Sonntag, Juli 08, 2018

EIN BÜNDNIS FÜR DAS LEBEN GEHT IN DIE BRÜCHE: Verkauf von vier Millionen Lebensversicherungen.



Wegen der aktuellen Zinspolitik wollen sich nun viele Lebensversicherungsgesellschaften von  ihren hochdotierten Altverträgen trennen, da man einfach nicht damit gerechnet hat, dass man auch einmal in eine Zinsfalle tappen könnte und die einst gegebene Garantieverzinsung von bis zu vier Prozent nicht mehr erwirtschaften kann.

Es ist eine neue Schocknachricht für Millionen Lebensversicherte in Deutschland. Der Versicherungskonzern Generali will seine Tochter Generali Leben an eine Heuschrecke verkaufen, berichtet die WELT am 6. 7. 2018.

Generali bricht mit dem Verkauf ein Tabu, heißt es in der Zeitung. Erstmals komme ein großer deutscher Lebensversicherer in die Hände einer Heuschrecke, wie Finanzinvestoren hierzulande auch genannt werden.

Gut vier Millionen deutsche Policen mit Kapitalanlagen von knapp 42 Milliarden Euro sollen demnach  künftig nicht mehr von der Versicherung gemanagt werden, sondern von dem Abwicklungsspezialisten Viridium, hinter dem der Finanzinvestor Cinven und die Hannover Rück stehen. Sollte die Finanzaufsichtsbehörde Bafin den Verkauf genehmigen, wäre es der größte Deal dieser Art in Deutschland.

Zwar waren die Generali-Kunden bereits vorgewarnt. Die Italiener hatten ihre Tochter Generali Leben bereits stillgelegt, also in den vergangenen Monaten keine neuen Policen mehr verkauft, heißt es in der WELT. Allerdings dürfte der Verkauf doch viele Kunden vor den Kopf stoßen. Vor allem erscheint die Entscheidung, die Verzinsung für das laufende Jahr auf das Rekordtief von 1,25 Prozent zu senken, in einem neuen Licht. Branchenexperten hatten sich gefragt, warum die Italiener derart tiefstapeln und die Verzinsung zum Jahresanfang noch mal um 0,5 Prozentpunkte gekürzt hatten

Nun werde offenbar, dass man die Braut vor dem Verkauf noch etwas aufhübschen wollte, analysiert der Autor der WELT: "Mit niedrigeren Ausschüttungen an die Kunden ist die Lebensversicherungstochter schlicht mehr wert." Auch wenn der neue Verwalter mit Namen Viridium wie ein Beruhigungsmittel klinge, können die Generali-Kunden alles andere als beruhigt sein. „Wir sind sehr skeptisch, dass der Übergang gut für die Kunden ist“, zitiert die Zeitung einen Sprecher der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Viridium hat sich auf die Abwicklung von Versicherungsbeständen spezialisiert. Über ein ausgefeiltes Kostenmanagement sollen Erträge generiert werden, die herkömmliche Anbieter nicht erreichen können.

Grundsätzlich kann an Garantien nicht gerüttelt werden.

Die Verträge müssen also etwa mit dem gleichen Garantiezins zu Ende geführt werden, zu dem sie abgeschlossen wurden. Bei vor 20 Jahren abgeschlossenen Verträgen gab es zum Beispiel noch vier Prozent.

Für den Abschluss einer Kapitallebensversicherung stand bei den Verbrauchern stets an erster Stelle der Sicherheitsgedanke.

Die Versicherer beteuerten stets, dass die Lebensversicherung darauf ausgerichtet sei, das wirtschaftliche Risiko abzusichern, das sich aus der Unsicherheit und Unberechenbarkeit des menschlichen Lebens ergibt und dass man dafür mit der Lebensversicherung die notwendige Sicherheit habe.

Dieses Versprechen war aber schon immer mehr Marketing als Realität.

Die viel gepriesene absolute Sicherheit der Geldanlage bei Kapitallebensversicherungen hat es nie gegeben.  Bei Inflation oder Währungsreform waren die immer dahin.  De facto ist eine Kapital- oder Privatrentenversicherung ein Versprechen auf einem Stück Papier – und: „Das Papier ist nicht viel wert“.

Dabei wird der einst umworbene Kunde aber noch nicht einmal gefragt.
Hintergrund ist, dass die Versicherungsunternehmen die in den Lebensversicherungsverträgen vereinbarten Erträge nicht mehr erwirtschaften können. Warum diese sogenannten Abwicklungsunternehmen besser wirtschaften können sollten, als die Versicherungskonzerne bleibt im Ungewissen. Ob dies alles durch schlankere Strukturen geleistet werden kann, oder ob es die Spekulation auf irgendwann wieder steigende Zinsen ist, bleibt abzuwarten. Auf jeden Fall werden es die Versicherungskunden an ihren zukünftigen Überschussbeteiligungen feststellen können.

Um die private Altersvorsorge ist es schlecht bestellt, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 

Berlin und die EU fördern die Privatisierung der Altersvorsorge ausschließlich im Interesse der Finanzindustrie, die Interessen der Bürger spielen offensichtlich keine Rolle mehr. Die Angst vor der „Altersarmut“ wird zum Einstieg für  europaweite private Altersvorsorgeprodukte internationaler Heuschrecken genutzt. Diese Finanzkonzerne mehren ihre Gewinne, während die Bürger der EU-Staaten immer mehr in die Armut abrutschen!   

Manche Verbraucher spielen mit dem Gedanken, den Vertrag jetzt zu kündigen oder ihn selbst auf dem Zweitmarkt zu verkaufen. Der Expertenrat der hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte: Ein Widerruf Ihres Lebensversicherungsvertrags kann gewinnbringender sein, als der Verkauf. Wer Zweifel hat, sollte sich unabhängig beraten lassen und dann entscheiden, rät auch der Bund der Versicherten (BdV).

Bei dem BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. melden sich viele vom Weiterverkauf ihres Versicherungsvertrages Betroffene, die um Rat fragen wie sie mit der Situation umgehen sollen. 

Keine Panik! 

Die Belange der Versicherten sind ausreichend geschützt. „Eine eingehende Prüfung des neuen Vertragspartners ist aber nicht verkehrt“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.

Lebensversicherungskunden müssen doppelt auf der Hut sein:

Erstens:

Vor Post von ihren Versicherungen. Getarnt als „Serviceschreiben“ oder „Jahresmitteilung“ fordern die Versicherungen zum kündigen des Lebensversicherungsvertrages auf. Solche Schreiben haben oft einen Haken. Sie verbinden den Kündigungsvorschlag mit dem Versprechen hoher Auszahlungen. Doch einzig für die Versicherungsgesellschaft ist dies ein gutes Geschäft. Die Schreiben dienen zur frühzeitigen Kündigungsaufforderung der Lebensversicherung. Mit anderen Worten: Die Versicherungskunden sollen animiert werden, nicht erst bis zum ordentlichen Ablauf des Versicherungsvertrages weiter einzuzahlen.

Der Grund liegt ganz offen auf der Hand: Die Policen sind den Versicherungen schlichtweg zu teuer. Deshalb bedienen sie sich einer einfachen Lösung und wollen die Kunden möglichst günstig loswerden. Doch für die Altkunden sieht das Ganze anders aus. Beim Versicherungsabschluss gab es ein hohes Zinsversprechen, das heutzutage nicht mehr garantiert werden kann und somit können Kunden bei einer vorzeitigen Beendigung viel Geld verlieren.

Versicherungsnehmer mit einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren erhalten beim ordnungsgemäßen Auslaufen ihrer Versicherung lukrative Auszahlungen. Das Ganze geschieht sogar steuerfrei. Doch kündigen die Kunden die Lebensversicherungen schon vorher, entfallen diese steuerfreien Auszahlungen und von dem jahrelang Ersparten bleibt dem Versicherungsnehmer am Ende noch viel weniger. Die Inhaber von Lebensversicherungspolicen müssen bei einer frühzeitigen Kündigung sogar oftmals draufzahlen, denn vor Ablauf sind Abschlagsteuern fällig.

Zweitens:

Vor Post von Unternehmen und auch Rechtsanwälten, die für den Versicherten auf Erfolgsbasis den Widerruf des Vertrages durchführen möchten,  hohe Auszahlungen versprechen, oder gleich den Vertrag kaufen möchten. Hier hat sich eine ganze „Widerrufsindustrie“ gebildet. Offensichtlich wird hier viel Geld verdient. Wer die Zeche dann bezahlt, daran besteht wohl kein Zweifel.

Die alten Schwüre von Treue und Sicherheit den Kunden gegenüber, gelten nicht mehr.

Man will sich von ihnen trennen, koste es was es wolle – und sei es die eigene Reputation.  Die Kunden sollten sich aber einmal fragen, warum Investoren diese Verträge kaufen und damit auch die Verpflichtung hoher Garantiezinszahlungen übernehmen. Worin liegt dann der Gewinn für diese Aufkäufer?

  • Ob die Belange der Versicherten bei diesen Deals gewahrt bleiben, wird zwar versprochen, aber bei Abschluss der Lebensversicherungsverträge vor vielen Jahren hat man ja auch alles Versprochen was die Kunden hören wollten, Hauptsache die Unterschrift war auf dem Vertrag.  

  • Wer einen Vertrag mit hohem Garantiezinsversprechen besitzt, sollte sich nicht davon trennen, wenn es keine zwingenden Gründe dafür gibt. 4% sind Heute eine klasse Verzinsung und daran sollte man festhalten.

Die vollmundigen Versprechen aus früherer Zeit entpuppen sich nun als das, was sie schon immer waren, Luftblasen! Das einzige was jetzt noch stört sind die Altkunden mit den hochdotierten Verträgen und davon will man sich nun trennen.

  • Aber Versicherungskunden sollten jetzt nicht überstürzt ihre Verträge kündigen, sondern fachkundig prüfen lassen, ob sich durch den Übergang Ihres Vertrags an ein anderes Unternehmen etwas zum eigenen Nachteil geändert hat und ob es eventuell Sie berührende Vertragsänderungen gibt.

Praxistipp der Rechtsanwälte:

Reichen Sie als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung Ihre Unterlagen einfach zur kostenfreien Prüfung bei dem hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwalt ein.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.

Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.



BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de
    
hh

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Nachrichten seit 1998 für aktiven Verbraucherschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Verbraucherschutz betrieben wird.

“RECHT § BILLIG“ DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.


Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de




Freitag, Juli 06, 2018

Dr. Peters GmbH Flugzeugfonds: Erste A380-Jets werden jetzt zerlegt

Die ersten beiden A380-Flugzeuge werden noch in diesem Monat in ihre Einzelteile zerlegt. Auch zwei weitere Doppelstöcker gibt Erstkundin Singapore Airlines an den Leasing-Geber Dr. Peters zurück, meldet exklusiv am 4. 7. 2018 das Online-Portal airliners.de

Die ersten beiden an Singapore Airlines ausgelieferten Airbus A380-Maschinen werden demnach als Ersatzteillager enden. Den entsprechenden Plänen des Leasing-Spezialisten Dr. Peters Group hätten die Gesellschafter der Fonds Nr. 129 und 130 nun zugestimmt, sagte Unternehmenschef Anselm Gehling im Gespräch mit airliners.de.

Der Komponentenverkauf sei für zwei Jahre veranschlagt und soll insgesamt 45 Millionen Dollar (umgerechnet etwa 38 Millionen Euro) einbringen, heißt es weiter. Die hohe Prognose resultiere aus dem Umstand, dass viele Airlines mit A380-Flotte ihre Flugzeuge nun zur Wartung geben müssten und so die Nachfrage nach Ersatzteilen zunehmen werde, ist sich die Dr. Peters Group demnach sicher. Alternativ habe das Dortmunder Unternehmen über neue Leasing-Verträge und den Verkauf der bislang an Singapore Airlines vermieteten Maschinen verhandelt. Beides wäre aber nicht zu den gewünschten Konditionen realisierbar, heißt es bei airliners.de weiter.

Neben diesen beiden Jets habe der Leasing-Spezialist zwei weitere Doppelstöcker an Singapore Airlines vermietet. "Die eine A380 ist bereits an uns zurückgegeben und nun in Tarbes in Südfrankreich geparkt", wird die Dr.-Peters-Group zitiert. Bei der zweiten Maschine ist die Rückführung für Ende August geplant. Was mit diesen beiden Jets passiere, sei noch offen. Dr. Peters Group hat sich mit aktuell 19 Flugzeugen vor allem auf den Markt für Großraumjets fokussiert.

Wenn Sie in den genannten Flugzeugfonds engagiert sind, sollten Sie umgehend Kontakt mit den hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten aufnehmen.

Anleger sollten unbedingt sicherstellen, dass sie ihre etwaige Ansprüche nicht verjähren! Lassen Sie sich nicht von der Fondsgesellschaft "einlullen". Wenn die aktuellen Liquiditätsengpässe nicht behoben werden, kann Ihr Kapital teilweise verloren sein. Es gilt jetzt Ansprüche zu sichern, um später nicht leer auszugehen.

Dazu muss entweder die Fonds-Emittentin einen Verjährungsverzicht erklären oder Sie können als Anleger alternativ einen Güteantrag stellen, der die Verjährung ebenfalls hemmt.

Achtung: Wenn Sie als Anleger jetzt nichts unternehmen, verlieren Sie sämtliche Ansprüche!

Den in Auszügen zitierten Artikel finden Sie  HIER. http://bit.ly/2zhDQnS

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Flugzeugfonds haben sich durch die Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch vier hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. 

Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Beteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Flugzeugfonds vornehmen lasse.

Schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Flugzeugfonds an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel verpassen

 Sie wollen weiterhin informiert bleiben!

Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft Flugzeugfonds an!

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Flugzeugfonds anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf Flugzeugfonds kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de
hh


Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.


Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de




Donnerstag, Juli 05, 2018

GENO eG: Amtsgericht Ludwigsburg hat am 29. Juni die vorläufige Eigenverwaltung beendet und in ein vorläufiges Regelinsolvenzverfahren überführt.

Auf ihrer Internetseite teilt die GENO eG per 29.Juni 2018 die Ergebnisse der außerordentlichen Mitgliederversammlung  vom 28. Juni 2018 mit.



Wie dort zu lesen ist wurden alle amtierenden Aufsichtsratsmitglieder sowie alle amtierenden Vorstandsmitglieder der GENO eG in ihren Ämtern bestätigt.  Die Suspendierung des Vorstandsmitglieds Jens Meier und Martin Däuber wurden aufgehoben.

Der Aufsichtsrat hat in einer der Mitgliederversammlung vorangehenden Sitzung Heribert Kailbach mit Wirkung vom 27. Juni 2018 als weiteres neues Mitglied in den Vorstand der GENO eG berufen. Der ausgebildete Bankkaufmann und Betriebswirt soll über 40 Jahre Führungserfahrung in Banken und Bausparkassen sowie in der Sanierung von Banken verfügen. Er soll die Neuausrichtung der GENO eG begleiten und aktiv vorantreiben.

Weiter teilt die GENO eG mit: „Der ausdrückliche Wunsch der Mitgliederversammlung ist es, das Unternehmen durch eine Insolvenz in Eigenverwaltung nachhaltig zu sanieren und fortzuführen. Vorstand und Aufsichtsrat werden unter Aufsicht des vorläufigen Sachwalters mit höchster Priorität einen Kostensenkungsplan aufstellen und umsetzen. Gleichzeitig wird eine Strategie entwickelt, mit der die Genossenschaft wieder in eine erfolgreiche Zukunft geführt werden kann.“

Wie der bisherige vorläufige Sachwalter Dr. Dietmar Haffa mitteilt, hat das Amtsgericht Ludwigsburg,
auf Grund der erheblichen widerstreitenden Interessen innerhalb des von zwei auf fünf Vorstandsmitglieder angewachsenen Vorstandsgremiums, Dr. Dietmar Haffa von Schultze & Braun zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Nach der voraussichtlichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens Anfang August wird die Gläbigerversammlung darüber befinden wie es mit der GENO weitergehen soll.

Wie der vorläufige Insolvenzverwalter weiter mitteilt werden  wegen der ungeklärten Zukunftsaussichten derzeit auch keine neuen Genossen mehr aufgenommen oder WohnSparVerträge abgeschlossen.

Zu der Situation der GENO eG teilt der vorläufige Insolvenzverwalter mit:  Ursächlich für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind neben den Streitigkeiten innerhalb der Genossenschaftsorgane sehr hohe Ausgaben für Vertrieb und Personal sowie hohe Kündigungszahlen bei Altmitgliedern. Die GENO Wohnbaugenossenschaft eG hatte in den vergangenen Jahren erhebliche Verluste erwirtschaftet. Die Genossenschaft kann deshalb die Auseinandersetzungsguthaben von mehr als 2000 ehemaligen Genossen voraussichtlich nicht bezahlen, wobei auf Grund mehrerer Satzungsänderungen Streit über den Zeitpunkt der Fälligkeit der Auseinandersetzungsguthaben besteht.“

Der BSZ e.V. sagte in seinem Beitrag vom 04.06.2018, dass ein besserer Anleger- und Verbraucherschutz nur durch ständige Berichterstattung über heikle Anlageangebote zu erreichen ist und dass man sich mit solch einer engagierten Berichterstattung nicht nur Freunde macht und die Finanzindustrie gerne die Abmahnkeule schwingt.

So hatte der BSZ e.V., welcher schon seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig ist, in einem Bericht über die GENO Wohnbaugenossenschaft u.a. den Inhalt einer Fernsehsendung eines öffentlich rechtlichen Senders zitiert. Darin kam auch die Geno selbst zu Wort. Es gab für den BSZ e.V. somit  keinen Grund eine Stellungnahme bei Geno einzuholen.

Außerdem ist jeder BSZ Beitrag ist mit folgendem Satz versehen: „Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.“

Die GENO hätte also die Möglichkeit gehabt, ihr fabelhaftes Anlagemodell den Besuchern und Mitgliedern der BSZ Infoplattform vorzustellen.  

Das hat sie aber nicht getan. Sie hat es vorgezogen den BSZ abmahnen zu lassen.  In ihrer Abmahnung erläutert die Kanzlei CBH Rechtsanwälte das Geschäftsmodell ihrer Mandantin als eine erfolgreiche alternative Möglichkeit um Wohnraum zu erwerben. Auf welchen Fakten diese positive Darstellung beruht, wurde leider nicht erläutert. Die einschlägigen Fachmedien zeichnen da schon seit längerer Zeit ein anderes Bild.

Unter Berücksichtigung des „Neustarts“ der GENO Wohnbaugenossenschaft EG durch ein Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung hatte der BSZ e.V. den zitierten Beitrag vom 04.06.2018 versöhnlich beendet:

„Wir wünschen der GENO Wohnbaugenossenschaft eG, dass sie im Wege der Durchführung des Insolvenzplanverfahrens in Eigenverwaltung das Unternehmen tatsächlich für ihre Mitglieder wieder zu einem fairen und transparenten Partner machen kann“.

Als Dankeschön muss sich der BSZ e.V. nach wie vor mit juristischen Mitteln gegen die GENO Wohnbaugenossenschaft wehren, welche bei dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung beantragt hatte.

Der BSZ e.V. wird auch weiterhin die Entwicklung im Interesse der Anleger  kritisch verfolgen.

Seit der Gründung des BSZ e.V. im Jahre 1998 haben wir viele Verbraucherschutzorganisationen kommen und gehen sehen, sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V. Einige sind der normalen und üblichen „Marktbereinigung“ zum Opfer gefallen. Es sind aber auch Verbraucherschützer durch den Abmahnwahnsinn zur Aufgabe gezwungen worden. Traurig ist auch, dass der Anlegerschutz in Deutschland ein so schlechtes Ansehen hat. Dies rührt nach meiner Beobachtung, sagt Roosen, an der kräftigen Lobbyarbeit interessierter Kreise, die finanziell bestens ausgestattet, dafür sorgt, dass möglichst keine Veränderungen eintreten.

So ist der BSZ e.V. immer wieder von Abmahnungen betroffen, die eine Kosten- und Gebührenlawine auslösen können, die vom Verein alleine nicht mehr gestemmt werden kann. Wir hoffen auf finanzielle Unterstützung sowohl von Anlegern als auch von Finanzmarkt Teilnehmern.

Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung unter dem Stichwort „Abmahnunwesen“ an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!


Sie können aber auch unter dem Stichwort „Abmahnkosten“ auch gerne auf das BSZ e.V. Bankkonto überweisen:

Bank: Postbank Frankfurt/M
IBAN: DE55500100600548200608   
BIC: PBNKDEFF

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de

Fazit des BSZ e.V.:

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer zusammen zu schließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte, welche mit einem solchen Zusammenschluß zusammenarbeiten, können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu       

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.


Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de


Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.07.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Montag, Juli 02, 2018

Multi Invest: Es ist nicht alles Gold, was glänzt – Ermittlungsverfahren wegen Betrug und Unterschlagung wurde eingeleitet

Zweifelhafte Kapitalanlagen – Anlegersorgen wachsen

Wer kennt das nicht. In Zeiten niedriger Zinsen suchen sowohl Anleger als auch Kapitalanlageanbieter und Vermittler möglichst lukrative Alternativen zum Sparkonto. Eine Rechnung, die oft aufgeht, zumeist aber leider nur auf Seiten der Anbieter und Vermittler.

Der Kapitalmarkt ist aktuell überfüllt von Meldungen über Schneeballsysteme, Kapitalanlagebetrug und Massenschadensfälle. Nicht zuletzt wegen der großen Betrugsskandale im Bereich des grauen Kapitalmarkts sind viele Anleger generell vorsichtig geworden. Doch der Kapitalmarkt wird weiter mit Produkten überschwemmt, deren Risiken oft undurchsichtig sind und viel zu spät erkannt werden. Ein Schaden, so Kritiker, ist oft vorprogrammiert.

Multi Invest – Schwarzes Schaf oder unberechtigt kritisiert?

Ein Anbieter auf dem Markt ist auch die Multi Invest Sachwerte GmbH bzw. die Multi Invest Gesellschaft für Vermögensbildung mbH. Beide Unternehmen haben ihren Sitz in der Ginnheimer Straße 4 in 65760 Eschborn. Streng genommen handelt es sich um zwei verschiedene Firmen, aber die Grenzen verschwimmen hier schon mal. Ressourcen und Personal werden offensichtlich bisweilen durchaus gemeinsam genutzt. Man vertreibt und vermittelt viele Kapitalanlagen, insbesondere im Zusammenhang mit „Goldsparplänen“ und „Edelmetallen“.

Multi Invest ist zuletzt massiv in Kritik geraten. Bereits in der Vergangenheit warnten Verbraucherschützer vor den hohen Kosten, die für die Anleger bei einem Abschluss entstehen und die den wirtschaftlichen Erfolg gefährden oder zunichte machen. Auch die Produkte selbst waren vermehrt Gegenstand von Kritik, ebenso die undurchsichtigen Verträge. Die Vorwürfe reichten von der Verwendung falscher Widerrufsbelehrungen bis hin zu täuschenden Angaben in Bezug auf werbende Empfehlungen.

Anleger widerrufen Vertragsschlüsse

Zahlreiche Anleger wenden sich enttäuscht ab, es hagelte und hagelt aktuell Widerrufe und Kündigungen. Die Multi Invest Sachwerte GmbH räumte in gerichtlichen Verfahren ein, dass einige Belehrungen möglicherweise nicht ganz den rechtlichen Vorgaben entsprochen haben. Im Übrigen sieht sie sich aber als Opfer von Rechtsanwälten. Viele Anleger beklagen sich hingegen über verweigerte Auszahlungen und Täuschungen durch die Multi Invest und bangen um ihr Geld.

Staatsanwaltschaft ermittelt

Anlass zur Sorge bereitet insofern vor allem der Umgang der Multi Invest Sachwerte GmbH mit den Widerrufen und Rückzahlungen von Kündigungsguthaben. Laut Angaben von verschiedenen Kunden werden Rückzahlungen durch haltlose Einwendungen verzögert oder mittlerweile ganz verweigert. Da stellt sich die Frage, ob dies auch wirtschaftliche Hintergründe haben könnte. Ist man nicht in der Lage, die einst eingeworbenen Gelder auch zurück zu zahlen?

Aufgrund einiger Strafanzeigen wurde nun auch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, die daraufhin unter dem Aktenzeichen 7590 Js 218439/18 ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der Multi Invest Sachwerte GmbH wegen Betrug und Unterschlagung eingeleitet hat. Das Verfahren wurde nach unserer Information zudem mit einem älteren Ermittlungsverfahren durch die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen verbunden. Möglicherweise laufen hier also bereits seit längerem Ermittlungen, auch in anderen Fällen. Auf unsere Nachfrage wollten sich die Verantwortlichen der Multi Invest Sachwerte GmbH zu den Vorwürfen und Ermittlungen nicht äußern. Es ist natürlich das gute Recht eines jeden Beschuldigten, die Aussage zu verweigern und es gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.

Wir setzen die Multi Invest Gruppe dennoch auf unsere Warnliste.

Sofern Sie schlechte (oder auch gute) Erfahrungen mit einem Unternehmen der Multi-Invest Gruppe gemacht haben, schildern Sie uns diese bitte.



Geschädigten Anlegern, die ihre Kapitalanlagen der Multi Invest rückabwickeln wollen, empfehlen wir die Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu      
gill

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.


Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de





Freitag, Juni 29, 2018

Persönlicher Brief an geschädigte Kapitalanleger.

Sehr geehrte Anlegerin, Sehr geehrter Anleger,

Seit fast nunmehr 20 Jahren informiert Sie der BSZ e.V.  auf seiner Internetseite www.fachanwalt-hotline.eu  über die Vorteile der BSZ e.V. Interessengemeinschaften bezüglich der unterschiedlichsten Kapitalanlagen.

Vielleicht haben auch Sie schon unsere Seite besucht, konnten sich aber nicht spontan dazu entscheiden mit uns Kontakt aufzunehmen.  Wenn Sie bereits anderweitig Hilfe bei der Wiederbeschaffung Ihres Geldes in Anspruch genommen haben, verbleibt uns nur, Ihnen dabei viel Erfolg zu wünschen.

Wenn Sie in der Angelegenheit noch nichts unternommen haben, weil Sie eventuell das Kostenrisiko scheuen, ist vielleicht unser Angebot des BSZ e.V. Solidarservice „ohne eigenes Kostenrisiko“ für Sie das Richtige.

Anleger. die nicht mehr die innere Kraft oder auch nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten ihre berechtigten Forderungen einzutreiben haben, denn Gerichtsprozess Gerichtskostenvorschüsse, Anwaltsgebühren, Gutachterkosten das kann sich summieren, können jetzt als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Solidarservice „ohne eigenes finanzielles Risiko“ beitreten. Sie können dann prüfen lassen, ob die berechtigte Forderung ganz ohne eigenes finanzielles Risiko zu realisieren ist.

Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, einer Prozessfinanzierungsgesellschaft, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.

Wenn Sie als Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Solidarservice „ohne eigenes finanzielles Risiko“  ihre berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis geltend machen möchten, können Sie sich online einfach hier anmelden. https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung

Danach melden wir uns umgehend wieder bei Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Roosen
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg

Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:   bsz-ev@t-online.de

Internet


Mittwoch, Juni 27, 2018

P&R-Pleite: Sind die Investoren der insolventen Containerfirma doch nicht Eigentümer der Container?

Ähnlich wie bei Magellan kündigt sich ein erbitterter Streit über die Frage an, wer Eigentümer der P&R-Container ist. Derweil planen die vorläufigen Insolvenzverwalter den Verkauf der Boxen und gehen dabei schon jetzt von der Zustimmung der Anleger aus, berichtet am 26. 6. 2018 FONDS Professionell online.

Eigentlich wollten sie nur ein paar Neuigkeiten kundtun und für Ruhe sorgen, erreicht haben dürften sie das Gegenteil, heißt es bei FONDS Professionell online. Denn in ihrer aktuellen Pressemitteilung würden die vorläufigen Insolvenzverwalter der P&R Gruppe sehr deutlich machen, dass die 54.000 Investoren der insolventen Containerfirma ihrer Meinung nach nicht Eigentümer der Container sind.

Zitat: "Eine Auseinandersetzung darüber, wer Eigentümer der Container ist, macht im vorliegenden Fall, in dem derart viele Schwierigkeiten bestehen und nur ein Bruchteil der verkauften Container tatsächlich noch vorhanden ist, wirtschaftlich für die Anleger keinerlei Sinn."

Diese Ansage ist für die Geldgeber ein schwerer Schlag, heißt es bei FONDS Professionell online weiter. Die zweite Hiobsbotschaft in dem dreiseitigen Pamphlet: Unverändert sind eine Million Container, die es auf dem Papier gab, spurlos verschwunden

Fazit des Fachmagazins: Die Insolvenzverwalter wollen eine möglichst große Masse bilden, weil damit auch ihre Vergütung steigt. Wenn die Anleger aber außerhalb der Insolvenzverfahren Forderungen durchsetzen und vollstrecken, wird der Kuchen für die Insolvenzverwalter nicht nur kleiner. Es droht ihnen sogar, dass die Verantwortlichen selbst in die Insolvenz gehen. Natürlich haben Investoren das Recht, gegen die Eigentümer und handelnden Personen bei P&R vorzugehen, heißt es bei FONDS Professionell online.

Das sehen die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ganz genauso:

  • Nur wenn Sie jetzt schnell sind, haben Sie als Anleger noch Chancen, trotz der Insolvenzen Ihr Investment zu retten.

  • Warten Sie nicht weiter, auch wenn es heißt, "Ruhe bewahren", es werde sich schon alles zum Guten wenden. Das wird ganz sicher nicht passieren.

  • Handeln Sie jetzt!

  • Wenn Sie weiter warten, steigt nur das Risiko des Totalverlustes Ihres Investments.

Sie haben möglicherweise Ansprüche gegen den Vertrieb und gegen Anlageberater. Die Anlagen sind auch durch Kreditinstitute, zum Beispiel die Sparkassen, vertrieben worden. Wurde von dort nicht korrekt über Risiken aufgeklärt, machen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte als spezialisierte Fachanwälte für Bank-und Kapitalmarktrecht mit jahrelanger Erfahrung Schadensersatz für Sie geltend.

Auch für die Anmeldung Ihrer Forderung zur Insolvenztabelle beim Insolvenzverwalter sowie zur Vertretung Ihrer Rechte im Gläubigerausschuss ist die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Kanzlei die richtige Adresse. Bitte vergessen Sie nicht: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!

Den in Auszügen zitierten Artikel von FONDS Professionell online finden Sie  HIER. http://www.fondsprofessionell.de/news/uebersicht/headline/pr-pleite-neue-hiobsbotschaften-fuer-anleger-144584/ref/2

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch vier hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. 

Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO  bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container verpassen

 Sie wollen weiterhin informiert bleiben!

Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de
hh

Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.


Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de


Dienstag, Juni 19, 2018

Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG (Apo-Bank): BGH erklärt Zinscap-Prämie für unwirksam.

Bei vielen Kreditverträgen gab es früher schon Klageverfahren um die Zinscap-Gebühren. Jetzt hat der Bundesgerichtshof die Zinscap-Prämie der Apo-Bank für  unwirksam erklärt.

Nach dem BGH-Urteil  können nun betroffene Darlehensnehmer die an die Apo-Bank zu viel gezahlten Zinsen von dieser zurückfordern. Da dies für die letzten 10 Jahre gilt und somit entsprechende Summen im Raum stehen,  sollten Betroffene ihre Rückforderungsansprüche jetzt geltend machen.

Mit Urteil vom 05.06.2018, Az.: XI ZR 790/16 kam der für Bankrecht zuständige 11. Senat des BGH zu dem Ergebnis, dass die Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG (Apo-Bank) bei Darlehen mit variablen Zinssätzen für die Festlegung einer Zinsober- und Zinsuntergrenze eine unzulässige Zinscap-Prämie bzw. Zinssicherungsgebühr verwendet.

Der BGH sieht in der maßgeblichen Klausel eine unangemessene Benachteiligung des Bankkunden. Er begründet dies damit, dass diese Klausel ein zusätzliches laufzeitunabhängiges Entgelt für die Darlehensgewährung beinhaltet, was mit dem gesetzlichen Leitbild des § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht zu vereinbaren sei. Laut Gesetz sei allein ein laufzeitabhängiger Zins für die Inanspruchnahme des Darlehens vorgesehen. Der BGH hat die Klausel daher für unwirksam erklärt.

Rechtsfolge ist, dass der betroffene Darlehensnehmer die an die Apo- Bank zu viel gezahlten Zinsen von dieser zurückfordern kann.

Betroffene Darlehensnehmer haben jetzt die Möglichkeit, die zu viel gezahlten Zinsen für Darlehensverträge der letzten 10 Jahre zurückzufordern. Es wurden oftmals Zinscap-Prämien von 5 % der Darlehenssumme und mehr gezahlt. Vor diesem Hintergrund sollten Bankkunden prüfen lassen, ob Ihnen ggf. Rückforderungsansprüche zustehen.“

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Apo-Bank anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf Apo-Bank kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu      
cllb

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.


Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de



Montag, Juni 18, 2018

Wurde Ihnen ein Betrugs-Diesel verkauft. Dann ist der Vertrag wegen Verstoßes gegen EU-Recht nichtig.

Das ist keine Sensation und auch nicht neu: Autohändler müssen Betrugs-Diesel zurücknehmen! Bei dem |U|T|R| Umwelt Technik Recht e.V. wundert man sich über die betrogenen Autofahrer, die vor die Gerichte ziehen, oder sogar Erfolgsprovisionen bezahlen, um sich von ihrem Betrugs-Diesel zu trennen. 

  • Der UTR e.V. bietet seinen Fördermitgliedern schnelle Hilfe an: „Auto zurück – Geld zurück –bundesweit-“.

Es ist nämlich ganz einfach und keineswegs juristisch so Anspruchsvoll, wie es Ihnen die an hohen Honoraren interessierten „Experten“ weismachen wollen.

  • Sie müssen auch keine Erfolgsprovision bezahlen. Behalten Sie Ihr Geld in der eigenen Brieftasche.

Wenn in Ihrem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, dann erklären die UTR e.V. Rechtsanwälte Ihrem Händler ganz genau, warum es für ihn Sinn macht den Kaufvertrag für das manipulierte Fahrzeug rückgängig zu machen und Ihnen den Kaufpreis zurückzuzahlen.  In vielen Fällen funktioniert das dann ohne Gerichte und hohe Kosten.

  • „Wenn in Ihrem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, dann haben Sie einen berechtigten Anspruch gegen den Verkäufer“, sagt UTR Vorstand Horst Roosen.

Ein Kraftfahrzeug darf in Deutschland nach EU Recht nur dann auf dem Markt angeboten, verkauft  und zugelassen werden, wenn es über eine entsprechende Erlaubnis verfügt.

Diese Erlaubnis wird dem Hersteller nur erteilt, wenn das betreffende Fahrzeug sämtliche technischen Anforderungen erfüllt, die in den einschlägigen Normen enthalten sind. Nur wenn der Hersteller eine solche Erlaubnis besitz darf er Fahrzeuge dieses Typs anbieten. Technische Informationen des Herstellers, dürfen nicht von den Angaben abweichen, die von der Genehmigungsbehörde genehmigt worden sind.

  • Dem Hersteller obliegt die Verpflichtung nachzuweisen, dass alle von ihm verkauften, zugelassenen oder in der EU in Betrieb genommenen Neufahrzeuge über eine Typgenehmigung gemäß dieser Verordnung und ihren Durchführungsmaßnahmen verfügen.

Fahrzeuge für die eine Übereinstimmungsbescheinigung vorgeschrieben ist dürfen nach § 27 Abs. 1 EGFGV im Inland zur Verwendung im Straßenverkehr nur feilgeboten, veräußert oder in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit einer Übereinstimmungsbescheinigung versehen sind. Indes dürfen teschnische Informationen des Herstellers, wozu auch eine Übereinstimmungsbescheinigung zählt, nach § 28 Abs. 1 EG-FGV nicht von den Angaben abweichen, die von der Genehmigungsbehörde genehmigt worden sind.

Bei Verstoß gegen § 27 Abs. 1 EG-FGV sind alle davon betroffenen Kaufverträge gemäß § 134 BGB nichtig.

  • Bestimmte Verstöße welche im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wie die Vorlage gefälschter Prüfergebnisse oder technischer Spezifikationen oder sonstige unrichtige oder unvollständige Erklärungen werden in der Regel vorsätzlich begangen und unterliegen somit auch noch den besonderen Bestimmungen des Strafgesetzbuchs. Aus strafrechtlicher Sicht kommt daher der Straftatbestand des Betruges nach § 263 StGB in Betracht. Darüber hinaus ist zudem der Tatbestand der Urkundenfälschung nach § 267 StGB relevant.


Der UTR e.V. bietet betroffenen Autobesitzern schnelle Hilfe an: „Auto zurück – Geld zurück - bundesweit“.

Alternativen: Aufspielen einer zweifelhaften Software oder Zwangsstilllegung des Autos.

  • Wer auf die mehrfache Aufforderung zum (Zwangs)-Update nämlich nicht reagiert, muss damit rechnen, dass sein Auto demnächst aus dem Verkehr gezogen wird.

  • Ehe nun die Polizei bei Ihnen vor der Tür steht und die zwangsweise Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs  durchsetzt, wofür Sie übrigens auch noch bezahlen müssen, sollten Sie  Ihr Recht nutzen und Ihr Fahrzeug dem Verkäufer zurückgeben.  

Schicken Sie Kauf- oder Leasingvertrag und KFZ-Schein an unsere Post- oder E-Mailadresse dokudrom@email.de. Wir informieren Sie dann über die weiteren Schritte.

Versprechen von:

Politik: „Mit uns wird es keine Fahrverbote geben“

UTR e.V.: „Auto zurück – Geld zurück“


UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
Internet:


gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…