Kommunen und Mittelständler fühlen sich falsch beraten, weil sie bei riskanten Zinsgeschäften Millionenverluste erlitten, auch anderen Kreditinstituten könnte Ungemach drohen. Schäden Experten zufolge im einstelligen Milliardenbereich!
Der Deutschen Bank und einigen anderen Großbanken könnte eine Klagewelle von Kommunen und Unternehmen drohen, die auf Empfehlung der Kreditinstitute in sog. CMS Spread Ladder Swaps, komplizierte Finanzprodukte, investierten, bei denen mit Hebelwirkung auf Zinsunterschiede spekuliert wird. Weil einige Kommunen und mittelständische Unternehmen mit diesen vermittelten Produkten erhebliche Verluste erlitten, fordern sie nun Schadensersatz von der Deutschen Bank und anderen Kreditinstituten.
Nach Angaben der rheinischen Post online vom 25.08.07 könnten in Deutschland 500 bis 700 Unternehmen und Kommunen betroffen sein, bundesweit ist dabei unter Berufung auf den Finanzexperten Rainer Elschen von der Universität Duisburg-Essen „mit Sicherheit ein Milliarden-Schaden entstanden.“ Mit sog. Swaps werden dabei feste Zinssätze für Kredite gegen variable getauscht oder langfristige gegen kurzfristige Kredite. Unternehmen und Kommunen können sich mit diesen Produkten gegen das Zinsänderungsrisiko im Kreditgeschäft absichern.
Generell handelt es sich bei diesen Swaps um hochspekulative Anlageprodukte, der Vorwurf geht nun dahingehend, dass die Betroffenen nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt wurden. Die Chancen der Geschädigten, Schadensersatz im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs oder im Klagewege zu erhalten, dürften dabei als gut zu bezeichnen sein. So hatte bereits im Mai 2005 das Oberlandesgericht Naumburg die Deutsche Bank dazu verurteilt, einem kommunalen Unternehmen aus Sachsen-Anhalt ca. 370.000 € Schadensersatz zu zahlen (Az.: 2 U 111/04), das in diese Zinsgeschäfte investiert hatte. In einem weiteren Rechtsstreit der Deutschen Bank mit der Stadt Würzburg mit einem Streitwert in Höhe von 2,6 Mio. € sprach die Richterin in einer ersten Verhandlung Anfang Juli von einer Mitschuld der Bank, ein Urteil dürfte erst nächstes Jahr zu erwarten sein. Auch hier ist es also durchaus wahrscheinlich, dass das Kreditinstitut wenigstens zum Teil zum Schadensersatz verurteilt wird, wenn die Parteien sich nicht vorher auf einen Vergleich einigen sollten.
In einem weiteren Fall verurteilte das Landgericht Berlin im Mai die Deutsche Bank „aufgrund fehlerhafter Anlageberatung“ zum Schadensersatz an ein Berliner Bauunternehmen. Die Parteien einigten sich laut der „Wirtschaftswoche“ Ausgabe Nr. 34 vom 20.08.07 auf einen Vergleich. Auch andere betroffene Unternehmen und Kommunen, die bisher wegen massiver Verunsicherung noch nicht tätig geworden sind, erwägen nun rechtliche Schritte. Auch die Stadt Hagen, die Zeitungsberichten zufolge mit diesen Zinsspekulations-Geschäften Verluste von bis zu 51 Millionen Euro erlitten haben soll, soll nun eine Klage in Erwägung ziehen.
„Geschädigte Kommunen und Unternehmen sollten daher umfassend prüfen lassen, ob und in welchem Umfang den vermittelnden Banken ein Beratungsverschulden nachzuweisen ist. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass es sich hierbei immer um eine Einzelfallprüfung handelt“ so BSZ® e.V.- Vertrauensanwalt Dr. Andreas Rohde, MSc (R.E), von der Berliner Kanzlei Dr. Rohde & Späth. „Auch ist die Verhandlungsstrategie genau auszuloten. Da der Imageschaden für die betroffenen Banken enorm ist, könnte schon ein außergerichtliches Vorgehen mit einem anschließenden vernünftigen Vergleich Erfolg versprechend sein.
So hat in einem Fall eine beteiligte Bank einem außergerichtlichen Vergleich zugestimmt, wenn der Name des Instituts nicht genannt wird,“ so Rohde. Betroffene Unternehmen und Kommunen können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Deutsche Bank-Riskante Zinsgeschäfte“ anschließen. Die Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft beinhaltet die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Vorgehens gegen die beteiligten Kreditinstitute und Auslotung der Erfolg versprechendsten Taktik hinsichtlich des außergerichtlichen/gerichtlichen Vorgehens unter besonderer Berücksichtigung eines eventuellen Mitverschuldens.
Die BSZ® e.V.-Interessengemeinschaft wird von führenden deutschen Anlegerschutzkanzleien, die in unterschiedlichen deutschen Großstädten ihren Sitz haben, betreut. Alle mit dem BSZ® e.V. zusammen arbeitenden Kanzleien sind langjährig am Markt tätig und haben zahlreiche gerichtliche und außergerichtliche Erfolge im Bereich Kapitalanlagerecht für ihre Mandanten erzielen können. Dadurch ist eine intensive und optimale Betreuung der Betroffenen gewährleistet. Durch diese Vorprüfung der mit dem BSZ® e.V. zusammen arbeitenden Kanzleien ist ein kostengünstiges Vorgehen gewährleistet. Eventuell später entstehende Anwaltskosten für das außergerichtliche/gerichtliche Vorgehen werden mit der BSZ e.V.-Aufnahmegebühr verrechnet.
Da es sich vorliegend nicht um Verbraucher handelt, könnte allein durch eine Erstberatung bei den zugrunde liegenden Streitwerten ein Betrag in Höhe von über 1.000 € zustande kommen, der mit der BSZ® e.V.-Aufnahmegebühr abgedeckt ist. Auch können den Betroffenen von den BSZ e.V.-Vertrauenskanzleien für das außergerichtliche Vorgehen Sonderkonditionen eingeräumt werden, die unter den durchschnittlichen Sätzen nach dem sog. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) liegen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft
„Deutsche Bank-Riskante Zinsgeschäfte“ anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Der Deutschen Bank und einigen anderen Großbanken könnte eine Klagewelle von Kommunen und Unternehmen drohen, die auf Empfehlung der Kreditinstitute in sog. CMS Spread Ladder Swaps, komplizierte Finanzprodukte, investierten, bei denen mit Hebelwirkung auf Zinsunterschiede spekuliert wird. Weil einige Kommunen und mittelständische Unternehmen mit diesen vermittelten Produkten erhebliche Verluste erlitten, fordern sie nun Schadensersatz von der Deutschen Bank und anderen Kreditinstituten.
Nach Angaben der rheinischen Post online vom 25.08.07 könnten in Deutschland 500 bis 700 Unternehmen und Kommunen betroffen sein, bundesweit ist dabei unter Berufung auf den Finanzexperten Rainer Elschen von der Universität Duisburg-Essen „mit Sicherheit ein Milliarden-Schaden entstanden.“ Mit sog. Swaps werden dabei feste Zinssätze für Kredite gegen variable getauscht oder langfristige gegen kurzfristige Kredite. Unternehmen und Kommunen können sich mit diesen Produkten gegen das Zinsänderungsrisiko im Kreditgeschäft absichern.
Generell handelt es sich bei diesen Swaps um hochspekulative Anlageprodukte, der Vorwurf geht nun dahingehend, dass die Betroffenen nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt wurden. Die Chancen der Geschädigten, Schadensersatz im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs oder im Klagewege zu erhalten, dürften dabei als gut zu bezeichnen sein. So hatte bereits im Mai 2005 das Oberlandesgericht Naumburg die Deutsche Bank dazu verurteilt, einem kommunalen Unternehmen aus Sachsen-Anhalt ca. 370.000 € Schadensersatz zu zahlen (Az.: 2 U 111/04), das in diese Zinsgeschäfte investiert hatte. In einem weiteren Rechtsstreit der Deutschen Bank mit der Stadt Würzburg mit einem Streitwert in Höhe von 2,6 Mio. € sprach die Richterin in einer ersten Verhandlung Anfang Juli von einer Mitschuld der Bank, ein Urteil dürfte erst nächstes Jahr zu erwarten sein. Auch hier ist es also durchaus wahrscheinlich, dass das Kreditinstitut wenigstens zum Teil zum Schadensersatz verurteilt wird, wenn die Parteien sich nicht vorher auf einen Vergleich einigen sollten.
