Der graue Kapitalmarkt hat erneut zugeschlagen und viele Anleger viel Geld kostet. Diesmal traf es die Gesellschafter der Betreutes Wohnen Investitions- und Grundbesitz e.K. Das Unternehmen ist insolvent. Wahrscheinlich haben die Anleger das gesamte Kapital verloren. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde am 06.11.2007 vor dem Amtsgericht Rostock beantragt. Herr Rechtsanwalt Herbert Hülsbergen wurde mittlerweile zum Insolvenzverwalter bestellt.
Die Gesellschaft wurde 2003 gegründet und hatte nach eigenen Angaben 167 Investoren. Wollten in Mecklenburg-Vorpommern attraktive Wohnanlagen für einen angenehmen Lebensabend bauen. Die geplante Wohnanlage Ostseepark Nienhagen war das Vorzeigeobjekt der Betreutes Wohnen.
Jetzt kam alles anders. Mittlerweile wurde sogar bekannt, dass die Gesellschaft noch nicht einmal Eigentum an dem Grundstück für die Immobilie hatte. Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper vom Hamburger Büro der BGKS Rechtsanwälte: „Darauf hätten die Anleger aufmerksam gemacht werden müssen. Wenn der Vertrieb das versäumt hat, haftet er unter bestimmten Voraussetzungen.“ Zudem droht den Anlegern jetzt auch noch die Rückforderung von Ausschüttungen: „Allem Anschein nach hat die Gesellschaft nie Gewinne gemacht. In diesen Fällen handelt es sich bei den Ausschüttungen um Gesellschaftskapital. Und das kann vom Insolvenzverwalter eventuell zurückgefordert werden“, so BGKS-Rechtsanwalt Andreas Köpke. Danach steht den Investoren alles andere als ein ruhiger Lebensabend mit der Kapitalanlage ins Haus.
Deshalb sollten sich alle Betroffenen unverzüglich von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten und alle Ansprüche prüfen lassen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Betreutes Wohnen Investitions- und Grundbesitz e.K" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.12.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
Die Gesellschaft wurde 2003 gegründet und hatte nach eigenen Angaben 167 Investoren. Wollten in Mecklenburg-Vorpommern attraktive Wohnanlagen für einen angenehmen Lebensabend bauen. Die geplante Wohnanlage Ostseepark Nienhagen war das Vorzeigeobjekt der Betreutes Wohnen.
Jetzt kam alles anders. Mittlerweile wurde sogar bekannt, dass die Gesellschaft noch nicht einmal Eigentum an dem Grundstück für die Immobilie hatte. Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper vom Hamburger Büro der BGKS Rechtsanwälte: „Darauf hätten die Anleger aufmerksam gemacht werden müssen. Wenn der Vertrieb das versäumt hat, haftet er unter bestimmten Voraussetzungen.“ Zudem droht den Anlegern jetzt auch noch die Rückforderung von Ausschüttungen: „Allem Anschein nach hat die Gesellschaft nie Gewinne gemacht. In diesen Fällen handelt es sich bei den Ausschüttungen um Gesellschaftskapital. Und das kann vom Insolvenzverwalter eventuell zurückgefordert werden“, so BGKS-Rechtsanwalt Andreas Köpke. Danach steht den Investoren alles andere als ein ruhiger Lebensabend mit der Kapitalanlage ins Haus.
Deshalb sollten sich alle Betroffenen unverzüglich von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten und alle Ansprüche prüfen lassen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Betreutes Wohnen Investitions- und Grundbesitz e.K" anschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.12.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt