Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte hat für zahlreiche Anleger weitere Schadensersatzklagen gegen das Accessio Wertpapierhandelshaus AG beim Amtsgericht und Landgericht Itzehoe eingereicht. Hintergrund ist eine, nach Auffassung der Anleger, fehlerhafte Anlageberatung anlässlich verschiedener Kapitalanlagen.
Die Kläger werfen Accessio vor, sie unzureichend über bestehende Risiken aufgeklärt zu haben. So seien sie insbesondere nicht über den Umstand des Totalverlustrisikos der von ihnen gezeichneten Wertpapiere informiert worden. Stattdessen seien ihnen lediglich deren Vorteile genannt und auch auf Nachfrage die Risikolosigkeit einer Beteiligung bestätigt worden. Auch Hinweise auf den Erhalt von Innenprovisionen hätten die Anlageberater, so die Kläger, zu keinem Zeitpunkt erteilt.
Die Kläger fordern nun, von Accessio so gestellt zu werden, als ob sie die streitgegenständlichen Kapitalanlagen nie gezeichnet hätten. Ferner machen sie Alternativzinsen seit dem Zeitpunkt der Zeichnung geltend.
Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, sieht relativ gute Aussichten für ein erfolgreiches Vorgehen gegen Accessio: „Insbesondere der Umstand, dass die Anlageberater nach übereinstimmenden Aussagen unserer Mandanten nicht auf den Erhalt von sog. Kick-backs hingewiesen haben, kann zu einer Verurteilung Accessios wegen fehlerhafter Anlageberatung führen.“
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Driver & Bengsch/Accessio " anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.08.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
Die Kläger werfen Accessio vor, sie unzureichend über bestehende Risiken aufgeklärt zu haben. So seien sie insbesondere nicht über den Umstand des Totalverlustrisikos der von ihnen gezeichneten Wertpapiere informiert worden. Stattdessen seien ihnen lediglich deren Vorteile genannt und auch auf Nachfrage die Risikolosigkeit einer Beteiligung bestätigt worden. Auch Hinweise auf den Erhalt von Innenprovisionen hätten die Anlageberater, so die Kläger, zu keinem Zeitpunkt erteilt.
Die Kläger fordern nun, von Accessio so gestellt zu werden, als ob sie die streitgegenständlichen Kapitalanlagen nie gezeichnet hätten. Ferner machen sie Alternativzinsen seit dem Zeitpunkt der Zeichnung geltend.
Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, sieht relativ gute Aussichten für ein erfolgreiches Vorgehen gegen Accessio: „Insbesondere der Umstand, dass die Anlageberater nach übereinstimmenden Aussagen unserer Mandanten nicht auf den Erhalt von sog. Kick-backs hingewiesen haben, kann zu einer Verurteilung Accessios wegen fehlerhafter Anlageberatung führen.“
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Driver & Bengsch/Accessio " anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.08.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt