Skandal weitet sich aus: K1-Gründer Helmut Kiener bleibt weiter in Haft. Deutsche, österreichische und schweizerische Anleger schließen sich dem BSZ e.V. an. Interview mit BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth.
Medienberichten vom 10.11.2009 zufolge bleibt der Gründer von K1-Fonds, Helmut Kiener, laut Staatsanwaltschaft Würzburg weiter in Untersuchungshaft, da weiter Flucht- und Verdunkelungsgefahr bestehen würde. Der BSZ e.V. befragt hierzu BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth:
BSZ e.V.:
Herr Dr. Späth, Herr Kiener, der Gründer der K1-Fonds, bleibt weiter in Untersuchungshaft. Was hat dies für die Anleger in den diversen K1-Fonds zu bedeuten?
Dr. Späth:
Zunächst muss natürlich ganz klar gesagt werden, dass bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung gilt. Auch, dass wirklich ein Schaden entstanden ist, steht ja noch nicht 100%-ig fest. Herr Kiener selbst beruft sich ja auch darauf, dass die Anlegergelder angeblich werthaltig angelegt sein sollen. Allerdings bedeuten die gegenwärtigen Ereignisse meiner Meinung nach nichts Gutes. Die Staatsanwaltschaft Würzburg scheint sich ihrer Sache relativ sicher zu sein, was bedeuten würde, dass hier die Anlegergelder in erheblicher Gefahr sein könnten. Auch die Tatsache, dass, wie wir inzwischen in Erfahrung bringen konnten, diverse Anleger bereits seit ca. Mai dieses Jahres auf ihre Auszahlung warten mussten und von der Fondsgesellschaft mit der Auszahlung vertröstet wurden, stimmt mich nicht mutiger.
BSZ e.V:
Herr Kiener hat sich auf einen angeblichen Diplomatenstatus berufen, was hat es damit auf sich?
Dr. Späth:
Medienberichten der letzten Tage zufolge soll sich Herr Kiener darauf berufen haben, Diplomatenstatus in Guinea-Bissau zu haben. Die Behörden scheinen dies aber nicht so zu sehen, insbesondere auch aus dem Grund, da an dem rechtmäßigen Erwerb dieses Diplomatenstatus wohl zumindestens Zweifel zu bestehen scheinen. Auch hier stellt sich natürlich die Frage, warum Herr Kiener es nötig haben sollte, sich auf eine angebliche "Immunität" zu berufen, wenn er wirklich unschuldig sein sollte?
BSZ e.V:
Wie viele Betroffene betreuen Sie gegenwärtig?
Dr. Späth:
Wir haben gegenwärtig ca. 25 Anfragen von privaten und institutionellen Investoren, wobei inzwischen auch die mit uns in Österreich und der Schweiz zusammen arbeitenden Kanzleien bereits diverse Anfragen haben. Der durchschnittliche Anlagebetrag der Investoren dürfte sich dabei zwischen 50.000 und 100.000 Euro belaufen, wobei auch Anfragen von institutionellen Anlegern, die Anlagebeträge im Millionenbereich angelegt haben, zu verzeichnen sind.
BSZ e.V.:
Was ist neu an dem Fall?
Dr. Späth:
Neu ist, mit welcher Geschicktheit hier die BaFin als zuständige Aufsichtsbehörde ausgespielt wurde, indem immer wieder Widersprüche gegen Untersagungsverfügungen eingelegt wurden und Fondskonstruktionen verändert wurden. Dadurch war es Herrn Kiener lange Zeit möglich, auch in Deutschland etliche Millionen an Anlegergeldern einzusammeln, obwohl sein Fonds auf den British Virgin Islands registriert war, wo nur sehr geringe Überwachungsmechanismen bestehen. Auch die Tatsache, dass hier laut Staatsanwaltschaft wohl auch die finanzierenden Banken getäuscht worden sein sollen, ist neu. Auch wurde hier wohl, sofern die Staatsanwaltschaft Recht behalten sollte, mit einem ausgeklügelten Konstrukt von mehreren Tarnfirmen gearbeitet, um den Geldfluss verschleiern zu können. Dieser 1. deutsche Hedgefonds-Skandal um K1 bestätigt unsere Ansicht, dass die Hedge-Fonds-Branche zu intransparent und undurchsichtig ist und eine stärkere Regulierung dringend vonnöten ist. Auch sind die Aufsichtsbehörden dringend mit mehr Befugnissen auszustatten. Auch K1 hatte auf ihrer Homepage ausdrücklich mit "100 % Transparenz" geworben. Was dieses Versprechen wert ist, zeigen die aktuellen Ereignisse.
BSZ e.V:
Warum konnte Herr Kiener lange Zeit so viel Geld einsammeln?
Dr. Späth:
Zunächst waren die versprochenen Renditen von mehreren 100 Prozent seit 1996 bei K1 durchaus verlockend für viele Anleger. Besonders verlockend waren aber unseren Recherchen zufolge wohl auch die besonders hohen Provisionen, die den Vermittlern bzw. dem Vertrieb der Produkte bezahlt worden sind. Medienberichten der letzten Tage zufolge konnte ein Vertriebsmitarbeiter mit der Vermittlung von K1-Produkten aus 40.000 Euro Anlagegeldern in zwölf Jahren ca. 19.000 Euro verdienen. Ein sehr hoher Betrag, der für den Vertrieb ein starker Anreiz war, eben gerade die K1-Produkte an die Anleger zu vermitteln.
BSZ e.V.:
Sehen Sie, sofern sich ein Schaden bestätigen sollte, Möglichkeiten für Schadensersatz?
Dr. Späth:
Wir prüfen gerade im In- und Ausland mit unseren österreichischen und schweizerischen Kollegen mögliche Ansatzpunkte hierfür und sind sehr zuversichtlich, in diversen Fällen, sofern sich ein Schaden konkretisieren sollte, erfolgreich Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können. Z.B. hat sich in einigen Fällen eindeutig bestätigt, dass eine eventuelle Vermittlerhaftung (sofern sich ein Schaden bestätigen sollte) viel versprechend sein könnte. In einigen von uns geprüften Fällen hat sich eindeutig ergeben, dass Risiken von dem jeweiligen Vermittler verschwiegen bzw. verharmlost wurden und das Investment als sicher und weitgehend risikolos geschildert wurde. Auch die Kick-back-Rechtsprechung des BGH dürfte aufgrund der hohen bezahlten Provisionen teilweise viel versprechend sein. Aber auch gegen einige Banken und Versicherungen im In- und Ausland prüfen wir gerade Ansprüche und sind hier zuversichtlich. In unserem Fokus stehen dabei aktuell die "Vienna Life-Versicherung" sowie die "Barlays Bank", mit denen von K1 einige Produkte aufgelegt wurden.
BSZ e.V.:
Herr Dr. Späth, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.
Betroffene aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Asien und auch Südamerika können sich der Interessengemeinschaft K1 im BSZ e.V. anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.11.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
Medienberichten vom 10.11.2009 zufolge bleibt der Gründer von K1-Fonds, Helmut Kiener, laut Staatsanwaltschaft Würzburg weiter in Untersuchungshaft, da weiter Flucht- und Verdunkelungsgefahr bestehen würde. Der BSZ e.V. befragt hierzu BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth:
BSZ e.V.:
Herr Dr. Späth, Herr Kiener, der Gründer der K1-Fonds, bleibt weiter in Untersuchungshaft. Was hat dies für die Anleger in den diversen K1-Fonds zu bedeuten?
Dr. Späth:
Zunächst muss natürlich ganz klar gesagt werden, dass bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung gilt. Auch, dass wirklich ein Schaden entstanden ist, steht ja noch nicht 100%-ig fest. Herr Kiener selbst beruft sich ja auch darauf, dass die Anlegergelder angeblich werthaltig angelegt sein sollen. Allerdings bedeuten die gegenwärtigen Ereignisse meiner Meinung nach nichts Gutes. Die Staatsanwaltschaft Würzburg scheint sich ihrer Sache relativ sicher zu sein, was bedeuten würde, dass hier die Anlegergelder in erheblicher Gefahr sein könnten. Auch die Tatsache, dass, wie wir inzwischen in Erfahrung bringen konnten, diverse Anleger bereits seit ca. Mai dieses Jahres auf ihre Auszahlung warten mussten und von der Fondsgesellschaft mit der Auszahlung vertröstet wurden, stimmt mich nicht mutiger.
BSZ e.V:
Herr Kiener hat sich auf einen angeblichen Diplomatenstatus berufen, was hat es damit auf sich?
Dr. Späth:
Medienberichten der letzten Tage zufolge soll sich Herr Kiener darauf berufen haben, Diplomatenstatus in Guinea-Bissau zu haben. Die Behörden scheinen dies aber nicht so zu sehen, insbesondere auch aus dem Grund, da an dem rechtmäßigen Erwerb dieses Diplomatenstatus wohl zumindestens Zweifel zu bestehen scheinen. Auch hier stellt sich natürlich die Frage, warum Herr Kiener es nötig haben sollte, sich auf eine angebliche "Immunität" zu berufen, wenn er wirklich unschuldig sein sollte?
BSZ e.V:
Wie viele Betroffene betreuen Sie gegenwärtig?
Dr. Späth:
Wir haben gegenwärtig ca. 25 Anfragen von privaten und institutionellen Investoren, wobei inzwischen auch die mit uns in Österreich und der Schweiz zusammen arbeitenden Kanzleien bereits diverse Anfragen haben. Der durchschnittliche Anlagebetrag der Investoren dürfte sich dabei zwischen 50.000 und 100.000 Euro belaufen, wobei auch Anfragen von institutionellen Anlegern, die Anlagebeträge im Millionenbereich angelegt haben, zu verzeichnen sind.
BSZ e.V.:
Was ist neu an dem Fall?
Dr. Späth:
Neu ist, mit welcher Geschicktheit hier die BaFin als zuständige Aufsichtsbehörde ausgespielt wurde, indem immer wieder Widersprüche gegen Untersagungsverfügungen eingelegt wurden und Fondskonstruktionen verändert wurden. Dadurch war es Herrn Kiener lange Zeit möglich, auch in Deutschland etliche Millionen an Anlegergeldern einzusammeln, obwohl sein Fonds auf den British Virgin Islands registriert war, wo nur sehr geringe Überwachungsmechanismen bestehen. Auch die Tatsache, dass hier laut Staatsanwaltschaft wohl auch die finanzierenden Banken getäuscht worden sein sollen, ist neu. Auch wurde hier wohl, sofern die Staatsanwaltschaft Recht behalten sollte, mit einem ausgeklügelten Konstrukt von mehreren Tarnfirmen gearbeitet, um den Geldfluss verschleiern zu können. Dieser 1. deutsche Hedgefonds-Skandal um K1 bestätigt unsere Ansicht, dass die Hedge-Fonds-Branche zu intransparent und undurchsichtig ist und eine stärkere Regulierung dringend vonnöten ist. Auch sind die Aufsichtsbehörden dringend mit mehr Befugnissen auszustatten. Auch K1 hatte auf ihrer Homepage ausdrücklich mit "100 % Transparenz" geworben. Was dieses Versprechen wert ist, zeigen die aktuellen Ereignisse.
BSZ e.V:
Warum konnte Herr Kiener lange Zeit so viel Geld einsammeln?
Dr. Späth:
Zunächst waren die versprochenen Renditen von mehreren 100 Prozent seit 1996 bei K1 durchaus verlockend für viele Anleger. Besonders verlockend waren aber unseren Recherchen zufolge wohl auch die besonders hohen Provisionen, die den Vermittlern bzw. dem Vertrieb der Produkte bezahlt worden sind. Medienberichten der letzten Tage zufolge konnte ein Vertriebsmitarbeiter mit der Vermittlung von K1-Produkten aus 40.000 Euro Anlagegeldern in zwölf Jahren ca. 19.000 Euro verdienen. Ein sehr hoher Betrag, der für den Vertrieb ein starker Anreiz war, eben gerade die K1-Produkte an die Anleger zu vermitteln.
BSZ e.V.:
Sehen Sie, sofern sich ein Schaden bestätigen sollte, Möglichkeiten für Schadensersatz?
Dr. Späth:
Wir prüfen gerade im In- und Ausland mit unseren österreichischen und schweizerischen Kollegen mögliche Ansatzpunkte hierfür und sind sehr zuversichtlich, in diversen Fällen, sofern sich ein Schaden konkretisieren sollte, erfolgreich Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können. Z.B. hat sich in einigen Fällen eindeutig bestätigt, dass eine eventuelle Vermittlerhaftung (sofern sich ein Schaden bestätigen sollte) viel versprechend sein könnte. In einigen von uns geprüften Fällen hat sich eindeutig ergeben, dass Risiken von dem jeweiligen Vermittler verschwiegen bzw. verharmlost wurden und das Investment als sicher und weitgehend risikolos geschildert wurde. Auch die Kick-back-Rechtsprechung des BGH dürfte aufgrund der hohen bezahlten Provisionen teilweise viel versprechend sein. Aber auch gegen einige Banken und Versicherungen im In- und Ausland prüfen wir gerade Ansprüche und sind hier zuversichtlich. In unserem Fokus stehen dabei aktuell die "Vienna Life-Versicherung" sowie die "Barlays Bank", mit denen von K1 einige Produkte aufgelegt wurden.
BSZ e.V.:
Herr Dr. Späth, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.
Betroffene aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Asien und auch Südamerika können sich der Interessengemeinschaft K1 im BSZ e.V. anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.11.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt