Großer Erfolg für den BSZ e.V. und die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth: LG Potsdam verurteilt Postbank zu Schadensersatz in Höhe von 38.850,-Euro. Fehlender Hinweis auf Einlagensicherung, auf Emittentenrisiko muss laut LG Potsdam hingewiesen werden! BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Andreas Rohde: "Indizwirkung für etliche weitere Fälle."
Mit Datum vom 24.06.2009 wurde die Postbank in einem Urteil, das von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Rohde & Dr. Späth erstritten wurde, vom Landgericht Potsdam zum Schadensersatz in vollem Umfang in Höhe von 38.850,- Euro an die dortigen Kläger verurteilt (Az.: 8 O 61/09 vom 24.06.2009, noch nicht rechtskräftig). Das Urteil wurde von Rechtsanwalt Dr. Andreas Rohde von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth erstritten.
Die Kläger hatten im Jahr 2007 die sog. "7,5 % Real Estate Garant-Anleihe" der Lehman Brothers Treasury Co. BV in Höhe von ca. 38.000,- Euro erworben. Versprochen worden war den sicherheitsorientierten Klägern dabei von der Postbank eine sichere Anlage, in dem Prospekt wurde von 100 % Kapitalschutz gesprochen.
Das Landgericht Potsdam kam zu dem Schluss, dass die Kläger von dem Berater der Postbank falsch beraten wurden. Insbesondere hätte laut LG Potsdam auch auf die fehlende Einlagensicherung hingewiesen werden müssen, denn laut LG Potsdam ist entscheidend, dass das Kapital der Kläger, das diese bisher auf dem Einlagensicherungssystem der deutschen Banken unterliegenden Sparkonten angelegt hatten, durch die Verschiebung in Anleihen der Lehman Brothers B.V. dieser Absicherung und auch einer anderen Absicherung von Einlagenforderungen nicht mehr unterliegen und dies ihnen nicht von der Beklagten mitgeteilt worden ist. Die Frage der Absicherung durch ein Einlagensicherungssystem sei jedoch gerade bei sicherheitsorientierten Anlegern ein entscheidungserheblicher Punkt.
Erschwerend komme hinzu, dass der im Prospekt enthaltene Satz "100 prozentiger Kapitalschutz bis zum Laufzeitende" den Anschein erwecke, dass die Anlage z.B. mit einer Spareinlage vergleichbar sei. Rechtsanwalt Dr. Andreas Rohde von Rohde & Späth, der das Urteil erstritten hat, ist der Meinung, dass das Urteil "Indizwirkung für zahlreiche weitere Fälle hat, in denen Anleger mit Lehman-Brothers-Zertifikaten geschädigt wurden."
Das Landgericht Potsdam führt im Übrigen eindeutig aus, dass auf das Emittentenrisiko hingewiesen werden müsse. Hierzu die Rechtsanwälte Dr. Andreas Rohde & Dr. Walter Späth: "Besonders freuen wir uns darüber, dass das LG Potsdam unserer Argumentation, dass auf das Emittentenrisiko hingewiesen werden muss, vollumfänglich gefolgt ist." Anderer Ansicht war z.B. das LG Frankfurt am Main in seiner Entscheidung vom 28.11.2008, 2-19 O 62/08, wonach, auf ein bloß theoretisches Risiko des Totalausfalls nicht hingewiesen werden müsse.
Das LG Potsdam erteilt dieser Auffassung, die die beklagte Postbank auch im gegenwärtigen Fall als Argumentation vorgebracht hatte, nun eine klare Abfuhr.
Das LG Potsdam erwähnt die Entscheidung des LG FFM ausdrücklich, um dann zu dem Schluss zu kommen, in diesem Punkt anderer Auffassung zu sein, denn, so das LG Potsdam in seiner Urteilsbegründung: "Wollte man die Aufklärungspflicht über ein Totalverlustrisiko bei Kapitalanlagen derart eingrenzen, würde dies dem Sicherheitsanspruch der Anleger nicht gerecht. Anleger haben Anspruch, umfassend und damit auch über ein nur theoretisches Risiko informiert zu sein." Dem ist nichts hinzuzufügen.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft "Lehman Brothers" anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.06.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Mit Datum vom 24.06.2009 wurde die Postbank in einem Urteil, das von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Rohde & Dr. Späth erstritten wurde, vom Landgericht Potsdam zum Schadensersatz in vollem Umfang in Höhe von 38.850,- Euro an die dortigen Kläger verurteilt (Az.: 8 O 61/09 vom 24.06.2009, noch nicht rechtskräftig). Das Urteil wurde von Rechtsanwalt Dr. Andreas Rohde von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth erstritten.
Die Kläger hatten im Jahr 2007 die sog. "7,5 % Real Estate Garant-Anleihe" der Lehman Brothers Treasury Co. BV in Höhe von ca. 38.000,- Euro erworben. Versprochen worden war den sicherheitsorientierten Klägern dabei von der Postbank eine sichere Anlage, in dem Prospekt wurde von 100 % Kapitalschutz gesprochen.
Das Landgericht Potsdam kam zu dem Schluss, dass die Kläger von dem Berater der Postbank falsch beraten wurden. Insbesondere hätte laut LG Potsdam auch auf die fehlende Einlagensicherung hingewiesen werden müssen, denn laut LG Potsdam ist entscheidend, dass das Kapital der Kläger, das diese bisher auf dem Einlagensicherungssystem der deutschen Banken unterliegenden Sparkonten angelegt hatten, durch die Verschiebung in Anleihen der Lehman Brothers B.V. dieser Absicherung und auch einer anderen Absicherung von Einlagenforderungen nicht mehr unterliegen und dies ihnen nicht von der Beklagten mitgeteilt worden ist. Die Frage der Absicherung durch ein Einlagensicherungssystem sei jedoch gerade bei sicherheitsorientierten Anlegern ein entscheidungserheblicher Punkt.
Erschwerend komme hinzu, dass der im Prospekt enthaltene Satz "100 prozentiger Kapitalschutz bis zum Laufzeitende" den Anschein erwecke, dass die Anlage z.B. mit einer Spareinlage vergleichbar sei. Rechtsanwalt Dr. Andreas Rohde von Rohde & Späth, der das Urteil erstritten hat, ist der Meinung, dass das Urteil "Indizwirkung für zahlreiche weitere Fälle hat, in denen Anleger mit Lehman-Brothers-Zertifikaten geschädigt wurden."
Das Landgericht Potsdam führt im Übrigen eindeutig aus, dass auf das Emittentenrisiko hingewiesen werden müsse. Hierzu die Rechtsanwälte Dr. Andreas Rohde & Dr. Walter Späth: "Besonders freuen wir uns darüber, dass das LG Potsdam unserer Argumentation, dass auf das Emittentenrisiko hingewiesen werden muss, vollumfänglich gefolgt ist." Anderer Ansicht war z.B. das LG Frankfurt am Main in seiner Entscheidung vom 28.11.2008, 2-19 O 62/08, wonach, auf ein bloß theoretisches Risiko des Totalausfalls nicht hingewiesen werden müsse.
Das LG Potsdam erteilt dieser Auffassung, die die beklagte Postbank auch im gegenwärtigen Fall als Argumentation vorgebracht hatte, nun eine klare Abfuhr.
Das LG Potsdam erwähnt die Entscheidung des LG FFM ausdrücklich, um dann zu dem Schluss zu kommen, in diesem Punkt anderer Auffassung zu sein, denn, so das LG Potsdam in seiner Urteilsbegründung: "Wollte man die Aufklärungspflicht über ein Totalverlustrisiko bei Kapitalanlagen derart eingrenzen, würde dies dem Sicherheitsanspruch der Anleger nicht gerecht. Anleger haben Anspruch, umfassend und damit auch über ein nur theoretisches Risiko informiert zu sein." Dem ist nichts hinzuzufügen.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft "Lehman Brothers" anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.06.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.