Donnerstag, Dezember 03, 2009

Green Energy AG insolvent!

Mit Beschluss des AG Hannover vom 13.11.2009 wurde in dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GREEN ENERGY AG Herr Rechtsanwalt U. Kuhmann als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Vorausgegangen waren erfolglose Vollstreckungsversuche, die unter anderem zu einem Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung führten, der nicht durch die Geschäftsführung genutzt wurde.

Die Green Energy AG, ursprünglich gegründet als Green Energy Emissionshaus GmbH, war der Ausgangspunkt und Initiator verschiedener Kapitalanlageprodukte, die die Nutzung von Geothermie (Erdwärme) zum Ziel hatten. So wurden die Green Energy Geotherm Powerfonds GmbH & Co. KG und die Green Energy Geotherm Opportunity GmbH & Co. KG gegründet und mehrere Millionen Euro Anlegergelder eingesammelt. Beide Gesellschaften sollten Geothermiekraftwerke bauen und teilweise betreiben. Gebaut wurde jedoch nicht. Beim Powerfonds sind sämtliche liquiden Mittel aufgebraucht. Das Geschäftsmodell stellte sich für die Anleger schon lange als undurchführbar dar.

Mit dem Wegfall der Green Energy AG dürften nun auch die anderen Firmen der Green Energy Gruppe, die beiden Fondsgesellschaften und die Green Energy Beteiligungen GmbH zur Aufgabe gezwungen sein. Zum Einen fehlen liquide Mittel, um die gesteckten Ziele zu erreichen und den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten, zum Anderen fehlt es an einer Möglichkeit der Realisation der Vorhaben.

Bis zuletzt wurde den Anlegern versprochen, ausländische Investoren würden einen Kraftwerksbau ermöglichen, wovon die Anleger profitieren sollten. Anscheinend haben sich die Hoffnungen nicht erfüllt.

Auch die Anleger der Green Energy Beteiligungen GmbH bekamen diese Woche unangenehme Nachricht. So teilte die Geschäftsführung mit, dass auch in diesem Jahr keine Zinsen gezahlt werden könnten und die heikle finanzielle Situation der Gesellschaft eine "Gläubigerversammlung" erfordere. Zumindest sollten die Anleger zunächst ihre Forderungen stunden, andernfalls sei eine Insolvenz unvermeidbar.

"Dieses Szenario war absehbar", so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler von MHG Rechtsanwälte. "Die Anleger stehen vor einem Totalverlust ihres angelegten Geldes."
Betroffene Anleger sollten umgehend prüfen lassen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, den finanziellen Schaden einzudämmen. Diese Anleger können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Green Energy Geotherm" anschließen und sich durch die BSZ e.V. Vertrauensanwälte gerne beraten lassen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.12.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Mittwoch, Dezember 02, 2009

Empfindliche Schlappe für den Insolvenzverwalter der Phoenix Kapitaldienst GmbH

Die BSZ Vertrauensanwälte der auf das Kapitalanlagerecht ausgerichteten Kanzlei MHG Rechtsanwälte aus Jena verweisen auf ein gerade erstrittenes Urteil vom 13. November 2009 vor dem LG Gera (Az. 3 O 851/08), bei dem der Insolvenzverwalter der Phoenix Kapitaldienst GmbH angebliche Scheingewinne von einem geschädigten Anleger des Phoenix Managed Account forderte und vollständig verloren hat.

Die Klage wurde, nachdem das Gericht dem Insolvenzverwalter bereits im Rahmen der mündlichen Verhandlung zur Rücknahme der Klage geraten hatte, in vollem Umfang abgewiesen. Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Morgenstern aus der Kanzlei MHG Rechtsanwälte weist darauf hin, dass dieses Verfahren in mehrfacher Hinsicht besonders für die noch anhängigen Verfahren bzw. Berufungsinstanzen entscheidend sein kann.

So konnte im Laufe des Verfahrens nachgewiesen werden, dass die von dem Insolvenzverwalter erstellte und der konkreten Forderung gegen den Anleger zugrunde gelegte Kontoaufstellung zu den Ein- und Auszahlungen und damit auch die „Neuberechnung des Kontostandes der Beklagten unter Berücksichtigung aller Handelsergebnisse“, schlichtweg falsch war.

Zusätzlich urteilte das Gericht eindeutig: „Ergänzend ist noch auszuführen, dass der Kläger seine Klageforderung von XXXXX ¬ nicht auf die reale Gewinn- und Verlustverteilung (Anlage K 11) stützen kann. Entgegen der Auffassung des Klägers hat sich die geleistete Einlage der Beklagten nicht auf der Grundlage der Bestimmungen des Beitrittsvertrages zu dem Phoenix Managed Account vermindert.“

Aufgrund des ausführlichen Vortrages der Prozessvertreter führt das Gericht dann aus, dass der Beitritt zu dem Phoenix Managed Account einen Beitritt zu einem Schneeballsystem darstellen würde und der Beitritt daher nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gem. § 138 BGB nichtig sei. Diese Nichtigkeit wirkt vom Beginn der Beteiligung an und der Insolvenzverwalter kann im Ergebnis daher die zurückgeforderten Anlegergelder nicht beanspruchen.

Diese klaren Ausführungen des Gerichtes stellen einen großen Sieg für die geschädigten Phoenix-Anleger dar. Die Auswirkungen werden sich bis in das laufende Insolvenzverfahren erstrecken und können sich sehr positiv auf die Ansprüche des einzelnen Anlegers auswirken. Daher rät Dr. Morgenstern allen betroffenen Anlegern dazu, so schnell wie möglich durch spezialisierte Rechtsanwälte Ihre Ansprüche prüfen und gegebenenfalls durchsetzen zu lassen. Nur so lassen sich die Verluste für den Einzelnen minimieren.

Für geschädigte Phoenixanleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Phoenix Managed Accounts" anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.12.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

"Internationale Anwaltsallianz" K1-Fonds: Skandal weitet sich nach Liechtenstein aus!

Außen- und Justizministerin von Liechtenstein in Skandal verwickelt? Internationale Anwaltsallianz aus Deutschland, Österreich und der Schweiz prüft Haftung gegen diverse Verantwortliche.

Im Fall des Hedgefonds K1 weitet sich der Skandal inzwischen aus: Wie die internationale Anwaltsallianz im BSZ e.V. feststellen konnte, sind zahlreiche private und institutionelle Anleger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz von dem Skandal betroffen. "Jeden Tag bekommen wir neue Anfragen, auch aus Asien, der durchschnittliche Anlagebetrag der Anleger dürfte sich auf ca. 50.000 - 100.000,- Euro belaufen," so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth.

Insgesamt werden von der internationalen Anwaltsallianz im Fall K1 in Deutschland, Österreich und der Schweiz inzwischen ca. 130 Betroffene betreut (davon in Deutschland und Österreich jeweils ca. 60), in Deutschland und Österreich belaufen sich die bisherigen Anlagesummen zwischen 10.000,- Euro und 200.000,- Euro, in der Schweiz auf bis zu 11 Mio. Schweizer Franken.

Dabei scheint sich der Skandal inzwischen auch nach Liechtenstein auszuweiten: Einer Meldung des "Handelsblatt" vom 01.12.2009 zufolge soll die Außen- und Justizministerin des Fürstentums, Frau Aurelia Frick, Fonds für den Aschaffenburger Hedge-Fonds-Gründer Helmut Kiener vertrieben haben. Laut Handelsblatt würden Dokomente, die dem Handelsblatt vorlägen, Frick als Direktorin der Londoner K1 Fund Distribution Ltd. ausweisen, einer Vertriebsgesellschaft des K1-Fonds von Kiener. Laut "Handelsblatt" habe Frick, die seit März 2009 Justiz-, Außen- sowie Kulturministerin ihres Landes sei, als Direktorin von K1 Fund Distribution für den Jahresabschluss 2007 verantwortlich gezeichnet, sie habe ihr Direktorenamt jedoch im Dezember 2008 abgegeben und zwar genau zu der Zeit, als die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft begannen.

Der Skandal weitet sich damit international aus, wie von der Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1 in Erfahrung gebracht werden konnte, gibt es auch Spuren in die Niederlande, nach Monaco, in die USA, nach Asien, nach England sowie nach Gibraltar. Inzwischen werden einige Fonds liquidiert, der BSZ e.V. wird hierüber demnächst ausführlich berichten.

Auch die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat bereits seit 2001 versucht, zu verhindern, dass die K1-Guppe bei deutschen Investoren Geld einsammelt. "Die BaFin konnte den Skandal um K1 mangels ausreichender Befugnisse nicht verhindern, ihre Rechte müssen daher dringend gestärkt werden, um einen derartigen Skandal in Zukunft zu verhindern," so Rechtsanwalt Walter Späth. Die K1-Group hat zuletzt ein Vermögen in Höhe von ca. 400- 600 Mio. Euro verwaltet Betroffene aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Asien können sich der Iinteressengemeinschaft K1 im BSZ e.V. anschließen.

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Dienstag, Dezember 01, 2009

Real Estate & Oil Inc/Dubai Oil Industries/Saxonia Sparkasse Inc.: Neue Erkenntnisse des BSZ e.V.!

Spuren nach Düsseldorf und nach Berlin!

BSZ e.V. nimmt Recherchen in der Schweiz, Düsseldorf und Berlin auf! Düsseldorfer Telefonvermittler vermittelten Anlage an deutsche und österreichische Anleger!

Im Fall Dubai Oil Industries/Saxonia Sparkasse/Real Estate & Oil weitet sich der Skandal inzwischen aus, der BSZ e.V. hat hier bereits umfangreiche Recherchen eingeleitet und konnte neue Erkenntnisse gewinnen.

Wie inzwischen vom BSZ e.V. in Erfahrung gebracht werden konnte, wurde die Anlage bei Dubai Oil Industries bzw. Real Estate & Oil wahrscheinlich von Telefonverkäufern aus Düsseldorf an die Anleger vermittelt, die Firma „Real Estate & Oil gab dabei eine Adresse in Düsseldorf an, in einem Büro in Düsseldorf ist dabei Erkenntnissen des BSZ e.V. zufolge noch der Name Real Estate & Oil an dem Eingangsschild vorhanden. Die Telefonverkäufer gaben sich offensichtlich mit falschem Namen als „Dr. Rössler“ oder „Dr. Reisinger“ aus. Die Homepage der Unternehmen wurde dabei Recherchen des BSZ e.V. zufolge von einem Berliner Webdesign-Unternehmen gestaltet, das inzwischen schriftlich bestätigte, die Websiten gestaltet zu haben, und hierbei mit einem Herrn „Helmut Lange“ Kontakt gehabt zu haben.

Inzwischen konnte vom BSZ e.V. und BSZ e.V.-Mitgliedern auch mit einem Beteiligten der 3 Firmen, der in der Pfalz in Deutschland wohnt, Kontakt aufgenommen werden, der daraufhin schriftlich (das Schreiben liegt dem BSZ e.V. vor), bestätigte, bis zum April dieses Jahres für fast ein Jahr „Vorsitzender“ der Real Estate & Oil Inc. gewesen zu sein. Per schriftlichem Vertrag sei es dieser Person nicht gestattet gewesen, aktiv in die Abläufe der Gesellschaft einzugreifen. Als er erste kleinere Anzeichen bemerkte, dass mit der Firma etwas nicht stimmte, sei er sofort von seinem Vorstandsamt zurück getreten und habe dies auch den zuständigen Gremien mitgeteilt. Sein Name und seine Anschrift seien ohne sein Wissen und ohne sein Zutun missbräuchlich benutzt worden.

Ob diese Aussagen glaubhaft sind, wird sich zeigen, insbesondere wird sich zeigen, ob der Verantwortliche wirklich so unerfahren war, wie er vorgibt, denn Recherchen des BSZ e.V. zufolge ist diese Person auch im Aufsichtsrat eines anderen Unternehmens tätig, das ebenfalls Kapitalanlageprodukte vermittelt. Allerdings scheint es sich bei dieser Person Erkenntnissen des BSZ e.V. zufolge wirklich nicht um den wirklichen Verantwortlichen zu handeln. Es handelt sich hierbei um einen 70-jährigen Rentner aus der Pfalz, der seine Rente von einem Rentenversorgungswerk bezieht, die wahren Verantwortlichen haben dabei wohl einen reinen „Strohmann“ installiert.

Wie vom BSZ e.V. inzwischen ebenfalls in Erfahrung gebracht werden konnte, gelang es auch diversen Anlegern, ihr Investment zu retten, indem sie den Firmen sofort nach Bekanntwerden von Unregelmäßigkeiten massivst mit der Staatsanwaltschaft und Polizei drohten und die Verantwortlichen das Geld auf den massiven Druck hin wieder ausbezahlten.
Erkenntnissen des BSZ e.V. zufolge ist es so vor allem wohl einigen deutschen Großinvestoren gelungen, Gelder mit einem höheren Millionenbetrag wieder zurück zu führen.

Inzwischen konnte vom BSZ e.V. auch in Erfahrung gebracht werden, dass mehrere Vermittlungsfirmen in der Schweiz die Anleger zu einem Investment in den Firmen bewegten. Bei einer noch tätigen Vermittlungsgesellschaft ist wohl ein US-Bürger der Verantwortliche, wie inzwischen vom BSZ e.V. in Erfahrung gebracht werden konnte. Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte werden hier demnächst die ersten Klagen in Zusammenarbeit mit einer sehr renommierten schweizerischen Anlegerschutzkanzlei wegen Vermittlerhaftung vorbereiten.

Inzwischen haben auch zahlreiche Rechtsschutzversicherungen Kostenschutz für ein Tätigwerden in der Angelegenheit erteilt, den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten ist es dabei in diversen Fällen, in denen sich die jeweilige Rechtsschutzversicherung auf ein sog. „Spiel- und Wettgeschäft“ berufen hat, doch noch gelungen, Kostenschutz zu erzielen.

Betroffene aus den 3 Ländern Deutschland, Schweiz sowie Österreich können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Real Estate & Oil Inc/Dubai Oil Industries/Saxonia Sparkasse Inc." Anschließen. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaft wird von namhaften BSZ e.V.-Vertrauenskanzleien aus diesen 3 Ländern betreut.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.12.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

GlobalSwissCapital AG: Weitere Erfolge für Anleger! Achtung: Verjährung!

Großer Erfolg für den BSZ e.V. in Sachen GSC AG: BSZ e.V.-Vertrauensanwälte erstreiten zahlreiche Urteile gegen diverse Vermittler und ein Wertpapierhandelsunternehmen. Achtung: In zahlreichen Fällen droht Verjährung.

In Sachen GlobalSwissCapital AG sind den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten erneute Erfolge für diverse Anleger gelungen: Nachdem das Landgericht Konstanz in einem ersten, von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth betreuten, Verfahren im Oktober 2008 einen ersten Vermittler der GSC AG zum Schadensersatz in Höhe von 102.000,- € verurteilte und auch vor einiger Zeit die 5. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn in einem von BSZ e.V-Vertrauensanwalt Dr. Andreas Rohde geführten Verfahren einen Anlageberater zum vollständigem Schadenersatz in Höhe von 76.835,54 Euro (das Urteil ist noch nicht rechtskräftig) verurteilt, sind den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten Dr. Rohde & Dr. Späth nun weitere große Erfolge gelungen:

Die 29. Zivilkammer des Landgerichts München I sprach in dem dortigen Verfahren, das von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth geführt wurde, dem dortigen Anleger Schadensersatz in Höhe von ca. 20.000,- € gegen das Wertpapierhaus von Pfetten-Ewaldsen AG (Urteil des LG München I vom 23.06.2009, noch nicht rechtskräftig).

Das Landgericht Freiburg sprach am 09.10.2008, (noch nicht rechtskräftig) einem Anleger gegen den dortigen Vermittler vollumfänglichen Schadensersatz zu.

Ganz aktuell sprachen folgende Gerichte Anlegern Schadensersatz gegen Vermittler zu:
Landgericht Frankfurt an der Oder am 28.10.2009, noch nicht rechtskräftig, sowie Oberlandesgericht Stuttgart am 01.10.2009, das Urteil ist aus der Berufungsinstanz und rechtskräftig.

Weitere positive Urteile werden von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten in den nächsten Wochen erwartet. „Das zeigt deutlich, dass GSC-Anleger gute Schadensersatzchancen haben dürften und unbedingt ihre möglichen Schadensersatzansprüche prüfen sollten, vor allem auch vor dem Hintergrund, dass in mehreren Fällen aufgrund der Vorschrift des § 37 a WPHG akute Verjährung drohen könnte,“ so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, von Rohde & Späth, der mehrere der obigen Urteile erstritten hat.

Allein über das Insolvenzverfahren wird eine Schadenskompensation nicht möglich sein, laut der Gläubigerorientierung Nr. 11 des Insolvenzverwalters Dr. Hunkeler ist in Sachen GSC AG mit einer Insolvenzquote von nur ca. 15 % zu rechnen, d.h., bei einem Schaden von ca. 50.000,- € würde somit nur ein Betrag von ca. 7.500,- € ersetzt.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft " Global Swiss Capital AG " anzuschließen.

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Montag, November 30, 2009

Lehman-Zertifikate: FraSpa zahlt Teilentschädigung! Achtung: Verjährung!

50 %-Enschädigung für Anleger der Frankfurter Sparkasse. IG Lehman-Zertifikate rät zur Überprüfung des Angebots. Auch Geschädigte anderer Institute sollten handeln. Achtung. Es droht Verjährung!

Die Frankfurter Sparkasse bietet geschädigten Lehman-Zertifikate-Inhabern den Rückkauf der wertlosen Zertifikate in Höhe von 50 % des Nennwertes an, die ca. 5000 Geschädigten des Instituts würden also 50 % ihrer Anlagesumme erstattet erhalten. Eigenen Angaben zufolge hat die FraSpa hierfür 44 Mio. € bereitgestellt. Das Angebot soll bis zum 22. Dezember 2009 gelten. Damit reiht sich die FraSpa in die Rückkaufaktionen anderer Bankinstitute ein:

So hatte die Hamburger Sparkasse ihre Kunden bereits Anfang des Jahres mit ca. 10 bis 100 % entschädigt. Die Citibank hatte ca. 25 % der Geschädigten ca. 50 % der Anlagesumme zurück bezahlt. Die Sparkasse Hannover hatte ebenfalls vor kurzem ihren ca. 1000 betroffenen Geschädigten ca. 50 - 75 % der Kaufsumme angeboten. Auch kleinere Institute wie die katholische Peix-Bank hatten ihre Kunden teils sogar zu 100 % entschädigt.

Der BSZ e.V. und die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte begrüßen das Angebot der Frankfurter Sparkasse grundsätzlich: „Grundsätzlich ist das Angebot zu befürworten und in seiner Gesamtheit auch nicht schlecht, da wirklich alle Geschädigten zumindestens ca. die Hälfte ihres Schadens ersetzt erhalten,“ so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth. „Allerdings ist natürlich jeder Einzelfall für sich zu betrachten. Während für einen Teil der Anleger das Angebot als gut zu bezeichnen ist, gibt es durchaus Fälle, vor allem bei sehr sicherheitsorientierten und unerfahrenen Anlegern, bei denen im Einzelfall auch 100 % Entschädigung denkbar sind,“ so Dr. Späth.

Der BSZ e.V. rät daher betroffenen FraSpa-Anlegern zur Überprüfung des Angebots bzw. dazu, ob es angenommen werden sollte. Aber auch geschädigte Lehman-Anleger anderer Bank-Institute sollten nach Ansicht der Interessengemeinschaft Lehman-Zertifikate im BSZ e.V. unbedingt handeln, und zwar aus folgenden Gründen:

1. Das Angebot bestätigt erneut, dass wohl auch die vermittelnden Banken mittlerweile erkennen, dass sie zumindestens eine Mitschuld an den Verlusten der Lehman-Geschädigten trifft, weitere Vergleichsangebote auch von anderen Banken sind damit in der nächsten Zeit durchaus nicht unwahrscheinlich.

2. In den bisher ergangenen Gerichtsurteilen konnten zahlreiche Lehman-Geschädigte Schadensersatz vor diversen Landgerichten einklagen. „Zwar gibt es auch zahlreiche Urteile, in denen die Anleger die Prozesse verloren haben, allerdings wird unsere von Anfang an geäußerte Ansicht, dass risikoscheue, unerfahrene Anleger gute Chancen haben dürften, durch die bisher ergangenen Gerichtsurteile vollauf bestätigt,“ so Rechtsanwalt Dr. Späth.

3. Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte konnten bereits zahlreiche Erfolge in Sachen Lehman-Zertifikate erzielen: In einem ersten von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten geführten Verfahren vor dem Landgericht Potsdam, das von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth geführt wurde, wurde den dortigen Anlegern am 24.06.2009 vom LG Potsdam in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil vollumfänglich Schadensersatz zugesprochen. In diversen anderen Fällen konnten die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Vergleiche für die Geschädigten erzielen, in denen diesen zwischen ca. 45 % und 70 % der Schadenssumme zurück bezahlt wurden. Weitere Gerichtstermine der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte folgen im Januar, auch hier sind die BSZ e.V.-Anwälte optimistisch, positive Ergebnisse für die Geschädigten erzielen zu können.

4. In zahlreichen Fällen droht Verjährung, da nur eine 3-jährige Verjährungsfrist ab Erwerb der Zertifikate bzw. Anspruchsentstehung gilt. „Die Vorschrift des § 37a WpHG alter Form zwingt viele Lehman-Geschädigte, die die Lehman-Zertifikate Ende 2006 oder Anfang 2007 gekauft haben, zum umgehenden Handeln, da in den nächsten Wochen und Monaten zahlreiche Ansprüche zu verjähren drohen,“ so Dr. Späth.

Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass geschädigte Lehman-Anleger durchaus –nach Prüfung im Einzelfall- gute Chancen auf Schadensersatz haben dürften und, sofern erforderlich, umgehend verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen sollten, denn auf verjährte Forderungen werden die vermittelnden Banken mit Sicherheit keine Entschädigungsangebote mehr unterbreiten.

5. Für nur 75 € Aufnahmegebühr können Geschädigte durch einen qualifizierten Rechtsanwalt im Rahmen einer Erstberatung überprüfen lassen, welche Maßnahmen sie nun ergreifen sollten.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Lehman Brothers" anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.11.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Freitag, November 27, 2009

Traue nicht Commerzbank und HVB, selbst wenn sie Geschenke versprechen: Steine statt Brot für Medienfondsanleger

Vergleiche in den VIP 3 und 4 Filmfonds Verfahren nicht mehr nur in Einzelfällen?

In einer überfallartig anberaumten Telefonkonferenz haben Vertreter der Commerzbank und der HVB am 25.11.2009 die Unterbreitung eines "Vergleichsvorschlags" an alle Anleger des Medienfonds VIP 4 angekündigt. Im Hinblick auf VIP 3 werde noch an den Einzelheiten eines Konzepts gearbeitet.

Bevorstehen soll das Angebot einer "Ausfallhaftung". Die VIP 4 Anleger sollten aus dem obligatorischen Kredit entlassen werden. Weiter wollten die Banken zwischen 95% und 109% der Anlage garantieren und zum Laufzeitende der Gesellschaft ab Ende 2014 für den zu erwartenden Differenzbetrag eintreten. Die höchste Quote solle Kunden zustehen, die sich bereits durch Anrufung der Gerichte zur Wehr gesetzt haben. Zu vernehmen war, dass angefallene Kosten und Rechtsanwaltsgebühren zu 70% erstattet werden sollten, nicht aber das Agio, die hohen Zinsforderungen von Finanzämtern, entgangener Gewinn einer Alternativanlage oder eine (Verzugs -)Verzinsung des Eigenkapitals.

Dieser Vorschlag würde in keiner Weise die Entwicklung der Rechtsprechung in den VIP Medienfonds-Fällen widerspiegeln, die nicht unmaßgeblich von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, im Sinne der Anleger beeinflusst worden ist. Bliebe es bei diesen Eckdaten, böten die beteiligten Kreditinstitute für die Mehrzahl der Geschädigten Steine statt Brot und erwarteten von ihrer unzufriedenen Kundschaft, ihnen von 2004 an einen preiswerten Ausstieg erst 2015 aus einer nicht mehr zu vermeidenden Haftungssituation zu finanzieren. Ein derart mickriges Angebot wäre für eine Vielzahl von Anlegern nicht tragbar, die für die Nachforderungen von Finanzämtern - einschließlich hoher Zinsforderungen - erhebliche Liquidität aufwenden oder gar Kredite aufnehmen mussten.

Das macht folgendes Zahlenbeispiel eines typischen Prozessverlaufs deutlich: Bei Zeichnung einer VIP 4 Fondsbeteiligung von nominal Euro 100.000,- summieren sich der vom Anleger aufzubringende Eigenkapitalanteil und das Agio von Euro 5.000,- zu einem Investitionsbetrag von Euro 59.500,-, einer der Hauptforderungen in einem Rechtsstreit. Kalkuliert man für eine im Jahre 2004 statt VIP 4 begonnene alternative Anlage, wie Festgeld oder Renten, mit entgangenem Gewinn von lediglich 3% p. a. etwa ab dem 01.12.2004, nimmt die Einleitung eines Rechtsstreits an spätestens zum 31.12.2008 mit der Folge von Prozesszinsen seitdem von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins und unterstellt weiter, dass eine diese Eckdaten berücksichtigende, lange vorher erstrittene Gerichtsentscheidung erst zum 30.06.2015 umgesetzt würde (entsprechend dem nicht unwahrscheinlich frühest möglichen Datum der vollständigen Umsetzung eines Vergleichs), wäre der "Wert" einer Schadensersatzverurteilung (noch ohne Kosten) Euro 87.050,14, der des Vergleichsangebots in der höchsten Stufe Euro 64.855,-. Die Nebenforderungen entgangener Gewinn und Prozesszinsen hätten sich bis dahin summiert zu dem stattlichen Betrag von Euro 27.550,14. Die Ausfallhaftung der Banken brächte ihnen einen rechnerischen Vorteil von mehr als Euro 22.000,-, den der Anleger, dem vor 2015 keine Liquidität zufließen würde, nachließe, würde er einen Vergleich zu den angekündigten Konditionen abschließen.

Nicht berücksichtigt sind bei dieser Überlegung die Kosten einer Rechtsvertretung als in voller Höhe "durchlaufender Posten" im Falle der Verurteilung bereits nur der Commerzbank, die auch dafür aufkommen müsste. Nicht unwahrscheinlich wäre der endgültige Fortfall von Steuervorteilen manifestiert, wenn die Banken für ein unternehmerisches Risiko garantieren würden. Bis vermutlich 2015 würden Zahlungen erfolgen nur in Höhe eines Teils von Rechtsanwalts - und Verfahrenskosten, nicht aber im Hinblick auf das seit 2004 ausstehende Eigenkapital und Steuernachforderungen nebst Zinsen von 6% p. a.

Zwei Aspekte macht die Entwicklung deutlich: Commerzbank und HVB dürften zu der Einsicht gelangt sein, dass sie in der Masse der Prozesse, wie sie die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, führt, auf verlorenem Posten stehen. Am 15.09.2009 war vor dem Bankensenat des BGH die Verhandlung über die von ihm zugelassene Revision über ein Urteil des OLG Celle angesetzt, auf das sich die Commerzbank in Rundschreiben gegenüber ihren geschädigten Kunden als vermeintliche Bestätigung ihres Verhaltens berief. Wie bekannt wurde, kam es kurzfristig nicht zu einer Entscheidung des BGH. Es steht zu vermuten, dass die Commerzbank eingelenkt hat, da an der Beendigung des Prozesses durch eine - mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen sie ausgefallene - Entscheidung des BGH kein Interesse bestand. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Seit 2007, dem Jahr, in dem die Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, die Vertretung in VIP Fällen übernommen hat, sehen sich die Verantwortlichen der Commerzbank in den Fällen geschädigter VIP 3 und VIP 4 Anleger damit konfrontiert, dass bundesweit immer mehr Gerichte die beratende Bank, die über umsatzabhängige Rückvergütungen nicht informiert hat, kurzerhand zu Schadensersatz verurteilen.

Erwiesen wäre weiter, dass auf Dauer am besten fährt, wer sich anwaltlicher Hilfe bedient. Anleger, die sich, wie wir meinen zu Recht, von dem in Aussicht gestellten Vorschlag nicht angesprochen fühlen, sollten nicht zögern, jetzt noch fachlich versierte Unterstützung eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen. Mit einer objektiven Darstellung der Situation und einer fairen Beratung im Hinblick auf einen Vergleichsabschluss wird nach den Beratungserfahrungen der Mandanten der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, schwerlich zu rechnen sein.

VIP Filmfonds:

Über 8.000 Anleger haben in den Jahren 2003 und 2004 in den Medienfonds VIP 3 und 4 Anlagen in Höhe von mehr als 500 Millionen Euro getätigt. In den überwiegenden Fällen ging dem Beitritt zu den Filmfonds die Beratung durch ein Kreditinstitut voraus, häufig die Commerzbank. Im Herbst 2005 wurde der Initiator der Filmfonds in Untersuchungshaft genommen und zwischenzeitlich zu einer empfindlichen Freiheitsstrafe verurteilt. Im Gefolge dieses Steuerprozesses kam es zur Aufhebung von Grundlagenbescheiden des Betriebstättenfinanzamts mit der Folge rückwirkender Änderung der Verlustabzugsfähigkeit. Den VIP-Anlegern drohen Steuerrückzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe.

Am Vertrieb der Fonds VIP und 3 und 4 beteiligte Banken, Sparkassen und freie Berater erhielten umsatzabhängige Rückvergütungen in beträchtlicher Höhe. Über diese Praxis wurden die Mandanten der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte vor Abgabe der Beitrittserklärungen nicht informiert.

Ausblick:

Nach den bekannt gewordenen Vertriebsverträgen mit der Commerzbank wurde die Provisionspraxis bundesweit gehandhabt, so dass die Thematik auf alle VIP Beratungsfälle übertragbar sein dürfte. Es sollte den involvierten Banken und Sparkassen vor diesem Hintergrund schwerlich möglich sein, sich auf "Einzelfälle" herauszureden.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte hat ihren Klienten in VIP-Auseinandersetzungen stets geraten, die beratenden Banken, Sparkassen und freie Berater wegen der Kick Back Praxis auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Über den Fall der VIP-Medienfonds hinaus empfiehlt sich diese Vorgehensweise auch in einer Vielzahl anderer Fondsfälle, zumal die steuerlichen Konzeptionen anderer Filmfonds ebenfalls in den Fokus von Staatsanwälten und Finanzämtern geraten sind.

Mehr Informationen:

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „VIP" anzuschließen. Wer Fragen zu dem nicht uninteressanten Hintergrund dieser Mitteilung hat, dem steht der BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens Graf dann gern Rede und Antwort.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.11.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Donnerstag, November 26, 2009

VIP-Medienfonds: BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG erreicht Vergleichsangebot für tausende Anleger

Einigungsangebot der HypoVereinsbank und Commerzbank gegenüber Anlegern

Die darlehensgebende HypoVereinsbank AG sowie die Commerzbank einigten sich mit der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei für Wirtschaft und Anlagerecht Ahrens und Gieschen (KWAG) als Prozessbevollmächtigte zahlreicher Anleger der VIP Medienfonds auf die Rahmendaten für einen flächendeckenden Vergleich. Dieses Angebot gilt für alle Anleger – und damit auch für diejenigen, die bisher keine Klagen eingereicht haben. Außerdem soll es auch für alle Klageverfahren gelten, die noch nicht rechtskräftig abgeschlossen worden sind. Die Einigung bedeutet gleichzeitig eine Entlastung für die Gerichte.

„Wir haben uns in den letzten Monaten intensiv um eine außergerichtliche Lösung für alle Anleger der VIP-Medienfonds bemüht und halten dieses Ergebnis für so gut, dass wir es unseren Mandanten in jedem Fall anbieten wollen. Insbesondere für Anleger, die bisher nicht geklagt haben und für solche, die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, dürfte dieses Angebot sehr attraktiv sein. Aber auch alle anderen Anleger, die jetzt einen Schlussstrich ziehen und Rechtssicherheit haben möchten, sollten ernsthaft über diesen Vergleich nachdenken“, erklärt BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der KWAG. Nach nunmehr dreijähriger Prozessgeschichte rund um die VIP-Medienfonds zeichnet sich damit ein Ende dieses Mammutverfahrens ab. Gieschen: „Wir haben bereits in 2006 die ersten Gespräche mit den Banken geführt und danach den Gesprächsfaden nie abreissen lassen. Die jetzige Einigung spiegelt die aktuelle Entwicklung in der Rechtsprechung – Stichwort ‚Kick-Back’ – ebenso wieder, wie unsere im Laufe der Zeit entwickelte Prozessstrategie – Stichwort ‚Widerruf des Darlehensvertrages’. Dieses könnte nun die ‚letzte Klappe’ in einer filmreifen Story sein.“

Rechtsanwalt Ahrens sieht hier ein Modell für andere Fonds in der Krise: „Auch wenn es etwas gedauert hat, so muss die Gesprächsbereitschaft der beteiligten Banken doch ausdrücklich Erwähnung finden. Momentan sind tausende von Anlegern in Medienfonds mit Steuernachzahlungen und ähnlichen Risiken konfrontiert. Anlegern in Schiffsbeteiligungen weht ein rauer Wind um die Nase. Mit ein bisschen gutem Willen auf allen Seiten lassen sich Prozessmarathons wie bei VIP verhindern.“

Rahmendaten des Vergleichs bei VIP 4:

Die Anleger werden aus der persönlichen Haftung der aufgenommenen Finanzierungsdarlehen der HypoVereinsbank bei VIP 4 freigestellt.
Alle Anleger erhalten eine Kapitalerhaltungsgarantie in Höhe von 95 Prozent der Bareinlage bezogen auf den 30.11.2014.
Aktive Anleger, darunter sind diejenigen zu verstehen, die stichtagsbezogen eine Widerrufs- oder Klagevollmacht erteilt haben, erhalten darüber hinaus eine Aufwandsentschädigung von 5 Prozent und damit 100 Prozent bezogen auf die Bareinlage zum 30.11.2014.

Anleger, für die stichtagsbezogen bereits eine Klage gegen eine der Beteiligten, im Wesentlichen die Commerzbank AG sowie die darlehensgebende HypoVereinsbank AG, eingereicht worden ist, erhalten zum 30.11.2014 eine zusätzliche Aufwandsentschädigung von 14 Prozent und damit 109 Prozent bezogen auf die Bareinlage. Dies entspricht in etwa einer Erstattung von Bareinlage plus Agio.

