Nachdem bereits das Landgericht Essen beim Falk Fonds 71 angekündigt hat, dem Insolvenzverwalter Prozesskostenhilfe zu versagen, hat nunmehr das Landgericht Landau in der Pfalz mittels Beschluss den Antrag des Insolvenzverwalters des Falk Fonds 68 auf Prozesskostenhilfe zurückgewiesen..
Der Insolvenzverwalter der Falk Beteiligungsgesellschaft 68 KG hatte von einem Anleger die Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen verlangt. Der Rechtsstreit sollte aber nur geführt werden, wenn dem Insolvenzverwalter Prozesskostenhilfe gewährt werden würde. Diesen Antrag hat das Landgericht Landau in der Pfalz abgelehnt. Das Landgericht folgte in seinem Beschluss der Auffassung der BSZ® e.V. Anlegerschutz-Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die den Anleger betreute und führte aus, dass den wirtschaftlich Beteiligten, also den Großgläubigern, die Vorfinanzierung der Prozesskosten zumutbar ist.
Rechtsanwalt und BSZ® Vertrauensanwalt Franz Braun, der für die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte zahlreiche Mandanten im Zusammenhang mit den Rückforderungsansprüchen des Insolvenzverwalters bei den Falk Fonds 68 und 71 vertritt, begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. „Im Falle einer erfolgreichen Durchsetzung der vom Insolvenzverwalter geltend gemachten Ansprüche, würde ein nicht unerheblicher Teil den vier Großgläubigern zufließen. Insoweit ist es nur gerecht, wenn diese auch die Prozesskosten und das Kostenrisiko zu tragen haben.“
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Falk Capital" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Der Insolvenzverwalter der Falk Beteiligungsgesellschaft 68 KG hatte von einem Anleger die Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen verlangt. Der Rechtsstreit sollte aber nur geführt werden, wenn dem Insolvenzverwalter Prozesskostenhilfe gewährt werden würde. Diesen Antrag hat das Landgericht Landau in der Pfalz abgelehnt. Das Landgericht folgte in seinem Beschluss der Auffassung der BSZ® e.V. Anlegerschutz-Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die den Anleger betreute und führte aus, dass den wirtschaftlich Beteiligten, also den Großgläubigern, die Vorfinanzierung der Prozesskosten zumutbar ist.
Rechtsanwalt und BSZ® Vertrauensanwalt Franz Braun, der für die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte zahlreiche Mandanten im Zusammenhang mit den Rückforderungsansprüchen des Insolvenzverwalters bei den Falk Fonds 68 und 71 vertritt, begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. „Im Falle einer erfolgreichen Durchsetzung der vom Insolvenzverwalter geltend gemachten Ansprüche, würde ein nicht unerheblicher Teil den vier Großgläubigern zufließen. Insoweit ist es nur gerecht, wenn diese auch die Prozesskosten und das Kostenrisiko zu tragen haben.“
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Falk Capital" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
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Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
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Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106
Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.03.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.03.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt