Nr. 18/95) heißt es, dass „die Prospektierung dilettantisch ist, formelle Kriterien nicht erfüllt werden und der Informationsgehalt Richtung Null tendiert [...] wir (gehen) davon aus, dass dieses Immobilienangebot auf jeden Fall haftungsrechtliche Probleme verursachen kann“. Das Fazit von k-mi lautete daher: „Vorsicht ist geboten“.

Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ein Anlageberater seinen Kunden gegenüber verpflichtet, diesen negative Presseberichte (Fachpresse) zumindest zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt er dies, so resultieren hieraus Schadensersatzansprüche (vgl. dazu bspw. Bundesgerichtshof (BGH), Az.: II ZR 197/04 vom 18.04.2005, OLG Celle, Az.: 11 U 291/01 vom 15.08.2002 und LG Köln, Az.: 2 O 405/04 vom 19.05.2005).

Betroffenen Anlegern ist zu empfehlen, von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt prüfen zu lassen, ob Ansprüche geltend gemacht werden können. Da nach unseren Erkenntnissen viele Ansprüche zum Jahresende verjähren könnten, sollten Betroffene nicht allzu lange warten.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft KS Index Immofonds anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.10.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Dienstag, Oktober 07, 2008

Lehman-Zertifikate: "Erschreckendes Ausmaß an Falschberatung!"

Ca. 50.000 Geschädigte. Oftmals mangelhafte Risikoaufklärung der Anleger! Banken oftmals schadensersatzpflichtig!

Wenige Wochen nach der Insolvenz des Bankhauses Lehman Brothers wird das Schadensausmaß immer deutlicher. Schätzungen der BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte zufolge dürften ca. 50.000 Geschädigte in Deutschland einen Betrag zwischen 500 Mio. bis 1 Milliarde Euro verloren haben. Dabei zeigt sich immer deutlicher, dass zahlreiche Geschädigte der Pleite nicht ordnungsgemäß über die Risiken mit der Anlage aufgeklärt wurden:

"Zahlreichen Geschädigten, die sich inzwischen bei uns gemeldet haben, wurde von ihrem Bank- oder Anlageberater versichert, dass es sich um eine sehr sichere Anlage handeln würde und auf Risiken wurde nur sehr eingeschränkt hingewiesen," so BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth. "Auch sehr konservativen Anlegern wurden die Zertifikate bedenkenlos verkauft, teilweise, ohne auf das Emittentenrisiko hinzuweisen, teilweise wussten die jeweiligen Bankberater selbst noch nicht einmal über die Risiken Bescheid," so Späth

Die Anlagen wurden den Anlegern oftmals von ihrer Hausbank verkauft, ein Fall von Anlageberatung/vermittlung liegt damit oftmals vor. Die Anlageberatung/vermittlung hat dabei anleger- und anlagegerecht zu erfolgen, hierfür bestehen in vielen Fällen jedoch erhebliche Zweifel.

Die Beratung hat sich u.a. daran auszurichten, ob das beabsichtigte Anlagegeschäft der sicheren Geldanlage dienen soll oder spekulativen Charakter hat. Die empfohlene Anlage muss unter Berücksichtigung dieses Ziels auf die persönlichen Verhältnisse des Anlageinteressenten zugeschnitten, also anlegergerecht sein. In Bezug auf das Anlageobjekt hat sich die Beratung auf diejenigen Eigenschaften und Risiken zu beziehen, die für die jeweilige Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können. Der Berater schuldet eine eigene Prüfung des Anlageobjektes. Er ist verpflichtet, das Anlagekonzept auf wirtschaftliche Plausibilität zu überprüfen (BGHZ 123, 126/128 f.; Palandt-Heinrichs, § 280 Rn. 53 m.w.N.)

Einem konservativen Anleger ohne Fachwissen dürfen dabei nur Anlagen empfohlen werden, bei denen Risiken weitgehend ausgeschlossen sind; bei einer Anlage zur Alterssicherung darf der Anlageberater/-vermittler keine spekulative Anlage empfehlen (Palandt-Heinrichs, § 280 Rn. 48 m.w.N.). Der Berater darf sich nicht auf die ihm vom Kapitalsuchenden übergebenden Unterlagen verlassen. Risiken darf er nicht abschwächen oder anders darstellen, als in den Unterlagen des Kapitalsuchenden dargestellt (Palandt-Heinrichs, § 280 Rn. 52 m.w.N.).

Bei privaten Anleihen gehört dazu auch die eigene Unterrichtung über die für die Beurteilung des Risikos wesentliche Bonität des Emittenten (KG KG-Report 2000, 191, 192). Geschädigte sollten daher umgehend ihre möglichen Regressansprüche gegenüber den Banken prüfen, die Mitgliedschaft beim BSZ® e.V. bringt geschädigten Zertifikate-Anlegern folgende Vorteile:

1. BSZ® e.V. jahrelang im Bereich Inhaberschuldverschreibungen für seine Mitglieder erfolgreich tätig

Der BSZ® e.V. und die mit ihm zusammen arbeitenden Kanzleien haben im Bereich Inhaberschuldverschreibungen, zu denen letztlich auch Zertifikate zählen, schon seit Jahren hunderte von geschädigten Anlegern erfolgreich betreut, So z.B. WBG Leipzig-West AG, ca. 800 betreute Geschädigte durch alle BSZ® e.V.-Vertrauenskanzleien, DM-Beteiligungen AG, ca. 300 betreute Geschädigte durch den BSZ® e.V., EECH AG, ca. 700 Geschädigte durch den BSZ® e.V., First Real Estate Grundbesitz GmbH, ca. 200 betreute Geschädigte durch den BSZ® e.V., Vermögensgarant AG, ca. 80 Geschädigte, die vom BSZ® e.V. betreut werden.

Hierbei konnten vom BSZ® e.V. auch bereits große Erfolge für Geschädigte erzielt werden, z.B.: WBG Leipzig-West AG: BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar erstreitet erstes Urteil in Deutschland gegen einen der Wirtschaftsprüfer; First Real Estate GmbH, DM Beteiligungen AG: BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth erstreitet erste Urteile gegen Verantwortliche; EECH AG: BSZ® e.V.-Vertrauenskanzleien CLLB und Gröpper/Köppke erstreiten erste Urteile auf Rückabwicklung gegen EECH AG und gegen einen der Vorstände der EECH AG, Vermögensgarant AG: BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth erstreitet diverse Urteile gegen mehrere Vermittler der Anlage, in denen diese zum Schadensersatz verurteilt werden.

Auch im Bereich der von Banken emittierten und vertriebenen Zertifikate konnte dabei ganz aktuell ein erster großer Erfolg für eine Anlegerin, die von BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Andreas Rohde von der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth vertreten wurde, erzielt werden: Eine Anlegerin erwarb auf Anraten des Bankberaters ihrer Hausbank diverse Zertifikate (in diesem Fall keine Lehman-Brothers-Zertifikate, sondern u.a. DRESD.G.CHAM.IIZ10 BSKT, UBS LDN GER.CH.4Z10) und erlitt damit Verluste in Höhe von ca. 12.000,- Euro. Bereits außergerichtlich konnte die Hausbank der Anlegerin, die auf Aufforderung von Rohde & Späth zunächst einen Betrag zur Schadensregulierung in Höhe von 4.000,- Euro anbot, nach nochmaligen Verhandlungen dazu bewegt werden, diesen Betrag letztendlich auf 8.000,- Euro zu erhöhen, bei gleichzeitiger Kostenaufhebung. Das bedeutet, dass es der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth gelang, dass die Anlegerin nach Abzug der Anwaltskosten bereits ca. die Hälfte ihres Schadens kompensieren konnte, und zwar völlig ohne Prozessrisiko. Auch dieser Fall, bei dem von der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth u.a. mit mangelhafter Beratung und Risikoaufklärung, Verstoß gegen das Transparenzgebot und Verstoß gegen die Kick-Back-Rechtsprechung des BGH argumentiert wurde, zeigt, dass Geschädigte durchaus Chancen haben, ihren Schaden, den sie mit diversen Zertifikaten erlitten haben, zu kompensieren, teilweise schon außergerichtlich.

2. Erstberatung durch BSZ® e.V-Vertrauensanwälte im Mitgliedsbeitrag von 75 Euro enthalten

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Kapitalanlagerecht und Anlegerschutz in Deutschland gehören. Geschädigte Zertifikate-Anleger erhalten, wenn sie sich für eine Mitgliedschaft beim BSZ® e.V. entschließen, für 75 Euro eine hoch qualifizierte Erstberatung von einer sehr kompetenten Kanzlei, für die in der Regel nach dem RVG bereits ein Betrag in Höhe von 190 Euro netto, d.h., zzgl. MwSt, fällig werden würde, unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalles. Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden, dies ist bei der Anmeldung zu einer BSZ® e.V.-Interessengemeinschaft hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden müssen. Diese Erstberatungsgebühr wird, falls die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte später vom Geschädigten beauftragt werden, mit dem Honorar verrechnet.

3. Forderungsdurchsetzung in den USA durch renommierte US-Kanzleien möglich

Sollte es im Fall Lehman Brothers (oder auch in anderen Fällen) für Zertifikate-Inhaber tatsächlich in einiger Zeit erforderlich werden, z.B. im Rahmen des Insolvenzverfahrens auch in den USA tätig zu werden, so ist auch dieses über eine Mitgliedschaft beim BSZ® e.V. möglich, denn auch hierzu kann der Kontakt zu einer US-Kanzlei durch den BSZ® e.V. vermittelt werden. Der BSZ® e.V. arbeitet auch mit Kanzleien in den USA zusammen, unter anderem mit Herrn Rechtsanwalt und Attorney at Law Helge Naber in Montana/USA, der in der Vergangenheit bereits erfolgreich für geschädigte Kapitalanleger in diversen anderen Verfahren tätig werden konnte, so dass auch in den USA eine umfassende Vertretung der Interessen geschädigter Zertifikate-Anleger möglich wäre. Geschädigte Zertifikate-Anleger gehen durch die Anmeldung beim BSZ® e.V. auch sicher, keine Fristen, z.B. hinsichtlich der Forderungsanmeldung zu verpassen, denn hierum muss sich der Anleger voraussichtlich, speziell in den USA, selber kümmern. Sie können also als Anleger z.B. von Lehman-Zertifikaten, durch die Anmeldung beim BSZ® e.V. sicher sein, keine wichtigen Fristen zu verpassen.

Für Geschädigte Zertifikate-Anleger von Lehman Brothers oder von anderen Emittenten gibt es also mehrere gute Argumente, sich entweder der Interessengemeinschaft Lehman Brothers oder aber der Interessengemeinschaft Zertifikate anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.10.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Montag, Oktober 06, 2008

Premiere AG: können möglicherweise Prospekthaftungsansprüche geltend machen.

Aktionäre können möglicherweise Prospekthaftungsansprüche wegen irreführender Angaben zu den Abonnentenzahlen geltend machen

Börsenprospekt zur Kapitalerhöhung 2007 enthält unter Umständen eine irreführende Darstellung der Abonnentenzahlen

Das im MDax notierte Unternehmen hatte am 2. Oktober 2008 gemeldet, dass es tatsächlich nur über 2,411 Mio. Abonnenten verfüge. Noch bei Vorlage der Quartalszahlen und insbesondere auch bei der Kapitalerhöhung letzten Herbst waren die Anleger allerdings von einer weitaus höheren Zahl von Abonnenten ausgegangen. Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei lCLLB Rechtsanwälte prüft deshalb den Vorgang.

Laut Ad-hoc-Mitteilung vom 2. Oktober 2008 habe der Bezahlsender eine „neue Klassifizierung“ seiner Abonnenten eingeführt, die „derjenigen von anderen erfolgreichen Pay-TV-Unternehmen“ entspräche. Auf dieser Grundlage hatte Premiere am 30. September 2008 insgesamt 2,411 Millionen direkte Abonnenten. Im Prospekt vom September 2007, also vom vergangenen Jahr, war dagegen mehrmals und an hervorgehobener Stelle von „rund 3,5 Mio. Abonnenten (Stand 30. Juni 2007)“ die Rede. „Damit sind die Prospektangaben zu den Abonnentenzahlen um rund eine Million zu hoch. Jedenfalls findet sich im Prospekt kein Hinweis darauf, dass die dort verwendete Klassifizierung von der Bewertungsmethode anderer Pay-TV-Unternehmen abweicht.“ meint Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Franz Braun von der Rechtsanwaltskanzlei CLLB Rechtsanwälte. Die Kanzlei prüft derzeit, inwieweit Anleger Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Prospektangaben geltend machen können.

Da die Aktie des Bezahlfernsehsenders zuletzt massiv an Wert verloren hatte, dürfte es zahlreiche geschädigte Anleger geben. Prospekthaftungsansprüche kommen insbesondere für diejenigen Aktionäre in Betracht, die im Rahmen der letzten Kapitalerhöhung 2007 gekauft haben. Aufgrund der im Prospekthaftungsrecht relativ kurzen Verjährungsfristen ist jedem Anleger zu raten, sich möglichst umgehend mit einem auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt in Verbindung zu setzen.

Betroffene können sich der „BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft „Premiere AG" anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.10.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Freitag, Oktober 03, 2008

Lehman-Brothers-Zertifikate: "Banken oftmals schadensersatzpflichtig!"

Anleger oftmals nicht richtig aufgeklärt! Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth als Experte zu Zertifikaten bei ZDF, Sonntag, Mona Lisa, 18.00 Uhr- schalten Sie ein!

Gut 2 Wochen nach dem Zusammenbruch des Investmentbankhauses "Lehman Brothers" wird das Schadensausmaß immer deutlicher, die Zahl der Betroffenen wächst ständig und geht in die Zehntausende - es steht ganz klar zu befürchten, dass tausende deutscher Anleger um ihre Ersparnisse bangen müssen- und viele von ihnen nicht richtig von ihren Beratern über die Risiken im Zusammenhang mit der Anlage aufgeklärt wurden:

Dabei zeigt sich immer deutlicher, dass zahlreiche Geschädigte der Pleite nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Anlage aufgeklärt wurden:

"Zahlreichen Geschädigten, die sich inzwischen bei uns gemeldet haben, wurde von ihrem Bank- oder Anlageberater versichert, dass es sich um eine sehr sichere Anlage handeln würde und auf Risiken wurde nur sehr eingeschränkt hingewiesen," so BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth. "Teilweise wurden die Zertifikate auch noch vor wenigen Monaten, und somit zu einem Zeitpunkt, zu dem bereits deutliche Warnhinweise zu der Solvenz von Lehman Brothers vorhanden waren, bedenkenlos an die Anleger vertrieben. Selbst in Fällen, in denen auf Risiken hingewiesen wurde, wurden diese teilweise wieder relativiert oder verharmlost, so wurde z.B. teilweise darauf hingewiesen, dass der Anleger "das Emittentenrisiko" trage, aber nicht erläutert, was genau darunter zu verstehen ist bzw., dass sich hiermit ein Totalverlustrisiko ergeben würde," so Rechtsanwalt Dr. Späth. Viele Geschädigte berichten auch davon, dass sie noch in den Wochen vor der Insolvenz bei ihrer Hausbank angerufen hätten und ihnen dort versichert worden sei, dass "alles in Ordnung" ist.

Geschädigte sollten dabei nach Ansicht der BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte umgehend ihre möglichen Ansprüche prüfen: "In vielen von uns betreuten Fällen hat sich heraus gestellt, dass Geschädigte gute Schadensersatzchancen gegen die vermittelnden Banken haben dürften und keine wertvolle Zeit verloren werden sollte," so BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth von Rohde & Späth.

BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth wird auch bei der Sendung "Mona Lisa", die am kommenden Sonntag um 18.00 Uhr im ZDF zur Lehman-Brothers-Insolvenz ausgestrahlt wird, als Experte zum Thema "Zertifikate" interviewt, schalten Sie ein.

Für Geschädigte von Lehman-Brother-Zertifikaten, aber auch für geschädigte Anleger anderer Zertifikate-Emittenten, ist es gut zu wissen, dass ihnen mit dem BSZ® e.V. ein starker Partner zur Seite steht, die Mitgliedschaft beim BSZ e.V. bringt geschädigten Zertifikate-Anlegern folgende Vorteile:

1. BSZ® e.V. jahrelang im Bereich Inhaberschuldverschreibungen für seine Mitglieder erfolgreich tätig

Der BSZ® e.V. und die mit ihm zusammen arbeitenden Kanzleien haben im Bereich Inhaberschuldverschreibungen, zu denen letztlich auch Zertifikate zählen, schon seit Jahren hunderte von geschädigten Anlegern erfolgreich betreut, So z.B. WBG Leipzig-West AG, ca. 800 betreute Geschädigte durch alle BSZ® e.V.-Vertrauenskanzleien, DM-Beteiligungen AG, ca. 300 betreute Geschädigte durch den BSZ® e.V., EECH AG, ca. 700 Geschädigte durch den BSZ® e.V., First Real Estate Grundbesitz GmbH, ca. 200 betreute Geschädigte durch den BSZ® e.V., Vermögensgarant AG, ca. 80 Geschädigte, die vom BSZ® e.V. betreut werden.

Hierbei konnten vom BSZ® e.V. auch bereits große Erfolge für Geschädigte erzielt werden, z.B.: WBG Leipzig-West AG: BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar erstreitet erstes Urteil in Deutschland gegen einen der Wirtschaftsprüfer; First Real Estate GmbH, DM Beteiligungen AG: BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth erstreitet erste Urteile gegen Verantwortliche; EECH AG: BSZ® e.V.-Vertrauenskanzleien CLLB und Gröpper/Köppke erstreiten erste Urteile auf Rückabwicklung gegen EECH AG und gegen einen der Vorstände der EECH AG, Vermögensgarant AG: BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth erstreitet diverse Urteile gegen mehrere Vermittler der Anlage, in denen diese zum Schadensersatz verurteilt werden.

Auch im Bereich der von Banken emittierten und vertriebenen Zertifikate konnte dabei ganz aktuell ein erster großer Erfolg für eine Anlegerin, die von BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Andreas Rohde von der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth vertreten wurde, erzielt werden: Eine - in dem Fall hochbetagte, 84 jährige Anlegerin aus Berlin erwarb auf Anraten des Bankberaters ihrer Hausbank (in dem Fall die Dresdner Bank) diverse Zertifikate (in diesem Fall keine Lehman-Brothers-Zertifikate, sondern u.a. DRESD.G.CHAM.IIZ10 BSKT, UBS LDN GER.CH.4Z10) und erlitt damit Verluste in Höhe von ca. 12.000,-Euro. Bereits außergerichtlich konnte die Hausbank der Anlegerin, die auf Aufforderung von Rohde & Späth zunächst einen Betrag zur Schadensregulierung in Höhe von 4.000,- Euro anbot, nach nochmaligen Verhandlungen dazu bewegt werden, diesen Betrag letztendlich auf 8.000,- Euro zu erhöhen (jedoch ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht), bei gleichzeitiger Kostenaufhebung. Das bedeutet, dass es der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth gelang, dass die Anlegerin nach Abzug der Anwaltskosten bereits ca. die Hälfte ihres Schadens kompensieren konnte, und zwar völlig ohne Prozessrisiko. Auch dieser Fall, bei dem von der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth u.a. mit mangelhafter Beratung und Risikoaufklärung, Verstoß gegen das Transparenzgebot und Verstoß gegen die Kick-Back-Rechtsprechung des BGH argumentiert wurde, zeigt, dass Geschädigte durchaus Chancen haben, ihren Schaden, den sie mit diversen Zertifikaten erlitten haben, zu kompensieren, teilweise schon außergerichtlich.

2. Erstberatung durch BSZ® e.V-Vertrauensanwälte im Mitgliedsbeitrag von 75 Euro enthalten

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Kapitalanlagerecht und Anlegerschutz in Deutschland gehören. Geschädigte Zertifikate-Anleger erhalten, wenn sie sich für eine Mitgliedschaft bei einer BSZ® e.V. Interessengemeinschaft entschließen, für 75 Euro eine hoch qualifizierte Erstberatung von einer sehr kompetenten Kanzlei, für die in der Regel nach dem RVG bereits ein Betrag in Höhe von 190 Euro netto, d.h., zzgl. MwSt, fällig werden würde, unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalles. Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden, dies ist bei der Anmeldung zu einer BSZ® e.V.-Interessengemeinschaft hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden müssen.
Diese Erstberatungsgebühr wird, falls die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte später vom Geschädigten beauftragt werden, mit dem Honorar verrechnet.

3. Forderungsdurchsetzung in den USA durch renommierte US-Kanzleien möglich

Sollte es im Fall Lehman Brothers (oder auch in anderen Fällen) für Zertifikate-Inhaber tatsächlich in einiger Zeit erforderlich werden, z.B. im Rahmen des Insolvenzverfahrens auch in den USA tätig zu werden, so ist auch dieses über eine Mitgliedschaft beim BSZ® e.V. möglich, denn auch hierzu kann der Kontakt zu einer US-Kanzlei durch den BSZ® e.V. vermittelt werden. Der BSZ® e.V. arbeitet auch mit Kanzleien in den USA zusammen, unter anderem mit Herrn Rechtsanwalt und Attorney at Law Helge Naber in Montana/USA, der in der Vergangenheit bereits erfolgreich für geschädigte Kapitalanleger in diversen anderen Verfahren tätig werden konnte, so dass auch in den USA eine umfassende Vertretung der Interessen geschädigter Zertifikate-Anleger möglich wäre. Geschädigte Zertifikate-Anleger gehen durch die Anmeldung beim BSZ® e.V. auch sicher, keine Fristen, z.B. hinsichtlich der Forderungsanmeldung zu verpassen, denn hierum muss sich der Anleger voraussichtlich, speziell in den USA, selber kümmern. Sie können also als Anleger z.B. von Lehman-Zertifikaten, durch die Anmeldung beim BSZ e.V. sicher sein, keine wichtigen Fristen zu verpassen.

Für Geschädigte Zertifikate-Anleger von Lehman Brothers oder von anderen Emittenten gibt es also mehrere gute Argumente, sich entweder der Interessengemeinschaft Lehman Brothers oder aber der Interessengemeinschaft Zertifikate anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.10.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Donnerstag, Oktober 02, 2008

Grundbesitz Wohnbaufonds Potsdam GbR:

BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte erstreiten vollständige Rückabwicklung gegen Anlageberater der Firma Terranova.

Mit Urteil des Landgerichts München II vom 22.09.2008 erreichte die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte für eine Anlegerin die vollständige Rückabwicklung ihrer darlehensfinanzierten Beteiligung an der Grundbesitz Wohnbaufonds Potsdam GbR.

Die Anlegerin hatte auf Empfehlung eines professionellen Anlageberaters eine Beteiligung am Grundbesitz Wohnbaufonds Potsdam GbR mit dem Ziel einer sicheren Altersvorsorge gezeichnet und diese vollständig über ein Darlehen finanziert. Das Gericht stellte fest, dass die gezeichnete Beteiligung an der Grundbesitz Wohnbaufonds Potsdam GbR keine sicher Möglichkeit zur Verbesserung der Altersvorsorge darstellt, sondern eine spekulative Anlageform.

Da die Anlegerin ausdrücklich eine sichere Anlageform wünschte, hätte ihr die Beteiligung nicht empfohlen werden dürfen. Das Landgericht München II verurteilte den Anlageberater zur Erstattung der bislang von der Anlegerin gezahlten Darlehensraten und zur Freistellung von den weiteren Darlehensverbindlichkeiten.

Der Anlageberater hatte argumentiert, die Ansprüche der Anlegerin seien verjährt, weil sie bei Zeichnung einen Emissionsprospekt erhalten hatte. Dieser Argumentation erteilte das Landgericht München eine deutliche Absage. Die Anlegerin durfte auf die Aussagen des Anlageberaters zur Sicherheit der Anlage vertrauen und war nicht verpflichtet, dessen Aussagen anhand eines überlassenen Emissionsprospekts zu überprüfen. Liest ein Anleger den Prospekt nicht und erkennt deshalb nicht, dass er falsch beraten wurde, so kann ihm später wegen des geschützten Vertrauens in den Berater nicht der Vorwurf grob fahrlässiger Unkenntnis von den Beratungsfehlern gemacht werden.

Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Bombosch, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte empfiehlt daher Anlegern des Fonds, noch vor Ende des Jahres 2008 anwaltlichen Rat einzuholen, ob ihnen ebenfalls Ansprüche gegen Ihren Anlageberater zustehen. Zum Jahresende droht möglicherweise eine Verjährung der Ansprüche, weshalb Eile angezeigt ist. Die Kosten eines solchen Verfahrens werden vielfach von den Rechtsschutzversicherungen übernommen.

Betroffene können sich der „BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft „Grundbesitz Wohnbaufonds GbR" oder „Terranova“ anschließen.

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Dresdner Bank lässt Lehman-Anleger ins Messer laufen

Interne Unterlagen von hoher Brisanz aufgetaucht.

Offenbar hat die Dresdner Bank AG ihre Kunden, denen sie zuvor Zertifikate der US-Investmentbank Lehman Brothers verkauft hatte, noch tiefer in die Misere rauschen lassen, obwohl die angespannte finanzielle Situation des amerikanischen Bankhauses längst bekannt war.
Der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG aus Bremen und Hamburg liegen interne Papiere der Dresdner Bank vor, in denen es unter dem Datum vom 12. September 2008 heißt: „Insgesamt sehen wir aktuell auf Basis der verfügbaren Informationen über die Bonitätseinstufung keinen Handlungsbedarf bei den Emissionen von Lehman Brothers oder anderen von uns aufgelegten Emissionen mit anderen Investmentbanken.“

Die Unterlagen mit dem Vermerk „Nur zur internen Verwendung“ hatte das Geldinstitut seinen Retailbankern zur Verfügung gestellt. Sie sollten zur „Argumentationsunterstützung im Kundengespräch“ dienen. Zur Erinnerung: Am 12. September fand auch die entscheidende Sitzung in der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) statt, bei der die bekannte Zahlung von 300 Millionen Euro an Lehman Brothers beschlossen wurde, die zu weitreichenden personellen Konsequenzen bei der KfW geführt hat.

KWAG-Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens hält die Unterlagen für einen Beweis, dass die Dresdner Bank Kundeninteressen hintangestellt hatte, um keine eigenen Einbußen hinnehmen zu müssen: „Aus den Unterlagen, die offensichtlich aus dem Investment Office der Dresdner Bank stammen, geht eindeutig hervor, dass die Banker bereits vor dem Insolvenzantrag von Lehman Brothers am 15. September 2008 Kenntnis von den Quartalszahlen hatten.“ Trotzdem sollte den Kunden ganz offensichtlich weiter eine positive Einschätzung vermittelt werden, obwohl die Banker längst wussten, wie es tatsächlich um die US-Investmentbank stand.

Nach Ansicht des Bremer Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht hat die Dresdner Bank ihre Pflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WPHG) verletzt hat. „Bei Schuldverschreibungen - und nichts anderes sind die Zertifikate im Rechtssinn - hat die Bank die Pflicht, Anlegern solche Umstände mitzuteilen, die sich auf die Werthaltigkeit der Zertifikate auswirken.

Offensichtlich habe man ganz bewusst und absichtlich in Kauf genommen, dass Kunden und Anleger schweren wirtschaftlichen Schaden erleiden. Ahrens: „Wurden die Banker der KfW noch als ‚dümmste Banker Deutschlands’ geschmäht, so muss es für die Dresdner Bank wohl nun heißen: ‚dreist, dreister, Dresdner’.“

Alle Anleger, die Lehman-Zertifikate über die Dresdner Bank gekauft haben, sollten prüfen, inwieweit eine anleger- und anlagegerechte Beratung stattgefunden hat. Daneben bestehen nach Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Ahrens gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen das Institut durchzusetzen, weil es nach Bekanntwerden der Lehman-Krise relevante Informationen nicht an ihre Kunden weitergegeben hatte. Stattdessen habe man die Kunden bewusst getäuscht.

Betroffene können sich der „BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft „Lehman Brothers" anschließen.

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Samstag, September 27, 2008

Filmfonds VIP 3 und VIP 4: 6:0 gegen die Commerzbank! Wieder Prozesserfolg für VIP Anleger.

Am 25.09.2008 hat das Landgericht Essen in einem von der BSZ® Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, geführten Rechtsstreit die Commerzbank erneut zum Schadensersatz wegen VIP Medienfonds 4 verurteilt.

Damit haben bereits vier Landgerichte und das Oberlandesgericht München im Sinne unserer Mandanten entschieden und noch kein Gericht dagegen. Ein weiteres Mal wurde die Commerzbank u. a. verpflichtet, die Zinsen zu erstatten, die das Finanzamt bei der Nachforderung von Einkommensteuer in nicht unerheblicher Höhe berechnet hatte. Übernehmen muss das beratende Kreditinstitut auch die außergerichtlichen Kosten in voller Höhe. Nicht zuletzt gehören zum Erstattungsanspruch weiter das bei VIP 4 eingesetzte Eigenkapital und die Verpflichtung der Bank, im Falle der Inanspruchnahme aus dem Darlehen der HypoVereinsbank gleich lautend Zahlung zu leisten. Zinsen schuldet die Commerzbank derzeit in Höhe von 8,19 % p. a.

Dieser erneut erfreuliche Prozessverlauf ist für alle VIP 3 und VIP 4 Anleger, die auf Empfehlung u. a. der Commerzbank Beteiligungen gezeichnet haben, ein Signal, nicht länger zu zögern, sondern Schadensersatzansprüche umzusetzen. Ohne Eigeninitiative und die Erhebung einer Klage ist nicht damit zu rechnen, dass es einen Ausgleich für unmittelbare und mittelbare Schäden gibt.

Noch einmal raten wir in diesem Zusammenhang von Provisorien, wie der Einleitung von Schlichtungsverfahren, ab. Wer rechtzeitig vorgeht, kann auf Umwege verzichten. Versprechungen, die auf außergerichtliche Einigungen abhoben, haben sich bis heute als nicht realisierbar herausgestellt und waren in einigen Fällen vermutlich nur der Versuch, verunsicherte Geschädigte an sich zu binden. So manches „Sonderangebot“ entpuppt sich als Verschwendung von Zeit und Geld. Zur Verteidigungsstrategie der Commerzbank in den VIP Prozessen gehört es, Urteile vorzulegen, die Klagen von Anlegern abwiesen. Nicht immer ist die Unbelehrbarkeit weniger Gerichte Ursache solcher Verläufe. Manche Fälle legen den Eindruck nahe, als sei es Richtern leicht gemacht worden, gegen Anleger zu entscheiden, weil mangels einschlägiger Erfahrungen wichtige Zutaten eines Erfolg versprechenden Vortrags fehlten.

Betroffen waren auch Verfahren, denen Werbung mit vollmundigen Ankündigungen vorangegangen war, die nicht immer erfüllt werden konnten. Ein marktschreierisches Auftreten war schon früher nicht unbedingt ein verlässlicher Hinweis auf Kompetenz und Erfahrung und ist es auch nach dem partiellen Wegfall des Werbeverbots für Rechtsanwälte nicht.

Wir freuen uns mit unserer Mandantschaft über diesen weiteren Erfolg und die darin zum Ausdruck kommende Bestätigung unserer aufwändigen Arbeit. Er basiert auf einer gründlichen Vorbereitung jedes einzelnen Rechtsstreits, die Wochen in Anspruch nimmt und nicht nur Tage. Deshalb noch einmal die dringende Empfehlung: Beauftragen Sie bald einen einschlägig erfahrenen Rechtsanwalt und zögern Sie nicht länger. Der 31.12.2008 ist nicht mehr weit. Ab dem 01.01.2009 werden sich die Commerzbank und andere beratende Banken, Sparkassen und freie Berater auf das Thema Verjährung stürzen. Der Ausgang von Rechtsstreiten, die erst im nächsten Jahr eingeleitet werden, wird damit schwerer zu kalkulieren sein.

Betroffene können sich der „BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft „Filmfonds" oder „VIP“ anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.09.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Freitag, September 26, 2008

Lehman-Brothers-Zertifikate: Wurden tausende von Anlegern falsch beraten?

Zahl der Geschädigten nimmt dramatisch zu! Auch Zertifikate mehrerer anderer deutscher Banken betroffen! RA Dr. Späth: "Oftmals mangelhafte Risikoaufklärung!"

10 Tage nach dem Zusammenbruch des Investmentbankhauses "Lehman Brothers" wird das Schadensausmaß immer deutlicher - es steht ganz klar zu befürchten, dass tausende deutscher Anleger um ihre Ersparnisse bangen müssen- und viele von ihnen nicht richtig von ihren Beratern über die Risiken im Zusammenhang mit der Anlage aufgeklärt wurden: Zum einen zeigt sich, dass die Insolvenz von Lehman Brothers vermutlich auch für Zertifikate-Anleger anderer Geldhäuser erhebliche Einbußen bedeuten könnte:

So wies der BSZ® e.V. bereits vor ca. 1 Woche darauf hin, dass z.B. auch auf die Anleger sog. "Cobold"-Anleihen der DZ-Banken Verluste zukommen könnten, was sich nun vollauf bestätigt: Einem Bericht im "Merkur online" vom 26.09.2008 zufolge hänge die Rückzahlung und der Zins von der Zahlungsfähigkeit von mehreren Banken ab, darunter auch Lehman. Wegen des Konkurses erhielten die Anleger nach Auskunft der DZ-Bank nun entweder Lehman-Anleihen oder einen "Andienungsersatzbetrag". Damit müssten sich die Anleger auf drastische Verluste einstellen.

Auch bei den "Colibri"-Anleihen der Commerzbank sind Probleme zu befürchten: So ist laut einem Bericht der Financial Times Deutschland vom 18.09.2008 ein Barausgleich zu erwarten, nach Veröffentlichung der Pflichtmitteilung hätte die Commerzbank 40 Tage Zeit, um zu überprüfen, ob ein Kreditereignis bei Lehman-Brothers eingetreten sei oder nicht. Auch hier stünde laut FTD die Höhe der Rückzahlung des Kapitals durch die Commerzbank jedoch noch nicht fest.

Aber auch "Volks- und Raiffeisenbanken" müssten laut einem Bericht des "Merkur online" von vor einigen Tagen Risiken im "mitteren dreistelligen Millionenbereich" verzeichnen, wie der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken mitgeteilt habe. Schlimmer noch: Lehman hat "Merkur online" zufolge nicht nur unter eigenem Namen Zertifikate ausgegeben, sondern auch im Auftrag kleinerer Institute und Sparkassen strukturierte Wertpapiere kreiert. Diese in Fachkreisen als "White-Labeling" bezeichnete genannte Praxis könne zur Folge haben, dass Anleger, ohne es zu wissen, auf Lehman-Papieren sitzen würden.

Dabei zeigt sich immer deutlicher, dass zahlreiche Geschädigte der Pleite nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Anlage aufgeklärt wurden:
"Zahlreichen Geschädigten, die sich inzwischen bei uns gemeldet haben, wurde von ihrem Bank- oder Anlageberater versichert, dass es sich um eine sehr sichere Anlage handeln würde und auf Risiken wurde nur sehr eingeschränkt hingewiesen," so BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth. "Teilweise wurden die Zertifikate auch noch vor wenigen Monaten, und somit zu einem Zeitpunkt, zu dem bereits deutliche Warnhinweise zu der Solvenz von Lehman Brothers vorhanden waren, bedenkenlos an die Anleger vertrieben. Selbst in Fällen, in denen auf Risiken hingewiesen wurde, wurden diese teilweise wieder relativiert oder verharmlost, so wurde z.B. teilweise darauf hingewiesen, dass der Anleger "das Emittentenrisiko" trage, aber nicht erläutert, was genau darunter zu verstehen ist bzw., dass sich hiermit ein Totalverlustrisiko ergeben würde," so Rechtsanwalt Dr. Späth.

Geschädigte sollten dabei nach Ansicht der BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte umgehend ihre möglichen Ansprüche prüfen, allerdings nicht unbedingt sofort gegen die Vermittler vorgehen: "Für die Fälle, in denen -nach intensiver Prüfung- keine Verjährung droht, empfiehlt es sich teilweise, noch etwas Geduld zu haben, um genau abklären zu können, wie hoch denn nun der Schaden tatsächlich ausfallen wird," so Späth, "dies beobachten wir intensiv."

Geschädigten von Lehman-Brother-Zertifikaten, aber auch geschädigten Anlegern anderer Zertifikate-Emittenten, steht mit dem BSZ® e.V. ein starker Partner zur Seite, die Mitgliedschaft in der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft bringt geschädigten Zertifikate-Anlegern folgende Vorteile:

1. BSZ® e.V. jahrelang im Bereich Inhaberschuldverschreibungen für seine Mitglieder erfolgreich tätig

Der BSZ® e.V. und die mit ihm zusammen arbeitenden Kanzleien haben im Bereich Inhaberschuldverschreibungen, zu denen letztlich auch Zertifikate zählen, schon seit Jahren hunderte von geschädigten Anlegern erfolgreich betreut, So z.B. WBG Leipzig-West AG, ca. 800 betreute Geschädigte durch alle BSZ® e.V.-Vertrauenskanzleien, DM-Beteiligungen AG, ca. 300 betreute Geschädigte durch den BSZ® e.V., EECH AG, ca. 700 Geschädigte durch den BSZ® e.V., First Real Estate Grundbesitz GmbH, ca. 200 betreute Geschädigte durch den BSZ® e.V., Vermögensgarant AG, ca. 80 Geschädigte, die vom BSZ® e.V. betreut werden.

Hierbei konnten vom BSZ® e.V. auch bereits große Erfolge für Geschädigte erzielt werden, z.B.: WBG Leipzig-West AG: BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar erstreitet erstes Urteil in Deutschland gegen einen der Wirtschaftsprüfer; First Real Estate GmbH, DM Beteiligungen AG: BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth erstreitet erste Urteile gegen Verantwortliche; EECH AG: BSZ® e.V.-Vertrauenskanzleien CLLB und Gröpper/Köppke erstreiten erste Urteile auf Rückabwicklung gegen EECH AG und gegen einen der Vorstände der EECH AG, Vermögensgarant AG: BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth erstreitet diverse Urteile gegen mehrere Vermittler der Anlage, in denen diese zum Schadensersatz verurteilt werden.

Auch im Bereich der von Banken emittierten und vertriebenen Zertifikate konnte dabei ganz aktuell ein erster großer Erfolg für eine Anlegerin, die von BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Andreas Rohde von der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth vertreten wurde, erzielt werden: Eine Anlegerin erwarb auf Anraten des Bankberaters ihrer Hausbank diverse Zertifikate (in diesem Fall keine Lehman-Brothers-Zertifikate, sondern u.a. DRESD.G.CHAM.IIZ10 BSKT, UBS LDN GER.CH.4Z10) und erlitt damit Verluste in Höhe von ca. 12.000,-Euro. Bereits außergerichtlich konnte die Hausbank der Anlegerin, die auf Aufforderung von Rohde & Späth zunächst einen Betrag zur Schadensregulierung in Höhe von 4.000,- Euro anbot, nach nochmaligen Verhandlungen dazu bewegt werden, diesen Betrag letztendlich auf 8.000,- Euro zu erhöhen, bei gleichzeitiger Kostenaufhebung. Das bedeutet, dass es der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth gelang, dass die Anlegerin nach Abzug der Anwaltskosten bereits ca. die Hälfte ihres Schadens kompensieren konnte, und zwar völlig ohne Prozessrisiko. Auch dieser Fall, bei dem von der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth u.a. mit mangelhafter Beratung und Risikoaufklärung, Verstoß gegen das Transparenzgebot und Verstoß gegen die Kick-Back-Rechtsprechung des BGH argumentiert wurde, zeigt, dass Geschädigte durchaus Chancen haben, ihren Schaden, den sie mit diversen Zertifikaten erlitten haben, zu kompensieren, teilweise schon außergerichtlich.

2. Erstberatung durch BSZ® e.V-Vertrauensanwälte im Beitrag von 75 Euro enthalten

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Kapitalanlagerecht und Anlegerschutz in Deutschland gehören. Geschädigte Zertifikate-Anleger erhalten, wenn sie sich für eine Mitgliedschaft bei einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft entschließen, für 75 Euro eine hoch qualifizierte Erstberatung von einer sehr kompetenten Kanzlei, für die in der Regel nach dem RVG bereits ein Betrag in Höhe von 190 Euro netto, d.h., zzgl. MwSt, fällig werden würde, unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalles. Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden, dies ist bei der Anmeldung zu einer BSZ® e.V.-Interessengemeinschaft hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden müssen.

3. Forderungsdurchsetzung in den USA durch renommierte US-Kanzleien möglich

Sollte es im Fall Lehman Brothers (oder auch in anderen Fällen) für Zertifikate-Inhaber tatsächlich in einiger Zeit erforderlich werden, z.B. im Rahmen des Insolvenzverfahrens auch in den USA tätig zu werden, so ist auch dieses über eine Mitgliedschaft beim BSZ® e.V. möglich, denn auch hierzu kann der Kontakt zu einer US-Kanzlei durch den BSZ e.V. vermittelt werden. Der BSZ® e.V. arbeitet auch mit Kanzleien in den USA zusammen, unter anderem mit Herrn Rechtsanwalt und Attorney at Law Helge Naber in Montana/USA, der in der Vergangenheit bereits erfolgreich für geschädigte Kapitalanleger in diversen anderen Verfahren tätig werden konnte, so dass auch in den USA eine umfassende Vertretung der Interessen geschädigter Zertifikate-Anleger möglich wäre. Geschädigte Zertifikate-Anleger gehen durch die Anmeldung beim BSZ® e.V. auch sicher, keine Fristen, z.B. hinsichtlich der Forderungsanmeldung zu verpassen, denn hierum muss sich der Anleger voraussichtlich, speziell in den USA, selber kümmern. Sie können also als Anleger z.B. von Lehman-Zertifikaten, durch die Anmeldung beim BSZ® e.V. sicher sein, keine wichtigen Fristen zu verpassen.

Für Geschädigte Zertifikate-Anleger von Lehman Brothers oder von anderen Emittenten gibt es also mehrere gute Argumente, sich entweder der Interessengemeinschaft Lehman Brothers oder aber der Interessengemeinschaft Zertifikate anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.09.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Donnerstag, September 25, 2008

Inncona-Anleger kommen nicht zur Ruhe

Vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Inncona Geschäftsführungs GmbH eröffnet!

Keine guten Zeiten für die Inncona-Anleger! Nachdem die Inncona-Anleger Ende letzten Jahres zunächst mit anonymen Rundschreiben beunruhigt wurden, machte schon bald die Nachricht, dass die Staatsanwaltschaft die Geschäftsräume der Inncona durchsucht und die beiden Geschäftsführer der Inncona Geschäftsführungs GmbH wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug und Steuerhinterziehung festgenommen hat, die Runde. Anfang September 2008 erreicht die Inncona-Anleger nun die Meldung, dass über das Vermögen der Inncona Geschäftsführungs GmbH das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

Ein echtes Problem für die Anleger, denn die Inncona Geschäftsführungs GmbH ist wiederum die Geschäftsführerin der einzelnen von den Anlegern gegründeten "Inncona GmbH & Co. KG´s", so BZS® e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert von der Anlegerschutzkanzlei Brüllmann Rechtsanwälte. "Ohne Geschäftsführer sind die Gesellschaften jedoch handlungsunfähig - und das bei dringendem Handlungsbedarf zum Jahresende: Viele Kommanditisten haben nämlich das Problem, dass ihre Gesellschaft noch in diesem Jahr investieren muss, da es ansonsten zu erheblichen steuerlichen Nachteilen kommen könnte", so Rechtsanwalt Seifert weiter.

Mittlerweile glauben viele Anleger, dass sich die Situation kaum mehr verbessern wird und das Anlagekonzept scheitert; ein mehr oder weniger großer Schaden, möglicherweise auch die Rückforderung von Steuervorteilen durch das Finanzamt stehen im Raum. Spätestens jetzt sollten sich betroffene Anleger von einem auf dem Gebiet des Anlegerrechts erfahrenen Anwalt beraten lassen.

Betroffene können sich der „BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft „Inncona" anschließen.

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Mittwoch, September 24, 2008

Lehman Brothers INC aus der Insolvenz verkauft

Anleger erhalten Schadensersatz aus amerikanischem Sicherungsfonds. - Sachstandsmitteilung vom 23. September 2008

Am Samstag, den 20. September 2008, hat das Insolvenzgericht für den Gerichtsbezirk Südliches
New York dem Antrag der Insolvenzgläubigerin LEHMAN BROTHERS HOLDING INC. den Verkauf der Investmentsparte LEHMAN BROTHERS INC. an die BARCLAY CAPITAL INC. genehmigt. Die BARCLAY BANK bezahlt hierfür 1,7 Mrd. US$ und übernimmt zusätzlich Verbindlichkeiten von rund 1,5 Mrd. US$.

Bereits vor Einleitung des Insolvenzverfahrens hatten BARCLAY und LEHMAN BROTHERS über eine
Übernahme verhandelt, deren Scheitern ausschlaggebend für die Pleite war. Nach Eingang des Antrags am 17. September erreichten das Gericht insgesamt 76 Einsprüche gegen den Herausverkauf von LEHMAN BROTHERS INC., die das Gericht sämtlichst zurückwies. Die Übernahmevereinbarung sieht vor, dass BARCLAY die Vermögenswerte, nicht aber den Grossteil der Verbindlichkeiten von LEHMAN übernehmen wird. Sie sieht weiter vor, dass BARCLAY und LEHMAN ein Entschädigungsverfahren vor der SIPC, der Securities Investor Protection Corporation, einleiten werden, aus welchem geschädigte Anleger dann Restitutionsgelder erhalten sollen. Die SIPC funktioniert nach einem ähnlichen Prinzip wie die deutsche Entschädigungseinrichtung der Banken EDB bzw. Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen EDW. Sie tritt grundsätzlich nur in den Fällen ein, in denen Anleger auf betrügerische Weise geschädigt wurden und das schädigende Institut oder Unternehmen Schadensersatzansprüche wegen Insolvenz nicht mehr bedienen kann. Inwieweit die SIPC sich hier zur Verantwortung bekennt, die über ihren gesetzlichen Aufgabenbereich hinausgeht, bleibt abzuwarten.

Für geschädigte Anleger bedeutet dies, dass die erfolgreiche Geltendmachung von vertraglichen oder Schadensersatzansprüchen noch einmal erschwert wird, da Ansprüche nunmehr gegen LEHMAN BROTHERS INC. unter Führung von BARCLAY CAPITL ausserhalb der Insolvenz, gegen LEHMAN BROTHERS HOLDING INC. innerhalb der Insolvenz und gegenüber der amerikanischen Securities
Investor Protection Corporation geltend gemacht werden müssen. Es bleibt somit jedem Anleger selbst überlassen, seinen Anspruch an der richtigen Stelle im richtigen Verfahren prozessual korrekt darzutun und geltend zu machen. Das Insolvenzgericht hat trotz der 76 mahnenden Einsprüche die hohe Verlustgefahr für Kleinanleger und Privatbankkunden zugunsten der Rettung des viertgrössten USInvestmentbank offensichtlich als kleineres Übel ignoriert.

[Der Verfasser ist als Rechtsanwalt und Attorney at Law in Great Falls, Montana, tätig und wurde am 15. Mai 2008 vom Montana Attorney General zum Special Assistant Attorney General ernannt und mit der strafrechtichen Verfolgung von Wertpapierrechtsverletzungen beauftragt. © RA Helge Naber LL.M., Esq., 2008.]

Sollte es im Fall Lehman Brothers für Zertifikate-Inhaber tatsächlich in einiger Zeit erforderlich werden, z.B. im Rahmen des Insolvenzverfahrens auch in den USA tätig zu werden, so ist auch dieses über eine Mitgliedschaft beim BSZ® e.V. möglich, denn auch hierzu kann der Kontakt zu einer US-Kanzlei durch den BSZ® e.V. vermittelt werden. Der BSZ® e.V. arbeitet auch mit Kanzleien in den USA zusammen, unter anderem mit Herrn Rechtsanwalt und Attorney at Law Helge Naber in Montana/USA, der in der Vergangenheit bereits erfolgreich für geschädigte Kapitalanleger in diversen anderen Verfahren tätig werden konnte, so dass auch in den USA eine umfassende Vertretung der Interessen geschädigter Zertifikate-Anleger möglich wäre. Geschädigte Zertifikate-Anleger gehen durch die Anmeldung beim BSZ® e.V. auch sicher, keine Fristen, z.B. hinsichtlich der Forderungsanmeldung zu verpassen, denn hierum muss sich der Anleger voraussichtlich, speziell in den USA, selber kümmern. Sie können also als Anleger z.B. von Lehman-Zertifikaten, durch die Anmeldung beim BSZ® e.V. sicher sein, keine wichtigen Fristen zu verpassen.

Für Geschädigte Zertifikate-Anleger von Lehman Brothers gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft Lehman Brothers anzuschließen.

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Dienstag, September 23, 2008

URTEIL: Fundus Fonds 27

Gericht verurteilt OVB Vermögensberatung AG zu Schadenersatz in Höhe von € 192.000,00 wegen fehlerhafter Aufklärung.

Nach einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Zwickau muss die Beratungsgesellschaft OVB Vermögensberatung AG Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung bezahlen. Wie die 3. Zivilkammer feststellte, hat der Vermittler bei der Beratung gegenüber dem Anleger mehrfach seine Aufklärungspflicht verletzt. So führte er die Beratung lediglich anhand eines Kurzprospektes, der keine hinreichenden Risikohinweise enthielt, durch. Den ausführlichen Emissionsprospekt übergab der Berater hingegen erst am Tag der Zeichnung der Beteiligung.

„Nach einschlägiger Rechtsprechung ist dieser Zeitpunkt aber zu spät, um dem Anleger die Möglichkeit zu geben, den Prospekt hinreichend zur Kenntnis zu nehmen“, so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt István Cocron von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.
Darüber hinaus unterließ es der Berater, den Anleger darauf hinzuweisen, dass diejenigen Ausschüttungen, die eine teilweise Einlagenrückgewähr darstellten, nicht sicher waren, da sie im Fall der Insolvenz der Gesellschaft vom Insolvenzverwalter zurückverlangt werden können. Das Gericht verurteilte die Beratungsgesellschaft daher zur Rückzahlung der Beteiligungssumme abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen.
Anleger der Fundus Fonds sollten somit prüfen, ob auch sie möglicherweise falsch beraten wurden und ihnen daher Schadenersatzansprüche zustehen.

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Nach Insolvenz des amerikanischen Bankhauses Lehman Brothers: Verunsicherung der Anleger wächst!

Auch eine Woche nach Bekanntwerden der Insolvenz der US-amerikanischen Investment Bank Lehman Brothers sind die Folgen für die Anleger noch nicht abzusehen. Bereits in der vergangenen Woche riet die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte allen Erwerbern von Zertifikaten des Bankhauses Lehman Brothers, das Bestehen von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung überprüfen zu lassen.

Auch die Erwerber von Anleihen, die an die Zahlungsfähigkeit des Bankhauses Lehman Brothers gekoppelt sind, befürchten nunmehr den Verlust des eingesetzten Kapitals. Nach Pressemitteiungen sind alleine sechs sog. "Cobold-Anleihen" der DZ Bank an die Zahlungsfähigkeit von Lehman Brothers gekoppelt. Es handelt sich hierbei um die Cobold-Anleihen 62, 64, 74, 75, 76 und Plus VIII. "Cobold" steht in diesem Zusammenhang für "Corporate Bond Linked Debt". Gegenüber herkömmlichen Unternehmensanleihen ist das Ausfallrisiko einer Cobold-Anleihe deutlich höher. Cobold-Anleihen sind deshalb auch keinesfalls ein geeignetes Anlageprodukt für die Altersvorsorge. Auch andere deutsche Bankhäuser haben vergleichbare Anleihen auf den Markt gebracht.

Sollten Inhaber von Anleihen, die an die Zahlungsfähigkeit von Lehman Brothers gekoppelt sind, nicht über das erhöhte Ausfallrisiko aufgeklärt worden sein, stehen Schadensersatzansprüche gegen den Berater / Vermittler im Raum. Die Kanzlei BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte rät deshalb, das Bestehen von Schadensersatzansprüchen durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen.

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Zertifikate-Anleger: War der Lehman-Crash erst der Anfang?

Verluste auch für Anleger anderer Emittenten! BSZ® e.V. ist idealer Partner für Geschädigte!

Bei dem Zusammenbruch der US-Investmentbank Lehman-Brothers müssen Anleger, die in Zertifikate von Lehman Brothers investiert haben, möglicherweise mit dem Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals rechnen. Bei Zertifikaten handelt es sich letztendlich um Inhaberschuldverschreibungen, die, anders als z.B. Spar- oder Festgeldeinlagen, nicht der Einlagensicherung unterliegen.

Von verschiedenen Banken und Anlagevermittlern wurden die Zertifikate von Lehman-Brothers noch bis in den Sommer 2008 hinein den Anlegern als sichere Anlage empfohlen, bei der praktisch nicht viel passieren könne - ein fataler Irrtum, wie sich nun heraus stellt. Dabei wurde schon seit mehreren Monaten von verschiedenen Analysten angedeutet, dass bei Lehman Brothers ein möglicher Zusammenbruch bevor stehen könnte. "Insbesondere Anleger, die seit Frühjahr 2008 noch in Zertifikate von Lehman-Brothers investierten, haben daher Chancen für eine mögliche Vermittlerhaftung, da sie in der Regel nicht von ihren Beratern auf das drohende Ausfallrisiko hingewiesen wurden," so BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth.

Aber auch für Anleger von Lehman-Zertifikaten, die vorher bereits in die Zertifikate investiert haben, bestehen Chancen auf Schadensersatz: "Bei den Anlegern in Lehman-Zertifikate, die sich in den letzten Tagen bei uns gemeldet haben, wurde vom jeweiligen Berater immer wieder völlig einseitig die Sicherheit in den Vordergrund gestellt, auf ein Verlustrisiko wurde teilweise nur äußerst eingeschränkt hingewiesen. Ein Bankberater äußerte sich gegenüber der Anlegerin dahin gehend: "Das ist das sicherste, was es überhaupt gibt". Auch in solchen Fällen dürfte es gute Schadensersatz-Chancen geben," so Rechtsanwalt Dr. Späth. In anderen von den BSZ® e.V.-Vertrauensanwälten betreuten Fällen wurde zwar, wenn auch nur am Rande, auf ein Totalverlustrisiko hingewiesen, allerdings wurde den Anlegern nicht mitgeteilt, dass Zertifikate-Anleger nicht abgesichert sind: "Einige Geschädigte waren in dem festen Glauben, dass ihr Geld zumindestens durch die Einlagensicherung geschützt ist, und waren dann regelrecht schockiert, als wir sie darüber aufklären mussten, dass dies nicht der Fall ist," so Späth.

Da die US-Finanzkrise wohl noch lange nicht ausgestanden ist und weitere Pleiten von Bankhäusern zu erwarten sind, drohen deutschen Anlegern auch mit Zertifikaten anderer Emittenten erhebliche Verluste. Und in der Tat müssen Anleger auch bei anderen Emittenten, die mit den Zertifikaten von Lehman-Brothers zusammen hängen, bereits schmerzliche Verluste hinnehmen, so unter anderem bei den sog. "Cobold"-Anleihen der DZ-Bank oder bei den "Colibri"-Anleihen der Commerzbank. Einem Bericht der Financial Times Deutschland vom 18.09.2008 zufolge versprach z.B. der von der DZ-Bank im Mai 2007 begebene "Cobold 74" einen Coupon von fünf Prozent zum Laufzeitende im Juni 2012, falls keine der US-Banken JP Morgan, Goldman Sachs, Lehman Brothers, Morgan Stanley oder Merrill Lynch ein Kreditereignis melden müsste. Durch die Lehman-Pleite sei die Anleihe auf Talfahrt geschickt worden, bis zum Donnerstag letzter Woche hätten sich die Verluste laut FTD auf mehr als 90 % summiert.

Bei den "Colibri"-Anleihen der Commerzbank sei laut FTD ein Barausgleich zu erwarten, nach Veröffentlichung der Pflichtmitteilung hätte die Commerzbank 40 Tage Zeit, um zu überprüfen, ob ein Kreditereignis bei Lehman-Brothers eingetreten sei oder nicht. Auch hier stünde laut FTD die Höhe der Rückzahlung des Kapitals durch die Commerzbank jedoch noch nicht fest. Auch Zertifikate-Anleger anderer Emittenten mussten bereits -unabhängig von der Lehman-Pleite- mit Verlusten kämpfen.

