Anleger sollten Schadensersatzansprüche prüfen lassen! Über die Global Swiss Capital AG mit Sitz in der Schweiz wurde am 31.08.2007 der Konkurs eröffnet! BSZ® e.V. warnte frühzeitig vor dem unseriösen Angebot. BSZ® e.V. Vertrauenskanzlei Dr. Rohde & Späth prüft Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche!
Die Global Swiss Capital AG wollte Anleihen in Höhe von ca. 30 Mio. € an die Anleger bringen und rühmte sich unter anderem damit, aufgrund angeblicher Kontakte zur Hochfinanz für die Anleger hohe Renditen in Höhe von ca. 7 – 8 % pro Jahr zu erzielen.
Teilweise wurde hier mit einer 100 %-igen Kapitalschutzgarantie geworben durch eine Europäische Großbank, die aber, wie der BSZ® bereits frühzeitig monierte, nicht preisgegeben wurde.
Mit Datum vom 31.08.2007 musste die erst im Jahr 2005 gegründete Gesellschaft, die vor allem seit dem Jahr 2006 verstärkt deutsche Anleger anwarb, bereits Konkurs anmelden, die Forderungen der Gläubiger mussten bis zum 5. Oktober 2007 bei den Konkursliquidatoren in der Schweiz angemeldet werden.
Nach Auskunft der Konkursliquidatoren in der Schweiz müssen die Anleger im Konkursverfahren mit herben Verlusten rechnen, die Konkursquote dürfte dabei nur sehr gering ausfallen.
Wie es bereits nicht einmal zwei Jahre, nachdem die ersten Anleger eingeworben wurden, zum Konkurs kommen konnte, ist noch nicht sicher, ein Kapitalanlagebetrug ist allerdings nach gegenwärtigem Stand der Dinge bei dem Angebot, vor dem der BSZ® e.V. im Mai bereits ausdrücklich gewarnt hatte, keinesfalls auszuschließen. Der BSZ® e.V. monierte im Mai bereits ausdrücklich, dass nicht klar werde, in welche Produkte denn überhaupt investiert werden solle, außerdem hatte BSZ® e.V. –Vertrauensanwalt Walter Späth bereits damals erhebliche Skepsis an der angeblichen 100 %-igen Kapitalschutzgarantie geäußert – vollkommen zu recht, wie die überraschende Insolvenz nun klar macht.
Umso wichtiger ist es für die geschädigten Anleger, zu prüfen, ob hier nicht Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen erfolgreich geltend gemacht werden können.
Schadensersatzansprüche kommen gegen mehrere Verantwortliche in Betracht:
1. Das Management
Gegenüber dem Management sind Schadensersatzansprüche wahrscheinlich, insbesondere an dem Management-Qualitäten des teilweise als Verwaltungsrat tätigen Damian Richter wurden bereits erhebliche Zweifel hinsichtlich der Kompetenz laut, unter der Hand wurde schon länger gemunkelt, dass Herr Richter mit der insolventen Vermögensgarant AG in Zusammenhang stehen solle.
Insgesamt erinnert das Angebot der Global Swiss Capital AG denn auch verdächtig an die Angebote der insolventen Vermögensgarant AG, auch in diesem Falle wurde eine- tatsächlich nicht existierende – 100 %ige Kapitalschutzgarantie durch eine Europäische Großbank vorgetäuscht. Auch die Beteiligungszertifikate beider insolventer Unternehmen sind teilweise überraschend ähnlich.
Mittlerweile werden auch Gerüchte laut, dass Herr Richter eventuell Anlagegelder veruntreut haben könnte, ein Verdacht, der bei dem überraschend schnellen Konkurs nicht unwahrscheinlich ist.
2. Die Vermittler
Die Vermittler schulden eine anlage- und anlegergerechte Beratung, außerdem schulden sie eine selbständige Prüfung des Anlageangebots, was im Fall Global Swiss Capital AG nur in den seltensten Fällen erfolgt sein dürfte.
Bereits seit vielen Monaten gab es in der Presse einschlägige Warnhinweise vor den Angeboten der Global Swiss Capital AG, auch das Branchenmagazin kapitalmarkt- intern warnte ausdrücklich.
„Eine Haftung der Vermittler dürfte also wahrscheinlich sein, vor allem vor dem Hintergrund, dass bei einigen Geschädigten, die von uns bereits vertreten werden, im Gesprächsprotokoll die Risikobereitschaft mit „gering“ angekreuzt wurde,“ so Rechtsanwalt Walter Späth von der Kanzlei Dr. Rohde & Späth.
3. Der Mittelverwendungskontrolleur
Auch gegenüber dem Mittelverwendungskontrolleur, einem Berliner Rechtsanwalt und Notar, sollten Schadensersatzansprüche geprüft werden.
Zum einen ist fraglich, ob die Mittelverwendungskontrolle ordnungsgemäß erfolgt ist, zum anderen wurde von dem Mittelverwendungskontrolleur der Kapitalschutz der Anleiheobligationen geprüft und als Ergebnis schriftlich folgendes mitgeteilt: „Die mir aufgezeigte Investitionsstrategie mit den darin genannten Zielinvestments gewährleiste den Kapitalschutz bezogen auf 100 % des eingestellten Anleiheobligationskapitals…“
Eine Behauptung, die wohl schlicht und ergreifend mit der Wahrheit bei Global Swiss Capital, nämlich dem bei Anleihen üblichen erheblichen Risiko bis hin zum Totalverlust, nichts zu tun hat.
„Geschädigte sollten daher umgehend und umfassend ihre möglichen Schadensersatzansprüche gegenüber den Verantwortlichen prüfen lassen“, so Rechtsanwalt Späth.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „„Global Swiss Capital" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Die Global Swiss Capital AG wollte Anleihen in Höhe von ca. 30 Mio. € an die Anleger bringen und rühmte sich unter anderem damit, aufgrund angeblicher Kontakte zur Hochfinanz für die Anleger hohe Renditen in Höhe von ca. 7 – 8 % pro Jahr zu erzielen.
Teilweise wurde hier mit einer 100 %-igen Kapitalschutzgarantie geworben durch eine Europäische Großbank, die aber, wie der BSZ® bereits frühzeitig monierte, nicht preisgegeben wurde.
Mit Datum vom 31.08.2007 musste die erst im Jahr 2005 gegründete Gesellschaft, die vor allem seit dem Jahr 2006 verstärkt deutsche Anleger anwarb, bereits Konkurs anmelden, die Forderungen der Gläubiger mussten bis zum 5. Oktober 2007 bei den Konkursliquidatoren in der Schweiz angemeldet werden.
Nach Auskunft der Konkursliquidatoren in der Schweiz müssen die Anleger im Konkursverfahren mit herben Verlusten rechnen, die Konkursquote dürfte dabei nur sehr gering ausfallen.
Wie es bereits nicht einmal zwei Jahre, nachdem die ersten Anleger eingeworben wurden, zum Konkurs kommen konnte, ist noch nicht sicher, ein Kapitalanlagebetrug ist allerdings nach gegenwärtigem Stand der Dinge bei dem Angebot, vor dem der BSZ® e.V. im Mai bereits ausdrücklich gewarnt hatte, keinesfalls auszuschließen. Der BSZ® e.V. monierte im Mai bereits ausdrücklich, dass nicht klar werde, in welche Produkte denn überhaupt investiert werden solle, außerdem hatte BSZ® e.V. –Vertrauensanwalt Walter Späth bereits damals erhebliche Skepsis an der angeblichen 100 %-igen Kapitalschutzgarantie geäußert – vollkommen zu recht, wie die überraschende Insolvenz nun klar macht.
Umso wichtiger ist es für die geschädigten Anleger, zu prüfen, ob hier nicht Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen erfolgreich geltend gemacht werden können.
Schadensersatzansprüche kommen gegen mehrere Verantwortliche in Betracht:
1. Das Management
Gegenüber dem Management sind Schadensersatzansprüche wahrscheinlich, insbesondere an dem Management-Qualitäten des teilweise als Verwaltungsrat tätigen Damian Richter wurden bereits erhebliche Zweifel hinsichtlich der Kompetenz laut, unter der Hand wurde schon länger gemunkelt, dass Herr Richter mit der insolventen Vermögensgarant AG in Zusammenhang stehen solle.
Insgesamt erinnert das Angebot der Global Swiss Capital AG denn auch verdächtig an die Angebote der insolventen Vermögensgarant AG, auch in diesem Falle wurde eine- tatsächlich nicht existierende – 100 %ige Kapitalschutzgarantie durch eine Europäische Großbank vorgetäuscht. Auch die Beteiligungszertifikate beider insolventer Unternehmen sind teilweise überraschend ähnlich.
Mittlerweile werden auch Gerüchte laut, dass Herr Richter eventuell Anlagegelder veruntreut haben könnte, ein Verdacht, der bei dem überraschend schnellen Konkurs nicht unwahrscheinlich ist.
2. Die Vermittler
Die Vermittler schulden eine anlage- und anlegergerechte Beratung, außerdem schulden sie eine selbständige Prüfung des Anlageangebots, was im Fall Global Swiss Capital AG nur in den seltensten Fällen erfolgt sein dürfte.
Bereits seit vielen Monaten gab es in der Presse einschlägige Warnhinweise vor den Angeboten der Global Swiss Capital AG, auch das Branchenmagazin kapitalmarkt- intern warnte ausdrücklich.
„Eine Haftung der Vermittler dürfte also wahrscheinlich sein, vor allem vor dem Hintergrund, dass bei einigen Geschädigten, die von uns bereits vertreten werden, im Gesprächsprotokoll die Risikobereitschaft mit „gering“ angekreuzt wurde,“ so Rechtsanwalt Walter Späth von der Kanzlei Dr. Rohde & Späth.
3. Der Mittelverwendungskontrolleur
Auch gegenüber dem Mittelverwendungskontrolleur, einem Berliner Rechtsanwalt und Notar, sollten Schadensersatzansprüche geprüft werden.
Zum einen ist fraglich, ob die Mittelverwendungskontrolle ordnungsgemäß erfolgt ist, zum anderen wurde von dem Mittelverwendungskontrolleur der Kapitalschutz der Anleiheobligationen geprüft und als Ergebnis schriftlich folgendes mitgeteilt: „Die mir aufgezeigte Investitionsstrategie mit den darin genannten Zielinvestments gewährleiste den Kapitalschutz bezogen auf 100 % des eingestellten Anleiheobligationskapitals…“
Eine Behauptung, die wohl schlicht und ergreifend mit der Wahrheit bei Global Swiss Capital, nämlich dem bei Anleihen üblichen erheblichen Risiko bis hin zum Totalverlust, nichts zu tun hat.
„Geschädigte sollten daher umgehend und umfassend ihre möglichen Schadensersatzansprüche gegenüber den Verantwortlichen prüfen lassen“, so Rechtsanwalt Späth.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „„Global Swiss Capital" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.10.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.10.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.