Dienstag, Juli 17, 2007

Göttinger Gruppe Anleger sollten Fristen zur Anmeldung von Insolvenzforderungen beachten

Bisher haben die Anleger der Securenta AG, dem Herzstück der Göttinger Gruppe, noch keine Post vom Insolvenzverwalter bekommen. Das liegt daran, dass immer noch nicht endgültig feststeht, welches Gericht für das Insolvenzverfahren zuständig ist.

Das Amtsgericht Göttingen hat zwar am 14.06.2007 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Securenta AG eröffnet und Herrn Steuerberater Peter Knöpfel (Göttingen/Hamburg) zum Insolvenzverwalter bestimmt. Diese Entscheidung ist aber noch nicht endgültig, weil hiergegen Rechtsmittel eingelegt wurde. Wann über das Rechtsmittel entschieden wird, ist nicht bekannt.

Für die betroffenen Anleger ist diese Situation unbefriedigend, weil sie nicht wissen, wie es nun konkret weiter geht. Weder vom Insolvenzgericht noch vom Insolvenzverwalter gibt es aktuell Informationen über die insolvenzrechtliche Stellung der atypisch stillen Gesellschafter sowie über die Höhe und den Grund der anzumeldenden Forderungen. Es gibt auch keine verlässlichen Anhaltspunkte zur Höhe der möglichen Insolvenzquote. Entgegen anders lautender Meldungen gibt es aber auch noch keine offizielle Entscheidung über die Erhebung von Nachschüssen. Umfassende und verlässliche Informationen über diese für den einzelnen Anleger bedeutenden Fragen gibt es voraussichtlich erst bei der Gläubigerversammlung der Securenta AG am 26.09.2007 in Göttingen.

Voraussetzung für die Teilnahme an dieser Versammlung ist die Anmeldung einer Forderung zur Insolvenztabelle. Die Frist zur Forderungsanmeldung endet schon in knapp zwei Monaten am 20.09.2007. Da die Forderungen nicht automatisch zur Insolvenztabelle angemeldet werden, muss jeder Gläubiger selbst für die Anmeldung sorgen. Die Forderungen müssen außerdem schriftlich angemeldet werden; dabei sind sowohl der Grund als auch die Höhe der Forderung anzugeben.

Aufgrund der positiven Resonanz und wegen der anhaltenden Nachfrage nach den beiden Informationsveranstaltungen am 16.06.2007 und 30.06.2007 bietet die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar betroffenen Anlegern erneut die Möglichkeit, sich über folgende Punkte zu informieren:

Ablauf eines Insolvenzverfahrens
Aktueller Stand in dem Insolvenzverfahren der Securenta AG
Bei welchen Maßnahmen benötigt der Anleger fachkundige Unterstützung, was kann er selber machen?
Nachschusspflichten bei atypisch stillen Beteiligungen
Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung im Zusammenhang mit stillen Beteiligungen
Anwaltskosten/Rechtsschutzversicherung

Die Veranstaltung findet am 21.07.2007, 11.00 Uhr in 70597 Stuttgart, Löffelstraße 40 (COMPAS Commerce Park Stuttgart) statt.

Die Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar gehört laut JUVE Handbuch der Wirtschaftskanzleien zu den führenden Kanzleien im Bereich des Anlegerschutzes in Deutschland. Sie besitzt langjährige Erfahrungen mit Fällen, in denen der Anbieter Insolvenz anmelden musste. Nur beispielhaft seien hier die Unternehmen SMP, BFI Bank, Privatbank Reithinger, Phoenix, Euro-Gruppe und Wohungsbaugesellschaft Leipzig West genannt. Die Kanzlei ist darüber hinaus im Gläubigerausschuss der insolventen F & P AG & Co. KG, Kassel, vertreten. Für einen SMP Genussscheininhaber hat sie vor dem Bundesgerichtshof einen bahnbrechenden Sieg gegen den Insolvenzverwalter errungen (BGH, Beschluss vom 29.05.2006, Az. II ZR 334/05). Außerdem konnten die Anwälte in dem bisher größten deutschen Anlageskandal, im Fall der Phoenix Kapitaldienst GmbH, bereits Schadensersatzzahlungen an ihre Mandanten erreichen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Göttinger Gruppe Securenta " anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.07.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Freitag, Juli 13, 2007

„Pionier des Anlegerschutzes“ BSZ® e.V. legt hervorragende Halbzeitsbilanz hin.

Der BSZ e.V., einer der „Pioniere“ im Bereich Anlegerschutz in Deutschland, hat auch im ersten Halbjahr 2007 wieder hervorragende Arbeit im unermüdlichen Dienst für die Anleger geleistet. BSZ e.V. bedankt sich bei seinen zahlreichen Mitgliedern!

Dieburg im Juli 2007: Vor nunmehr fast 10 Jahren wurde der BSZ e.V. als einer der ersten Anleger- und Verbraucherschutzvereine in Deutschland gegründet, der BSZ e.V. zählt damit zu den „Pionieren“ des Anlegerschutzes in Deutschland.

Dem BSZ e.V. kam seit diesen bescheidenen Anfängen – zu einer Zeit, in der viele noch nicht einmal wussten, wie man das Wort „Anleger- und Verbraucherschutz“ buchstabiert, die –nicht immer leichte- Aufgabe zu, unermüdlich im Dienste der Anleger vor unseriösen Kapitalanlagen zu warnen, sowie bei gescheiterten Kapitalanlagen kompetente Hilfe zu leisten.

Während die „Pioniere“ im wilden Westen der USA dabei vor allem mit unliebsamen Lebewesen wie Indianern, Klapperschlangen, Wölfen etc. zu kämpfen hatten, sind die „unliebsamen Lebewesen“, mit denen es der BSZ e.V., der „Pionier“ im „wilden Westen der Kapitalanlage“ zu tun hat, z.B. skrupellose und geldgierige Initiatoren, gewissenlose Hintermänner, unfähiges Management, mitverantwortliche Banken sowie inkompetente Vermittler (nur um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Natürlich haben nicht alle Initiatoren, Banken, Manager und Vermittler diese beschriebenen negativen Eigenschaften, sondern nur ein kleiner Teil, eben die Fälle, mit denen der BSZ e.V. tagtäglich konfrontiert wird!).

Im Laufe der Jahre gelang es dem BSZ e.V. auch, zu einem der führenden Anleger- und Verbraucherschutzvereine in Deutschland heranzuwachsen.
Einen erheblichen Anteil daran haben selbstverständlich die zahllosen Mitglieder einer BSZ e.V.-Interessengemeinschaft. Bei Ihnen möchten wir uns daher für ihr Vertrauen ganz herzlich bedanken. Wir sind überzeugt davon, dass wir auch in Zukunft sehr viel für unsere Mitglieder tun können.

So konnte der BSZ e.V. auch bis zur „Halbzeit“ 2007, nämlich in den Monaten Januar bis einschließlich Juni 2007, hervorragende Erfolge für seine Mitglieder, geschädigte Kapitalanleger und Verbraucher, erzielen.

BSZ e.V. erfüllt wichtige Warn- und Aufklärungsfunktion

In Zeiten leerer öffentlicher Kassen und Streichung von Mitteln bei Verbraucherschutzorganisationen kommt dem BSZ e.V. eine wichtige Warn- und Aufklärungsfunktion zu.

Beispiele hierfür:

First Real Estate GmbH: Dem BSZ e.V., der schon seit vielen Monaten vor einem Investment bei FRE warnt, gelingt ein sensationeller Erfolg: Den wahren Verantwortlichen und „Hintermann“ bei FRE auszumachen. Die Anleger können nun den richtigen Haftungsgegner in Anspruch nehmen.
Wie der BSZ e.V. aus sicherer Quelle weiß, hat diese „Enttarnung“ bei dem Hintermann der FRE auch durchaus für einige Nervosität und Aufregung gesorgt.

Göttinger Gruppe: Schon frühzeitig, seit dem Jahr 2000, warnte die BSZ-Vertrauenskanzlei Hahn Rechtsanwälte vor einem Engagement bei der inzwischen insolventen Göttinger Gruppe

Madrixx AG: Schon seit Mitte 2006 riet BSZ-Vertrauensanwalt Dr. Heinz Steinhübel von einer Beteiligung bei der inzwischen insolventen Madrixx AG ab.

Anlegern, die diese Ratschläge beherzigten, blieben herbe Verluste bis hin zum Totalverlust erspart, während andere Unglückliche, die diesen Pleite-Firmen ihr Geld anvertrauten, nun auf eine Insolvenzquote von ungewisser Höhe und mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen verwiesen werden müssen.

BSZ e.V. arbeitet mit führenden Anlegerschutzkanzleien zusammen, die auf eine beachtliche Erfolgsbilanz verweisen können

Ein weiterer Grund dafür, warum der BSZ e.V. schon seit langer Zeit zu den führenden Anlegerschutzvereinen in Deutschland zählt, liegt darin, dass der BSZ e.V. ausschließlich mit Kanzleien zusammen arbeitet, die nach Beobachtung von Marktteilnehmern zu den führenden Anlegerschutzkanzleien in Deutschland gehören.

Alle Anlegerschutzkanzleien, mit denen der BSZ e.V. zusammen arbeitet, sind seit Jahren ganz überwiegend im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz am Markt tätig und haben ihre Kompetenz in zahlreichen gerichtlichen und außergerichtlichen Erfolgen für ihre Mandanten eindrucksvoll unter Beweis gestellt.

Beispiele für die Erfolge der BSZ-Vertrauensanwälte in den letzten Monaten:

ComTex: Im ComTex-Skandal gelang es der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar aus Stuttgart als erster Kanzlei in Deutschland überhaupt, Schadenersatz für einen Anleger in Höhe von rund 75.000,- € vor einem deutschen Gericht zu erstreiten!

Falk-Zinsfonds: Der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Rohde & Späth gelang es, vor dem Landgericht Lüneburg vollumfänglichen Schadensersatz für einen Anleger in Höhe von 9.427,81 € zu erstreiten!

Vermögensgarant AG: Den BSZ e.V.-Vertrauenskanzleien gelingen weitere Erfolge. Die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei CLLB aus München erreicht als erste Kanzlei ein Urteil gegen den Vorstand Dehne, in dem dieser zum Schadensersatz an die klagende Anlegerin verurteilt wird., der BSZ e.V. Vertrauenskanzlei Dr. Rohde & Späth gelingen zwei Erfolge gegen Vermittler: In einem Urteil wird der Vermittler zur Rückzahlung in Höhe von 12.000,- € verurteilt, in einem anderen Fall gelingt eine außergerichtliche Einigung, bei der der Vermittler ca. 3000,- € zurück bezahlt!

Vermittlerhaftung: Der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Witt & Nittel gelingt es vor dem OLG Frankfurt, Schadensersatz gegen einen Vermittler zu erstreiten.

VIP-Medienfonds: Großer Erfolg für die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei CLLB: Nach mehreren Fehlschlägen diverser anderen Kanzleien gelingt ein erster durchschlagender Erfolg, , die Commerzbank wird dazu verpflichtet, einen Anleger mit einem Anlagebetrag in Höhe von 100.000 € so zu stellen, als ob er die Beteiligung nie gezeichnet hätte!

Dadurch, dass die jeweiligen Anwälte des BSZ e.V., die eine Interessengemeinschaft betreuen, ständig mit der Materie beschäftigt sind, ist gewährleistet, dass diese ausgezeichnet in den jeweiligen Fall eingearbeitet sind und auch über Neuigkeiten bestens informiert sind, ein erheblicher Vorteil gegenüber anderen Anwälten, die nur gelegentlich Mandanten aus der jeweiligen Fallgruppe betreuen!
Die Bündelung in den BSZ e.V.-Interessengemeinschaften hat sich als ausgezeichnetes, zielgerichtetes und kostensparendes Instrument zur Anspruchsverfolgung für die Geschädigten erwiesen, unter Umständen ist hier auch die Durchführung sog. „Sammelklagen“ zur Kostenreduzierung möglich.

Eine Mitgliedschaft im BSZ e.V. bringt viel, kostet aber nur wenig:

Auch für diejenigen, die noch nicht Mitglied im BSZ-e.v. sind, gibt es viele gute Gründe, nun einer der zahlreichen Interessengemeinschaften beizutreten:

Mehrmals wöchentlich stellt der BSZ e.V. neue, aktuelle Informationen zu diversen Kapitalanlagethemen auf seiner Homepage unter www.kapitalanleger-echo.de und auf der Portalseite www.fachanwalt-hotline.de bereit, ein Service, der in Deutschland bislang nach wie vor einmalig und unübertroffen ist.

Hierin erhalten geschädigte Anleger und Verbraucher zahlreiche Ratschläge, auf denen sie aufbauen können.

Wir wissen, dass auch viele Rechtsanwälte und andere Interessierte gerne auf die bereitgestellten Informationen zurück greifen.

Wie gut die vom BSZ e.V. bereit gestellten Informationen sind, belegt auch die Tatsache, dass auch andere Anlegerschutzvereine gerne beim BSZ e.V. „abkupfern“, d.h., einige finden die neuen Informationen so spannend, dass sie sie –teilweise sogar wortwörtlich- sogleich für ihre eigene Homepage übernehmen. Dieses kann der BSZ e.V. nur als ganz großes Kompliment betrachten.
Mit der Suchmaschine www.geldfuchs.eu steht nunmehr eine Suchmaschine zur Verfügung in der die DSK Deutsche Streitgenossenschaft für Kapitalschutz im BSZ e.V. ihr Kapitalalanlageschutz-Know-How einfließen lässt und dabei das Potenzial und die Technik der Suchmaschine Google nutzt.

Auch im zweiten Halbjahr 2007 gibt es viel für den BSZ e.V. zu tun: Unseriöse Anbieter von Kapitalanlagemodellen sind auf dem Vormarsch und versuchen, die Zukunfts- und Versorgungsängste der Menschen auszunutzen mit dubiosen Anlagemodellen und hohen Renditeversprechen.

Längst hat wegen der guten zu erzielenden Renditen auch die organisierte Kriminalität das „Geschäftsmodell Anlagebetrug“ für sich entdeckt.
Aus diesem Grunde wird der BSZ e.V. auch in Zukunft sehr damit beschäftigt sein, Anleger vor unseriösen Anlagemodellen zu warnen.

Der „Pionier des Anlegerschutzes“ BSZ e.V. wünscht allen seinen Mitgliedern und denen, die es noch werden wollen oder sollten, ein erfolgreiches zweites Anlage-Halbjahr 2007.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Donnerstag, Juli 12, 2007

Prozessauftakt: Anklage gegen Vorstände der Akzenta AG aus dem Kreis Rosenheim

Vor dem Landgericht München II hat ein spektakulärer Wirtschaftsprozess begonnen. Die Akzenta AG aus Neubeuern (Landkreis Rosenheim). soll 21.000 Anleger geprellt haben. Vier Ex-Vorstände der Firma müssen sich wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs verantworten. Einem der Angeklagten, der nicht von Anfang an im Vorstand der Aktiengesellschaft war, wird gewerbsmäßiger Bandenbetrug in mehr als 14 000 Fällen vorgeworfen. Der Vorwurf: Anleger seien mit angeblich lukrativen Beteiligungen im Schneeballsystem gelockt und betrogen worden.

Statt die versprochenen Gelder an die Anleger auszuschütten, sollen die Vorstände in die eigene Tasche gewirtschaftet haben. Die Staatsanwaltschaft wirft den Vorsitzenden des Firmengeflechtes vor, Anleger im Rahmen von Umsatzbeteiligungen betrogen zu haben. Geld, das den Anlegern versprochen war, ließen sie in der eigenen Tasche verschwinden. Die Gelder sollen sie durch das Versprechen hoher Gewinnsummen eingesammelt und dann zweckentfremdet haben, zum Beispiel für verdeckte Provisionszahlungen an den Vorstand.

Insgesamt geht es um mehr als 68 Millionen Euro und 21.000 Fälle. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft begonnen, die Anklageschrift zu verlesen, was voraussichtlich noch mehrere Verhandlungstage dauern wird. Denn die Anklageschrift umfasst 1.000 Seiten und enthält die Daten aller geprellten Anleger. Die vier angeklagten ehemaligen Vorstände sitzen seit 13 Monaten in Untersuchungshaft. Es handelt sich um den 56-jährigen Kaufmann Ulrich C., seine beiden 31 und 25 Jahre alten Söhne und einen 42-jährigen Porzellanmaler. Im Mai 2006 hatten 150 Kriminalbeamte, Steuerfahnder und Staatsanwälte Geschäftsräume und Mitarbeiterwohnungen der Akzenta AG durchsucht und tonnenweise Akten beschlagnahmt. Verbraucherschützer hatten schon seit Jahren vor der Firma gewarnt.

Viele der 32.000 Anleger können sich indes bis heute nicht vorstellen, dass sie eventuell Betrügern aufgesessen sind. Sie werfen der Staatsanwaltschaft vor, die Probleme der Firma erst ausgelöst zu haben. Das Unternehmen soll nach dem Schneeball- oder Pyramidensystem funktioniert haben. Altkunden sollten von den eingezahlten Geldern neuer Kunden profitieren. Auch der neue Akzenta-Vorstand streitet alles ab. Vorerst sind für den Prozess 26 Verhandlungstage angesetzt, das Urteil wird voraussichtlich frühestens Ende November fallen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Akzenta AG" anschließen.

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Mittwoch, Juli 11, 2007

Erster durchschlagender Erfolg für Anleger der VIP Medienfonds !

Landgericht München verurteilt Commerzbank AG zu Schadenersatz.

Das Landgericht München I hat nunmehr erstmals einem Anleger Schadenersatz im Zusammenhang mit einer Beteiligung am VIP 4 Medienfonds zugesprochen. Der von der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte und von Frau Rechtsanwältin Albers vertretene Anleger hatte eine Beteiligung am VIP 4 Medienfonds im Nennwert von € 100.000,00 gezeichnet.

Das Gericht gelangte nach Durchführung einer Beweisaufnahme zu der Überzeugung, dass dem Anleger von Seiten der Commerzbank AG wahrheitswidrig mitgeteilt wurde, dass durch die Garantiezahlung der HypoVereinsbank AG die Rückzahlung seines Kommanditkapitals gesichert sei. In Wirklichkeit hat die HypoVereinsbank AG lediglich eine Schuldübernahmeerklärung zugunsten der Fondsgesellschaft abgegeben. Die Commerzbank AG ist daher nach dem Urteil des LG München (Az.: 28 O 22503/06) verpflichtet, den Anleger so zustellen, wie wenn er die Beteiligung nicht gezeichnet hätte.

Die VIP Medienfonds 3 und 4 waren in die Schlagzeilen geraten als im Jahr 2005 der Gründer und Hauptinitiator Herr Andreas Schmid verhaftet wurde. Derzeit läuft vor dem Landgericht München I das Strafverfahren gegen Herrn Andreas Schmid u.a. wegen Steuerhinterziehung. Ferner haben die Finanzbehörden die von der jeweiligen Fondsgesellschaft geltend gemachten Verluste weitgehend nicht anerkannt, mit der Folge, dass die Anleger nun Steuernachzahlungen in erheblicher Höhe zu leisten hatten bzw. haben.

Anleger, die sich im Zusammenhang mit den VIP Medienfonds 3 und 4 falsch beraten fühlen, sollten daher ihre Ansprüche prüfen lassen, so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen.

Die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" wird durch die erfahrenen Anlegerkanzleien CLLB (München), Jens Graf Rechtsanwälte (Düsseldorf) Dr. Steinhübel & von Buttlar (Stuttgart), gegenüber allen in Frage kommenden Anspruchsgegnern vertreten.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.07.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Dienstag, Juli 10, 2007

EECH AG – Trotz gerichtlichem Vergleich keine Zahlung,

Anleger schicken Gerichtsvollzieher los.
Gesamtsumme der titulierten Forderung bei über € 200.000,00

Wie der BSZ® e.V. bereits mehrfach berichtete, können Anleger der EECH AG nach Auffassung des zuständigen Landgerichts Hamburg die sofortige Rückzahlung von Inhaberschuldverschreibungen verlangen. Betroffen sind die so genannte „Solaranleihe“ mit einer Laufzeit bis zum 15.11.2010 und einer Verzinsung in Höhe von 8,25% p.a. sowie die Anleihe „Windkraft Frankreich“.

Die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte die bereits mehr als 250 Anleger der EECH vertritt, sprach für ihre Mandanten die Kündigung der Inhaberteilschuldverschreibungen aus und forderte die sofortige Rückzahlung.
In jedem der am 21.05.2007 vor dem Landgericht Hamburg verhandelten Verfahren verpflichtete sich die EECH nun zur Rückzahlung von 100% des Nennbetrags der Inhaberteilschuldverschreibung nebst fälligen Zinsen.

Um einen möglichst schnellen Zahlungseingang zu gewährleisten und möglichst auszuschließen, dass die ungewisse wirtschaftliche Situation der Anspruchsgegnerin Einfluss auf die Werthaltigkeit des Anspruchs hat, wurde vereinbart, dass nur 90 % des Nominalbetrags zurückzuzahlen sind, sofern die Zahlung bis zum 09. Juli 2007 erfolgt. Erfolgt die gerichtlich vereinbarte Rückzahlung nicht, oder nicht vollständig, können die Anleger gegen die EECH Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergreifen.

Nach Auskunft von Rechtsanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte in München ist die Zahlungsfrist vom 09.07.2007 fruchtlos verstrichen. Seitens der EECH wurde kein Cent überwiesen, so Rechtsanwalt Cocron weiter.

Im Auftrag der von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte vertretenen Mandanten wurden daher noch am heutigen Dienstag, den 10.07.2007 umfangreiche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Der Gesamtbetrag der bereits titulierten Forderungen beläuft sich derzeit auf über € 200.000,00.

Auf die weiteren Zahlungsaufforderungen der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte hat die EECH in den letzten Wochen überhaupt nicht mehr reagiert.

Viele von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte vertretene Anleger sind verunsichert und befürchten nun den Totalausfall ihrer Forderungen gegenüber der EECH.

Der BSZ® e.V. ist für jede weitere Information von Anlegern dankbar.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „EECH AG" anschließen.

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Freitag, Juli 06, 2007

First Real Estate Grundbesitz GmbH: Was sollten Geschädigte jetzt wissen?

Beginn Insolvenzverfahren voraussichtlich im August; „Sammel-Klagen“ gegen Hintermann in Vorbereitung; Kritik an Staatsanwaltschaft wächst;

Die First Real Estate Grundbesitz GmbH stellte am 06.02.2007 Insolvenzantrag.
Das Büro des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Andres der insolventen First Real Estate Grundbesitz GmbH lässt mitteilen, dass mit dem Beginn des Insolvenzverfahrens voraussichtlich im August gerechnet werden kann.

Ursprünglich sollte das Insolvenzverfahren zwar bereits im Juni beginnen, da die Aufklärung des Verbleibs der Vermögenswerte sich jedoch als kompliziert darstelle, sei es zu einer Verzögerung gekommen, unter anderem sollen auch erhebliche Vermögenswerte nach Dubai geflossen sein. Das Büro des Insolvenzverwalters bittet von Sachstandsanfragen einzelner Anleger Abstand zu nehmen.
Wie hoch die Insolvenzquote sein wird, kann derzeit noch nicht seriös beurteilt werden, voraussichtlich dürfte die Insolvenzquote jedoch, wie andere vergleichbare Insolvenzfälle zeigen, recht gering ausfallen.

Umso wichtiger ist es für Geschädigte, die einen Großteil ihres Schadens kompensiert haben wollen, auch gegen die Verantwortlichen vorzugehen.
Der BSZ® e.V., dem es als erstem Anlegerschutzverein überhaupt gelang, den wahren Verantwortlichen ausfindig zu machen (berücksichtigen Sie dazu den letzten Beitrag des BSZ® e.V.), wird in den nächsten Wochen für seine Mitglieder auch die ersten Schadensersatzklagen durch die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte vorbereiten lassen.

Um hier Kosten zu reduzieren, ist, wenn möglich, die Bildung subjektiver Klagehäufungen, sog. „Sammelklagen“, vorgesehen. Da der Verantwortliche auf großem Fuß lebt (großer Fuhrpark von 8 Luxuslimousinen, Luxusuhrensammlung, etc.), besteht die reelle Chance, den Schaden auf diesem Wege auch wirklich zu kompensieren.

Inzwischen stellt sich auch die Frage, ob die Staatsanwaltschaft in dem Skandalfall genügend unternommen hat, um die Pleite abzuwenden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit dem Jahr 2003 wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs gegen die Verantwortlichen, leider scheinen die Ermittlungen noch nicht richtig gefruchtet zu haben.

Der BSZ® e.V. ist der Ansicht, dass das Konstrukt „Strohfrau“ Cmok und wirklicher Hintermann auch der Staatsanwaltschaft hätte auffallen müssen, und dass hier durchaus noch mehr von der Staatsanwaltschaft zur Aufklärung des Skandals hätte unternommen werden müssen.

Dem BSZ® e.V. ist auch bekannt, dass mittlerweile die ersten Dienstaufsichtsbeschwerden von Anlegern gegen den ermittelnden Staatsanwalt erhoben werden.
Insofern wird auch sehr genau zu prüfen sein, ob hier eventuell eine mögliche Staatshaftung der Bundesrepublik Deutschland in Betracht kommt und die Anleger eventuell auf diesem Wege ihren Schaden kompensieren können.

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Securenta AG – Frist zur Forderungsanmeldung endet am 20.09.2007

Das Amtsgericht Göttingen hat am 14.06.2007 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Securenta AG eröffnet und Herrn Steuerberater Peter Knöpfel (Göttingen/Hamburg) zum Insolvenzverwalter bestimmt.

Der vorgesehene Zeitplan für die nächsten Termine im Insolvenzverfahren ist straffer als von vielen erwartet. Die erste Gläubigerversammlung, in der auch die Bestätigung des Insolvenzverwalters und die Wahl des Gläubigerausschusses auf der Tagesordnung stehen, findet bereits am 26.09.2007 statt. Nach dem bisherigen Stand der Dinge soll die Versammlung im Saal B 25 des Amtsgerichts Göttingen abgehalten werden.

Die Frist zur Forderungsanmeldung endet einige Tage vorher am 20.09.2007. Betroffene Anleger sind gehalten, ihre Forderung innerhalb dieser Frist schriftlich zur Insolvenztabelle anzumelden. Nach den Vorschriften der Insolvenzordnung sind dabei der Grund und die Höhe der Forderung anzugeben.

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Argentinien-Anleihen, Bundesverfassungsgericht: Es liegt kein Staatsnotstand vor

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts stellt klar, dass der Staatsnotstand Argentinien keine Begründung dafür liefert, die Auszahlung der Anleihen zu verweigern.

In einer am Donnerstag letzter Woche vom Bundesverfassungsgericht veröffentlichten Entscheidung ist der sog. „Staatsnotstand“ kein Argument, um die Auszahlung der fälligen Anleihen an deutsche Anleihegläubiger zu verweigern.

Argentinien wertete im Jahr 2002 seine Währung wegen einer Wirtschaftskrise ab und verweigerte die Auszahlung der bereits fälligen Anleihen. Der Staat erklärte sich für zahlungsunfähig und berief sich auf den sog. „Staatsnotstand“. Diese Begründung ließ das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht gelten.

Nach einem Bericht der FAZ vom 05.07.2007 können die Anleger jetzt damit rechnen, dass das Amtsgericht Frankfurt Argentinien zur Zahlung verpflichtet, da die Klagen, die in Frankfurt anhängig gemacht wurden, an sich zulässig und begründet sind.

Problematisch war in der Vergangenheit immer die Vollstreckung, da Argentinien eine Zahlung ablehnte und z.B. bei Botschaften des argentinischen Staates aufgrund der Immunität nicht vollstreckt werden konnte. Findige Anleger hatten daher unter anderem auf Messen versucht, bei errichteten Ständen des argentinischen Staates zu vollstrecken.

Der BSZ®-Vertrauensanwalt Walter Späth, dessen Kanzlei Dr. Rohde & Späth vor dem Landgericht Frankfurt einen Anleger in Argentinien-Anleihen mit einem Streitwert von 76.000,- € vertritt: „Der Druck auf den argentinischen Staat, die Anleihen auszubezahlen, dürfte nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ansteigen, denn Argentinien will schließlich auch in Zukunft auf den internationalen Wertpapiermärkten Anleihen platzieren“.

Auch sollte grundsätzlich eine Haftung des Beraters oder Vermittlers der Argentinien-Anleihen überprüft werden, in der Vergangenheit hatten Gerichte teilweise auch Banken wegen Falschberatung deren Vermittler zum Schadensersatz verurteilt.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Argentinien-Anleihe" anschließen.

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Donnerstag, Juli 05, 2007

Landgericht München I, VIP Urteile

Das Landgericht München I hat einer Klage gegen die Commerzbank stattgegeben, nachdem es zuvor am 20.04.2007 mit zwei Urteilen Klagen von VIP 3 und 4 Anlegern, die nicht von der BSZ® Anlegerschutzkanzlei Jens Graf vertreten wurden, abgewiesen hatte. Keine der abweisenden Entscheidungen, gibt der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte Veranlassung, ihren Mandanten von einer Inanspruchnahme der Commerzbank und anderer Berater abzuraten. Im Gegenteil:

Mit zum Teil wortgleicher Begründung beanstandet das Landgericht u. a. das Fehlen von Beweisantritten für behauptete mündliche Äußerungen von Mitarbeitern der Commerzbank. Daraus darf man folgern, dass es den Inhalt der Äußerungen, wären sie bewiesen worden, für ausreichend erheblich für eine Verurteilung der Bank angesehen hätte. Die Klageabweisung erfolgte also nicht wegen für alle VIP Fälle geltender Umstände, sondern auf Grund fallbezogener, nicht verallgemeinerungsfähiger Besonderheiten.

Das Landgericht hat auch gesehen, dass das Unterbleiben der Aufklärung über die Provision, die die Bank erhielt, Schadensersatzansprüche auslöst. Es meint aber, dass sei bei VIP Fonds nicht der Fall, weil sie nicht als Wertpapier eingestuft werden könnten. Die Wertpapiereigenschaft ist aber gerade keine Voraussetzung für eine Aufklärungspflicht, wie der Bundesgerichtshof schon im Jahre 2000 entschieden und in seinem jüngsten Urteil konkret im Zusammenhang mit Fonds noch einmal klargestellt hat. Für Schadensersatzansprüche in den VIP Fällen bedarf es nicht der Anwendbarkeit des Wertpapierhandelsgesetzes. Das hätte das Landgericht erkennen müssen.

Die Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte darf sich durch diese handwerklich wenig überzeugenden Urteile in ihrer Vorgehensweise in VIP Fällen eher bestätigt fühlen, zumal angesichts des Erfolges des anderen VIP Geschädigten vor dem nämlichen Landgericht München I:

Wir raten unseren Mandanten aufgrund unserer Prozesserfahrung grundsätzlich zu einem Vorgehen, das die Verfügbarkeit von Beweismitteln sichert. Unsere Klienten wären nicht mangels Beweismitteln abgewiesen worden. Das obsiegende Urteil belegt den Erfolg einer an dieser auf den konkreten Einzelfall ausgerichteten Vorgehensweise.

Allgemein und auch in VIP - Fällen, in denen die Urkundenlage abweichend von dem gewonnenen Verfahren nicht schon allein für den Prozesserfolg ausreicht, beurteilen wir die Erfolgsaussichten weiterhin positiv. Die BSZ® Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte begleitet die Kick - Back Rechtsprechung seit mehr als 10 Jahren in praktischer Anwendung. Wir stellen dieses Thema, dem nicht nur in Fonds - Fällen häufig ausschlaggebende Bedeutung zukommt, in den Vordergrund unserer von dieser Erfahrung geprägten Argumentation. Das ist zwar keine Garantie für fehlerfreie Rechtsanwendung durch das Gericht, hilft aber, sie zu verhindern. Die Begründung der Münchner Richter vom 20.04.2007 ähnelt sehr der Vortragsweise der Commerzbank, wie sie aus VIP Verfahren bekannt geworden ist, und hinterläßt den Eindruck von "Leichtgläubigkeit", wie gerade Richter sie gelegentlich geschädigten Kapitalanlegern verübeln.

Soweit, zu behaupten, dass wir das Gericht vor dieser nur einer der Prozessparteien nützlichen Oberflächlichkeit mit Gewissheit hätten bewahren können, möchten wir nicht gehen. Der Fehler, der dem Landgericht bei der Rechtsanwendung unterlaufen ist, bestätigt uns aber in der Einschätzung, dass die Vorgehensweise, zu der wir unseren Klienten (nicht nur) in VIP Fällen geraten haben und raten, die richtige ist.

Insoweit könnte den Urteilen vom 20.04.2007 sogar noch unterstützend zu entnehmen sein, dass, von der Fehleinschätzung hinsichtlich des WpHG abgesehen, gegen die Anwendbarkeit der Kick - Back Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch in den VIP Fällen keine durchgreifenden Bedenken bestehen. Das wäre eine erfreuliche Nachricht für die vielen Anleger, die bisher noch nichts unternommen haben, um ihre berechtigten Ansprüche geltend zu machen. Denn begründete Aussicht auf Schadensersatz besteht nicht nur in Einzelfällen, sondern, soweit die Aufklärung über die an die Commerzbank oder einen anderen Berater geflossenen Provisionen unterblieben ist, in den VIP 3 und 4 Fällen allgemein.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen.

Die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" wird durch die erfahrenen Anlegerkanzleien Jens Graf Rechtsanwälte (Düsseldorf) Dr. Steinhübel & von Buttlar (Stuttgart), CLLB (München) gegenüber allen in Frage kommenden Anspruchsgegnern vertreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.07.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Dienstag, Juli 03, 2007

KS-Index Immofonds GbR: Anleger sollten jetzt handeln!

Derzeit häufen sich beim BSZ® e.V. die Anfragen verunsicherter Anleger, die nicht wissen, wie es um ihre Kapitalanlage bestellt ist. Sie haben sich in den 90 ´er Jahren als atypisch stille Gesellschafter an der KS Index Immofonds GbR Konstanz beteiligt und – wie vorgesehen – zum Vertragsende gekündigt. Meistens bekamen die Anleger dann ein Bestätigungsschreiben, dass die Auszahlung des Guthabens voraussichtlich ein Jahr nach der Kündigung erfolgen wird.

Entsetzen löste bei vielen Anlegern, die bereits gekündigt haben, die von der Gesellschaft vorgelegte Abrechnung über das Auszahlungsguthaben aus: dies wies meist nur einen Bruchteil von dem aus, was sie über viele Jahre an die KS Index Immofonds GbR überwiesen hatten. Jetzt, nachdem die Auszahlung in einigen Fällen bereits seit eineinhalb Jahren überfällig ist, wird es höchste Zeit zu handeln!

Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Kanzlei BGKS Rechtsanwälte: „Anleger, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben, sollten sich nicht länger von fadenscheinigen Schreiben der Gesellschaft hinhalten lassen und aktiv werden. Nach unserer Ansicht sind die von der Gesellschaft vorgelegten Abrechnungen nicht haltbar, da sie völlig intransparent sind. Zudem haben wir die Erfahrung gemacht, dass vielen Anlegern die Anlage als zur Altersvorsorge oder Vermögensbildung geeignet empfohlen wurde. In diesen Fällen könnten auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Da diese Ansprüche allerdings einer kürzeren Verjährung unterliegen ist zu empfehlen, die Sach- und Rechtslage von einem erfahrenen Anwalt prüfen zu lassen, bevor Rechtsnachteile eintreten“.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „KS-Index-Immofonds " anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.07.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Montag, Juli 02, 2007

VG VermögensGarant AG: Prospekthaftungsurteil erstritten.

BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte CLLB Rechtsanwälte erstreiten Prospekthaftungsurteil gegen ehemaligen Vorstand Thomas Dehne. Eine Mandantin der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hatte eine Inhaberteilschuldverschreibung (VG VermögensGarant IV) der VG Vermögensgarant AG gezeichnet. In den Prospekten warb die VG VermögensGarant AG mit einer Kapitalabsicherung von 100 % des Nennwertes zum Laufzeitende durch eine Depotbank (Rating Moody´s Aa 3).

Als Depotbank wurde im Verkaufsprospekt die Credit Suisse Private Banking genannt. Tatsächlich kam eine derartige Anlage bei der Credit Suisse nicht wie prospektiert zur Durchführung. Der damalige Vorstand der VG VermögensGarant AG Herr Dehne musste sogar eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, dass von Seiten der VG VermögensGarant AG nicht weiter mit der Credit Suisse geworben wird.

Dennoch wurde der Klägerin kein entsprechend korrigierter Verkaufsprospekt vorgelegt. Die von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertrete Anlegerin machte demgemäß Ansprüche aus Prospekthaftung geltend. Der damalige Vorstand der Beklagten Herr Thomas Dehne wurde nunmehr vom Landgericht München I (Az.: 30 O 12855/06) verurteilt der Klägerin Schadensersatz in Höhe ihres Investitionsbetrages zu leisten.

Das Gericht führte in seinen Urteilsgründen aus, der mögliche Ausfall der Credit Suisse als Depotbank hätte zu einer Prospektaktualisierung führen müssen. Alternativ hätte es anderer Maßnahmen bedurft, um sicherzustellen, dass sich Anleger nicht auf Grund eines inhaltlich veralteten Prospekts zu einer Anlage bei der VG VermögensGatant AG entschieden. Eine Veröffentlichung bzw. die Schaltung einer Anzeige im Bundesanzeiger reiche hierfür nicht aus, so dass Gericht weiter.

Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz, der die Anlegerin vor dem Landgericht München I für die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertrat, rät allen Anlegern die in Inhaberteilschuldverschreibungen der VGVermögensgarant AG investiert haben, Schadenersatzansprüche wegen Prospekthaftung, aber auch wegen fehlerhafter Anlageberatung prüfen zu lassen. Dies auch deshalb, weil sich das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VG VermögensGarant AG noch in die Länge zieht und dessen Ende genauso wenig absehbar ist wie die Höhe der letztlich dem Anleger zufließenden Quote.


Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Vermögens Garant AG" anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.07.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Freitag, Juni 29, 2007

Sensation: BSZ® e.V. enttarnt „Super-Hintermann“ der First Real Estate GmbH!!

Großer Erfolg für den BSZ® e.V.: Der Hintermann der insolventen First Real Estate Grundbesitz GmbH ist ausgemacht! Erste Klagen in Vorbereitung! Anleger sollten Strafantrag stellen!

Dieburg, 29.06.2007: Das Täuschen, Tricksen und Tarnen hat ein Ende! Im Zusammenhang mit der insolventen First Real Estate Grundbesitz GmbH gelingt dem BSZ® e.V. ein besonderer Erfolg, eine richtige kleine Sensation: Der Hintermann von FRE ist nun eindeutig identifiziert. Was seit Monaten bereits vom BSZ® e.V. vermutet wird, ist nun Gewissheit: Anna Cmok ist nicht die wahre Veranwortliche bzw. „Geschäftsführerin" der First Real Estate, sondern nur eine mutmaßliche „Strohfrau". Der wahre Drahtzieher hielt sich bewusst im Hintergrund, um möglichen Schadensersatzansprüchen nicht ausgesetzt zu sein!

Dem BSZ® e.V. liegen nun zwei unabhängige Zeugenaussagen vor, in dem die Zeugen folgendes aussagen:Frau Cmok sei eigentlich so gut wie nie in der Firma gewesen, es sei allgemein bekannt gewesen, dass der wirkliche „Chef" bei First Real Estate ein ganz anderer gewesen sei, dieser habe alle Anweisungen gegeben und sei der wirkliche Verantwortliche gewesen. Er sei auch derjenige gewesen, der entschieden habe, welche Immobilien gekauft werden sollen.

Die zweite der beiden Zeugenaussagen finden wir so bemerkenswert, dass wir Sie Ihnen gerne im Original-Wortlaut wiedergeben wollen, wir bitten Sie jedoch für Folgendes um Verständnis: Wir werden den Namen des Zeugen nicht nennen, es handelt sich im Fall FRE voraussichtlich um einen Fall von Kapitalanlagebetrug, bei dem hohe kriminelle Energie im Spiel war. Fälle von Einschüchterung oder Bedrohung von Zeugen haben wir selber schon erlebt, aus diesem Grunde wollen wir unseren Hauptzeugen schützen.

Wir bitten Sie auch um Verständnis dafür, dass wir auch den Namen des Hintermanns, der dem BSZ® e.V. selbstverständlich bekannt ist, aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht preisgeben werden.

Hier nun die Zeugenaussage, die uns in Form einer eidesstattlichen Versicherung vorliegt:„Ich war in der Zeit von .... bis einschließlich ... 2006 als Mitarbeiter bei First Real Estate beschäftigt. Ich war mit verschiedenen Verwaltungsaufgaben betraut und habe auch manchmal Mietangelegenheiten verwaltungsmäßig bearbeitet.In dieser Zeit ist offiziell Frau Cmok Geschäftsführerin der FRE gewesen. Ich kann bestätigen, dass diese allerdings fast nie im Büro anwesend war, sondern allenfalls ab und zu kurz im Büro erschien. Meistens sah es so aus, als käme sie gerade vom Shopping. Sie besuchte dann meist Herrn ... , der meiner Auffassung nach der eigentliche, also faktische Geschäftsführer der FRE war.Für uns Angestellte sah es immer so aus, als sei alleiniger Entscheidungsträger bei FRE Herr .... Dieser hatte in den Räumen der FRE ein großes Büro und war sehr häufig anwesend.

Letztlich ist jedenfalls Herr ... der Entscheidungsträger gewesen. Dies hat man z.B. daran gemerkt, dass Frau ... alles mit ihm besprochen hat und teilweise eben auch erklärt hat, dass sie zunächst mit dem Chef Herrn ... sprechen müsse, wenn es um die Beantwortung irgendwelcher Fragen ging.

Herr ... muss über einen riesigen Autofuhrpark verfügen. In der Firma ist immer im Gespräch gewesen, dass Herr ... über einen Fuhrpark von 8 Luxuslimousinen verfüge. Einen Bentley, einen Audi A 8 und einen Mercedes S-Klasse, alle mit Sonderausstattungen ausgerüstet, habe ich selber gesehen. Auch sind die Büros der FRE fürstlich ausgestattet gewesen, und zwar insbesondere das Büro des Herrn ...

Aus meiner Zeit bei der First Real Estate Grundbesitz GmbH kann ich jedenfalls bestätigen, dass Herr ... der eigentliche Entscheidungsträger bei der FRE war, Frau Cmok nahezu nie anwesend war und Frau ... als Assistentin des Herrn ... aufgetreten ist und immer wieder erklärt hat, sie müsse zunächst den Chef Herrn ... fragen.!

........., den 21.06.2007 Unterschrift

Es gibt auch noch weitere Anhaltspunkte, die diese Zeugenaussagen bestätigen, z.B. war unser Mister X bei FRE auch offiziell als Mitarbeiter tätig, allerdings nicht als Geschäftsführer, sondern nur als Angestellter, wie dem BSZ® e.V. vorliegende Visitenkarten belegen.Nach einem beim BSZ® e.V. eingegangen anonymen Brief wurde diese Konstruktion unter anderem auch deshalb gewählt, weil unser Mann einschlägig vorbestraft sein soll. Auch diesen Vorwürfen werden wir nachgehen.

Wir halten sogar noch ein weiteres Beweismittel in unseren Händen, das eindeutig belegt, dass unser Mann der wirkliche Drahtzieher ist, nämlich seine eigene Aussage!Er hat selber einmal in einem Schreiben zugegeben, dass er der Verantwortliche der First Real Estate ist! Das haben wir schriftlich!

Wir fassen zusammen: Offiziell war Frau Cmok als „Geschäftsführerin" bei FRE tätig, diese war nach Angaben von zwei Zeugen jedoch fast nie in der Firma anwesend - es handelte sich daher voraussichtlich nur um eine sog. „Strohfrau".Der wirkliche Verantwortliche, für dessen Existenz wir mehrere Beweismittel haben, hielt sich im Hintergrund. Er war immer in der Firma anwesend, entschied alles, kontrollierte alles - er ist daher der wirkliche "Chef" und „Super-Hintermann".

Warum er sich im Hintergrund gehalten hat, dafür kann es eigentlich nur einen vernünftigen Grund geben: Den Verantwortlichen bei FRE war von vorneherein bewusst, dass bei First Real Estate etwas „megafaul" war, eventuell war von vorneherein klar, dass FRE eine „Pleitefirma" werden würde. Aus diesem Grunde wollte man den wahren Verantwortlichen von vorneherein aus der Schusslinie halten, um bei Problemen die „Strohfrau" Cmok vorschieben zu können. Der wahre Drahtzieher könnte so unerkannt entkommen!