Geschädigten von Lehman-Brother-Zertifikaten, aber auch geschädigten Anlegern anderer Zertifikate-Emittenten, steht mit dem BSZ e.V. ein starker Partner zur Seite, die Mitgliedschaft beim BSZ® e.V. bringt geschädigten Zertifikate-Anlegern folgende Vorteile:

1. BSZ® e.V. jahrelang im Bereich Inhaberschuldverschreibungen für seine Mitglieder erfolgreich tätig.

Der BSZ® e.V. und die mit ihm zusammen arbeitenden Kanzleien haben im Bereich Inhaberschuldverschreibungen, zu denen letztlich auch Zertifikate zählen, schon seit Jahren hunderte von geschädigten Anlegern erfolgreich betreut, So z.B. WBG Leipzig-West AG, ca. 800 betreute Geschädigte durch alle BSZ® e.V.-Vertrauenskanzleien, DM-Beteiligungen AG, ca. 300 betreute Geschädigte durch den BSZ® e.V., EECH AG, ca. 700 Geschädigte durch den BSZ® e.V., First Real Estate Grundbesitz GmbH, ca. 200 betreute Geschädigte durch den BSZ® e.V., Vermögensgarant AG, ca. 80 Geschädigte, die vom BSZ® e.V. betreut werden.

Hierbei konnten vom BSZ® e.V. auch bereits große Erfolge für Geschädigte erzielt werden, z.B.: WBG Leipzig-West AG: BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar erstreitet erstes Urteil in Deutschland gegen einen der Wirtschaftsprüfer; First Real Estate GmbH, DM Beteiligungen AG: BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth erstreitet erste Urteile gegen Verantwortliche; EECH AG: BSZ® e.V.-Vertrauenskanzleien CLLB und Gröpper/Köppke erstreiten erste Urteile auf Rückabwicklung gegen EECH AG und gegen einen der Vorstände der EECH AG, Vermögensgarant AG: BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth erstreitet diverse Urteile gegen mehrere Vermittler der Anlage, in denen diese zum Schadensersatz verurteilt werden.

Auch im Bereich der von Banken emittierten und vertriebenen Zertifikate konnte dabei ganz aktuell ein erster großer Erfolg für eine Anlegerin, die von BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Andreas Rohde von der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth vertreten wurde, erzielt werden: Eine Anlegerin erwarb auf Anraten des Bankberaters ihrer Hausbank diverse Zertifikate (in diesem Fall keine Lehman-Brothers-Zertifikate, sondern u.a. DRESD.G.CHAM.IIZ10 BSKT, UBS LDN GER.CH.4Z10) und erlitt damit Verluste in Höhe von ca. 12.000,- Euro. Bereits außergerichtlich konnte die Hausbank der Anlegerin, die auf Aufforderung von Rohde & Späth zunächst einen Betrag zur Schadensregulierung in Höhe von 4.000,- Euro anbot, nach nochmaligen Verhandlungen dazu bewegt werden, diesen Betrag letztendlich auf 8.000,- Euro zu erhöhen, bei gleichzeitiger Kostenaufhebung. Das bedeutet, dass es der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth gelang, dass die Anlegerin nach Abzug der Anwaltskosten bereits ca. die Hälfte ihres Schadens kompensieren konnte, und zwar völlig ohne Prozessrisiko. Auch dieser Fall, bei dem von der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth u.a. mit mangelhafter Beratung und Risikoaufklärung, Verstoß gegen das Transparenzgebot und Verstoß gegen die Kick-Back-Rechtsprechung des BGH argumentiert wurde, zeigt, dass Geschädigte durchaus Chancen haben, ihren Schaden, den sie mit diversen Zertifikaten erlitten haben, zu kompensieren, teilweise schon außergerichtlich.

2. Erstberatung durch BSZ® e.V-Vertrauensanwälte im Mitgliedsbeitrag von 75 Euro enthalten

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Kapitalanlagerecht und Anlegerschutz in Deutschland gehören. Geschädigte Zertifikate-Anleger erhalten, wenn sie sich für eine Mitgliedschaft beim BSZ® e.V. entschließen, für 75 Euro eine hoch qualifizierte Erstberatung von einer sehr kompetenten Kanzlei, für die in der Regel nach dem RVG bereits ein Betrag in Höhe von 190 Euro netto, d.h., zzgl. MwSt, fällig werden würde, unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalles. Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden, dies ist bei der Anmeldung zu einer BSZ® e.V.-Interessengemeinschaft hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden müssen.

3. Forderungsdurchsetzung in den USA durch renommierte US-Kanzleien möglich

Sollte es im Fall Lehman Brothers (oder auch in anderen Fällen) für Zertifikate-Inhaber tatsächlich in einiger Zeit erforderlich werden, z.B. im Rahmen des Insolvenzverfahrens auch in den USA tätig zu werden, so ist auch dieses über eine Mitgliedschaft beim BSZ® e.V. möglich, denn auch hierzu kann der Kontakt zu einer US-Kanzlei durch den BSZ® e.V. vermittelt werden. Der BSZ® e.V. arbeitet auch mit Kanzleien in den USA zusammen, unter anderem mit Herrn Rechtsanwalt und Attorney at Law Helge Naber in Montana/USA, der in der Vergangenheit bereits erfolgreich für geschädigte Kapitalanleger in diversen anderen Verfahren tätig werden konnte, so dass auch in den USA eine umfassende Vertretung der Interessen geschädigter Zertifikate-Anleger möglich wäre. Geschädigte Zertifikate-Anleger gehen durch die Anmeldung beim BSZ® e.V. auch sicher, keine Fristen, z.B. hinsichtlich der Forderungsanmeldung zu verpassen, denn hierum muss sich der Anleger voraussichtlich, speziell in den USA, selber kümmern. Sie können also als Anleger z.B. von Lehman-Zertifikaten, durch die Anmeldung beim BSZ® e.V. sicher sein, keine wichtigen Fristen zu verpassen.

Für Geschädigte Zertifikate-Anleger von Lehman Brothers oder von anderen Emittenten gibt es also mehrere gute Argumente, sich entweder der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft Lehman Brothers oder aber der Interessengemeinschaft Zertifikate anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.09.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Aufsichtsratvorsitzender der Rosche Finanz AG zu Schadensersatz verurteilt. Große Hoffnung für geschädigte Anleger.

Wie jetzt bekannt wurde, ist der Aufsichtsratvorsitzende der Rosche Finanz AG vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe wegen seiner Mitverantwortung bei der betrügerischen Anlagevermittlung der Rosche Finanz AG zu Schadensersatz verurteilt worden.

Der beklagte Aufsichtsratsvorsitzende stand dem Unternehmen, das sich auf die Vermittlung von geschlossenen Immobilienfonds in den Vereinigten Staaten spezialisiert hatte, von Ende 1998 bis Dezember 2000 als Aufsichtsratsvorsitzender vor. Für den Vertrieb selbst wurden Tochtergesellschaften gegründet, die bereits Ende 2001 bzw. Anfang 2002 Insolvenzantrag stellten. Den Anlegern entstanden somit Schäden im jeweils mittleren 5-6 stelligen Bereich.

Hierzu kam es, weil die Anleger, wie das OLG Karlsruhe feststellte, vorsätzlich getäuscht worden seien. Den Anlegern wurden mittels Angaben im Emissionsprospekt die Sicherheit der Anlage und eine angebliche Platzierungsgarantie vorgespielt, ohne, dass diese Kriterien in Wirklichkeit gegeben waren. Hierfür war als Hauptverantwortlicher zwar ein Gesellschafter der Rosche Finanz AG und Prokurist der Tochtergesellschaften verantwortlich, wofür dieser auch bereits zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Gleichfalls verantwortlich sah das OLG Karlsruhe aber auch den Aufsichtsratvorsitzenden der Rosche Finanz AG. Denn dieser habe den Emissionsprospekt gekannt und sich damit der Beihilfe zum Betrug strafbar gemacht, so das OLG Karlsruhe in seinem rechtskräftigen Urteil vom 04.09.2008 (Az: 4 U 26/06).

"Für die Anleger bedeutet dies, dass nun die Möglichkeit besteht, den Aufsichtsratsvorsitzenden direkt in Haftung zu nehmen!", so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt István Cocron von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Rechtsanwalt Cocron rät daher allen Betroffenen, umgehend eine des Sachverhalts kundige Kanzlei zu kontaktieren, um die nötigen Schritte einzuleiten.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft „Rosche Finanz AG" anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.09.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Samstag, September 20, 2008

VIP 3 und VIP 4 Medienfonds Verjährung zum 31.12.2008 - Nicht länger zögern mit der Klageerhebung

Mit dem Landgericht Essen hat am 28.08.2008 ein weiteres Gericht die Commerzbank AG verurteilt, Mandantschaft der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte wegen Empfehlung der Medienfonds VIP 3 und VIP 4 Schadensersatz zu leisten.

Durch die Inhaftierung des Initiators Schmid im Jahre 2005 ist eine Situation eingetreten, die die Gerichte veranlassen könnte, auf einigen Sachverhalten basierende Schadensersatzansprüche zum Jahresende als verjährt anzusehen. Der Commerzbank, die bekanntlich über den 30.06.2008 hinaus nicht mehr auf die Einrede der Verjährung verzichtet, und anderen Beratern wird das ein weiteres willkommenes Argument sein, Forderungen zurückzuweisen. Mandanten berichten bereits von Versuchen, die überraschende Verweigerung der weiteren Verlängerung mit einer angeblichen Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu begründen, die die Praxis der Bank, von VIP-Gesellschaften erhaltene, umsatzabhängige Provisionszahlungen zu verschweigen, gut geheißen habe. Diese Entscheidung gibt es nicht. Die informierte Rechtsprechung nimmt das zitierte Urteil vielmehr zum Anlass, die Commerzbank zum Schadensersatz zu verurteilen.

Nach § 199 BGB kommt es für den Beginn der Verjährungsfrist u. a. darauf an, wann der Gläubiger von dem den Anspruch begründenden Fakten Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre, § 195 BGB. Auf Ereignisse im Jahre 2005 bezogen würde sie enden mit Ablauf des 31.12.2008. VIP 3 und 4 Anleger, die nicht das Risiko eingehen wollen, mit Ende diesen Jahres Schadensersatzansprüche endgültig zu verlieren, sollten umgehend geeignete Schritte einleiten, die darauf hinauslaufen, noch rechtzeitig vorher Klage zu erheben.

Seit bald drei Jahren werden die Gesellschafter der VIP Medienfonds aus den unterschiedlichsten Quellen mit den verschiedensten "Patentlösungen" überzogen, wie sie sich bei der Erlangung von Schadensersatz helfen lassen könnten. Erfolg hatten bisher nur die, die Klage erhoben haben insbesondere gegen die Commerzbank. Es ist deren erklärte Strategie, sich nur in einem Gerichtsverfahren zu vergleichen, wenn nach Durchführung einer für das Kreditinstitut negativ verlaufenen Beweisaufnahme die Verurteilung unabwendbar droht.

Das Verhalten der Commerzbank, aber auch von anderen beratenden Finanzdienstleistern, unterstreicht nachdrücklich, dass nur der, der sich mit versierter anwaltlicher Hilfe und auf dem dafür vorgesehenen Rechtsweg gegen die erlittene Fehlberatung zur Wehr setzt, mit der Wiedergutmachung erlittenen Schadens rechnen kann. Ein Einlenken ist weiterhin nicht in Sicht und wird mit dem zusätzlichen Argument Verjährung noch unwahrscheinlicher.

Auch wer weiter an eine Verhandlungslösung glauben will, wird sich zum Ende des Jahres 2008 die Frage stellen müssen, ob nicht Maßnahmen zu ergreifen sind, den nicht auszuschließenden Eintritt einer Verjährung zu hemmen. Aus Gründen anwaltlicher Vorsorge ist dazu zu raten. In kaum einem anderen Fall sind die potentiellen Geschädigten über die Situation so umfassend informiert und so häufig darauf aufmerksam gemacht worden, wie bei den VIP Medienfonds 3 und 4.

Aber selbst wer nur eine Verjährungshemmung im Sinn hat, kommt unter diesen Umständen um eine Klage vor Gericht als das Mittel der Wahl nicht umhin. Andere Schritte, wie die Einleitung einer Schlichtung, erweisen sich, von Sonderfällen abgesehen, als wenig zielführend. Es handelt sich dabei überwiegend nicht um preiswerte Alternativen, sondern um Provisorien, die letztlich eine gerichtliche Inanspruchnahme von beratenden Banken und Sparkassen nicht ersetzen und deshalb zu unnötigen, nicht unerheblichen Mehrkosten führen können, die nicht unwahrscheinlich beim Geschädigten verbleiben. Es ist unwahrscheinlich, dass sich während der Dauer eines Schlichtungsverfahrens bei den Anspruchsgegnern ein Sinneswandel einstellen würde, zu dem es in den zurückliegenden Jahren trotz aller Initiativen von "Anlegerschutzvereinen" und sonstigen berufenen oder unberufenen Stellen nicht gekommen ist. Ein Zeitgewinn, den man erreichen könnte, lohnt den Mehraufwand in der Regel nicht. Wer Klage erhebt entscheidet sich nicht gegen eine Einigung mit der Gegenseite. Im Gegenteil: Bisher ist dieser Schritt unabdingbare Voraussetzung, damit es überhaupt zu einer Einigung kommen kann. Die Commerzbank hat, soweit bekannt, in keinem anderen Fall einem Vergleich zugestimmt.

Eine baldige Klageerhebung empfiehlt sich auch, weil von dem Eintritt der damit einhergehenden Rechtshängigkeit an Prozesszinsen anfallen, die seit dem 01.07.2008 in Verbrauchersachen 8,19 % p. a. betragen. Es ist kaum eine Anlage ersichtlich, die einen höheren Ertrag erbringen würde.

Ein Prozess muss bestmöglich vorbereitet werden. Dazu ist Zeit erforderlich. Bei Rechtsschutzversicherungen ist vor der Einleitung von Maßnahmen Deckungszusage einzuholen. Zur Vorbereitung der Klageerhebung gehört überwiegend die vorgerichtliche Inanspruchnahme, um den Schuldner in Verzug zu setzen. Dazu ist ihm eine Frist zu bestimmen, die angemessen sein muss, andernfalls sie ohne Wirkung sein könnte.

Bis die Klageerhebung perfekt vorbereitet erfolgen kann, vergehen Wochen und nicht Tage. Da gegen Ende des Jahres mit einem zunehmenden Arbeitsdruck zu kalkulieren ist, werden sich die Bearbeitungszeiten bei Rechtsschutzversicherungen nicht unwahrscheinlich erhöhen. Je früher eine Klage eingereicht ist, umso entspannter kann die Nachbereitung erfolgen, wie die Vorlage von Gerichtskostenanforderungen bei Rechtsschutzversicherungen oder die Weiterleitung unmittelbar an die Mandantschaft.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.09.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Mittwoch, September 17, 2008

Zusammenbruch von Lehman Brothers.

Droht Anlegern der Totalverlust? Mögliche Haftung der Vermittler.

Nach dem Zusammenbruch des US-amerikanischen Bankhauses Lehman Brothers befürchten viele Anleger den Verlust ihres Kapitals. Betroffen sind insbesondere die Erwerber von Zertifikaten des Bankhauses. Das US-amerikanische Bankhaus vertrieb in der Bundesrepublik die Lehman Brothers 4 X 6 % Deutschland Garntie Anleihe.

Von verschiedenen Banken und Anlagevermittlern wurde dieses Zertifikat ihren Kunden noch bis in den Sommer 2008 empfohlen, obwohl nach Angaben verschiedener Analysten in den Medien der Zusammenbruch des Bankhauses Lehman Brothers bereits vorauszusehen war.

Sollte sich dieser Verdacht erhärten, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger gegen die vermittelnden Banken oder Berater im Raum, wenn nicht über die Risiken im Zusammenhang mit einem drohenden Zusammenbruch hingewiesen wurde.

Zertifikate sind letztendlich wie Inhaberschuldverschreibungen der Bank zu behandeln. Anders als ein "normales" Sparguthaben unterliegen sie keiner Einlagensicherung. Es steht zu befürchten, dass die Inhaber von Zertifikaten des Bankhauses Lehman Brothers ein ähnliches Schicksal erleiden müssen, wie die Anleger der WBG Leipzig West AG, der First Real Estate Grundbesitz GmbH oder der EECH Energy Consult Holding AG. Zur Erinnerung: Die genannten Gesellschaften brachten Inhaberschuldverschreibungen auf den Markt und mussten zwischen 2006 und 2008 allesamt Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen.

Sollten Anlegern durch deren Hausbanken oder Berater Zertifikate der amerikanischen Lehman Brothers empfohlen worden sein, obwohl der drohende Zusammenbruch schon bekannt war, stehen nach Mitteilung der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung aus einem Anlageberatungsvertrag im Raum. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät deshalb allen Erwerbern von Zertifikaten des Bankhauses Lehman Brothers, das Bestehen von Schadensersatzansrüchen durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei prüfen zu lassen.

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Dienstag, September 16, 2008

CSA Beteiligungsfonds: CLLB Rechtsanwälte erstreiten Schadensersatz für geschädigten Anleger gegen Südfinanz AG

Mit Urteil vom 28.08.2008 (Az.: 3 O 19/08 (3)) hat das Landgericht Regensburg einem von der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger Schadensersatz in voller Höhe zugesprochen. Der Anleger hatte auf Empfehlung der in Regensburg ansässigen Südfinanz AG eine Kommanditbeteiligung an der CSA Beteiligungsfonds 5 AG & Co. KG in Form einer kombinierten Einmal- und Ratenanlage erworben.

Die Südfinanz AG wurde vom Landgericht Regensburg nunmehr dazu verurteilt, dem von der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger Schadensersatz in Höhe von € 6.706,12 zu bezahlen und ferner den Anleger von etwaigen Verbindlichkeiten aus der erworbenen CSA-Kommanditbeteiligung freizustellen. Die Freistellung hat zur Folge, dass der Anleger keine weiteren, noch ausstehenden (Raten-)Einlagen an die CSA Beteiligungsfonds 5 AG & Co. KG leisten muss.

Auf Empfehlung einer für die Südfinanz AG handelnden Anlageberaterin hatte der Anleger eine Kommanditbeteiligung an der CSA Beteiligungsfonds 5 AG & Co. KG erworben. Bei dieser Beteiligung handelt es sich um eine hochriskante und spekulative Unternehmensbeteiligung. Überwiegend werden die eingeworbenen Fondsgelder von der CSA in nicht börsennotierte Unternehmen und in derivative Wertpapiere investiert. Für Anleger der CSA Beteiligungsfonds 5 AG & Co. KG besteht daher das Risiko des Totalverlusts ihrer Einlage. Das Landgericht Regensburg hat in seinem Urteil die Beteiligung an der CSA daher zutreffend als spekulative Anlage mit „Blind Pool Charakter“ qualifiziert. Solche Anlagen sind deshalb nach Auffassung des Landgerichts Regensburg nicht für die Altersabsicherung geeignet.

Der von der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Anleger war bei der Empfehlung zum Erwerb der Beteiligung nicht darüber aufgeklärt worden, dass die Beteiligung an der CSA mit Risiken verbunden ist, die zum Verlust des gesamten eingesetzten Kapitals führen können. Stattdessen hat die für die Südfinanz AG handelnde Beraterin dem Anleger versichert, dass das eingesetzte Kapital in jedem Fall sicher und die Anlage daher für die Altersvorsorge geeignet sei. Da die für die Südfinanz AG handelnde Beraterin es jedoch unterlassen habe, auf die mit der Kommanditbeteiligung verbundenen Risiken hinzuweisen, habe die Südfinanz AG schuldhaft ihre Aufklärungs- und Beratungspflichten verletzt. Es sei davon auszugehen, so das Landgericht Regensburg weiter, dass der Anleger bei richtiger und vollständiger Aufklärung über diese für seine Anlageentscheidung wesentlichen Umstände die Beteiligung an der CSA nicht erworben hätte. Die mit der Beteiligung erzielten Steuervorteile musste sich der Anleger nicht schadensmindernd anrechnen lassen.

„Das Landgericht Regensburg hat damit unsere Auffassung bestätigt, dass die Beteiligung an der CSA Beteiligungsfonds 5 AG & Co. KG hochriskant und daher zur Altersvorsorge ungeeignet ist“, so Rechtsanwalt Ralf Steinmeier von der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei CLLB Rechtsanwälte. Das Urteil hat daher weitreichende Konsequenzen für alle Anleger, die sich an der CSA Beteiligungsfonds 5 AG & Co. KG beteiligt haben. Dasselbe gilt jedoch auch für Anleger des Vorgängerfonds, des CSA Beteiligungsfonds 4, da dieser Fonds dieselbe Struktur einschließlich der damit verbundenen Risiken aufweist wie der CSA Beteiligungsfonds 5.

Die BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei CLLB Rechtsanwälte rät daher allen Anlegern der CSA Beteiligungsfonds 4 und 5, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung von auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwälten prüfen zu lassen.


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Freitag, September 12, 2008

Auch LG Essen verurteilt Commerzbank wegen VIP 3 und 4 Medienfonds

Schadensersatzansprüche könnten zum Jahresende verjähren

Mit dem Landgericht Essen hat am 28.08.2008 ein weiteres Gericht die Commerzbank AG verurteilt, an Mandantschaft der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Rechtsanwälte Jens Graf, Düsseldorf, die die Medienfonds VIP 3 und VIP 4 gezeichnet hatte, € 83,534,- zu zahlen. Daneben wurde die Bank verpflichtet, außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren und Zinszahlungen an das Finanzamt zu erstatten und es erfolgte die Feststellung, dass weiter entstehender Schaden zu ersetzen ist.

Auch dieses Gericht machte der Beklagten zum Vorwurf, ihre Pflichten aus dem Beratungsvertrag verletzt zu haben, indem sie nicht auf den Umfang der an sie fließenden Provisionen hinwies. Die erforderlichen Angaben ließen sich den Prospekten VIP 3 und VIP 4 nicht entnehmen, so dass dahinstehen konnte, ob und wann sie der Kundschaft vorgelegen haben. Zur Annahme einer Beratungssituation gelangte die Entscheidung schon nach dem übereinstimmenden Vortrag der Parteien. Einmal mehr bedurfte es nicht der Durchführung einer Beweisaufnahme. Viele Mandanten teilen die Erfahrung, dass Fondsprospekte, wenn überhaupt, frühestens bei der Unterschrift unter Beitrittserklärungen ausgehändigt wurden.

Mit dem Urteil verbessern sich die Erfolgsaussichten in VIP – Verfahren ein weiteres Mal signifikant. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte kann ihren Mandanten nach den bisher ausschließlich positiven Prozesserfahrungen in Rechtsstreiten von VIP 3 und VIP 4 Anlegern gegen die Commerzbank erneut nur dazu raten, sobald wie möglich Schadensersatzansprüche geltend zu machen und sie erforderlichenfalls gerichtlich durchzusetzen.

Denn die Zeit drängt. Schadensersatzansprüche gegen beratende Banken, Sparkassen und freie Berater könnten zum 31.12.2008 verjähren. Nachdem die Commerzbank ihren bis zum 30.06.2008 befristeten Verzicht auf die Einrede der Verjährung nicht verlängert hat, dürfte klar geworden sein, dass mit einem freiwilligen Einlenken nicht gerechnet werden kann.

