Montag, Juli 26, 2021
Die Finanzaufsicht von Neuseeland, Financial Markets Authority (FMA), warnt vor virtualonecunion.com
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online am 26.07.2021 mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsicht von Neuseeland Financial Markets Authority (FMA) https://www.fma.govt.nz vor:
virtualonecunion.com
info@virtualonecunion.com
GRÜNDE FÜR DIE WARNUNG:
Die FMA ist besorgt, dass www.virtualonecunion.com (die Website) möglicherweise einen Betrug betreibt.
Die Website behauptet fälschlicherweise, von der Finanzmarktaufsicht reguliert zu werden und dem neuseeländischen Recht zu unterliegen.
Der FMA wurde von der Financial Services Regulatory Authority of Ontario mitgeteilt, dass die Betreiber der Website nicht als Kreditgenossenschaft registriert sind und sich als ehemalige Kreditgenossenschaft mit Sitz in Ontario, Kanada, ausgeben.
Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Was sollte nunmehr unternommen werden?
Wir empfehlen dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht.
Es wäre daher von Vorteil, wenn sich eine ausreichende Anzahl von Geschädigten an diesem Verfahren beteiligen würde, damit durch eine große Masse schlussendlich auch ein entsprechendes Vorgehen geprüft und nach Möglichkeit erfolgreich umgesetzt werden kann.
Wieso sollten Sie sich bei uns zur ESK Fördergemeinschaft anmelden?
Der ESk Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung kooperiert in diesem Fall mit einer international tätigen Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Anlegerschutzes über viel Erfahrung und Wissen verfügt. Diese Kanzlei vertritt unter anderem zahlreiche Geschädigte aus nahezu allen europäischen Ländern, die Opfer von betrügerischen Online-Handelsplattformen für CFD-, Crypto- und Forex-Trading wurden. Dabei steht sie im regen Austausch mit den europäischen Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden. Diese Anwaltskanzlei unterhält auch Kontakte in viele Länder, die ihr ermöglichen sollten, Geschädigte in dieser Angelegenheit bestmöglich zu unterstützen.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://www.ad-infinitum.online
https://expressinkasso.wordpress.com
https://whistleblowertreff.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
ESK-Schutzbund@email.de
Kontakt
Ich möchte hiermit um kostenlose Informationen per Email bitten.
Einwilligungserklärung: Ich bin informiert worden, dass ich meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen kann. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis zu meinem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht. Mit meiner Einwilligung bestätige ich, dass ich das 16. Lebensjahr vollendet habe. Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten hiermit zu. Diese Einwilligung gebe ich freiwillig. Ich weiß, dass diese Einwilligungserklärung gespeichert wird.
Wichtiger Hinweis!
Mit der Absendung Ihrer Anfrage gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail.
Mailen Sie an: ESK-Schutzbund@email.de
247fxlive auf der Warnliste der Monetary Authority of Singapore (MAS)
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://www.ad-infinitum.online https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://expressinkasso.wordpress.com am 26.07.2021 mitgeteilt wurde, hat die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg folgendes unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
247fxlive
2182 Spirit Drive,
Austin TX 73301, USA
Email: support@247fxlive.com
Phone Number: +15186221659
Website: https://247fxlive.com/
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
***
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Was sollte nunmehr unternommen werden?
Wir empfehlen dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht.
Es wäre daher von Vorteil, wenn sich eine ausreichende Anzahl von Geschädigten an diesem Verfahren beteiligen würde, damit durch eine große Masse schlussendlich auch ein entsprechendes Vorgehen geprüft und nach Möglichkeit erfolgreich umgesetzt werden kann.
Wieso sollten Sie sich bei uns zur ESK Fördergemeinschaft anmelden?
Der ESk Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung kooperiert in diesem Fall mit einer international tätigen Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Anlegerschutzes über viel Erfahrung und Wissen verfügt. Diese Kanzlei vertritt unter anderem zahlreiche Geschädigte aus nahezu allen europäischen Ländern, die Opfer von betrügerischen Online-Handelsplattformen für CFD-, Crypto- und Forex-Trading wurden. Dabei steht sie im regen Austausch mit den europäischen Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden. Diese Anwaltskanzlei unterhält auch Kontakte in viele Länder, die ihr ermöglichen sollten, Geschädigte in dieser Angelegenheit bestmöglich zu unterstützen.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
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IGFB World auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 26.07. 2021 über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk ) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
IGFB World
8 Copthall, Roseau Valley
DOMINICAN REPUBLIC, 00152
Telephone: 02030979714
Email: support@igfb.online
Website: https://igfb.world/
Die FCA glaubt, dass diese Firma ohne ihre Genehmigung Finanzdienstleistungen oder -Produkte in Großbritannien angeboten hat. Finden Sie heraus, warum Sie bei Geschäften mit dieser nicht autorisierten Firma besonders vorsichtig sein sollten und wie Sie sich vor Betrügern schützen können.
Fast alle Firmen und Einzelpersonen, die in Großbritannien Finanzdienstleistungen oder -Produkte anbieten, bewerben oder verkaufen, müssen von uns zugelassen werden. Einige Firmen handeln jedoch ohne Genehmigung des FCA und einige betreiben wissentlich Anlagebetrug.
Diese Firma ist nicht von dem FCA autorisiert und hat es auf Menschen in Großbritannien abgesehen. Aufgrund der dem FCA vorliegenden Informationen geht dieser davon aus, dass sie regulierte Tätigkeiten ausübt, die eine Zulassung erfordern.
Die FCA erinnert daran, dass Unternehmen weitere falsche Angaben machen oder ihre Kontaktdaten im Laufe der Zeit auf neue E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder physische Adressen ändern können.
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Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Was sollte nunmehr unternommen werden?
Wir empfehlen dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht.