Allein dieses Konstrukt, auf der einen Seite die Installation der mutmaßlichen „Strohfrau" Cmok, auf der anderen Seite der wirkliche „Chef", der sich im Hintergrund hielt, erfüllt nach Ansicht der BSZ® e.V.-Anwälte schon den Tatbestand des Kapitalanlagebetrugs gem. § 264 a StGB.

Die Anleger haben selbstverständlich im Rahmen ihrer Beteiligung das Recht, über sämtliche für die Anlageentscheidung erheblichen Umstände aufgeklärt zu werden. Dazu gehört auf jeden Fall auch die Angabe des richtigen Geschäftsführers, Chefs bzw. Initiators des Modells. Die Anleger wurden aber in dem Prospekt weder darüber aufgeklärt, wer der wirkliche „Drahtzieher" ist, noch darüber, dass die offizielle Geschäftsführerin nur eine „Strohfrau" war. Hätten die Anleger dies gewusst, so hätten sie sich selbstverständlich nie an der Anlage First Real Estate beteiligt! Wir raten daher allen betroffenen Anlegern nochmals ausdrücklich dazu, Strafantrag gegen alle in Betracht kommenden Personen der First Real Estate Grundbesitz GmbH zu stellen, um die Ermittlungen zu forcieren.

Wir wollen die zahlreichen Geschädigten daher auch nicht länger warten lassen, sondern werden in der nächsten Zeit die ersten Klagen gegen den „Hauptverantwortlichen" bei FRE einreichen. Wir haben seinen Namen und seinen Wohnort, er wohnt in einer schönen luxuriösen Villa in Westdeutschland.Da er auf großem Fuß lebt, sind bei ihm die Chancen für die Anleger vorhanden, dass die Schadensersatzansprüche auch wirklich realisiert werden können.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „First Real Estate Grundbesitz" anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.06.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Care Life – Das Vertrauen der Anleger in ihre Anlagevermittler findet nun sein Ende!

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar hielt am 27.06.2007 zu dem Anlagebetrug der Care Life Gruppe eine Informationsveranstaltung in Würzburg ab, zu der eine Vielzahl von betroffenen Anlegern erschien. Anlass dieser Veranstaltung waren unter anderem Rundschreiben von Anlageberatern an ihre Kunden mit bedenklichem Inhalt.

Die Anleger wurden aufgefordert, einen gemeinsamen Anwalt einzuschalten und die Beantwortung der Zeugenbefragungsbögen der Staatsanwaltschaft gemeinsam abzustimmen. Ziel der Schreiben war es somit, eine Aufklärung des Vorgangs durch die Staatsanwaltschaft sowie die Geltendmachung von Ansprüchen zu Lasten der Anlagevermittler zu vermeiden.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar verurteilt diese Vorgehensweise. Die Anlageberater sind im vorliegenden Fall regelmäßig nicht Opfer, sondern selbst Täter. Die Einschaltung eines gemeinsamen Rechtsanwalts ist eine unsinnige Mandatsbeschränkung, durch welche die Rechte der Anleger nicht gewahrt werden. Durch die Behinderung staatsanwaltlicher Ermittlungen wird zudem regelmäßig der Straftatbestand der Strafvereitlung erfüllt, für dessen Verwirklichung sich Anlageberater Anlegern als Werkzeug bedienen.

Während der Informationsveranstaltung stellte sich heraus, dass unter dem Auditorium auch Anlageberater, welche Beteiligungen an der Care Life Gruppe vertrieben, vertreten waren. Die betroffenen Anleger reagierten auf dessen Anwesenheit - verständlicherweise - durchweg ungehalten. Dies verwundert nicht, da diese weiterhin die Taktik verfolgten, durch gezielte Einwürfe Anleger dazu zu verleiten, sich weiterhin passiv zu verhalten.

Dagegen gab es auf die Frage, ob die Vermittler gewillt seien, ihren Teil dazu beizutragen, die Anleger schadlos zu halten, nur Schweigen. Auch die Frage nach einer Berufshaftpflichtversicherung konnte nicht beantwortet werden.

„Entscheidend ist, dass Anleger der Care Life Gruppe ihren Anlageberater nicht mehr blind folgen“, so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Johst der Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar, “damit steht einer vollumfänglichen Wahrung ihrer Rechte nichts mehr im Wege. Betroffene Anleger sollten sich an eine unabhängige und auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei wenden, die ohne Einschränkungen ihre Interessen vertritt.“

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft Care Life anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.06.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Montag, Juni 25, 2007

Langfristige Beteiligungen: Vorzeitigen Ausstieg prüfen!

Zahlreiche Insolvenzen bei Anlage-Firmen des grauen Kapitalmarktes zeigen, dass Langfrist- Investments mit zahlreichen Risiken behaftet sind. „Unter Umständen können besorgte Anleger vorzeitig aus der Beteiligung „aussteigen“, so BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Späth.

In den letzten Monaten kam es zu zahlreichen Pleiten von Kapitalanlage-Firmen des grauen Kapitalmarktes mit etlichen tausend Geschädigten. Spektakuläre Insolvenzen wie die der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West (ca. 27.000 Geschädigte), First Real Estate (ca. 8.000 Opfer) oder aktuell der größte Finanzskandal der Deutschen Nachkriegsgeschichte, der Zusammenbruch der „Göttinger Gruppe“ (ca. 100.000 Geschädigte), verdeutlichen vielen Anlegern, dass es sich bei solchen Anlagen, bei denen ihr Kapital langfristig gebunden ist, nicht immer um sichere Anlagen handelt, bei denen sie sich entspannt zurück lehnen können und „nichts passieren“ kann, sondern vielen dämmert langsam und mit der Zeit, zum Beispiel durch negative Presseberichte, dass auch die Anlage, an der sie sich beteiligt haben, am Ende der Laufzeit in einigen Jahren nichts mehr wert sein könnte und sie vielleicht einem Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals ins Auge sehen müssten.

Vor allem bei der Anlage in Inhaberschuldverschreibungen oder atypisch stillen Beteiligungen haben Anleger es oftmals mit äußerst unseriösen Anbietern zu tun, viele von ihnen fragen sich, ob eine vorzeitige Beendigung der Beteiligung nun unmöglich ist?

Dass es dies keinesfalls ist, zeigt ein aktueller Fall, bei dem vor dem Landgericht Hamburg von den BSZ® e.V.-Vertrauensanwälten CLLB Rechtsanwälte die 100%ige sofortige Rückzahlung einer eigentlich noch bis Ende 2010 laufenden Inhaberschuldverschreibung erreicht werden konnte.

In diesem Fall, in dem von mehreren Seiten die Befürchtung ausgesprochen wurde, dass die Anleihen am Ende der Laufzeit nicht zurückgezahlt werden könnten, wurde eine Kündigung unter anderem mit der negativen Presseberichterstattung in den Medien, der schwierigen wirtschaftlichen Lage, etc., begründet.

Nachdem schließlich Klage vor dem Landgericht Hamburg erhoben werden musste, ließ das Landgericht erkennen, dass es die Klage der Anleger für begründet halten würde. Daraufhin verpflichtete sich die Anlagefirma in einem Vergleich zur Rückzahlung der Anleihe zu 100 %.

„Respekt, dieser Fall, der von den BSZ®-Kollegen aus München betreut wurde, ist durchaus als richtungsweisend für die betroffenen Anleger zu bezeichnen, denn unter bestimmten Voraussetzungen steht somit auch anderen Anlegern einer noch laufenden Anlage wie z.B. Inhaberschuldverschreibungen etc. die Möglichkeit offen, vorzeitig aus der Anlage „auszusteigen“, so der Berliner BSZ®-Vertrauensanwalt Walter Späth, Partner bei Dr. Rohde & Späth.

Lediglich um einen schnellen Zahlungseingang zu gewährleisten, wurde schließlich zwischen den Parteien vereinbart, dass nur 90 % des eingesetzten Kapitals zurück zu zahlen seien, sofern die Zahlung binnen weniger Wochen erfolgt.

„Dies ist vielen Betroffenen mit Sicherheit immer noch lieber als einige Jahre des sorgenvollen Wartens mit vielen schlaflosen Nächten, um dann am Ende vielleicht doch mit der Tatsache konfrontiert zu werden, dass man kompletten Schiffbruch mit der Anlage erlitten hat,“ so Späth weiter.

Betroffene können sich der BSZ® e.V.- Anlegerschutzgemeinschaft „Langfristige Beteiligungen – Vorzeitiger Ausstieg“ anschließen.

Die Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft umfasst Folgendes:

Die genaue Prüfung der bereits eingegangen Beteiligung des Anlegers, Einschätzung des Chancen- und Risiko-Profils der langlaufenden Anlage (es werden somit also ausdrücklich keine Beteiligungen überprüft, die der Anleger eventuell erst noch eingehen will und ggf. nur überprüfen will, ob er sich an der Anlage risikolos beteiligen kann)
Kontrolle negativer Presseberichte
Prüfung hinsichtlich von Ansatzpunkten für eine mögliche Kündigung
Einschätzung des Chancen-/Risikoprofils für eine mögliche Klage oder Vergleichsverhandlungen
Im Zweifelsfall: Dahingehender Ratschlag, dass Chance und Risiko für Kündigung/Klage/Vergleichsverhandlungen in einem Missverhältnis stehen und es für den Anleger besser ist, die Beteiligung nicht zu verlassen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Langfristige Beteiligungen – Vorzeitiger Ausstieg“ anschließen.

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Freitag, Juni 22, 2007

Care Life: Vorsicht vor ARGE zwischen Vermittlern und Anwälten!

Die Staatsanwaltschaft Würzburg ermittelt gegen die Unternehmensverantwortlichen der Care Life Gruppe wegen Untreue und Betrug. Anlagevermittler behindern die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen. Das Ausmaß des Anlageskandals rund um die Care Life Gruppe wird immer größer.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft bzw. des Amtsgerichts Würzburg war die den Kapitalanlegern versprochene Rendite nie zu erzielen. Die Unternehmensverantwortlichen hatten von Anfang an vor, die Einlagen der Kommanditisten zu gesellschaftsfremden Zwecken zu verwenden.

Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass ihre Ermittlungen nur dazu dienen, die verantwortlichen Täter einer Bestrafung zuzuführen. Zum Zwecke der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen empfiehlt sie deshalb den Geschädigten, anwaltlichen Beistand einzuholen. Besonders geeignet sind Rechtsanwälte, die sich auf das Kapitalanlagerecht spezialisiert haben.

Skandalös ist, dass Vermittler von Beteiligungen an der Care Life Gruppe die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen behindern. Der Stuttgarter BSZ® e. V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar liegt ein Vermittlerschreiben vor, in welchem wahrheitswidrig behauptet wird, dass „eine Sammelklage gegen die Care Life Gruppe eingeleitet wird“. Außerdem wird in diesem Schreiben eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) mit einer Kanzlei beworben, die empfiehlt, den Zeugenfragungsbogen der Staatsanwaltschaft Würzburg einstweilen nicht zurück zu senden.

In einer solchen dubiosen ARGE sind die Anleger erheblichen Beschränkungen ausgesetzt. Diese ARGE ist eine Kooperation zwischen Vermittlern und Kanzleien zum Nachteil der Anleger. Eine solche Kooperation beschränkt systematisch den Anlegerschutz.

Besser ist eine starke Interessengemeinschaft, in der zur Kostenreduzierung die Interessen der Anleger gebündelt werden. Eine solche starke Gemeinschaft verfolgt die Interessen ihrer Mitglieder in jeder Richtung, ohne den Einzelfall aus den Augen zu verlieren.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar geben Care Life-Geschädigten eine erste Orientierung. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 27.06.2007, 19.30 Uhr im Maritim Hotel Würzburg, Pleichertorstr. 5, 97070 Würzburg werden den Betroffenen ihre rechtlichen Möglichkeiten aufgezeigt.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft Care Life anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.06.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Donnerstag, Juni 21, 2007

WBG Leipzig West AG: Anleger können hoffen!

WBG: Quotenerwartung steigt langsam,
DM Beteiligungen AG: Unternehmenswerte künstlich aufgebläht!
Welche Verantwortung tragen die Wirtschaftsprüfer?


In einem Schreiben vom 12.06.2007 teilt der Insolvenzverwalter der insolventen DM Beteiligungen AG den Anlegern mit, dass der Verbleib der Gelder sich voraussichtlich nicht vollständig aufklären lassen wird.

Die alleinige Gesellschafterin der DM Beteiligungen AG sei inzwischen vor dem Amtsgericht Düsseldorf wegen nicht ordnungsgemäß erbrachter Kapitalaufbringung im Wege der Differenzhaftung auf 6,0 Mio. € in Anspruch genommen worden. Die Ananspruchnahme folge aus dem Umstand, dass die Gesellschafterin im Wege der Kapitalerhöhung eine Beteiligung an der wallmedien AG, Paderborn, eingebracht hatte. Dabei sei anhand zweier Wert-Gutachten ein Firmenwert von 6,0 Mio. € angenommen worden, weil jährliche Gewinne in Höhe von über 5,0 Mio. € jährlich prognostiziert worden waren.

Der Insolvenzverwalter selber geht jedoch laut Anschreiben davon aus, dass die Beteiligung an der wallmedien.AG tatsächlich wertlos war, da diese bis zum heutigen Tage keine Gewinne erwirtschaftet habe.

„Es bestätigt sich somit, dass die Unternehmenswerte künstlich weit aufgebläht wurden, um eine Anlegern hier eine vermeintliche Sicherheit des Investments vorzugaukeln, außerdem besteht der erhebliche Verdacht, dass hier Anlegergelder unterschlagen wurden“ so der Berliner BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalt Walter Späth, Partner der Kanzlei Dr. Rohde & Späth.
„Es ist erstaunlich, dass dieser Trick den Wirtschaftsprüfern nicht aufgefallen ist. Dabei könnte sich somit bestätigen, dass ihre Mitverantwortung größer ist, als bislang angenommen,“ so Späth.

Zur möglichen Insolvenzquote konnten noch keine genauen Aussagen getroffen werden, der Insolvenzverwalter führt jedoch in seinem Schreiben aus, dass den bisherigen Einnahmen in dem Verfahren in Höhe von insgesamt 353.362,34 € Ausgaben in Höhe von 260.486,85 € gegenübergestanden hätten, bereits jetzt bestünden vorrangig zu berücksichtigende Masseverbindlichkeiten in Höhe von über 1,5 Mio. €. Der Insolvenzverwalter habe daher mit Datum vom 09.05.2007 dem Amtsgericht Düsseldorf mitgeteilt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegen würde.

Bezüglich 31 Wohnungen der DM Beteiligungen AG sei bisher die Vermarktung eingeleitet worden. 19 Objekte seien belastet mit Grundschulden zugunsten der Aareal Bank AG. Die Grundschulden würden der Absicherung privater Darlehen des Herrn Jürgen Schlögel sowie Verbindlichkeiten der WBG Leipzig West AG dienen. „Dies ist der Beweis, dass Schlögel auch bei der DM Beteiligungen AG eine maßgebliche Rolle gespielt hat,“ so Späth.

Das Insolvenzverfahren wird voraussichtlich auch länger dauern als ursprünglich angenommen. So teilt der Insolvenzverwalter den Anlegern mit, dass mit einer Beendigung des Verfahrens voraussichtlich nicht vor dem Jahre 2010 zu rechnen ist.

Bei der insolventen WBG Leipzig-West AG sagte der Sprecher des Insolvenzverwalters, Thomas Schulz, MDR 1 Radio Sachsen, dass eine Immobiliengesellschaft aus Augsburg 900 Wohnungen der Leipzig-West AG gekauft habe, wodurch ein zweistelliger Millionenbetrag zur Verfügung stehe.

Die Anleger, denen noch im November auf der Gläubigerversammlung gar keine Hoffnung gemacht wurde, können nun laut Schulz mit einer Rückzahlung zumindestens im einstelligen Prozentbereich hoffen. „Ist dies nun das Ende der Fahnenstange? Hier heißt es weiter abzuwarten,“ so Späth.

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Amtsgericht Göttingen wirft der Securenta AG Zuständigkeitserschleichung vor

Das Amtsgericht Göttingen hat mit Urteil vom 14.06.2007, das derBSZ® Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar vorliegt, seine örtliche Zuständigkeit im Insolvenzverfahren der Securenta AG festgestellt. Außerdem hat es das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Entscheidung enthält darüber hinaus interessante Details über das Verhalten der Göttinger Gruppe in den Tagen und Wochen vor der Insolvenzeröffnung. So hätten die Verantwortlichen der Securenta AG in Berlin einen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, obwohl das Amtsgericht Göttingen bereits einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt hatte. Dies hätten sie dem Gericht in Berlin bei der Erläuterung des Eigenantrags aber nicht mitgeteilt. Umgekehrt hätten die Vorstände den vorläufigen Insolvenzverwalter im Göttinger Verfahren nicht über ihren Antrag in Berlin informiert. Deshalb drängte sich dem Gericht der Eindruck auf, dass die Securenta AG die Zuständigkeit des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg erschleichen wollte.

Derjenige Antrag, der letztendlich zur Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters führte, sei auch nicht etwa von einem geschädigten Anleger sondern von ehemaligen Rechtsanwälten der Securenta AG gestellt worden. Den Antragstellern hätten gegen ihre Ex-Mandantin noch offene Forderungen in Höhe von ca. € 20.000,00 zugestanden. Zuvor habe es 2007 bereits 44 Insolvenzanträge gegen die Gesellschaft gegeben, die alle durch Antragsrücknahmen oder durch Erledigungserklärungen beendet worden seien.

Immerhin ist dem Urteil ist zu entnehmen, dass die Kosten des Verfahrens voraussichtlich gedeckt sind. Für die Anleger wird es jetzt darauf ankommen, ob von dem ursprünglichen Vermögen der Göttinger Gruppe noch etwas übrig ist, das an sie verteilt werden kann. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob der Insolvenzverwalter die stillen Gesellschafter zur Kasse bitten wird. Es wird aber noch eine Weile dauern, bis die Betroffenen verlässliche Antworten auf diese Fragen erhalten.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Göttinger Gruppe Securenta " anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.06.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Mittwoch, Juni 20, 2007

First Real Estate Grundbesitz GmbH: Anna Cmok vermutlich nur „Strohfrau“!!

Indizien für vermögenden „Superhintermann“!! Erste Klagen in Vorbereitung!!
Als erster Anlegerschutzverein lässt der BSZ® e.V. durch seine Vertrauensanwälte Klagen gegen die Hintermänner der insolventen First Real Estate GmbH vorbereiten! BSZ® e.V. hat Beweise dafür, dass „Geschäftsführerin“ Cmok vermutlich nur „Strohfrau“ war! „Super-Hintermann“ hat vermutlich die Fäden im Hintergrund gezogen! Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!

Dieburg, 18.06.2007: Die Insolvenz bei der First Real Estate Grundbesitz GmbH scheint immer mehr zum Wirtschaftskrimi zu werden, der Skandal droht erheblich zu eskalieren!
War schon vor langer Zeit der Verdacht des Kapitalanlagebetrugs aufgekommen (die Staatsanwaltschaft ermittelt seit dem Jahr 2005 wegen dieses Vorwurfs), so kommen immer neue Ungereimtheiten ans Tageslicht.

Der BSZ® e.V., der hier schon seit etlichen Monaten mit der Angelegenheit befasst ist und schon frühzeitig vor einem Investment bei FRE gewarnt hatte, hat nun dank zeitintensiver und tiefgründiger Recherchen neue Informationen gewonnen, die wir den zahlreichen Geschädigten keinesfalls vorenthalten wollen – es ist sehr, sehr unschön, welches Spiel hier mit den zahlreichen geschädigten Anlegern gespielt wurde!

Zunächst folgende Erkenntnis: Anna Cmok, die offiziell als Geschäftsführerin bei FRE tätig war, war voraussichtlich nicht die wahre Verantwortliche der Gesellschaft.

Es steht nun mehrfacher Zeugenbeweis zur Verfügung, bei dem die Zeugen aussagen, dass Anna Cmok eigentlich so gut wie nie in der Firma anwesend gewesen sein soll, nur alle paar Tage soll sie einmal kurz vom Einkauf hereingeschaut haben.

Die Zeugen sagen aus, dass bei First Real Estate allgemein bekannt war, dass der Chef ein ganz anderer als Anna Cmok war, dieser soll auch immer in der Firma anwesend gewesen sein und alle Anweisungen gegeben haben!

Das bedeutet im Ergebnis also Folgendes: Bei Anna Cmok dürfte es sich allem Anschein nur um eine sog. „Strohfrau“ gehandelt haben, um den Hintermann aus der Schusslinie zu nehmen und gar nicht in Erscheinung treten zu lassen!

Dieser „Super-Hintermann“ hat vor allem durch seinen ausschweifenden Lebensstil von sich reden gemacht, so verfügt dieser Mensch über einen ganzen Fuhrpark von Luxus-Karossen (Bentley, Porsche, Mercedes, etc.). Auch sonst hat dieser Mensch ein exzessives und teureres Hobby (genaue Einzelheiten können wir noch nicht nennen, bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auch den Namen, der dem BSZ® e.V. selbstverständlich bekannt ist, noch nicht preisgeben können).

Auch woher wir diese Informationen haben, können wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht verraten, aktuell nur soviel: Dank der exzellenten Kontakte des BSZ® e.V. konnten unter anderem mit der Hilfe von Informanten und eines „geheimen Ermittlers“ wertvolle Erkenntnisse gewonnen werden, was wesentlich zur Wahrheitsfindung beitrug. In einigen Wochen, wenn die Zeit reif dafür ist, werden wir natürlich die wahren Hintergründe des Skandals lückenlos aufdecken.

Leider droht nun folgendes Szenario: Es werden in der nächsten Zeit etliche Schadensersatzklagen vorbereitet werden, dabei werden viele Anleger und Anwälte gegen Frau Cmok als Verantwortliche vorgehen. Bei dieser dürfte die Wahrscheinlichkeit, dass sie den Anlegern wegen ihrer mangelhaften „Geschäftsführung“ zum Schadensersatz verpflichtet ist, auch durchaus hoch sein. Trotzdem ist es nach Ansicht des BSZ® e.V. nicht der richtige Ansatzpunkt, sich nur auf Anna Cmok zu stürzen! Der wahre Drahtzieher könnte sich somit nämlich ins Fäustchen lachen und ungeschoren davon kommen!

Für geschädigte Anleger ist es daher von ungeheuerer Wichtigkeit, dass sie auch gegen die wirklichen Verantwortlichen vorgehen, denn nur bei diesen besteht für den Großteil der klagenden Anleger auch die Chance, ihre Schadensersatzansprüche, die sie nach Ansicht des BSZ® e.V. zweifellos haben, auch tatsächlich zu Geld zu machen!

Der BSZ® e.V. hat nach derzeitigem Erkenntnisstand keine Zweifel mehr daran, wer der wirkliche „Drahtzieher“ dieses unheilvollen Systems „First Real Estate“ ist.
Aus diesem Grunde möchten wir Geschädigten die Möglichkeit geben, sich im Rahmen der Interessengemeinschaft First Real Estate als erste an Klagen gegen den wahren/die wahren Verantwortlichen zu beteiligen! Um Kosten zu reduzieren, ist hier eventuell die Bildung eines Anlegerpools vorgesehen.

Geschädigte sollten in ihre Entscheidung immer mit einfließen lassen, dass bei möglichen Klagen das Prinzip gilt: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“
Das heißt, es werden sich die Anleger als erste aus dem Vermögen der Verantwortlichen befriedigen können, die als Erste einen Titel in den Händen halten und den Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung losschicken. Wenn das Vermögen der „Drahtzieher“ irgendwann aufgebraucht ist, werden die Anleger, die dann noch die Vollstreckung einleiten werden, leider leer ausgehen. Eine frühzeitige Klage könnte also äußerst sinnvoll sein und gegenüber anderen Betroffenen, die lange mit ihrer Entscheidung warten, einen erheblichen Zeitvorsprung bedeuten!
„Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.“ Dieses Zitat Gorbatschows könnte leider auch seine Gültigkeit im Skandal-Fall „First Real Estate“ haben.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „First Real Estate Grundbesitz" anschließen.

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Dienstag, Juni 19, 2007

Care Life: Wollen Sie Ihr Geld zurück?

Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat Kapitalanleger der Care Life Gruppe angeschrieben. Es ist zu befürchten, dass die Betroffenen Opfer krimineller Machenschaften geworden sind. Nach der Pleite bei der Göttinger Gruppe deutet sich am Grauen Kapitalmarkt ein neuer Skandal an:

Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat in einem Rundschreiben vom 14.06.2007 Anleger der Care Life Gruppe angeschrieben. Da staatsanwaltliche Ermittlungen regelmäßig nur dann eingeleitet werden, wenn für eine Straftat hinreichender Tatverdacht besteht, bedeutet dies für die Anleger nichts Gutes.

Die Care Life Gruppe bot Anlegern Beteiligungen an der Care Life Investment Trust AG & Co. KG bzw. Care Life Investment Trust II AG &Co. KG an. Vermeintliches Konzept war u.a. sowohl im Inland als auch im Ausland Immobilien zu erwerben und zu vermitteln. Gegenüber den Anlegern wurde angegeben, in den nationalen und internationalen Immobilienmarkt bzw. in den Betrieb von Kliniken und Pflegeheimen zu investieren. Jetzt stellt sich heraus, dass dies alles nur Luftschlösser waren: Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Würzburg war der Unternehmensleitung von Beginn an klar, dass die zugesicherte Kapitalrückzahlung zum Laufzeitende sowie die prognostizierte Rendite nicht nur nicht zu erwarten, sondern vielmehr von vornherein ausgeschlossen war.

„Der Graue Kapitalmarkt wird in Deutschland mehr und mehr zum Tummelplatz für Kriminelle“, so Rechtsanwalt und BSZ® Vertrauensanwalt Dr. Steinhübel von der Stuttgarter Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar, „es ist höchste Zeit, dass die Politik sich dieses volkswirtschaftlichen Problems ernsthaft annimmt. Schließlich geht es am Kapitalmarkt um die private Altersvorsorge weiter Bevölkerungskreise.“

Die Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar ist schon seit längerer Zeit mit der Care Life Gruppe befasst und betreut sehr erfolgreich die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft Care Life . In einigen Fällen konnte erreicht werden, dass die Anleger 100 % ihres verloren geglaubten Kapitals zurück erhalten haben.

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Freitag, Juni 15, 2007

VIP 4: Kein Angebot der HVB

Wie der Presse zu entnehmen war, soll die HypoVereinsbank erwogen haben, in VIP 4 - Fällen einen Vergleichsvorschlag zu unterbreiten. Es soll von einem Verzicht auf die Geltendmachung des Darlehensanspruchs gegenüber den Anlegern die Rede gewesen sein, sowie der Zahlung eines Geldbetrages auf den selbstfinanzierten Teil des Beitritts gegen Übernahme des Fonds durch die Bank. Der Vorschlag soll einem wirtschaftlichen Wert entsprochen haben von etwa 70 % der ursprünglichen Anlage.

Wir hatten nach eigenen Erkenntnissen bereits Zweifel, ob es sich dabei um ein „offizielles Angebot“ an alle Geschädigten und nicht nur um allenfalls einen Diskussionsvorschlag in bereits gegen die HypoVereinsbank anhängigen Auseinandersetzungen handeln würde.

Zwischenzeitlich liegen Informationen vor, wonach es kein Angebot "an alle VIP 4 - Anleger" gegeben und die HypoVereinsbank Gespräche, die nicht einmal auf eine Einigung gerichtet gewesen sein sollen, abgebrochen habe. Von einem Zugeständnis ihrerseits soll nie die Rede gewesen sein. Anders lautende Behauptungen einer Aktionsgemeinschaft seien unzutreffend.

Diese Entwicklung unterstreicht erneut, dass die aktive Inanspruchnahme der Verantwortlichen für das Debakel der Filmfonds VIP 3 und 4 die einzige Möglichkeit ist, Schadensersatz zu erlangen, und es vernünftig ist und Sinn macht, mit Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwaltes Schadensersatzansprüche einzufordern. In derart komplexen Auseinandersetzungen hätten auch vermeintlich "gute" Angebote hinterfragt gehört und wäre keine Veranlassung gegeben gewesen, gegenüber insbesondere den anderen beratenden Banken auf einen vollständigen Ersatz des Schadens zu verzichten. In vielen Fällen kommen Rechtsschutzversicherungen für die Kosten auf.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen.
Die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" wird durch die erfahrenen Anlegerkanzleien Jens Graf Rechtsanwälte (Düsseldorf) Dr. Steinhübel & von Buttlar (Stuttgart), CLLB (München) gegenüber allen in Frage kommenden Anspruchsgegnern vertreten.

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Montag, Juni 11, 2007

Göttinger Gruppe: Anleger können sich einer starken Interessengemeinschaft anschließen

Altkanzler Gerhard Schröder hatte am Ende seiner Amtszeit dem in Vergessenheit geratenen Begriff Kakophonie mit Blick auf die Vielstimmigkeit in seiner Partei wieder Leben eingehaucht. Immerhin schaffte es die Kakophonie 2002 bei der Wahl zum Wort des Jahres auf den 4. Platz.

Bei den vielen guten Ratschlägen und düsteren Prognosen, die derzeit in Sachen Göttinger Gruppe in den Medien verbreitet werden, kann der betroffene Anleger leicht das Gespür für den richtigen Ton, sprich für das richtige Verhalten, verlieren. Diese Kakophonie ist dem BSZ® e.V., der in den vergangenen Jahren viele erfolgreiche Interessengemeinschaften initiiert hat, bestens bekannt. Auch in früheren spektakulären Anlageskandalen wie Phoenix, Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West und WGS war die Bandbreite der Empfehlungen beachtlich. Letztlich wurden die geschädigten Anleger dadurch aber nur noch weiter verunsichert.

Es gibt kaum einen Gesichtspunkt, der von den zahlreichen Autoren fast unzähliger Meldungen in der causa Göttinger Gruppe übereinstimmend bewertet wird. Unsicherheit herrscht z.B. bei der Frage, ob bei der Securenta AG nach dem Insolvenzantrag überhaupt noch etwas zu holen ist. Gewissheit wird es aber erst dann geben, wenn der Insolvenzverwalter die Vermögenslage der Gesellschaft geprüft hat. Ebenso unklar ist momentan, wie wahrscheinlich es ist, dass der Insolvenzverwalter von den Anlegern Nachschüsse verlangt. Auch diese Frage kann eigentlich nur der Insolvenzverwalter selbst beantworten. Die einen raten, die Zahlungen einzustellen, die nächsten empfehlen die fristlose Kündigung von Ratensparverträgen und wieder andere meinen, momentan könne nur abgewartet werden. Auch an der Frage, ob der Anleger fachkundige Unterstützung benötige, scheiden sich die Geister. Die einen sind davon überzeugt, dass der enttäuschte Anleger jetzt unbedingt einen Anwalt braucht. Die anderen sind der Ansicht, dass mit der Beauftragung eines Advokaten nur gutes Geld dem schlechten hinterher geworfen werde.

Bei dieser Vielfalt an Meinungen, Ratschlägen und Bewertungen verliert der betroffene Anleger leicht den Überblick. Es kostet auch viel Zeit und Energie, über Wochen, Monate oder manchmal sogar über Jahre die Nachrichtenlage selbständig zu beobachten. Die vermeintlich einfachste und kostengünstigste Lösung, dem damaligen Vermittler die Beobachtung der Angelegenheit zu überlassen, ist im Normalfall keine sinnvolle Maßnahme. Der Vermittler wird vor allem versuchen, nicht selber ins Visier von Ansprüchen zu geraten. Eine kostengünstige, Zeit sparende und unabhängige Betreuung bietet aber die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Göttinger Gruppe/ Securenta “.

Der BSZ® e.V. initiiert und betreut seit vielen Jahren Anleger-Interessengemeinschaften, die inzwischen mehrere tausend Mitglieder stark sind. Als erste Sofortmaßnahme erhalten die Mitglieder eine fundierte anwaltliche Erstberatung einer erfahrenen Anlegerschutzkanzlei. Die betreuenden Anwälte beobachten die weitere Entwicklung der Fälle und informieren die Mitglieder über wichtige Erkenntnisse beispielsweise, wenn es neue Urteile gibt oder wenn es neue Informationen über potenzielle Haftungsgegner gibt. Zu der Betreuung gehört auch der Besuch von wichtigen Veranstaltungen, wie der Gläubigerversammlung. Auf der Grundlage der aktuellen Sach- und Rechtslage werden von Zeit zu Zeit Handlungsoptionen vorgestellt. Jeder Anleger kann dann selber entscheiden, ob er den Empfehlungen folgen will oder nicht.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.06.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Freitag, Juni 08, 2007

Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG: Schwere Vorwürfe gegen Wirtschaftsprüfer und Aufsichtsräte!

Können Anleger auf Schadensersatz hoffen?
Bei der insolventen Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Wirtschaftsprüfer. Auch die Aufsichtsräte stehen in der Schusslinie. Anleger könnten Schadensersatzansprüche geltend machen.

Nach Berichten zweier Tageszeitungen hat die Staatsanwaltschaft Leipzig gegen ehemalige Wirtschaftsprüfer des Unternehmens WBG Leipzig-West AG Ermittlungen aufgenommen.
Nach Angaben der „WELT“ vom 7. Juni 2007 bestätigt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft, dass auch gegen zwei Wirtschaftsprüfer wegen des Verdachts auf Beihilfe zum Betrug ermittelt werde!
Nach einem Artikel der „Financial Times Deutschland“ vom 7. Juni 2007 mit der Überschrift „Leipzig-West-Anleger dürfen hoffen“ würden die Ermittler davon ausgehen, dass die beiden Wirtschaftsprüfer Emissionsprospekte des Anleiheemittenten WBG abgesegnet hätten, obwohl ihnen hätte klar sein müssen, dass die Gesellschaft nicht dazu in der Lage war, das Geld zurück zu zahlen.
Die FTD berichtet weiter, dass einer Aussage eines Aufsichtsrats von Leipzig-West zufolge einer der Wirtschaftsprüfer angeboten habe, gegen die Zahlung von 8.000,- € den Prüfvermerk für die Bilanz des Jahres 2004 nachträglich zu erteilen – ein geradezu ungeheuerlicher Vorwurf!

Sollten sich die Vorwürfe gegen die Wirtschaftsprüfer bestätigen, so könnten Anleger sie eventuell erfolgreich schadensersatzpflichtig machen.
Ein Vorgehen gegen die Wirtschaftsprüfer hat mehrere grundlegende Vor- und Nachteile:

Vorteil Nummer 1: Die Wirtschaftsprüfer sind generell haftpflichtversichert
Jeder Wirtschaftsprüfer ist dazu verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die im Falle von Haftungsfällen für die Schäden aufkommt, unter Umständen ein Betrag in Höhe von mehreren Millionen.
Dies bedeutet, dass die Anleger unter Umständen solvente Haftungsgegner haben, nämlich die Haftpflichtversicherungen, die mögliche Schadensersatzansprüche auch wirklich bedienen könnten.

Vorteil Nummer 2: Sollten sich die Vorwürfe im Falle WBG gegen die Wirtschaftsprüfer bestätigen, so steigen die Chancen der Anleger, von diesen im zivilrechtlichen Wege Schadensersatz erhalten zu können.

Nachteil Nummer 1: Haftpflichtversicherungen eventuell nicht eintrittspflichtig
Der große Vorteil bei einer Inanspruchnahme der Wirtschaftsprüfer, nämlich dass diese haftpflichtversichert sind und die Anleger somit solvente Gegner haben, könnte im Fall WBG eventuell nicht zum Tragen kommen. Sollten sich die Vorwürfe gegen die Wirtschaftsprüfer nämlich bestätigen, so würde wohl ein Fall einer vorsätzlichen Schädigung der Anleger vorliegen, also einer wissentlichen und willentlichen Schädigung.

„Das Problem dabei ist, dass die Haftpflichtversicherungen der Wirtschaftsprüfer bei vorsätzlichem Handeln derselben nicht eintrittspflichtig sind. Die Anleger könnten somit also nicht die Haftpflichtversicherungen auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, sondern bei einer Verurteilung müssten nur die Wirtschaftsprüfer selber wieder die Schadensersatzansprüche bedienen, wie deren Solvenz tatsächlich ist, kann gegenwärtig leider niemand mit hinreichender Sicherheit beurteilen,“ so BSZ® e.V. -Vertrauensanwalt Walter Späth von der Berliner Kanzlei Dr. Rohde & Späth.

Nachteil Nummer 2: Eine Haftung der Wirtschaftsprüfer ist schwierig zu begründen
Auch wenn sich die strafrechtlichen Vorwürfe gegen die Wirtschaftsprüfer nicht erhärten sollten, können Anleger diese unter anderem wegen fahrlässigerweise erstellter falscher Testate auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.
Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Rechtsprechung in der Vergangenheit durchaus recht vorsichtig war, wenn es darum ging, eine Schadensersatzverpflichtung der Wirtschaftsprüfer gegenüber Anlegern zu begründen.

In einigen recht aktuellen Urteilen wurde eine Haftung der Wirtschaftsprüfer abgelehnt (so z.B. Landgericht Hannover, Urteil vom 07.03.2004, Az. 13 O 192/02, Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.12.2005, III ZR 424/04). In einem anderen Fall wurde von einem Instanzgericht eine Haftung der Wirtschaftsprüfer jedoch bejaht (so Landgericht Hof, Urteil vom 27.01.2004, Az. 13 O 295/03).
Dies bedeutet, dass an die Wirtschaftsprüferhaftung von den Gerichten hohe Anforderungen gestellt werden.

Chancenlos, dies sei jedoch betont, ist ein Vorgehen gegen die Wirtschaftsprüfer trotz aller Unwägbarkeiten nicht, die Anleger müssen sich aber der Tatsache bewusst sein, dass es hier einige schwierige Klippen zu umschiffen gilt.
Im Fall Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West handelt es sich wohl auch um einen „Extremfall“, bei dem die Wirtschaftsprüfer tatsächlich mehrere Fehler (bewusst oder unbewusst) begangen haben könnten und die Gerichte somit eventuell anlegerfreundlicher als in der Vergangenheit urteilen könnten.

In der „Financial Times Deutschland“ vom 7. Juni 07 wurde auch Skepsis an der Arbeit der Aufsichtsräte laut und die Vermutung geäußert, dass diese eventuell ihrer Aufsichtsratsverpflichtung nicht mit der erforderlichen Gewissenhaftigkeit nachgekommen sein könnten.
Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Späth, selber im Aufsichtsrat zweier Unternehmen, hierzu: „Es fällt schwer zu glauben, dass noch im Jahre 2006 von einem Aufsichtsratsmitglied an diverse Anleger „Beschwichtigungsschreiben“ versandt wurden, in denen die Situation und vor allem der „werthaltige“ Immobilienbestand der WBG in den höchsten Tönen gelobt wurden und neue Anleger zu einem Investment mit dem Argument überzeugt werden sollten, dass es sich um ein grundsolides Unternehmen handele.“

Auch auf diese Vorwürfe haben die BSZ® e.V. -Vertrauensanwälte frühzeitig reagiert und bereits vor geraumer Zeit für diverse rechtsschutzversicherte Anleger Klagen gegen die Aufsichtsräte der WBG eingereicht. „Auch hier sollten sich Geschädigte aber immer darüber im Klaren sein, dass nicht sicher geklärt ist, ob eine mögliche Vollstreckung erfolgreich sein wird,“ so Späth.

Die nächsten Wochen und Monate werden in vielen Punkten Klarheit bringen, auch über die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Jürgen Schlögel und Pierre Klusmeyer, die zur Zeit vor dem Landgericht Leipzig wegen Betrugs in 4858 Fällen in Höhe von 26,6 Mio. € angeklagt sind. Auch gegen diese wurden von den BSZ® e.V.-Vertrauensanwälten für diverse rechtsschutzversicherte Mandanten schon vor geraumer Zeit zahlreiche Klagen anhängig gemacht, unter anderem wegen möglicher Ansprüche aus Prospekthaftung und eventuell Kapitalanlagebetrug.

Fazit: Geschädigte haben mehrere Möglichkeiten, gegen diverse Verantwortliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Alle haben ihre Vor- und Nachteile, es scheint sich jedoch zu bestätigen, dass sich der Kreis der Verantwortlichen ausdehnt.

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Mittwoch, Juni 06, 2007

Göttinger Gruppe: Was kommt nach den Haftbefehlen?

Nach den neuesten Medienberichten wächst die Zahl der Haftbefehle zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über die Vermögensverhältnisse dramatisch an. Zuletzt war von etwa 400 Haftbefehlen gegen Manager der Göttinger Gruppe die Rede. Aus diesem Umstand ergibt sich, dass die Securenta AG ihre aktuellen Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt. Es droht also die Zahlungsunfähigkeit.

Für die betroffenen Anleger stellt sich somit die Frage, was aus ihren Einlagen wird. Außerdem möchten viele Gesellschafter wissen, welche Maßnahmen aktuell zu ergreifen sind.

Über die Werthaltigkeit der Gesellschaftsbeteiligungen kann ein Außenstehender derzeit keine verlässlichen Angaben machen. Es kursieren zwar Befürchtungen, dass die Anlegergelder komplett verloren sein könnten. „Aber“ so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Wolf von Buttlar „bei einigen spektakulären Anlageskandalen der vergangenen Jahre wie beispielsweise im Fall der Wohnungsbausgesellschaft Leipzig West wichen die Spekulationen am Anfang der Krise von den später tatsächlich festgestellten Quoten erheblich ab. Deshalb müssen wir die weitere Entwicklung in diesem Punkt einfach abwarten.“

Nicht warten, sondern handeln sollten die Anleger im Hinblick auf ihre Beteiligungen. Speziell die Ratensparer sollten ihre Beteiligungsverträge schnellstens fristlos kündigen. Hierzu erläutert Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Marius M. Schick: „Wir gehen davon aus, dass eine außerordentliche Kündigung sowohl auf die faktische Zahlungsunfähigkeit als auch auf den Wegfall der vertraglich vereinbarten Ratenzahlung nach Vertragsende gestützt werden kann.“ Nach einer erfolgreichen fristlosen Kündigung entfällt die vertragliche Verpflichtung zur Zahlung von weiteren Einlagen.

Von der Pflicht zur Einlagenzahlung ist die Nachschusspflicht zu unterscheiden. Nachschüsse kann eine Gesellschaft verlangen, wenn das Kapitalkonto des Gesellschafters aufgrund von Entnahmen negativ geworden ist. „Besonders unangenehm ist dabei der Umstand, dass die Nachschusspflicht sogar dann entstehen kann, wenn die Entnahme gar nicht unmittelbar an den Anleger ausgezahlt worden ist“ so Rechtsanwalt Marius M. Schick.

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Montag, Juni 04, 2007

Dramatische Entwicklung bei der Göttinger Gruppe

Meldungen über Zahlungsschwierigkeiten einzelner Unternehmen der Göttinger Gruppe gibt es schon seit geraumer Zeit. Nachdem gegen mehrere Geschäftsleiter Haftbefehle ausgestellt wurden, spitzt sich die Lage jetzt aber dramatisch zu.

Nach neuesten Medienberichten wurden bis Ende Mai 170 Haftbefehle erlassen, um die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über die Vermögensverhältnisse zu erzwingen. Derartige Haftbefehle werden üblicherweise von Gläubigern beantragt, deren gerichtlich festgestellte Forderungen vom Schuldner nicht bezahlt werden. Mit anderen Worten: Diese Schuldner stecken in ernsthaften Liquiditätsschwierigkeiten.

Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt von Buttlar erklärt hierzu: „Unsere Kanzlei beobachtet die Entwicklung bei der Göttinger Gruppe schon seit mehreren Jahren. Auch in den von uns betreuten Fällen kam es teilweise trotz gerichtlicher Zahlungstitel zu Verzögerungen. Dennoch sind wir von der außerordentlich hohen Anzahl der Haftbefehle überrascht.“

Die weitere Entwicklung muss jetzt sehr genau beobachtet werden. Insbesondere Anleger, die bei der Securenta AG investiert haben und bisher in rechtlicher Hinsicht noch nichts unternommen haben, sollten sich aktiv über die Rechtslage informieren. Bei vielen Sparern dienten die investierten Gelder der Altersvorsorge. „Es muss nun dringend geprüft werden, ob davon noch etwas gerettet werden kann. Darüber hinaus muss auf jeden Fall verhindert werden, dass bereits ausgezahlte Beträge zurück erstattet oder dass weitere Raten zur Erfüllung von Ratensparplänen gezahlt werden müssen“ erläutert Rechtsanwalt von Buttlar die aktuellen Handlungsoptionen.

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