Die Klienten der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, ziehen deshalb zunehmend die sich aufdrängende Konsequenz, sich nicht weiter hinhalten und vertrösten zu lassen, sondern Forderungen umgehend gegebenenfalls mit gerichtlicher Hilfe zu stellen. Nach unserer Beurteilung gibt es keinen anderen Erfolg versprechenden Weg, sich von den durch beratende Banken und Sparkassen, wie freie Berater, euphorisch angepriesenen Beteiligungen zu trennen. Dabei ist es dringend empfehlenswert, sich von einschlägig erfahrener Rechtsanwaltschaft vertreten zu lassen.

Viele Geschädigte unterschätzen den Aufwand, den eine fachgerechte Vertretung ihrer Interessen erfordert. Eine Erfolg versprechende Klageerhebung bedarf einer gründlichen, eine gewisse Zeit in Anspruch nehmenden Vorbereitung mit u. a. dem Ziel der Sicherung von Beweismitteln. Da gegen Ende des Jahres 2008 mit einem hohen Andrang Geschädigter zu rechnen sein dürfte, empfiehlt es sich, den Gang zum Rechtsanwalt nicht länger hinaus zu schieben.

Nicht alle Vorschläge, die Anlegern unaufgefordert unterbreitet werden, sind zielführend. Ausdrücklich zu warnen ist vor Darstellungen, die die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen als „Formalie“ erscheinen lassen. Dem ist mitnichten so. Schiedsverfahren werden, nachdem feststehen dürfte, dass insbesondere die Commerzbank sich daran nicht beteiligen wird, oft nicht als zweckmäßige Rechtsverfolgung anzusehen sein. Das könnte dazu führen, dass die nicht unbeträchtlichen Verfahrenskosten nicht erstattungsfähig sind. Zu solchen Maßnahmen sollte deshalb nur in Notfällen gegriffen werden, die sich leicht dadurch vermeiden lassen, dass jetzt der Gang zum Rechtsanwalt erfolgt, und nicht erst in letzter Minute.

VIP Filmfonds:

Über 8.000 Anleger haben in den Jahren 2003 und 2004 in den Medienfonds VIP 3 und 4 Anlagen in Höhe von mehr als 500 Millionen Euro getätigt. In den überwiegenden Fällen ging dem Beitritt zu den Filmfonds die Beratung durch ein Kreditinstitut voraus, häufig die Commerzbank. Im Herbst 2005 wurde der Initiator der Filmfonds in Untersuchungshaft genommen und zwischenzeitlich zu einer empfindlichen Freiheitsstrafe verurteilt. Im Gefolge dieses Steuerprozesses kam es zur Aufhebung von Grundlagenbescheiden des Betriebstättenfinanzamts mit der Folge rückwirkender Änderung der Verlustabzugsfähigkeit. Den VIP-Anlegern drohen Steuerrückzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe. Das Finanzgericht München hat Anträge auf Aussetzung der Vollziehung zurückgewiesen.

Am Vertrieb der Fonds VIP und 3 und 4 beteiligte Banken, Sparkassen und freie Berater erhielten umsatzabhängige Rückvergütungen in beträchtlicher Höhe. Über diese Praxis wurden die Mandanten der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte vor Abgabe der Beitrittserklärungen nicht informiert.

Ausblick:

Nach den bekannt gewordenen Vertriebsverträgen mit der Commerzbank wurde die Provisionspraxis bundesweit gehandhabt, so dass die Thematik auf alle VIP Beratungsfälle übertragbar sein dürfte. Es sollte den involvierten Banken und Sparkassen vor diesem Hintergrund schwerlich möglich sein, sich auf „Einzelfälle“ herauszureden.

Die Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte hat ihren Klienten in VIP-Auseinandersetzungen stets geraten, die beratenden Banken, Sparkassen und freie Berater wegen der Kick-Back-Praxis auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Über den Fall der VIP-Medienfonds hinaus empfiehlt sich diese Vorgehensweise auch in einer Vielzahl anderer Fondsfälle, zumal die steuerlichen Konzeptionen anderer Filmfonds ebenfalls in den Fokus von Staatsanwälten und Finanzämtern geraten sind.

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Donnerstag, September 11, 2008

VIP-Medienfonds: Commerzbank muss auch Zinsen erstatten.

Neuer Nachweis für "systematische Falschberatung" erstritten.

In einem Verfahren gegen die Verantwortlichen der VIP-Medienfonds und die Commerzbank AG hat die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte BSZ® Anlegerschutzkanzlei KWAG aus Bremen einen weiteren Erfolg erzielt. Die Commerzbank AG wurde vom Landgericht München I verurteilt, dem Kläger sein eingesetztes Kapital zuzüglich Zinsen zu erstatten. Darüber hinaus muss die Bank auch die steuerlichen Verzugszinsen übernehmen.

In der Urteilsbegründung führt das Gericht (Az. 28 O 4737/07) aus, der Kläger habe mit Erfolg nachgewiesen, dass er von der Commerzbank AG falsch beraten worden ist. KWAG-Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens: "Dabei hat das Gericht festgestellt, dass insbesondere die Behauptung, die Einzahlung des Klägers sei, soweit es den VIP 3 betrifft, zu 100 Prozent durch Garantiezahlungen der Dresdner Bank unterlegt, als anpreisende und noch dazu falsche Aussage den Kläger zu seinem Anlageentschluss veranlasst hat." Dies träfe sinngemäß auch auf den VIP 4-Medienfonds zu. Dort sei ebenfalls immer von einer sogenannten "garantierten Schlusszahlung" ausgegangen worden.

Für einen wichtigen Aspekt der Entscheidung hält der Bremer Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, dass die Commerzbank auch die Verzugszinsen ersetzen muss, die dem Kläger entstanden sind, weil das Finanzamt seine Einkommenssteuer nachträglich heraufgesetzt hatte. Daneben bekommt der Kläger von der Commerzbank AG auch noch Zinsen für das in den VIP-Medienfonds investierte Kapital erstattet, weil er sein Geld nicht anderweitig nutzen konnte.

Nach Ansicht von BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens ist das Urteil ein weiterer wichtiger Meilenstein in den zahlreichen VIP-Verfahren speziell gegen die Commerzbank: "Aus den Urteilsgründen wird deutlich, dass die plakative Zusicherung, es würde das Kapital am Ende der Laufzeit garantiert sein, der Commerzbank AG jetzt zum Verhängnis wird." Eine solche Zusicherung sei erstens falsch und außerdem ganz offensichtlich nur deshalb an prominenter Stelle des Fondsprospektes angebracht, um Anleger anzulocken. Ein solches Vorgehen verstößt gegen die Grundsätze der anleger- und anlagegerechten Beratung und muss deshalb die Rückabwicklung der Anlage zur Folge haben, so Ahrens weiter.

Die Kammer sah es darüber hinaus als erwiesen an, dass eine als Zeugin vernommene Banksachbearbeiterin den Kläger speziell über die hinter den werblichen Aussagen stehenden tatsächlichen Vorgänge im Unklaren gelassen hat. Ahrens: "Insbesondere haben die Richter ausgeführt, dass durch die unzutreffenden Aussagen zu den Garantiezahlungen beim Kläger der Eindruck erweckt worden sei, am Ende der Fondslaufzeit erhalte er garantiert sein Kapital von den schuldübernehmenden Banken zurück."

Die anderslautenden Beteuerungen der Commerzbank-Mitarbeiterin hatte das Landgericht München I unbeachtet gelassen, weil es davon ausgeht, dass es sich um Schutzbehauptungen handelt. Ahrens: "In der mündlichen Verhandlung hatte die Kammer bereits darauf hingewiesen, dass hier in erster Linie die prozess-taktischen Direktiven der Rechtsabteilung der Commerzbank AG für die Aussagen der Mitarbeiterin ausschlaggebend waren und weniger ihre tatsächliche Erinnerung."

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Ahrens ziehen sich die plakative Anpreisung des angeblich garantierten Kapitals zum Ende der Fondslaufzeit sowie die Hinweise auf die steuerliche Auswirkung der Beteiligung wie ein roter Faden durch etliche, wenn nicht sogar durch fast alle Verfahren, die in diesem Zusammenhang gegen die Commerzbank AG geführt werden. Ahrens: "Wir haben bei KWAG schon dutzende von Gesprächen mit geschädigten VIP-Anlegern geführt, die alle ähnliche oder nahezu identische Situationen im Zusammenhang mit der Beratung geschildert haben."

Vor dem Hintergrund der kurzen Verjährungsfrist von drei Jahren ab Kenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen ist laut Rechtsanwalt Ahrens Ende des Jahres damit zu rechnen, dass die Ansprüche der Anleger gegen die Commerzbank AG und auch gegenüber anderen Beratern verjähren werden: "Wer seine Ansprüche noch durchsetzen will, sollte sich schnell an einem in der VIP-Materie vertrauten Anwalt wenden, um noch geeignete Maßnahmen ergreifen zu können."

Das aktuelle Urteil zeige eindrucksvoll, dass kein Grund bestehe, sich in Sachen Medienfonds dem Schicksal zu fügen, sondern dass vielmehr erhebliche Aussicht auf Erfolg besteht, die Commerzbank AG in Regress zu nehmen. Dafür ist laut Ahrens noch bis zum 31. Dezember 2008 Gelegenheit.
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Mittwoch, September 10, 2008

Inter Capital Bank Ltd.: Vermittler der "Geister-Bank" aus der Karibik zum Schadensersatz verurteilt.

Der Vermittler muss dem Anleger Euro 34.117,00 zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Das Landgericht Berlin hat einem von der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei BGKS Gröpper Köpke vertretenen Anleger gegen einen Inter Capital Bank-Vermittler Schadensersatz in Höhe von Euro 34.117,00 zugesprochen. Damit folgte das Gericht gleichzeitig dem Vortrag, dass der Anleger das Opfer eines Betrugs wurde.

Der Anleger wurde vom beklagten Vermittler für eine Termingeldeinlage bei der Inter Capital Bank Ltd. geworben. Ihm wurde eine Verzinsung in Höhe von 6% p.a. versprochen. Die Zinsen sollten auf den Vertrag gebucht werden. Der Vertrag sollte fünf Jahre laufen. Nach der Beendigung des Vertrags sollte er das Geld komplett zurückerhalten.

Dann kam alles anders. Der Anleger konnte nach der Beendigung des Vertrags weder die Bank noch den Vermittler erreichen. Nachdem er sich an die auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei BGKS Gröpper Köpke gewandt hatte, wurde ihm klar, dass er das Opfer eines Betrugs geworden war. Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper von BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte: "Wir wussten, dass die Inter Capital Bank Ltd. spätestens seit Mitte der neunziger Jahre keinen Geschäftsbetrieb mehr unterhalten hatte. Danach waren die ganzen Kontounterlagen gefälscht. Zudem hatte der Vermittler gesagt, dass sie das Geld über ihn überweisen müssen. Das vervollständigte das Bild."

BGKS Gröpper Köpke recherchierte danach den Aufenthaltsort des Vermittlers und nahm ihn in Anspruch. Nachdem er außergerichtlich alles bestritten hatte, wurde er verklagt. Und jetzt gab das Gericht der Klage vollumfänglich statt. Dem Anleger wurden Euro 34.117,00 zugesprochen.

Seit Mitte der Neunziger Jahre wurden immer wieder Anleger Opfer betrügerischer Anlagevermittler, die Kapitalanlagen mit einem Bezug zur Inter Capital Bank Ltd. haben, obwohl es die Bank spätestens seit 1994 nicht mehr gibt. Sie benutzen die Geschäftsunterlagen der Bank und versprechen Zinsen, die ca. 1 bis 1,5 Prozentpunkte über dem Zinssatz von vergleichbaren Kapitalanlagen seriöser deutscher Banken liegen.


Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Inter Capital Bank" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular

Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.09.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.