Es wäre daher von Vorteil, wenn sich eine ausreichende Anzahl von Geschädigten an diesem Verfahren beteiligen würde, damit durch eine große Masse schlussendlich auch ein entsprechendes Vorgehen geprüft und nach Möglichkeit erfolgreich umgesetzt werden kann.
Wieso sollten Sie sich bei uns zur ESK Fördergemeinschaft anmelden?
Der ESk Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung kooperiert in diesem Fall mit einer international tätigen Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Anlegerschutzes über viel Erfahrung und Wissen verfügt. Diese Kanzlei vertritt unter anderem zahlreiche Geschädigte aus nahezu allen europäischen Ländern, die Opfer von betrügerischen Online-Handelsplattformen für CFD-, Crypto- und Forex-Trading wurden. Dabei steht sie im regen Austausch mit den europäischen Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden. Diese Anwaltskanzlei unterhält auch Kontakte in viele Länder, die ihr ermöglichen sollten, Geschädigte in dieser Angelegenheit bestmöglich zu unterstützen.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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Telefon: 06071-9816813
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
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Kontakt
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Singlebell Ltd auf der Warnliste der Monetary Authority of Singapore (MAS)
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://www.ad-infinitum.online https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://expressinkasso.wordpress.com am 26.07.2021 mitgeteilt wurde, hat die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg folgendes unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Singlebell Ltd
Suite 305, Griffith Corporate Centre, Beachmont, P.O. Box 1510
Kingstown,
Saint Vincent and the Grenadines
Phone Number: +44-2038077287
Website: https://www.hybridreserve.com/
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf dem, was MAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt war.
***
Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Was sollte nunmehr unternommen werden?
Wir empfehlen dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht.
Es wäre daher von Vorteil, wenn sich eine ausreichende Anzahl von Geschädigten an diesem Verfahren beteiligen würde, damit durch eine große Masse schlussendlich auch ein entsprechendes Vorgehen geprüft und nach Möglichkeit erfolgreich umgesetzt werden kann.
Wieso sollten Sie sich bei uns zur ESK Fördergemeinschaft anmelden?
Der ESk Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung kooperiert in diesem Fall mit einer international tätigen Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Anlegerschutzes über viel Erfahrung und Wissen verfügt. Diese Kanzlei vertritt unter anderem zahlreiche Geschädigte aus nahezu allen europäischen Ländern, die Opfer von betrügerischen Online-Handelsplattformen für CFD-, Crypto- und Forex-Trading wurden. Dabei steht sie im regen Austausch mit den europäischen Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden. Diese Anwaltskanzlei unterhält auch Kontakte in viele Länder, die ihr ermöglichen sollten, Geschädigte in dieser Angelegenheit bestmöglich zu unterstützen.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://www.ad-infinitum.online
https://expressinkasso.wordpress.com
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Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
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Samstag, Juli 24, 2021
Wie die Verwaltung in Rheinland-Pfalz den Flutopfern zusätzlich das Leben schwer macht.
Die in das Flutgebiet angereiste Politprominenz hat in jedes vorgehaltene Mikrofon ihr Mitgefühl mit den von der Flut heimgesuchten Menschen bekundet und unbürokratische Soforthilfe versprochen.
„Unbürokratische Soforthilfe“, das ist nicht nur positiv besetzt, nein es klingt auch gut und die Menschen glauben das auch tatsächlich. „Die Dringlichkeit schnelle Hilfe zu leisten haben die Angereisten ja mit eigenen Augen zur Kenntnis nehmen können“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e,V.
Im nachfolgenden Bericht des aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannten Journalisten Holger Douglas erfährt der geneigte Leser was der Staat den auf möglichst rasche und unbürokratische Hilfe und Beratung angewiesenen Betroffenen, an „Soforthilfe“ anbietet.
Eine einzige Selbstpersiflage. Rheinland-Pfalz nach der Flut: Erosion auf dem Acker und im Staat
Die Verwaltung in Rheinland-Pfalz macht Flutopfern zusätzlich das Leben schwer: Bauern und Winzer im Kreis Ahrweiler, deren Anbauflächen durch die Flut weggespült wurden, müssen diese jetzt schnell aus Anträgen herausnehmen – sonst gelten sie als Subventionsbetrüger.
Die Kreisverwaltung Ahrweiler teilt mit: »Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier hat (ADD) darauf hingewiesen, dass Flächenverluste, die auf das Extremwetterereignis der letzten Tage zurückzuführen sind und zu einer Änderung der im Agrarantrag 2021 gemeldeten Flächen führen, unverzüglich gemeldet werden müssen.«
Weiter heißt es: »Landwirte und Winzer werden gebeten, sich mit den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der Kreisverwaltung Ahrweiler, Untere Landwirtschaftsbehörde, in Verbindung zu setzen.« In dieser Behörde sitzen fünf »Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern« in ihren trockenen Stuben und geben Telefonnummern und Mailadressen durch, wo sich die Bauern aus den Katastrophengebieten melden müssen.
Der Kreis Ahrweiler ist einer der am stärksten durch das Hochwasser betroffenen Landstriche. Dessen Verwaltung warnt unmittelbar nach der Katastrophe Bauern und Winzer, die gerade vor den Trümmern ihrer Existenz stehen oder ihren Nachbarn helfen, schnell ihren sogenannten Flächenantrag zu ändern und die Flächenverluste zu melden.
Die Wassermassen spülten einen Teil der landwirtschaftlich genutzten Flächen weg. Auf denen kann der Bauer in absehbarer Zeit zumindest nichts mehr anbauen. Diese Flächen müssen aus seinem Flächenantrag rausgerechnet werden, sonst begeht er Subventionsbetrug. Das ist Cross-Compliance-relevant und wird mit hohen Strafen geahndet.
Geht es eigentlich noch dreister? Nicht nur die Erosion der Flächen wurde deutlich sichtbar, sondern auch die des Staates. Wer braucht einen solchen Staat mit einer unfähigen Verwaltung noch? Der stört nur noch, wie sich immer mehr auch bei den Aufräumarbeiten herausstellt. Beispiel: Feuerwehrleute berichten, wie sie unverrichteter Dinge aus dem Katastrophengebiet wieder abziehen mussten, weil ihnen niemand einen Auftrag erteilt hatte, ohne den sie sich strafbar gemacht hätten.
Immerhin hat noch das Landwirtschaftsministerium in Mainz, in dem die etwas höher bezahlten Leute sitzen, nachgeschoben, dass »natürlich die Rückmeldung erst nötig« sei, »wenn Internet und Strom zur Verfügung stehen und die Antragsteller wieder dazu in der Lage sind.«
Die Ministerpräsidentin Marieluise Dreyer sagte kürzlich, sie könne nur »weinen«. Doch die Tränen helfen nicht, wo sie dafür sorgen müsste, anständig das Land zu verwalten.
Das ist auch schon vor der Flut nicht der Fall gewesen in Dreyers Landesregierung. Der früheren grünen Umweltministerin des Landes, Ulrike Höfen, wurde erst im vergangenen Jahr »grobe Rechtswidrigkeit« bei der Besetzung von Stellen attestiert durch das höchste rheinland-pfälzische Gericht, das Oberverwaltungsgericht in Koblenz. Immerhin trat Höfken später zurück, zu augenfällig wurden Unfähigkeit und grüne Günstlingswirtschaft sichtbar.
Jetzt sitzt Anne Spiegel dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität in Rheinland-Pfalz vor, die nach einer Tätigkeit als Sprachtrainerin bei der Sprachenschule Berlitz dazwischen als Ministerin für »Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz« zuständig für Migration und Integration sowie für gleichgeschlechtliche Lebensweisen und Geschlechtsidentität war. Sie benannte das alte Ministerium für »Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten« erst einmal um, schaffte viele neue Ressorts, darunter auch die Abteilung mit dem wohlklingenden Namen »Hochwasserrisikomanagement, Hydrologie, Klimawandel in der Wasserwirtschaft und Kompetenzzentrum Hochwasservorsorge«. Fachfrau zum Thema »Kommunale Starkregenvorsorge in Rheinland-Pfalz« ist deren Leiterin Dr. Annalena Goll, die zu diesem Thema auch bei einer »Klimatagung« des Deutschen Wetterdienstes referierte.
Vom aktuellen Hochwasser haben die Kompetenzträger in diesem »Kompetenzzentrum« aber offenbar noch nichts mitbekommen. Jedenfalls findet sich dort auf den Internetseiten nur ein Vortrag aus dem März 2021 »Wie verändert der Klimawandel die Hochwassergefahr?« Umwerfend das Motto: »Vorsorgen statt untergehen«.
Hat man dort etwa von jenem einstigen legendären Sketch »Die Feuerwehr hilft« von Harald Schmidt und Herbert Feuerstein gelernt? Ja, wer sich nicht ‚uff de Wesch macht‘, hat halt verloren.
Immerhin hat »Malu« Dreyer noch 2018 im Landtag zu Rheinland-Pfalz vorbeugend in schönstem Deutsch im Landtag erklärt: »In den kommenden fünf Jahren soll sich jede Verbandsgemeinde und jede verbandsfreie Gemeinde auf den Weg zu einem Hochwasserschutzkonzept machen.« Gegen den Bundeshochwasserschutz übrigens opponierte die von ihr geführte Landesregierung in Person ihres Innenministers Roger Lewentz übrigens heftig.
***
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Freitag, Juli 23, 2021
Die Finanzaufsicht von Neuseeland, Financial Markets Authority (FMA), warnt vor Vivier and Company Limited
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online am 23.07.2021 mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsicht von Neuseeland Financial Markets Authority (FMA) https://www.fma.govt.nz vor:
Vivier and Company Limited
https://vivierco.com/
client.service@viviergroup.com
GRUND FÜR DIE WARNUNG:
Die FMA ist besorgt, dass von Vivier and Company Limited ( Vivier ) im Internet und auf ihrer Website veröffentlichte Materialien und Informationen das Potenzial haben, Anleger dahingehend zu täuschen, dass Vivier in Neuseeland oder von Neuseeland aus Finanzdienstleistungen erbringt. Die Entscheidung des Berufungsgerichts aus dem Jahr 2016 stellte fest, dass Vivier keine Finanzdienstleistungen in Neuseeland oder von einem Geschäftssitz in Neuseeland aus erbringt.
Wir weisen auch darauf hin, dass auf seiner Website Aussagen enthalten sind, die behaupten, Vivier werde von der Finanzmarktaufsicht beaufsichtigt. Wir befürchten, dass diese Aussagen die Anleger darüber täuschen können, inwieweit die neuseeländischen Finanzmarktgesetze für Vivier gelten oder inwieweit Viviers Geschäftstätigkeit in Neuseeland reguliert ist.
Wir weisen darauf hin, dass Vivier kein registrierter Finanzdienstleister in Neuseeland ist und in Neuseeland nicht reguliert wird.
Die FMA befürchtet auch, dass Aussagen auf der Website von Vivier das Potenzial haben könnten, den Schutz von Anlegern und ihren Anlagen durch die Gründung von Vivier als neuseeländische Gesellschaft irreführend zu erhöhen. Die Gründung als Unternehmen in Neuseeland bietet einen Rahmen von Regeln und Anforderungen, der eine Unternehmensregulierung und keine betriebliche Regulierung bietet.
Obwohl Vivier seit 2016 als Finanzdienstleister in Neuseeland abgemeldet ist und klar weiß, dass Vivier nicht von der FMA beaufsichtigt wird und wurde, hat Vivier es versäumt, seine Website(s) und Online-Publikationen, die veraltete . enthalten, zu entfernen und zu aktualisieren , falsche und irreführende Informationen.
Es liegt in der Verantwortung der Unternehmen, sicherzustellen, dass alle ihre Online-Publikationen korrekt und nicht irreführend sind. Andernfalls kann dies als bewusste Handlung zur Irreführung der Anleger angesehen werden. Die FMA ist der Ansicht, dass Vivier gescheitert ist.
Quelle: https://www.fma.govt.nz
***
Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Was sollte nunmehr unternommen werden?
Wir empfehlen dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht.
Es wäre daher von Vorteil, wenn sich eine ausreichende Anzahl von Geschädigten an diesem Verfahren beteiligen würde, damit durch eine große Masse schlussendlich auch ein entsprechendes Vorgehen geprüft und nach Möglichkeit erfolgreich umgesetzt werden kann.
Wieso sollten Sie sich bei uns zur ESK Fördergemeinschaft anmelden?
Der ESk Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung kooperiert in diesem Fall mit einer international tätigen Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Anlegerschutzes über viel Erfahrung und Wissen verfügt. Diese Kanzlei vertritt unter anderem zahlreiche Geschädigte aus nahezu allen europäischen Ländern, die Opfer von betrügerischen Online-Handelsplattformen für CFD-, Crypto- und Forex-Trading wurden. Dabei steht sie im regen Austausch mit den europäischen Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden. Diese Anwaltskanzlei unterhält auch Kontakte in viele Länder, die ihr ermöglichen sollten, Geschädigte in dieser Angelegenheit bestmöglich zu unterstützen.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
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ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Donnerstag, Juli 22, 2021
Vorsicht ist geboten wenn Umweltschützer und Klimaaktivisten in die Natur eingreifen.
Ist Klimaschutz vor Menschenschutz bereits zum Thema Nr.1 in dieser Republik geworden?
Wer Deutschland mit Windrädern zupflastert, welche die Erde austrocknen, durch Verdichtung der Böden zu Flutkatastrophen führt, Wälder zerstört und massenweise Insekten und Vögel mordet, der ist kein Klimaschützer sondern ein Umweltzerstörer.
Ein Eingriff in die Natur ist für die sogenannten Umweltaktivisten stets der Alarmruf zu massivem Protest. Dabei könne sie sich der Sympathie der Medien sicher sein. Das fast religiös gefeierte Projekt Windkraft darf auch an der Tötung von Vögeln nicht scheitern. „Hier zeigt sich wieder einmal die Doppelmoral der Grünen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Die Bürger sollten langsam aufwachen, damit sie erkennen, was hier tatsächlich passiert und sich von der Illusion befreien Klimapolitik sei Umweltpolitik. Die Klimapolitik wird dazu benutzt um die Wirtschaft an die Wand zu fahren und den Wohlstand umzuverteilen. Was wir gerade erleben ist der Anfang der größten Umverteilung des Reichtums in der Geschichte der Deutschen.
Der Klimawandel findet statt- unbestritten. Was aber wurde aus der Idee, den Kohlenstoffdioxidausstoß zu verringern und dafür auf „saubere“ Windernergie zu setzen? Laute, krankmachende, ohne Subventionen unrentable, naturzerstörende Windradmonster, die laut Bundesrechnungshof die Ziele der Energiewende bisher nicht erreichen.
Immer weitere Landstriche werden mit Windkraftanlagen zugepflastert. Gerade sind die tödlichen Folgen für Vögel, Fledermäuse und Insekten ins Blickfeld geraten. Doch welche Auswirkungen haben die gigantischen Industrieanlagen auf unsere Gesundheit? Diese Fragen sind bisher kaum ins Blickfeld geraten. Wer den Beteuerungen der Umweltbehörden glaubt, wird hinters Licht geführt.
Windenergieanlagen senden außer den deutlich hörbaren Geräuschen aus dem Maschinenhaus auch tieffrequenten Schall und Infraschall aus. Diese Schallwellen reichen erheblich weiter, als man vermuten könnte, sind nicht so deutlich wahrnehmbar wie normaler Lärm, aber wirken sich massiv auf unseren Organismus aus. Wer im Schatten von Windrädern wohnt, kann gefährlich leben.
„Muss also hinter der Abschaltung der Kohlekraft und der Rettung des Weltklimas der Schutz der Gesundheit des Menschen zurücktreten?“, fragt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Wenn die Landschaften immer dichter mit Windkraftanlagen zugebaut werden, widerspreche das Art. 20a des Grundgesetzes argumentieren immer häufiger verschiedene Bürgerinitiativen, die sich gegen den weiteren Ausbau der Windkraft wehren.
In Art. 20a heißt es eindeutig: »Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.« Der gebietet dem Staat, die Tiere und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen.
Jedes Volk hat halt die Regierung die es verdient!
Wenn Klimaschutz vor Menschenschutz zum Thema Nr.1 in dieser Republik geworden ist, dann haben dies unsere politischen Machthaber und ihre grünen Ideologievereine zu verantworten. Und die versuchen nun, die Rechte der Bürger unter dem Deckmantel des Klimaschutzes immer mehr einzuschränken und immer mehr Abgaben zu verlangen. Die Presse schaut zu und hat sich offensichtlich in der Rolle als „Hofberichterstatter“ eingerichtet.
Die Bürger müssen sich endlich aufrappeln und ihre im Grundgesetzt verbrieften Rechte verteidigen. Vor allem sollte jeder bei der bevorstehenden Bundestagswahl daran denken, dass ohne eine starke Opposition, seine Grundrechte weiter eingeschränkt und die Abgaben und Steuern immer höher werden.
Wer so mit seinen Bürgern umgeht hat offensichtlich seinen Amtseid nicht mehr greifbar:
„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“
97% der Deutschen sind kein Parteimitglied, sind aber von den Entscheidungen dieser Parteien direkt betroffen. Die satte Mehrheit von Bürgerinnen und Bürger sind eine starke aber bis jetzt stillschweigende Deutsche Außerparlamentarische Opposition, die endlich ihre politische und gesellschaftliche Meinung deutlich äußern und verbreiten sollte.
Diese einseitige Belastung auf Kosten der einfachen Bürger, mag aus Sicht sogenannter „Klimaaktivisten“, die meist aus reichem Elternhaus kommen, ein für jedermann tragbares Opfer im „Kampf gegen die Erderwärmung“ sein, tatsächlich handelt es sich aber um ein gigantisches Umverteilungsprogramm was die Armen noch Ärmer und die Reichen noch reicher macht.
„Das ist nicht die politische Marschrichtung in der ich gut und gerne leben möchte“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Techni|recht| e.V.
Im nachfolgenden Bericht des aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannten Journalisten Holger Douglas erfährt der geneigte Leser wie alles besser werden sollte, grüner, umweltfreundlicher; die Schäden, die durch Verbauungen von Flüssen und Bächen angeblich angerichtet wurden, sollten wieder rückgängig gemacht werden. Doch erreicht wurde das Gegenteil.
Eine lange Geschichte, keine neue. Hochwasser: Über die Natur und menschliche Eingriffe
Fischtreppen müsstet ihr haben, Fischtreppen! Teure Programme wurden aufgelegt, lange Betonbauwerke in Staustufen eingebaut, um Fischen das Wandern in vielen Bächen und Flüssen vorbei an Wehren und Wasserkraftwerken zu ermöglichen.
»Zurück zur Natur« heißt der Schlachtruf vorwiegend grüner Städter, die genau wissen, wie sich Natur abspielt und entsprechend handeln wollen. »Renaturierung« heißt das Zauberwort, das die Steuertöpfe öffnet. Zum Beispiel den Flüssen einen wieder natürlicheren Fluss zu ermöglichen. Also weg, gleich ganz weg mit Stauwehren und Staustufen, die dem Wasser und vor allem den Fischen im Wege standen. An der Ahr – ja, gerade dort – wurden Stauwehre wieder zurückgebaut. Die hatten die Menschen in früheren Jahren in den Tälern, die schon immer von Hochwassern geplagt waren, errichtet, damit das Wasser nicht mehr so schnell abfließt und vor allem bei kräftigen Regenfällen und Sturzbächen nicht mehr so viel Schäden anrichtet.
»Gewässerökologen« wie Gottfried Lehr forderten mehr Flachwasserzonen und den Abbau aller Stauwehre, die »nicht unbedingt notwendig« seien.
»Lachs 2000« hieß ein Förderprogramm tatsächlich, das so prächtig die Beteiligten ernährte, dass es nach Ablaufen als »Lachs 2020« fortgesetzt wird. Erste Erfolgsmeldungen wurden 1999 verkündet: »Erste Lachslaichgruben in Ahr und Saynbach«.
Also weg mit den Stauwehren. Eine Folge bei der jüngsten Hochwasser-Katastrophe: Die außergewöhnlich starken Regenmassen konnten jetzt ungehindert zu Tal schießen und mit ihrer ungeheuren Kraft alles mitreißen, was im Wege stand.
Ein Leser weist auf Stauteiche hin, die im Oberharz seit über 300 Jahren als Puffer bei Hochwasser dienen. Wie so häufig: Grünes, angeblich umweltschützerisches Handeln schlägt in genau das Gegenteil um. Nette Pointe: In tatsächlich sogenannter »unberührter« Natur hätten andernfalls Biber in der Ahr, ihren Nebenflüssen und in vielen anderen Wasserläufen das getan, was ihre »Arbeit« ist, nämlich Bäume an Ufern anzufressen, umzulegen und so kleine Stauseen zu bilden, in denen sie dann prächtig ihre Höhlen anlegen können.
Auch für den Rhein nährt ein »Masterplan Wanderfische Rhein« viele Arbeitskräfte, die unter anderem dem Lachs wieder ein ungehindertes Wandern rheinaufwärts ermöglichen sollen.
Über grünem Wolkenkuckucksheimwahn und edlem Renaturierungswollen gerieten so alltägliche Notwendigkeiten wie Katastrophenschutz immer mehr ins Hintertreffen und jetzt nach dem Hochwasser heftig in die Kritik.
Von einem »tödlichen Versagen des Katastrophenschutzes« spricht Bild in seiner Printausgabe und berichtet, dass in einigen Orten an Mosel und Ahr, in Eifel und Sauerland die Sirenen nicht heulten. Warn-Apps – Fehlanzeige. Wahrscheinlich waren die Software-Entwickler, die so was wirklich können, mit dem Ausbessern der Corona-Warn-Apps ausgelastet. So wurden Tausende von den Wassermassen überrascht.
Bild befragt den Chef des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), Armin Schuster (CDU): »Die Einsatzleitung obliegt bei solchen Katastrophen den betroffenen Ländern. Vor Ort liegt die Verantwortung bei den Landratsämtern.« Schuster: »Wie wirkungsvoll im Katastrophengebiet Sirenen und Lautsprecherdurchsagen zum Einsatz kamen, kann das Bundesamt zum jetzigen Zeitpunkt nicht bewerten.«
Aus der Sicht von Armin Schuster sind die Toten offenbar selbst schuld, sie hätten vorsichtiger sein müssen. Bild zitiert Schuster weiter: »Einige Opfer haben die Gefahr unterschätzt und zwei Grundregeln bei Starkregen nicht beachtet: 1. bei Wassereintritt Kellerräume meiden, 2. sofort Strom abschalten.«
Hochwasser war aufgrund der Wetterlage absehbar. Wenn Meteorologen permanent eine Klimakatastrophe an die Wand malen, werden sie blind gegenüber akuten Gefahren. Denn sogar das Europäische Hochwasserwarnsystem (EFAS) hatte bereits zu Wochenbeginn eine »extreme Flutwarnung« für die Region herausgegeben. Die hohen Todeszahlen sind für die Hydrologin Professorin Hannah Cloke von der renommierten britischen Uni Reading ein »erhebliches Versagen des Systems«.
Das wundert nicht besonders: Das Bundesamt für Katastrophenschutz hat es im vergangenen Jahr nicht einmal fertig gebracht, alle Warnsirenen heulen zu lassen. Am 10. September 2020 sollte ein »Warntag« ablaufen: funktioniert hat nichts. Das Bundesinnenministerium bezeichnete denn auch den Tag als Fehlschlag, der Chef des Amtes musste gehen. Der Neue kann es offenbar auch nicht. Viele Katastrophenhelfer berichten aus den Überschwemmungsgebieten, dass sie nach langer Wartezeit unverrichteter Dinge wieder abziehen mussten, weil es keine Koordination des Einsatzes gegeben habe.
TE-Leser Radl verweist auf die Entwicklung der Pegelstände. Beispiel: Pegel Bliesheim.
Pegelstand Mittwoch um 12 Uhr: 87 cm, sechs Stunden später um 18 Uhr: 203 cm. Er fragt: »Ein Flüsschen steigt auf das 2,5 fache, es war sogar Arbeitszeit, und niemand schlägt Alarm? Wozu überwacht man den Pegelstand, wenn nicht, um auf drohende Überflutungen zu reagieren?«
Am Donnerstag das gleiche Spiel: Innerhalb von zwei Stunden steigt der Wasserspiegel von 300 cm um 8 Uhr auf 380 cm um 10 Uhr an. Radl: »Warum ist niemand hingegangen, mal nachsehen, was da los ist?« Für viele wäre ein rechtzeitiger Alarm rettend gewesen.
Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Marie-Luise Dreyer bekundete auf ihrer Tour durch das Katastrophengebiet: »Das ist ein Horror, da kann man eigentlich nur weinen!«
Vielleicht wäre ihr Blick auf den Wasserbauingenieur Johann Gottfried Tulla »hilfreich«, jenen Bändiger des Rheins, der die Pläne zur Begradigung von Deutschlands wichtigstem Fluss entwarf. Ein Ingenieur, gründlich in Mathematik, Mechanik und Hydraulik ausgebildet und gewohnt, streng naturwissenschaftlich zu denken.
Er sammelte in zahlreichen Ausbildungsreisen Erfahrungen und Wissen an, das in vielen Orten von Wissenschaftlern gesammelt worden war, unter anderem in Holland, wo er Wasserbauten eingehend studierte, und in Hamburg, wo er an Stromgeschwindigkeitsmessungen teilnahm. Er war also mit seinem Wissen auf der Höhe seiner Zeit, bevor er sich an das Jahrhundertprojekt wagte. Das begann 1817 und dauerte rund 70 Jahre bis zu seiner Vollendung.
Bis dahin versetzte der Rhein die Bewohner der oberrheinischen Tiefebene in Angst und Schrecken, kostete mit seinen regelmäßig wiederkehrenden Hochwassern Tausende von Menschen das Leben. Dies, obwohl man schon früher »den Rhein-Ufer-Bewohner gegen die Zerstörungen und Ueberschwemmungen des Rheins zu schützen« suchte, schreibt Tulla in seiner »Rektifikation des Rheins« und fährt fort: »Die Geschichte des Rheinbaues beweißt aber, daß die ergriffenen Maasregeln, keine Resultate lieferten, welche mit den Verwendungen in einem ganz günstigen Verhältnis stand.«
»Der Rheinbau stieg und mußte notwendig steigen, weil die Bevölkerung und mit ihr die Kultur zunahm und die Uebel empfindlicher wurden … Der größte Theil des Rheinlaufes blieb veränderlich; es mussten Orte versetzt, Dämme zurückgelegt und öfter die besten Felder dem Strome preisgegeben werden.«
»Die Erfahrungen in frühern Zeiten und in der jüngsten Zeit, haben bewiesen, daß die Sicherungs-Anstalten gegen Ueberschwemmungen, nämlich die Dämme, unzureichend waren, ohnerachtet solche von Zeit zu Zeit erhöht und verstärkt wurden und daß, im Verhältniß der Erhöhung des Wasserstandes des Rheins, auch die Quellwasser im eingedeichten Land zunahmen, daß ihre schädliche Wirkungen vergrößert und die Versumpfungen bedeutender wurden.«
Der Fluss mäanderte von Basel bis Bingen, die Wasserflächen in den Auwäldern boten Mücken ideale Brutbedingungen, die Malaria forderte viele Opfer.
Die Rheinbegradigung schuf eine sehr fruchtbare Ebene, in der Menschen heute einigermaßen sicher und in Wohlstand leben können, sogar Fabriken in Gebieten errichten konnten, die früher regelmäßig überschwemmt und zerstört wurden. Heute beklagen »Natur- und Umweltschützer« heftig die angeblichen ökologischen Schäden der Urbarmachung.
»Um die Stadt Rastatt von den schädlichen Überschwemmungen zu befreyen, ließ der unvergessliche Regent Carl Friedrich zu Anfang der 1780er Jahre, der Murg, vermittelst eines Kanals, einen regelmäßigen Lauf bis zum Rhein anweisen und die Stadt Rastatt blieb bisher … von allen Ueberschwemmungen befreyt.«
Der Rhein wurde durch die Begradigung etwa 80 km kürzer, seitdem konnten Schiffe von Basel bis Rotterdam den Rhein befahren, neue Städte mit Häfen wie Ludwigshafen entstanden und blühten auf. Ebenso wurde die Stadt Mannheim in den 1790er Jahren von der Hochwassergefahr befreit, als Kurfürst Carl Theodor den unteren Lauf des Neckars »vermittelst Durchschnitten, einen gerade Lauf« anwies.
Tulla rechnete auch genau die Flächengewinne durch die Reinbegradigung und den Mehrertrag aus, der durch die landwirtschaftliche Nutzung entstand und stellte sie den Kosten der regelmäßigen Zerstörungen gegenüber. »Der reine Mehrertrag dieses Geländes kann, vorgenommenen Taxationen zu Folge, im Mittel, jährlich zu 4 Gulden per Morgen und daher der reine Mehr-Ertrag von 110.000 Morgen zu 440.000 Gulden in jedem Jahr angenommen werden. Ein jährlicher reiner Ertrag von 440.000 Gulden, ist, wenn 5 pCt. Zinse gerechnet werden, den Zinsen eines Kapitals von 8.800.000 Gulden gleich.«
»Der Schaden, welchen die Rheinuferbewohner in den Jahren 1816-1820 erlitten, betrug: In dem Landamt Karlsruhe 468.490 fl., in dem Amt Philippsburg 178.064 fl., zusammen 646.554 fl.«
Er verglich übrigens penibel die Kosten für den Fall, dass der Rhein nicht begradigt werden würde mit denen einer Begradigung. Eine Art Modellrechnung, die gegenüber den heutigen Klimamodellen und den Berechnungen von Tausenden von vorzeitigen Toten durch die angebliche Verschmutzung in den Innenstädten den Vorzug hat, dass sie auf realen Zahlen und handfesten Messungen beruhten.
Tulla bereiste jede Ecke des Rheins, ebenso wie er dies übrigens mit Bächen und Flüssen des Schwarzwaldes getan hat, für die er ebenfalls zuständig war. Zusätzlich zu seinem eher mageren Gehalt standen ihm dafür Pferdefouragen zu, Hafer, Heu und Stroh für sein Pferd, mit dem er seine »Dienstreisen« zu allen Gewässern unternahm. Er machte dabei auch ausführliche Messungen über Wassermengen und Fliessgeschwindigkeiten. Dabei holte er sich rheumatische Erkrankungen, starb schließlich in Paris nach einer Blasensteinoperation.
***
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Oesterreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)
BankDeFx LTD auf der Warnliste der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://www.ad-infinitum.online https://expressinkasso.wordpress.com und https://whistleblowertreff.wordpress.com am 22.07.2021 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
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Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
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safeincome.fund: BaFin ermittelt gegen die Gesellschaft SICFund
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
• Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
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Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke.
Dienstag, Juli 20, 2021
Handelsplattform bitmaxonline.com: BaFin untersagt die unerlaubt erbrachte Finanzportfolioverwaltung
Die BaFin hat mit Bescheid vom 12. Juli 2021 gegenüber der Tillga Ltd, Dominica, als Betreiber der Handelsplattform bitmaxonline.com die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Finanzportfolioverwaltung angeordnet.
Deutsche Kunden können auf der Plattform bitmaxonline.com Handelskonten eröffnen, über die Geschäfte mit Kryptowährungen abgewickelt werden können. Mitarbeiter der Plattform treffen dabei eigenverantwortlich Anlageentscheidungen.
Damit erbringt der Betreiber der Plattform gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Gesellschaft nicht, sie handelt daher unerlaubt.
Der BaFin liegen Informationen vor, nach denen Kunden der Tillga Ltd von Personen kontaktiert werden, die angeblich im Auftrag der britischen Finanzmarktaufsicht (Financial Conduct Authority – FCA) tätig sind. Den Kunden wird mitgeteilt, ursprünglich aus der Anlage auf der Plattform bitmaxonline.com verlorengegangene Gelder seien von der FCA wiedergewonnen worden. Der Anrufer sei mit der Auszahlung dieser Beträge beauftragt worden. Die FCA bestätigt, dass die Angaben falsch sind und eine solche Beauftragung nicht erfolgt ist.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (https://www.bafin.de)
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Fazit
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Die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) in Luxemburg warnt bezüglich der Website www.ainainvestment.com
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online am 20. Juli 2021 mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg vor der Website:
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Website www.ainainvestment.com, auf der ein Unternehmen Anlagedienstleistungen anbietet und vorgibt, seinen Sitz in 20 Boulevard Emmanuel Servais, L-2535 Luxemburg zu haben.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass der Rechtsträger, der sich auf dieser Website als Ainainvestment präsentiert, nicht von der CSSF reguliert wird und dass ihm keine Zulassung zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus erteilt wurde.
Die CSSF weist darauf hin, dass die société en commandite par actions (Kommanditgesellschaft auf Aktien) AINA INVESTMENT FUND, die von der CSSF als spezialisierter Investmentfonds reguliert wird und dem Gesetz vom 13. Februar 2007 über spezialisierte Investmentfonds unterliegt, und die luxemburgische Gesellschaft AINA INVESTMENT FUND GP, die bei der CSSF registriert ist und dem Gesetz vom 12. Juli 2013 über die Verwalter alternativer Investmentfonds unterliegt, nicht mit der in dieser Warnung genannten Website in Verbindung stehen.
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Handelsplattform finetero.com: BaFinuntersagt die unerlaubt erbrachte Finanzportfolioverwaltung
Die BaFin hat mit Bescheid vom 14. Juli 2021 gegenüber der Finetero Trading Ltd., Vereinigtes Königreich, und gegenüber der Finplex Group LTD, Zypern, als Betreiber der Handelsplattform finetero.com die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Finanzportfolioverwaltung angeordnet. Auf der Webseite wird an verschiedenen Stellen jeweils eins der aufgeführten Unternehmen als verantwortlicher Betreiber benannt.
Deutsche Kunden können auf der Plattform baronsvc.com Handelskonten eröffnen, über die Geschäfte unter anderem mit Kryptowährungen, Forex-Produkten, Aktien und Differenzkontrakten (Contracts for Difference –CFD) abgewickelt werden können. Mitarbeiter der Plattform treffen dabei eigenverantwortlich Anlageentscheidungen.
Damit erbringt der Betreiber der Plattform gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt keine der Gesellschaften, sie handeln daher unerlaubt.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (https://www.bafin.de)
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standardcoinoptions.com: BaFin ermittelt gegen die Gesellschaft Standard Coin Options Group Ltd
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Standard Coin Options Group Ltd, Zypern/ Vereinigte Staaten von Amerika, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Aufgrund der Inhalte ihrer Webseite standardcoinoptions.com rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass die Gesellschaft Standard Coin Options Group Ltd unerlaubt Bankgeschäfte und Finanz-dienstleistungen in Deutschland betreibt.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (https://www.bafin.de)
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Montag, Juli 19, 2021
EVERESTBTC auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 19.07. 2021 über die Internetseiten https://expressinkasso.wordpress.com https://whistleblowertreff.wordpress.com und https://www.ad-infinitum.online mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk ) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
EVERESTBTC
1574 Sofia,
R.A Hristo Smirnenski
112 Geo Miley Str., Partner Floor, Office 1
Telephone: 586247252, 1519471081, 1614700066
Email: support@everestbtc.com
Website: https://www.everestbtc.vom
Die FCA glaubt, dass diese Firma ohne ihre Genehmigung Finanzdienstleistungen oder -Produkte in Großbritannien angeboten hat. Finden Sie heraus, warum Sie bei Geschäften mit dieser nicht autorisierten Firma besonders vorsichtig sein sollten und wie Sie sich vor Betrügern schützen können.
Fast alle Firmen und Einzelpersonen, die in Großbritannien Finanzdienstleistungen oder -Produkte anbieten, bewerben oder verkaufen, müssen von uns zugelassen werden. Einige Firmen handeln jedoch ohne Genehmigung des FCA und einige betreiben wissentlich Anlagebetrug.
Diese Firma ist nicht von dem FCA autorisiert und hat es auf Menschen in Großbritannien abgesehen. Aufgrund der dem FCA vorliegenden Informationen geht dieser davon aus, dass sie regulierte Tätigkeiten ausübt, die eine Zulassung erfordern.
Die FCA erinnert daran, dass Unternehmen weitere falsche Angaben machen oder ihre Kontaktdaten im Laufe der Zeit auf neue E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder physische Adressen ändern können.
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TERRAOIL SWISS AG: BaFin verbietet Vermarktung, Vertrieb und Verkauf der Aktien an Anleger in Deutschland
Die BaFin hat der TERRAOIL SWISS AG die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Aktien mit derISIN CH0116923142 an Anlegerinnen und Anleger in Deutschland mit Bescheid vom 9. Juli 2021 verboten. Das Verbot gilt ab dem 13. Juli 2021, 12:00 Uhr (MEZ).
Das Verbot beruht auf § 15 Absatz 1 Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) in Verbindung mit Artikel 42 der europäischen Finanzmarktverordnung (Markets in Financial Instruments Regulation – MiFIR). Gemäß Artikel 42 Absatz 2 Satz 1 MiFIR kann die BaFin die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von bestimmten Finanzinstrumenten verbieten, wenn sie sich begründetermaßen vergewissert hat, dass das Finanzinstrument erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz aufwirft. Die BaFin kann intervenieren, wenn bestehende regulatorische Anforderungen nach Unionsrecht, die auf das Finanzinstrument anwendbar sind, den in Artikel 42 Absatz 2 Satz 1 MiFIR genannten Risiken nicht hinreichend begegnen und das Problem nicht besser durch eine stärkere Aufsicht oder Durchsetzung der vorhandenen Anforderungen gelöst würde, sowie dass die Maßnahme unter Berücksichtigung der Wesensart der ermittelten Risiken, des Kenntnisniveaus der betreffenden Anleger oder Marktteilnehmer und der wahrscheinlichen Auswirkungen der Maßnahme auf Anleger oder Marktteilnehmer verhältnismäßig ist.
Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt.
Die Nachweise, aus denen sich die Erfüllung dieser Voraussetzungen ergibt, bestehen insbesondere in dem von der Emittentin bei der BaFin zur Gestattung eingereichten Entwurf eines Wertpapier-Informationsblattes, Jahresabschlüssen der Terraoil-Gruppe, verschiedenen öffentlich verfügbaren Medienberichten sowie auf von der Emittentin im Rahmen der Anhörung vor Erlass der Produktinterventionsmaßnahme vorgelegten Gutachten zu der von ihr beabsichtigten Ölförderung. Im Übrigen hat die BaFin sämtliche andere, ihr zustehenden vorrangingen regulatorischen Möglichkeiten geprüft und ausgeschöpft. Diese können den hier vorliegenden Bedenken nicht hinreichend begegnen.
Nach Artikel 42 Absatz 2 Satz 2 MiFIR kann die BaFin ein Verbot oder eine Beschränkung nach Artikel 42 Absatz 1 MiFIR auch vorsorglich aussprechen, bevor ein Finanzinstrument vermarktet, vertrieben oder an Kunden verkauft wird. Ab Eintritt des Geltungszeitpunkts der Produktinterventionsmaßnahme verbietet sie die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf der Aktien der Terraoil Swiss AG an Anleger in Deutschland. Ein Verstoß gegen diese Maßnahme stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird von der BaFin verfolgt.
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