In den anhängigen Verfahren werden die Kosten entsprechend der Unterliegens-/Obsiegensquote von den Gerichten festgesetzt.
Die Anleger verpflichten sich, ihre Stimmrechte ggf. auf ein noch zu bestimmendes Institut zu übertragen.
Die Anleger bleiben bis zum Laufzeitende Kommanditist der Fondsgesellschaft.
Sollte es doch noch zu einer (teilweisen) Anerkennung der steuerlichen Abzugsfähigkeit kommen, fließt dieser Vorteil dem jeweiligen Anleger zu, ohne dass dieses Auswirkungen auf die Kapitalerhaltungsgarantie hätte. Im Gegenzug trägt der Anleger die weiteren steuerlichen Risiken der Beteiligung.
Für den Fonds VIP 3 wird noch an einer ähnlichen Lösung gearbeitet. Anleger, die beide Fonds gezeichnet haben, können kurzfristig mit einer Gesamtlösung rechnen.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG vertritt rund 1.500 Anleger der VIP-Medienfonds. Weit über hundert Gerichtsverfahren in Sachen VIP gegen die beratenden Banken wurden vor verschiedenen Land- und Oberlandesgerichten gewonnen.

BSZ e.V. Vertrauensanwalt Gieschen: „Wir haben uns während der Gespräche immer wieder auch mit den anderen Kanzleien abgestimmt, die hier eine größere Zahl Anleger vertreten. Ohne die von allen Beteiligten erzielten Prozesserfolge und das gemeinsame Vorgehen, wäre eine Einigung zum jetzigen Zeitpunkt sicher nicht möglich gewesen, deshalb sollten die Beiträge der Kanzleien Kälber & Tittel, Mattil, Steinhübel & von Buttlar, CLLB und Schirp (SSMAN) hier ausdrücklich erwähnt werden.“


Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „VIP" anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.11.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



Freitag, November 20, 2009

Ponaxis AG in der Krise. Anleger sollen einstweilen auf Geld verzichten.

BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei BGKS Gröpper Köppke vertritt die Interessen der Anleger auf der Gläubigerversammlung.

Es gibt für viele Kunden der ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG (früher: Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG) wieder schlechte Nachrichten. Nach den Krisen bei der HPE Hanseatic Private Equity AG, der Cargofresh AG und der Pongs & Zahn AG sind jetzt die Anleger dran, die ihr Geld auf Empfehlung der ACCESSIO-Berater in eine der beiden Unternehmensanleihen der Ponaxis AG investiert haben. Sie sollen auf einen Teil der versprochenen Zinsen und auf die zeitige Rückzahlung der Anleihe 2005/2011 verzichten.

Die Hamburger Beteiligungsgesellschaft musste bekannt geben, dass sie mehr als die Hälfte des Grundkapitals verloren hat. Sie begründete das mit notwendig gewordenen Wertberichtigungen für die 100%-igen Töchter HPA Hanseatic Participation AG und TecEquity AG. Jetzt will sie die Anleger aus den beiden Unternehmensanleihen im Volumen in Höhe von € 5 Mio. (2005/2011, amtliche WKN A0EUCD) und in Höhe von bis zu € 30 Mio. (2008/2016, amtliche WKN A0XXW3) auf der nächsten Gläubigerversammlung am 04.12.2009 überzeugen, den versprochenen Zins in Höhe von 8,5 % beziehungsweise 9,5 % auf 5 % p.a. zu verringern und bis zum 30.06.2012 zinslos zu stunden. Zudem sollen die Gläubiger aus der 2011 (amtliche WKN A0EUCD) fällig werdenden Anleihe der Verschiebung des Rückzahlungszeitpunkts bis zum 01.07.2014 zustimmen.

Damit sollen die Anleger auf einen ganz wesentlichen Teil ihrer Rechte verzichten. Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Hamburger BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei BGKS Gröpper Köppke Rechtsanwälte, die bereits über 400 geschädigte ACCESSIO-Kunden vertritt, rät deshalb allen Ponaxis-Anlegern, sich wegen der weit reichenden Bedeutung der Beschlussvorlagen von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen. BGKS Gröpper Köppke-Rechtsanwalt Matthias Gröpper: „Das hat die Cargofresh AG gerade vorgemacht. Erst haben die Anleger auf die Zinsen verzichtet und dann hat sie die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Die Ponaxis AG ist die Hauptaktionärin der Cargofresh AG. Deshalb ist allergrößte Vorsicht geboten.“

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Ponaxis AG" anzuschließen.

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Mittwoch, November 18, 2009

Absolut Return-Fonds: Geschädigte formieren sich im BSZ e.V.!

Zahlreiche "Absolut(e)-Return-Produkte verfehlen ihre Anlageziele und bescheren Anlegern Verluste! Erster Erfolg der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte. Geschädigte formieren sich im BSZ e.V.!

In den letzten Jahren wurden von den diversen Banken zahlreiche Absolute- oder Total-Return-Produkte aufgelegt oder vertrieben. Das Ziel dieser neuen Anlagegruppe war ambitioniert: Die Produkte sollten in jeder Marktlage eine positive Rendite erzielen und Verluste weitgehend vermieden werden. So viel versprechend die Produkte bei Anlegern platziert wurden, zeigt sich nun (Stand 17.11.2009), dass diverse Absolut- bzw. Total-Return-Produkte ihre Anlageziele verfehlt haben und teilweise den Anlegern sogar deutliche Verluste beschert haben.

Beim BSZ e.V. haben sich in den vergangenen Wochen und Monaten zahlreiche Anleger gemeldet, die mit dieser Anlagegruppe teilweise deutliche Verluste erleiden mussten. Dabei kristallisiert sich in den vom BSZ e.V. betreuten Fällen folgendes heraus:

Während teilweise die Finanzkrise an den Verlusten schuld war, ist in anderen Fällen ganz klar eine falsche Risikoklassifizierung und Anlagestrategie der jeweiligen Fondsmanager an den Verlusten der Anleger schuld. "Zum einen wurden die Produkte teilweise auch sehr sicherheitsorientierten Anlegern als "sicher" angepriesen und so dargestellt, als ob Verluste praktisch nicht möglich seien, in anderen Fällen wurden die Produkte sogar teilweise ausdrücklich als "mündelsicher" bezeichnet oder als sicheres Basisinvestment verkauft," so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth.

"Dabei haben die jeweiligen Fondsmanager teilweise bei den diversen Fonds die Möglichkeit, durchaus auch in spekulativere Anlageklassen zu investieren wie Hedge-Fonds oder Termingeschäfte," so Dr. Späth. "In einigen Fällen, die wir betreuen, wurde auch die Anlagestrategie geändert und von dem jeweiligen Fondsmanagement, das zunächst in sichere Anlageprodukte investierte, nach einiger Zeit in sehr viel spekulativere Geldanlageformen investiert. Hier verkamen die Fonds teilweise zu regelrechten "Zockerfonds".

Nach Beobachtung des BSZ e.V. investierten zahlreiche Anleger in die diversen Absolute-Return-Fonds, angefangen vom Kleinanleger über den vermögenden Privatanleger bis hin zu Stiftungen, die ihr Geld relativ risikolos anlegen wollten.

Im Fall eines "Absolute (oder Total-) Return-Fonds, der der dortigen Anlegerin als sicher dargestellt wurde, ist den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten Rohde & Späth dabei ein erster Erfolg gelungen: Die vermittelnde Bank bezahlte, nachdem von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Klage eingereicht wurde, ca. zweieinhalb Wochen vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung 100 % der Klageforderung, und zwar inklusive Anwalts- und Gerichtskosten (AG Charlottenburg, Az. 232 C 72/09).
Nach den Recherchen des BSZ e.V. und der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte dürften auch die Gebühren, die der Anleger als Provisionen zahlt, bei der Vermittlung der diversen Absolute Return-Produkte teilweise deutlich über dem Durchschnitt vergleichbarer Produkte gelegen haben, so dass für den jeweiligen Vermittler teilweise ein nicht unerhebliches Interesse bestanden haben dürfte, diese Fonds vor allem auch auf Grund der hohen zu verdienenden Provisionen an die Anleger zu vermitteln. Der BGH hat aber nun bereits mehrfach entschieden, dass der Anleger auf diese Rückvergütungen (sog. "kick-backs") ausdrücklich hingewiesen werden muss.

Wer sollte handeln? Handeln sollten Anleger, die mit den diversen Absolute Return-Fonds bzw. -produkten nicht unerhebliche Verluste erleiden mussten, denen diese Fonds fälschlicherweise als weitgehend sicher dargestellt worden sind und die auch nachweisen können, dass sie eine weitgehend sichere Anlege wünschten.

Geschädigte der diversen "Absolute Return-Fonds" aus Deutschland und der Schweiz .. BSZ e.V.-IG "Absolute Return-Fonds", die IG wird von namhaften Anwaltskanzleien aus diesen beiden Ländern betreut. Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Absolut Return-Fonds" anzuschließen.

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Dienstag, November 17, 2009

Schiffsfonds: Anleger sollen Ausschüttungen als angebliche Darlehen zurückzahlen.

Laut BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG fehlt ein Darlehensvertrag.

Negative Meldungen über die krisengebeutelte Schifffahrtsbranche reißen nicht ab. In den letzten Wochen erhielten Anleger geschlossener Schiffsfonds unerfreuliche Post von ihren Geschäftsführungen: Die zumeist sehr ultimativ formulierten Schreiben fordern die Anleger auf, angebliche Darlehen zurück zu zahlen, weil das Kapital zur Abwendung der Krise benötigt werde. Es handele sich bei den gewinnunabhängigen Ausschüttungen des Fonds um Auszahlungen auf das Kommanditkapital. Diese Zahlungen seien als Darlehen zu behandeln. Zur Fälligkeit des behaupteten Anspruchs wird eine Frist von drei Monaten ab Zugang des Schreibens eingeräumt. Für den Fall der Nichtzahlung des als Darlehen vereinnahmten Kommanditkapitals werden den Anlegern empfindliche gerichtliche Schritte in Aussicht gestellt.

BSZ e.V. Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Jan-Henning Ahrens von der Kanzlei für Wirtschaft und Anlagerecht Ahrens und Gieschen (KWAG): „Wir gehen davon aus, dass die verlangten Darlehensrückzahlungsansprüche nicht bestehen. Voraussetzung dafür wäre das Bestehen eines wirksamen geschlossenen Darlehensvertrages. Dieser richtet sich nach Paragraf 488 BGB und setzt grundsätzlich zwei auf den Vertragsinhalt gerichtete, übereinstimmende Willenserklärungen, die des Darlehensgebers, hier die Fondsgesellschaft, und des Darlehensnehmers, hier des Anlegers, voraus.“

In den KWAG zur Prüfung vorgelegten Emissionsprospekten, zum Beispiel der Dr. Peters GmbH & Co. KG, ist lediglich im Gesellschaftsvertrag die Formulierung enthalten, man würde bestimmte Auszahlungen als Darlehen buchen. „Diese Formulierung ist keinesfalls geeignet, einen Darlehensrückzahlungsanspruch zu begründen“, so Ahrens weiter.

Die Behauptung, einzelne Auszahlungen als Darlehen gebucht zu haben, wobei überhaupt noch nicht feststeht, ob diese Behauptung überhaupt den Tatsachen entspricht, reicht keinesfalls aus, einen Darlehensvertrag mit dem Anleger zu begründen. Darüber hinaus sieht Rechtsanwalt Ahrens das Problem, ob es sich in diesen Fällen nicht sogar um einen entgeltlichen Darlehensvertrag zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer handeln könnte. Wäre dies der Fall, würde gemäß Paragraf 491 BGB eine Rückzahlungsverpflichtung schon daran scheitern, dass die zwingend vorgeschriebenen Formalien, nämlich Schriftform und Erteilung einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung, nicht vorliegen.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte von KWAG empfehlen Anlegern, die derartige Schreiben erhalten, es unbedingt zu vermeiden, widerspruchslos den ihnen abverlangten Betrag an die Fondsgesellschaft zu überweisen. Bevor eine Prüfung der einzelnen vertraglichen Bestimmungen nicht erfolgt ist, kann nur davon ausgegangen werden, dass diese Darlehensverpflichtung nicht bestehen.


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Die Cargofresh AG ist insolvent. Anleger fürchten um ihr Geld.

BSZ e.V. Anlegeranwälte BGKS Gröpper Köpke raten zur Prüfung der Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler.

Am 12.11.2009 hat die Unternehmensleitung der Ahrensburger Cargofresh AG vor dem Amtsgericht Reinbek die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft beantragt (8 IN 326/09). Der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Steffen Koch wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Der Cargofresh-Vorstand Peter W. Wich begründete den drastischen Schritt mit der schlechten Auftragslage. Zudem habe die Hauptaktionärin, die Hamburger Ponaxis AG, keinen Überbrückungskredit gewährt. Deshalb drohte die Gesellschaft zahlungsunfähig zu werden.

Rechtsanwalt und BSZ Vertrauensanwalt Matthias Gröpper von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Hamburger Rechtsanwaltskanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte: „Die Entwicklung kommt nicht ganz überraschend. Die Cargofresh AG kämpfte seit mehreren Monaten um das Überleben.“ Einer der Schlüsselfaktoren war die Zahlungsverpflichtung aus der Emission von zwei Unternehmensanleihen. Die Gesellschaft hatte im Jahr 2005 Inhaber-Teilschuldverschreibungen im Gesamtvolumen in Höhe von bis zu € 8 Mio. (WKN A0EY52) und im Jahr 2006 Inhaber-Teilschuldverschreibungen im Gesamtvolumen in Höhe von bis zu € 20 Mio. (WKN A0JQ95) herausgegeben. Die Anleihen liefen bis 2010 und bis 2012 und sollten mit 9% p.a. verzinst werden. Die Rückzahlungsverpflichtung aus der ersten Anleihe und der Kapitaldienst auf die beiden Anleihen bedrohte die Liquidität. Deshalb versuchte der Vorstand durch die Einberufung von mehreren Gläubigerversammlungen den Rückzahlungszeitpunkt der 2005/2010-Anleihe zu verschieben und den Zinsdienst auf die beiden Anleihen erheblich zu verringern. Das hatte teilweise Erfolg. Trotzdem hat das am Ende nicht mehr gereicht.

Und jetzt drohen die Anleger das gesamte Kapital zu verlieren. BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper: „Es ist in der Situation sehr wichtig, dass sich möglichst viele Anleger organisieren, um den Insolvenzverwalter zu veranlassen, die Anleger zu entschädigen. Dafür wurde die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Cargofresh AG gegründet.“ Ergänzend dazu prüfen die BSZ e.V. Vertrauensanwälte BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte für jedes Mitglied die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegen die Vermittlerin, in aller Regel die Itzehoer ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG (früher: Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG) und direkt gegen den Vorstand geltend zu machen. Rechtsanwalt Matthias Gröpper: „Wir vertreten mittlerweile über 400 ACCESSIO-Geschädigte. In den meisten Fällen haben die Anleger unseres Erachtens ganz ausgezeichnete Erfolgsaussichten, wenn sie nicht über das erhebliche Totalverlustrisiko und die eingeschränkte Handelbarkeit informiert wurden und ihnen die Wertpapiere für die Altersvorsorge empfohlen wurden.

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Sonntag, November 15, 2009

GRE Global Real Estate AG haftet wegen Beratungsfehlern.

Das Landgericht Zwickau hat einem von der BSZ e.V.- Anlegerschutzkanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte vertretenen GRE Global Real Estate-Anleger Schadensersatz wegen Falschberatung zugesprochen. Das Urteil macht Mut.

Die GRE Global Real Estate AG aus dem sächsischen Steinpleis bot Anlegern atypisch stille Beteiligungen an dem Unternehmen an. In der vor dem Landgericht Zwickau verhandelten Sache stellte die Kammer fest, dass der Vertrieb den Anleger in dem Fall falsch beraten hat und verurteilte die Gesellschaft. Sie muss dem Anleger den Kaufpreis und das Agio und den entgangenen Gewinn/ Wiederanlageschaden auf das eingesetzte Kapital ersetzen und ihn gleichzeitig von allen zukünftigen Verpflichtungen aus der Beteiligung freistellen und die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten ersetzen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Andreas Köpke von der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte, der das Urteil in Sachsen erstritten hat: "Der Richter sah es als erwiesen an, dass dem Anleger die Beteiligung als (vermeintlich) sichere Kapitalanlage für die Altersvorsorge empfohlen wurde und die Risiken verschwiegen wurden."

Das Urteil ist auch noch in anderer Hinsicht sehr bemerkenswert. Die Kammer befand zudem, dass die Erklärungen auf dem Zeichnungsschein, mit denen der Anleger die richtige Risikoaufklärung und die rechtzeitige Übergabe des Prospekts quittiert hatte, für unwirksam, weil der Bedeutungsgehalt der Erklärungen von einem durchschnittlichen Anleger nicht mehr einzeln nachvollzogen werden kann. BSZ e.V. Vertrauensanwalt Andreas Köpke: "Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Unseriösen Vertrieben wird das Erschleichen von Freibriefen für ungenügende Anlageberatungen erheblich erschwert."

Das Urteil ist ein klares Signal an alle Anleger, denen die Beteiligungen als sichere Investments empfohlen wurden. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche geltend machen. Betroffene GRE-Anleger sollten die Rechtslage deshalb schnellstmöglich von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen.

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Dienstag, November 10, 2009

K1-Invest: Helmut Kiener weiter in Haft! RA Dr. Walter Späth im Interview!

Skandal weitet sich aus: K1-Gründer Helmut Kiener bleibt weiter in Haft. Deutsche, österreichische und schweizerische Anleger schließen sich dem BSZ e.V. an. Interview mit BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth.

Medienberichten vom 10.11.2009 zufolge bleibt der Gründer von K1-Fonds, Helmut Kiener, laut Staatsanwaltschaft Würzburg weiter in Untersuchungshaft, da weiter Flucht- und Verdunkelungsgefahr bestehen würde. Der BSZ e.V. befragt hierzu BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth:

BSZ e.V.:
Herr Dr. Späth, Herr Kiener, der Gründer der K1-Fonds, bleibt weiter in Untersuchungshaft. Was hat dies für die Anleger in den diversen K1-Fonds zu bedeuten?

Dr. Späth:
Zunächst muss natürlich ganz klar gesagt werden, dass bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung gilt. Auch, dass wirklich ein Schaden entstanden ist, steht ja noch nicht 100%-ig fest. Herr Kiener selbst beruft sich ja auch darauf, dass die Anlegergelder angeblich werthaltig angelegt sein sollen. Allerdings bedeuten die gegenwärtigen Ereignisse meiner Meinung nach nichts Gutes. Die Staatsanwaltschaft Würzburg scheint sich ihrer Sache relativ sicher zu sein, was bedeuten würde, dass hier die Anlegergelder in erheblicher Gefahr sein könnten. Auch die Tatsache, dass, wie wir inzwischen in Erfahrung bringen konnten, diverse Anleger bereits seit ca. Mai dieses Jahres auf ihre Auszahlung warten mussten und von der Fondsgesellschaft mit der Auszahlung vertröstet wurden, stimmt mich nicht mutiger.

BSZ e.V:
Herr Kiener hat sich auf einen angeblichen Diplomatenstatus berufen, was hat es damit auf sich?

Dr. Späth:
Medienberichten der letzten Tage zufolge soll sich Herr Kiener darauf berufen haben, Diplomatenstatus in Guinea-Bissau zu haben. Die Behörden scheinen dies aber nicht so zu sehen, insbesondere auch aus dem Grund, da an dem rechtmäßigen Erwerb dieses Diplomatenstatus wohl zumindestens Zweifel zu bestehen scheinen. Auch hier stellt sich natürlich die Frage, warum Herr Kiener es nötig haben sollte, sich auf eine angebliche "Immunität" zu berufen, wenn er wirklich unschuldig sein sollte?

BSZ e.V:
Wie viele Betroffene betreuen Sie gegenwärtig?

Dr. Späth:
Wir haben gegenwärtig ca. 25 Anfragen von privaten und institutionellen Investoren, wobei inzwischen auch die mit uns in Österreich und der Schweiz zusammen arbeitenden Kanzleien bereits diverse Anfragen haben. Der durchschnittliche Anlagebetrag der Investoren dürfte sich dabei zwischen 50.000 und 100.000 Euro belaufen, wobei auch Anfragen von institutionellen Anlegern, die Anlagebeträge im Millionenbereich angelegt haben, zu verzeichnen sind.

BSZ e.V.:
Was ist neu an dem Fall?

Dr. Späth:
Neu ist, mit welcher Geschicktheit hier die BaFin als zuständige Aufsichtsbehörde ausgespielt wurde, indem immer wieder Widersprüche gegen Untersagungsverfügungen eingelegt wurden und Fondskonstruktionen verändert wurden. Dadurch war es Herrn Kiener lange Zeit möglich, auch in Deutschland etliche Millionen an Anlegergeldern einzusammeln, obwohl sein Fonds auf den British Virgin Islands registriert war, wo nur sehr geringe Überwachungsmechanismen bestehen. Auch die Tatsache, dass hier laut Staatsanwaltschaft wohl auch die finanzierenden Banken getäuscht worden sein sollen, ist neu. Auch wurde hier wohl, sofern die Staatsanwaltschaft Recht behalten sollte, mit einem ausgeklügelten Konstrukt von mehreren Tarnfirmen gearbeitet, um den Geldfluss verschleiern zu können. Dieser 1. deutsche Hedgefonds-Skandal um K1 bestätigt unsere Ansicht, dass die Hedge-Fonds-Branche zu intransparent und undurchsichtig ist und eine stärkere Regulierung dringend vonnöten ist. Auch sind die Aufsichtsbehörden dringend mit mehr Befugnissen auszustatten. Auch K1 hatte auf ihrer Homepage ausdrücklich mit "100 % Transparenz" geworben. Was dieses Versprechen wert ist, zeigen die aktuellen Ereignisse.

BSZ e.V:
Warum konnte Herr Kiener lange Zeit so viel Geld einsammeln?

Dr. Späth:
Zunächst waren die versprochenen Renditen von mehreren 100 Prozent seit 1996 bei K1 durchaus verlockend für viele Anleger. Besonders verlockend waren aber unseren Recherchen zufolge wohl auch die besonders hohen Provisionen, die den Vermittlern bzw. dem Vertrieb der Produkte bezahlt worden sind. Medienberichten der letzten Tage zufolge konnte ein Vertriebsmitarbeiter mit der Vermittlung von K1-Produkten aus 40.000 Euro Anlagegeldern in zwölf Jahren ca. 19.000 Euro verdienen. Ein sehr hoher Betrag, der für den Vertrieb ein starker Anreiz war, eben gerade die K1-Produkte an die Anleger zu vermitteln.

BSZ e.V.:
Sehen Sie, sofern sich ein Schaden bestätigen sollte, Möglichkeiten für Schadensersatz?

Dr. Späth:
Wir prüfen gerade im In- und Ausland mit unseren österreichischen und schweizerischen Kollegen mögliche Ansatzpunkte hierfür und sind sehr zuversichtlich, in diversen Fällen, sofern sich ein Schaden konkretisieren sollte, erfolgreich Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können. Z.B. hat sich in einigen Fällen eindeutig bestätigt, dass eine eventuelle Vermittlerhaftung (sofern sich ein Schaden bestätigen sollte) viel versprechend sein könnte. In einigen von uns geprüften Fällen hat sich eindeutig ergeben, dass Risiken von dem jeweiligen Vermittler verschwiegen bzw. verharmlost wurden und das Investment als sicher und weitgehend risikolos geschildert wurde. Auch die Kick-back-Rechtsprechung des BGH dürfte aufgrund der hohen bezahlten Provisionen teilweise viel versprechend sein. Aber auch gegen einige Banken und Versicherungen im In- und Ausland prüfen wir gerade Ansprüche und sind hier zuversichtlich. In unserem Fokus stehen dabei aktuell die "Vienna Life-Versicherung" sowie die "Barlays Bank", mit denen von K1 einige Produkte aufgelegt wurden.

BSZ e.V.:
Herr Dr. Späth, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.

Betroffene aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Asien und auch Südamerika können sich der Interessengemeinschaft K1 im BSZ e.V. anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.11.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Montag, November 09, 2009

Treuhänder von Schifffonds im Spagat

Anlegerinteressen kommen häufig zu kurz. Bei treuwidriger Handlung können Schadenersatzansprüche entstehen.

Viele Schifffonds stehen heute kurz vor der Insolvenz und benötigen dringend neues Eigenkapital zum Überleben – schlechte Nachrichten für Anleger. Zeichner stehen aktuell vor der Wahl, entweder Geld nachzuzahlen, erhaltene Auszahlungen zurückzuzahlen oder aber den Fonds insolvent gehen zu lassen mit der wahrscheinlichen Folge, ihre gesamte Einlage zu verlieren.

Fondsinitiatoren legen derzeit unterschiedlichste Sanierungskonzepte vor. Nicht immer informieren Geschäftsführung oder Treuhandgesellschaft, die oftmals mit dem Anbieter verwoben ist, die Zeichner in einer allumfassenden objektiven Art. Teilweise haben Anleger darauf reagiert und der Sanierung nicht zugestimmt. „Oftmals wird aber im Vertrauen darauf, dass Fondsgeschäftsführung und Treuhand ‚schon das Richtige tun’ ohne genaue Prüfung zugestimmt“, erklärt BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens, von der Kanzlei KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht.

Anleger der bedrohten Fonds werden zu Nachschüssen oder Rückzahlungen erhaltener Auszahlungen aufgefordert. „Auffällig ist hierbei, dass häufig nicht zwischen Direktkommanditisten und Treugebern unterschieden wird“, sagt Ahrens. Treugeber sind durch den Gesellschaftsvertrag den Direktkommanditisten gleichgestellt. Die Gemeinsamkeiten enden aber, wenn es um die Außenhaftung gegenüber Dritten geht. Unmittelbar für eine Außenhaftung können direkt beteiligte Anleger in Höhe ihrer Haftsumme in Anspruch genommen werden. Nur sie sind nach Gesetzeslage Gesellschafter; wie die Rechtsprechung mehrfach statuiert hat, scheidet auch ein analoger direkter Anspruch gegen lediglich mittelbar beteiligte Treugeber aus.

Allerdings sieht der Treuhandvertrag in den meisten Fällen eine Regelung vor, die besagt, dass der Treuhänder in Höhe seiner eigenen Inanspruchnahme als Gesellschafter (quasi stellvertretend für die Treugeber) einen Freistellungsanspruch gegen die Treugeber hat. Diesen Freistellungsanspruch kann der Treuhänder auch an einen Dritten (Gläubiger) abtreten. Im Endergebnis wird also auch im Rahmen einer mittelbaren Beteiligung der Anleger verpflichtet sein, erhaltene Auszahlungen in Höhe der Haftsumme im Rahmen einer Außenhaftung zurückzuzahlen.

Schadenersatzansprüche:
Ein aktuelles Urteil des OLG Karlsruhe vom 6. August 2009 (4 U 9/08) besagt, dass die Treugeber wegen dieses Freistellungsanspruches eventuell gegenüber dem Treuhänder mit einem Schadensersatzanspruch aufrechnen können. Voraussetzung hierfür ist nach den Worten der Richter jedoch, dass der Treuhänder es unterlassen hat, die Anleger über gewisse Umstände aufzuklären. Es entspricht seiner Pflicht, sich so zu verhalten und den Anleger so zu unterrichten, dass der wirtschaftliche Wert der Beteiligungen nicht gefährdet ist.

Treuhänder werden zukünftig allerhöchste Anstrengung unternehmen müssen, die Anleger vor wirtschaftlichen Verlusten zu bewahren. Statt Informationen der Fondsgeschäftsführung eins zu eins weiterzugeben, ist nun Eigeninitiative gefragt. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG fordert mehr Emanzipation der Treuhänder: „Gerade in diesen schwierigen Zeiten müssen sie ihrer Verantwortung – Verantwortung im Sinne der Anlegerinteressen – nachkommen“, bekräftigt Ahrens.

Handlungsmöglichkeiten für Anleger:
Geldnachzahlung oder Rückgabe der Auszahlungen müssen für den Anleger individuell nicht immer die besten Alternativen sein und sollten genaustens geprüft werden. Von der Geschäftsführung unerwähnt bleibt fast immer die Möglichkeit des „Ausstiegs“ aus der Fondsbeteiligung und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen etwa beteiligte Banken. Gerade nach diversen anlegerfreundlichen Urteilen des BGH im Verlauf des Jahres 2009 stellt sich dieses häufig als eine Alternative ohne allzu großes Risiko dar.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG vertritt bereits weit über tausend Anleger bei geschlossenen Fondsbeteiligungen und stellt sicher, dass mögliche Gesellschafterrechte und denkbare Schadensersatzansprüche gegen die Anbieter, den Vertrieb oder andere Personen sorgfältig geprüft und dann auch erfolg versprechend geltend gemacht werden können.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds" anzuschließen.

Mitgeteilt durch:

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.11.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Sonntag, November 08, 2009

Überragender Erfolg für Lehman-Opfer: Haspa zahlt volle Klageforderung

Aufgrund einer von BSZ e.V.Anlegerschutzanwalt Can Ansay am 15.09.2009 eingereichten Schadenersatzklage hat die Hamburger Sparkasse (Haspa) nun gemäss eines Schreibens vom 04.11.2009 erstmals im Fall Lehman die volle Klageforderung gezahlt !

Die Klageforderung umfasste sogar im Gegensatz zu den bisherigen positiven Lehman-Urteilen nicht nur 100 %, sondern 103,6 % des Kaufpreises zzgl. Zinsen. Die zusätzlichen 3,6 % setzen sich zusammen aus der verheimlichten Gewinnspanne der Haspa i.H.v. 2,75 % und den ersparten Rückgabekosten i.H.v. 0,85 %, die sie für den Fall des Nichtverkaufs der Zertifikate an Lehman Brothers jeweils hätte zahlen müssen. Die nun erfolgte Zahlung i.H.v. 103,6 % ist aber auch schon deshalb mehr wert als ein positives Urteil, da keine langwierige und ungewisse Berufung droht. Die Haspa hatte zuvor vergeblich Vergleiche i.H.v. 66,6 % und dann 100 % mit Schweigepflicht angeboten.

Dieser überragende Erfolg belohnt nun endlich die von BSZ e.V. Vertrauensanwalt Rechtsanwalt Ansay erarbeitete Kompetenz im Kampf für die Lehman-Opfer. Anstatt sich in seiner Klageschrift nur auf einzelne Argumente zu verlassen, hat er alle möglichen Argumente intensiv ausgearbeitet. So hat er allein zum Nachweis des frühzeitig erkennbar hohen Insolvenzrisikos der Lehman Brothers Bank mehrere Gutachten ausgewertet, Bilanzen analysiert und ca. 50 Presseartikel eingearbeitet.

Dass die Haspa nun gegenüber dem Abendblatt behauptet, die Zahlung sei aufgrund des im Verhältnis zum geringen Streitwert zu hohen Aufwands bzw. Kosten erfolgt, zeigt, dass die Haspa ihre Prozesstaktik geändert hat. Denn bisher hatte die Haspa keine unverhältnismässig hohen Kosten und Mühen gescheut, die Signalwirkung positiver Urteile zu verhindern. Insbesondere in den ersten Verfahren muss die Haspa ihren Anwälten weit mehr gezahlt haben, als vom Gesetz vorgesehen. Denn bei gesetzlicher Vergütung hätte der Anwalt nur einen umgerechneten Stundenlohn von ein paar Euro erhalten.

Die Haspa selbst hatte die höchstriskanten Lehman-Zertifikate mitkonzipiert, bei Lehman Brothers in Auftrag gegeben und dann unter starkem Verkaufsdruck an ahnungslose Sparer verkauft.

Die Schadenersatzansprüche wurden BSZ e.V.-Rechtsanwalt Ansay vor der Klage abgetreten von dem Lehman-Opfer Frau K., einer 66-jährigen Gewandmeisterin im Ruhestand. Im Oktober 2007 erhielt Frau K. einen unaufgeforderten Werbeanruf eines Kundenberaters der Haspa. Der Berater warb aufgrund des relativ hohen Girokontostands der Frau K. für eine Umschichtung des Geldes in eine andere Anlage in etwa mit den Worten, "Wir sollten etwas mit ihrem Geld machen. Sie können damit mehr Rendite machen" und überredete Frau K. zum Kauf des Lehman-Zertifikats "Bull Express Garant Anleihe" mit den Worten, "Das ist eine sichere Sache." Dabei vertraute Frau K. fatalerweise voll darauf, dass der Berater kompetent und im besten Kundeninteresse berät. Eine weitergehende Aufklärung, insbesondere bez. der Risiken sowie des verheimlichten Eigeninteresses der Haspa erfolgte nicht.

Die mündliche Verhandlung zu dieser Lehman-Klage gegen die Haspa findet trotz der vollen Zahlung statt am: Mittwoch, den 18.11.2009 um 9:30 Uhr im Saal A036 des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1.

Mit ihrer Zahlung bestätigt die Haspa nun nach Ansicht von Rechtsanwalt Ansay die sehr guten Erfolgsaussichten von Klagen und signalisiert allen Lehman-Opfern: Wer sich mit einem kompetenten Anwalt traut, zu klagen bzw. die "Klagemauer" zu überwinden, wird früher oder später eventuell entschädigt. Den Lehman-Opfern, die sich dennoch auch bei geringstem Prozesskostenrisiko nie trauen zu klagen, kaufe BSZ e.V.-Ansay die Ansprüche vor Verjährung ab, damit jeder Anspruch verfolgt werden kann. Letztlich zeigt sich auch am Fall Lehman exemplarisch, ob die freie Marktwirtschaft es schafft, sich mittels vorhandenen Rechts vor sozialschädlichen Auswüchsen skrupelloser Geldgier zu schützen, oder ob sie nur mittels immer neuer staatlicher Eingriffe überlebensfähig ist.

Weitere wegweisende mündliche Verhandlungen der Lehman-Klagen von BSZ e.V. Vertrauensanwalt Rechtsanwalt Ansay mit besonderer Prozesstaktik finden in der "heissen Herbstwoche" vom 12. - 19.11. statt, gegen die Citibank bezüglich der Zulässigkeit der "Deutschen Sammelklage" mit 6 gebündelten Lehman-Ansprüchen am Donnerstag, den 12.11.2009 um 13:30 Uhr im Saal A289 des Landgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1.

Und gegen die Haspa bezüglich der ersten "Deutschen Sammelklage" mit den gebündelten Lehman-Ansprüchen der Eheleute H. und einem weiteren Lehman-Opfer am Donnerstag, den 19.11.2009 um 11:00 Uhr im selben Saal A289. Diese Verhandlungen sind wie immer öffentlich.

Für Geschädigte gibt es also mehrere gute Gründe, sich der BSZ e.V. IG „Lehman Brothers"-Zertifikate anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.11.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Freitag, November 06, 2009

Der private Anleger ist heute fast außerstande, auf dem breit gefächerten Markt von Tarifen, Verträgen, Bestimmungen, anfänglichen und effektiven Jahreszinsen, voraussichtlichen Gewinnentwicklungen und Agios, Disagios, Sonderbestimmungen, Gewinnbeteiligungen, Rückvergütungen, Beitragsbefreiungen und sonstigen durch Fachchinesisch verkompliziertem Angebotsspektrum zu wissen, wo eigentlich vorne und wo hinten ist. Das traurige Ergebnis: Es wird Geld gleich kübelweise zum Fenster hinausgeworfen.
Einige Fonds-Anbieter, die in das Visier von Anlegerschützern geraten sind haben nun eine neue Methode entwickelt, um von den berechtigten Fragen ihrer Anleger ablenken zu können: In Veröffentlichungen werden kritische Anwälte als „gierig“ und in ähnlicher Weise diffamiert. Anleger und Presse sollten auf derart billige Manöver nicht hereinfallen. Anleger haben nun einmal das Recht, sich anwaltlich beraten zu lassen und von der Geschäftsführung transparente Informationen zu erlangen.

Aus aktuellem Anlass hat der Vorstand des Bundes für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. (BSZ e.V.) Dieburg, Herr Horst Roosen, Herrn Rechtsanwalt Steffen Hielscher der Rechtsanwaltskanzlei MHG Rechtsanwälte aus Jena zu einer Pressemitteilung der Fondsgeschäftsführung der CAPITAL GANTIEFONDS 02 GmbH & Co.KG Augsburg vom 04.11.2009 interviewt.

Dieses Interview war insofern wichtig und notwendig, da die Rechtsanwälte von MHG u.a. auch Mitglieder der BSZ-Interessengemeinschaft von betroffenen Capital Garantiefonds-Anlegern beraten. Herr Rechtsanwalt Steffen Hielscher stellt sich hier den kritischen Fragen des BSZ-Vereinsvorstandes zu der genannten Veröffentlichung:

BSZ:
Herr Rechtsanwalt Hielscher, laut Pressemitteilung des Fondsgeschäftsführers des CAPITAL GARANTIEFONDS 02, Herr Roland Buchta, vom 04.11.2009 wird von diesem die Frage aufgeworfen, warum ihre Kanzlei eine unabhängige Erstberatung von Anlegern des CAPITAL GARANTIEFONDS 02 anbietet? Können Sie uns und der Garantiefonds-Geschäftsführung diese Frage beantworten?

RA Hielscher:
Sehr gern, Herr Roosen. Da unsere Kanzlei bereits seit längerem vermehrt Fondsanleger verschiedener Gesellschaften betreut, wir daher mehrfach Gelegenheit hatten, uns auch mit dem von den Herrschaften Buchta und Wirsching gemanagtem geschlossenen Investmentfonds zu befassen, sehen wir, je tiefer wir in die Materie eindringen , einen umso größeren Beratungsbedarf für die Gesellschafter. So ist nach unserer Auffassung das Fondskonzept schon lange zum Scheitern verurteilt.

BSZ:
Herr Rechtsanwalt Hielscher, wer trägt Ihrer Meinung nach die Verantwortung für diese Situation?

RA Hielscher:
Ob dies allein am Fondsmanagement liegt, mag ich nicht beurteilen. Tatsache ist jedoch, dass das erschreckende Ergebnis des Fonds, wie es sich uns allein aus dem vorliegenden Zahlenmaterial darstellt, statt der im Prospektmaterial avisierten zweistelligen Gewinnprognosen nur alljährliche Verluste von mehreren Hundertausend Euro ausweist. Wie lange das eingesammelte Anlegerkapital noch ausreicht, diese Verluste und vor allem die hohen Kosten noch zu decken, ist äußerst ungewiss. Letztendlich wird wohl, wenn sich die Verlustserie der letzten Jahre so fortsetzt, die Liquidation des Fonds unausweichlich sein.

BSZ:
Sind die Anleger über die Situation des Fonds vom Fondsmanagement in Kenntnis gesetzt worden?

RA Hielscher:
Da nun nach unserer Erfahrung sich die Informationspolitik der Fondsmanager Buchta und Wirsching derart gestaltet, dass Anfragen entweder gar nicht beantwortet oder gar Gesellschaftern mit Strafanzeigen oder dem Ausschluss aus dem Fonds bedroht werden und für den einfachen Fondsgesellschafter die brisante Situation des Fonds nicht transparent ist, sehen wir es in unserer Funktion als Rechtspflegeorgan für notwendig an, Anfragen, die von Fondsgesellschaftern oder Mitgliedern der BSZ-Interessengemeinschaft an uns herangetragen werden, auch entsprechend zu beantworten.

BSZ:
Man könnte also sagen, dass Sie den betroffenen Anlegern einen neutralen Situationsbericht über ihre Anlage vermitteln?

RA Hielscher:
Das ist richtig! Da wir als Außenstehende dem Fonds nicht verpflichtet sind, wie etwa die Fondsgeschäftsführung, die Treuhänderin oder der Vertrieb, sehen wir uns auch als vom Fonds unabhängig an und können entsprechende fondsunabhängige Beratung anbieten.

BSZ:
Das Fondsmanagement in Person des Herrn Buchta wirft Ihnen in seiner Pressemitteilung dabei jedoch unseriöse Mandantenwerbung unter dem Deckmantel des Anlegerschutzes vor. Wie stehen Sie dazu?

RA Hielscher:
Unseriös sind für mich selbsternannte Fondsmanager, denen es bei der Initiierung von Finanzprodukten im Wesentlichen darum geht, sich aus Anlegergeldern mittels erklecklicher Geschäftsführergehälter und vertraglicher Verquickung persönlich zu bereichern, so wie wir es leider häufig in der Praxis erleben müssen. Dass der eine oder andere dieser Herren, deren besondere Qualifikation zur erfolgreichen Fondsgeschäftsführung einem sich oftmals nicht erschließt, sich sein schönes Einkommensabsicherungsmodell nicht von kritischen Rechtsanwälten vermiesen lassen will und dann, wie der sprichwörtlich betroffene Hund, wild anfängt zu bellen und zu beißen, liegt wohl in der Natur der Sache. Mich persönlich freut es aber, wenn es uns gelingt, dem geschädigten Anleger sein eingesetztes und schon verloren geglaubtes Geld, welches häufig zur Absicherung der Altersvorsorge gutgläubig angelegt wurde, wieder zurückholen und auf sein Konto überwiesen werden kann, auch wenn mir dass bei der Gegenseite aus nachvollziehbaren Gründen wenig Gegenliebe einbringt.

BSZ:
Das sind harte Worte Herr Rechtsanwalt Hielscher. Aber, zurück zum CAPITAL GARNTIEFONDS, ich glaube Sie haben mir meine Frage nicht beantwortet. Wie stehen Sie nun zu dem Vorwurf des Fondsmanagements, dass Sie den Anlegerschutz propagieren und dabei jedoch die Fondsanleger durch die Fondskosten für Rechtsanwälte und Gerichtsgebühren eher schädigen würden?

RA Hielscher:
Das halte ich für Unsinn. Wenn die Fondsgeschäftsführung ihre Gerichtsprozesse gewinnen würde, hat sie auch kein Schaden, da diese Kosten dann ja von den Rechtsschutzversicherungen unserer Mandanten bezahlt werden. Dass jedoch die Fondsgesellschaft aktuell unsere Kosten für sieglose Rechtsstreitigkeiten tragen muss, kann wohl kaum uns angelastet werden. Wir sind naturgemäß gehalten, die Interessen unserer Mandanten bestmöglich zu vertreten. Im Übrigen liegt es in der Hand der Herrschaften Buchta und Wirsching selbst, solche Prozesse und damit auch solche Kosten zu vermeiden, da wir sie regelmäßig vor einer gerichtlichen Inanspruchnahme auffordern, dem berechtigten Begehren unserer Mandanten Rechnung zu tragen. Wenn dies nicht erfolgt, bleibt uns schließlich nur der ordentliche Rechtsweg. Dass hat mit zweifelhaftem Anlegerschutz nichts zu tun, sondern nach meiner Auffassung eher mit Ignoranz der Sach- und Rechtslage.

BSZ:
Eine letzte Frage, Herr Hielscher, die Fondsgeschäftsführung zeigt sich erbost über eine Strafanzeige Ihrer Kanzlei?

RA Hielscher:
Weitergehende Ausführungen hierzu würden glaube ich den Rahmen sprengen. Ich möchte mich jedoch hier nicht um eine Antwort drücken, sondern verweise auf unsere Stellungnahme diesbezüglich auf unserer Internetseite: www.mhg-law.de unter der Rubrik Anleger-News. (Direkter Link: http://www.mhg-law.de/justorange.cms/18_Anleger-News/auswahl/18_2-091106134043.html )

BSZ: Herr Rechtsanwalt Hielscher, Vielen Dank für das Gespräch.

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Die Verhaftung des Helmut Kiener und ihre Folgen:

Schadensersatzansprüche für geschädigte Anleger der K1 Fonds?

Wie in den letzten Tagen ausführlich in den Medien berichtet wurde, ist der Hedge Fonds Manager Helmut Kiener wegen des Vorwurfs des Anlagebetruges vorläufig festgenommen worden. Der mutmaßliche Schaden der HedgeFonds Produkte geht in die Millionen, Anleger reagieren bestürzt. Genaues ist zwar noch nicht bekannt, allerdings wirft die Staatsanwaltschaft Würzburg dem Manager vor, Anlagegelder i.H.v. € 280 Millionen Euro veruntreut zu haben.

So verwirrend und erschreckend diese Neuigkeiten für die Betroffenen auf den ersten Blick klingen mögen, so ist doch gleichzeitig auch festzustellen, dass die Anleger nicht völlig chancenlos dastehen. Neben der Geltendmachung von Schadensersatz gegenüber Herrn Kiener persönlich besteht für Anleger nämlich als weitere Möglichkeit, den ihnen entstandenen Schaden zu begrenzen, indem sie ihre Anlageberater haftbar machen.

„Dies gilt insbesondere dann, wenn die Anlageberater nicht über die der jeweiligen Beteiligung immanenten Risiken aufgeklärt haben“, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich.

„Darüber hinaus kann auch die neue kick-back Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes von großem Vorteil sein. Denn für die Vermittlung der Kiener-Produkte wurden, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, an die Anlageberater erhebliche Provisionen gezahlt, worauf die Anlageberater oftmals nicht hingewiesen haben. Dies allein kann bereits die Zahlung von Schadensersatz begründen.“ Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Cocron empfiehlt daher allen Betroffenen, mögliche Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen.

Betroffene aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Asien und auch Südamerika können sich der IG K1 im BSZ e.V. anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.11.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Donnerstag, November 05, 2009

Beruhigungspille für Anleger von LHI-Medienfonds

LHI prognostiziert Anlegern prospektgemäßen Verlauf, rechnet aber den realen Verlust von 42 Prozent nicht vor.

LHI teilt ihren Anlegern mit, dass die Auszahlung nur minimal abweicht, weist aber nicht auf einen tatsächlichen Verlust von fast 42 Prozent hin. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG sieht Irreführung der Anleger; betroffen ist der Fond LHI MP Film Management UNLS Productions GmbH Co KG Anleger der zur Zeit steuerlich stark gebeutelten Medienfonds des Initiators LHI bekommen dieser Tage Post von ihren Fondsverwaltungen.

Sie werden über das Ergebnis der Schlussbesprechung vom 15.10.2009 zur stattgefundenen Betriebsprüfung informiert: „Die Betriebsprüfung wird den so genannten Barwert der schuldübernommenen Zahlung im Investitionsjahr 2000 als Ertrag behandeln. Dies führt zu einer Reduzierung der ursprünglichen steuerlichen Verluste und hat erhebliche Einkommensteuernachzahlungen, zusätzliche Gewerbesteuer auf Gesellschaftsebene sowie Nachzahlungszinsen zur Folge.“

KWAG liegt ein aktuelles Rundschreiben an die Gesellschafter des Medienfonds MP Film Management UNLS Productions GmbH & Co. KG vor, mit dem die Fondsgeschäftsführung seit dem 28. Oktober 2009 versucht, dem Anleger zu suggerieren, durch die geänderte steuerliche Betrachtung käme es nur zu geringfügigen wirtschaftlichen Auswirkungen. Nach Auffassung von Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens von der KWAG stellt das in dem Rundschreiben dargestellte Szenario eine zumindest unbewusst herbeigeführte Irreführung der Anleger dar. Die Fondsgeschäftsführungen, so auch die von LHI, bemühen sich dieser Tage offensichtlich darum, die wirtschaftlichen Konsequenzen für den Anleger herunterzuspielen. Wesentliche Aussage des Rundschreibens ist, dass nach Auffassung des Fonds im Jahr 2018 mit einer planmäßigen freien Ausschüttung gerechnet werden könne, welche nur minimal von der prospektierten Auszahlung abweichen würde. Völlig außer Acht lässt die Geschäftsführung, dass der Anleger erhebliche Säumniszinsen an das Finanzamt entrichten muss.

Die exemplarisch angestellte Berechnung der wirtschaftlichen Auswirkungen bei einer Zeichnungssumme von ehemals 100.000,00 DM, mithin nunmehr 51.129,19 €, führt nach den eigenen Aussagen der Fondsgeschäftsführung zu folgender Zu– und Abflussrechnung: Aufgrund der prospektgemäßen Eigenkapitalzahlung von 43,5 % der Zeichnungssumme somit einer Eigenkapitalzahlung bei Zeichnung des Fonds von 22.241,00 € und einer Schlusszahlung im Jahr 2018 von 25.705,00 €, ergibt sich unter Berücksichtigung der Nachzahlungszinsen bis einschließlich 2007 ein Verlust in Höhe von 12.754,00 €, berechnet auf das eingezahlte Eigenkapital, von 41,77 %: Steuerfreier Zufluss aus der Schlusszahlung 2018 25.705 EUR Im Jahr 2000 aufgebrachtes Eigenkapital 22.241 EUR Geplanter Überschuss 3.464 EUR Säumniszinsen 2002 bis 2007 12.754 EUR Zu erwartender Verlust 9.290 EUR.

Durch den fast achtzigprozentigen Wegfall der steuerlichen Verlustzuweisung bei diesen Fonds sind auch fast alle anderen Medienfonds mit einer so genannten Defeasance-Struktur in schwerer Bedrängnis, mit dramatischen Folgen für ihre Anleger: Die nur bedingt rentablen Fonds waren vor allem für die Anleger interessant, die aufgrund der Versteuerung ihres Einkommens mit dem Spitzensteuersatz auf der Suche nach sogenannten Steuermodellen gewesen waren. Die vor diesem Hintergrund konzipierten Medienfonds, unter anderem des Initiators LHI, sollten dem Anleger zumindest eine Steuerverschiebung bis ins Jahr 2018 ermöglichen. Um diese vermeintlich attraktive Steuersparmöglichkeit noch zu verstärken, mussten Anleger nur circa die Hälfte der Zeichnungssumme bar erbringen. Die andere Hälfte wurde konzeptionsgemäß durch die Aufnahme von Darlehen fremdfinanziert.

Aufgrund der erst jetzt erfolgten Aberkennung der Verlustzuweisungen drohen dem Anleger hohe Steuernachzahlungen und vor allem hohe Säumniszinszahlungen an das Finanzamt. „Es mag sein, dass die prospektgemäße Schlusszahlung letztlich nur geringfügig von der tatsächlichen Schlusszahlung abweichen wird. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass auch diese Zahlen nur dann erwirtschaftet werden können, wenn der Fonds zumindest prospektgemäß Liquidität erwirtschaftet“, so Ahrens weiter. Bei einer Vorausschau auf immerhin 8 Jahre, gerechnet ab Anfang 2010, ist bereits bei dieser Betrachtung ein Unsicherheitsfaktor nicht berücksichtigt. Berechnet man die Zahlungen nach dem reinen Zu- und Abflussprinzip, so muss ein Anleger mit einer Zeichnungssumme von 100.000,00 DM (51.129,19 €), berechnet auf sein Eigenkapital, fast 42 % Verlust hinnehmen. Bei diesem Schadensbetrag ist zu Gunsten der Fondsgesellschaft sogar die prospektgemäße Eigenkapitalverzinsung berücksichtigt, obwohl diese ebenfalls nicht sicher ist.

In Anbetracht dieses recht einfach nachvollziehbaren Rechenbeispiels ist es aus Sicht der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG nicht nachvollziehbar, weshalb die Fondsgeschäftsführung in diesem Rundschreiben nicht mit offenen Karten spielt. Wünschenswert wäre eine Berechnung der Zu- und Abflüsse, sowie oben dargestellt, um die tatsächlichen Auswirkungen in finanzieller Hinsicht beim einzelnen Anleger zu erkennen.

Die mit dem Rundschreiben bezweckte Aussage, selbst bei Berücksichtigung der neuen steuerlichen Auswirkungen käme es am Ende der Laufzeit zu einer nahezu identischen Kapitalrückzahlung, suggeriert dem Anleger, er habe trotz des achtzigprozentigen Wegfalls der Verlustzuweisung keinen Verlust erlitten. Diese Aussage ist grob falsch, da der Anleger, berechnet auf sein Eigenkapital, einen Verlust von fast 42 % bei prospektgemäßem Verlauf erwirtschaftet.

Vor diesem Hintergrund kann dem betroffenen Anleger nur empfohlen werden, Möglichkeiten zu prüfen, diesen Schaden zu kompensieren. Hierbei ist in erster Linie an die Geltendmachung von Schadensersatz gegenüber den Vertrieben, vor allem vor dem Hintergrund der aktuellen Kick-Back-Rechtsprechung, nach der Provisionen ungefragt offen gelegt werden müssen, zu denken. Darüber hinaus kommt bei obligatorisch fremdfinanzierten Beteiligungen auch der Widerruf der betreffenden Darlehen in Betracht. Keinesfalls sollten Anleger darauf vertrauen, dass im Jahr 2018 durch die Schlusszahlung der wirtschaftliche Zustand hergestellt werden wird, der bei prospektgemäßem Verlauf der Beteiligung entstanden wäre.

Hierbei ist unter anderem zu berücksichtigen, dass Ansprüche gegen den Vertrieb innerhalb von 3 Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, verjähren. Maßgeblich für den Beginn der Verjährung ist immer die Kenntnis des Anlegers von den sogenannten anspruchsbegründenden Tatsachen. Diese Kenntnis dürfte spätestens mit dem Zugang eines vorgenannten Rundschreibens entstanden sein.

Für betroffene Medienfonds-Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft "LHI-Medienfonds" anzuschließen.

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K1-Fonds: Vienna Life und Barclays Bank PLC im Visier der globalen Anwaltsallianz im BSZ e.V.!

Deutsch-österreichisch-schweizerisch-südamerikanische Anwaltsallianz prüft Haftung gegen diverse Verantwortliche.

Im Fall des Hedgefonds K1 weitet sich der Skandal inzwischen aus: Wie die internationale Anwaltsallianz im BSZ e.V. feststellen konnte, sind zahlreiche private und institutionelle Anleger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz von dem Skandal betroffen. "Jeden Tag bekommen wir neue Anfragen, auch aus Asien, der durchschnittliche Anlagebetrag der Anleger dürfte sich auf ca. 50.000 - 100.000,- Euro belaufen," so die Anwälte.

Dabei bestand bei der K1-Gruppe offensichtlich eine "enge" Zusammenarbeit mit der Vienna Life Lebensversicherung über eine Tochtergesellschaft in Liechtenstein, in einem Fall wurde das K1 Beteiligungsangebot auf Genussrechte ausdrücklich als "Vienna Life Fonds Police" bezeichnet. Die Berliner und Wiener Anlegeranwälte Walter Späth und Johannes Marenzi sind der Ansicht, dass hier einem "durchschnittlichen Anleger suggeriert wurde, dass die Vienna Life "hinter dem Produkt stehe." Dies nach Ansicht der Anwälte auch, weil in der Beschreibung der "Vienna Life Fonds Police" ausdrücklich ein Geschäftskonto der Vienna Life Lebensversicherung AG als Einzahlungskonto genannt wurde.

"Die Beratung geschah dabei teilweise über diverse freie Vermittler sowie auch über diverse Geschäftsbanken," so Späth und Marenzi. "Hier deutet sich inzwischen an, dass eine Haftung, sofern sich ein Schaden bestätigen sollte, in einigen Fällen gegeben sein dürfte, denn teilweise wurde die Anlage bei K1 als sicheres Investment beschrieben."

Auch in Asien wurden die Beteiligungen von K1 dabei über eine Tochtergesellschaft in Hongkong vermittelt.

Mehr noch, hierzu der Südamerika-Spezialist im BSZ e.V., Rechtsanwalt Juan Carlos Ticona Cuba mit Anwaltszulassung in Deutschland und Bolivien: "Unseren Recherchen zufolge dürften Beteiligungen von K1 auch in Südamerika vertrieben worden sein."

Auch die Barclays Bank PLC gerät dabei mehr in den Fokus: Bei dem an K1 angelehnten "XI Global Garantie Index Zertifikat" wurde den Anlegern ausdrücklich in einer Kurzbeschreibung folgendes zugesichert: "Das investierte Kapital in das X1 Global Garantie Index Zertifikat ist zum Laufzeitende zu 100% gesichert. Dies ist durch den Kapitalschutz der Barclays Bank PLC gewährleistet." "Wir werden, sofern hier ein Schaden eintreten sollte, zum Laufzeitende die Barclays Bank PLC dazu auffordern, das investierte Kapital der Anleger zu 100 % zurück zu zahlen," so Rechtsanwalt Dr. Späth.

Auch die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat bereits seit 2001 versucht, zu verhindern, dass die K1-Guppe bei deutschen Investoren Geld einsammelt. "Die BaFin konnte den Skandal um K1 mangels ausreichender Befugnisse nicht verhindern, ihre Rechte müssen daher dringend gestärkt werden, um einen derartigen Skandal in Zukunft zu verhindern," so Rechtsanwalt Walter Späth. Die K1-Group hat zuletzt ein Vermögen in Höhe von ca. 400- 600 Mio. Euro verwaltet. Erkenntnissen der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte zufolge gab es dabei auch Geschäftskonten von K1 in der Schweiz.

Die BSZ e.V.-Anwälte sind der Ansicht, dass "dies ein schwerer Schlag für die Hedge-Fonds-Branche ist. Die Branche ist leider oftmals völlig intransparent, was Unregelmäßigkeiten begünstigt."

Betroffene aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Asien und auch Südamerika können sich der IG K1 im BSZ e.V. anschließen.

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