Mitglied der "Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1" in Gläubigerausschuss bei K1 Global gewählt. Geschädigten drohen Nachzahlungen von Liquidator! Optionsrechtsvereinbarungen haben keinen Wert! "Internationale Anwaltsallianz im Fall K1" fordert Helmut Kiener zur Aufklärung auf!
Im Fall K1 fanden am 01.02.2010 auf den British Virgin Islands die Gläubigerversammlungen für K1 Invest und K1 Global auf den British Virgin Islands statt. Rechtsanwalt Sascha Sardisong von der Mitgliedskanzlei der "Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1" Fischer und Partner aus Zürich war auf der Gläubigerversammlung auf den British Virgin Islands anwesend und wurde dabei in den Gläubigerausschuss von K1 Global gewählt. Somit können die Interessen der Gläubiger bestmöglich vertreten werden. Von ca. 600 Mio. Euro Forderungen wurden bisher nur ca. 30 Mio. Schweizer Franken angemeldet.
Der Zürcher Wirtschaftsanwalt Daniel Fischer vertritt bereits im Rahmen der "Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1" mit Mitgliedskanzleien in Berlin, Deutschland, Wien, Österreich, Zürich, Schweiz, sowie Vaduz, Liechtenstein, einen Großteil der Schweizer Geschädigten, insgesamt werden weit mehr als 100 Geschädigte mit einem Volumen zwischen ca. 5.000,- Euro und mehreren Millionen Euro vertreten, bisher wird ein Volumen von ca. 30 Mio. im Rahmen der Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1 vertreten. Zudem könnte es laut Fischer sein, dass ein Rückgriff auf schon aus dem Fondsvermögen beglichene Forderungen (sogenanntes Clawback-Verfahren) möglich sei, dies werde gerade intensiv geprüft.
Im Fall K1 Global hat der Liquidator Grant Thornton in seinem Protokoll zu der Gläubigerversammlung vom 01.02.2010 mitgeteilt, dass die einzigen identifizierbaren Vermögenswerte ein Bankguthaben von ca. 20.000,- Euro bei einer niederländischen Bank seien sowie Investments, die der Treuhänder von K1 Global halte mit einem Wert von ca. 4,9 Mio. Euro
Grant Thornton teilt mit, dass die Beteiligungen, die zum Zeitpunkt der Bestellung der Liquidatoren vom Treuhänder von K1 Global gehalten wurden, aus fremdfinanzierten Optionsrechtsvereinbarungen bestanden hätten, die alle keinen Wert aufweisen würden, diese Optionsrechtsvereinbarungen seien von K1 Global mit einer Vielzahl von Banken eingegangen worden. Die Banken hätten auch ein Fremdfinanzierungsverhältnis von 3:1 oder 4:1 verschafft.
"Durch den erheblichen Fremdkapitalanteil kam es auch zu einer Erhöhung des Leverage-Effekts, wodurch die Risiken bei des Fonds wohl ganz erheblich anstiegen," so der Berliner Anlegeranwalt Dr. Walter Späth, MSc, dessen Kanzlei ebenfalls Mitglied der "Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1" ist.
Weiter teilt der Liquidator Grant Thorton mit, dass keiner der Beteiligten einen Überblick darüber gehabt habe, in was K1 Global gerade investierte und wo die Investitionen gehalten wurden. Administrator, Direktor und Investment Manager hätten alle auf Herrn Kiener als denjenigen verwiesen, der als einziger den Überblick behalten habe und scheinen alle seinen Aussagen vertraut zu haben. "Eine wirksame Kontrolle hat hier offensichtlich nicht stattgefunden," so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Späth, "jeder der Beteiligten hat sich wohl auf Herrn Kiener verlassen."
Schlimmer noch: Der Liquidator teilt mit, nur dann weiter zu recherchieren, wenn er auch dafür bezahlt wird. "Es steht zu befürchten, dass der Liquidator die Anleger dazu auffordern wird, weitere Gelder einzubezahlen und erhaltene Ausschüttungen zurück fordern wird,"so Dr. Späth.
Inzwischen hat sich einem Zeitungsbericht des Online-Portals "Main-Netz" vom 15.02.2010 zufolge auch der Verantwortliche von K1, der Diplom-Psychologe Helmut Kiener, aus der U-Haft gemeldet und angeboten, Informationen zu seinem Fall und zu dem Verbleib der Gelder anzubieten. Pikantes Detail: Laut Main-Netz hat Helmut Kiener wohl, angeboten, diese Informationen gegen Geld und exklusiv anzubieten.
Rechtsanwalt Dr. Walter Späth, MSc, hält ein derartiges Verhalten "nicht für seriös. Wir fordern Herrn Kiener daher dazu auf, aus Schadensminderungsgesichtspunkten endlich alle Informationen unentgeltlich auf den Tisch zu legen, um für die zahlreichen Anleger wirksam überprüfen zu können, ob noch Gelder gefunden werden können oder nicht und um möglichst schnell Licht ins Dunkel bringen zu können." Andernfalls könne die Aufklärung "schlimmstenfalls noch Jahre" dauern.
Von der "Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1" wird gerade auch geprüft, ob die vom K1-Fall betroffenen Banken haftbar gemacht werden können, ebenso wie eventuell Helmut Kiener selbst, die Vermittler der Anlage und unter Umständen auch Wirtschaftsprüfer und Depotbanken.
Geschädigte aus Deutschland, Österreich und der Schweiz haben also gute Argumente, um sich dem BSZ e.V. anzuschließen und somit Zugang zur "Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1" zu erhalten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.02.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Im Fall K1 fanden am 01.02.2010 auf den British Virgin Islands die Gläubigerversammlungen für K1 Invest und K1 Global auf den British Virgin Islands statt. Rechtsanwalt Sascha Sardisong von der Mitgliedskanzlei der "Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1" Fischer und Partner aus Zürich war auf der Gläubigerversammlung auf den British Virgin Islands anwesend und wurde dabei in den Gläubigerausschuss von K1 Global gewählt. Somit können die Interessen der Gläubiger bestmöglich vertreten werden. Von ca. 600 Mio. Euro Forderungen wurden bisher nur ca. 30 Mio. Schweizer Franken angemeldet.
Der Zürcher Wirtschaftsanwalt Daniel Fischer vertritt bereits im Rahmen der "Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1" mit Mitgliedskanzleien in Berlin, Deutschland, Wien, Österreich, Zürich, Schweiz, sowie Vaduz, Liechtenstein, einen Großteil der Schweizer Geschädigten, insgesamt werden weit mehr als 100 Geschädigte mit einem Volumen zwischen ca. 5.000,- Euro und mehreren Millionen Euro vertreten, bisher wird ein Volumen von ca. 30 Mio. im Rahmen der Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1 vertreten. Zudem könnte es laut Fischer sein, dass ein Rückgriff auf schon aus dem Fondsvermögen beglichene Forderungen (sogenanntes Clawback-Verfahren) möglich sei, dies werde gerade intensiv geprüft.
Im Fall K1 Global hat der Liquidator Grant Thornton in seinem Protokoll zu der Gläubigerversammlung vom 01.02.2010 mitgeteilt, dass die einzigen identifizierbaren Vermögenswerte ein Bankguthaben von ca. 20.000,- Euro bei einer niederländischen Bank seien sowie Investments, die der Treuhänder von K1 Global halte mit einem Wert von ca. 4,9 Mio. Euro
Grant Thornton teilt mit, dass die Beteiligungen, die zum Zeitpunkt der Bestellung der Liquidatoren vom Treuhänder von K1 Global gehalten wurden, aus fremdfinanzierten Optionsrechtsvereinbarungen bestanden hätten, die alle keinen Wert aufweisen würden, diese Optionsrechtsvereinbarungen seien von K1 Global mit einer Vielzahl von Banken eingegangen worden. Die Banken hätten auch ein Fremdfinanzierungsverhältnis von 3:1 oder 4:1 verschafft.
"Durch den erheblichen Fremdkapitalanteil kam es auch zu einer Erhöhung des Leverage-Effekts, wodurch die Risiken bei des Fonds wohl ganz erheblich anstiegen," so der Berliner Anlegeranwalt Dr. Walter Späth, MSc, dessen Kanzlei ebenfalls Mitglied der "Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1" ist.
Weiter teilt der Liquidator Grant Thorton mit, dass keiner der Beteiligten einen Überblick darüber gehabt habe, in was K1 Global gerade investierte und wo die Investitionen gehalten wurden. Administrator, Direktor und Investment Manager hätten alle auf Herrn Kiener als denjenigen verwiesen, der als einziger den Überblick behalten habe und scheinen alle seinen Aussagen vertraut zu haben. "Eine wirksame Kontrolle hat hier offensichtlich nicht stattgefunden," so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Späth, "jeder der Beteiligten hat sich wohl auf Herrn Kiener verlassen."
Schlimmer noch: Der Liquidator teilt mit, nur dann weiter zu recherchieren, wenn er auch dafür bezahlt wird. "Es steht zu befürchten, dass der Liquidator die Anleger dazu auffordern wird, weitere Gelder einzubezahlen und erhaltene Ausschüttungen zurück fordern wird,"so Dr. Späth.
Inzwischen hat sich einem Zeitungsbericht des Online-Portals "Main-Netz" vom 15.02.2010 zufolge auch der Verantwortliche von K1, der Diplom-Psychologe Helmut Kiener, aus der U-Haft gemeldet und angeboten, Informationen zu seinem Fall und zu dem Verbleib der Gelder anzubieten. Pikantes Detail: Laut Main-Netz hat Helmut Kiener wohl, angeboten, diese Informationen gegen Geld und exklusiv anzubieten.
Rechtsanwalt Dr. Walter Späth, MSc, hält ein derartiges Verhalten "nicht für seriös. Wir fordern Herrn Kiener daher dazu auf, aus Schadensminderungsgesichtspunkten endlich alle Informationen unentgeltlich auf den Tisch zu legen, um für die zahlreichen Anleger wirksam überprüfen zu können, ob noch Gelder gefunden werden können oder nicht und um möglichst schnell Licht ins Dunkel bringen zu können." Andernfalls könne die Aufklärung "schlimmstenfalls noch Jahre" dauern.
Von der "Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1" wird gerade auch geprüft, ob die vom K1-Fall betroffenen Banken haftbar gemacht werden können, ebenso wie eventuell Helmut Kiener selbst, die Vermittler der Anlage und unter Umständen auch Wirtschaftsprüfer und Depotbanken.
Geschädigte aus Deutschland, Österreich und der Schweiz haben also gute Argumente, um sich dem BSZ e.V. anzuschließen und somit Zugang zur "Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1" zu erhalten.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.02.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.