In einem weiteren Fall verurteilte das Landgericht Berlin im Mai die Deutsche Bank „aufgrund fehlerhafter Anlageberatung“ zum Schadensersatz an ein Berliner Bauunternehmen. Die Parteien einigten sich laut der „Wirtschaftswoche“ Ausgabe Nr. 34 vom 20.08.07 auf einen Vergleich. Auch andere betroffene Unternehmen und Kommunen, die bisher wegen massiver Verunsicherung noch nicht tätig geworden sind, erwägen nun rechtliche Schritte. Auch die Stadt Hagen, die Zeitungsberichten zufolge mit diesen Zinsspekulations-Geschäften Verluste von bis zu 51 Millionen Euro erlitten haben soll, soll nun eine Klage in Erwägung ziehen.
„Geschädigte Kommunen und Unternehmen sollten daher umfassend prüfen lassen, ob und in welchem Umfang den vermittelnden Banken ein Beratungsverschulden nachzuweisen ist. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass es sich hierbei immer um eine Einzelfallprüfung handelt“ so BSZ® e.V.- Vertrauensanwalt Dr. Andreas Rohde, MSc (R.E), von der Berliner Kanzlei Dr. Rohde & Späth. „Auch ist die Verhandlungsstrategie genau auszuloten. Da der Imageschaden für die betroffenen Banken enorm ist, könnte schon ein außergerichtliches Vorgehen mit einem anschließenden vernünftigen Vergleich Erfolg versprechend sein.
So hat in einem Fall eine beteiligte Bank einem außergerichtlichen Vergleich zugestimmt, wenn der Name des Instituts nicht genannt wird,“ so Rohde. Betroffene Unternehmen und Kommunen können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Deutsche Bank-Riskante Zinsgeschäfte“ anschließen. Die Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft beinhaltet die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Vorgehens gegen die beteiligten Kreditinstitute und Auslotung der Erfolg versprechendsten Taktik hinsichtlich des außergerichtlichen/gerichtlichen Vorgehens unter besonderer Berücksichtigung eines eventuellen Mitverschuldens.
Die BSZ® e.V.-Interessengemeinschaft wird von führenden deutschen Anlegerschutzkanzleien, die in unterschiedlichen deutschen Großstädten ihren Sitz haben, betreut. Alle mit dem BSZ® e.V. zusammen arbeitenden Kanzleien sind langjährig am Markt tätig und haben zahlreiche gerichtliche und außergerichtliche Erfolge im Bereich Kapitalanlagerecht für ihre Mandanten erzielen können. Dadurch ist eine intensive und optimale Betreuung der Betroffenen gewährleistet. Durch diese Vorprüfung der mit dem BSZ® e.V. zusammen arbeitenden Kanzleien ist ein kostengünstiges Vorgehen gewährleistet. Eventuell später entstehende Anwaltskosten für das außergerichtliche/gerichtliche Vorgehen werden mit der BSZ e.V.-Aufnahmegebühr verrechnet.
Da es sich vorliegend nicht um Verbraucher handelt, könnte allein durch eine Erstberatung bei den zugrunde liegenden Streitwerten ein Betrag in Höhe von über 1.000 € zustande kommen, der mit der BSZ® e.V.-Aufnahmegebühr abgedeckt ist. Auch können den Betroffenen von den BSZ e.V.-Vertrauenskanzleien für das außergerichtliche Vorgehen Sonderkonditionen eingeräumt werden, die unter den durchschnittlichen Sätzen nach dem sog. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) liegen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft
„Deutsche Bank-Riskante Zinsgeschäfte“ anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.08.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt