Mit Beschluss des AG Hannover vom 13.11.2009 wurde in dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GREEN ENERGY AG Herr Rechtsanwalt U. Kuhmann als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Vorausgegangen waren erfolglose Vollstreckungsversuche, die unter anderem zu einem Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung führten, der nicht durch die Geschäftsführung genutzt wurde.
Die Green Energy AG, ursprünglich gegründet als Green Energy Emissionshaus GmbH, war der Ausgangspunkt und Initiator verschiedener Kapitalanlageprodukte, die die Nutzung von Geothermie (Erdwärme) zum Ziel hatten. So wurden die Green Energy Geotherm Powerfonds GmbH & Co. KG und die Green Energy Geotherm Opportunity GmbH & Co. KG gegründet und mehrere Millionen Euro Anlegergelder eingesammelt. Beide Gesellschaften sollten Geothermiekraftwerke bauen und teilweise betreiben. Gebaut wurde jedoch nicht. Beim Powerfonds sind sämtliche liquiden Mittel aufgebraucht. Das Geschäftsmodell stellte sich für die Anleger schon lange als undurchführbar dar.
Mit dem Wegfall der Green Energy AG dürften nun auch die anderen Firmen der Green Energy Gruppe, die beiden Fondsgesellschaften und die Green Energy Beteiligungen GmbH zur Aufgabe gezwungen sein. Zum Einen fehlen liquide Mittel, um die gesteckten Ziele zu erreichen und den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten, zum Anderen fehlt es an einer Möglichkeit der Realisation der Vorhaben.
Bis zuletzt wurde den Anlegern versprochen, ausländische Investoren würden einen Kraftwerksbau ermöglichen, wovon die Anleger profitieren sollten. Anscheinend haben sich die Hoffnungen nicht erfüllt.
Auch die Anleger der Green Energy Beteiligungen GmbH bekamen diese Woche unangenehme Nachricht. So teilte die Geschäftsführung mit, dass auch in diesem Jahr keine Zinsen gezahlt werden könnten und die heikle finanzielle Situation der Gesellschaft eine "Gläubigerversammlung" erfordere. Zumindest sollten die Anleger zunächst ihre Forderungen stunden, andernfalls sei eine Insolvenz unvermeidbar.
"Dieses Szenario war absehbar", so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler von MHG Rechtsanwälte. "Die Anleger stehen vor einem Totalverlust ihres angelegten Geldes."
Betroffene Anleger sollten umgehend prüfen lassen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, den finanziellen Schaden einzudämmen. Diese Anleger können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Green Energy Geotherm" anschließen und sich durch die BSZ e.V. Vertrauensanwälte gerne beraten lassen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.12.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Vorausgegangen waren erfolglose Vollstreckungsversuche, die unter anderem zu einem Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung führten, der nicht durch die Geschäftsführung genutzt wurde.
Die Green Energy AG, ursprünglich gegründet als Green Energy Emissionshaus GmbH, war der Ausgangspunkt und Initiator verschiedener Kapitalanlageprodukte, die die Nutzung von Geothermie (Erdwärme) zum Ziel hatten. So wurden die Green Energy Geotherm Powerfonds GmbH & Co. KG und die Green Energy Geotherm Opportunity GmbH & Co. KG gegründet und mehrere Millionen Euro Anlegergelder eingesammelt. Beide Gesellschaften sollten Geothermiekraftwerke bauen und teilweise betreiben. Gebaut wurde jedoch nicht. Beim Powerfonds sind sämtliche liquiden Mittel aufgebraucht. Das Geschäftsmodell stellte sich für die Anleger schon lange als undurchführbar dar.
Mit dem Wegfall der Green Energy AG dürften nun auch die anderen Firmen der Green Energy Gruppe, die beiden Fondsgesellschaften und die Green Energy Beteiligungen GmbH zur Aufgabe gezwungen sein. Zum Einen fehlen liquide Mittel, um die gesteckten Ziele zu erreichen und den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten, zum Anderen fehlt es an einer Möglichkeit der Realisation der Vorhaben.
Bis zuletzt wurde den Anlegern versprochen, ausländische Investoren würden einen Kraftwerksbau ermöglichen, wovon die Anleger profitieren sollten. Anscheinend haben sich die Hoffnungen nicht erfüllt.
Auch die Anleger der Green Energy Beteiligungen GmbH bekamen diese Woche unangenehme Nachricht. So teilte die Geschäftsführung mit, dass auch in diesem Jahr keine Zinsen gezahlt werden könnten und die heikle finanzielle Situation der Gesellschaft eine "Gläubigerversammlung" erfordere. Zumindest sollten die Anleger zunächst ihre Forderungen stunden, andernfalls sei eine Insolvenz unvermeidbar.
"Dieses Szenario war absehbar", so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler von MHG Rechtsanwälte. "Die Anleger stehen vor einem Totalverlust ihres angelegten Geldes."
Betroffene Anleger sollten umgehend prüfen lassen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, den finanziellen Schaden einzudämmen. Diese Anleger können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Green Energy Geotherm" anschließen und sich durch die BSZ e.V. Vertrauensanwälte gerne beraten lassen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.12.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.